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ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.

Am 21. April wurde auf Rai Südtirol in der Sendung „Land und Leben“ von einer Zusammenarbeit des Viehvermarktungskonsortiums KOVIEH und der Supermarktkette Poli berichtet. Die Marke „KOVIEH“ bewirbt das Projekt mit den Worten „Hinter diesem Fleisch steht eine Südtiroler Bauernfamilie mit ihrem Hof. Dort wurde das Tier geboren und mit Kuhmilch aufgezogen und dort durfte es sich im Freien austoben“ Im Bericht erfährt man dann aber, dass die 20 bis 30 Monate alten Tiere bei einer Versteigerung erworben und dann im Stall, (ohne Auslauf?), drei bis sieben Monate gemästet werden. Ihr Futter besteht aus 20 % Heu und 80 % Getreidemastfutter. Dieses Getreidemastfutter wird fast ausschließlich importiert.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Wie ist importiertes Getreidefutter mit dem Versprechen lokaler Qualitätsmast zu vereinbaren?
  2. Wie viel Prozent des Getreidefutters werden importiert? Von wo stammen die Importe?
  3. Ist das importierte Getreidefutter frei von Gentechnik?
  4. Wie ist so eine Rindermast mit den geltenden Gesetzen zum Flächenverhältnis GVE/Hektar möglich?
  5. Wie kann es sein, dass Fleisch unter der „KOVIEH“-Marke verkauft wird, das nicht die eigenen Qualitätsstandards erfüllt? Wir bitten dabei insbesondere auf die folgenden Punkte einzugehen: „Am Hof geboren“, „Alpung“ und „im Freien austoben“.

Bozen, 05.05.2021

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

 

Hier könnt ihr die Antwort der Landesregierung herunterladen.

PRESSEMITTEILUNG.

Über die Aufnahme des Schutzes der Umwelt, der Tiere und der Ökosysteme in die Verfassung im Interesse künftiger Generationen wird in Rom debattiert. Die Lega macht Obstruktion – und es scheint, dass die Position der SVP nicht einhellig ist. Obwohl viele Mitglieder der Südtiroler Volkspartei immer wieder betonen, wie wichtig Tierschutz für sie sei, lesen wir, dass Teile der SVP den Vorschlag nicht gut finden. Der Abgeordnete Meinhard Durnwalder verlangt Einschränkungen und bittet „im Namen seiner Partei darum, dass das Prinzip des Tierschutzes mit der Anerkennung lokaler Traditionen einhergeht…“.

In diesem Zusammenhang fragen wir uns: Sind wir wirklich sicher, dass die sogenannten „lokalen Traditionen“ immer auf den Tierschutz achten? Es ist eben nicht so, dass lokale Traditionen (siehe Gänsestopfen, Hahnenkampf etc.) per se für das Tierwohl stehen.

Die Logik sollte folgende sein: Lokale Traditionen ja, und sie sollten erhalten werden – aber nur, wenn sie den Tieren eine gute und würdige Lebensqualität garantieren.

 

BZ, 27.04.2021

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.

Im Paket des Recovery Fund sehen wir in der Mission 2 „Grüne Revolution und Ökologischer Wandel“ unter „Green Priority – Liegenschaften“ das Projekt „Errichtung des öffentlichen Schlachthofs Bozen“, für das 8 Millionen veranschlagt werden. Es gibt in Südtirol über 40 Schlachthöfe, öffentliche und private Schlachthäuser, kleine und große Strukturen, die – im Rahmen der Gesamtproblematik des Tötens von Tieren für die menschliche Ernährung – dafür sorgen, dass kleine Kreisläufe in der Nahversorgung möglich sind und dem Tierwohl durch möglichst kurze Tiertransporte gedient wird. Es kann und darf nicht sein, dass ein zentraler Schlachthof besonders gefördert wird, während die anderen riskieren im wahrsten Sinne des Wortes auszubluten. Das alles womöglich nicht zum Wohle der Tiere und der regional Wirtschaftstreibenden.

Daher richten wir folgende Fragen an die Südtiroler Landesregierung

  1. Wie wird die Errichtung eines zentralen Schlachthofs als Teil der Strategie „Ökologische Revolution“ argumentiert?
  2. Welche Vorteile bietet der zentrale Schlachthof im Hinblick auf die Verladung der Tiere, die Qualität des Transportes, Wartezeit bis zum Abladen und Abladevorgang, Wartezeit bis zur Tötung, Qualität der Betäubung und Tötung?
  3. Welche Gesamtstrategie wird damit verfolgt? Wie stellt man sich die Verteilung der Schlachtungen im Land nach Fertigstellung des zentralen Schlachthofes numerisch vor?
  4. Wollte und sollte man nicht indessen die dezentrale Schlachtung fördern?

