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ANFRAGE ZUR SCHRIFTLICHEN BEANTWORTUNG.

Die Welt der Kunst und Kultur ist in der Krise. Kunstschaffende sind von der Pandemie besonders hart getroffen und stehen dennoch nicht im Fokus der Öffentlichkeit. Umso mehr sind sie – auch schon vor dem Notstand – auf öffentliche Gelder angewiesen.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Wieviel Landesgelder für die Förderung der Tätigkeit und für Investitionen (falls erfolgt) wurden an folgende „Städtetheater“ in den vergangenen 10 Jahren ausgezahlt? – Wir bitten um Auflistung nach Jahren, seit 2010.
    a. Teatro Stabile
    b. Carambolage Bozen
    c. Vereinigte Bühnen Bozen
    d. Freies Theater Bozen
    e. Dekadenz in Brixen
    f. Theater in der Altstadt Meran
    g. Stadttheater Meran
    h. Stadttheater Bruneck

Bozen, 21.04.2021

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

PRESSEMITTEILUNG.

Unter großen Schwierigkeiten und mit vielen Verhinderungsversuchen seitens des Präsidenten Paccher wurde heute im Regionalrat zur „Causa Savoi“ diskutiert. Präsidiumsmitglied Savoi, man wird sich erinnern, hatte die Regionalratsabgeordneten Ambrosi und Rossato nach einem Parteiwechsel als „Huren“ bezeichnet. Daraufhin hatten 16 Regionalratsabgeordnete in einer Note an den Präsidenten gefordert, dass Savoi sein Amt als Präsidiumsmitglied zurücklegen sollte.

Im Lauf der Debatte wurde Savoi mehrfach aufgefordert, Stellung zu beziehen und zurück zu treten. Mehrere Abgeordnete benannten es klar, dass Savois Präsenz als Vertretung des Regionalrates nach diesen Aussagen nicht mehr tragbar ist. Lange harrte Savoi schweigend aus, am Ende hat er Stellung genommen  und darauf hingewiesen, dass er zwar einen Fehler gemacht habe, aber keineswegs an einen Rücktritt denke.

Damit liegt die Angelegenheit bei der politischen Mehrheit des Regionalrats. Die grünen Abgeordneten Foppa, Coppola, Dello Sbarba und Staffler fordern die Mehrheit, insbesondere die SVP auf, im nächsten Monat beim Halbzeitwechsel der Legislatur, ein klares Zeichen zu setzen. Wenn die SVP-Lega-Mehrheit weiterhin hinter Savoi als Präsidiumsmitglied stehen würde, dann wäre das ein gravierendes Statement zu dem, was in unserer Region denk- und sagbar ist. Und alle Bemühungen, die Gewalt an Frauen und die Hassrede zurückzudrängen, würden ad absurdum geführt.

 

21.04.2021

Regionalratsabgeordnete
Brigitte Foppa
Lucia Coppola
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

INTERROGAZIONE SU TEMI DI ATTUALITÀ.

La Giunta provinciale ha riposto alla nostra interrogazione n. 31/aprile/2021 citando gli aumenti medi previsti dall’ipotesi di riforma del canone provinciale, di recente presentata alle parti sociali. Vorremmo però una risposta precisa sulle città a maggiore tensione abitativa, e in particolare su Bolzano dove il canone provinciale attualmente di circa 6,63 € al m2 verrebbe portato a oltre 9 €. La proiezione presentata alle parti sociali prevede per l’identico appartamento a Bolzano un aumento del 35,5% del canone provinciale (appartamento di 60 m2, dagli attuali 556 € ai futuri 754 €: aumento di 198 €).

