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Im Rahmen der Landesversammlung der Verdi Grüne Verc wurde der Grundstein für die Gemeinwohl-Bilanzierung der Partei gelegt.

Die Arbeitsgruppe verdECOnomia, welche sich seit ihrer Gründung im Mai 2013 intensiv mit dem Thema Gemeinwohlökonomie beschäftigt, hat dafür ein Konzept ausgearbeitet und auf der Landesversammlung die diesbezügliche Vorgangsweise präsentiert.

Die Gemeinwohlökonomie ist ein junges, innovatives Wirtschaftskonzept und fußt auf der Grundannahme, dass die aktuell bestehenden gesetzlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen keine nachhaltige Nutzung von Ressourcen zulassen und damit keine langfristigen Lösungen für die Weltwirtschaft und deren Probleme darstellen können. Die Grundwerte von funktionierenden gesellschaftlichen Beziehungen (Menschenwürde, Solidarität, Ökologische Nachhaltigkeit, Soziale Gerechtigkeit, Demokratische Mitbestimmung und Transparenz) sollen wieder Basis für die Wirtschaft werden.

Besonders interessant an diesem Konzept ist der Umstand, dass es konkret umsetzbar ist und bereits von mehreren Südtiroler Pionier-Unternehmen getestet wurde. Unternehmen, Verbände, Vereine und Familien können den Prozess durchlaufen und eine Gemeinwohlbilanz erstellen. Die Gemeinwohlbilanz veranschaulicht anhand eines Punktesystems, inwieweit die unternehmensinternen Prozesse die 5 Grundwerte reflektieren.

Dazu werden pro Unternehmensbereich und pro Berührungsgruppe (Mitarbeiter, Kunden, Produkte, genutzte Dienstleistungen, das gesellschaftliche Umfeld, zukünftige Generationen, die Natur) Punkte vergeben. Eine solche Bilanz kann Konsumentinnen und Kunden des Unternehmens von der sozialen Verträglichkeit dessen unternehmerischen Handelns überzeugen.

Diesen Prozess wird die Grüne Partei, unter Führung der verdECOnomia und moderiert von Günther Reifer (Terra Institut), im Jahr 2015 durchlaufen. Die Informationsveranstaltung findet am Samstag, 07. Februar 2015 statt. Der Info-Workshop ist an all jene gerichtet, welche Interesse haben, das Thema näher kennen zu lernen, auch wenn sie anschließend nicht beim Prozess mitarbeiten möchten. Gleichzeitig werden die Arbeitsgruppen und die Termine für die Bilanzierung definiert. Die erste Bilanz wird voraussichtlich im Herbst auf der Landesversammlung vorgestellt.

verdECOnomia
Bozen, den 15.12.2014

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Am heutigen 21. August hat im Landtag die Pressekonferenz zur Vorstellung des Gesetzentwurfs der Abgeordneten Paul Köllensperger und Brigitte Foppa stattgefunden. Am Treffen hat auch der Experte Matthias Cologna teilgenommen.
Verwaltungsabläufe beschleunigen und effizienter gestalten sowie die Bürgerinnen und Bürger mit der öffentlichen Verwaltung vertraut machen! Der Gesetzesentwurf, der von den Abgeordneten Köllensperger und Foppa unterzeichnet wurde, möchte den vielfältigen Möglichkeiten der Informationstechnologie einen weiteren Impuls geben. Damit kann das Leben der Bürgerinnen und Bürger und der Unternehmen erleichtert und zugleich die tägliche Arbeit der öffentlichen Verwaltung vereinfacht werden. Momentan sind solche informationstechnologischen Elemente bereits vorgesehen – in der Landes- und der nationalen Gesetzgebung – jedoch werden sie nur unzureichend genutzt. Daher müssen unsere Rechtsvorschriften entsprechend angepasst werden.
Schließlich gibt es auch den Umweltaspekt. 70 Tonnen Papier verbraucht die Landesverwaltung jährlich – durch eine digitalere Verwaltung werden Ressourcen gespart.
Zu den wichtigsten Punkten des Gesetzesentwurfs gehören die Eröffnung eines zertifizierten E-Mail-Kontos (PEC) für alle Bürgerinnen und Bürger; die Möglichkeit auf elektronischem Wege Kontakt mit der öffentlichen Verwaltung aufzunehmen; die Verpflichtung der MitarbeiterInnen per E-Mail zu antworten, insofern ein Anliegen auf diesem Kommunikationsweg an sie herangetragen wurde; die Verpflichtung, dass öffentliche Behörden untereinander nicht mehr die Methode des schriftlichen Einschreibebriefs verwenden; die Bekanntmachung der Möglichkeiten der BürgerInnenkarte, die immer noch zu wenig genutzt, wird; die Möglichkeit für die NutzerInnen der öffentlichen Verwaltung, jeden Dienst einfach und schnell zu evaluieren.
So könnte die öffentliche Verwaltung ihre Beziehung zu den Bürgerinnen und Bürgern verbessern und Südtirol zu einem best practice – Modell in Europa machen. Wir hoffen, dass die Mehrheit unseren Vorschlag annehmen wird – der ja in dieselbe Richtung geht wie die angekündigte Arbeit der Landesregierung. Dafür werden wir als nächstes eine Zusammenarbeit mit der Landesrätin Deeg suchen.
e-government - PK-CS

