HomePosts Tagged "Tierschutz" (Page 2)

BESCHLUSSANTRAG

Südtirol ist ein Land, das sich seit jeher für Natur- und Artenschutz einsetzt. Wälder und Almen dienen nicht nur fort- und landwirtschaftlichen Zwecken, sondern bieten auch landschaftliche Attraktion für Touristen und Ansässige. Für Pflanzen und Tiere sind die Berg- und Tallandschaften Südtirols vitaler Lebensraum. Zahlreiche der in Südtirol heimischen Tier- und Pflanzenarten sind jedoch vom Aussterben bedroht. Dabei ist die häufigste Gefährdungsursache die Zerstörung der Lebensräume durch Änderung der Landnutzung, in erster Linie aufgrund von Intensivierung oder durch eine Auflassung der Bewirtschaftung. 3.064 Tierarten, rund 41% der untersuchten Tierarten fallen laut Roter Liste der gefährdeten Tierarten in Südtirol unter die Sparte „gefährdet“.

1994 wurde in diesem Sinne das Buch „Lista Rossa delle specie minacciate in Alto Adige“ zur bedrohten Fauna veröffentlicht, welches in den darauffolgenden Jahren in einer limitierten Stückzahl nachgedruckt wurde. Die Liste harrt seitdem einer Aktualisierung. Im Jahr 2006 wurde vom Südtiroler Naturmuseum die Liste der bedrohten Pflanzenarten erstellt. Auch sie ist mittlerweile zehn Jahre alt. Besonders die Rote Liste der gefährdeten Tiere würde dringend eine Neubearbeitung brauchen, wie uns auf Anfrage von der Vereinigung Südtiroler Biologen (VSB) bestätigt wurde.

2014 wurde das Thema der bedrohten Tierarten ein weiteres Mal vom Naturmuseum Südtirol aufgegriffen und es wurde ein Internetportal online gestellt, welches die Verbreitung von mehr als 4000 Pflanzen- und Tierarten in Südtirol erfasst. Auf dieser Website können Verbreitungsdaten und –karten sowie einige wenige Informationen und Charakteristiken der Tier- und Pflanzenarten abgerufen werden (www.florafauna.it).

Die Website der Ornithologen und Ornithologinnen in Italien (www.ornitho.it) arbeitet nach einem vergleichbaren Prinzip. Auf der Homepage können die Verbreitungsdaten verschiedener Vogelarten und anderen Tierarten aufgerufen werden, die auf einer geographischen Karte visualisiert werden können. Die Idee hinter dieser Website ist, dass professionelle OrnithologInnen nebst Interessierten Sichtungen von Tieren in die Karten eintragen können und auch Fotos der Tiere hochladen können.

Auch Apps, die auf die Interaktion mit Laien zielen, gewinnen immer mehr an Beliebtheit. Ein Beispiel ist die App „OstSeeTiere“, in der Sichtungen und Totgefundene Meeressäuger der Ostsee gemeldet werden können. Alle gemeldeten Sichtungen werden anschließend der Öffentlichkeit in einer interaktiven Karte zugänglich gemacht. Auf diese Weise können Laien einen Beitrag für den Schutz und die Erhebung dieser Tierarten leisten.

Neben diesen Aspekten der Erhebung und Datensammlung bedarf es für einen umfassenden Natur- und Artenschutz auch einer kontinuierlichen Sensibilisierung der Bevölkerung. Südtirol hat eine langjährige Tradition in der Sensibilisierungs- und Informationstätigkeit für die bedrohten Tier- und Pflanzenarten vorzuweisen. Die heute mittleren und älteren Generationen erinnern sich an Poster, die an allen erdenklichen öffentlichen und privaten Flächen, von den Schutzhütten bis zu den Bahnhöfen, den Arztpraxen bis zu den Eingangsbereichen der Behörden, Bildungseinrichtungen und Schulen etc. auf die Notwendigkeit des Artenschutzes hinwiesen. Diese Poster prägten erstens die Bilder und Namen der geschützten und bedrohten Tier- und Pflanzenarten ein, waren zweitens aber auch eine deutliche Aufforderung an alle, hierfür Verantwortung zu übernehmen.

