Geehrter Herr Ebner,

im Sinne des Pressegesetzes (Gesetz Nr. 47/1948, Art. 8) und des Gesetzes zur Einrichtung der Journalistenkammer (Gesetz Nr. 69/1963, Art. 2) verlangen wir als Gegendarstellung zum Kommentar des Chefredakteurs vom 28.07.2018 („Der Wolf muss weg!“) den vollinhaltlichen Abdruck unserer Pressemitteilung vom 31.08.2017. Sie fasst die Meinung unserer Fraktion zum Thema Großraubwild zusammen und steht für die insgesamt 3 Pressemitteilungen, die in den vergangenen 5 Jahren zu diesem Thema an Ihr Medium geschickt wurden.

Seit Tagen läuft die Diskussion um das Auftreten von Bär und Wolf und deren mutmaßliche Attacken in Südtirol auf Hochtouren. Aufregung und Zorn der betroffenen LandwirtInnen sind vollkommen verständlich: Obwohl entsprechende Testergebnisse erst zum Teil vorliegen, besteht kaum mehr Zweifel daran, dass zumindest einige der Schafe und Kälber die im Umfeld von Plattkofel, Fedaia-, Fassa- und Ultental gerissen wurden, auf das Konto von Wölfen gehen. Der medialen Erregung und dem Wunsch nach „Lynchjustiz“ mit sofortigen Abschüssen ist allerdings entgegen zu halten:

  • Die Gefährdung und Schadensentwicklung durch Bären ist zumindest in Südtirol in den Jahren 2014, 2015 und 2016 auffallend zurückgegangen. Es sind nur mehr minimale Schaden dokumentiert, von Attacken auf Tiere ist kaum, von solchen auf Menschen überhaupt nicht die Rede. Mit entsprechendem Management ist das „Bärenproblem“ in Südtirol bis auf weiteres gut handhabbar und wird auch seitens des zuständigen Amtes sorgsam reguliert.
  • Anders ist die Situation angesichts des wachsenden Auftretens von Wölfen: Hier gefährden die vermehrten Attacken zwar längst nicht die gesamte Almwirtschaft und deren große Viehbestände, aber doch sensible Almregionen an den Grenzen zum Trentino. Hier sind genaue Erfassungen des Problems notwendig, um Maßnahmen ergreifen zu können.
  • Dabei ist zu bedenken, dass der Wolf auch in den Alpen zur autochtonen Fauna gehört. Seine Rückkehr ist nicht über Wiederansiedlungsprogramme erfolgt, sondern auf natürlichem Wege. Andere Regionen, in denen der Wolf als Teil der Biodiversität betrachtet wird, darunter auch das benachbarte Trentino, haben bereits wirksame Strategien zu Prävention und Schadensbegrenzung entwickelt. So etwa Elektrozäune, Einsatz von Nachtpferchen oder von Herdenschutzhunden, Anpassung der Beweidungsmodalitäten usw. Wir haben keine Kenntnis davon, dass diese Maßnahmen auch in Südtirol angemessen zum Einsatz kämen.
  • Im Gegenteil, hierzulande wird sogar die wissenschaftliche Begleitung dieses Phänomens abgelehnt. Der Vorschlag der Grünen, hierzu ein wissenschaftliches Beratungsgremium einzusetzen, wurde im Landtag im Juli 2014 knapp versenkt. Dabei ist er aktueller denn je, wenn man die Notstandslogik überwinden will. Zu einem sinnvollen Management gehörte es zunächst, von der Alleinzuständigkeit des Amtes für Jagd und Fischerei abzugehen und die Perspektive einer kompetenzübergreifenden Dienststelle aufzubauen. Vorbildhaft ist das Trentino, wo verschiedene Institutionen zusammenarbeiten, von der Landesverwaltung über das Naturmuseum MUSE bis hin zu den Gemeinden und der Universität.
  • Ein wissenschaftlicher, intersdisziplinärer Ansatz ist notwendige Voraussetzung für jegliche Folgemaßnahme. Die Entnahme von einzelnen Tieren ist nicht ein grundsätzliches Tabu. Allerdings darf eine solche erst dann erfolgen, wenn sich die Vorsorge- und Schutzmaßnahmen als erfolglos erwiesen haben. In Südtirol verbeißt man man sich indessen in die Vorstellung eines “wolfsfreien Landes” und setzt auf diese – typisch für Vorwahlzeiten! – Illusionsstrategie. Illusion auch deshalb, weil der Wolf nicht vor den Landesgrenzen Halt macht. Daher zielt sowohl auf Staats- wie auch auf Unionsebene die Gesetzgebung in Richtung des Zusammenlebens zwischen Mensch und Wolf.
  • Dem Südtiroler Bauernbund ist deshalb in seinen Forderungen deutliche Mäßigung dringend angeraten. Es liegt auf der Hand, dass er die Frage von Bär und Wolf in ihrem politischen Druck- und Erpressungspotenzial nutzt. Würde er sich in ähnlicher Weise dafür einsetzen, um Menschen in Südtirol vor der verbotenen Abdrift von Pestiziden in Wohngebieten zu bewahren, könnten Tiefenthaler und Co. weit höhere Glaubwürdigkeit beanspruchen.