Si chiede alla Giunta provinciale:

  1. È esatto che l’ipotesi presentata alle parti sociali prevede un aumento del canone provinciale mensile a Bolzano, dagli attuali 6,63 € al m2, a oltre 9 € al m2?
  2. A quanto ammonterebbe il nuovo canone provinciale a Merano, Bressanone, Brunico, Laives?
  3. Il canone provinciale non dovrebbe tutelare chi ha diritto a una prima casa a prezzi moderati? Che senso ha aumentare il canone proprio nelle città dove i prezzi sono più alti?
  4. Non ritiene la Giunta che il canone provinciale svolga una funzione di moderazione degli affitti offerti sul mercato privato? Non teme che l’aumento scateni una corsa al rialzo degli affitti anche sul mercato privato?

Bolzano, 21 aprile 2021

Cons. prov.
Riccardo Dello Sbarba
Brigitte Foppa
Hanspeter Staffler

PRESSEMITTEILUNG.

Im vergangenen November wurde der Gesetzentwurf gegen Homo- und Transphobie des PD-Abgeordneten Alessandro Zan in der Abgeordnetenkammer verabschiedet. Seitdem wird die Behandlung im Senat von diverser Seite blockiert. (Leider) brauch unser Land dieses Gesetz aber dringender denn je – zu oft werden Menschen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung, ihrer Geschlechtsidentität oder ihrer Behinderung diskriminiert, angegriffen, beleidigt und verletzt.

Homo- und Transphobie ist hierzulande allgegenwärtig, im europäischen Vergleich befindet sich Italien gleichauf mit den autoritärsten Ländern. Seit nunmehr 23 Jahren wird über ein Gesetz gegen Homophobie diskutiert, damit sind wir einer der letzten europäischen Staaten, der noch kein solches Gesetz hat.

Die Pandemie hat das Thema noch dringender werden lassen, denn gerade im letzten Jahr hat die Gewalt im Allgemeinen und in der Familie im Besonderen zugenommen. Laut Gay Help Line sind Gewalt und Missbrauch zwischen 2019 und 2020 im Durchschnitt um 9% gestiegen, bei Jugendlichen sogar um 40%. Auch Südtirol ist vor diesem Phänomen nicht gefeit, und ein klares Gesetz auf Staatebene ist wichtig, um das Engagement der lokalen Institutionen im Kampf gegen Gewalt und Intoleranz zu stärken.

Wir Grüne halten ein Gesetz gegen Homo- und Transphobie für längst überfällig. Daher fordern wir, dass der ddl Zan endlich Eingang ins parlamentarische Verfahren mit seinen institutionell geregelten Abläufen und Fristen finden soll. Natürlich obliegt es dem Parlament, den definitiven Gesetzestext festzulegen. Doch die Behandlung im Plenum ist die wichtigste Voraussetzung für einen hoffentlich positiven Ausgang.

Daher hat die Grüne Fraktion im Landtag einen Begehrensantrag im Landtag eingebracht, der das italienische Parlament auffordert, endlich ein Gesetz zur wirksamen Bekämpfung von Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, sexueller Orientierung, Geschlechtsidentität und Behinderung zu verabschieden.

 

Bozen, 21.04.2021

 

Landtagsabgeordnete

Riccardo Dello Sbarba

Brigitte Foppa

Hanspeter Staffler

Co-Sprecher:in Verdi Grüne Verc

Marlene Pernstich

Felix von Wohlgemuth

Lange, für einige Betriebe womöglich auch zu lange, mussten Bars und Restaurants geschlossen bleiben. Mit unglaublichem persönlichen Einsatz stemmen sich unsere Betriebe und ihre Mitarbeiter:innen gegen diese Krise und jetzt, wo es wieder zu schrittweisen Öffnungen kommt, liegt es an uns allen, sie weiterhin zu unterstützen. Jeder Betrieb, welche diese Krise nicht überlebt, wird ein schwerer Verlust für uns alle sein. Erste Öffnungen werden leider vermutlich nur für die Außenbereiche gelten und viele Betriebe haben bis jetzt eben keine großen Terrassen oder Gastgärten. Sie liegen oft im Herzen unserer Dörfer und Städte und benötigten bereits in der Vergangenheit jeden Quadratmeter, um kostendeckend zu arbeiten.