Vier Vertreter der Wirtschaftsgruppe der Grünen verdECOnomia nahmen an der Klausurtagung des Vereins für Gemeinwohlökonomie Italien teil.
Die Tagung fand am 27. Juli auf dem Petersberger Leger in Aldein statt, deren Betreiber, Alexander Bisan, selbst eine Gemeinwohlbilanz erstellt hat und aktuell nur mehr vegetarische und vegane Kost anbietet. Ziel des Dachvereins für Gemeinwohlökonomie ist es, Informationen über die Gemeinwohlökonomie italienweit zu verbreiten. Günther Reifer, Präsident des Vereins, wurde erst im Mai 2014 im römischen Parlament vorstellig, um die Grundsätze der Gemeinwohlökonomie zu präsentieren. Auf der Klausur wurden die Aktionen für das kommende Jahr geplant, um die Idee der Gemeinwohlökonomie noch weiter zu verbreiten. Mehr Infos dazu findet ihr unter: www.economia-del-bene-comune.it.
Die Zielsetzung der Gruppe verdECOnomia ist kohärent mit dem Ziel des Vereins, daher wird sich die verdECOnomia dort auch in Zukunft aktiv einbringen. Einige unserer Mitglieder haben ihre Unternehmen bereits bilanziert, wie z.B. Triade Bio des Co-Koordinatoren der verdECOnomia, Franz Hillebrand. Sie konnten so den Prozess schon ein bis zwei Jahre testen. Es geht grundsätzlich nicht um die Bilanzierung an sich, sondern darum den Prozess mitzumachen, sich die Fragen zu stellen: Was könnte ich verbessern? Was noch nachhaltiger gestalten? Wie wähle ich meine Lieferanten aus? Wie gehe ich mit meinen MitarbeiterInnen um? …
Die verdECOnomia strebt zudem die Bilanzierung der Grünen Partei nach den Kriterien der Gemeinwohlbilanz an. Gemeinsam mit dem PD wird ein Workshop geplant, um voneinander lernen zu können. Gestartet wird im Herbst 2014.

ANFRAGE

punto-interrogativoGesetz Nr. 6/2012 (Leibrenten) und Durchführungsbeschlüsse: Wer waren die Berater und was haben sie empfohlen?

Als Grüne Fraktion hatten wir im vergangenen März dem Präsidenten des Regionalrates Moltrer einige Anfragen übermittelt, die die Entstehung des Gesetzes Nr. 6/2012 und deren Durchführungsbeschlüsse betrafen. Im Speziellen haben wir in der Anfrage Nr. 24/XV gefragt, wer die vom Präsidium beauftragten Berater waren und welche Ergebnisse ihre Gutachten hervorbrachten.
Präsident Moltrer hat uns dann in ausweichender und nur unzureichender Manier geantwortet. Darüber hinaus hat er sich noch nicht dazu herabgelassen, auf unsere Anfrage (Nr. 29/XV) über die effektive Ersparnis, die das Gesetz Nr. 6/2012 bringt, zu antworten – ungeachtet der vorgesehenen Beantwortungsfrist von 15 Tagen!
Vor dem Hintergrund der Zeitungsartikel der letzten Tage sowie der aktuellen richterlichen Ermittlungen ersuchen wir daher nun den Präsidenten, die offenen Lücken zu schließen.
Dies, indem wir die folgenden Fragen stellen, die Ausarbeitung des Gesetzes Nr. 6/2012 und alle Aspekte seiner Durchführung, einschließlich die Beschlüsse des Präsidiums, betreffend:

