HomeLandtagsarbeitBeschlussanträgeZuständigkeit für Leistungen bei Arbeitslosigkeit ans Land

Zuständigkeit für Leistungen bei Arbeitslosigkeit ans Land

BESCHLUSSANTRAG.

Die Leistungen des Staates bei Arbeitslosigkeit sind wichtige Mittel zur finanziellen Absicherungen von Menschen ohne Einkommen. Deshalb wäre es nur sinnvoll, diese im Paket mit den Sozialhilfeleistungen wie Soziales Mindesteinkommen, Reddito di cittadinanza, Zivilinvalidenrenten sowie der Sozialrenten zu verwalten, um eine Verwaltung „aus einer Hand“ für Menschen in Notsituationen zu gewährleisten.
Diese Möglichkeit besteht durchaus. Denn das Legislativdekret vom 5. März 2013, Nr. 28, sieht vor, dass der Staat die Leistungen bei Arbeitslosigkeit an das Land delegiert. Diese Befugnisse umfassen alle auf staatlicher Ebene vorgesehenen Mittel, welche im Bereich Arbeitslosigkeit anzusiedeln sind.
Diese Kompetenz hat das Land jedoch bis heute nicht erhalten, da das Legislativdekret bisher nicht umgesetzt wurde. Die Umsetzung wäre aber ein wichtiger Schritt hin zur Vereinfachung der Verwaltungsabläufe.

Daher beauftragt der Südtiroler Landtag die Landesregierung

1. Das Legislativdekret vom 5. März 2013/Nr. 28 umzusetzen, um das Land Südtirol mit der Kompetenz auszustatten, staatlichen Leistungen bei Arbeitslosigkeit autonom zu verteilen.

Bozen, 04.09.2019

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

Author: Heidi

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