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PRESSEMITTEILUNG.

Vorstellung des Landesgesetzentwurfs „Präventive Menschenrechtskontrolle“

Zwar haben theoretisch alle Menschen ein Recht auf Freiheit und auf ein selbstbestimmtes Leben. Unter bestimmten Bedingungen ist dieses Recht allerdings eingeschränkt. Die gravierendste Form dieser Einschränkung ist die Gefängnisstrafe. Es gibt aber noch andere Lebenssituationen, in denen wir faktisch eine Einschränkung der persönlichen Selbstbestimmung erfahren oder erfahren können: Wenn wir beispielsweise stationär ins Krankenhaus müssen oder zum Pflegefall werden, wenn wir alt sind und ins Altersheim kommen, wenn wir nicht (mehr) bei Bewusstsein sind, wenn wir in eine psychische oder soziale Krisensituation geraten, in einer Notunterkunft wohnen, wenn wir Gäste in einer Flüchtlingsunterkunft sind o.ä.

Auch unter eingeschränkten Freiheitsbedingungen müssen die Grundrechte garantiert werden.
In Österreich ist die Volksanwaltschaft für die Überwachung der Einhaltung der Menschenrechte in sämtlichen Einrichtungen, in denen Menschen mit einer bestimmten Einschränkung ihrer persönlichen Freiheit leben, zuständig. Die Volksanwaltschaft ernennt dafür eine Kommission, die regelmäßig Besuche in Justizanstalten, Kasernen, psychiatrischen Einrichtungen, Alten- und Pflegeheimen, Krisenzentren, Wohngemeinschaften für Jugendliche sowie Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen durchführt.
Wie der ehemalige österreichische Volksanwalt, Dr. Günther Kräuter, bei der von unserer Volksanwältin organisierten Tagung im August 2016 im Südtiroler Landtag berichtete, wurden bei diesen Besuchen immer wieder Situationen vorgefunden, in denen die Grundrechte eingeschränkt waren. Personalmangel, Schichtarbeit, Überlastung, organisatorische Mängel, veraltete Strukturen – das sind nur einige der Gründe, die dem Problem zugrunde liegen können. Die Tatsache, dass Besuche durchgeführt werden, führe zu mehr Bewusstwerdung der Problematik und einer allgemeinen Verbesserung der Situation, so Kräuter.

In Italien und in Südtirol ist die Situation erst zum Teil rechtlich erfasst worden. Was die Rechte von Kindern und Jugendlichen angeht, so gibt es die Garantenfigur in der Kinder- und Jugendanwaltschaft. Der/Die Kinder- und Jugendanwalt/anwältin hat den gesetzlichen Auftrag zur Überwachung der Einhaltung der Menschenrechte, was Minderjährige betrifft.
Für die Grundrechte von Erwachsenen, die in einer Situation der eingeschränkten Freiheit leben, gibt es dahingegen keine präventive Handhabe. Die Volksanwaltschaft wäre dazu prädestiniert, die präventive Menschrechtskontrolle auszuüben, ist aber (noch) nicht mit dem nötigen Mandat ausgestattet. Diese gesetzliche Lücke soll mit dem Entwurf geschlossen werden, indem der Aufgabenbereich der Volksanwaltschaft durch die Ausübung der präventiven Menschrechtskontrolle erweitert wird.

Zum Inhalt des LGE:
Im Artikel 1 wird daher die Aufgabe der präventiven Menschenrechtskontrolle dem Aufgabenkatalog der Volksanwältin/des Volksanwalts hinzugefügt. Die Volksanwältin/Der Volksanwalt wird somit mit der Aufgabe betraut, Einrichtungen wie Krankenhäuser, Seniorenwohnheime, Pflegeeinrichtungen, Langzeitpflegeanstalten, Einrichtungen für psychisch Kranke oder Menschen mit Beeinträchtigung usw. regelmäßig zu besuchen und zu überprüfen und den Einrichtungen auch beratend zur Seite zu stehen. Dazu kann die Volksanwältin/der Volksanwalt auch unabhängige Kommissionen ernennen, die diese Tätigkeit begleiten und unterstützen. Die Einrichtungen müssen alle erforderlichen Unterlagen zur Verfügung stellen und die Volksanwaltschaft muss ihrerseits auf die Erfordernisse der Einrichtungen Rücksicht nehmen.

