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LANDESGESETZENTWURF Nr. 6/19

Zielsetzung des vorliegenden Gesetzes ist es, den Flugverkehr und den Luftverkehr in Südtirol möglichst gering zu halten, und dies in erster Linie am Flughafen Bozen, um auch dem am 12. Juni 2016 ausgedrückten Wählerwillen Rechnung zu tragen. Mit vorliegendem Gesetz werden zudem die neuen staatlichen Rechtsvorschriften, gemäß denen Bozen ein Flughafen von Landesinteresse ist, umgesetzt; dabei wird dieser dem Land übertragen, das dadurch seine Zuständigkeiten besser ausüben kann.

Der Flugverkehr ist von allen Verkehrssystemen das für das Klima schädlichste System.

Wenn unser Land einen Beitrag zum Klimaschutz leisten will, dann müsste es alles daran setzen, den Flugverkehr einzuschränken; dies gilt auch für den Flughafen Bozen, der sich seit seiner  Inbetriebnahme weder finanziell noch ökologisch als tragbar erwiesen hat.

Hier der vollständige Gesetzentwurf, der Begleitbericht und das Gutachten des Rats der Gemeinden.

Bozen, 16.01.2019

Landtagsabgeordneter

Riccardo dello Sbarba

 

Der Gesetzentwurf wurde im Ausschuss am 23.07.2019 abgelehnt und wird im Plenum nochmals diskutiert.

Am 16. Jänner 2019 feiert Cristina Kury, langjährige Gemeinderätin in Meran und 1993-2018 Grüne Landtagsabgeordnete, ihren 70. Geburtstag. In einem Alter, in dem viele Personen längst in Rente entschwunden sind, beweist sie ungebrochenem Einsatz in Meran, wo sie ebenso diskret wie politisch effizient agiert.

Cristina Kury war die Politik nicht in die Wiege gelegt: Bis zum 40. Lebensjahr arbeitete sie als geschätzte Lehrerin an der Frauenoberschule Meran und bewies mit ihrem Partner Ivo Carli kulturelles Engagement. Die Neuausrichtung der Urania Meran nach 1978 war ihr Mitverdienst, die Initiative „Jugend und Musik“ ebenso wie der Erfolg des Filmclubs. Über das Feld von Bildung und Kultur stieß Kury in die Gemeindepolitik vor, in die sie 1990 eintrat: In einer Stadt mit wertvoller Architektur, die von Bauwut und Spekulation zunehmend bedroht war, ließ sie durch entschiedene Aktionen aufhorchen. Bereits damals ganz im spezifischen Kury-Stil: Mit chirurgisch präzisem Studium von Sachverhalten, mit genauer Überprüfung des gesetzlichen Rahmens, Check des politischen Umfelds und schließlich mit planvollen Aktionen, die von Anfragen über Bürgerdebatten bis zu gerichtlichen Eingaben reichten. Alles in ebenso scharfer wie verbindlicher Tonlage, in ebenso gefürchteten wie oft blitzschnellen Reaktionen.

Dank dieser Qualitäten wurde Kury 1993 von Alexander Langer für eine Landtagskandidatur auf der Liste der „Grünen“ angeheuert, die sie leichten Herzens annahm, da sie sich kaum Chancen ausrechnete. Zu ihrer Überraschung gewählt, arbeitete sich die Neo-Abgeordnete in die bislang fremde Landtagsarbeit zügig ein, wobei ihr nach dem Suizid von Langer 1995 erhöhte Verantwortung zufiel, neben Alessandra Zendron, mit der sich die Zusammenarbeit nicht konfliktfrei gestaltete.

Im Landtag bearbeitete Christl Kury ein breites Feld, in dem sie sich vorab in Sachen Raumordnung und Energie allseits anerkannte Kompetenz erwarb. Ihre Debatten mit LR Michl Laimer und LH Durnwalder waren in ihrer Schärfe und argumentativen Brillanz Sternstunden des Südtiroler Parlamentarismus. Über den Landtag hinaus bauten viele Bürgerinitiativen und Bürgeranliegen auf Kury-Assistenz, die ebenso diskret wie wirkungsvoll erfolgte. Als sie nach 15 Jahren 2008 aus dem Landtag auf eigenen Wunsch ausschied, wurde dies von Anhängern und Gegnern gleichermaßen bedauert.