Daher mein Aufruf an die Verantwortlichen in den Gemeindestuben, jetzt unbürokratisch und schnell zusätzliche Flächen für die Bars und Restaurants zur Verfügung zu stellen. Auch Flächen, welche in „normalen“ Zeiten nicht gastronomisch genutzt werden konnten, müssen jetzt freigegeben werden. So sollten etwa auch Parkplätze, Parkanlagen und Freiflächen öffentlicher Gebäude unseren Betrieben zur Verfügung gestellt werden. Jeder zusätzliche Tisch und jeder weitere Stuhl werden dringend benötigt.

Im Sinne der notwendigen der Unterstützung sollten diese zusätzlichen Flächen bis zur zulässigen Wiederöffnung der Innenräume jedenfalls kostenlos zur Verfügung gestellt werden. In jedem Fall würde ein größeres Platzangebot nicht nur den Betrieben helfen, sondern scheint dies auch vor dem Hintergrund der weiteren Pandemiebekämpfung mehr als nützlich zu sein.

Felix von Wohlgemuth
Co-Sprecher Verdi Grüne Vërc

 

Diese Pandemie stellt uns nicht nur vor große soziale und wirtschaftliche Herausforderungen, sondern wirft zunehmend auch ethische Probleme auf. Fragen wie etwa die Impf- und Testpflicht, oder nun der sogenannte „Grüne Pass“ sorgen selbst innerhalb von Familien für hitzige kontroverse Diskussionen.

In der nach einem Jahr Covid-19 durch wiederholte Lockdowns, Hoffnungslosigkeit, Zukunftsängste und mediale Konflikte aufgeheizten Stimmung scheint eine sachliche, auf gegenseitigem Respekt und Rücksicht gegründete Diskussion über diese Themen immer schwerer zu werden.

Verschärft wird diese Situation durch die eigenmächtigen und teils sogar autoritären Entscheidungen der Politik, welche am Beginn der Pandemie möglicherweise unvermeidbar waren, aber heute – ein Jahr später – durchaus kritisch hinterfragt werden sollen und müssen.

Für uns Verdi Grüne Vërc ist es von zentraler Bedeutung, dass Werte wie Konsens, Partizipation und Solidarität wieder zu unveränderbaren Fundamenten der politischen Entscheidungsfindung gemacht werden. Nur durch eine Versachlichung der Diskussion können praktikable und lösungsorientierte Ansätze erarbeitet werden, welche von der Gesellschaft als Ganzes geteilt werden und somit auch zum Erfolg im Kampf gegen die Pandemie führen können.

Unsere Stellungnahmen zu drei aktuellen Debatten:

Impfpflicht für Gesundheitspersonal:

Wie notwendig eine offene Diskussion ist, zeigt die von der italienischen Regierung überhastet eingeführte Impfpflicht für das Sanitätspersonal. Vor einem Jahr erhielt das Sanitätspersonal, welches ohne Rücksicht auf die eigene Gesundheit seit Anbeginn dieser Pandemie Übermenschliches geleistet hat, von der Bevölkerung den gebührenden Beifall.

Urlaube wurden gestrichen, unzählige Überstunden waren zu leisten – unter Arbeitsbedingungen, welche wir uns alle nicht vorstellen können. Die in Sanität und sozialen Einrichtungen Arbeitenden haben (bis jetzt) durchgehalten und dabei erhebliche psychologische Belastungen ertragen. Sie waren da für unsere Angehörigen und haben ihre Hand gehalten, damit sie nicht einsam und allein sterben mussten.

Sie sind Heldinnen und Helden des Alltages, welche zu Recht Wertschätzung für ihre Berufe einfordern.