Es soll ein klarer Schritt zur Sensibilisierung für die Rechte aller Menschen und deren Einhaltung auch in unserem Land gesetzt werden. Denn auch innerhalb bestimmter Umstände, die Freiheit und Selbstbestimmung einschränken, bestehen die Menschenrechte fort. Umso mehr braucht es hier Institutionen und Personen, die dafür sorgen, dass dies auch in der Realität so bleibt.

Bozen, 20.09.2019

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

Hier der vollständige Landesgesetzentwurf, der Begleitbericht und das Gutachten des Rates der Gemeinden.

PRESSEMITTEILUNG.

Die Grüne Fraktion im Südtiroler Landtag unterstützt den Beschlussantrag “Gesundheit geht vor – Arbeitsgruppe zum Schutz vor Pestiziden”, der heute von den Brixner GemeinderätInnen der Grünen Bürgerliste vorgestellt wurde. Die Grüne Bürgerliste Brixen macht somit einen wichtigen Vorstoß in Sachen chemisch-synthetische Pestizide. Sie weist auf die enorme strukturelle Verzahnung zwischen Intensiv-Obstbau, Wohnen und Tourismus im Talkessel von Brixen hin.
„Brixen – aber auch ganz Südtirol – braucht ein umfassendes Monitoring im Sinne der Präventionsarbeit in Sachen Schutz vor Pestiziden. Ein erster Schritt hierzu ist eine fixe Messstation in Brixen“ so die GemeinderätInnen den Grünen Bürgerliste.
Es ist mittlerweile gesichert, dass Pestizide weit über die eigentlichen Zielflächen des Intensiv-Obstbaues hinaus anzutreffen sind. In Südtirol wurden Wirkstoffe von Pestiziden auf Kinderspielplätzen, in Ortszentren und auf biologisch bewirtschafteten Flächen gefunden. Allesamt Orte, wo chemisch-synthetische Pestizide nichts zu suchen haben.
Insektenkundler weisen darauf hin, dass durch die Abdrift von Pestiziden von den Flächen des Intensiv-Obstbaues ins Umland auch Wildbienen und Schmetterlinge zugrunde gehen und aus der Landschaft verschwinden. Der gewaltige Rückgang an Insekten wird auch im Weltbiodiversitätsbericht dem massiven Einsatz an Pestiziden in der Landwirtschaft zugeschrieben.
Hanspeter Staffler pflichtet den Brixner GemeinderätInnen bei „Südtirol braucht die Ökowende und den Ausstieg aus der Pestizidwirtschaft bis ins Jahr 2030“ lautet seine Forderung.

Bozen, 19.09.2019

Landtagsabgeordnete
Hanspeter Staffler
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba

ANFRAGE ZUR SCHRIFTLICHEN BEANTWORTUNG.

