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PRESSEMITTEILUNG.

Ist WLAN in Grundschulen wirklich notwendig?

Am 5. September geht es wieder in die Schule, wo multimediale Lernmaterialien mittlerweile Hand in Hand mit analogen gehen. Das Internet ist eine Informations- und Nachrichtenquelle, ohne das unser Leben nur mehr schwer vorstellbar wäre. Allerdings haben elektromagnetische Wellen Einfluss auf unsere Gesundheit und unser Auffassungsvermögen; wissenschaftlichen Studien zufolge sind sie verantwortlich für Tumore und andere Krankheiten.

Im Mai diesen Jahres hat die Grüne Fraktion eine Anfrage eingereicht, um zu erfahren, in welchen Schulen bereits WLAN installiert wurde. Unten angefügt sind die uns zur Verfügung gestellten Daten sowie die vollständige Antwort auf die Anfrage: „Was sofort ins Auges sticht und uns auch am meisten besorgt, ist die Anzahl der Grundschulen, welche mit WLAN ausgestattet sind“, kommentiert Brigitte Foppa. „Für den Gebrauch des Internets zu didaktischen Zwecken gibt es eine sicherere Alternative, nämlich Internetanschluss mit Kabel. Die Computer auf diese Weise direkt ans Netz anzuschließen genügt, gleichzeitig werden die Kleinsten vor unnötigen Gefahren geschützt. Wieso also bevorzugen die Schulen WLAN, dessen Unschädlichkeit nicht zu 100 Prozent garantiert werden kann? Sind die Eltern damit einverstanden?“, fragt sich Foppa. Diesen Bedenken schließen sich auch Riccardo Dello Sbarba und Hanspeter Staffler an.

Unsere Leben sind inzwischen eng verbunden mit den neuen Technologien, mit Smartphones und Internetanschluss immer und überall. Zu Beginn der letzten Legislatur erklärte der Landtag, bei diesem Thema Vorsicht walten lassen zu wollen. Am Ende der Legislaturperiode wurde jedoch ein Beschlussantrag der SVP genehmigt, der vorsah, die Installierung von WLAN in den Schulen voranzutreiben.

Die Schulen sind autonom, aber die Familien haben das Recht, darüber informiert zu werden, in welchem Umfeld ihre Kinder den Großteil des Tages verbringen.

 Bozen, 03/09/2019

L.-Abg.

Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

PRESSEMITTEILUNG.

Gestern gab es bekanntlich ein Treffen zwischen SVP und dem Privatunternehmen, das die Ausschreibung für den Kauf des Bozner Flughafens zu einem Spottpreis gewonnen hat. Da sich das Treffen hinter verschlossenen Türen abspielte, muss sich die Öffentlichkeit mit den Presseaussendungen der direkt Beteiligten zufriedengeben. Inhaltlich verfolgen diese lediglich ein Ziel: Die Tausende Bürgerinnen und Bürger zu beruhigen, die bei der Volksbefragung 2016 gegen die Vergrößerung des Flughafens stimmten und sich jetzt durch die Verhökerung von ABD betrogen fühlen.

Die privaten Unternehmer, die ABD erstehen werden, haben nicht nur die Absicht zu vergrößern, sondern sie sehen sich sogar dazu gezwungen. Gezwungen von der Landesregierung, die in der Ausschreibung die Umsetzung des Masterplans von 2012 verpflichtend vorsieht – und somit auf eine Verlängerung der Start- und Landebahn von 1296 auf 1434 Metern zielt. Dass es diese Verlängerung braucht, um mehr Flüge mit größeren Flugzeugen, mehr Passagieren und mehr Einkünften aus den Flugaktivitäten herauszuholen, versteht jedes Kind.

Aus diesem Grund sind die wirren „Versicherungen“, die aus den Pressemitteilungen der Teilnehmer am Treffen hervorgehen, nicht viel mehr wert als das Papier, auf dem sie geschrieben wurden. Hätte die SVP der Bevölkerung und den an den Flughafen angrenzenden Gemeinden garantieren wollen, dass Start- und Landebahn nicht verlängert werden und die Flugaktivität eingeschränkt bleiben sollte, dann hätte sie ganz was Einfaches tun können: Nämlich dem Gesetzentwurf der Grünen Fraktion zustimmen, der genau diese Maßnahmen vorsah. Die Tatsache, dass die SVP im Gesetzgebungsausschuss unseren Entwurf versenkte – ohne einen alternativen Vorschlag zu präsentieren – nimmt den „Versicherungen“ von gestern jede Glaubwürdigkeit.

