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PRESSEMITTEILUNG.

Die Mehrheit aus SVP und Lega hat heute den Beschlussantrag zur Abhaltung einer Tagung zur 5G-Technologie überraschend abgelehnt. Die Lega-Vertreter waren beleidigt, weil sie nicht im Vorfeld zum Mitunterzeichnen eingeladen worden waren. Während der Debatte im Landtag stellte Erstunterzeichnerin Foppa klar, dass es ihr tatsächlich kein Anliegen gewesen war, die Lega zum Mitunterzeichnen einzuladen, dass aber einer Unterzeichnung nichts im Wege stehe. Auch die anderen Vertreter und Vertreterinnen der Opposition forderten die Lega-Vertreter im Sinne des gemeinsamen Anliegens auf, im Zuge der Landtagssitzung mitzuunterzeichnen. Die Lega-Vertreter verweigerten dies und die SVP zog daraufhin ihre Unterstützung zurück und verlangte Rücknahme und Neuaufsetzung des Antrags. Eine absurde Machtprobe. „Wir sind nicht im Sandkasten, sondern erwachsene Politikerinnen und Politiker, die die Anliegen der BürgerInnen vor die eigenen Befindlichkeiten stellen sollten. Außerhalb dieses Landtagssaales wird diese Spielchen wohl niemand verstehen“, meinte Brigitte Foppa am Ende dieser grotesken Diskussion. Der Antrag, eingebracht von den Fraktionsvorsitzenden Foppa, Leiter Reber, Repetto, Nicolini, Köllensperger, Knoll und Lanz wurde mit den Stimmen der SVP und Lega abgelehnt. Die Lega hat ihr erstes Armdrücken mit der SVP gewonnen. Der Ehefrieden ist vorerst gerettet.

Bozen, 11.09.2019

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

PRESSEKONFERENZ.

Fraktionen der Mehrheit sowie der Opposition beziehen Stellung zu 5G: Die Menschen möchten mehr Informationen

5G ist in aller Munde und gibt vielen Anlass zur Besorgnis. Medizinerinnen und Mediziner weisen einerseits auf mögliche Gesundheitsrisiken hin. Andererseits möchten Unternehmen und die EU die neue Technologie so schnell wie möglich einführen. In einigen Gemeinden Europas ist man dabei, Pilotprojekte zu initiieren. Auch in Südtirol sollen angeblich 2.000 Antennen installiert werden, offizielle Bestätigung gibt es jedoch noch keine. Gemeinden wie Neumarkt oder Mals haben Widerstand gegen die Umstellung auf 5G angekündigt.
Es ist beklagenswert, wie wenig wir noch zu 5G wissen, sowohl zu den Auswirkungen auf die Gesundheit als auch zur Datensicherheit ist noch relativ wenig bekannt. Also haben politische Vertreterinnen und Vertreter der Mehrheit und der Opposition gemeinsam einen Beschlussantrag unterzeichnet, der in dieser ersten Landtagswoche nach der Sommerpause behandelt werden wird. Der Beschlussantrag schlägt vor „baldigst eine Tagung zu veranstalten, bei der die technischen, gesundheitlichen, wirtschaftlichen und juridischen Aspekte der 5G-TEchnologie und deren Auswirkungen und eventuelle Schutzmöglichkeiten von Expertinnen und Experten eingehend dargelegt werden […]“
„Die Zukunft Europas ist digital. Dem technologischen Fortschritt können aber nicht Gesundheit, Umwelt und Datensicherheit zum Opfer fallen“, kommentiert Brigitte Foppa, Erstunterzeichnerin des fraktionsübergreifenden Beschlussantrag im Landtag.
„Der Einsatz neuer Technologien muss unter einer ganzheitlichen Betrachtung erfolgen. Ökonomie und Ökologie sind hier zwei wesentliche Faktoren die bewertet werden müssen!“, – Gerhard Lanz.
„Der Partito Democratico ist davon überzeugt, dass 5G eine große Bereicherung, wenn nicht gar eine Revolution für den technologischen Fortschritt Italiens darstellt. Diese Revolution darf jedoch nicht auf Kosten der Gesundheit der Bevölkerung passieren. Dies gilt es zu bedenken, bevor auch in Südtirol Versuche auf dem Gebiet durchgeführt werden“, Sandro Repetto.
„Generell stehe ich der technologischen Innovation aufgeschlossen gegenüber. Eine schnelle Datenübermittlung ist ein wichtiger Faktor für Unternehmen, Konsumentinnen und Konsumenten. 5G ist ein wichtiger Schritt in diese Richtung, jedoch braucht es Klarheit, denn Gesundheit hat Priorität. Daher fände ich eine Tagung sehr nützlich, um das Thema vertiefen und aus verschiedenen Blickwinkeln betrachten zu können“, Paul Köllensperger.
„Neben dem Ziel der Tagung mehr über die 5G-Technologie und deren Auswirkungen zu erfahren, ist es wichtig und notwendig, dass Experten und Expertinnen auch eventuelle Schutzmaßnahmen aufzeigen.“, Myriam Atz Tammerle.
„Ein schnelles und leistungsstarkes Internet ist für den Wirtschaftsstandort Südtirol von zentraler Bedeutung. Ich hoffe sehr, dass die 5G-Pilotprojekte in anderen Regionen die Chancen dieser Technologie unterstreichen und Bedenken entkräften können.“, Andreas Leiter Reber.
„5G stellt eine Zeitenwende dar, die alle Aspekte unserer Gesellschaft berührt. Wir können es uns nicht erlauben, auf diesem Gebiet den Anschluss zu verlieren. Der Preis für den Fortschritt darf jedoch nicht unsere Gesundheit sein. Deshalb ist es wichtig, unabhängige Studien durchzuführen und die Ergebnisse der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, damit die Menschen über die Auswirkungen auf Gesundheit und Umwelt ausreichende Informationen zur Verfügung haben. Auf diese Weise kann Panikmache vermieden- und das Vertrauensverhältnis zwischen Bürgerinnen sowie Bürgern und Institutionen verbessert werden.“ Diego Nicolini