BZ, 15.03.2021

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

 

Hier könnt ihr die Antwort der Landesregierung herunterladen. Und unsere Replik dazu.

PRESSEMITTEILUNG.

Der 1. Oktober ist der Welttag der Vegetarier*innen. Vegetarisch sein ist ein Trend – und es werden immer mehr, viele davon wählen auch den veganen Weg. Es gibt gute Gründe:

  1. Der Umwelt und dem Klima zuliebe: Der Weltklimarat IPCC geht davon aus, dass bis zu 18 Prozent der weltweiten Treibhausgase aus der Tierhaltung stammen – mehr als aus dem Verkehrssektor. Bis zu 9 kg Getreide sind nötig, um 1 kg Fleisch zu produzieren. Rinder und andere Wiederkäuer stoßen bei der Verdauung Methan aus, das ungefähr zwanzigmal so klimaschädlich ist wie CO2.
    Weltweit werden 30% der Landfläche oder 78% der landwirtschaftlichen Nutzfläche für die Tierproduktion direkt (Weiden, 87 %) und indirekt (Futtermittelanbau, 13 %) genutzt.
  2. Der Gesundheit zuliebe: Vegetarier*innen haben eine längere Lebenserwartung, wohl auch weil sie insgesamt mehr auf einen gesunden Lebensstil achten. Vegetarier*innen sind seltener übergewichtig, sie haben meist einen niedrigeren Cholesterinspiegel, essen ballaststoffreicher und haben somit ein geringeres Darmkrebs- und Herz-Kreislaufrisiko.
  3. Den Tieren zuliebe: Auch das Fleisch, das in Südtirol verarbeitet und verzehrt wird, kommt vielfach aus Massentierhaltung, in der Tiere oft zu quälenden Bedingungen gemästet werden. Tiertransporte quer durch den Kontinent und über die Weltmeere sind eine grausame Absurdität.
  4. Den Mitmenschen zuliebe: Über eine Milliarde Menschen könnte ausreichend ernährt werden, wenn die Menschheit 10% weniger Fleisch essen würde, weil somit mehr Land, Wasser und Energie für die Ernährung der Menschen zur Verfügung stünde.
  5. Weil’s schmeckt! Vegetarische Küche ist nicht langweilig gekochtes Gemüse. In den letzten Jahren hat sich die vegetarische und vegane Küche zu einer Genussküche entwickelt. Auch die Gastronomie sieht vegetarische Gäste mittlerweile als Herausforderer*innen, die zu neuen Kreationen und innovativen Menülösungen hinführen. Vegetarisch/Vegan ist sehr oft die bessere Variante.

Landtagsabgeordnete Brigitte Foppa hierzu: „Ich selbst bin seit 1986 Vegetarierin, somit lebe ich schon 2/3 meines Lebens fleischlos. Meine Genießerseite habe ich dabei niemals abgelegt. Es gibt immer mehr Menschen, die offen sind für vegetarische und vegane Experimente. Vegetarisch sein ist keine Glaubensfrage. JedeR kann vegetarisch sein, und sei‘s teilweise. Ich kenne Menschen die sind eben ein bisschen vegetarisch, oder versuchsweise vegetarisch, vegetarisch mit Sonntagsbraten… Alles zählt, was der Umwelt, dem Klima, den Tieren gut tut.“

Die grüne Landtagsfraktion hat in dieser Legislaturperiode zwei Beschlussanträge zu Lebensmitteln tierischer Herkunft vorgelegt. Die Grünen streben damit an, dass in den Kindergärten, Schulen und allen anderen öffentlichen Ausspeisungen klar gekennzeichnet wird, woher das verwendete Fleisch und tierische Produkte stammen.

Für viele Eltern und Mensabesucher*innen ist es wichtig zu wissen, welches Fleisch man isst, wenn man Fleisch ist. Und es ist ihr gutes Recht.

Transparenz in der Gemeinschaftsverpflegung

Wissen dürfen was wir essen

BESCHLUSSANTRAG.