Eigentlich müssten jetzt Prämien und Entlastung folgen. Indessen bewegt sich die Regierung Draghi in die gegenteilige Richtung. Wer sich nicht impfen lässt, wird ohne Einkommen suspendiert werden. Die Folgen solcher Suspendierungen für die Betreuungssicherheit – insbesondere im Pflegebereich – wurden offensichtlich überhaupt nicht berücksichtigt, aber auch ethisch-wissenschaftliche Überlegungen wurden kommentarlos vom Tisch gewischt.

Eine Impfentscheidung sollte, wenn möglich, immer freiwillig erfolgen und eine Impfpflicht ist daher ethisch nur vertretbar, wenn sie sich auf klare und eindeutige wissenschaftliche Notwendigkeiten stützen kann.

Genau dies ist bisher aber nicht der Fall. Die bisherigen wissenschaftlichen Studien belegen nur, dass eine Impfung schwere und tödliche Verläufe meist verhindern kann. Es ist aber nicht abschließend geklärt, dass eine Impfung auch dafür sorgt, dass die geimpfte Person niemanden mehr anstecken kann – dies gilt insbesondere für die nun vermehrt auftretenden Mutanten. Solange dies so ist, verhindert nach wie vor nur die Einhaltung aller Hygienemaßnahmen in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen eine mögliche Infektion. Das ist insbesondere zum Schutz von Menschen, die nicht geimpft werden können, unerlässlich.

Genau diese fehlende wissenschaftliche Evidenz, dass eine Impfung verlässlich vor einer Weitergabe des Virus schützt, ist der Grund, weshalb sich auch geimpfte Personen im Alltag weiterhin an die geltenden Regeln halten müssen. Warum das für das Personal im Gesundheitswesen nun nicht mehr gelten soll, bleibt ein Geheimnis.

Und auch wenn dieser Beweis eines vollständigen Schutzes vor einer Weitergabe des Virus erbracht ist, sollte eine Impfpflicht nur jene Bereiche betreffen, wo es um die Versorgung von Patient:innen geht, die man eben nicht anders schützen kann, als dass die Menschen, die sie versorgen, geimpft sind.

Wie allen Bürger:innen, so sollte man dem Personal im Gesundheitsbereich zugestehen, dass man sich schlicht vor einer medizinischen Behandlung fürchtet. Viele sind durch die Berichte über aufgetretene Nebenwirkungen verunsichert und diese Unsicherheit muss anerkannt werden. Wenn noch dazu nicht einmal der zu verabreichende Impfstoff frei gewählt werden kann, finden wir eine Impfpflicht einen zu massiven Eingriff in die Selbstbestimmung der Patientinnen und Patienten.

Und schließlich sollte auch ein weiterer Punkt bei der Diskussion um eine Impfpflicht nicht außer Acht gelassen werden: wissenschaftliche Studien haben nachgewiesen, dass die Einführung einer Pflichtimpfung immer zu einem Rückgang von freiwilligen Impfungen führt. Die ganze Diskussion wirkt sich also nachteilig auf die Impfbereitschaft der Gesamtbevölkerung aus. Somit funktioniert der Impfzwang auch nicht als gesundheitspolitische Strategie.

Wir vermissen in dieser Sache den beherzten Einsatz der Landesregierung gegenüber der Regierung Draghi. In anderen Bereichen hat man sich stets lautstark bemerkbar gemacht und wirkungsvoll protestiert. In dieser Sache war der Widerspruch lau und leise. Das schafft Druck auf das Personal und wird die Situation nur noch weiter verschlimmern.

Nasenflügeltests:

Auch die Einführung der verpflichtenden Nasenflügltests an Schulen zeigt, wie ein Verlassen der sachlichen Diskussionsebene nur zu einer Verschärfung von Konflikten und nicht zu tragfähigen Lösungen beiträgt. Es ist an sich ein sinnvolles Pilotprojekt, um eine Öffnung von Schulen in Präsenzunterricht zu ermöglichen und wir alle wissen, wie belastend geschlossene Schulen für Kinder und Jugendliche waren.