Kury widmete sich nur kurzfristig Reisen und Klavierspiel, sondern stieg alsbald wieder in die Meraner Gemeindepolitik ein: bereits 2010 ließ sie als BM-Kandidatin mit einem Achtungserfolg gegen ihren SVP-Konkurrenten Günther Januth aufhorchen, 2015 folgte dann mit dem Bündnis der Liste Rösch-Grüne ein strategischer Coup, an dem Cristina Kury wesentlichen Anteil hatte. Als wichtige Navigatorin der Koalition Liste Rösch-Grüne-SVP leistet Kury nach wie vor einen zentralen Beitrag zur Politik in Südtirol.

Als unübertroffene Strategin und konzentriert auf Sachthemen war Cristina Kury die Parteiarbeit kein Herzensanliegen, sie lieferte aber immer wieder wichtige Impulse zur Entwicklung der Grünen. Ihr Beitrag zu einer ökosozialen und demokratischen Ausrichtung Südtirols wird Bestand haben, ebenso die Dankbarkeit der Grünen für „ihre“ Grand Dame, der unsere herzliche Gratulation zum runden Geburtstag zugeht.

BESCHLUSSANTRAG

Mit Beschluss Nr. 307/2018 hat die Landesregierung die Kriterien für die Zuweisung von Heimplätzen für Studierende, die eine Universität in Südtirol besuchen, festgelegt und als  Zuweisungskriterium die chronologische Reihenfolge bestätigt: Wer zuerst einen Antrag stellt, erhält zuerst einen Platz, bis alle verfügbaren Plätze zugewiesen sind (Erstsemester haben Vortritt). Andere Kriterien wie zum Beispiel die wirtschaftlichen Verhältnisse werden hingegen nicht berücksichtigt.

An den anderen europäischen Universitäten gelten unterschiedliche Regeln.

  • In den österreichischen Studentenwohnheimen kommen zum Beispiel folgende Kriterien zur Anwendung: die sozialen und wirtschaftlichen Verhältnisse, der Studienerfolg und die Entfernung der Universität vom Wohnsitz der Studierenden.
  • Ähnlich sieht die Lage an den italienischen Universitäten aus. Im Trentino gelten beispielsweise folgende Kriterien: die wirtschaftlichen Verhältnisse, die Zusammensetzung des Haushaltes, der Studienerfolg (Letzterer erst ab dem zweiten Studienjahr).

Die chronologische Reihenfolge der Anträge wird hingegen unseres Wissens an keiner Universität, außer an der Freien Universität Bozen, als ausschlaggebendes Kriterium herangezogen.

Studentenwohnheime werden mit öffentlichen Geldern gebaut und instand gehalten; dabei ist das vorrangige Ziel jenes, verdienstvollen Studierenden gleiche Chancen anzubieten, auch wenn sie aus ärmeren Verhältnissen stammen. Insbesondere in Zeiten einer schwerwiegenden Wirtschaftskrise wie jener, die wir derzeit erleben, ist es nicht mehr haltbar, bei der Unterstützung von Studierenden das Kriterium der sozialen Gerechtigkeit außer Acht zu lassen.

Am 27. November 2012 debattierte der Landtag über dieses Thema und genehmigte einen Beschlussantrag, der die Landesregierung dazu verpflichtete, solche Kriterien einzuführen, falls mehr Anträge gestellt werden als Heimplätze zur Verfügung stehen.

Seitdem hat sich jedoch nichts geändert, ganz im Gegenteil: Auch für das Studienjahr 2018/2019 wurde das chronologische Kriterium bestätigt, obwohl beispielsweise im Jahr 2018 die Nachfrage das Angebot tatsächlich überstieg: Allein in Bozen bewarben sich 839 Studierende um nur 520 verfügbare Heimplätze. In Brixen und Bruneck gab es doppelt so viele Anträge wie verfügbare Heimplätze.

Abschließend muss berücksichtigt werden, dass neuerdings entschieden wurde, als Kriterium für die Vergabe von Studienbeihilfen die wirtschaftlichen Verhältnisse der Antragstellerinnen und Antragsteller zu berücksichtigen: Zu diesem Zweck muss die EEVE-Erklärung vorgelegt werden. Sobald dies auch umgesetzt wird – das hätte eigentlich bereits ab dem Studienjahr 2017-2018 geschehen sollen – lassen sich die anhand der EEVE-Erklärung festgestellten wirtschaftlichen Verhältnisse ohne Weiteres auch als Kriterium für den Zugang zu den Heimplätzen heranziehen. Durch die Ermittlung der wirtschaftlichen Verhältnisse könnte im Hochschulbereich außerdem ein weiterer Schritt in Richtung soziale Gerechtigkeit gesetzt werden, indem gestaffelte Mietpreise für Heimplätze vorgesehen werden. Die Miete beträgt zurzeit 300 Euro pro Zimmer und 230 Euro für ein Bett im Doppelzimmer. Diese Mietpreise gelten einheitlich für alle Studierenden. Gerecht wäre es, wenn wohlhabendere Studentinnen und Studenten mehr zahlen müssten als ihre einkommenschwächeren Kolleginnen und Kollegen

