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ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.

Laut ihrer Antwort auf unsere Anfrage zur Aktuellen Fragestunde Nr.37 ist der Landesregierung bekannt, dass auf den Arluiwiesen in der Gemeinde Graun nach Naturschutzgesetz vollkommen geschützte Pflanzenarten vorkommen. Ebenso bekannt ist der Landesrätin, dass eine wiederholte Düngung mit unverdünnter Gülle negative Auswirkungen auf die Artenvielfalt von Bergwiesen hat: Werden mehr Nährstoffe eingebracht als entnommen, verändert sich der Standort von artenreichen Bergwiesen wesentlich und ist somit kein geeigneter Lebensraum für geschützte Pflanzenarten.
Laut Naturschutzgesetz ist es verboten, den Standort vollkommen geschützter, wild wachsender Pflanzen so zu verändern, dass ihr Fortbestand gefährdet oder beeinträchtigt wird.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Warum lässt die Landesregierung die wiederholte Düngung von artenreichen Bergwiesen mit vollkommen geschützten Pflanzenarten zu, obwohl die Standortveränderung vom Naturschutzgesetz verboten ist?
  2. Wie will die Landesregierung die vom Naturschutzgesetz vorgeschriebene Aufsicht und Kontrolle gewährleisten, damit vollkommen geschützte Pflanzenarten erhalten bleiben und nicht durch falsche Düngung zerstört werden?
  3. Welche Verwaltungsstrafe muss die Landesregierung wegen der offensichtlichen Verletzung des Naturschutzgesetzes im Fall der Arluiwiesen in der Gemeinde Graun verhängen?

Bozen, 26.09.2019

Landtagsabgeordnete
Hanspeter Staffler
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba

Hier kann die Antwort der Landesrätin und unsere Replik im Plenum heruntergeladen werden. Und die angeforderte schriftliche Antwort.

ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.

Am 16. Juli 2019 hat die Landeregierung mit Beschluss 589 den Landeshauptmann ermächtigt, das Einvernehmensprotokoll zwischen der Autonomen Provinz Bozen und der Region Lombardei zu unterzeichnen.
Inhaltlich geht es in diesem Einvernehmungsprotokoll um die Aufwertung der touristischen Attraktivität, um die Förderung des Tourismus und des Wirtschafts- und Produktionssystems und um die Entwicklung des Stilfserjochpasses zum wirtschaftlichen Motor der umliegenden Gebiete – dies alles auch in Hinblick auf eine mögliche Kandidatur als Weltkulturerbe.
Es ist offensichtlich, dass mit dieser Initiative das Stilfserjoch und die Stilfserjochstraße zu einem Touristenmagnet ausgebaut werden sollen, welcher als logische Konsequenz zusätzliches Verkehrsaufkommen verursachen wird. Die Vinschger Straße ist bereits heute überlastet und die Anrainerinnen und Anrainer der Stilfserjochstraße beklagen sich über die Verkehrsbelastung.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Wie lässt sich dieses Projekt mit einer zeitgemäßen Klimapolitik in Einklang bringen?
  2. Wie lässt sich dieses Projekt mit dem Nationalparkgedanken in Einklang bringen?
  3. Wie erklären sie den Anrainerinnen und Anrainern sowie der Vinschger Bevölkerung, dass mit diesem Projekt die Verkehrsbelastung ansteigen wird?

Bozen, 26.09.2019

Landtagsabgeordnete
Hanspeter Staffler
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba

Hier kann die Antwort der Landesregierung heruntergeladen werden.

ANFRAGE ZUR SCHRIFTLICHEN BEANTWORTUNG.

In der Ortschaft Terlan, Andrianerstraße befindet sich auf den Grundparzellen 61/1 und 61/3 ein Parkplatz für Lastkraftwagen. Nach uns verfügbaren Informationen wurde dieser Parkplatz im Landwirtschaftsgebiet errichtet.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Dürfen im Landwirtschaftsgebiet Parkplätze errichtet werden?
  2. Falls nein, wieso gibt es die beschriebenen Parkplätze bereits seit Jahren und wer hat sie genehmigt?
  3. Fall ja, mit welchem Verwaltungsakt wurden die Parkplätze genehmigt?