Bei genauerem Durchsehen der gestern verbreiteten Pressemitteilungen nach dem stattgefundenen Treffen ist nur eines sicher: Die Privaten wollen den Flughafen aufgrund des Masterplans aus dem Jahr 2012 ausbauen. Wann sie das machen, und wie sie die Vergrößerung vornehmen wollen, hängt einzig und allein von ihren unternehmerischen Zielen ab, die natürlicherweise den Zweck verfolgen, den Ertrag aus den Flugaktivitäten zu maximieren.

Aus diesem Grund rufen die Grünen Abgeordneten die Öffentlichkeit dazu auf, Treffen wie dem gestrigen nicht im Geringsten zu trauen!

Die Grünen werden weiterhin mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln der Flughafen-Farce entgegenwirken. In der Gewissheit, dass die von diverser Seite gestarteten gerichtlichen Maßnahmen den Flughafen vorerst in die Schranken weisen werden:
• Der Rekurs beim Verwaltungsgericht, eingereicht von der Gemeinde Leifers vor einem Jahr.
• Die Verständigung der Anti-Korruptionsbehörde seitens des Dachverbands für Natur- und Umweltschutz im Frühjahr 2019.
• Die Eingabe beim Rechnungshof, eingereicht von der Grünen Fraktion im Juli 2019.
• Der Rekurs beim Verwaltungsgericht, heute eingereicht vom Team Köllensperger.

Hierbei handelt es sich um ganz unterschiedliche Initiativen, die jedoch alle dasselbe Ziel verfolgen: den Schutz von Gesundheit und Klima und die Umsetzung der Volksbefragung aus dem Jahr 2016. Damals hieß es klar und deutlich: NEIN.

Bozen, 03.09.2019

Landtagsabgeordnete
Riccardo Dello Sbarba
Brigitte Foppa
Hanspeter Staffler

ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.

Mit Beschluss Nr. 85 vom 19.02.2019 „Aufwertung der Immobilien im Eigentum der autonomen Provinz Bozen – Südtirol“ wurde von der Landesregierung festgelegt, das Areal der ehemaligen Mercanti-Kaserne in der Gemeinde Eppan, welches heute im Besitz des Landes ist, an den Immobilienfond Pro Euregio SGR/ PensPlan Invest SGR zu übertragen. Dieser Fond soll das Areal entwickeln und mit dem erwarteten Gewinn soll der Ausbau des zweiten Teiles des NOI TechPark und die neue Fakultät für Ingenieurwissenschaften finanziert werden. Die Planungsphase soll noch vor den Gemeinderatswahlen 2020 abgeschlossen und dann mit der Bebauung begonnen werden.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

1. Ist es zielführend, ein für die Dorfentwicklung von Eppan so zentrales Areal einer Fondgesellschaft anstatt der Gemeinde direkt zu übertragen?
2. Hat diese Fondgesellschaft Erfahrung mit vergleichbaren Entwicklungsprojekten?
3. Welche Folgen hätte es, wenn die Gemeinde Eppan die angedachte Kooperationsvereinbarung zwischen Autonomer Provinz Bozen, Gemeinde Eppan und Sparverwaltungsgesellschaft nicht mitträgt?

Bozen, 03.09.2019

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

 

Hier kann die Antwort der Landesregierung heruntergeladen werden. 

ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.

Das immer noch gültige, „alte“ Landesraumordnungsgesetz (LROG) ist bis zum 1. 1. 2020 in Kraft und könnte in seiner Geltung verlängert werden, da das 2018 verabschiedete Gesetz für Raum und Landschaft erst später Geltung erlangen dürfte. Art. 128, Abs. 1 des LROG von 1997 und das Dekret des Landeshauptmanns vom 18. 10. 2007, Nr. 55, Art. 2 sehen eine Obergrenze von 229.088 gastgewerblichen und nicht gewerblichen Betten vor.
Seit 2017 näherte sich das Bettenwachstum zügig der Obergrenze: Noch 2016 waren es erst 220.595 Betten, aber bereits im Sommer 2018 waren 223.987 Betten erreicht, Anfang 2019 wurde die Marke von 225.000 Betten übersprungen. Und es ging weiter flott nach oben: Ende Juni 2019 hält der Stand nach der offiziell geführten Statistik bei 228.744. Nur mehr knapp 350 Betten „fehlten“ also im Frühsommer diesen Jahres zum Erreichen der Bettenobergrenze.