Für diese Verantwortung, so die Befürchtung, könnte heute weniger Bewusstsein bestehen. Junge Generationen, Gäste, neue MitbürgerInnen kennen oft die geschützten Arten nicht und können sie so auch nicht von anderen unterscheiden.

Zwar leistet die Abteilung Natur, Landschaft und Raumentwicklung eine sehr gute Sensibilisierungsarbeit, die zahlreiche Veranstaltungen in den Südtiroler Naturparkhäusern und Unterrichtsmaterialien beinhaltet, jedoch befassen sich diese Kampagnen vorwiegend mit weithin bekannten Tierarten, verschiedenen Lebensräumen, sowie spezifischen Wissen über die Naturparks.

Vergleichsweise wenig Wissen wird über vorwiegend unbekannte Tier- und Pflanzenarten vermittelt. Es wäre deshalb sinnvoll, die bestehende Informationskampagne auszubauen und breiter anzulegen, um auch jene zu erreichen, die sich wenig mit der Thematik der bedrohten Tier- und Pflanzenarten auseinandersetzen, und deshalb auch ein geringes Bewusstsein über die bestehende Artenvielfalt haben. Zuvor muss allerdings die Liste der bedrohten Tierarten dringend überarbeitet werden.

Schließlich wird von ExpertInnenseite darauf hingewiesen, dass die Datenlage für stark gefährdete Pflanzenarten ungleich besser als die der Tiere und dass die Institutionen, die in Südtirol naturkundliche Erhebungen durchführen (Naturmuseum bzw. Biodiversity Center am Naturmuseum, Abteilung 28, Amt für Jagd und Fischerei, Institut für Alpine Umwelt der EURAC, Biologisches Landeslabor, Universität Bozen und gelegentlich auch Laimburg und Abteilung 32, bisher noch ungenügend vernetzt sind. Das Naturmuseum als zentrale Stelle für die zentrale Speicherung naturkundlicher Daten sollte in dieser Funktion gestärkt werden um eine kontinuierliche Datensammlung und –Betreuung zu gewährleisten bzw. die Vernetzung der oben genannten Institutionen zu verbessern.

 Daher beauftragt der Südtiroler Landtag die Landesregierung:

  1. Die Liste der bedrohten Tierarten, möglichst nach Gruppen getrennt, auf den aktuellen Stand zu bringen.
  2. Die Informationskampagnen zu den geschützten und bedrohten Tier- und Pflanzenarten Südtirols mit Postern, Flyern etc. neu aufzulegen, indem sie in Inhalt, Gestaltung und Kommunikation aktualisiert werden.
  3. Das Webportal des Naturmuseums Südtirols (florafauna.it) zu vervollständigen, die Auffindbarkeit im Internet zu verbessern, mit einem interaktiven Zugang für Interessierte aufzuwerten und mit einer handytauglichen App zu versehen.
  4. Mit den Fachleuten die Entwicklung einer App zu erwägen, mit der Sichtungen von bedrohten Tierarten mit Standpunkt und Fotos in einer öffentlich zugänglichen Karte eingetragen werden können.
  5. Für alle diese Aufgaben die notwendigen personellen Ressourcen zur Verfügung zu stellen und zu stabilisieren, damit auch eine kontinuierliche Forschungs- und Vernetzungsarbeit gewährleistet werden kann.

Bozen, 06.12.2018

Landtagsabgeordnete

Brigitte Foppa

Riccardo Dello Sbarba

Hanspeter Staffler

Der Beschlussantrag wurde in der Sitzung vom 05.06.2019 genehmigt.