Bozen, 26.09.2019

Landtagsabgeordnete

Hanspeter Staffler
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba

Hier kann die Antwort der Landesregierung heruntergeladen werden.

BESCHLUSSANTRAG

Seit Jahrzehnten sprechen die Berichte zum Klimawandel der UN-Experten des Weltklimarates (IPCC) eine klare Sprache: Die Erwärmung, der unser Planet ausgesetzt ist, schreitet schneller voran als erwartet und ist vom Menschen verursacht. Alle vergangenen Jahre waren wärmer als 1850, das Jahr der ersten Aufzeichnungen. Bis 2100 könnten die Temperaturen, je nach Szenario, um 1,8 bis 6,4 Grad Celsius ansteigen.

Die Folgen des vom Menschen verursachten Klimawandels sind dramatisch: vom Anstieg des Meeresspiegels über extreme Wetterphänomene bis hin zur Gletscher- und Permafrostschmelze, die auch den Einsturz ganzer Bergflanken in den Dolomiten verursacht hat. Die Alpen sind nämlich als Ökosystem der Erderwärmung besonders ausgesetzt und die Auswirkungen sind hier drei Mal so stark wie im weltweiten Durchschnitt.

Im Dezember 2015 unterzeichneten fast 200 Staaten in Paris ein neues Abkommen zum Klimaschutz, dessen Ziel es ist, die Stabilisierung
der Treibhausgaskonzentrationen in der Atmosphäre auf einem Niveau zu erreichen, auf dem eine gefährliche anthropogene Störung des Klimasystems verhindert wird.

Das Abkommen sieht vor, dass die Unterzeichnerstaaten alle nötigen Anstrengungen vornehmen, um bis 2100 den Temperaturanstieg auf 1,5°
C gegenüber dem Niveau vor Beginn der Industrialisierung zu begrenzen. Dieses Abkommen ist anspruchsvoller als die vorherigen, deren Ziel die Zwei-Grad-Grenze war; außerdem ist hier die Rede von „Null Emissionen“, die zwischen 2050 und 2100 erreicht werden sollen. Diese Zielsetzungen sind umso mehr von Bedeutung, wenn man berücksichtigt, dass Länder wie die USA und Brasilien bereits ihren Austritt aus dem Abkommen von Paris angekündigt haben.

Das Abkommen weist außerdem den Industrieländern eine größere Verantwortung im Klimaschutz zu, da sie historisch gesehen für mehr
Emissionen verantwortlich sind. Zu diesen Ländern zählt natürlich auch Europa, Südtirol inbegriffen. Das große Manko des Abkommens ist bekannterweise die freiwillige Verpflichtung, doch dies soll uns nicht davon abhalten, etwas zu unternehmen, sondern uns erst recht zu mehr Verantwortungsübernahme ermutigen.

Seit geraumer Zeit arbeitet Südtirol daran, einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Unter anderem wurde ein eigener Klimaplan Energie-Südtirol2050 erarbeitet.

Im Februar 2016 hat der Landtag die Agentur für Umwelt beauftragt, „auf dem Markt bereits befindliche Rechentools für den CO2-Fußabdruck auf ihre Adaptierbarkeit für Südtirol und die Einbindung in die Labels „Klimafactory und Klimagemeinde“ zu prüfen und gegebenenfalls den Unternehmen, nichtbetrieblichen Organisationen, Gemeinden und der Landesverwaltung online zugänglich zu machen.“ (Beschlussantrag Nr.
547/16).

Im Bericht zur Umsetzung des Beschlussantrages teilte Landesrat Theiner mit, dass die Agentur für Umwelt die nötigen Schritte bereits unternommen hat und dass das Rechentool schon ab Anfang 2017 zur Verfügung stehen sollte. Tatsächlich wurde der von der KlimaHaus Agentur entwickelte CO2-Rechner im selben Jahr online gestellt und steht seither den Südtirolerinnen und Südtirolern zur Verfügung. Dies ist eine erfreuliche Nachricht.

Nun kann und muss die Landesverwaltung als öffentliche Stelle alles Nötige unternehmen, um die eigenen Emissionen zu berechnen und zu
reduzieren.