Wir rufen, in dieser allgemein aufgeheizten Stimmung, zu einer sachlichen Debatte auf.

Ein Managementplan, Unterstützung in Prävention, Schutz und eventuellen Schaden, wissenschaftliches Monitoring und Schaffung von Synergien sowie eine effektive Kommunikation wären notwendige Bausteine einer sinnvollen Gesamtstrategie, wie wir sie von der Landesregierung erwarten würden.

 

Bozen, 31.08.2017

Hans Heiss, Riccardo Dello Sbarba, Brigitte Foppa

Die Leserschaft, von den „Dolomiten“ meistens völlig im Unklaren über die grünen Positionen gelassen, hat das Recht, zu erfahren, ob unsere Aussagen Ihren Unterstellungen entsprechen.

 

Bei der Behandlung des Nachtragshaushalts im Südtiroler Landtag hat LH Kompatscher gestern Abend mitgeteilt, dass nun auch die zugesagte Subvention für das Museum für Bergfotografie am Kronplatz Bruneck ausgezahlt wird. Damit geht ein finanzielles und kulturpolitisches Hasardstück weiter, das deutlich macht, auf welche Vorzugsschiene potente Subventionswerber zurückgreifen können – ganz im Gegensatz zu anderen.

Zur Vorgeschichte: Auf dem Kronplatz bei Bruneck, im Gebäude der ehemaligen Bergstation, entsteht in der Trägerschaft der Kronplatz Seilbahn AG und des Tiroler Archivs für Bergfotografie (Sponsorship: Durst AG) ein Museum für Bergfotografie. Ein anerkennenswertes Projekt, das mit dem Foto- und Kulturhistoriker Martin Kofler adäquat besetzt ist. Eine offene Frage bildete aber die Finanzierung des Ganzen, da das Projekt doch ca. 6 Mio. € in Anspruch nimmt. Um die Finanzierungslast zu mindern, wandte sich der Bauwerber Kronplatz AG bereits 2016 an die Südtiroler Landesregierung um einen Beitrag.
Da es nach den Kriterien der Museumsförderung aber nicht möglich ist, Antragstellern mit Gewinnabsicht, wie der Kronplatz AG, Investitionsbeiträge zuzuwenden, erweiterte die Landesregierung diskret die rechtlichen Möglichkeiten: So können gemäß 2017 geänderter Kriterien Gemeinden als Beitragsempfänger auftreten, um sodann „den Beitrag jenen Subjekten ab(zu)treten, denen sie die Umsetzung des Bauvorhabens auf der Grundlage einer eigens dafür abgeschlossenen Vereinbarung übertragen haben.“

Kunstgriff Kriterienänderung: Die mit Landesregierungs-Beschluss Nr. 147 vom 7. 2. 2017 geänderten Kriterien, ermöglichten der Landesregierung, dem Bauwerber und Museumsträger über diesen Kunstgriff über die Gemeinde Bruneck 3 Mio. € zuzuschanzen.
An sich sind Unterstützungen auch Privater eine erwägenswerte Möglichkeit der Museumsförderung, zumal bei einem gut fundierten und ziel führenden Projekt.
Die Perspektive ändert sich aber dann, wenn man weitere Aspekte berücksichtigt:

  • So werden die Privatmuseen des Landes weiterhin knapp gehalten;
  • So sind Projekte wie der im Dezember 2016 angekündigte Ausbau der Franzensfeste zum 10. Landesmuseum immer noch „auf hoher See“ und dümpeln mühsam voran.
  • Vorhaben wie der Ausbau des Weinmuseums in Kaltern sind immer noch auf Halde, obwohl Schloss Buol Biegeleben im fernen Jahr 2007 eigens dafür angekauft wurde.
  • So verzögert sich seit Jahren eine dringende Sanierung von Schloss Velthurns, obwohl dafür nur 800.000 € erforderlich wären.
  • So sind wichtige Positionen im Netz der Landesmuseen weiterhin unbesetzt, wie die Stellvertretung auf Schloss Tirol; Direktionsposten wie jene am Touriseum werden eingespart.

Sorgsame Ad-Hoc-Lösung: Unter diesen Gesichtspunkten ist das Vorgehen der Landesregierung mit auf Einzelfall-Lösung zielende Kriterien-Abänderung, die dann zu allem Überdruss 2018 wieder rückgängig gemacht wurde, und der nun erfolgenden Mittelzuweisung mehr als fragwürdig, ja wohl kaum akzeptabel.

Seit langem fällige Fördermaßnahmen zugunsten wichtiger Museumsprojekte stocken, während die Finanzierung potenter Privater wie auf Schienen läuft. Auch wenn die Träger des Museums für die künftigen 20 Jahre über die Subvention des Landes hinaus alle weiteren Kosten in Eigenregie tragen wollen, ist die maßgeschneiderte, dann wieder korrigierte Kriterienänderung, wie der nun fließende 3-Mio.-Beitrag mehr als problematisch. Denn sie demonstrieren, welchen Druck finanzstarke Subventionswerber auf die Waagschale bringen können, während kleinere Museen und Kulturinitativen auf keine vergleichbare Hilfestellung bauen können.

Das Urteil des Brunecker Theatermachers Gasperi 2017 spricht für sich: „Das ist nicht Kulturvermittlung, sondern Zweckentfremdung von Steuergeldern und Respektlosigkeit gegenüber den Südtiroler Kulturschaffenden, die oft mit einem Trinkgeld überleben müssen“.

Dem gilt es wenig hinzufügen: Weitblickende, gerechte und transparente Kulturpolitik sieht anders aus.

Bozen, 26.07.2018

Landtagsabgeordnete
Hans Heiss Brigitte Foppa Riccardo Dello Sbarba

Heute wurde im Südtiroler Landtag Demokratiegeschichte geschrieben: Nach jahrelangem Tauziehen, vielen Treffen mit BürgerInnen und Interessensvertretungen und langwieriger Kleinarbeit ist es heute gelungen, ein gemeinsam gestaltetes Gesetz zu beschließen.

Im Sinne einer Politik der kleinen Schritte, die ein großes Ziel vor Augen hat, ist der verabschiedete Gesetzentwurf „Direkte Demokratie, Partizipation und politische Bildung“ der Abgeordneten Magdalena Amhof, Brigitte Foppa und Josef Noggler ein großer Erfolg.

Das Gesetz stellt inhaltlich eine eindeutige Verbesserung der jetzigen Situation dar, die partizipative Gesetzeserstellung verleiht ihm zusätzlich ein breites Fundament.

Folgende Neuerungen, welche die demokratische Praxis in Südtirol grundlegend reformieren, befinden sich im Gesetz:

Die Möglichkeiten der Mitbestimmung:

  • Die aufhebende, einführende, beratende und bestätigende Volksabstimmung.

Erleichterung der Direkten Demokratie:

  • Die Unterschriftensammlung wird erleichtert, das Quorum gesenkt (von 40% auf 25%) und die Vergütung (1 Euro statt 50 Cent pro Unterschrift) erhöht.
  • Für die BürgerInnen wird die Fragestellung in eine verständliche Kurzformulierung „übersetzt“.

Neue Formen der BürgerInnenbeteiligung:

  • Für den Bürgerrat werden aus der Bevölkerung mindestens 12 Personen eingeladen, über einen bestimmten Sachverhalt eine Empfehlung auszusprechen.