Bolzano Bozen, 10.09.2019

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Gerhard Lanz
Paul Köllensperger
Andreas Leiter Reber
Sven Knoll
Sandro Repetto
Diego Nicolini
Hanspeter Staffler
Myriam Atz Tammerle
Riccardo Dello Sbarba

Die Young Greens Southtyrol luden gestern zum Diskussionsabend mit Mar Garcia, Generalsekretärin der Europäischen Grünen und Jamila Schäfer, Vizeparteichefin und Internationale- und Europäische Sekretärin von Bündnis 90/Die Grünen in Deutschland ins Pfarrheim Bozen ein. Thema der Diskussion war der Klimawandel auf der EU-Ebene. CO-Sprecher Zeno Oberkofler und Barbara Lemayr moderierten den Abend und die zahlreich erschienen jungen und älteren Gäste konnten selbst Fragen stellen. Mar Garcia betonte, wie wichtig eine zukunftsorientierte Politik sei und machte darauf aufmerksam, dass die Klimapolitik nun immer häufiger missbraucht werde, um faschistische Ideen zu realisieren. Ihre Vision ist klar: die Zukunft muss demokratischer und grüner werden. „Wäre ich EU-Präsidentin, dann würde ich zuerst die EU und ihr System demokratisieren“, erklärte die Generalsekretärin. Jamila Schäfer sieht kleine, aber realisierbare Schritte für den Klimaschutz als einen Lösungsansatz. „Wir müssen ehrlich sein“, antwortet sie einem jungen Herrn aus dem Publikum, „Veränderungen können nur Schritt für Schritt verwirklicht werden. Wir wissen zwar, dass es große Veränderungen braucht, und zwar jetzt, aber diese können nicht einfach von uns als Opposition durchgesetzt werden. Wir dürfen nur das Versprechen, was wir auch halten können“. Jamila Schäfer und Mar Garcia ist der Aktivismus für der Grünen genauso wichtig, wie ihre Arbeit in den Institutionen. „Mit einem Fuß sind wir auf der Straße bei den Menschen, mit dem anderen in den Institutionen, um Lösungen für ihre Sorgen zu finden.“

Sadbhavana Pfaffstaller, Young Greens Southtyrol

BEGEHRENSANTRAG.