  1. 1. Um wen handelt es sich bei dem in der Presse genannten Experten, der vom Präsidium für ein erstes Gutachten beauftragt wurde, dem aber später Prof. Tappeiner vorgezogen wurde?
  2. Was hat Dr. Giorgio Demattè in seiner Beratung, für die er am 16.10.2013 den Auftrag erhalten und für die er ein Honorar von 38.064,00 Euro erhalten hat, empfohlen?
  3. Wann hat Dr. Demattè sein Gutachten abgegeben?
  4. Warum hat Präsident Moltrer in seiner Antwort auf unsere Anfrage nicht das Abgabedatum des Gutachtens von Doktor Demattè vermerkt?
  5. Und warum hat Präsident Moltrer in keinster Weise auf unsere Frage Nr. 4 in der genannten Anfrage geantwortet, die Auskunft darüber bat, welches Ergebnis der jeweilige Auftrag gehabt hatte (und welche Materialien vorgelegt wurden, in Bezug auf welche Themen, und bezogen auf welchen Verwaltungs- oder Gesetzesakt etc.)?
  6. Warum haben wir nie eine Antwort auf unsere Anfrage (Nr. 29/XV, eingereicht am 28. März 2014) erhalten, in der wir ein weiteres Mal explizit gefragt haben, auf welche Berechnungen sich das Präsidialamt für die Ausarbeitung des Gesetzes gestützt hatte und wer diese Berechnungen erstellt hatte?

Den Bestimmungen entsprechend bitten wir um schriftliche Antwort
Regionalratsabgeordnete
Brigitte Foppa
Hans Heiss
Riccardo Dello Sbarba
Bozen, 25.07.2014

Rede von Hans Heiss zur Reform des Politikerrentengesetzes – Trento, 2.7.2014 – Oberstes Reformziel: Gerechtigkeit im Dienst von Bürgerinnen und Bürgern anstatt politischer Nabelschau.
RegioNeLive Zur Rentenfrage ist längst alles gesagt worden, alles Notwendige, aber noch mehr an Unnötigem und Überflüssigem, auch alles, was besser nie gesagt worden wäre. Der Rentenskandal hat die öffentliche Meinung in unseren beiden Ländern erregt, die BürgerInnen empört, er hat sie und uns aber längst schon erschöpft. Und weit schlimmer: Die Beziehungen zwischen BürgerInnen und MandatarInnen sind zerrüttet, wenn nicht auf Dauer gestört.
Die Grundlinien einer entschiedenen Lösung liegen auf dem Tisch, es gilt, sie umzusetzen. Sie sind zügig zu verabschieden, damit wir uns wieder mit ganzer Energie dem Tagesgeschäft zuwenden können. Aktuelle und chronische Probleme unserer Länder, dieser Region verdienen weit mehr Aufmerksamkeit und Energie als die Einkommensverhältnisse und Rentenbezüge von 140 Personen. Eine Million Menschen in Südtirol und Trentino erwarten, dass wir uns ihren Anliegen widmen anstatt der Gestaltung unserer Einkünfte und sie erwarten dies vollkommen zu recht.
Die vollständige Rede liegt hier zum Download verfügbar.