Wie die Arbeits- und Lebensbedingungen für Mensch und Tier in Großschlachtbetrieben aussehen können, mussten wir im Juni 2020 aufgrund des Corona-Skandals in der Schlachterei Tönnies in Ostwestfalen in Deutschland erfahren. Abgesehen davon, dass die Bedingungen der Arbeiterinnen und Arbeiter in diesem Betrieb sklavenähnlich waren und die Firma vor allem aus der Ausbeutung von Menschen ihren Profit schlug, brachte es viele Menschen europaweit vor allem auch zum Nachdenken darüber, unter welchen Bedingungen das Fleisch produziert wird, dass sie – oft mehrmals wöchentlich – verzehren.

Nun wissen wir, dass Fleisch der Firma Tönnies auch nach Südtirol geliefert wurde und hierzulande entweder als „Südtiroler“ Speck weiterverarbeitet oder über die Fleischtheke des Supermarktes gereicht wurde. Für viele Südtirolerinnen und Südtiroler war dies ein Schock. Denn vielfach meinte man bis dahin, dass die im Lande käuflichen Fleischteile von Schwein, Rind, Huhn, Schaf, Ziege und Co. von Tieren stammen, die lokal aufgezogen und geschlachtet würden. Ein leicht nachvollziehbarer Trugschluss.

Denn die Qualitätszertifikate der tierischen Produkte wiegen leicht in Sicherheit. Befindet man sich erst im Gütesiegelwald, wird es noch schwerer, vor lauter Zertifikaten den Qualitätsstandard zu sehen. Viele dieser Labels halten nicht unbedingt, was sie versprechen oder suggerieren.

Deshalb ist es vielen Menschen zunehmend wichtig, zu wissen, was sie konsumieren. Dieser Wunsch stellt eine Win-Win-Situation für Produzierende und Konsumierende dar. Herstellerinnen und Hersteller, die auf Transparenz setzen und klar deklarieren, woher ihre tierischen Produkte stammen, sind für ihre KundInnen attraktiv. Konsumierende haben Gewissheit zu den Produkten, die sie kaufen. Sie können Lokales oder Überregionales kaufen und verzehren. Der einzige Unterschied: Sie dürfen wissen, was sie tun. Darin liegt eine große Freiheit.

In der Vergangenheit wurde von Fachleuten auf diversen Tagungen – auch in und um Bozen – unterstrichen, wie wichtig der Ausbau von nachhaltig produzierten Lebensmitteln gerade in der Gemeinschaftsverpflegung ist.

Auch der Nationale Aktionsplan zum Green Public Procurement (GPP) sieht vor, dass Mindestumweltkriterien (MUK) eingehalten werden. Italien ist bisher der einzige Staat der Union, der das GGP verpflichtend vorsieht. Eine weitere Norm, die in diesem Zusammenhang von Bedeutung ist (und die die Deklarierung erleichtert!), ist die EU-Richtlinie Nr. 1337/2013. Sie sieht vor, dass beim Verkauf von Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch das Herkunfts- und Schlachtland auf der Etikette angegeben werden muss.

Die Deklarierung der Herkunft von tierischen Produkten in öffentlichen Ausspeisungen ist ein erster Schritt in diese Richtung. Konsumentinnen und Konsumenten fordern zunehmend diese Klarheit über die Herkunft der Lebensmittel, in besonderem Maße für Fleisch. Immer mehr Menschen wissen um die Wichtigkeit der Lebensmittel für die eigene Gesundheit und jene ihrer Kinder.

In dieser Hinsicht hat die Gemeinschaftsverpflegung eine besonders wichtige Rolle. Denn es werden dort erstens Menschen mit Essen versorgt, die mehrmals wöchentlich am selben Ort verköstigt werden. Zweitens handelt sich oftmals um Menschen, die aufgrund ihres Alters oder Gesundheitszustandes besondere Bedürfnisse oder/und Sensibilitäten aufweisen (Kinder, SeniorInnen, Kranke, Pflegebedürftige…).

Die Gemeinde Bozen hat hier eine Vorreiterrolle inne. Auf den Menüplänen der Schulausspeisungen steht neben jedem Gericht, welche Zutaten darin aus biologischem Anbau stammen und welche aus fairem Handel. Diese Praxis sollte ausgeweitet werden.