Wir stellen daher folgende Fragen an die Landesregierung:

1. Was ist der aktuelle Stand der Bettenzahl im Lande?
2. Wird sich die Landesregierung an das geltende Gesetz, das die Bettenobergrenze vorsieht, einhalten?
3. Wie wird sich die Landesregierung zu den ca. 46 eingereichten Tourismusprojekten in 30 Gemeinden äußern, die zur Überschreitung der Bettenobergrenze führen dürften?
4. Wann wird das neue Gesetz „Raum und Landschaft“ in Kraft treten? (Wir lasen in den Medien von einem vorgesehenen Aufschub, andererseits wurde uns in der Antwort auf die Anfrage 329 der 1.1.2020 angegeben.)

BZ, 22.08.2019

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Hanspeter Staffler
Riccardo Dello Sbarba

Hier kann die Antwort der Landesregierung heruntergeladen werden. Und unsere Replik dazu. 

ANFRAGE ZUR SCHRIFTLICHEN BEANTWORTUNG.

UPDATE: Hier die Antwort der Landesregierung vom 30 August 2019.

Im Jahr 2018 wurde das Ex-Lemayr-Gebäude in der Avogadrostraße der neuen Bestimmung als vorübergehende Unterkunft für „richiedenti asilo vulnerabili“ übergeben. Es wird von ASSB im Auftrag des Landes und der Gemeinde Bozen gehalten, Volontarius ist mit der Führung beauftragt worden.  Hier sind seitdem Familien, Personen mit positivem Asylbescheid und so genannte „fuori quota“ untergebracht.

Das ist einerseits positiv, denn es kann sehr schnell interveniert werden. Anderseits ergibt sich aus dem Zusammenmischen von völlig unterschiedlichen Personengruppen eine spezifische Problematik. Unter anderem ergeben sich lange Aufenthaltsperioden, denen die Struktur keineswegs gerecht wird. So leben Familien in einer großen Halle zusammen, ihre jeweiligen Lebensbereiche sind winzig und nur notdürftig mit Blechwänden und Vorhängen abgetrennt. Es gibt keine Fenster. Ende Juni lebten über 110 Personen im Zentrum, das auf max. 100 Personen ausgerichtet ist. Es gibt keine Privatsphäre – und das für oft schwer traumatisierte Personen, für junge Mütter und Kleinkinder. Gewaltepisoden bleiben nicht aus. Derzeit sind 49 Kinder aller Altersstufen untergebracht, darunter auch Neugeborene. Neben den Familien sind aber auch ca. 40 Asylberechtigte untergebracht, die eigentlich in SPRAR oder ähnlichen Projekten sehr viel besser aufgehoben wären und auch darauf Anrecht hätten. Für ihre Integration wären andere Unterbringungen von großem Vorteil. Indessen bleiben sie im Provisorium hängen und die Chancen auf Eingliederung schwinden.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Bestätigt die Landesregierung die genannten Zustände und Zahlen? Wir bitten um genaue Angabe der Anwesenden
  • Menschen mit gültigem Asylbescheid
  • Kindern und Jugendlichen (unter Angabe des Alters)
  • Mütter und Väter
  • andere Anwesende.
  1. Seit wann sind die in 1. abgefragten Personengruppen jeweils im Ex-Lemayr untergebracht?
  2. Gibt es Kochgelegenheiten für die Zubereitung von Baby- bzw. Kindernahrung?
  3. Wie viele Toiletten und Waschgelegenheiten gibt es insgesamt? Wo liegen diese sanitären Anlagen? Sind sie bequem erreichbar (Notwendigkeit etwa von Eltern mit kleinen Kindern und Frauen im Wochenbett)?
  4. Welche Sicherheits- und Zugänglichkeitsbestimmungen gelten? Werden sie eingehalten?
  5. Welche Spiel- und Bildungsgelegenheiten gibt es für die ca. 50 Kinder in der Struktur?
  6. Führen die beengten Verhältnisse zu erhöhtem psychologischen Druck? Gab es im vergangenen Jahr Episoden von Verweigerung oder anderen psychischen Symptomen?
  7. Wie gestaltet sich die psychologische Betreuung der anwesenden Personen?
  8. Wie gestaltet sich die ärztliche Versorgung?
  9. Welche Perspektiven gibt es, vor allem für die Familien, die positiven Asylbescheid haben und die Recht auf eine würdige Unterkunft laut der internationalen Rechtssprechung haben?
  10. Welche anderen Strukturen beherbergen in Bozen Familien mit Kindern? Wie sind die dortigen Bedingungen?