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Ein Blick zurück
Die ersten Akte des Rentenskandals liegen hinter uns. Im Winter 2014 kam an die Öffentlichkeit, dass bei der Verabschiedung des Gesetzes zur Neuordnung der Politikerrenten eine Reihe schwerwiegender Fehler gemacht wurde, mit unannehmbaren Zugeständnissen vor allem zugunsten der alten Landtagsmandatare.
Die 2012 amtierenden und mit verantwortlichen Abgeordneten der Grünen, Hans Heiss und Riccardo Dello Sbarba, haben den Fehler sofort eingestanden und sich öffentlich dafür entschuldigt (27.2.2014). Beide haben auch, zusammen mit der ehemaligen Mandatarin Cristina Kury, die erhaltenen Vorschüsse zurück gezahlt (11.3.2014). Die grünen Abgeordneten stellten sich auch auf öffentlichen Kundgebungen den Fragen und dem berechtigten Zorn der Bevölkerung.
Auch die grüne Parteispitze reagierte sofort und berief einen Sonderparteitag ein. Am 22. März 2014 verfolgten viele Interessierte die Aufarbeitung der Abgeordneten, die inzwischen damit begonnen hatten, die Abläufe zu rekonstruieren und das Ausmaß der Vorauszahlungen zu bemessen. Die Partei erneuerte damals das Vertrauen in ihre gewählten VertreterInnen und legte die Richtschnur für die künftige Vorgangsweise bei der Erstellung des neuen Gesetzes fest.
An diesem Punkt halten wir nun.
In den letzten Monaten haben wir uns intensiv mit dem neuen Gesetz befasst und versucht, Verbesserungsmöglichkeiten auszuloten.
Voraussetzung: Offene Abstimmung
Nun liegen insgesamt 14 grüne Abänderungsanträge zu den Gesetzesentwürfen vor, ebenso ein Vorschlag zur Abänderung der Geschäftsordnung. Diesen hat der Regionalrat bereits beinahe einstimmig genehmigt. Die Änderung sieht vor, dass die Endabstimmungen bei Gesetzen in Zukunft nur mehr offen erfolgen können. Dies hat beim Rentengesetz zur Folge, dass alle ihr Gesicht zeigen müssen und im Nebeneffekt werden auch Heckenschützen ausgeschaltet.
Die wichtigsten Ansatzpunkte
Die Änderungsanträge an den Gesetzesentwürfen betreffen neben einigen Detailfragen im Wesentlichen folgende Punkte:

  • Einführung von Berechnungskriterien, die auf den eingezahlten Beiträgen fußen,
  • Das Renteneintrittsalter,
  • Deckelung und Kumulierungsbremse für Leibrenten,
  • Einschränkung des Vorschussprinzips
  • Absenkung der Leibrenten.

Knackpunkt 1: Die Vorschusszahlung
Das neue Gesetz (Nr. 8, Art. 2) behält das Prinzip der Vorschusszahlung als „Ausgleich“ für die Absenkung der Leibrente bei. Wir Grüne halten das Prinzip an sich, also dass Vorschüsse auf die Rente ausgezahlt werden, nicht für tragbar, da es die PolitikerInnen im Vergleich zu den anderen Steuerzahlenden in eine privilegierte Sonderrolle stellt. Da das Gesetz aber den Vorschuss beibehält, schlagen wir zwei Varianten zur Milderung vor:

  1. Neben den beiden Berechnungskriterien für den Vorschluss wird ein dritter eingeführt, nämlich ein Koeffizient (zwischen 0,51 und 0,88), der sich aus den effektiv eingezahlten Beiträge in den diversen Legislaturen errechnet. Damit würden die Vorschüsse nochmals um bis zur 50% gekürzt (Vorschlag Dello Sbarba)
  2. Neben den beiden Berechnungskriterien für den Vorschuss gilt ein Deckelungskriterium: Die Gesamtsumme des Vorschusses darf die Gesamtsumme der eingezahlten Beiträge in den Jahren als Abgeordnete/r nicht überschreiten (Vorschlag Foppa).