Mehr Informationen für die BürgerInnen und mehr Support für InitiatorInnen:

  • Am Landtag wird das Büro für politische Bildung und Bürgerbeteiligung eingerichtet, das über laufende Volksabstimmungen informiert, die Informationsbroschüre für die Haushalte redigiert und die politische Bildung im Lande koordiniert.

Nach vier Jahren Arbeitszeit hat das Amhof/Foppa/Noggler-Gesetz einen deutlichen Fortschritt für die Direkte Demokratie und die politische Kultur in Südtirol erzielt sowie die Grenze zwischen Politik und BürgerInnen überwunden.

 

Bozen, 25. Juli 2018

Landtagsabgeordnete

Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hans Heiss

Bei der gestrigen Veranstaltung „Zukunft der Landwirtschaft” in Brixen erhielten die ZuschauerInnen die Gelegenheit, mit drei ExpertInnen über die verschiedenen Möglichkeiten einer nachhaltigen Landwirtschaft zu diskutieren. Eingeladen waren Thomas Waitz, Biobauer und EU-Parlamentarier der Grünen, Urban von Klebelsberg, langjähriger Stiftsverwalter von Kloster Neustift und Elda Dalla Bona, Leiterin von „GASlein“ (Gruppo di acquisto solidale).
Es wurde unter anderem über den Unterschied von nachhaltiger und biologischer Landwirtschaft gesprochen: Urban von Klebelsberg verwies darauf, dass nachhaltige Produktion nicht immer biologisch und umgekehrt biologische Erzeugnisse nicht unbedingt nachhaltig sein müssen. Er plädierte dafür, Landwirte „mitzunehmen“, denn der Biotrend komme vom Markt und ließe die Bauern erkennen, dass sie mit nachhaltiger biologischer Produktion mehr verdienen können. Dies würde laut von Klebelsberg zu einem Umdenken der Bauern führen, biologische Anbauweise sei für sie vorteilhafter.
Elda Dalla Bona sprach unter anderem darüber, dass viele Biogeschäfte zu teuer verkaufen würden. Wir in Südtirol seien es gewohnt, sehr hohe Preise „auszuhalten“, das würde die Menschen jedoch davon abhalten, biologisch einzukaufen; stattdessen machten sie ihre Einkäufe lieber in den Supermärkten. Darauf kam aus dem Publikum der Einwand, dass ein Südtiroler Bauer nicht mit den Preisen des Großhandels konkurrieren könne.
Thomas Waitz plädierte dafür, die Umweltauswirkungen der Produktionsweise der Erzeugnisse in den Preis einfließen zu lassen: Das Argument, auf einem herkömmlich produzierten Apfel seien nur geringe Rückstände von Pestiziden, sei hinfällig, wenn dafür die Anbauweise dieses Apfels massive Umweltschäden verursacht habe. Die EU müsse mehr Fördermittel für kleine Strukturen wie Hofläden bereitstellen, Tourismus und Landwirtschaft müssten verstärkt zusammenarbeiten, denn das Stichwort für eine nachhaltige Landwirtschaft sei die Regionalisierung.

Die Veranstaltung wurde von der Grünen Bürgerliste Brixen und den Südtiroler Grünen organisiert.

Es ist dies der wiederholte Versuch, die Beteiligungsprozesse im Lande zu reformieren. Nach einem jahrelangen Ping-Pong-Spiel zwischen Bürgerinitiativen (deren Gesetzvorschläge von der politischen Mehrheit im Landtag abgelehnt wurden) und Gesetzentwürfen der politischen Mehrheit (die von der Bevölkerung abgelehnt wurden), beschloss der 1. Gesetzgebungsausschuss, einen völlig neuen Weg zu beschreiten.

Die alte Dialektik wurde aufgelöst. Und jene aus Opposition und Mehrheit gleich mit.

Magdalena Amhof und Brigitte Foppa bildeten eine Arbeitsgruppe. Diese sammelte und systematisierte zusammen mit Bürgerinnen und Bürgern und, in einer zweiten Runde, mit verschiedenen Interessensvertretungen die Wünsche und Anforderungen an die Bürgerbeteiligung.

Das Gesetz

Daraus schrieben die beiden Abgeordneten (zuletzt wurde ihnen noch Sepp Noggler zur Seite gestellt) einen Gesetzentwurf.