Aus Kastelruth erreicht uns die Nachricht über ein recht eigenwilliges Vorgehen bei der Einführung und Genehmigung des Almbusbetriebs auf der Seiser Alm.
Im Naturpark verkehrten bis vor kurzen folgende Busse: Seiser Alm Express (Buslinie 10) von Seis nach Kastelruth, Almbus (Buslinie 11) von Compatsch nach Saltria und der Bus Piz (Linie 14) von Compatsch über Ritsch nach Piz.
Die Buslinie 14 wurde im Jahr 2016 errichtet und das Busunternehmen Silbernagl mit der Ausführung beauftragt, wohlbemerkt auf einer nicht gemeindeeigenen Straße, sondern auf einem privaten Güterweg und entgegen des landschaftlichen Gebietsplans von 1992.
Grundlage dieser Errichtung, so scheint es, war ein Treffen zwischen der Gemeinde Kastelruth, dem Amt für Personenverkehr und dem Busunternehmen Silbernagl am 10.06.2016, dem dann ein Technischer Bericht vom Amt für Personenverkehr folgt, in welchem die Gemeinde gebeten wird, die Befahrbarkeit der Strecke mitzuteilen.
Die Befahrbarkeitserklärung erfolgt nicht von der Gemeinde Kastelruth, sondern von einem privaten Hoteleigentümer, in Funktion als Obmann der Wegbau Interessentschaft Piz-Seiseralm. Zufälligerweise liegt dessen Hotel (mittlerweile geführt vom Sohn) an der Endhaltestelle der Buslinie 14.
Dass die Buslinie auf einer nicht gemeindeeigenen Straße auch im Wiederspruch zum landschaftlichen Gebietsplan (Dekret des Landeshauptmanns Nr. 269/V/81 vom 10. Februar 1992) steht, schien auch die Landesregierung nicht zu stören.
Erst nach wiederholtem Nachfragen beim Amt für Personenverkehr, bei der Gemeinde Kastelruth und beim Amt für Naturparke von Seiten der Eigentümerin einer Parzelle, auf der die Buslinie 14 verlief, wurde das Amt für Personenverkehr und die Landesregierung tätig.
Am 14.08.2019, nur 3 Monate nach der jährlichen Ermächtigung (Dekret 7923/2019) kam es zum Widerruf: Per Dekret 14695/2019 wurde bestimmt, dass die Buslinie 14 nicht mehr verkehren darf und die Linien 10 und 11 nur noch in eingeschränkter Form.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Seit welchem Jahr fährt die Buslinie 14 auf dem privaten Güterweg zwischen Ritsch und Piz?
  2. Wie ist die gesetzliche Regelung zur Einführung einer Buslinie? Welches sind die Schritte und welche Institutionen müssen die Einführung genehmigen? Wir bitten um die genaue Vorgehensweise.
  3. Das Amt für Personenverkehr ersucht die Gemeinde Kastelruth im technischen Bericht 16.06.2016, die Befahrbarkeit der Strecke der Buslinie 14 zu bestätigen. Wie kann es sein, dass die Befahrbarkeit von einem privaten Hotelbesitzer (bzw. Obmann der Wegbau Interessentschaft Piz-Seiseralm), in einem nicht protokollierten Schreiben erklärt wurde, obwohl der technische Bericht an die Gemeinde gerichtet war? Von wem wurde der Obmann/Hotelier über den Bericht informiert und dazu beauftragt, die Befahrbarkeit zu erklären?
  4. Warum wurde diese nicht offizielle Erklärung vom Amt für Personenverkehr akzeptiert?
  5. Warum wurde bei der Genehmigung des Busverkehrs auf der Seiser Alm (Dekret 7464/2016) der landschaftliche Gebietsplan (Dekret des Landeshauptmanns Nr. 269/V/81 vom 10. Februar 1992) nicht berücksichtigt?
  6. Warum ist weder die Gemeinde Kastelruth, noch das Amt für Personenverkehr, noch die Forstbehörde oder das Amt für Naturschutz bzw. für Naturparke interveniert?
  7. Laut Gebietsplandekret Art.22 werden für zusätzliche Beförderungsdienste keine Fördermittel durch die Landesverwaltung gewährt, davon betroffen wären auch die Buslinien 10,11 und 14. Wie wurden diese Buslinien finanziert? Bitte um genaue Auflistung der Ausgaben pro Jahr und Linie seit dem Jahr der Einführung.
  8. Gibt es Pläne von Seiten des Tourismusvereins oder der Seiser Alm Bahnen die Buslinie(n) wiedereinzurichten? Wenn ja, aufgrund welcher Rechtsgrundlage?

Bozen, 17.09.2019

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

Hier kann die Antwort der Landesregierung heruntergeladen werden.

ANFRAGE ZUR SCHRIFTLICHEN BEANTWORTUNG.

Die Präsenz von Wölfen und Bären in unserer Region ist längst Realität geworden, der man mit konkreten Maßnahmen entgegentreten muss. Doch wie weit verbreitet sind solche Herdenschutzmaßnahmen in unserer Provinz bereits? Und welche Unterstützung erfahren Personen, die sie anwenden wollen?