ANFRAGE ZUR SCHRIFTLICHEN BEANTWORTUNG

Tausende Kälber werden jedes Jahr vom Ausland nach Bozen (Bozen Export) transportiert. Die Kälber werden dann von der „Sammelstelle“ aus zu Mastställen und an andere Orte weitertransportiert. Namhafte Experten sagen, dass Bozen nicht Bestimmungsort der Transporte im Sinne der EU-Tiertransportverordnung sein kann. Hierzu müssten die Tiere laut Legaldefinition entweder an Ort und Stelle geschlachtet werden oder zumindest für 48 Stunden ausgeladen werden, bevor sie weitertransportiert werden. Treffen beide Kriterien nicht zu, dann läuft der erste Transport weiter. Bei noch nicht entwöhnten Kälbern, die eigentlich bei der Mutterkuh sein sollten, sind dann strengere Regeln anzuwenden.

Die umstrittenen Kälbertransporte nach Bozen sind an vielen Orten Diskussionsthema. So wurde auch im landwirtschaftlichen Ausschuss des Landtages Vorarlberg diskutiert. Bei der Anhörung im Ausschuss kam vom Vorstand der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutz, Dr. Christoph Maisack, scharfe Kritik an den Transporten. Laut Dr. Maisack sind die umstrittenen Kälbertransporte aus Vorarlberg nach Bozen entgegen der EU-Gesetzgebung. Denn ein Tiertransport dürfe vom Amtstierarzt nur abgefertigt werden, wenn der Bestimmungsort im Papier richtig angegeben sei. Nachdem die Tiere nicht 48 Stunden in Bozen verbleiben oder geschlachtet werden, kann Bozen nicht als Bestimmungsort ausgewiesen werden. Der Amtstierarzt sei in diesem Fall Behörde, und für diese gelte der Untersuchungsgrundsatz. Gebe es also Hinweise, dass an einem Sachverhalt etwas nicht stimme, muss die Behörde dem nachgehen. In diesem Fall müsste der Amtstierarzt zumindest ermitteln, so Dr. Maisack, was wirklich mit den Tieren in Bozen passiere. Würden diese Ermittlungen nun ergeben, dass die Tiere nur wenige Stunden in Bozen sind bevor sie weiter transportiert werden, müsste er die Abfertigung des Transportes verweigern. Die Behörden in Österreich sagen dem widersprechend, dass für die Einhaltung der EU-Tiertransportverordnung auf italienischem Staatsgebiet ausschließlich die italienischen Behörden Verantwortung tragen. Daher seien im gegenständlichen Fall die Südtiroler Behörde für die Einhaltung der gesetzlichen Rahmenbedingungen verantwortlich.

Daher richten wir folgende Anfrage an die Südtiroler Landesregierung:

  1. Wie viele Kälber aus dem Ausland haben die genannte Sammelstelle in Bozen heuer passiert? Aus welchen Ländern und Bundesländern stammen die Tiere?
  2. Wo befindet sich diese Sammelstelle und wohin werden die Tiere evtl weiter transportiert? Wir bitten um Auflistung aller Bestimmungsorte der Tiere im Jahr 2017 und 2018.
  3. Oder aber: Werden die aus Österreich (u.a. Vorarlberg) stammenden Kälber, die nach Bozen transportiert werden, an Ort und Stelle geschlachtet oder wenigstens für 48 Stunden ausgeladen und tiergerecht untergebracht?
  4. Falls ja, wo findet diese Unterbringung statt?
  5. Sind die österreichischen Behörden in Kenntnis der Vorgangsweise in Bozen?
  6. Gab es diesbezüglich Anfragen von österreichischen Behörden?
  7. Wie werden die gegebenenfalls stattfindenden Weitertransporte der Kälber von den Südtiroler Behörden abgefertigt? Wird bei diesen Transporten Bozen als Versandort angenommen, auch wenn die Tiere keine 48 Stunden in Bozen untergebracht wurden?

 

Bozen, 14.11.2018

Landtagsabgeordnete

Brigitte Foppa

Riccardo Dello Sbarba

Hanspeter Staffler

Hier kann die Antwort der Landesregierung heruntergeladen werden. 

