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Zugänglichkeit für Menschen mit Beeinträchtigung am Bahnhof Bozen

Behinderung, disabilità, barriere

Tagesordnung zu den LGE 119/2022 ,120/2022 und 121/2022.

Am 03.12.2022 fand in Bozen eine Tagung zum Thema Selbstbestimmte Mobilität für alle Menschen statt. Darin wurde mit großem Nachdruck darauf hingewiesen, dass es ein Menschenrecht ist, sich selbstständig und autonom von einem Ort zum anderen bewegen zu können. So besagt etwa Artikel 9 der UN-Behindertenrechtskonvention: „Um Menschen mit Behinderungen eine unabhängige Lebensführung und die volle Teilhabe in allen Lebensbereichen zu ermöglichen, treffen die Vertragsstaaten geeignete Maßnahmen mit dem Ziel, für Menschen mit Behinderungen den gleichberechtigten Zugang zur physischen Umwelt, zu Transportmitteln, Information und Kommunikation, einschließlich Informations- und Kommunikationstechnologien und -systemen, sowie zu anderen Einrichtungen und Diensten, die der Öffentlichkeit in städtischen und ländlichen Gebieten offenstehen oder für sie bereitgestellt werden, zu gewährleisten. Diese Maßnahmen, welche die Feststellung und Beseitigung von Zugangshindernissen und -barrieren einschließen, gelten unter anderem für

  1. Gebäude, Straßen, Transportmittel sowie andere Einrichtungen in Gebäuden und im Freien, einschließlich Schulen, Wohnhäusern, medizinischer Einrichtungen und Arbeitsstätten;
  2. Informations-, Kommunikations- und andere Dienste, einschließlich elektronischer Dienste und Notdienste.“

Artikel 20 der Behindertenrechtskonvention verpflichtet dazu, die persönliche Mobilität von Menschen mit Behinderungen in der Art und Weise und zum Zeitpunkt ihrer Wahl und zu erschwinglichen Kosten erleichtern.

In Südtirol ist man schon seit Längerem darauf bedacht, diesen Auflagen nachzukommen, etwa was die Zugänglichkeit der Bahn betrifft. Die SAD-Züge sind weitgehend barrierearm, die neuen Busse sollten ebenfalls Niederflursysteme haben. Auch die Bahnhöfe auf der Vinschger und Pustertaler Linie sind großteils mit erhöhten Bahnsteigen ausgestattet, um das selbstständige Ein- und Aussteigen mit Rollstuhl oder anderen Behelfen zu erleichtern. Wie immer kommen diese Erleichterungen auch Menschen ohne Behinderungen entgegen, die auf diese Weise keine hohen Stufen oder ähnliches erklimmen müssen.

Große und hochproblematische Ausnahme in dieser Landschaft, so wurde auf der Tagung am 03.12.22 bestätigt, ist beispielsweise der Hauptbahnhof Bozen. Wichtigster Bahnhof des Landes ist er bis heute nur in minimaler Weise für Menschen mit Behinderung zugänglich. Vor allem die niedrigen Bahnsteige machen es unmöglich, ein- und auszusteigen. Aber auch in Information und der restlichen Ausstattung stellt der Bahnhof Bozen ein schwarzes Loch der Barrierefreiheit dar.

Der Landtag fordert daher die Südtiroler Landesregierung auf, in Zusammenhang mit der Umsetzung der Landesgesetze Nr. 119/2022, 120/2022 und 121/2022

  • Alle notwendigen Schritte in die Wege zu leiten, um den Bahnhof Bozen barrierefrei zu machen.
  • Bei der Ausarbeitung und Umsetzung den Beirat für Menschen mit Behinderung wesentlich miteinzubeziehen.

Bozen, 07.12.2022

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

Author: Serena

Kommunikationsbeauftragte der Grüne Fraktion.

Im reichen Südtirol
Reparaturbonus fürs
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