HomeDemokratieFast wärs gegangen: Vorschlag der Sonderurlaube für Fortbildung zum Ehrenamt knapp gescheitert

Fast wärs gegangen: Vorschlag der Sonderurlaube für Fortbildung zum Ehrenamt knapp gescheitert

Heute wurde im 1. Gesetzgebungsausschuss der Landesgesetzentwurf zum Ehrenamt behandelt. Es handelte sich dabei um Anpassungen an die staatliche Reform, die man durchaus mittragen kann.

Es ergab sich die Möglichkeit, auch das Thema der Freistellungen für Teilnahme an Weiterbildungsveranstaltungen, die die ehrenamtliche Tätigkeit betreffen, aufzuwerfen. Die Abgeordnete Brigitte Foppa brachte einen entsprechenden Antrag ein. Dies der Wortlaut:

Nach dem neuen Artikel 10/ter des Landesgesetzes vom 1. Juli 1993, Nr. 11, in geltender Fassung, wird folgender Artikel eingefügt:

„Artikel 10/quater – Fortbildung und Ausbildungskurse –
1. Dem Landespersonal wird das Recht auf Sonderurlaube zuerkannt, um Ausbildungs- und Fortbildungskurse zu besuchen, die für die fachkundige und korrekte Ausübung einer ehrenamtlichen Tätigkeit nützlich und/oder notwendig sind.
2. Umfang der Kurse und Teilnahmemodalitäten werden mit Beschluss der Landesregierung festgelegt.“

Die Diskussion im Ausschuss kreiste wie üblich um die so genannten „privilegierten Landesangestellten“, und darum, wie viel „Missbrauch“ dann wohl damit getrieben würde (etwa laut Sepp Noggler). Unterstützt wurde der Antrag von den SVP-Abgeordneten Amhof und Stirner. Somit hätte er beinahe eine knappe Mehrheit gefunden (Bei Stimmengleichheit zählt die Stimme der Präsidentin bekanntlich doppelt).

Da aber Noggler, Tschutschenthaler, Urzi und Oberhofer dagegen stimmten und Dellemann und Atz Tammerle sich enthielten, war das Ergebnis 3:4:2 nicht ausreichend fürs Durchkommen.

Die Befürchtung, dass die Landesangestellten die Fortbildung für ihr Ehrenamt für eine Shoppingrunde missbrauchen könnten (wie es im Pausengespräch zu hören war), kann aufgegeben werden.

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