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Für welche Schutzmaßnahmen können Bauern und Bäuerinnen, Kleintierzüchter usw., die ihre Tiere effektiv vor Beutegreifern wie Wölfen und Bären schützen wollten, beim Land ansuchen?
  2. Wie sieht diese Hilfe konkret aus? Können Betroffene Materialien wie Zäune beispielsweise ausleihen oder passieren Hilfeleistungen auf rein finanzieller Ebene?
  3. Wie viele Bergbauern, Kleintierzüchter oder einfache Bürgerinnen und Bürger haben in den Jahren 2018 und 2019 solche Schutzmaßnahmen, bzw. präventive Maßnahmen zum Schutz ihrer Herden, Bienenstöcke, usw. ergriffen? Wir bitten um Auskunft über die genaue Anzahl jener Personen, die solche Maßnahmen ergriffen haben, aufgeteilt nach Bezirken; sowie über die Art der ergriffenen Maßnahme und die Art der öffentlichen Beiträge, die für die Anwendung derartiger Maßnahmen gewährt wurden.

Bozen, 18.09.2019

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

Hier kann die Antwort der Landesregierung heruntergeladen werden.

REGIONALGESETZENTWURF Nr. 1/XVI

Die Verfassung der Italienischen Republik bekennt sich in Art. 51 zur Gleichberechtigung von Frauen und Männern und zur Förderung der Chancengleichheit. Das Staatsgesetz vom 23. November 2012, Nr. 215 sieht verschiedene Maßnahmen zur Verstärkung der Vertretung beider Geschlechter in den politischen Gremien auf Gemeinde- und Landesebene vor. Auf die Gemeinden bezogen sieht das Gesetz vor, dass die Gemeindestatute Regelungen vorsehen müssen, die die Vertretung beider Geschlechter in den Ausschüssen und Kollegialorganen garantieren.
Die Wahlordnung der Gemeindeorgane der Region Trentino-Südtirol ist in Teilen an die Vorgaben des Gesetzes von 2012 angepasst worden, allerdings wurden die Gemeinderatskommissionen von der Verpflichtung zur Repräsentanz beider Geschlechter ausgenommen.
Dies ist nicht mehr zeitgemäß.
Eine angemessene Vertretung beider Geschlechter soll auch in den Gemeinderatskommissionen garantiert werden. Diese Lücke will dieser Regionalgesetzentwurf schließen. Die Ratskommissionen der Gemeinden müssen künftig so besetzt werden, dass eine angemessene Vertretung beider Geschlechter garantiert ist.
Damit soll die Qualität der thematischen Arbeit in der Gemeinde verbessert werden. Es braucht immer den Blick von Männern und Frauen auf die Welt, wenn man sie verstehen und umso mehr, wenn man sie verwalten und entwickeln will.

Bozen, 01.02.2019

Regionalratsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

 

 

 

Regionalgesetzentwurf Nr. 1/XVI “Geschlechtervertretung in den Gemeinderatskommissionen”

Art. 1
(Förderung der Geschlechterrepräsentanz in den Gemeinderatskommissionen)

1. Im Artikel 1 Absatz 5 des Regionalgesetzes vom 3. Mai 2018, Nr. 2, werden die Worte „mit Ausnahme der Ratskommissionen“ gestrichen.

Art. 2
(Inkrafttreten)

2. Dieses Gesetzt tritt am fünfzehnten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Region in Kraft.

 

 

ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.

Am 12. 01. 2016 hat der Südtiroler Landtag einstimmig einen grünen Begehrensantrag an das Parlament mit folgendem Wortlaut genehmigt:

In den letzten Monaten wurde im Parlament tatsächlich mit der Überarbeitung der Straßenverkehrsordnung begonnen. Den Südtiroler Parlamentariern war der Antrag des Landtages übermittelt worden.

Wir stellen daher folgende Fragen an den Landtagspräsidenten:

  1. Haben die Südtiroler ParlamentarierInnen die Aufforderungen, die der Landtag an sie gerichtet hat, in ihre Anträge einfließen lassen? Falls nicht, wie begründen sie diese Nicht-Beachtung?