Auf der Grundlage der Kennzeichnungspflicht sollen die Betreiber von öffentlichen Ausspeisungen angehalten werden, im Menüplan anzuführen, woher das verwendete Fleisch und die tierischen Produkte stammen und wie das Tier, von dem sie stammen, gehalten und gefüttert wurde bzw. wird.

Wie wir von anderen Ländern, die dieses Prinzip bereits auf die Gastronomie ausgeweitet haben, wissen, beschränkt sich der zusätzliche Aufwand größtenteils auf die Anfangsphase.
Profitieren wird vom Kennzeichnungsprinzip nicht nur die Konsumentin und der transparent arbeitende Betrieb, sondern ganz besonders auch die heimische Landwirtschaft. Das Vertrauen in die Produkte, die im Land hergestellt werden, schafft Konsens zum regionalen Einkauf in der Mensaküche. Nicht zuletzt bedingt eine veränderte Nachfrage auch ein diversifizierteres Angebot – auch das ein Vorteil für die heimische Landwirtschaft.

Daher beauftragt der Südtiroler Landtag die Landesregierung:

alle Maßnahmen zu treffen, damit die Betreiber von öffentlichen Ausspeisungen angehalten werden, den Herkunftsort und die Haltungsbedingungen der verwendeten tierischen Produkte auf den Menüplänen anzugeben.

Bozen, 08.07.2020

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

Sofern nichts Unerwartetes passiert, dürfte das italienische Haushaltsgesetz 2020 in trockenen Tüchern sein. Damit dürfen ab 2020 19% der Ausgaben für Tierarztspesen bis zu einem Betrag von 500€ (anstatt 387,40€) von der Bruttosteuer abgezogen werden.
Die Entscheidung ein (Haus)Tier ärztlich zu betreuen, sollte niemals auf der Grundlage finanzieller Überlegungen gefällt werden müssen, weshalb wir young greens southtyrol diese finanzielle Entlastung und diesen zumindest kleinen Schritt in die richtige Richtung begrüßen.
Nichtsdestotrotz soll diese Maßnahme in keinster Weise darüber hinwegtäuschen, dass Italien in Sachen Tierschutz eine langsame Schnecke ist.
So kommt etwa Tieren im italienischen Rechtssystem nach wie vor ein – um es gelinde zu sagen – antiquierter Rechtsstatus zu: So definiert das Zivilgesetzbuch (codice civile), dessen binäres System der beweglichen und unbeweglichen Sachen (beni mobili ed immobili) noch aus der Römerzeit stammt, Tiere als bloße bewegliche Sachen.
Ein bisschen besser sieht es immerhin im italienischen Strafgesetzbuch (codice penale) aus, welches die Tötung von Tieren, Tierquälerei, Misshandlung im Rahmen von Veranstaltungen sowie Tierkämpfe sanktioniert. Diese Straftaten sind allerdings unter dem aussagekräftigen Titel „Straftaten gegen die Gefühle für Tiere“ (delitti contro il sentimento per gli animali) zusammengefasst. Die Strafen fallen wie folgt aus: drei bis achtzehn Monate Haft- oder 5.000€ bis 30.000€ Geldstrafe für Tierquälerei sowie vier Monate bis zwei Jahre Haftstrafe für die Tötung eines Tieres.
Die Rückständigkeit der italienischen Gesetze in puncto Tierschutz offenbart sich insbesondere im Vergleich mit den europäischen, wo Tiere gemäß Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), einem der Eckpfeiler und der wichtigsten Rechtstexte der EU, als „fühlende Wesen“ definiert werden.
Diese Auffassung teilend stellen sich uns young greens southtyrol einige Fragen:
Sind Massentierhaltung bzw. die industrielle Massenschlachtung von Tieren zur Befriedigung des steigenden globalen Fleischhungers noch vertretbar?
Ist der Transport von zusammengepferchten Tieren über lange Strecken hinweg ohne Nahrung und Wasser noch vertretbar?
Sind das Lebendhäuten bzw. der Lebendrupf für die Herstellung von Kleidung noch vertretbar?
Ist das Vorführen von Tieren im Zirkus noch vertretbar?
Gerade jetzt in der Weihnachtszeit kommen noch ein paar Fragen dazu:
Sind die Zwangsernährung von Gänsen bzw. der Import und der Verkauf von Gänsestopfleber noch vertretbar?
Ist das Verschenken von Tieren in Anbetracht der zahllosen Ablieferungen an die Tierheime und Aussetzungen auf der Straße noch vertretbar?
Sind Pferdekutschen aus touristischen Gründen, auf lärmbelasteten, überfüllten, teilweise gepflasterten Stadtstraßen noch vertretbar? Und ist es noch vertretbar, dass sich das von der Menschenmenge und von anderen Tieren verängstigte Fluchttier Pferd beim Ziehen von teilweise überfüllten Kutschen verausgabt?
Ist die Zurschaustellung von Ponys und exotischen Tieren wie etwa Lamas oder Alpakas auf überfüllten und lärmbelasteten Stadtplätzen als simple Attraktion noch vertretbar?
Wir young greens southtyrol halten Südtirol für ein Land der Möglichkeiten, das jeden Aspekt des Lebens auch im Zeichen des Tierwohls und -schutzes zu gestalten erlaubt. Zu Weihnachten wünschen wir uns deshalb ein Südtirol, das auch beim Tierschutz eine Vorreiterrolle einnimmt.
Frohe und gesegnete Weihnachten wünschen für die young greens southtyrol