Im Grunde ging es um eines: Fleisch, das in öffentlichen Einrichtungen insbesondere Mensen in Schulen, Seniorenheimen, Krankenhäusern und Kindergärten angeboten wird, soll mit Herkunftsort in der Speisekarte angeführt werden. Warum ist das wichtig? Ein verschwindend kleiner Teil des Fleisches, der bei uns auf den Tellern landet, kommt von Südtiroler Bauernbetrieben. Der Großteil stammt aus Massentierhaltungen aus der Poebene, Deutschland, Polen und den Niederlanden. „Immer mehr VerbraucherInnen lehnen Massentierhaltungen entschieden ab. Denen sollte man entgegen kommen. Wir haben das Recht, davon in Kenntnis gesetzt zu werden, woher das Fleisch stammt“, erklärt Brigitte Foppa. Ziel des Antrags ist neben Transparenz auch die Sensibilisierung.
Spannend dann die Polemik danach. „Immer seid ihr so schlimm gegen Fleisch“, „Ihr macht der Gastronomie einen Bärendienst“, „Könnt ihr nicht rechnen, grüne Zahlen sind dunkelrote Zahlen“. So und ähnlich tönte es aus den Reihen von Freiheitlichen und SVP (nur Maria Hochgruber Kuenzer hob sich von diesem Chor ab). Man kommt nicht umhin sich zu fragen, wer hier nicht rechnen und wer hier nicht lesen kann. Der Antrag fordert Etikettierung. Fleisch in den Supermärkten wird nach Herkunftsort gekennzeichnet. Dies sollten auch die öffentlichen Mensen tun.
Der Antrag wurde abgelehnt.
Bozen, 09. 11. 2017
 
Brigitte Foppa, Hans Heiss und Riccardo Dello Sbarba

Südtiroler Produkte werden längst in alle Welt transportiert. Marke Südtirol sollte eigentlich Südtirol als Herkunftsregion garantieren.
Darauf vertrauen auch die Kunden und Kundinnen. Dennoch gilt diese Regel nicht für z.B. Schweins-Geräuchertes wie Speck. Das heißt, unter der Marke Südtirol, – die für Verbundenheit mit der Natur steh t-, können Produkte verkauft werden, deren Ursprung in ausländischen Massentierhaltungen liegt. Auch Länder, die eventuell kaum bis gar keine Tierschutzbestimmungen einhalten.
Deshalb fordern wir: Mehr Authentizität und Ehrlichkeit! Produkte mit dem Stempel Südtirol sollen aus Südtirol stammen. Ansonsten muss dies auf dem Produkt ersichtlich sein.
Lesen Sie hier unseren Beschlussantrag an die Landesregierung
[gview file=“http://www.verdi.bz.it/wp-content/uploads/2017/09/marke-südtirol.pdf“]

Vorstellung des Gesetzentwurfs für ein „Verbot der Verwendung von Giftködern“

Der Gesetzentwurf wurde von den Landtagsabgeordneten Brigitte Foppa, Riccardo Dello Sbarba, Hans Heiss, Andreas Pöder und Paul Köllensperger gemeinsam eingebracht und am 21. April zusammen mit Eros Torbol (LAV Bozen) in einer Pressekonferenz vorgestellt. Die Gesetzesinitiative wird nächste Woche im zuständigen Gesetzgebungsausschuss behandelt.
Letzthin wurden in Südtirol immer mehr Fälle vergifteter Tiere oder von Fraßködern mit giftigen oder toxischen Wirkstoffen gemeldet, die in Parkanlagen,
Gärten und anderen öffentlichen Orten gefunden wurden.
Einige Wirkstoffe, die problemlos im Handel erhältlich sind, werden mit für die Tiere schmackhafte Lebensmitteln vermischt und können bei Aufnahme
zum Tod führen oder im Falle eines Kontakts durch den Menschen dessen Gesundheit gefährden. Es werden auch andere tödliche Mittel verwendet, bei
denen gefährliche Inhaltsstoffe in den Ködern versteckt werden.
Um auf die Gefährlichkeit dieses Phänomens hinzuweisen, hat das Gesundheitsministerium die Verordnung “Norme sul divieto di utilizzo e detenzione di
esche o bocconi avvelenati“ (Bestimmungen zum Verbot der Verwendung und des Besitzes von Giftködern) um 12 Monate verlängert. Diese Verordnung ist am 16. Juli 2016 in Kraft getreten und stellt eine notwendige Maßnahme zum Schutz der Tiere und der öffentlichen Gesundheit dar; die tödlichen Köder gefährden gleichermaßen Haustiere und wild lebende Tiere und sind auch eine Gefahr für den Menschen, insbesondere für Kinder, sowie für die Umwelt.
Damit allerdings die Bestimmungen der Verordnung ihr Ziel erreichen, ist es unerlässlich, dass diese in ein Gesetz aufgenommen werden, sodass sie endgültig und bis zu deren Aufhebung Gültigkeit erlangen und bei Zuwiderhandeln entsprechende Strafen verhängt werden können. Einige Regionen Italiens, z. B. Toskana, Umbrien und Apulien, haben bereits ein entsprechendes Gesetz erlassen.
Wir sind der Meinung, dass die Verabschiedung eines solchen Gesetzes auch in Südtirol maßgeblich zur Vorbeugung und Bekämpfung von Vergiftungen sowie zu einem wirksameren Schutz der Tiere, der Umwelt und der öffentlichen Gesundheit beitragen würde.