BZ, 16.09.2019

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

 

Hier kann die Antwort der Landesregierung heruntergeladen werden. Und unsere Replik dazu.

Heute, Montag, 16. September. Während Landeshauptmann Kompatscher die Übertragung der Landesgesellschaft ABD Airport Spa an die Privatunternehmen unterzeichnet, versendet die Grüne Fraktion im Landtag die zweite Eingabe an den Rechnungshof. Die aktualisierte Eingabe folgt auf die erste vom 24. Juli 2019 und wird nötig, da sich mit der Unterschrift des Landeshauptmannes der Vermögensschaden für die Provinz konkretisiert.

Zusammenfassung der Fakten, die uns einen Vermögensschaden befürchten lassen:

  1. Das Unternehmen ABD ist im Landeshaushalt mit einem Wert von 37.155.197 €  aufgelistet.
  2. Das genannte Unternehmen wurde den Privatunternehmern Gostner, Benko und Haselsteiner für einen Preis von 3.813.000 € überlassen.
  3. Mit diesem Verkauf erfuhr der Landeshaushalt demnach einen Verlust von 33.342.797 €.
  4. ABD hat derzeit eine verfügbare Liquidität von 5.673.439 €. Mit der Übernahme des Kontos nach dem Kauf werden die drei Privatunternehmer den Verkaufspreis also mehr als nur wiedererlangen.
  5. Bis zum 31.12.2014 hat das Land Südtirol 120.225.869 € in den Flughafen investiert, davon allein 55.831.050 € in die Infrastruktur. Dazu kommen die Ausgaben des Landes ab dem genannten Datum bis heute.
  6. Der lächerliche Verkaufspreis beruht auf einer Schätzung, die den Ausrufpreis auf 3.800.000 € festlegte. Diese Schätzung hat den Vermögenswert von ABD (über 36 Millionen Euro) nicht berücksichtigt. Die Begründung lautete, dass es sich um Güter handle, über welche die Gesellschaft nicht verfügen könne. Es handle sich um eine provisorische Konzession, welche jederzeit widerrufen werden könnte, sobald die Güter an die Domäne übergeben werden. Diese Schätzung ignoriert jedoch zwei Tatsachen:
    a. Unter den unbeweglichen Gütern des Flughafens sind 16,5 Hektar im direkten Eigentum von ABD und haben einen Wert von 16.000.000 €. Diese Flächen wurden mit öffentlichen Geldern angekauft und gehören nicht zu jenen Gütern, die nach Ablauf der Konzession an die Domäne übertragen werden müssen.
    b. ABD verfügt bereits über eine 20-jährige Konzession, so entschieden von der italienischen Zivilluftfahrtbehörde ENAC, mit Beschluss Nummer 20 vom 9. Mai 2013. Sobald ABD das Abkommen mit ENAC unterschreibt, bleiben auch die Güter, welche der Domäne übergeben werden müssen, für 20 Jahre in der Hand von ABD. Dieser Wert muss also berücksichtigt werden.
  7. Der von den Privatunternehmern gebotene Preis liegt gerade einmal 13.000 € über dem Ausrufpreis. Erfreulich für die Unternehmer, die konkurrenzlos ins Rennen gingen. Bei einer Ausschreibung mit nur einem Teilnehmer ist es bekanntermaßen schwierig, den Verkaufpreis auf das Maximum zu treiben (zur Erinnerung: Bei der Ausschreibung von Solland Silicon gab es mehrere Angebote, ca. 80 Mal wurde geboten, und am Ende war der Verkaufpreis etwa drei Mal so hoch wie der Ausrufpreis).
    Es gibt staatliche Richtlinien, die es dem Land ermöglicht hätten, die Ausschreibung aufgrund solcher Bedingungen zu wiederholen. Auch sah die Ausschreibung unter Punkt „V.1. Zusätzliche Informationen“ die Möglichkeit vor, die Ausschreibung bei Bedarf zu annullieren und zu wiederholen, ohne die Teilnehmer entschädigen zu müssen. Das Land hat diese Möglichkeit jedoch nicht wahrgenommen und ABD an den einzigen Teilnehmer praktisch verscherbelt.