Aber eben weil es sich um ein Pilotprojekt handelt, hätten Kinder, deren Eltern sich gegen diese Tests ausgesprochen haben, nicht vom Schulbesuch ausgeschlossen werden dürfen. Der Schulbesuch ist ein verfassungsmäßiges Grundrecht und der Anspruch auf dieses Recht kann nur bei Vorliegen klarer Belege für dessen Notwendigkeit eingeschränkt werden. Nun ist es aber bei Weiten nicht so, dass ein negativer Nasenflügeltest für Sicherheit stehen würde.

Die Nasenflügeltests bzw. Antigen-Schnelltests taugen gar nicht für das Screening in Schulen, Betrieben oder gar der ganzen Bevölkerung. Denn das, was wir uns von ihnen erhoffen, können sie schlicht nicht leisten. Sie erkennen gerade einmal durchschnittlich 58 Prozent der symptomlos Infizierten, ergab unlängst eine Übersichtsstudie der unabhängigen internationalen Cochrane Collaboration, die Studien zu gängigen Schnelltests analysiert hat. Aber auch dieser Wert wird nur bei professioneller Probenentnahme erreicht. Und: bei Erwachsenen.

Michael Wagner, Mikrobiologe an der Uni Wien, welcher an der dritten Untersuchungsrunde der sogenannten Gurgelstudie an Österreichs Schulen arbeitet, schätzt, dass etwa drei Viertel der infizierten Schulkinder bis 14 Jahre bei zweiwöchentlich durchgeführten Schnelltests übersehen würden. Davon seien, so Wagner, »etwa 40 Prozent Infektiöse«.

Es ist daher mehr als fraglich, ob der Ausschluss von Kindern vom Präsenzunterricht wegen eines nicht erfolgten Nasenflügelabstriches wissenschaftlich gerechtfertigt werden kann.

Grüner Pass:

Wir verfolgen gespannt die derzeitige Diskussion um den sogenannten Grünen Pass. Er verspricht eine Rückkehr zur Normalität für jene, welche eine Impfung erhalten, die Krankheit überstanden oder einen aktuellen negativen Test vorweisen können. Das unterstützen wir.

Problematisch sehen wir im Detail die Unzuverlässigkeit und die derzeit nur partielle Zugänglichkeit zu den Schnelltests, zum anderen die fehlende Verfügbarkeit von Impfstoff. Schließlich gilt es noch zu klären, ob und wie der Pass für Menschen mit geringem Digitalisierungsgrad verwendbar ist – und welche Tests auch für Sonderfälle wie grenzüberschreitende Partnerschaften gelten oder ob damit nicht neue Problematiken entstehen.

Ein grüner Pass darf auf keinen Fall diskriminieren oder benachteiligen. Chancengerechtigkeit muss gegeben sein. Sonst werden Freiheiten zu Privilegien.

Stand: 19.04.2021

 

 

ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.

Beim geförderten Wohnbau haben nicht verheiratete Paare zwar theoretisch dieselben Zugangsrechte wie verheiratete. Jedoch nur theoretisch. Denn fürs Heiraten gibt’s beim Bauen immer noch zusätzliche Punkte, und das nicht zu wenige, nämlich fünf. Diese Regelung ist nicht zeitgemäß, da immer weniger Paare in Südtirol heiraten bzw. sich oft schon Jahre vor der Hochzeit „trauen“, ihre Wohnsitze zusammenzulegen.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Was ist hierzu die Meinung der Landesregierung?
  2. Besteht in Zusammenhang mit der Reform des Gesetzes zum geförderten Wohnbau die Bestrebung, nicht verheiratete Paare mit verheirateten 100% gleichzustellen und die Punkteregelung neu auszuarbeiten?
    a. Falls ja, wie sieht der Iter dieser Vorgehensweise aus?
    b. Falls nein, bitten wir um eine ausführliche Begründung.
  3. Sind gleichgeschlechtliche Paare, denen keine Heirat erlaubt ist, in dieser Sache automatisch schlechter gestellt? Wie gedenkt die Landesrätin hier gleiche Rechte herzustellen?