Aus diesen Gründe verpflichtet der Südtiroler Landtag die Landesregierung,

  1. nach einer transparenten, klaren und international anerkannten Methode die Auswirkungen auf die Umwelt und den Energieverbrauch in CO2-Äquivalenten aller Tätigkeiten der Landesverwaltung zu erheben und die Ergebnisse dem Landtag bis Ende 2022 vorzustellen;
  2. zusammen mit den Ergebnissen zur Energiebilanz laut Punkt 1 einen Umweltplan mit Energiesparmaßnahmen zu erarbeiten, der alle Tätigkeiten der Landesverwaltung zum Inhalt hat, wobei die entsprechenden Emissionen in CO2- Äquivalenten anzugeben sind;
  3. zusammen mit den Ergebnissen laut Punkt 1 einen Kompensationsplan für die RestEmissionen nach der Umsetzung des Umweltplanes gemäß Punkt 2 vorzulegen, und dabei die Maßnahmen und Projekte zur Umsetzung der klimaneutralen Grundsätze anzuführen.

Bozen, 25.09.2019

gez. Landtagsabgeordnete
Riccardo Dello Sbarba
Brigitte Foppa
Hanspeter Staffler

PRESSEMITTEILUNG.

Erster wichtiger Erfolg aufgrund unserer gerichtlichen Initiative: Die Staatsanwaltschaft ist dabei, eine Ermittlungsakte anzulegen, um festzustellen, ob der Landeskasse durch den Verkauf von ABD ein Vermögensschaden zugefügt wurde.

Der Rechnungshof hat die Eingabe gegen den Verkauf von ABD an die Privatunternehmen, eingereicht von der Grünen Fraktion, ernstgenommen und die nötigen Ermittlungen eingeleitet.
Das wurde uns gestern, am 23. September von Seiten des Regionalstaatsanwalts Paolo Evangelista mitgeteilt. Schon am 26. Juli, nach der ersten Eingabe (welche durch die zweite am 17. September untermauert wurde) hat der Rechnungshof mit der Erstellung einer Ermittlungsakte begonnen, welcher die Nummer “I00461/2019” zugeteilt wurde.
Dies ist ein wichtiger Schritt, der alles andere als selbstverständlich war. Erhält der Rechnungshof Eingaben, die er für haltlos erachtet, werden diese umgehend ohne weitere Ermittlungen zu den Akten gelegt. Unsere Eingaben hingegen wurden nicht archiviert. Augenscheinlich befand es der Rechnungshof für notwendig, in dieser Sache weiter zu ermitteln. Es soll festgestellt werden, ob dem Land Südtirol durch den Verkauf von ABD um einen derart geringen Preis ein Vermögensschaden entstanden ist (wenig mehr als 3,8 Millionen Euro Verkaufspreis stehen einem Wert von über 37 Millionen Euro im Landeshaushalt gegenüber).
Die offizielle Eröffnung der Ermittlungen bringt eine genaue Vorgehensweise mit sich: Der Rechnungshof wird alle für nötig erachteten Informationen und Unterlagen sammeln – auf direktem Wege oder mithilfe der Finanzpolizei – um zu einer Entscheidung zu kommen, ob der Verkauf von ABD den öffentlichen Finanzen Schaden zugefügt hat. Die Grüne Fraktion, Initiatorin der Eingabe, wird laufend über die Ermittlungen und ihren Ausgang informiert.

Wir sind sehr erfreut, dass unsere Eingaben ein Ermittlungsverfahren des Rechnungshofes ins Rollen gebracht haben. Zudem haben wir vollstes Vertrauen, dass der Rechnungshof Licht in diesen „Ausverkauf“ bringen wird. Ein Ausverkauf, durch den sich die Landesregierung des heißen Eisens Flughafen entledigte und dadurch jene Verlängerung der Landebahn nun von den Privatunternehmen vornehmen lässt, die von der Bevölkerung in der Volksbefragung aus dem Jahr 2016 eindeutig abgelehnt wurde.

Bozen, 24.09.2019

Landtagsabgeordnete
Riccardo Dello Sbarba
Brigitte Foppa
Hanspeter Staffler

 

Im Anhang

Der „neue Wind“ der Lega-SVP-Regierung hat den Deutschunterricht der alphabeta-Profis im Kindergarten weggeblasen. Die Entwicklung geht rückwärts. Finde ich.