Das Sozialgeld (ehemals „Sozialrente“), steht in Italien Bedürftigen ab einem Alter von 65 Jahren und 3 Monaten zu. Die italienische Staatsbürgerschaft ist dabei nicht zwingend, auch EU- und Nicht-EU-Bürger und Bürgerinnen (sofern sie eine langfristige EU-Aufenthaltsgenehmigung besitzen) und sich seit mindestens 10 Jahren in Italien aufhalten, haben ein Anrecht auf das Sozialgeld.
Es handelt sich beim Sozialgeld um keine Rente im eigentlichen Sinne sondern um eine soziale Maßnahme. Daher setzt sie auch keine Beitragsleistung voraus, sondern steht jenen Menschen zu, welche sich in einer Bedürftigkeitssituation befinden. Für die Berechnung des Leistungsanspruches wird das persönliche Einkommen, beziehungsweise das Einkommen des Antragstellers, der Antragstellerin und des Ehepartners, der Ehepartnerin herangezogen. Die Voraussetzungen zum Erhalt des Sozialgeldes erfüllen vor allem Frauen ohne eigene Rente, aber nicht nur.
Beim Sozialgeld handelt es sich demnach um eine klassische steuerfinanzierte Sozialhilfeleistung, analog zur Rente für Zivilinvaliden, Blinde und Gehörlose, etc.
Somit fällt sie in die primäre Zuständigkeit des Landes und sollte vom Staat an das Land übertragen werden. Für Betroffene würde sich dadurch einiges erleichtern, da ein erheblicher bürokratischer Aufwand sich verringern und den Betroffenen Behördengänge erspart bleiben würden.
Dies wäre ein Schritt hin zur Schaffung eines alle Grundsicherungsleistungen des Staates und des Landes umfassenden Sozialen Grundeinkommens. In nächster Zukunft werden auf diesem Gebiet ohnehin Verhandlung mit dem Staat anfallen, auch im Bereich der Finanzregelungen.

Daher fordert der Südtiroler Landtag das italienische Parlament und die italienische Regierung auf

1. Das Verfahren in die Wege zu leiten, damit die Kompetenz zur Vergabe des Sozialgeldes vom Staat an die Autonome Provinz Bozen übertragen wird.

Bozen, 04.09.2019

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.

Die Umweltschutzgruppe Vinschgau hat darauf hingewiesen, dass in Graun im Vinschgau artenreiche Bergwiesen mit Gülle gedüngt wurden. Mist- und Gülledüngung auf Bergwiesen haben in den vergangenen Jahrzehnten in Südtirol zu einem massiven Verlust an Pflanzen- und Tierarten geführt.
Bezogen auf die kürzlich gegüllten Arluiwiesen in der Gemeinde Graun finden sich in der Flora-Fauna-Datenbank des Naturmuseums insgesamt acht Pflanzenarten, die laut Naturschutzgesetz (LG 6/2010) als „vollkommen geschützte Pflanzenarten“ eingestuft sind. Das Landesnaturschutzgesetz sieht explizit vor, dass es verboten ist, „den Standort vollkommen geschützter wild wachsender Pflanzen so zu verändern, dass ihr Fortbestand gefährdet oder beeinträchtigt wird“.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Ist der Landesregierung bekannt, dass auf den Arluiwiesen vollkommen geschützte Pflanzenarten laut Naturschutzgesetz vorkommen?
  2. Ist der Landesregierung bekannt, dass Mist- und Gülledüngung auf Bergwiesen zur Veränderung des Standortes von geschützten wild wachsenden Pflanzen führt und ihren Fortbestand gefährdet? Wenn ja, was gedenkt sie dagegen zu unternehmen?
  3. Wie will die Landesregierung Sorge tragen, dass die noch verbliebenen artenreichen Bergwiesen – wie vom Naturschutzgesetz vorgesehen – nachhaltig geschützt werden?

Bozen, 05.09.2019

Landtagsabgeordnete
Hanspeter Staffler
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba

Hier kann die Antwort der Landesregierung heruntergeladen werden. 

ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.

Mit Beschluss der Landesregierung Nummer 477 aus dem Jahr 2006 wurde die Anbringung von weißen Hagelnetzen verboten. Im Beschluss heißt es „Die Anbringung von Hagelnetzen ist bei ausschließlicher Verwendung von schwarzen bzw. grauen Netzen gestattet“. Artikel 68, Absatz 4 des Landesraumordnungsgesetzes legt zudem die anfallenden Strafen bei Zuwiderhandlung fest.
Vermehrt sind in Südtirol in letzter Zeit jedoch weiße Hagelnetze zu sehen.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

1. In wie vielen Fällen wurden im Jahr 2018 (bzw. 2019) vonseiten der Behörden die Anbringung von weißen Hagelnetzen beanstandet?
2. Wie oft wurden 2018 (bzw. 2019) Verwaltungsstrafen verhängt, weil weiße Hagelnetze angebracht worden waren?

Bozen, 03.09.2019

Landtagsabgeordnete
Hanspeter Staffler
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba

Hier kann die Antwort der Landesregierung und unserer Replik dazu.

ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.