“Es ist ein gravierender politischen Fehler, den der Landeshauptmann heute begeht. Er hat sich auf einen Behauptungsstreit mit der Bevölkerung eingelassen, anstatt deren Willen zu respektieren,“ so die Landtagsabgeordneten der Grünen Fraktion. „Dieser Flughafen, erst recht wenn er womöglich erweitert wird, ist von den Bürgerinnen und Bürgern nicht gewollt. Er ist schädlich für Klima, Umwelt und Gesundheit. Und er lastet auf der Steuerkasse. Was zu viel ist, ist zu viel.“
Aus all den genannten Gründen hat die Grüne Fraktion im Landtag die Eingabe um die neuesten Informationen erweitert und ersucht den Rechnungshof zu überprüfen, ob durch den Verkauf von ABD um einen Bruchteil seines Vermögenswertes ein unzulässiger Vermögensschaden entstanden ist.

Bozen, 16.09.019

Landtagsabgeordnete
Riccardo Dello Sbarba
Brigitte Foppa
Hanspeter Staffler

 

Liste Anhänge:

  • Vendita ABD – SECONDO ESPOSTO alla corte dei conti
  • Anhang 1: Bilancio ABD Airport Spa al 31.12.2018
  • Anhang 2: delibera CdA Enac 2013
  • Anhang 3a: 2019 05 21 ABD – 32 milioni di patrimonio valgono zero ANFRAGE
  • Anhang 3b: 2019 05 21 ABD – 32 milioni di patrimonio valgono zero ANTWORT
  • Anhang 4a: 2019 05 21 ABD- quanto vale nel bilancio della Provincia ANFRAGE
  • Anhang 4b: 2019 05 21 ABD- quanto vale nel bilancio della Provincia ANTWORT
  • Anhang 5a: 2019 05 29 ABD- ritardata o mancata vendita, quali conseguenze ANFRAGE
  • Anhang 5b: 2019 05 29 ABD- ritardata o mancata vendita, quali conseguenze ANTWORT
  • Anhang 6a: 2019 08 01 ABD cessione a unico offerente – ANFRAGE
  • Anhang 6b: 2019 08 01 ABD cessione a unico offerente – ANTWORT
  • Anhang 7: Bando di gara „Dismissione intero pacchetto detenuto dalla Provincia nella società ABD Airport Spa“
  • Anhang 8: Costi totali Aeroporto Bolzano anni 1999-2014 – tabella fornita dalla Giunta provinciale in occasione del referendum del 2016.

ANFRAGE ZUR SCHRIFTLICHEN BEANTWORTUNG.

Laut ASTAT (Stand 2011) gibt es in Südtirol zu 24,6% Miet- und zu 69,3% Eigentumswohnungen, welche von Ansässigen bewohnt werden. Daraus ergibt sich, dass 6,1% der Wohnungen entweder gar nicht, oder von in Südtirol nicht Ansässigen bewohnt bzw. als Zweitwohnung genutzt werden. Es stellt sich also die Frage, was mit diesen Wohnungen im Alltag passiert. Da seit 2011 jedoch 8 Jahre vergangen sind, bitten wir um die Aktualisierung einiger Daten.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Wie viel Prozent der Miet-bzw. Eigentumswohnungen werden von in Südtirol ansässigen Menschen als Hauptwohnsitz genutzt? Wir bitten um die aktuellsten Daten, welche zur Verfügung stehen.
  2. Wie hoch ist die Anzahl von Wohnungen in Südtirol, welche niemandem als Hauptwohnsitz dienen. Wir bitten um die aktuellsten Daten, welche zur Verfügung stehen.
  3. Wie viele Zweitwohnungen, im Besitz von nicht-Ansässigen, gibt es in Südtirol? Wie viele von in Südtirol Ansässigen? Wir bitten um die aktuellsten Zahlen, welche zur Verfügung stehen.
  4. Woher stammen diese nicht-ansässigen Besitzerinnen und Besitzer der Zweitwohnungen? Wir bitten um eine Auflistung.
  5. Gibt es Schätzungen, wie oft diese Zweitwohnungen von nicht-Ansässigen im Jahr genutzt bzw. bewohnt werden? Wenn ja, bitten wir um die Aushändigung der Daten.
  6. Gibt es Informationen, wie Zweitwohnungen genutzt werden? Wie viele werden für touristische Zwecke vermietet? Wie viele über Vermietungsportale wie Airbnb o.ä.? Falls es Daten gibt, bitten wir um deren Aushändigung.