Bozen, 19.04.2021

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

PRESSEMITTEILUNG.

In ihrer letzten Sitzung hat die Landesregierung ihre Performancepläne für 2021-23 beschlossen. Die Anlage B des Beschlusses befasst sich mit dem Gender Budgeting. Darunter versteht man die Etablierung und Durchführung von Maßnahmen innerhalb der Aufstellung von öffentlichen Haushalten, mit dem Ziel, die tatsächliche Gleichstellung der Geschlechter zu erwirken.

Gender Budgeting wurde als Bestandteil der Strategie des Gender Mainstreaming bereits 2006 von der Landesregierung beschlossen. 15 Jahre sind eine lange Zeit. Man kann in diesem Zeitraum eine Unmenge von Maßnahmen setzen, vor allem könnte man zumindest verstehen, was es bedeutet, den Landeshaushalt geschlechtergerecht zu planen.

Leider ist das in Südtirol nicht der Fall. Aus der genannten Anlage B geht hervor, dass sich die direkt geschlechtsspezifischen laufenden Ausgaben, d.h. die Ausgaben, die unmittelbar zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern vorgesehen sind, für 2021 auf 189.500 € belaufen. Für 2022 und 2023 werden es 209.500 € sein. Es bedeutet, dass für geschlechtergerechte Maßnahmen im Land Südtirol 0,003% des Gesamtbudgets, das sind 3 Hunderttausendstel!, eingesetzt werden. Investitionen sind im Zeitraum 2021-23 überhaupt keine vorgesehen.

„Man könnte meinen, dass deshalb bei den Vorschlägen für den Recovery Plan, der ja für die Investitionen reserviert ist, ordentlich nachgebessert worden ist“, meint Landtagsabgeordnete Brigitte Foppa, die hierzu eine Landtagsanfrage gemacht hat. Südtirol hat dem Staat in einer ersten Fassung 47 Projekte vorgelegt, deren Gesamtvolumen sich auf insgesamt 2,4 Mrd. Euro beläuft. Bekanntlich ist die Aufbau- und Resilienzfazilität (RRF) das Herzstück des Plans, und eine der 6 „Missionen“ ist die „Soziale und territoriale Gerechtigkeit, Gleichstellung der Geschlechter“. In dieser Mission ist knapp 1/10 der angesuchten Gelder verortet. Das Land hat hierzu 3 Projekte vorgelegt, sie sind:

  • Sozialer Wohnbau (1 Projekt – Sanierung und Bau von Sozialwohnungen – 21 Mio. Euro)
  • Bildung und Berufsausbildung (4 Projekte, darunter Haus der Weiterbildung, Energetische Sanierung von Internaten und Privatschulen, Bauliche Maßnahmen zur Berufsbildung, Digitale Bildung in Randgebieten – insg. 172 Mio)
  • Campagna Brand Südtirol (1 Projekt – Schaffung einer ganzheitlichen Marke – 77 Mio Euro).

 

„Was hat das alles mit Gleichstellung der Geschlechter zu tun?“, fragte Foppa den zuständigen Landesrat, LH Kompatscher. Die Antwort war ziemlich verlegen. Nun ja, alles komme hoffentlich Männern wie Frauen zugute. „Das eine sind Projekte zur Förderung von Chancengleichheit von Frau und Mann, das andere sind Projekte, die die Gesellschaft als ganze voranbringen.“, so der LH.

Fazit: Frauen sind weiterhin „mitgemeint“. Auch in finanzieller Hinsicht. Die erschreckenden Daten zur neuen Frauenarbeitslosigkeit und die Benachteiligung in der Entlohnung (- 17% im Vergleich zu den Männern) bestätigen, dass sehr wohl und sehr dringend ein besonderes Auge auf das Thema der Geschlechtergerechtigkeit zu werfen ist (das hieße nämlich echtes Gender Budgeting). Ohne Geld wird das nicht gehen.