Knackpunkt 2. Der Vorschuss auf den Vorschuss
Das neue Gesetz (RGE Nr. 8, Art. 3) sah zunächst die Möglichkeit vor, den Vorschuss in begründeten Fällen nicht zurückzuzahlen, um ihn sozusagen als „Anzahlung“ anzusehen. Diese Möglichkeit wurde auf unseren Vorschlag hin bereits in der Gesetzgebungskommission ausgeschlossen.
Es besteht weiterhin die Möglichkeit, sich die Summe der eingezahlten Beiträge ausbezahlen zu lassen (RGE Nr. 8, Art. 8). Wir wollen auch dies ausschließen. Andere SteuerzahlerInnen verfügen gleichfalls nicht über diese Möglichkeit.
Knackpunkt 3: Renteneintrittsalter – „Mit 66 Jahren, da fängt das Leben an!“
Das neue Gesetz (RGE Nr. 9, Art. 1) in der neuen Fassung (sie wurde in der Kommission von den SVP-Abgeordneten abgeändert) sieht die Möglichkeit vor, bereits mit 60 in Rente gehen zu können. Dabei wird ein Abschlag von 18 % (3% pro Jahr) auf Leibrente und/oder Vorschuss einbehalten. Da man in solchen Fällen aber aber 6 Jahre länger Rente bezieht, rechnet sich das immer noch. Außerdem verweisen wir auf das Risiko, dass es eine massive Rückkehr zur Leibrente geben könnte, die noch dazu schon mit 60 beansprucht werden könnte. Womöglich würde die Kostenkalkulation des Gesetzes damit arg beeinträchtigt. Wir halten daher strikt am Eintrittsalter 66 fest.
Knackpunkt 4: Kumulierung und Deckelung der Renten
Das Gesetz (RGE Nr. 9, Art. 3) sieht eine sehr großzügige Kumulierungsmöglichkeit von Politikerrenten vor: 9.000 Euro brutto.
Wir schlagen hierzu verschiedene Möglichkeiten vor:
a) Gedeckelte Kumulierung für ALLE Renten (also auch nichtpolitischer Natur) (Vorschlag Dello Sbarba);
b) Höchstplafond für alle Politikerrenten: 5.000 Euro brutto, bzw. 7.000 Euro brutto (Vorschlag Foppa).
Knackpunkt 5: Der Solidaritätsbeitrag
Das neue Gesetz (RGE Nr. 9, Art. 4) trifft, was die Leibrenten betrifft, eine sehr kuriose Regelung: Sie werden erstens allgemein um 20% gekürzt (Art. 2), hinzu kommt ein Solidaritätsbeitrag, der zusätzlich abgezogen wird. Dieser betrifft aber nur zwei Kategorien, nämlich jene Abgeordneten, die eine „geringe“ Rente beziehen (unter 2.800 Euro) – sie sollen 5% „Soli“ zahlen – und die Hinterbliebenen: Sie sollen 12% zahlen. Alle anderen, also die GroßrentnerInnen, bleiben vom Solidaritätsbeitrag verschont. In der Kommission konnten wir eine Verbesserung herbeiführen: Nun gilt für alle LeibrentnerInnen der Solidaritätsbeitrag von 10% – allerdings eingegrenzt auf jene, die nicht den Vorschuss erhalten. Wir werden in der Plenardebatte auf dem generellen Abzug von 10% für alle weiterhin bestehen.
Knackpunkt 6: Die Regelung der neuen Abgeordneten
Auf Antrag von Abg. Renzler wurde der gesamte Artikel (Art. 5), der die Renten der neu gewählten Abgeordneten regelte, aus dem Gesetz heraus genommen. Derzeit weiß man nicht, ob es einen Ersatzartikel geben wird. Wir behalten uns vor, hier in der Plenardebatte einen Vorschlag vorzulegen. In jedem Fall schlagen wir vor, dass die Renten der neuen Abgeordneten ca. 2.300 Euro nicht überschreiten dürfen – unser Richtwert für eine bereits überaus „würdige“ Rente – dazu soll der Einzahlungsbeitrag der Region auf 17,60 % zurückgefahren werden.
Knackpunkt 7: Funktionszulagen
Das Gesetz sieht Kürzungen für jene Funktionszulagen vor, die das Regionalratspräsidium bezieht. Wir möchten hier noch etwas weiter gehen und die Zulagen für den Präsidenten von 45 auf 25% kürzen, jene der Vizepräsidenten von 22,5 auf 12,5%. Den PräsidialsekretärInnen soll die Zulage entzogen werden, da wir das Abgeordnetengehalt für ausreichend erachten, um diese wenig belastende Tätigkeit auszuüben.
Fazit:
Insgesamt erkennen wir die Bemühungen um Berichtigung des Rentengesetzes von 2012 an und sehen auch, dass Einsparungen möglich sind. Trotzdem bleiben auch in diesem Gesetz viele Schlupflöcher und eine grundsätzliche Privilegienstellung der PoltikerInnen aufrecht. Wir werden daher, sollten unsere Änderungsvorschläge nicht angenommen werden, gegen das Gesetz stimmen und namentliche Abstimmung verlangen.
Bozen, 26.06.14

Spitzenpositionen folgen Parteien-Proporz, PD-Mann Andrea Felis neuer Vizepräsident?