Sadbhavana Pfaffstaller (Grüne Neumarkt Egna) und Alex Guglielmo (Pro Eppan Appiano)

ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.

Im Sinne der Sammlung von Daten und Fakten haben wir uns in einer Landtagsanfrage (Nr. 354/19) zu den Tiertransporten durch und aus Südtirol erkundigt. Es war uns bewusst, dass die Auskunft eine ausgiebige Recherchetätigkeit erforderte, die Antwort des Landesrates lässt jedoch noch einige Fragestellungen unbeantwortet. Wir bitten daher auf dem Weg der aktuellen Fragestunde um Nachreichung der Antworten.

Wir stellen daher folgende Fragen an die Landesregierung:

1. Wir waren der Meinung, dass Tierbewegungen grundsätzlich zu melden sind. Sie sagen, dass man die Auskunft darüber aber nicht hat. Bestätigen Sie uns also, dass Sie keine Kenntnis darüber haben, wie viele Schweine und Hühner (zu den Rindern haben Sie uns die Auskunft ja gegeben) aus Südtirol 2018 ins Ausland oder in andere Provinzen Italiens transportiert wurden?
2. Sie schreiben in Ihrer Antwort: „Heute werden keine Nutztiere aus Südtirol zu Schlachthöfen in anderen EU-Ländern oder zu Schlachtöfen oder Mastbetrieben in Drittländern verbracht.“ Worauf stützt sich diese Behauptung? Kann dies tatsächlich kategorisch ausgeschlossen werden?
3. Wir hatten uns nach den autorisierten Transportunternehmen aus Südtirol erkundigt, die Tiertransporte abwickeln dürfen. Sie haben uns einen Link zum Gesundheitsministerium angegeben, der leider nicht mehr funktioniert. Somit sind wir, trotz längeren Suchens, nicht imstande gewesen, diese Unternehmen ausfindig zu machen. Wir bitten um die Liste der Unternehmen.

BZ, 22.08.2019

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

Hier kann die Antwort der Landesregierung und unsere Replik dazu heruntergeladen werden.

BESCHLUSSANTRAG

Seit einigen Jahren sind Großraubwildtiere infolge ihrer erneuten Ausbreitung im gesamten Alpenraum auch in Südtirol unterwegs. Es handelt sich dabei um eine europaweite Erscheinung, die allerorts Angst und Besorgnis auslöst, die aber weitgehend vorhersehbar war und ist. Die Rückkehr der Großraubtiere in die Alpen wurde von Wissenschaftlern und Wissenschaftlerinnen schon seit geraumer Zeit angekündigt.

Das Thema ist polarisierend und voll mit Konfliktpotential. Dem ist auch so, weil viel Unwissen herrscht und die Angst vor dem Unbekannten sehr oft zu irrationalen Reaktionen führt. So wird es immer wichtiger, die in Südtirol und in den Nachbarregionen erhobenen Daten zum Vorkommen von Wölfen, aber auch zu den damit verbundenen Konflikten, aufzubereiten und zur Verfügung zu stellen.