Abbiamo visto l’assessore Vettorato che accompagnava i bambini a scuola. Bella immagine. I bambini funzionano sempre, nel linguaggio visivo della politica. Al di là della retorica però vorrei che ci chiedessimo se la sua camminata va in avanti o indietro. Se guardiamo nel vicino Trentino, dove la Lega non è l’ultima ruota del carro ma alla cabina di guida, vediamo bene quale sia la rotta. Fugatti si è vantato a Pontida delle sue prodezze. Sono parecchie: ha posto fine all’educazione di genere nelle scuole, che gli stava tanto antipatica. Ha drasticamente ridotto l’impegno nella cooperazione internazionale e per l’integrazione di rifugiati e donne immigrate. Ha detto basta a quei fastidiosi e secondo lui inutili programmi contro la violenza sulle donne. Ha fermato senza tanti problemi tutte quelle iniziative esemplari che evidentemente per la Lega sono robe inutili, dannose e portatrici di ideologie troppo progressiste.

Fermando questi progetti prende due piccioni con una fava. Non solo “salva” la popolazione dall’indottrinamento “di sinistra”, ma emargina e porta alla disoccupazione anche quelle persone, spesso donne, che si impegnano e trovano lavoro nel campo dell’integrazione e dei progetti di educazione di genere.
Ora anche in Alto Adige si inzia a sentire il “nuovo” vento che soffia. Il caso più clamoroso e triste è l’eliminazione di alphabeta dai corsi di tedesco nelle scuole materne. Operazione nel perfetto spirito di Fugatti e dei suoi ragazzi in Trentino. Ora i corsi di tedesco nelle scuole materne saranno affidati a un’agenzia trentina. Gli anni di esperienza, di acquisizione di conoscenze, di know-how, di presenza sul territorio, la stima e il prestigio che alphabeta si è costruita in tutta la provincia, tutto questo non vale più nulla. Si è scelto di fare vincere un bando di questa portata culturale sulla base del prezzo più basso. Verranno dal Trentino a insegnarci il tedesco. Bon.
Continuo a pensare che ci siano molte persone che si impegnano per un Trentino Alto Adige diverso. Quello della convivenza e della comprensione. Quello dell’apertura al mondo, delle lingue, della diversità. Quello del rispetto. Quello che guarda avanti e non indietro. Continuo a sperare in quel mondo lì. E non penso di essere sola.

23.09.2019

Brigitte Foppa

BESCHLUSSANTRAG.