Für die geplante (und von Großteilen der Bevölkerung strikt abgelehnte) Schottergrube in Gais, der die UVP-Kommission wenig nachvollziehbar ein positives Gutachten ausgestellt hat, fehlt immer noch eine Entscheidung der Landesregierung – sie spielt augenscheinlich auf Zeit. Bekanntlich wurde über die Köpfe der Menschen hinweg der Bau einer Schottergrube beschlossen, von dem die Bürgerinnen und Bürger in allerletzter Minute in Kenntnis gesetzt wurden, als es eigentlich schon zu spät war. Viele Details an diesem Vorhaben (Doppelrolle des Bürgermeisters, der Teilhaber der Baufirma ist, „Unwissen“ des Vize-Bürgermeisters, usw.) stoßen nicht nur den Gaiserinnen und Gaisern sauer auf.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

1. Wann (wir bitten um ein genaues Datum) wurde der Ort im Naherholungsgebiet im Nordosten von Gais festgelegt?
2. Wieso wurden die Menschen in Gais erst in allerletzter Minute darüber informiert?
3. Wie kam es dazu, dass ausgerechnet ein beliebtes Naherholungsgebiet für dieses Bauvorhaben ausgesucht wurde?
4. Wie gedenkt die Landesregierung, den massiven Protesten der Bürgerinnen und Bürger in Gais Rechnung zu tragen? Auf welche Weise könnte laut Landesregierung das Projekt nochmals überarbeitet werden?
5. Wie beurteilt die Landesregierung einen möglichen Interessenskonflikt, der sich in der Doppelrolle des Gaiser Bürgermeisters zeigt?

Bozen, 03.09.2019

Landtagsabgeordnete
Hanspeter Staffler
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba

Hier kann die Antwort der Landesregierung heruntergeladen werden.

Landesgesetzentwurf Nr. 31/19

Das Landesgesetz 1991/Nr. 13 wurde im Jahr 2014 einer Änderung unterworfen, die aus rechtsstaatlicher Hinsicht nur schwer zu rechtfertigen ist. Den Bürgerinnen und Bürgern wurde per Gesetz die Möglichkeit entzogen, gegen „die Kürzung oder Ablehnung von finanziellen Sozialhilfeleistungen aufgrund der Nichteinhaltung der Auflagen und der vereinbarten Projekte bezüglich der persönlichen Aktivierung zur Gewährleistung des eigenen Unterhaltes sowie die Ablehnung von Leistungen wegen Abwesenheit der Leistungsbezieher vom Landesgebiet“ Rekurs einzureichen, indem im Gesetz festgelegt wurde, dass die Entscheidung der Fachausschüsse „endgültig“ seien. Doch die Möglichkeit, gegen Entscheidungen der Behörde auf dem Verwaltungswege zu rekurrieren ist ein Grundprinzip des Rechtsstaates. Diese Möglichkeit ist umso wichtiger in Bereichen, in welchen die betroffenen Personen über geringe oder gar keine finanziellen Mittel verfügen, um einen teuren Rechtsweg zu bestreiten und es sich um Leistungen „zur Deckung des Lebengrundbedarfes“ handelt, auf welche per definitionem nicht gewartet werden kann.

Eine solche „Endgültigkeit“ von Entscheidungen beschneidet Bürgerinnen und Bürger in ihren Grundrechten. Keine Behörde und kein Fachausschuss ist unfehlbar. Sozialhilfeempfänger und -empfängerinnen können sich einen teuren Prozess nicht leisten. Sie vor die Entscheidung zu stellen, einen solchen in Angriff zu nehmen oder einen durch die Behörden begangenen Fehler hinnehmen zu müssen, ist nicht fair.

Doch leider ist diese Einschränkung der Einspruchsmöglichkeit mit Artikel 4 des Landesgesetzes vom 16. Oktober 2014, Nr. 9 eingeführt worden und beschneidet in gravierender Form die Rechtsposition von Sozialhilfeempfängerinnen und Sozialhilfeempfängern. Auch die Begründung, es handle sich um Sachverhalte, bei denen die Betroffenen ihre Pflicht zur Selbsthilfe verletzten beziehungsweise sich gar nicht im Landesgebiet aufhalten, ist nicht stichhaltig, da auch in diesen Fällen Rechtsverletzungen der ersten Instanz möglich sind und der Gang in die 2. Instanz ein Grundrecht aller Betroffenen sein muss.

Dieses Recht soll mit dem vorliegenden LGE wieder eingeführt werden. Es sieht daher vor, den besagten Artikel 4 Absatz 2 des Landesgesetzes vom 30. April 1991, Nr. 13 ersatzlos zu streichen

Ein Rechtsstaat, eine bürgerfreundliche Verwaltung, hat nichts zu befürchten von Rekursen durch seine Bürgerinnen und Bürger. Liegt ein triftiger Grund vor, wird dem Rekurs der Betroffenen stattgegeben, falls nicht, dann wird er scheitern.
Den Menschen dieses wichtige Instrument jedoch vorzuenthalten ist der falsche Weg. Die Schwächsten einer Gesellschaft auf diese Weise zu benachteiligen, lässt mehr als nur eine schiefe Optik entstehen. Diese Schieflage gedenkt der vorliegende Gesetzentwurf zu begradigen.