Auf europäischer Ebene gehört der Wolf zu den streng geschützten Tierarten, deswegen wird es nicht so schnell möglich, diesen Status auf Südtiroler Seite zu ändern, wie es sich einige wünschen. Die Rückkehr des Wolfes in den Alpenraum ist sehr positiv für den Artenschutz, daneben gibt es aber auch Ablehnung, ja oft sogar Auflehnung gegen die Präsenz von Wölfen. Wir wissen, dass die Rückkehr der großen Raubtiere bei den Menschen besonders dann auf Unverständnis und wenig Akzeptanz stößt, sobald es zu den Schäden bei Nutztieren kommt. Immer wieder wird gefordert, diese Tiere nochmals auszurotten (Stichworte: Wolfsfreies Südtirol, Bärenfreies Südtirol). Dies ist aber weder möglich noch in unseren Augen wünschenswert. Erstrebenswerter wäre eine Lösung, die es Mensch und Wolf ermöglicht, nebeneinander zu existieren. Ein erster Schritt dahin wäre, den Menschen gute und sachliche Informationen zum Wolf, seinem Verhalten und seinem Vorkommen zu vermitteln.

Andere Länder im Alpenraum haben schon seit einiger Zeit angefangen, die Bevölkerung sachlich über Wolf und andere Großraubtiere zu informieren. Deutschland hat das Projekt „Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf“ lanciert und durchgeführt. Dazu gibt es eine ausführliche Webseite, auf der alle Infos aufbereitet und zugänglich gemacht werden.

Die Schweiz verfügt über mehrere NGOs, die sich mit dem Thema auseinandersetzen und Informationen zu Wolf und anderen Großraubtieren sammeln und verbreiten. Ein Beispiel für solch eine Organisation ist KORA, eine Schweizer Stiftung, deren wichtigster Auftraggeber das Bundesamt für Umwelt – BAFU – ist. KORA plant, leitet und koordiniert Forschungsprojekte, die sich mit der Ökologie von Raubtieren in der modernen Kulturlandschaft und mit der Koexistenz von Mensch und Raubtier befassen.

Die Nachbarprovinz Trentino hat ebenfalls ein sehr informatives und nutzerfreundliches Portal zu Großraubtieren . Man kann hier vollständige Informationen über das Vorkommen im Trentino von Bär, Wolf und Luchs- sowie aktuellste Berichte über deren letzte Sichtungen finden.

Auch das Land Südtirol informiert über Wolf und Bär durch die Abteilung für Forstwirtschaft. Allerdings ist die betreffende Webseite nicht optimal ausgearbeitet und schlecht auffindbar (allein schon die Länge des Urls).

Im Juni 2019 wurde der Beschlussantrag 16/18 der Grünen genehmigt, in dem die Landesregierung beauftragt wurde „das Webportal des Naturmuseums Südtirols zu vervollständigen“ […] und „mit den Fachleuten die Entwicklung einer App zu erwägen, mit der Sichtungen von bedrohten Tierarten mit Standpunkt und Fotos in einer öffentlich zugänglichen Karte eingetragen werden können“. Dies wäre, unserer Meinung nach, ein geeigneter Ort, um auch über den Wolf vollständige und aktuelle Informationen zu verbreiten.

Daher beauftragt der Südtiroler Landtag die Landesregierung:

  1. Eine Sensibilisierungskampagne zu Großraubtieren, insbesondere zum Wolf, in Südtirol mittels unterschiedlicher Kanäle (Material in Papier- und digitaler Form, Veranstaltungen, usw.) und mit Miteinbeziehung von Fachexperten und Fachexpertinnen zu lancieren.
  2. Das Webportal des Naturmuseums Südtirol (florafauna.it) leichter zugänglich zu gestalten und mit Infos über Großraubtiere und deren Vorkommen zu vervollständigen sowie die Möglichkeit einzurichten, dass Menschen Sichtungen von Tieren melden können.

Bozen, 26.06.2019

Landtagsabgeordnete

Hanspeter Staffler

Riccardo Dello Sbarba

Brigitte Foppa

ANFRAGE ZUR SCHRIFTLICHEN BEANTWORTUNG

Da immer mehr Großschlachthöfe entstehen, können kleinere Betriebe in den jeweiligen Regionen nicht konkurrieren und müssen geschlossen werden. Dadurch verlängern sich die Transportstrecken. Zu einem Hauptproblem sind dabei die langen Wartezeiten auf den Transportern sowie in den Buchten der Tiere vor der Schlachtung geworden. Auch werden lebende Tiere in Länder transportiert, damit sie dort gemäß den religiösen oder traditionellen Riten (Schächten) des Landes getötet werden. Es werden auch Masttiere in Länder transportiert (z. B. Spanien), in denen Haltungsformen erlaubt sind, die in Ländern mit strengeren Vorschriften verboten sind.