Vor zwei Jahren wurde eine Vorstudie der Region Lombardei für eine Tunnelverbindung zwischenMals und Bormio vorgelegt. Die Studie untersuchte verschiedene Möglichkeiten für einen Straßen- und Eisenbahntunnel. Im Dezember 2018 erstellte die Lombardei dann eine Machbarkeitsstudie, die bis zu sieben Straßenvarianten und sechs Eisenbahnvarianten umfasst, wobei letztere jedoch in den Dienst der Straße gestellt werden: Shuttlezüge sollten nämlich Tausende von Autos, Bussen und Lastwagen von einer Seite des Stilfserjochs zur anderen transportieren.
Der Straßentunnel ist rigoros abzulehnen, um zu verhindern, dass das Vinschgau zu einem neuen Nord-Süd-Korridor für den Straßenverkehr zwischen Deutschland und der Lombardei wird.
In den vergangenen Monaten hat die Lombardei im Vinschgau eine sozioökonomische Umfrage über die Vorteile eines Tunnels unter dem Stilfserjoch durchgeführt. Dies ist der letzte Schritt auf einem Weg, der von zu viel Unklarheit geprägt ist.
Im Dezember 2018 kontaktierte das lombardische Unternehmen Mobility in Chain Srl mehrere Personen und Verbände in Südtirol für eine Umfrage zu den gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Auswirkungen des neuen Stilfsertunnels. Dieses Unternehmen führt im Auftrag der Gesellschaft Infrastrutture Lombarde „eine Reihe von teilstrukturierten Interviews mit lokalen Interessengruppen“ in Südtirol durch.
Grundlage für die Durchführung der Interviews ist die „Machbarkeits-Vorstudie“, bestehend aus 20 Unterlagen und insgesamt 700 Seiten, die von Infrastrutture Lombarde erstellt wurde und vom Land Südtirol mit 2 Millionen Euro aus dem Fonds für Grenzgemeinden finanziert wurde. Die Studie wird im Vorfeld des Interviews an die kontaktierten Personen geschickt.
Als bevorzugte Lösung wird ein Tunnel für einen Shuttlezug für Pkws, Busse und Lkws präsentiert. Diese Lösung könnte als umweltfreundlicher „Eisenbahntunnel“ dargestellt werden, aber das wäre eine Täuschung: Durch den Transport von Autos, Bussen und Lastwagen wird der Shuttlezug den Verkehr auf der Straße unterstützen, anziehen und umso mehr steigern!
Als Vorbild für das Stilfserjoch nennt die Studie die beiden bereits in der Schweiz betriebenen Shuttlezüge. Diese Systeme sind in der Lage, verschiedene Arten von Straßenfahrzeugen zu transportieren, darunter auch Lastkraftwagen mit einer beträchtlichen Kapazität: Am Simplon wurden beispielsweise im Jahr 2015 1,2 Millionen Fahrzeuge mit Shuttlezügen befördert.
Auch für das Stilfserjoch sieht die Vorstudie ein enormes Verkehrsaufkommen vor: Mit einem möglichen 35- bis 40-Minuten-Takt bei voller Funktionsfähigkeit sollen schätzungsweise 7500 Passagiere pro Tag befördert werden, davon 3500 mit einem im Zug mittransportierten Fahrzeug.
Unter den gegebenen Bedingungen würde der geplante Eisenbahntunnel zwischen Mals und Bormio als Shuttlezug für Fahrzeuge, Busse und Lkws dienen und zusätzlichen Straßenverkehr magnetartig anziehen. Das Land Südtirol war schon immer der Auffassung, dass der Straßenverkehr verringert werden kann, indem er auf die Schiene verlegt wird. Deswegen ist ein Eisenbahntunnel, der stattdessen sogar den Straßenverkehr im oberen Vinschgau intensivieren würde, untragbar. Dies wurde auch von Landeshauptmann Kompatscher in der Antwort auf eine unserer Anfragen bekräftigt: Die Landesregierung habe eine klare Zukunftsvision, nämlich den Bau einer Eisenbahnverbindung. Allerdings muss geklärt werden, welche Art von Schienenverbindung angestrebt wird.

Aus diesen Gründen verpflichtet der Südtiroler Landtag die Landesregierung,

  1. jeglichen geplanten Straßentunnel zwischen Mals und Bormio, dem Vinschgau und dem Veltlin abzulehnen;
  2.  jegliche geplante Eisenbahnverbindung zwischen dem oberen Vinschgau und dem Veltlin, die den Transport von Pkws, Lkws, Bussen und anderen Straßenfahrzeugen auf Zügen vorsieht, abzulehnen;
  3. eine mögliche Eisenbahnverbindung für den ausschließlichen Personenverkehr an die Bedingung zu knüpfen, dass im Veltlin die Eisenbahnlinie mit der Verbindung zwischen Bormio und Tirano fertiggestellt wird.

BZ, 23/09/2019

Landtagsabgeordnete
Riccardo Dello Sbarba
Brigitte Foppa
Hanspeter Staffler

PRESSEMITTEILUNG.

Gülle auf Bergwiesen: die Landesrätin antwortet auf unsere Anfrage. Die Grünen fordern das Naturschutzgesetz ohne Wenn und Aber umzusetzen.

Wir fordern die Landesregierung auf, den Artenschutz endlich ernst zu nehmen und ehrlichen Naturschutz zu betreiben. Die Universität Wien hat in einer Untersuchung gezeigt, dass allein auf der Seiser Alm 6 Millionen Enziane verschwunden sind. Grund ist die intensive Düngung mit Mist und Gülle der ehemals enzianreichen Bergwiesen.

Mist- und Gülledüngung auf Bergwiesen haben in den vergangenen Jahrzehnten in Südtirol zu einem massiven Verlust an Pflanzen- und Tierarten geführt, weil diese Lebensräume den üppigen Nährstoffeintrag nicht verdauen können und veröden.