Bozen, den 04.09.2019

Die Einbringerin
Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa

 

Hier können der Gesetzentwurf und das Gutachten des Rates der Gemeinden heruntergeladen werden.

BESCHLUSSANTRAG.

Die Leistungen des Staates bei Arbeitslosigkeit sind wichtige Mittel zur finanziellen Absicherungen von Menschen ohne Einkommen. Deshalb wäre es nur sinnvoll, diese im Paket mit den Sozialhilfeleistungen wie Soziales Mindesteinkommen, Reddito di cittadinanza, Zivilinvalidenrenten sowie der Sozialrenten zu verwalten, um eine Verwaltung „aus einer Hand“ für Menschen in Notsituationen zu gewährleisten.
Diese Möglichkeit besteht durchaus. Denn das Legislativdekret vom 5. März 2013, Nr. 28, sieht vor, dass der Staat die Leistungen bei Arbeitslosigkeit an das Land delegiert. Diese Befugnisse umfassen alle auf staatlicher Ebene vorgesehenen Mittel, welche im Bereich Arbeitslosigkeit anzusiedeln sind.
Diese Kompetenz hat das Land jedoch bis heute nicht erhalten, da das Legislativdekret bisher nicht umgesetzt wurde. Die Umsetzung wäre aber ein wichtiger Schritt hin zur Vereinfachung der Verwaltungsabläufe.

Daher beauftragt der Südtiroler Landtag die Landesregierung

1. Das Legislativdekret vom 5. März 2013/Nr. 28 umzusetzen, um das Land Südtirol mit der Kompetenz auszustatten, staatlichen Leistungen bei Arbeitslosigkeit autonom zu verteilen.

Bozen, 04.09.2019

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

ANFRAGE ZUR SCHRIFTLICHEN BEANTWORTUNG.

In Branzoll kam es im Bereich des Restmülllagers in der Nacht zum 3. September 2019 zu einem Brand. Auf einer Freifläche war circa 50 Kubikmeter gemischt gelagerter Industriemüll in Brand geraten. Die Feuerwehren konnten den Brand löschen, es wurde kundgetan, dass keine Gefahren durch giftige Substanzen entstanden seien.
Trotzdem fragt man sich, nach den immer wieder vorkommenden Problemen in Abfallverarbeitungsanlagen, nach der Sicherheit dieser Anlagen. Abfallbewirtschaftungsanlagen werden mit Beiträgen der öffentlichen Hand maßgeblich gefördert, sofern sie öffentlich geführt werden bzw. in den Händen von Kapitalgesellschaften mit mehrheitlich öffentlicher Beteiligung sind. Die Richtlinien dazu sind mit Beschluss der Landesregierung Nr. 998 vom 02.10.2018 geregelt.
Neben diesen Einrichtungen gibt es eine Reihe von privaten Unternehmen, die eine „wichtige Wirtschaftsbranche“ (Südtiroler Wirtschaftszeitung, 30.08.2019) darstellen.

Daher bitten wir um eine Übersicht, die sämtliche Betriebe nach folgenden Kategorien auflistet:

1. Kompostieranlagen von übergemeindlichem Interesse und für sie gewährte Beiträge 2015-2018
2. Vergärungsanlagen von übergemeindlichem Interesse und für sie gewährte Beiträge 2015-2018
3. Müllverbrennungsanlagen und für sie gewährte Beiträge 2010-2018
4. Anlagen für die Behandlung von Klärschlämmen und für sie gewährte Beiträge 2015-2018
5. Anlagen für die Entgasung von Abfalldeponien und für sie gewährte Beiträge 2015-2018
6. Gab es weitere Abfallverarbeitungsanlagen in Südtirol, die zwischen 2015 und 2018 Beiträge erhielten? Falls ja, bitten wir um Auflistung mit Angabe des Beitrages und der Art der Verarbeitung!
7. Weiters bitten wir um die Auflistung der anderen Betriebe, die in Südtirol Bauschutt, Industrie- und Gewerbemüll, Haus- und Restmüll sowie Sondermüll verarbeiten.

Bozen, 04.09.2019

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

 

Hier können die Antwort der Landesregierung, Anhang 1 (ermächtigte Unternehmen, Anlagen) und Anhang 2 (Unternehmen, Anlagen mit integrierter Umweltgenehmigungen) heruntergeladen werden.