Bozen, 17.07.2019

Landtagsabgeordnete

Brigitte Foppa

Riccardo Dello Sbarba

Hanspeter Staffler

ANFRAGE ZUR SCHRIFTLICHEN BEANTWORTUNG.

Am 8. März 2010 verabschiedete der Landtag das Landesgesetz Nr. 5 („Gleichstellungs- und Frauenförderungsgesetz des Landes Südtirol und Änderungen zu bestehenden Bestimmungen“). Nach bald zehn Jahren seit dem Inkrafttreten ist es Zeit nachzufragen, inwieweit es auch umgesetzt wurde.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

1. Wie viele Gleichstellungspläne wurden seit 2010 erstellt? Wir bitten um Aushändigung.
2. Wir bitten um eine Bewertung des zuständigen Landesrates zur Wirksamkeit der Pläne und deren Umsetzung (wurden die Pläne zufriedenstellend umgesetzt?).
3. Laut Art. 6 gilt das unterrepräsentierte Geschlecht als Vorzugskriterium beim beruflichen Aufstieg in der öffentlichen Verwaltung. Lag der Anteil der weiblichen Führungskräfte 2010 bei ca. 25%, waren es 2015 knapp 33%.
a) Wie hoch ist der Anteil der weiblichen Führungskräfte zum heutigen Zeitpunkt (bitte auch um Aufschlüsselung nach Führungsebene Amt/Abteilung/Ressort)?
B) Wie viele Frauen, wie viele Männer wurden seit Beginn der XV. Legislaturperiode zu Führungskräften ernannt? (Bitte wiederum um Aufschlüsselung nach Führungsebene)
C) Wie bewertet der zuständige Landesrat die Entwicklung der Chancengleichheit im Bereich der Führungskräfte? Kann sie als zufriedenstellend bezeichnet werden?
4. Ein wichtiger Faktor im Gleichstellungsgesetz ist die „Familie“, auf die mehrfach Bezug genommen wird (Familienfreundlichkeit, Vereinbarkeit Familie-Beruf etc.). Auf welche Definition von Familie hat man sich in diesen Jahren gestützt? Wie wurde mit Alleinerziehenden, mit nicht verheirateten Paaren oder mit gleichgeschlechtlichen Partnerschaften im Sinne dieses Gesetzes umgegangen?
5. Laut Art. 13 erfolgt die Förderung des unterrepräsentierten Geschlechts im Unternehmertum durch die „Gewährung von besonderen Beiträgen“. Wir bitten um die Auflistung der Anzahl an Förderungen seit 2011 und das finanzielle Ausmaß derselben.
6. Das weibliche Unternehmertum wird laut Art. 15 gefördert. Wir bitten um die Auflistung der Maßnahmen nach Jahren seit 2011.
7. Abschnitt VIII sieht die Förderung der Familienfreundlichkeit mittels Zertifikat vor. Wir bitten um Auflistung der privaten ArbeitgeberInnen, welche in den Jahren 2011-2019 das Zertifikat erhalten haben.

Bozen, 29.08.2019

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

 

Hier kann die Antwort der Landesregierung heruntergeladen werden.

Die gesetzlich vorgeschriebene Bettenobergrenze im Tourismus von 229.088 ist so gut wie erreicht! Nun muss die Landesregierung mit dem angekündigten Stopp Ernst machen.