Wissenschaft und Naturschutz weisen seit Jahrzehnten vergeblich auf diese unglückseligen Zusammenhänge hin, die negativen Ergebnisse lassen sich in Südtirol zu Hauf belegen. Weite Teile der Seiser Alm oder des Salten, einst als Leuchttürme der artenreichen Bergwiesen europaweit bekannt, sind heute zu Löwenzahnfluren degeneriert.

Der Südtiroler Bauernbund und seine Tochterorganisation BRING bagatellisieren wie eh und je die Düngung von artenreichen Bergwiesen und versuchen durch Zahlenjonglieren diese zerstörerische Praxis zu rechtfertigen. Düngung von artenreichen Bergwiesen ist in Graubünden und in Tirol verpönt, Bergbauern halten sich ohne Wenn und Aber daran.

„Diese artenreichen Bergwiesen haben auch in Südtirol eine für die Allgemeinheit wichtige Naturschutzfunktion“ sagt Hanspeter Staffler und meint weiter: „Bevor alle Enziane aus Südtirols Bergwiesen verschwinden, braucht es dringend und radikal die Ökowende“

Wir fordern daher die Landesregierung auf, endlich das aus dem Jahr 2010 stammende Naturschutzgesetz umzusetzen, um die noch vorhandenen artenreichen Bergwiesen zu schützen. Wie aus der Antwort einer unserer Anfragen an die Landesrätin Maria Kuenzer hervorgeht, sollen jene Bauern, die auf artenreichen Bergwiesen Gülle ausbringen, die Landschaftspflegeprämie zurückzahlen müssen. Das ist das allermindeste, reicht aber bei Weitem nicht aus: Artenreiche Bergwiesen sind durch das Naturschutzgesetz vollkommen geschützt, unabhängig davon ob der Grundbesitzer um eine Landschaftspflegeprämie angesucht hat oder nicht.

Bozen, 23/09/2019

Landtagsabgeordnete
Hanspeter Staffler
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba

BESCHLUSSANTRAG.

Wenn man mit einem medizinischen Notfall konfrontiert ist, begibt man sich entweder zum Hausarzt/zur Hausärztin oder in die Notaufnahme eines der Südtiroler Krankenhäuser. Dabei geht es fast immer um körperliche Beschwerden. Für sehr schwierige psychische Situationen sind die psychiatrischen Abteilungen zuständig.
Neben diesen genannten Problematiken gibt es aber viele weitere Problemsituationen, in denen sich ein Mensch jeder Altersstufe plötzlich und unerwartet wiederfinden kann: Panik- oder Angstzustände, Suizidgedanken, Krisensituationen, die mit Sucht und Entzug zusammenhängen, Traumata und posttraumatische Stresssituationen, Mobbing, depressive Verstimmungen, Burnout, Zuspitzungen von Partnerschafts-, Familien-, Verlassenheitsproblemen, Aggression, Todesfälle etc.
Oftmals wissen Menschen in einer akuten psychischen Notsituation nicht, an wen sie sich wenden können. In den Notaufnahmen der Krankenhäuser ist die Besetzung durch PsychologInnen äußerst dürftig und wenn überhaupt, nur in bestimmten Tageszeiten präsent. Dabei ist der Anteil von Menschen, die sich aus einer solchen Situation heraus in Notaufnahmen begeben (also nicht aus einer medizinischen Indikation heraus), nicht zu unterschätzen.
In verschiedenen Städten wurde aus diesen Überlegungen heraus eine psychologische Erste Hilfe (Pronto Soccorso Psicologico) eingerichtet. Ein Beispiel ist der Pronto Soccorso Psicologico (PSP) in Rom, eine soziosanitäre Einrichtung, die täglich, auch am Wochenende, für Bürgerinnen und Bürger in psychischen Notsituationen offen und frei zugänglich ist. Der Dienst kann von allen Menschen, jenseits der Ansässigkeit und ohne Voranmeldung in Anspruch genommen werden. Es wird ein Beitrag eingehoben, der unter dem normalen Ticket für Sanitätsleistungen liegt.
Die anwesenden ExpertInnen geben eine Erstberatung und leiten gegebenermaßen an die psychiatrischen Abteilungen oder andere Einrichtungen weiter. Wichtig ist aber vor allem das niederschwellige Gesprächsangebot, das in solchen Fällen von erstrangiger Bedeutung ist.
Gerade in unserem Land, in dem es so viele Fälle von psychischen Problematiken, bis hin zu Suizid und Aggressionsausübung gibt, scheint dringender Handlungsbedarf gegeben.

