Jugendbeiräte

ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.

Das Regionalgesetz Nr. 7 vom 22. Dezember 2004 verpflichtet die Gemeinden der Region Trentino-Südtirol, minderjährige Jugendliche überall dort zu beteiligen, wo es um ihre Belange geht. (Art 1, 1-ter: „Die Gemeindesatzung sieht Formen der Beteiligung minderjähriger Jugendlicher vor, damit durch deren Beitrag in Belangen, die diese betreffen, die Gemeindepolitik sich an den Anliegen dieser Altersgruppe orientiert, diese fördert und deren Mitwirkung an jenen Projekten ermöglicht, die sie betreffen.“)

Eine dieser Formen ist der Jugendbeirat auf Gemeindeebene. Neben sehr zufriedenen Rückmeldungen hören wir auch immer wieder davon, dass die Arbeit in den Jugendbeiräten frustrierend sei und dass es auch junge Leute gibt, die eher enttäuscht aus der Erfahrung eines Jugendbeirates aussteigen.

Wir stellen in diesem Zusammenhang folgende Fragen:

  1. Bitte um Auflistung der Gemeinden, in denen ein Jugendbeirat eingesetzt ist.
  2. Was gedenkt das Land zu unternehmen, um Gemeinden ohne Jugendbeirat zu dessen Einsetzung zu bewegen?
  3. Bitte um eine Einschätzung der drei Landesräte, die für Jugend zuständig sind, über das Funktionieren der Jugendbeiräte.
  4. Welche Erfolgskriterien für einen gelingenden Jugendbeirat wurden in den Jahren der Erfahrung mit diesem Gremium gesammelt?
  5. Welche Vorhaben sind in dieser Legislatur geplant?

BZ, 06.02.2019

L.-Abg.
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

Hier kann die Antwort der Landesregierung dazu heruntergeladen werden.

Author: Serena

Kommunikationsbeauftragte der Grüne Fraktion.

Recht auf Mutterspra
"Eislaufplatz" vor d
KEINE KOMMENTARE

KOMMENTAR SCHREIBEN