Innerhalb der EU gilt die Richtlinie 1/2005 zum Schutz von Tieren beim Transport. Diese Richtlinie sieht eine Höchstdauer je Transport von acht Stunden vor, die jedoch unter bestimmten Bedingungen (Spezialfahrzeuge, Pausen-/Versorgungsintervalle laut Kap. VI der Richtlinie) verlängert werden kann.

Liegen der Versandort und der Bestimmungsort im Inland, können die Staaten laut EU-Richtlinie 1/2005 eine nicht verlängerbare Beförderungshöchstdauer von acht Stunden vorsehen.  In Italien gilt die 8 Stundengrenze für Fahrzeuge, die nicht mit den entsprechenden Lüftungs- und Tränkesystemen ausgestattet sind. Für speziell ausgestattete Spezialfahrzeuge gilt die Obergrenze von 12 Stunden für Inlandstransporte.

Die biologischen Anbauverbände Bioland, Naturland und Demeter haben sich im Selbstverpflichtungswege dafür entschieden, Tiertransporte auf vier Stunden und möglichst nicht mehr als 50 km zu begrenzen.

Tierschutzvereine beklagen, dass selbst bei Einhaltung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen die Tiere während der Transporte erheblichem Leiden ausgesetzt sind, die mit Schäden und Schmerzen einhergehen können. Bei sommerlichen Temperaturen werden die Transportbedingungen besonders qualvoll. Aber auch Transporte im Winter sind bei niedrigen Temperaturen etwa im osteuropäischen Raum äußerst strapaziös.

In Italien werden Lebendtransporte, auch auf Druck der Tierschutzvereine, vergleichweise genau kontrolliert. Allerdings gibt es einige sehr kritische Transportketten, etwa der Transport von Kühen zu den Schlachthöfen, der Geflügeltransport und die Kälbertransporte.

Die Transporte in Richtung Drittstaaten, vor allem auch in den Nahen Osten, sind im Ansteigen. Türkei und Libanon stellen große Expansionsmärkte dar.

Südtirol ist zu diesem Thema keine Insel der Seligen. Der Antwort auf unsere Anfrage 8-18 ergab, dass im Jahr 2018 insgesamt 15.206 Kälber in der Sammelstelle am Ritten gezählt wurden, die von Österreich, Bayern und Südtirol in oberitalienische Betriebe, oder aber auch nach Spanien und Polen transportiert wurden. Kovieh versteigert laut inoffiziellen Angaben, die zu verifizieren wären, jährlich allein 24.000 Kälber nach außerhalb der Region. Keine Zahlen gibt es zu den Tieren (aller Art), die direkt ab Hof lebend an Händler verkauft werden.

Wir möchten dem Thema genauer nachgehen, auch weil uns gesagt wurde, dass es in Südtirol Betriebe gebe, die ebenfalls dabei seien, ins internationale Tiertransportbusiness einzusteigen.

Wie viele Kälber, Rinder, Schweine, Pferde, Schafe, Ziegen, Geflügel passierten Südtirol im vergangenen Jahr 2018, bzw. wurden auf dem Transitweg Richtung Süden in Südtirol umverladen? Mit welchen Destinationen?Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Gibt es Zahlen zu den Tieren (aller Art), die direkt ab Hof (lebend) an Händler verkauft werden? Welche sind die Destinationen?
  2. Wie viele Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Pferde, Hühner aus Südtirol werden in
  • Schlachthöfe in Italien
  • Mastbetriebe in Italien
  • Schlachthöfe EU (bitte die jeweiligen Länder/Enddestinationen angeben)
  • Mastbetriebe EU (bitte die jeweiligen Länder/Enddestinationen angeben)
  • Schlachthöfe Drittstaaten (bitte die jeweiligen Länder/Enddestinationen angeben)
  • Mastbetriebe Drittstaaten (bitte die jeweiligen Länder/Enddestinationen angeben)

transportiert?

  1. Welche Transportbetriebe aus Südtirol wickeln gemäß Art. 6, 10 und 11 der EU-Richtlinie 1/2005 Lebendtiertransporte ab?
  2. Welche dieser Betriebe transportieren Lebendtiere außer Landes (Ausland und andere italienische Provinzen)? Mit welchen Partnerunternehmen aus welchen Ländern werden diese Lebendtiertransporte abgewickelt, besonders in Bezug auf Drittstaaten außerhalb der EU?

