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Beschlüsse der Gemeindeausschüsse

ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.

In unserer Sprechstunde wurde uns mitgeteilt, dass in einzelnen Gemeinden die Beschlüsse des Gemeindeausschusses nur für wenige Tage online gestellt werden.

Es wurde auch das Gerücht widergegeben, dass eine entsprechende Empfehlung vom Rat der Gemeinden an die Gemeinden ausgegangen war, mit Verweis auf Transparenz und Privacy.

Wir stellen in diesem Zusammenhang folgende Fragen:

  1. Wie sind die gesetzlichen Grundlagen in dieser Frage? Gibt es eine rechtliche Begründung, weswegen Beschlüsse nur für einen bestimmten Zeitraum online gestellt werden dürfen?
  2. Hat der Rat der Gemeinden hierzu eine Empfehlung an die Gemeinden ausgesprochen?

BZ, 06.02.2019

L.-Abg.

Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

Hier kann die Antwort der Landesregierung dazu heruntergeladen werden.

Author: Serena

Kommunikationsbeauftragte der Grüne Fraktion.

Gute Nacht, schöne
A22-Brennerautobahn:
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