Freie-Universitaet-Bozen
Wie bereits seit Wochen angekündigt, hat die Landesregierung gestern die neuen Mitglieder des Universitätsrates ernannt. Konrad Bergmeister, dessen akademischer Ruf unter seinem BBT- und Benko-Engagement arg gelitten hat, wurde bestätigt, an die Stelle des Vizepräsidenten und IVECO-Managers Pietro Borgo wurde Andrea Felis, Schulführungskraft und PD-Mann von Tommasinis Gnaden, zum Vizepräsidenten bestellt. Dies ist ein empfindlicher Verstoß gegen die Prinzipien einer „Freien“ Universität, die mehr als andere Institutionen im Lande auf den Aufbau ihres wissenschaftlichen Rufes und ihrer Qualifikation bedacht sein muss. Die Felis-Ernennung belegt die immer wieder spürbare politische Instrumentalisierung der Universität, die bei wichtigen Entscheidungen und der Vergabe von Lehraufträgen ihre Spuren hinterlassen wird.
Für die neue Ära Kompatscher, die im Zeichen der Trennung von Politik und Verwaltung, von Politik und Wirtschaft starten wollte, ist diese Besetzung ein weiteres Zeichen der Schwäche. Nach dem Umstieg von Brandstätter an die Spitze der Sparkasse, nach der Nominierung von Reiner Steger in den Pensplan-Verwaltungsrat ist die Parteien-Besetzung der „Freien“ Universität das dritte Signal dafür, dass das alte System munter weiterlebt, allen Erneuerungs-Reden zum Trotz!
Hans Heiss Riccardo Dello Sbarba Brigitte Foppa
Bozen, 4. Juni 2014

ANFRAGE

Wie wird man PensPlan-Präsident?

Logo PensPlanDen Mitgliedern der 1. Gesetzgebungskommission wurde am 12. Mai 2014 die Aufforderung zur Erstellung eines Gutachtens für die Besetzung des Verwaltungsrates von PensPlan zugestellt.
Beigelegt war das Schreiben der Regionalregierung mit deren Namensvorschlag für die Besetzung (Reiner Steger).
In dieser Angelegenheit stellen wir folgende Fragen an die Regionalregierung:

  1. Welche Kriterien hatte sich die Regionalregierung für die Namhaftmachung dieser Position gesetzt?
  2. Wer waren die anderen BewerberInnen?
  3. Welche waren deren Curricula?
  4. Aufgrund welcher besonderen Eignung wurde Herr Dr. Steger anderen Bewerbern vorgezogen?

Gemäß Geschäftsordnung wird eine schriftliche Antwort eingefordert.
Regionalratsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hans Heiss

Bozen, 15.05.2014

Anfrage

3 Landeshauptmänner mit sonderbaren Aufgaben

3LandeshauptmaennerFuerDorfmannDen Südtiroler Haushalten wurde in diesen Tagen die Wahlwerbung der Südtiroler Volkspartei zu den Europawahlen zugestellt. Der Kandidat wird dort nicht von seinen Parteivertretern beworben, sondern von den drei Landeshauptmännern Südtirols, des Trentino und des Bundeslands Tirol.
Wir stellen in dieser Sache folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Welcher institutionellen Aufgabe kommt der Südtiroler Landeshauptmann nach, wenn er als solcher einen Kandidaten bewirbt?
  2. Sieht der Landeshauptmann persönlich seine Aufgabe darin, einzelne Kandidaten zu bewerben?
  3. Aufgrund welcher Kriterien werden einzelne Kandidaten vom Landeshauptmann beworben, andere aber nicht?
  4. Wie wird sich der Landeshauptmann in ähnlichen Fällen in Zukunft verhalten?

BZ, 19.05.2014
Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa, Riccardo Dello Sbarba, Hans Heiss

Anfrage zur schriftlichen Beantwortung

Safety-Park

„Safety-Park“ 2010-2013 konstant in der Verlustzone: Welches sind die Konsequenzen des chronischen Defizits?