LAV Bozen:
[gview file=“http://www.verdi.bz.it/wp-content/uploads/2017/04/INTERVENTO-STAMPA-BOCCONI-AVVELENATI.pdf“]
Gesetzentwurf:
[gview file=“http://www.verdi.bz.it/wp-content/uploads/2017/04/DDL_LGE.pdf“]
Bericht:
[gview file=“http://www.verdi.bz.it/wp-content/uploads/2017/04/Relazione_Bericht.pdf“]
Gutachten des Rats der Gemeinden:
[gview file=“http://www.verdi.bz.it/wp-content/uploads/2017/04/Parere_Gutachten-Rat-der-Gemeinden.pdf“]

Die Gesetzgebungskommission allein zu Haus.

Mehr Geringschätzung ist kaum möglich, ebenso wenig mildernde Umstände.
Heute war der Zweite Gesetzgebungsausschuss einberufen, um über drei Gesetzentwürfe der Opposition zu beraten. Zwei davon betrafen den Tierschutz (s.u.), einer das Ausbringen von Herbiziden (dieser wäre vertagt worden). Erstunterzeichnerin war jeweils Abg. Brigitte Foppa für die Grüne Fraktion.
Während sich die Mitglieder des Ausschusses geschlossen einfanden, zum Teil nach weiter Anreise, ließen sich weder der zuständige Landesrat Arnold Schuler noch seine Beamtenschaft (z.B. der Landestierarzt Dr. Zambotto, bekanntlich einer der bestbezahlten Beamten im Lande) blicken. Der Ausschuss wurde vom Vorsitzenden Wurzer nach einer Viertelstunde Warten wieder entlassen.
Dass Gesetzentwürfe der Opposition abgelehnt werden, sind wir ebenso gewohnt wie die lapidaren und fast immer negativen Gutachten des Rates der Gemeinden (wie auch in diesem Fall zum LGE zu den Giftködern). Dass sich die Landesregierung aber nicht einmal der demokratischen Pflicht der Anwesenheit stellt  – schließlich können Gesetzentwürfe nicht behandelt werden, wenn die Regierung nicht anwesend ist – und damit zudem elementare Höflichkeitsregeln verletzt, ist wirklich inakzeptabel.
Der Landesrat hat in der Folge eine schriftliche Entschuldigung geschickt und die Abwesenheit mit einem „Missverständnis“ begründet. Das kann passieren. Professionelles Arbeiten und demokratisches Feingefühl sehen anders aus.
22.3.2017
Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa, Hans Heiss, Riccardo Dello Sbarba
Hinweis:
Die zwei genannten Gesetzentwürfe zum Tierschutz betreffen:
1. Das Verbot der Verwendung von Giftködern (Landesgesetzentwurf Nr. 113/16-XV)
2. Die Beiträge für den Tierschutz: Abänderung des Landesgesetzes vom 15. Mai 2000, Nr. 9 (Landesgesetzentwurf Nr. 116/17-XV)