Dieser reformiert die demokratische Praxis in Südtirol grundlegend durch folgende Neuerungen:

Es würde mehr Möglichkeiten der Mitbestimmung geben

Als Instrumente der direkten Demokratie sind vorgesehen:

  • Die aufhebende Volksabstimmung
  • Die einführende Volksabstimmung
  • Die beratende Volksabstimmung
  • Die bestätigende Volksabstimmung (=„Referendum“: Abstimmung über ein Gesetz, bevor es in Kraft tritt).
    Einschränkung: gilt nur für Gesetze, die nicht mit Zweidrittelmehrheit vom Landtag beschlossen werden und falls 300 Promotoren oder 13 Landtagsabgeordnete dies beantragen)
  • Die beratende Volksabstimmung über Beschlüsse der Landesregierung
    Einschränkung: Gilt insbesondere für Beschlüsse ab einer bestimmten finanziellen Größenordnung: 2,5 Mio. € laufende Kosten, 25 Mio. €

Direkte Demokratie würde leichter gemacht

Die Zugangshürden werden verringert, die Unterschriftensammlung wird erleichtert, das Quorum gesenkt, die Vergütung erhöht:

  • Die Unterschriften für alle Abstimmungen werden (von derzeit max. 13.000) auf 8.000 gesenkt.
  • Die Unterschriftensammlung bleibt staatlich geregelt, es wird aber in allen Ämtern und Dienststellen der Gemeinden automatisch möglich sein, die Unterschrift abzugeben.
  • Das Quorum wird von derzeit 40 auf 25% gesenkt.
  • Die Rückvergütung für die Unterschriftensammlung wird von derzeit 50 Cent auf 1 Euro verdoppelt.
  • Erleichterung auch für die BürgerInnen: Die Fragestellung wird in eine verständliche Kurzformulierung „übersetzt“.

Es wird neue Formen der Bürgerbeteiligung geben

Für den Bürgerrat werden aus der Bevölkerung mindestens 12 Personen ausgelost, um über einen bestimmten Sachverhalt eine Empfehlung auszusprechen

Es wird mehr Information für die BürgerInnen und mehr Support für die Initiatoren geben 

Am Landtag wird das Büro für politische Bildung und Bürgerbeteiligung eingerichtet.

  • Es sorgt für umfassende und ausgewogene Information über laufende Volksabstimmungen, organisiert Infoveranstaltungen, redigiert die Informationsbroschüre, die an die Haushalte verschickt wird.
  • Es betreut die Promotoren und unterstützt durch rechtliche Beratung bereits im Vorfeld.
  • Es koordiniert die politische Bildung im Lande.

Während der andere Beteiligungsprozess dieser Legislatur, der Autonomiekonvent, kläglich gescheitert ist (obwohl weit teurer und mit großem Aufwand eingeleitet), hat dieser wesentlich bescheidenere Prozess ein respektables Ergebnis gebracht. Daran zeigt sich, dass Beteiligungsformen durchaus zielführend und gewinnbringend funktionieren – wenn man daran glaubt und eine vernünftige Strategie ins Werk setzt. Nun liegt der Gesetzentwurf im Landtag.

Er ist in vielfacher Weise ein Prüfstein für die politische Mehrheit, die SVP-Fraktion (aber auch für den PD, sofern er noch existiert!) und den Landeshauptmann.

Eine neue Art der Politik – so lauteten damals die Ankündigungen

 

Denn es war die große Ankündigung von Arno Kompatscher, eine neue Art der Politik zu machen. Mit genau diesen Worten war auch das entsprechende Kapitel im SVP-Wahlprogramm überschrieben, wo es wörtlich hieß:

„Unsere Antwort darauf ist, die Bürgerinnen und Bürger noch stärker mitzunehmen und zu informieren. Politisches Gestalten darf nicht auf einige wenige beschränkt sein. Politik geht uns alle an! (…) Wir begrüßen die Instrumente der Bürgerbeteiligung und der direkten Demokratie als Ergänzung der parlamentarischen Willensbildung“.

Das Wahlmotto hatte gelautet „Gutes bewahren. Neues wagen.“.

