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Reparaturbonus fürs Klima und für die Geldtasche der Südtiroler:innen!

TAGESORDNUNG LGE 119/2022, 120/2022 und 121/2022.

Die allermeisten von uns stellen sich, sobald ein Gebrauchsgegenstand kaputt geht, gar nicht mehr die Frage: Reparieren oder neu kaufen? Denn wir wissen: Neu kaufen ist in den allermeisten Fällen preiswerter. Reparieren zahlt sich im wahrsten Sinne des Wortes nicht aus. Doch anstatt sie neu zu kaufen, könnten Kleidungsstücke geflickt, Fahrräder repariert oder kleine technische Korrekturen an elektronischen Geräten vorgenommen lassen werden. Durch die Reparatur fällt weniger Müll an, da statt des Neukaufs die Wiederverwendung gefördert wird. Gleichzeitig ist auch der Sparfaktor nicht unerheblich. Ein Beispiel hierfür ist neuerdings ein Gegenstand geworden, von welchem man es noch vor wenigen Jahren nicht vermutet hätte: der Sneaker. Dieser hat in den letzten Jahren eine Entwicklung vom einfachen Turnschuh hin zu einem Lifestyle-Produkt hingelegt – oftmals begleitet von exorbitanten Preisen. Dies hat zur Folge, dass Besitzer:innen diese Schuhe nicht nach einer Saison in den Müll verschwinden lassen können, sobald kleinere Reparaturen vonnöten sind. Genau auf diese Nachfrage reagiert in letzter Zeit das zunehmende Angebot so genannter „Sneaker Repair“-Geschäfte – vor allem in den USA, aber auch in Deutschland und sogar in Mailand. Bei diesen Fachleuten können Sneaker gereinigt oder repariert und ihnen somit neues Leben eingehaucht werden. Sicherlich handelt es sich hierbei um Produkte, deren Anschaffungspreise überdurchschnittlich hoch sind und die sich die Wenigsten leisten können. Doch der Trend der Reparatur weist in die richtige Richtung und Beispiele aus anderen Ländern zeigen, dass Menschen sehr wohl Dinge reparieren lassen wollen, sobald sie die Gelegenheit dazu erhalten.

So haben Österreich sowie einige deutsche Bundesländern reagiert und einen so genannten „Reparaturbonus“ eingeführt. Wird ein defektes Elektrogerät in Österreich zur Reparatur gebracht anstatt ein Neues gekauft, übernimmt der Staat 50 % der Kosten. Dieses Angebot wurde sehr gut aufgenommen. Vor allem Smartphones und andere Kleingeräte wurden zur Reparatur gebracht. Das Besondere dieses Angebots in Österreich liegt daran, dass es sich um keine Einmalzahlung pro Person oder Haushalt handelt, sondern dass der Bonus für jedes defekte Gerät einzeln eingereicht werden kann.

Diesem Beispiel könnte Südtirol folgen und in Anlehnung an Österreich einen Reparaturbonus einführen. Dieser sollte sich jedoch nicht nur auf Elektrogeräte beschränken, sondern auf Kleidungsstücke sowie Schuhe ausgedehnt werden. Auf diese Weise könnte weniger Müll produziert sowie der CO2-Ausstoß verringert werden. Zusätzlich könnten so die ohnehin schon stark belasteten Geldtaschen der Menschen etwas zur Ruhe kommen.

Der Landtag fordert daher die Südtiroler Landesregierung auf, in Zusammenhang mit der Umsetzung der Landesgesetzentwürfe Nr. 119/2022, 120/2022 und 121/2022

  1. In Anlehnung an den österreichischen Reparaturbonus ein ähnliches Angebot in Südtirol einzuführen, bei dem das Land Südtirol den Menschen 50% der Kosten zurückerstattet, sobald sie ein defektes Elektro- oder Elektronikgerät, ein Kleidungsstück oder Schuhe ab einem festzulegenden Betrag reparieren lassen.
  2. Im Landeshaushalt die entsprechenden Mittel hierfür vorzusehen.

Bozen, 07.12.2022

 

Landtagsabgeordnete

Brigitte Foppa

Riccardo Dello Sbarba

Hanspeter Staffler

 

Author: Heidi

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