Helle Hagelnetze
ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.
Mit Beschluss der Landesregierung Nummer 477 aus dem Jahr 2006 wurde die Anbringung von weißen Hagelnetzen verboten. Im Beschluss heißt es „Die Anbringung von Hagelnetzen ist bei ausschließlicher Verwendung von schwarzen bzw. grauen Netzen gestattet“. Artikel 68, Absatz 4 des Landesraumordnungsgesetzes legt zudem die anfallenden Strafen bei Zuwiderhandlung fest.
Vermehrt sind in Südtirol in letzter Zeit jedoch weiße Hagelnetze zu sehen.
Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:
1. In wie vielen Fällen wurden im Jahr 2018 (bzw. 2019) vonseiten der Behörden die Anbringung von weißen Hagelnetzen beanstandet?
2. Wie oft wurden 2018 (bzw. 2019) Verwaltungsstrafen verhängt, weil weiße Hagelnetze angebracht worden waren?
Bozen, 03.09.2019
Landtagsabgeordnete
Hanspeter Staffler
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hier kann die Antwort der Landesregierung und unserer Replik dazu.