So hatte der Landeshauptmann auch in seiner Regierungserklärung den Schlusspart gerade dem Thema der demokratischen Abläufe gewidmet. Er sprach auch von einer Erneuerung der Art, Gesetze zu schreiben. Er wollte den Landtag aufwerten und alle Fraktionen stärker einbeziehen.
Ganz abgesehen vom Gesetz zur direkten Demokratie entlockt uns dies nur ein nachsichtiges Lächeln. Noch nie gab es eine so verworrene, überstürzte, unorganisierte Praxis der Gesetzgebung wie in dieser Legislaturperiode. Bis zuletzt war nie klar, ob die Überrumpelungsaktionen einem schlechten Management geschuldet waren oder Teil des Systems. Beides wirft kein gutes Licht auf die Führungsqualitäten der Landesregierung.

Arno Kompatscher erwähnte in seiner Regierungserklärung auch Ad-Hoc-Arbeitsgruppen, die er im Landtag einrichten wollte, bestehend aus Mitgliedern der Mehrheit und der Opposition, die ihm ein „persönliches Anliegen“ seien.

Magdalena Amhof und Brigitte Foppa haben ihn gewissermaßen beim Wort genommen. Die AG zur direkten Demokratie war die einzige, die im Landtag gegründet worden ist und natürlich auch die einzige, die ein Resultat erarbeitet hat. Die Reaktionen des Landeshauptmanns auf dieses Ergebnis waren allerdings sehr kühl. In den Medien ließ er wissen, dass er vom Entwurf wenig halte. Bis heute gibt es kein Signal der Unterstützung durch den Landeshauptmann. Er zeigt damit auf, wie weit er sich sowohl inhaltlich („neue Art der Politik“) als auch methodisch („Arbeitsgruppen im Landtag“) vom Arno Kompatscher des Jahres 2013 entfernt hat. Sofern ihm damals ernst war – was wir glauben wollen.

Daher wird sich in der nächsten Woche Vieles zeigen:

  • Wie glaubwürdig die Regierungspartei SVP ist.
  • Wie sie zu ihren Versprechen steht.
  • Wie es mit ihrem internen Management aussieht.
  • Wie sie mit ihren eigenen FraktionskollegInnen umgeht.

Wie wichtig die Bürgerinnen und Bürger auch in der Zeit zwischen den Wahlen sind und wie ernst man Beteiligungsprozesse nimmt.

Und schließlich werden wir noch etwas ganz Besonderes ablesen können, nämlich ob Macht nicht nur Meinungen verändert, sondern auch den Menschen selbst.

Dies ist eigentlich das überzeugendste Argument für direkte Demokratie und Beteiligung.

Der Fall des Bienensterbens in Vilpian, der vom Besitzer der Bienenstöcke zur Anzeige gebracht wurde, wirft viele Fragen auf.

Sie sind an sich nicht neu. Schon seit Längerem weisen ImkerInnnen in Südtirol auf erhöhtes Bienensterben hin. Auch die grüne Landtagsfraktion und Gemeinderäte, wie etwa Thomas Haberer der Liste Zukunft Terlan, werden immer wieder mit diesem Thema konfrontiert.

2017 kam die Bestätigung auch vom Versuchszentrum Laimburg. Mit der Apistox-Studie wurde bestätigt, dass ein Zusammenhang zwischen dem Einsatz von Pflanzenschutzmitteln im Obstbau und dem Auftreten von Anomalien an Bienenvölkern besteht. Damit wurde der Verdacht der Imker untermauert. Manfred Wolf, Projektleiter von APISTOX an der Laimburg, sagte bei der Vorstellung der Studie klar und deutlich, dass einerseits eine erhöhte Sterblichkeitsrate zu Momenten mit vermehrtem Einsatz von bienengefährlichen Pflanzenschutzmitteln beobachtet  worden sei. Außerdem sei festgestellt worden, dass die Volksentwicklung zum Teil hinter den Erwartungen zurückbleibe und dass es aufgrund der massiven Behandlung innerhalb kurzer Zeiträume praktisch unvermeidbar sei, dass mehr Bienen sterben.

Dass nun Imker tatsächlich zu solch drastischen Mitteln wie Strafanzeigen greifen müssen, zeigt die Dramatik der Sachlage in der ganzen Breite auf.