OrsoBrunoNach wochenlangen Polemiken und einer langen Verfolgungsjagd ist die Bärin Daniza nun getötet worden. Die allgemeine Empörung schlägt hohe Wellen und die arme Bärin ist ein Star wider Willen geworden, der die Seiten der Zeitungen und sozialen Medien füllt.
Wir teilen die Entrüstung über das so offensichtliche Versagen der Verantwortlichen. Aber wir erinnern auch daran, dass wir im letzten Juli einen Beschlussantrag vorgelegt hatten, die eine Arbeitsgruppe Großraubwild vorsah, um die Bevölkerung über mögliche Probleme rund um Bären, Wölfe und Luchse zu informieren und sensibilisieren und zugleich die Auswirkungen dieser Wildpräsenz in unserem Territorium zu studieren. Damals gab es eine ziemlich peinliche Diskussion im Landtag (nachzusehen in http://www.landtag-bz.org/de/datenbanken-sammlungen/video-archiv-detail.asp?lang=de&id=125 Beschlussantrag 38/14) , in der unser Antrag abgelehnt wurde. Proteste gab es keine, ebenso keine allgemeine Empörung über die Gleichgültigkeit der Politik dem Thema gegenüber.
Wir nutzen also diesen traurigen Anlass, um die Landesregierung aufzufordern, der Information und Sensibilisierung der Bevölkerung den Vorrang vor Angst- und Panikmache zu geben und sich in den Entscheidungen auf das Wissen von ExpertInnen zu verlassen und nicht auf die Interessen von Einzellobbys.
Unser abgelehnter Beschlussantrag (vorgelegt im Jänner 2014) ist hier verfügbar: http://www2.landtag-bz.org/documenti_pdf/IDAP_296108.pdf.
BZ, 12.09.2014
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hans Heiss

ANFRAGE

maialeIm Jahr 2010 wurde bekannt, dass das Institut für Alpine Notfallmedizin der EURAC Schweine für Lawinenexperimente verwendete. Nach einem Sturm allgemeiner Entrüstung wurden die Experimente eingestellt.

Nun scheint in der Aufstellung über die Ausgaben der Eurac für das Jahr 2013 unter den „Ausgaben unter 40.000 Euro“ im Posten Z4D09A4B54 der Ankauf von Schweinen auf: „Maiali sperimentali, trasporti e preparazione dell’anestesia“, Kostenpunkt 3.108,00 Euro.

Es ergeht daher die Anfrage an die Landesregierung:

1. Zu welchem Zweck kauft die Eurac Schweine an?

2. Wie viele Schweine wurden angekauft?

3. Was taten bzw. tun die Schweine an der Eurac, welches Leben führen sie?

4. Leben sie überhaupt noch?

5. Welche Ergebnisse konnten aus den Forschungen, die an den Schweinen durchgeführt wurden, gewonnen werden?

BZ, 10.02.2014

Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hans Heiss

BienenBioland-Imker warnen vor massivem Insektizid-Einsatz: Warnungen der Grünen bestätigt.

Im Rahmen der Diskussion um den Einsatz von Pestiziden haben die Grünen bereits im Frühsommer vor massivem Einsatz gewarnt und auf die Risiken des Bienensterbens hingewiesen. Die Bioland-Imker steigen nun in die Debatte ein und erklären, es sei „Fünf vor zwölf für Südtirols Bienen.“ Wenn die Imker, die vor Panikmache weit entfernt sind, auf die desaströse Situation verweisen, ist Handeln dringend angesagt.