Daher beauftragt der Südtiroler Landtag die Landesregierung

  1.  Die Notwendigkeit und Möglichkeit der Einrichtung einer psychologischen Ersten Hilfe zu prüfen;
  2.  In den Notaufnahmen der wichtigsten Krankenhäuser eine 24h-Besetzung durch spezialisierte PsychologInnen vorzusehen, evtl. auch im Rahmen von Pilotprojekten;
  3.  Die Notwendigkeit und Möglichkeit einer kontinuierlichen psychologischen Präsenz auch für andere Einrichtungen wie Seniorenwohnheime, Langzeitpflegeeinrichtungen etc. vorzusehen.

Bozen, 23.09.2019

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

BESCHLUSSANTRAG.

Seit 1. Januar 2012 gilt das neue Tarifsystem für die öffentlichen Verkehrsmittel, bei dem die Kosten nach der Anzahl der zurückgelegten Kilometer berechnet werden. Als Prinzip gilt: Je mehr man die öffentlichen Verkehrsmittel benutzt, desto weniger bezahlt man. Das neue System hat eine wesentliche Verbesserung der Effizienz und der Zugänglichkeit des öffentlichen Verkehrs mit sich gebracht, aber gleichzeitig auch einen merklichen Anstieg der Kosten.

Bei den verschiedenen Tarifklassen des Südtirol Pass wurde die Situation der Pendlerinnen und Pendler, die jeden Tag mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit fahren, nicht berücksichtigt. Dabei leidet diese Bevölkerungsgruppe bereits unter einem deutlichen Verlust an Kaufkraft.

Mit ihrem Beschluss vom 11. November 2014, Nr. 1336, änderte die Landesregierung bereits zum zweiten Mal die Kilometertarife wie folgt ab:

1 bis 1.000 km: 12 Cent (statt 8) pro km.
1.001 bis 2.000 km: 8 Cent (statt 4) pro km.
2.001 bis 10.000 km 3 Cent (statt 4) pro km.
10.001 bis 20.000 km 2 Cent pro km (unverändert).
ab 20.000 km: kostenlos (unverändert).

Aus diesen Änderungen ergibt sich ein empfindlicher Anstieg der Kosten zulasten jener Fahrgäste, die bis zu 1.000 km pro Jahr zurücklegen (+50 %) und vor allem für jene, bei denen zwischen 1.000 und 2.000 km jährlich zu verzeichnen sind (+100%), während bei 2.000 bis 10.000 zurückgelegten Kilometern eine gewisse Preisreduzierung erfolgte- 25 %). Die Situation bleibt für jene unverändert, die pro Jahr mehr als 10.000 km zurücklegen.

Wie sind die Fahrgäste aber eigentlich auf die verschiedenen Stufen aufgeteilt?

Die Situation wurde in einer Antwort von Landesrat Mussner auf eine Anfrage der Grünen Fraktion (Nr. 28/12/14) im Detail beschrieben. Der entsprechenden Tabelle (s. unten) haben wir für jede Kilometerspanne sowohl die Anzahl der Fahrgäste in Prozent als auch die Änderung der Kosten, die mit dem neuen Tarifsystem in Kraft getreten sind, hinzugefügt:

Zurückgelegte Kilometer BenutzerInnen 2013 Änderung der Fahrtkosten
seit Einführung des neuen Tarifsystems
1 bis 1.000 km 56.771 BenutzerInnen (46,2%) +50%
1.001 bis 2.000 km 24.643 BenutzerInnen (20%) +100%
2.001 bis 10.000 km 36.363 BenutzerInnen (29,6%) – 25%
10.001 bis 20.000 km 4.308 BenutzerInnen (3,5%) unverändert
mehr als 20.001 km 679 BenutzerInnen (0,5%) unverändert

Ausgehend von dieser Tabelle können einige zusätzliche Überlegungen angestellt werden:

Die Anzahl der Fahrgäste, die 20.000 km überschreitet, ist äußerst gering, also kaum nennenswert.

Die Anzahl der Fahrgäste, die 10.000 km überschreitet, ist ebenfalls sehr gering und beträgt nur 3,5 % der gesamten Benutzer.