Bozen, 16.09.2019

Landtagsabgeordnete
Hanspeter Staffler
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba

 

Hier kann die Antwort der Landesregierung heruntergeladen werden.

PRESSEMITTEILUNG.

Beim Beschluss der Landesregierung zur Erweiterung des Schigebietes Gitschbergs wurde das Umweltgutachten schlichtweg übergangen. Die Grüne Fraktion spricht sich für die Respektierung dieses Gutachtens aus und protestiert gegen die fragwürdige Vorgehensweise des Landeshauptmannes.
Die Entscheidung der Landesregierung, das Schigebiet Gitschberg zu erweitern, ist eine Farce. Obwohl die Bewertung des Umweltbeirates deutlich negativ ausgefallen war, hebelt die Landesregierung diese aus. Dabei handelt es sich um einen würdelosen Trick, der Landeshauptmann und Landesrätin nicht gut zu Gesicht steht.
Das Rezept für ein Liftprojekt, das todsicher „gelingt“: Man ignoriere bei Bedarf das Umweltgutachten und ersetze es durch ein sozio-ökonomisches Gutachten, denn ein solches ist für die Landesregierung ohnehin wichtiger als jegliche Umweltbedenken.
Der Vorstoß mit Liftbauten in die sensible alpine Zone, die Störung des Habitats für Raufußhühner und die weitere Anheizung des Tourismus sind eindeutige Statements der Landesregierung, dass sie sich weder um Klimaschutz noch um Artenschutz schert. Hauptsache die wirtschaftliche Rechnung geht auf.

Bolzano Bozen, 13.09.2019

Landtagsabgeordnete
Hanspeter Staffler
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba

Wir schreiben das Jahr 2019 und wir sprechen immer noch darüber. Warum? Weil es sie leider immer noch nicht so richtig gibt. Die Rede ist von der Gleichberechtigung der Geschlechter am Arbeitsplatz.
Heute wurde im Landtag ein weiterer Schritt gesetzt, um sie endlich zu erreichen. Bisher war es so, dass Betriebe mit über 100 Beschäftigten mindestens alle zwei Jahre einen Bericht verfassen mussten, in dem dargelegt wurde, wie es um die Arbeitssituation der männlichen und weiblichen Bediensteten bestellt war. Die Ergebnisse flossen dann in den Tätigkeitsbericht der Gleichstellungsrätin bezüglich Diskriminierung am Arbeitsplatz ein. Da es in Südtirol aber vor allem sehr viele kleinere Betriebe gibt – so haben 80% der Unternehmen im Land weniger als 50 Beschäftigte – ergaben die Berichte der größeren Betriebe ein unvollständiges Bild ab.
Dem wurde heute im Landtag durch einen Beschlussantrag der Grünen Abhilfe geschaffen: In Zukunft soll der Bericht der Gleichstellungsrätin auch auf kleine und mittelständische Unternehmen ausgeweitet werden. In Zusammenarbeit mit SVP-Fraktionssprecher Lanz wurde festgehalten, dass die kleinsten, kleinen und mittleren Unternehmen (KKMU) dadurch nicht zusätzlich belastet werden dürfen. „Dieser Beschlussantrag trägt dazu bei, ein weiteres Hindernis auf dem Weg zur wahrhaftigen Gleichberechtigung der Geschlechter in allen Lebensbereichen zu beseitigen“, zeigt sich Erstunterzeichnerin Brigitte Foppa erfreut.

Bozen, 12.09.2019

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Hanspeter Staffler
Riccardo Dello Sbarba