Die Imker selbst haben eine Reihe Ziel führender Vorschläge erarbeitet, die zu beherzigen sind, wie folgende Regeln:

  • Kein Spritzen von bienengefährlichen Pflanzenschutzmitteln auf blühende Pflanzen, da dies die Bienen besonders gefährdet; schonendes Vorgehen in der Vorblütezeit, Kontrolle durch ein Monitoring-System;
  • Bevorzugtes Ausbringen insektengefährlicher Mittel bei schwachem Bienenflug in den Abend- und Nachstunden;
  • Stichprobenartige Rückstandsanalysen blühender Pflanzen zur Erhebung von Pestiziden;
  • Stichprobenartige Kontrollmaßnahmen direkt beim Ausbringen von Pestiziden;
  • Wissenschaftliche Beobachtung ausgewählter Bienenstandorte mit Kontrolle des Bienenflugs und Rückstandsanalysen in Wachs, Pollen und Honig;
  • Auch die Frage des allfälligen Schadensersatzes ist offen.

Kürzlich hat sich auch der Südtiroler Landtag in einem Beschlussantrag mit der Frage der Auswirkungen der Pestizide auf Bienen befasst, wobei der Laimburg ein Monitoring-Auftrag erteilt wurde. Ein erster Schritt der Anerkennung der Problematik, die aber bislang verharmlost wird.

Nun gilt es umso mehr zielbewusst zu handeln, um Lebens- und Arbeitsbedingungen für Bienen und Imker von Grund auf zu verbessern.

Hans Heiss
Riccardo Dello Sbarba Bozen

27. September 2013

Hier finden Sie die Anfrage der Grünen Fraktion im Landtag.

Wie können die Bienenstände Südtirols vor verschärften Auswirkungen des Pestizid-Einsatzes geschützt werden?

BienenIn der aktuellen Debatte um den Pestizid-Einsatz und die Koexistenz von konventionellem Obstanbau und biologischer Landwirtschaft rückt ein Aspekt zu sehr in den Hintergrund: die Imkerei und Erhaltung der Bienenstände. Tatsächlich verlangen rasch wachsende Probleme in diesem Bereich dringend nach Lösungen.

Denn in der westlichen Landeshälfte, zumal im Burggrafenamt und im Vinschgau, führt die im heurigen Jahr verstärkte Pestizid-Ausbringung zu Besorgnis erregenden Situationen. Wegen des dort trotz erfolgreicher Bekämpfung weiterhin auftretenden Besenwuchses beginnt Anfang März eine intensive, in den letzten 10 Jahren verstärkte Spritzkampagne, die ob der anhaltenden Regenfälle im heurigen Frühjahrs besonders massiv ausfiel und die gerade dort besonders starken Bienenstände offenbar dezimiert hat. An Bienenständen in den betroffenen Gebieten, wo es früher von Bienenschwärmen wimmelte, ist heuer nach erfolgten Spritzungen in der Nähe des Obstbaus kaum mehr geregelter Bienenflug anzutreffen. Der bienengefährdende Pestizid-Einsatz nimmt annähernd folgenden Verlauf:

  • Die Spritzaktionen beginnen Anfang März mit Trebon, das Winterbienen besonders zusetzt und ihre Bestände ausdünnt. In vielen Gebieten gibt es noch eine zweite Trebon-Spritzung, die nochmals Flugbienenverluste verursacht.
  • Der Einsatz erreicht einen ersten Höhepunkt mit Chlorpyrifos, einem seit 10 Jahren gebräuchlichen Nervengift unter dem Handelsnamen Dursban, das gegen saugende und beißende Insekten eingesetzt wird. Dursban wird in zwei Aktionen (April und Anfang Mai) ausgebracht; nach dessen Ausbringen dürfen die Bauern die gespritzte Wiese zum Selbstschutz drei Tage lang nicht mehr betreten. Eine eventuell dritte Aktion mit Dursban folgt Anfang Juni.
  • Direkt in der Blütezeit wird das zu Unrecht als relativ ungefährlich eingestufte Calypso, ein Neonikotinoid, eingesetzt. Während die ersten beiden Pestizide die Bienenstände weitgehend vernichten, bewirkt Calypso bei den Insekten einen alzheimerartigen Verwirreffekt: Die Bienen finden ihre Stöcke nicht mehr auf und gehen zugrunde. Der negative Einfluss von Calypso auf Sammelverhalten und das Lernvermögen von Honigbienen ist nachgewiesen.
  • Hinzu kommen starke Dosen von Confidor als Lausmittel u. a. Mittel, ebenfalls aus der Gruppe der für die Bienen bedenklichen Neonikotinoide.