66 % der Fahrgäste legen jährlich bis zu 2.000 km zurück und für diese Gruppe sind die Kosten deutlich gestiegen.

In 29,6 % der Fälle werden die 2.000 km im Jahr überschritten und bis zu 10.000 km zurückgelegt. Für diese Kategorie kommt es zu einer kleinen Preissenkung für die Kilometer, welche die 2.000 Kilometer-Grenze überschreiten, doch wird dadurch die Preissteigerung für die ersten 2.000 gefahrenen Kilometer nicht wieder ausgeglichen. Eine einfache Hochrechnung der progressiven Kosten bei steigender Anzahl der Kilometer zeigt, dass nur für jene Personen, die 10.000 km oder mehr pro Jahr zurücklegen, die Tarifsenkung dieser Stufe den Preisanstieg der vorherigen Stufen wettmacht.

Die gleiche Rechnung belegt, dass es für keine Kategorie zu einer Verringerung der jährlichen Fahrtkosten kommt: Wer Glück hat (eine kleine Minderheit), hat gleichbleibende Ausgaben zu verzeichnen. Die Mehrheit der Benutzer hingegen muss nun deutlich höhere Kosten hinnehmen, aus denen der Großteil der geplanten Einnahmen von 3,7 Millionen hervorgeht.

Außerdem darf man nicht vergessen, dass das bis 2012 gültige System den Pendlern einen zusätzlichen Vorteil bot: Wer mit der Bahn in die Stadt fuhr und dort direkt in einen Stadtbus umstieg, um zum Arbeitsplatz zu gelangen, bezahlte für die Busfahrt nichts.

Mit dem Beschluss Nr. 1434 von 2017 führte das Land einen so genannten „Pendlerbonus“ in Form einer Pauschale von maximal 50 Euro jährlich ein. Im Beschluss steht: „Anrecht auf den Bonus haben jene Fahrgäste, die regelmäßig mit den Zügen von Trenitalia oder SAD fahren und deshalb die Leidtragenden von wiederholten Verspätungen und Zugausfällen des jeweiligen Verkehrsunternehmens sind.“

Demnach handelt es sich also bei diesem ohnehin unbedeutenden Betrag nicht um eine Unterstützung für Pendlerinnen und Pendler, sondern um eine Entschädigung für die Verspätungen der
Züge. Die Bezeichnung „Pendlerbonus“ ist daher irreführend, denn wenn die Züge künftig im Allgemeinen pünktlicher werden, wird der „Pendlerbonus“ in der Form, wie er eingeführt wurde, wahrscheinlich nicht mehr angewandt werden.

Es wäre viel zweckmäßiger, von Vornherein die Tarife für diejenigen zu senken, die häufig öffentliche Verkehrsmittel benutzen, unabhängig von den äußeren Umständen. Das neue System des Südtirol Pass macht dies technisch möglich, so wurde beispielsweise eine (leichte) Differenzierung des Tarifs durch die Einführung des Euregio Family Pass für Familien mit minderjährigen Kindern gewährt und umgesetzt.

Um die Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln seitens der Pendlerinnen und Pendler zu fördern und die Erwerbstätigen auch finanziell zu unterstützen, schlägt die Fraktion der Grünen die Einführung einer echten Tarifreduzierung vor.

Es erscheint nämlich sowohl in sozialer Hinsicht als auch im Sinne des Umweltschutzes angebracht, den Pendlerinnen und Pendlern für die Strecke zwischen ihrem Wohnort und ihrem Arbeitsplatz einen reduzierten Tarif für die Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel zu gewähren.

Aus diesen Gründen verpflichtet der Südtiroler Landtag die Landesregierung,

  1. im Südtiroler Tarifsystem einen reduzierten Sondertarif zugunsten der pendelnden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer für die Strecke zwischen Wohnort und Arbeitsplatz gegen Vorlage detaillierter Belege vorzusehen;
  2. wieder die Möglichkeit einzuführen, dass bei der Fahrt vom Wohnort zum Arbeitsplatz die Busfahrt für pendelnde Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die vom Zug auf den Stadtbus umsteigen, kostenlos ist.

Bozen, 20/09/2019

Landtagsabgeordnete
Riccardo Dello Sbarba
Brigitte Foppa
Hanspeter Staffler