 

BZ, 19.04.2021

Landtagsabgeordnete

Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

INTERROGAZIONE.

Rispondendo alla nostra interrogazione n. 1328/21 l’assessore competente, alla risposta n. 3, ha scritto:

Il criterio base per la determinazione della tariffa da riconoscere alle strutture private per l’erogazione di prestazioni di specialistica ambulatoriale e quindi anche per le visite specialistiche è quello del costo standard, a cui si aggiungono il nomenclatore tariffario nazionale (DM 18.10.2012) e i tariffari delle altre Regioni (art. 8-sexies del DLGS n. 502 del 30 dicembre 1992 e s. m. e i).Con riferimento particolare alle visite si deve tenere anche conto del fatto che fino a 36,15 euro la tariffa corrisponde al pagamento del ticket da parte dei pazienti non esenti. Pertanto la tariffa è sempre stata mantenuta all’interno del range 25 euro – 36,15 euro (dal 2019 pari a 36,15 euro) per garantire un accesso equo ai cittadini e conforme con quanto applicato dalle altre Regioni/Province Autonome. La tariffa, avendo effetto sul ticket, non corrisponde sempre ai costi effettivamente sostenuti dalle strutture erogatrici: dall’ultima rilevazione anno 2018 il costo standard totale di una visita specialistica ambulatoriale risulta essere di euro 32,30 nelle strutture private (case di cura convenzionate) e di euro 61,20 nella struttura pubblica (Azienda sanitaria).

Ringraziando per la risposta alla nostra interrogazione, chiediamo ulteriori informazioni sia su questo che su altri punti.

 Si chiede quindi alla Giunta provinciale:

  1. La frase “tariffa da riconoscere alle strutture private per l’erogazione di prestazioni di specialistica ambulatoriale e quindi anche per le visite specialistiche” significa che tale tariffa equivale alla somma che la sanità privata riceve per la corrispondente prestazione e che il privato per tale prestazione non riceve un centesimo in più rispetto a questa “tariffa riconosciuta”?
  2. Come incidono “il nomenclatore tariffario nazionale (DM 18.10.2012) e i tariffari delle altre Regioni (art. 8-sexies del DLGS n. 502 del 30 dicembre 1992 e s. m. e i)” nel calcolo della “tariffa da riconoscere alle strutture private”?
  3. Per essere concreti: a quanto ammonta attualmente la “tariffa riconosciuta alle strutture private” nelle branche specialistiche indicate nella citata risposta, cioè dermatologia, cardiologia, oculistica, reumatologia? Se il calcolo è composto da diverse componenti (vedi risposta alla precedente domanda), si chiede di indicate l’ammontare delle singole componenti per ogni branca specialistica.
  4. Tenendo conto che “fino a 36,15 euro la tariffa corrisponde al pagamento del ticket da parte dei pazienti non esenti e che pertanto la tariffa è sempre stata mantenuta all’interno del range 25 euro – 36,15 euro”, questo significa che il pagamento del ticket copre la totalità o quasi della tariffa riconosciuta al privato? E come funziona il sistema: che il paziente per il servizio del privato paga il ticket all’Azienda sanitaria e poi la Provincia rimborsa al privato la “tariffa riconosciuta”, oppure il ticket va subito al privato e poi tra privato e pubblico viene calcolato l’eventuale conguaglio?
  5. Il punto più importante è però questo: “dall’ultima rilevazione anno 2018 il costo standard totale di una visita specialistica ambulatoriale risulta essere di euro 32,30 nelle strutture private (case di cura convenzionate) e di euro 61,20 nella struttura pubblica (Azienda sanitaria)”. Su questo, una prima domanda: come sono stati calcolati questi costi standard? Cioè, questi sono stati calcolati per prestazioni strettamente equivalenti, cioè considerando in entrambi i settori la singola e strettamente identica prestazione? (e non, per esempio, i costi globali dei reparti o simili, poiché in questo caso il privato potrebbe coprire solo una parte – magari la meno onerosa – delle prestazioni possibili, mentre il pubblico è obbligato a coprire tutte le possibili prestazioni di quella branca specialistica e dunque anche quelle più onerose…)
  6. Se il calcolo è stato fatto tra identiche prestazioni, da cosa dipende questa notevole differenza nei costi standard nel pubblico e nel privato?
  7. La differenza dei costi standard significa che il privato è più efficiente, o che cura peggio del pubblico, o che cosa?
  8. I maggiori costi del pubblico vengono considerati conseguenza necessaria per il tipo di servizio che il pubblico deve offrire per garantire il diritto universale alla salute oppure il servizio pubblico ha ampi margini di miglioramento? In questo secondo caso, ha la Provincia un progetto per questo miglioramento e se sì quali e in quali tempi?
  9. Dall’anno 2020 alla sanità privata è stato chiesto anche di accogliere pazienti affetti da Covid 19 che non potevano essere ricoverati nelle strutture pubbliche. Si chiede per l’anno 2020 e 2021 – naturalmente per il periodo in cui sono disponibili i dati richiesti:
    • Quanti sono stati questi ricoveri di pazienti Covid presso strutture private convenzionate?
    • A quante giornate complessive hanno corrisposto?
    • Qual era (o è) la “tariffa riconosciuta” dalla Provincia per ogni giorno di ricovero?
    • Quanto è stato speso in tutto per questi ricoveri nella sanità privata?
  10. Quanto è stato speso dalla Provincia nello stesso periodo di cui alla risposta precedente per visite specialistiche e prestazioni diagnostico-strumentali nelle strutture private convenzionate?
  11. Oltre ai ricoveri di pazienti Covid 19, è stato chiesto alle strutture private di ricoverare in convenzione pazienti affetti da altri tipi di patologie, e se sì, quanti, per quante giornate complessive, a quale “tariffa riconosciuta” e per quale spesa totale? Si richiedono i dati riferiti allo stesso periodo indicato nelle risposte alle domande 9 e 10, o in mancanza per il periodo di cui i dati sono disponibili.

 

BZ,16.04.2021

Cons. prov.
Riccardo Dello Sbarba
Brigitte Foppa
Hanspeter Staffler

 

Qui potete scaricare la risposta della giunta.

INTERROGAZIONE SU TEMI DI ATTUALITÀ.

Tra il 2018 e il 2019 la Guardia di Finanza effettuò controlli all’inceneritore di Bolzano per verificare eventuali violazioni delle prescrizioni contenute nell’autorizzazione, sanzionate ai sensi dell’art. 256 del Decreto leg. N. 152/2006 (reati ambientali). In particolare, furono acquisiti documenti sui movimenti di rifiuti accettati dall’impianto per accertare se fossero state superate le quantità autorizzate. Ricordiamo che, secondo la normativa vigente, se il reato pur accertato non ha prodotto sensibile danno ambientale, viene proposta la derubricazione del reato in sanzione amministrativa che, se pagata, interrompe il giudizio. La commissione del reato comunque resta.

Si chiede alla Giunta provinciale:

  1. Come si è conclusa la vicenda dei citati controlli all’inceneritore di Bolzano?
  2. È stato costatato un reato e se sì, quale?
  3. Ci sono stati provvedimenti sanzionatori?
  4. Se c’è stata sanzione, a quanto ammontava e chi l’ha pagata?
  5. Ci sono stati provvedimenti nei confronti di eventuali persone responsabili? se sì, quali? se no, perché?

Cons. prov.
Riccardo Dello Sbarba
Brigitte Foppa
Hanspeter Staffler