Auch für das Geschäftsjahr 2013 hat der Safety-Park in Pfatten wenig Gutes zu vermelden, nicht allein positive Ergebnisse lassen auf sich warten, sondern die Situation spitzt sich vielmehr deutlich zu:
Die seit Ende 2010 aktive Direktorin Erica Furini ist mit ambitionierten Zielvorgaben für den Safety-Park gestartet: Kurzfristige Sanierung der finanziellen Situation, gute Auslastung, motivierende Mitarbeiterführung. Der erhoffte Aufbruch bleibt aber weiter auf der Strecke: Das von der Direktorin und dem früheren Mobilitäts-LR Widmann bekräftigte Ziel, bis Ende 2011 die Verlustzone zu verlassen, wurde auch 2013 wieder verfehlt.
Mehr noch: Der Betriebsverlust schoss nach der vorläufigen Konsolidierung der Vorjahre (Verlust 2010: 401.030 €; 2011: 79.250 €, 2012: 77.165 €) wieder deutlich nach oben und erreichte 2013: 264.554 €. Die Ankündigung von LH Durnwalder von Mai 2009 „Bereits im kommenden Jahr soll der Safety Park schwarze Zahlen schreiben!“ blieb weiterhin ein frommer Wunsch.
Bei über 820.000 € Verlust in vier Jahren stehen die Zeichen anhaltend auf rot, zumal das Gesellschaftskapital von 700.000 € (2009) trotz einer Rekapitalisierung in früheren Jahren nunmehr weit gehend aufgezehrt ist. Da die gesamten Anteile von der STA, somit indirekt vom Land Südtirol gehalten wird, ist nun eine Kapital-Aufstockung mit Landesmitteln fällig. Die Steuerzahler müssen die Verlustposition ausgleichen, zumal der Umsatz von knapp 2.0 Mio. € (2012) auf nur mehr 1,6 Mio. € (2013) eingebrochen ist.
Der jüngste Geschäftsbericht fällt ein klares Urteil über die künftige Entwicklung: „Il perdurare della grave congiuntura economica, la cancellazione del progetto Mofa, che va ad incidere in maniera rilevante sul risultato d’esercizio ed infine la relazione di Matt & Partner, presentata in data 20 febbraio 2014, la quale ha evidenziato che la società non andrà a conseguire nei prossimi esercizi risultati positivi…” (Bilanz 2013, S. 20).
Hinzu kommt, dass wesentliche Erlöse aus folgenden Positionen realisiert werden:
Aus wenig sicherheitsrelevanten Freizeitaktivitäten im Bereich Kart & Cross (2009: 169.975 €; 2010: 226.147 €; 2011: 308.900 €, 2012 und 2013 nicht aufgeführt)
verpflichtenden Einschreibungen von Schülern (2009: 340.185 €; 2010: 442.999 €, 2012: 489.220 €);
Restauranteinnahmen (2011: 278.637 €, 2012: 216.170 €).
Diese Positionen stellen einen großen Teil der folgend angeführten Gesamterlöse:
2009: 1.789.981 €; 2010: 1.091.005 €; 2011: 2.194.420 €; 2012; 2.014.183 €; 2013: 1,605.202 €.
Bleibend hoch liegen die Personalkosten des Safety-Park (2010: 729.310 €; 2011: 839.005 €; 2012: 725.183 €; 2013: 594.559 €), die im vergangenen Jahr drastisch abgesenkt wurden, ohne die Verluste aufzufangen.
So ist der von Erica Furini angekündigte Sanierungskurs zwar feststellbar, verfehlt aber deutlich die gesteckten Ziele. Insgesamt bleibt das im Mai 2008 eröffnete Fahrsicherheitszentrum mit Baukosten von 16.8 Mio. € (ohne Zufahrtsbrücke in Höhe von 5 Mio. €) weiterhin Garant chronischer Verluste. Die rückläufige Unfall- und Todesbilanz auf Südtirols Straßen seit 2003 ist kaum das Verdienst des Safety Parks, sondern des Punkteführerscheins und verschärfter Kontrollen. Gab es noch 2003 in Südtirol 65 Verkehrstote und 1712 Unfälle, so sank deren Zahl bis 2009 auf 35 Tote bzw. 1235 Unfälle – ganz ohne Zutun des Safety Park.
Daher richten wir folgende Fragen an die Südtiroler Landesregierung:

  1. Wie hoch lagen 2013 die Erlöse aus Kursen, Gokart-Fahrten, Verkehrserziehung des Landes, der Initiative „Hallo Auto“?
  2. Ist die IVECO-Teststrecke nach Übergabe im Juni 2013 in Betrieb?
  3. Ist im Gegenzug das Gewerbegebiet ex-IVECO 2 in Bozen geräumt worden?
  4. Sollte bei weiteren Verlusten nicht an eine profitable Umwidmung des „Safety Parks“ gedacht werden?

Bozen, 9. Mai 2014
Brigitte Foppa
Hans Heiss
Riccardo Dello Sbarba