HomeDeutschSchluss mit Wahlwerbung – Vereine sind parteilos!

Schluss mit Wahlwerbung – Vereine sind parteilos!

Am morgigen Donnerstag, 19.10.2017 wird im Ersten Gesetzgebungsausschuss des Regionalrats unser Gesetzentwurf Nr.34 behandelt, der das leidige Thema der Wahlwerbung der Vereine und Verbände aufgreift.
Zur Erinnerung: Der Gesetzentwurf war im Ausschuss unerwarteterweise [durch die Stimme der OppositionsvertreterInnen und Walter Kaswalders] zur Artikeldebatte zugelassen worden. Danach war die Behandlung ausgesetzt worden und ist somit morgen wieder auf der Tagesordnung.
Die Debatte findet zu einem sehr passenden Zeitpunkt statt, hat doch der Südtiroler Bauernbund „seine“ Kandidaten-Suche für 2018 mit einer Art Vorwahlen institutionalisiert. Der Bauernbund weiß bestens, dass laut Regionalgesetz vom 13. August 1998, Nr.7 „allen Verbänden, Vereinigungen und Gewerkschaften, die gemeinnützigen Charakter haben, Begünstigungen der Volontariatsbestimmungen in Anspruch nehmen oder in irgendeiner Form Mittel aus den öffentlichen Haushalten erhalten, ab dem 60. Tag vor dem Wahltag jegliche Werbetätigkeit für Kandidaten und Parteien“ untersagt ist.
Das Gesetz spricht klare Worte. Da es bedauerlicherweise keine Sanktionen vorsieht, wird es in Südtirol seit vielen Jahren unbekümmert verletzt. Die Oppositionsparteien haben zu Recht immer wieder auf die demokratische Verzerrung verwiesen, die durch diesen verbreiteten Gesetzesbruch entsteht. Auch die Tatsache, dass sich etwa der Bauernbund neuerdings den Nicht-SVP-Kandidaten öffnet, ändert nichts am Grundproblem. Der Freiheitliche Parteiobmann hat dies leider nicht erkannt. Durch seine angekündigte Kandidatur bietet er eine pseudopluralistische Legitimation für diesen Abusus, ein blaues Feigenblatt für etwas, das auch seine Partei immer angeprangert hatte.
Gerade ein Jahr vor der Wahl ist es wichtig, Klarheit und Ordnung in diese Materie zu bringen. Das kann morgen im Gesetzgebungsausschuss erfolgen. Es wäre ein wichtiger Schritt für mehr Transparenz und Chancengerechtigkeit bei den Wahlen in unserem Land.
Die Details des Gesetzentwurfs:

  • Das Verbot der Wahlwerbung für Vereine, Verbände und Gewerkschaften wird von den Regionalratswahlen auf die Gemeinderatswahlen ausgedehnt
  • Als Sanktion für Übertretungen wird eine Strafzahlung im Ausmaß von 50% des im Vorjahr erhaltenen Beitrages vorgesehen
  • (Alternative zum Vorschlag der Sanktionen): Alle Vereine, Verbände und Gewerkschaften werden verpflichtet, etwaige Werbetätigkeiten für Parteien bzw. KandidatInnen zu melden.
  • Jede Werbetätigkeit der Vereine, Verbände und Gewerkschaften für Parteien oder KandidatInnen wird auf der Homepage des Regionalrates veröffentlicht.

 
18.10.2017
Brigitte Foppa, Hans Heiss, Riccardo Dello Sbarba
 

Author: admin

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