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Transparenz in der Gemeinschaftsverpflegung

BESCHLUSSANTRAG

Am 1. März 2019 fand in Bozen an der Universität eine viel besuchte und beachtete Tagung („Mens(a) sana in corpore sano“) zur nachhaltigen Gemeinschaftsverpflegung statt. Von den Fachleuten wurde unterstrichen, wie wichtig der Ausbau von nachhaltig produzierten Lebensmitteln gerade in der Gemeinschaftsverpflegung ist. Auch der Nationale Aktionsplan zum Green Public Procurement (GPP) sieht vor, dass Mindestumweltkriterien (MUK) eingehalten werden. Italien ist bisher der einzige Staat der Union, der das GGP verpflichtend vorsieht.

Eine weitere Norm, die in diesem Zusammenhang von Bedeutung ist, ist die EU-Richtlinie Nr. 1337/2013, die vorsieht, dass beim Verkauf von Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch das Herkunfts- und Schlachtland auf der Etikette angegeben werden muss.

Konsumentinnen und Konsumenten fordern auch zunehmend diese Klarheit über die Herkunft der Lebensmittel ein, in besonderem Maße, was das Fleisch betrifft. Immer mehr Menschen wissen um die Wichtigkeit der Lebensmittel für die eigene Gesundheit und jene ihrer Kinder.

In dieser Hinsicht hat die Gemeinschaftsverpflegung eine besonders wichtige Rolle. Denn es werden dort erstens Menschen mit Essen versorgt, die mehrmals wöchentlich am selben Ort verköstigt werden. Zweitens handelt sich oftmals um Menschen, die aufgrund ihres Alters oder Gesundheitszustandes besondere Bedürfnisse oder/und Sensibilitäten aufweisen (Kinder, SeniorInnen, Kranke, Pflegebedürftige…).

Wie bei der Tagung am 1.3.19 unterstrichen wurde, möchten die KonsumentInnen darüber Bescheid wissen, was sie in der Mensa essen. In Umfragen etwa wurde von der großen Mehrheit der befragten Eltern eines Kindergartens ausgesagt, dass man wissen möchte, um welche Art der Lebensmittel es sich handelt. Das Interesse richtet sich in besonderem Maße auf die Herkunft der Lebensmittel, insbesondere was den Anbau (bio oder nicht-bio) und auf das Fleisch. Meist weiß die Person, die in der Mensa isst, davon praktisch gar nichts.

Die Gemeinde Bozen hat hier eine gute Praxis vorzuweisen: Auf den Menüplänen der Schulausspeisungen steht neben jedem Gericht, welche Zutaten darin aus biologischem Anbau stammen und welche aus fairem Handel.

Diese Praxis sollte ausgeweitet werden. Auf der Grundlage der Kennzeichnungspflicht sollen die Betreiber von öffentlichen Ausspeisungen angehalten werden, im Menüplan anzuführen, woher das verwendete Fleisch stammt und welche Zutaten aus biologischer Landwirtschaft stammen.

Dieser Ansatz würde nicht nur zu mehr Transparenz für die VerbraucherInnen führen, sondern zugleich auch die heimische Wirtschaft stärken, da lokal angebaute Produkte kenntlich gemacht würden und somit ein neues Verständnis entstehen könnte.

Nicht zuletzt würde eine veränderte Nachfrage auch ein diversifizierteres Angebot bedingen – mit Vorteilen für die heimische Landwirtschaft.

Daher beauftragt der Südtiroler Landtag die Landesregierung:

  1. Alle Maßnahmen zu treffen, damit die Betreiber von öffentlichen Ausspeisungen angehalten werden, die verwendeten Zutaten aus biologischem Anbau auf den Menüplänen anzugeben.
  2. Alle Maßnahmen zu treffen, damit die Betreiber von öffentlichen Ausspeisungen angehalten werden, die verwendeten Zutaten aus fairem Handel auf den Menüplänen anzugeben.
  3. Alle Maßnahmen zu treffen, damit die Betreiber von öffentlichen Ausspeisungen angehalten werden, den Herkunftsort des verwendeten Fleisches auf den Menüplänen anzugeben.

Bozen, 06.03.2019

Landtagsabgeordnete

Brigitte Foppa

Riccardo Dello Sbarba

Hanspeter Staffler

Author: Heidi

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