Das immer noch gültige, „alte“ Landesraumordnungsgesetz (LROG) ist bis zum 1. 1. 2020 in Kraft und könnte in seiner Geltung verlängert werden, da das 2018 verabschiedete Gesetz für Raum und Landschaft erst später Geltung erlangen dürfte. Art. 128, Abs. 1 des LROG von 1997 und das Dekret des Landeshauptmanns vom 18. 10. 2007, Nr. 55, Art. 2 sehen eine Obergrenze von 229.088 gastgewerblichen und nicht gewerblichen Betten vor.

Seit 2017 näherte sich das Bettenwachstum zügig der Obergrenze: Noch 2016 waren es erst 220.595 Betten, aber bereits im Sommer 2018 waren 223.987 Betten erreicht, Anfang 2019 wurde die Marke von 225.000 Betten übersprungen. Und es ging weiter flott nach oben: Ende Juni 2019 hält der Stand nach der offiziell geführten Statistik bei 228.744. Nur mehr knapp 350 Betten, die Dimension dreier größerer Hotels, trennten also im Frühsommer diesen Jahres den Tourismus Südtirols vom Erreichen der Bettenobergrenze. Nun aber, zum Sommerausklang und nach ständiger Eröffnung weiterer Hotels und Betriebe dürfte das gesetzlich vorgeschriebene, immer noch gültige Limit, definitiv erreicht sein.

Der Ball liegt nun bei der Landesregierung: Sie wird die geltenden Gesetze respektieren und die aktuellen Vorhaben mit ca. 46 Projekten in 30 Gemeinden auf Eis legen müssen. Eine solche Entscheidung ist aufgrund der klar dokumentierten Situation unausweichlich. Sie ist im Interesse der Landschaft und Umwelt Südtirols geboten und eine zügige Entscheidung notwendig, auch um die Projektwerber nicht im Unklaren zu lassen.

Bozen, 28.08.2019

Hans Heiss, LT-Abg. a. D.
Brigitte Foppa, LT-Abg.
Riccardo Dello Sbarba, LT-Abg.
Hanspeter Staffler, LT-Abg.

ANFRAGE ZUR SCHRIFTLICHEN BEANTWORTUNG.

Das italienische Umweltinstitut ISPRA (L’Istituto Superiore per la Protezione e la Ricerca Ambientale) führt im Jahresbericht 2017 (Annuario dei dati ambientali 2017) an, dass in der Region Trentino-Südtirol rund 40 kg chemisch-synthetische und „biologische“ Wirkstoffe pro Hektar ausgebracht wurden. Diese Pestizidmenge ist gesamtstaatlich betrachtet exorbitant hoch, werden doch italienweit im Durchschnitt „lediglich“ 7 kg pro Hektar ausgebracht. Auch global betrachtet befinden sich Trentino-Südtirol mit diesen Pestizidmengen pro Hektar im absoluten Spitzenfeld, gemeinsam mit Ländern wie Costa Rica (25 kg/ha), Kolumbien (17 kg/ha) oder Israel (15 kg/ha).

Im Jahresbericht des Umweltinstitutes ISPRA werden die in Südtirol verwendeten Wirkstoffe nach Kategorien getrennt aufgelistet, und zwar für das Jahr 2015 wie folgt:

Fungizide         557.987 kg

Insektizide       460.343 kg

Herbizide         31.050 kg

Verschiedene    15.19 kg

Biologische       2.073 kg

Insgesamt wurden im Jahr 2015 in Südtirol 1.049.380 kg chemisch-synthetische Wirkstoffe, 15.619 kg „verschiedene“ Wirkstoffe und 2.073 biologische Wirkstoffe, also insgesamt 1.067.072 kg Wirkstoffe in den Umlauf gebracht.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Wir ersuchen um Auskunft über die im Zeitraum 2008 – 2018 verkauften und ausgebrachten Mengen an Einzel-Wirkstoffen für den Pflanzenschutz;
  2. wir ersuchen um die Aufschlüsselung der verkauften und ausgebrachten Pestizidmengen nach Einzel-Wirkstoff und Jahr;
  3. wir ersuchen um die Aufschlüsselung der verkauften und ausgebrachten Pestizidmengen nach Bezirk und Jahr.