Somit werden innerhalb von 12 Wochen bis zu 6 bienengefährliche Insektizide empfohlen und eingesetzt. Standimker in unmittelbarer Nähe des Obstbaugebietes sind gezwungen, ihr Hobby oder ihren Nebenerwerb aufzugeben, falls sich die Sachlage nicht unmittelbar ändert. Manche Imker sehen sich daher gezwungen, Bienenvölker vor den Spritzkampagnen aus betroffenen Gebieten zu bergen und in höhere Lagen bzw. pestizidfreie Regionen zu verbringen, um sie dann wieder repatriieren.

Bei mindestens vier Spritzserien im Jahr kommen die Bienenvölker unter starken Druck, der sich heuer ob der Regenfälle und der dadurch notwendigen Zusatzspritzungen weiter verstärkt hat. Professionelle Imker erleben ein Jahr wie 2013 als existenzbedrohend und müssen sich überlegen, ob sie die Imkerei unter solchen Bedingungen noch weiter betreiben können.. In Aussprachen zwischen Imkern und Vertretern der Landwirtschaft wurde im heurigen Frühjahr zwar eine gemeinsam anzustrebende Lösungsstrategie besprochen, aber vorerst offenbar ohne Wirkung. Ein Stopp des zunehmenden Bienensterbens ist jedoch anzustreben, nicht nur im Interesse der Imker und ihrer Bienenvölker, sondern auch wegen der Befruchtungseffekte der Bienen auf die Blüten. Auch wenn inzwischen viele Bauern den Beitrag der Biene zur Befruchtung nicht mehr hoch schätzen und sogar herunterspielen, ist ihr Beitrag sicher bei 20-30% der Ernte anzusetzen.

Die Imker selbst haben eine Reihe Ziel führender Vorschläge erarbeitet, die zu beherzigen sind, wie folgende Regeln:

  • Kein Spritzen von bienengefährlichen Pflanzenschutzmitteln auf blühende Pflanzen, da dies die Bienen besonders gefährdet; schonendes Vorgehen in der Vorblütezeit, Kontrolle durch ein Monitoring-System;
  • Bevorzugtes Ausbringen insektengefährlicher Mittel bei schwachem Bienenflug in den Abend- und Nachstunden;
  • Stichprobenartige Rückstandsanalysen blühender Pflanzen zur Erhebung von Pestiziden;
  • Stichprobenartige Kontrollmaßnahmen direkt beim Ausbringen von Pestiziden;
  • Wissenschaftliche Beobachtung ausgewählter Bienenstandorte mit Kontrolle des Bienenflugs und Rückstandsanalysen in Wachs, Pollen und Honig;
  • Auch die Frage des allfälligen Schadensersatzes ist offen.

Kürzlich hat sich auch der Südtiroler Landtag in einem Beschlussantrag mit der Frage der Auswirkungen der Pestizide auf Bienen befasst, wobei der Laimburg ein Monitoring-Auftrag erteilt wurde. Ein erster Schritt der Anerkennung der Problematik, die aber bislang verharmlost wird.

Daher richten wir folgende Anfrage an die Südtiroler Landesregierung:

  • Wie lässt sich die Koexistenz zwischen Imkern und Obstbauern verbessern, wird ein ständiges Monitoring (Laimburg, Beratungsring, AGRIOS, Imker- und Bauernbund) zur Klärung der auftretenden Fragen eingerichtet?
  • Wird ein zielführendes Maßnahmenpaket für das Jahr 2014 ausgearbeitet, wer überwacht die Umsetzung?
  • Wie stellt sich die Haftungsfrage, wer haftet und ersetzt den Imkern die Schäden, wie kann eine gerechte, rechtlich fundierte Bewertung und Quantifizierung vorgenommen werden?

Hans Heiss
Riccardo Dello Sbarba

Bozen, 28. Juni 2013