In Südtirol gibt es über 37.000 Bienenvölker und rund 460 Wildbienenarten, von denen sich drei Viertel auf Kulturflächen und nicht in Naturräumen finden. Im Vergleich zu anderen Ländern weist Südtirol eine sehr hohe Bienendichte auf. In einer grünen Landtagsanfrage wurde dem Thema nachgegangen und die Antwort von Landesrat Schuler verweist auf die Verantwortung der Imker:

„Bei den landwirtschaftlichen Kulturen treten rund um die Blütezeit gefährliche Schadorganismen auf, die unabhängig von der Wirtschaftsweise gezielt mit Pflanzenschutzmitteln bekämpft werden müssen, um schwerwiegende Ertragsausfälle abwehren zu können. Trotz aller Vorschriften und Vorsichtsmaßnahmen bei der Ausbringung dieser Mittel kann ein gewisses Restrisiko nicht ausgeschlossen werden. Um auch dieses Restrisiko zu vermeiden, müssten die Bienenstöcke außerhalb des Intensivobstbaues aufgestellt werden. Pflanzenschutzmittel werden zudem nicht nur in der Landwirtschaft eingesetzt, sondern auch im außerlandwirtschaftlichen Bereich (z.B. im öffentlichen Bereich und in Privatgärten). Um ganz sicher zu gehen, kann der Imker ein präventives Risikomanagement betreiben und den Pollen auf etwaige Rückstände untersuchen lassen.“

Wenn auch sicher die Verantwortung für ein Bienenvolk beim Imker liegt, so ist die Bienengesundheit keineswegs Privatsache, sondern eine Angelegenheit der Allgemeinheit. Zu wichtig sind Bienen für die Landwirtschaft und die Lebensmittelproduktion für die gesamte Gesellschaft. Die Aufforderung ergeht an den Landesrat und die Landwirtschaftsvertretungen, hier gemeinsame Sache zu machen. Das Thema und die auftretenden Probleme dürfen nicht marginalisiert werden, indem man sich auf einzelne Entgleisungen hinausredet.

Es braucht einen Schulterschluss von Landwirtschaft, Imkerei und KonsumentInnen, wenn es weiterhin genügend Bienen (und somit Ernährungssicherheit) im Lande geben soll.

Brigitte Foppa, Hans Heiss, Riccardo Dello Sbarba – grüne Landtagsfraktion

Thomas Haberer, Liste Zukunft Terlan

Dienstag den 24.7.2018 diskutieren die Grüne mit Thomas Waitz (Abgeordneter EU Parlament), Urban von Klebelsberg (30 Jahre lang Stiftsverwalter von Kloster Neustift) und Elda Dalla Bona (Gaslein – Gruppo di acquisto solidale) über die Zukunft der Landwirtschaft.

Die Frage lautet: Wie soll eine nachhaltige Landwirtschaft aus Sicht der Politik, der Produktion und des Konsums ausschauen?

Moderiert: Brigitte Foppa
Wo: Cusanus Akademie – Brixen
Wann: 24.7.2018 um 20:00 Uhr

Heute wurde im 1. Gesetzgebungsausschuss der Landesgesetzentwurf zum Ehrenamt behandelt. Es handelte sich dabei um Anpassungen an die staatliche Reform, die man durchaus mittragen kann.

Es ergab sich die Möglichkeit, auch das Thema der Freistellungen für Teilnahme an Weiterbildungsveranstaltungen, die die ehrenamtliche Tätigkeit betreffen, aufzuwerfen. Die Abgeordnete Brigitte Foppa brachte einen entsprechenden Antrag ein. Dies der Wortlaut:

Nach dem neuen Artikel 10/ter des Landesgesetzes vom 1. Juli 1993, Nr. 11, in geltender Fassung, wird folgender Artikel eingefügt:

„Artikel 10/quater – Fortbildung und Ausbildungskurse –
1. Dem Landespersonal wird das Recht auf Sonderurlaube zuerkannt, um Ausbildungs- und Fortbildungskurse zu besuchen, die für die fachkundige und korrekte Ausübung einer ehrenamtlichen Tätigkeit nützlich und/oder notwendig sind.
2. Umfang der Kurse und Teilnahmemodalitäten werden mit Beschluss der Landesregierung festgelegt.“

Die Diskussion im Ausschuss kreiste wie üblich um die so genannten „privilegierten Landesangestellten“, und darum, wie viel „Missbrauch“ dann wohl damit getrieben würde (etwa laut Sepp Noggler). Unterstützt wurde der Antrag von den SVP-Abgeordneten Amhof und Stirner. Somit hätte er beinahe eine knappe Mehrheit gefunden (Bei Stimmengleichheit zählt die Stimme der Präsidentin bekanntlich doppelt).