Bozen, 27.08.2019

Landtagsabgeordnete

Hanspeter Staffler

Brigitte Foppa

Riccardo Dello Sbarba

 

Hier kann die Antwort der Landesregierung heruntergeladen werden.

ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.

Mit den Beschlüssen der Landesregierung Nr. 62 vom 05.02.2019 und Nr. 131 vom 26.02.2019 werden die Höhe der Beiträge und Richtlinien für die Ausgabe von glutenfreien Produkten für Zöliakiebetroffene festgelegt.

In der Antwort auf unsere Anfrage Nr. 19 im April 2019 wurde uns bestätigt, dass das Inkrafttreten der neuen Regelung bis 1. Juli 2019 ausgesetzt wurde.
Dieser Zeitpunkt nähert sich und die Betroffenen sorgen sich entsprechend.

Daher richten wir folgende Frage an die Landesregierung:

  1. Wie wird die Regelung nach dem 1. Juli 2019 aussehen?

Bozen, 30.05.2019

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

Hier kann die Antwort der Landesregierung heruntergeladen werden. Und unserer Replik dazu.

 

Das Gutachten wurde uns allerdings auch auf Nachfrage nicht ausgehändigt. Dazu die Tageszeitung am 27.08.2019:

Der Sommer 2019 neigt sich dem Ende zu, Höchsttemperaturen und „außergewöhnliche“ Wetterereignisse inbegriffen: Der Regenwald am Amazonas, die grüne Lunge der Erde, brennt, Staats- und Regierungschef reden, ohne ihren Worten Taten folgen zu lassen und junge Menschen fordern ohne müde zu werden ihr Recht auf eine Zukunft ein. Worauf wollen wir denn noch warten, bevor wir den Klimanotstand ausrufen? 

Die Grüne Fraktion im Landtag versucht erneut, die Landesregierung wachzurütteln, nachdem ein erster Vorstoß im Juli in Zusammenhang mit dem Nachtragshaushalt gescheitert war. In der kommenden Landtagswoche im September werden die Grünen den Beschlussantrag „Klimanotstand: Die Zeit drängt“ im Landtag behandeln. „Gestern in der Fraktionssprechersitzung haben wir unser Vorhaben angekündigt”, erklärt Brigitte Foppa, „es gilt keine Zeit zu verlieren. Die Jugendlichen dieser Welt fordern dies zurecht und die Politik muss ihre Arbeit machen und auf jeder möglichen Ebene aktiv werden“.

Südtirol kann und soll im Kleinen ein Zeichen setzen und dem Vorbild Vorarlbergs folgen, das als erstes Bundesland in Österreich den Klimanotstand ausgerufen hat. Die französische Regierung rief den Klimanotsand zu Beginn des Sommers aus, in Italien geschah dies bereits in mehreren Gemeinden (Varese, Turin, Siracusa, Lucca, Neapel, Mailand, Acri), in Südtirol übernahm Sterzing auf Gemeindeebene die Rolle des Vorreiters auf diesem Gebiet und der Gemeindeausschuss Bozen stimmte diesem Vorhaben Ende Juli auch bereits zu. „Wir müssen den Klimawandel bis 2030 bremsen, das sind wir unseren Kindern und den künftigen Generationen schuldig“, so Riccardo Dello Sbarba.

Denn zwar hat Südtirol bereits 2011 einen Klimaplan 2050 ausgearbeitet, dieser erweist sich jedoch als wenig ehrgeizig und noch weniger konkret. Ein nötiger Schritt wäre jener, im Klimaplan die Ziele des Pariser Klimavertrags zu integrieren und ein Maßnahmenpaket auszuarbeiten, um Energiekonsum und Müllproduktion zu senken und um die Mobilität deutlich nachhaltiger werden zu lassen. „Es ist an der Zeit, dass wir konkrete Taten für den Klimaschutz zu sehen bekommen“, fordert Hanspeter Staffler.

Die so oft heraufbeschworene Sensibilität im Bereich Umwelt und der Fokus auf den Stopp des Klimawandels der SVP können sich also bei der nächsten Landtagswoche vom 10. bis zum 13. September in der Praxis beweisen. Wir sind gespannt – und bleiben dran!

Bozen, 27.08.2019

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Hanspeter Staffler
Riccardo Dello Sbarba