Bozen, 20.06.2019

Landtagsabgeordnete

Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

Die Antwort der Landesregierung kann hier heruntergeladen werden.

BESCHLUSSANTRAG

Die Landesregierung hat in ihrem Koalitionsabkommen an prominenter Stelle, in der Präambel, die „Bewahrung der Schöpfung“ und den „Erhalt der Biodiversität“ verankert.

Diesem hehren Ziel läuft die Realität zuwider: In Europa sind rund 45 Prozent der Insektenarten in ihrem Bestand rückläufig oder bereits vom Aussterben bedroht. Die Gründe für den Insektenrückgang sind vielfältig, einer davon ist das Fehlen ausreichender Lebensräume und Nahrungsquellen.

Das Anlegen pollen- und nektarreicher Flächen ist ein einfaches und lohnenswertes Gegenmittel, das den Insekten Nahrung und Nistmöglichkeiten bietet. Es wäre daher wünschenswert, wenn möglichst viele Flächen im öffentlichen Raum so gestaltet würden, dass sie von Insekten aufgesucht werden.

Vielfach bemüht man sich in den Gemeinden um eine ästhetische Gestaltung der öffentlichen Grünflächen und Verkehrsinseln. Nicht immer sind diese Anlagen jedoch so gestaltet, dass sie auch als Insektenweiden einen Nutzen haben.

Es wäre sehr positiv, wenn Gemeinden vermehrt in dieser Hinsicht tätig würden.

Eine Initiative des Landes Baden-Württemberg weist einen interessanten Weg: Ab sofort können sich dort Städte und Gemeinden für den neuen Wettbewerb „Blühende Verkehrsinseln“ bewerben. Gesucht sind an Kreis- und Gemeindestraßen liegende Kreisverkehre und Rastplätze, die in den vergangenen drei Jahren umgestaltet wurden oder zukünftig aufgewertet werden. Die Bedingung dabei ist, dass die Veränderung insektenfreundlich sein muss, sich also durch artenreiche Blühflächen auszeichnet.
Als Gewinn winkt die landesweite Auszeichnung „Goldene Wildbiene“, die erstmals im Sommer 2019 verliehen wird.

In Baden-Württemberg geht man davon aus, dass man den Artenschwund nur gemeinsam stoppen und dadurch die Lebensgrundlage für zukünftige Generationen sichern kann. Die naturnahe Aufwertung von Kreisverkehren und Rastplätzen verursacht wenig Aufwand und das Ergebnis wirkt nachhaltig. Die „Goldene Wildbiene“ wird dadurch landesweit zum Synonym für ausgezeichnete Grünflächen im Straßenraum, die einen wertvollen Lebensraum für Insekten bieten.

Die Gewinnerkommunen erhalten den Preis in Form eines Schildes, das das örtliche Engagement dauerhaft sichtbar macht. Außerdem werden alle Preisträger als Leuchttürme des Artenschutzes auf der Webseite des Verkehrsministeriums porträtiert. Das Aufblühen der Verkehrsinseln verbindet Schönheit mit Nutzen, indem aus einfachen Flächen wichtige Lebensgrundlagen für Insekten werden. Die naturnahen Flächen sind für die Gemeinden pflegeleicht und kommen ohne Pestizide aus. Außerdem verwandeln sie sich dank Wildblumen in farbenprächtige Hingucker für EinwohnerInnen und BesucherInnen.

Der Wettbewerbsablauf ist sehr einfach gehalten und eine Jury aus ExpertInnen kürt dann aus allen Einsendungen die Gewinnergemeinden.

Auf der Grundlage dieses Beispiels beauftragt der Südtiroler Landtag die Landesregierung:

  1. Einen landesweiten Wettbewerb oder Preis auszuschreiben, der die Insektenfreundlichkeit der Gemeindeplanung zum Inhalt hat.
  2. Jährlich eine oder zweijährlich drei Gemeinden auszuzeichnen, die sich der insektenfreundlichen Gestaltung ihrer öffentlichen Flächen verschrieben haben.
  3. Durch entsprechende Maßnahmen den Preis und das dahinterstehende Anliegen der Artenvielfalt und Biodiversität bekannt zu machen und zu fördern.

Bozen, 01.02.2019

Landtagsabgeordnete

Brigitte Foppa

Riccardo Dello Sbarba

Hanspeter Staffler