Da aber Noggler, Tschutschenthaler, Urzi und Oberhofer dagegen stimmten und Dellemann und Atz Tammerle sich enthielten, war das Ergebnis 3:4:2 nicht ausreichend fürs Durchkommen.

Die Befürchtung, dass die Landesangestellten die Fortbildung für ihr Ehrenamt für eine Shoppingrunde missbrauchen könnten (wie es im Pausengespräch zu hören war), kann aufgegeben werden.

Nach realistischer Einschätzung von BBT-Vorstand Konrad Bergmeister wird der Rechtsstreit um das 18 km lange Baulos Pfons-Brenner zwischen dem siegreichen Baukonsortium Porr AG-Condotte und seinem Gegner Strabag die voraussichtliche Eröffnung des Tunnels, die seit einiger Zeit auf das Jahr 2027 anberaumt war, wohl bis zum Jahr 2029 verzögern. Wir Grüne stehen dem BBT und seinen Auswirkungen skeptisch bis ablehnend gegenüber, da Bauzeit, Kosten und Verlagerungseffekte allzu vielen Risiken unterliegen und sehen uns in unserer Einschätzung bestätigt.

Zur Erinnerung: Noch im Mai 2006 wurde die BBT-Fertigstellung offiziell auf das Jahr 2015 prognostiziert und es war dem damals neu ernannten Vorstand Bergmeister positiv anzurechnen, dass er mit der sofortigen Verschiebung des Eröffnungstermins auf 2022 Realismus einkehren ließ. Dann stand das Jahr 2027 im Raum, das als Fertigstellungstermin jetzt wieder auf 2029 korrigiert wird.

Indessen aber wächst die Transit-Belastung der Menschen entlang der Brennerautobahn und Staatsstraßen ins Ungemessene. Der Erlass der Konzession für die Brennerautobahn A 22 (für Sommer angelkündigt) wird dann zum Prüfstein der Südtiroler Landesregierung werden: LH Kompatscher hat für diesen Fall ein LKW-Transitverbot auf der Staatsstraße angekündigt, ebenso die schrittweise Anhebung der Korridormaut. Da der BBT immer weiter in die Ferne rückt, werden konkrete Maßnahmen umso notwendiger.

 

Bozen, 09.07.2018

Landtagsabgeordnete
Hans Heiss
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba

Schade für die Lehrerschaft Südtirols:

Knapp, aber leider doch ist die Einführung des 500-Euro-Bonus (Link zum Beschlussantrag) für den Ankauf von Unterrichtsmaterialien, PC-Zubehör und für den Besuch von Kulturveranstaltungen heute im Landtag gescheitert. 14 Ja gegen 15 Nein machten am Ende den Unterschied.

Im restlichen Italien wurde die 500-Euro-Kreditkarte („Carta del docente“) mit dem Gesetz „Buona Scuola“ 2015 eingeführt. Lehrpersonen können damit in bestimmten Geschäften und Einrichtungen bis zu 500 Euro pro Jahr in ihre Qualifikation investieren. Auch wenn in Südtirol das Fortbildungsangebot sehr viel reichhaltiger ist als im restlichen Staatsgebiet, hätte die Annahme des Antrags eine wichtige Unterstützung der Arbeit der Lehrpersonen bedeutet. Nicht umsonst hatten alle Kräfte der politischen Minderheiten geschlossen den Antrag mitgetragen.

Er wurde zwar abgelehnt, hat aber ganz offensichtlich bewirkt, dass die Landesregierung zumindest erwägt, einen Bonus für den Ankauf von Hard- und Software zu gewähren. Wir nehmen an, vor den Wahlen.

Brigitte Foppa, Riccardo Dello Sbarba, Hans Heiss