Deshalb verpflichtet der Südtiroler Landtag die Landesregierung,

ab dem Studienjahr, in dem für den Bezug von Studienbeihilfen die Vorlage der EEVE-Erklärung vorgesehen ist,

  1. auch die „Kriterien für die Benutzung der Wohnmöglichkeiten im Rahmen des Rechts auf Hochschulbildung“ dahingehend abzuändern, dass die wirtschaftlichen Verhältnisse der Studierenden als Hauptkriterium für die Zuweisung von Heimplätzen im Rahmen des Rechts auf Hochschulbildung eingeführt werden;
  2. das Einreichdatum nur mehr als Ausschlussgrund zu berücksichtigen, falls das Ansuchen nicht innerhalb der vorgesehenen Frist eingereicht wird;
  3. je nach den wirtschaftlichen Verhältnissen der Studierenden gestaffelte Mietpreise für Zimmer bzw. Heimplätze anzuwenden.

Bozen, 10.01.2018

Landtagsabgeordnete

Riccardo Dello Sbarba

Brigitte Foppa

Hanspeter Staffler

Mittellose, auf sich gestellte Menschen, welche Not, Hunger, Krieg und Aussichtslosigkeit aus ihrer Heimat vertrieben haben, auf der Straße erfrieren zu lassen, hat nichts mit Sicherheit zu tun, sondern ist Zeugnis der Gleichgültigkeit immer größer werdender Teile unserer Gesellschaft.

“Das sogenannte Sicherheits-Dekret von Salvini verstößt gegen die Prinzipien der italienischen Verfassung, die Europäischen Union und die Menschenrechte. Es ist ein eindeutiger Beweis für die autoritäre und xenophobe Richtung, in die sich die italienische Regierung bewegt und deren treibende Kraft nun auch in Südtirol in der Landesregierung sitzt, “ so Hannah Lazzaretti, Aktivistin der young greens southtyrol, die am 8.1. mit vielen anderen vor dem Rathausplatz in Bozen gegen das Gesetz demonstriert hat. Am Dienstag fand eine Kundgebung gegen das “Decreto sicurezza” statt, an der auch wir young greens southtyrol teilgenommen haben. Über zwei Dutzend italienischer Gemeinden haben dieses Gesetz inzwischen öffentlich angeprangert und werden es nicht anwenden, um Menschen in Not und vor allem Obdachlose nicht unbekümmert brutaler Ausbeutung und organisierter Kriminalität auszuliefern. Aufgrund dieses Gesetzes können über Nacht Menschen jeglichen rechtlichen Status verlieren, das heißt kein Recht auf Ausweis, Arbeitsgenehmigung und staatliche Grundleistungen wie Gesundheitsversorgung, Schule und Kindergärten.
Es ist ein Zeichen von Menschlichkeit und Zivilcourage, dass sich mehr und mehr Bürgermeister*innen dem Gesetz widersetzen. Wir freuen uns sehr darüber, dass auch Meran den Weg des Widerstandes gewählt hat und hoffen, dass sich bald auch andere Städte Südtirols, vorneweg Bozen, anschließen werden.
“Mittellose, auf sich gestellte Menschen, welche Not, Hunger, Krieg und Aussichtslosigkeit aus ihrer Heimat vertrieben haben, auf der Straße erfrieren zu lassen, hat nichts mit Sicherheit zu tun, sondern ist Zeugnis der Gleichgültigkeit immer größer werdender Teile unserer Gesellschaft,” so Hannah Lazzaretti weiter. Ein Staat der die Schwächsten im Stich lässt, kann sich nicht sozial nennen, ein Staat der die Menschenrechte außer Acht lässt, ist nicht demokratisch im modernen Sinne des Wortes. Jeder offene, solidarische Mensch, dem Demokratie, Gerechtigkeit und die Menschenrechte am Herzen liegen, kann nicht reinen Gewissens bei solchem Unrecht zusehen.
Das faschistische Relief auf dem Gerichtsplatz in Bozen ist durch ein Zitat von Hannah Arendt verdeckt: „keiner hat das Recht zu gehorchen“, in Situationen wie diesen, wenn die Würde des Menschen zutiefst verletzt wird, ist es Pflicht sich zu widersetzen.

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