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PRESSEMITTEILUNG.

Der Südtiroler Landtag hat heute die Behandlung von zwei Beschlussanträgen zum Thema Menstruation ist kein Luxus begonnen. Leider hat die Zeit weder für die Diskussion noch für eine Abstimmung, gereicht. Im Mai wird die Debatte fortgeführt.

Was normal ist, sollte in der Tat kein Luxus sein. Die Hälfte der Menschheit hat sie, hatte sie oder wird sie eines Tages haben: Die weibliche Periode ist ein physiologischer Vorgang, der das Frauenleben über viele Jahre prägt. Jedoch wird man bzw. frau beim allmonatlichen Einkauf schnell eines Besseren belehrt. Denn Menstruationsartikel sind teuer. In Italien werden sie, wie in vielen anderen Ländern, immer noch mit dem Höchststeuersatz, in unserem Fall also mit 22% IVA belegt. Italien möchte dies zwar ändern, doch der Weg dahin ist ungewiss.

Einer der beiden Beschlussanträge kam von Brigitte Foppa und beinhaltete den Vorschlag, in allen Schulen und anderen öffentlichen Gebäuden des Landes Menstruationsprodukte umsonst zur Verfügung zu stellen. Der zweite Antrag zur Abschaffung der Tampon Tax kam von Sandro Repetto (PD). Beide wurden auf Vorschlag der SVP abgeändert. Gratis Menstruationsprodukte sollten nur im Rahmen eines Pilotprojekts in den Mittelschulen ausgeteilt: „Wir werden in den nächsten Wochen weiter arbeiten, um die Aufmerksamkeit zum Thema aufrecht zu erhalten“ kommentiert Brigitte Foppa „In ihrem Leben gibt eine Frau über 2.000 € für Menstruationsartikel aus. Für viele, oft junge, Frauen sind dies beachtliche Ausgaben. Es ist wichtig, dass Tampons und Binden endlich in allen öffentlichen Gebäuden zur Verfügung gestellt und nicht mehr als Luxusartikel betrachtet werden“.

 

Bozen, 15.04.2021

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

INTERROGAZIONE SU TEMI DI ATTUALITÀ.

Risulta che nel 2019 e 2020 il conferimento all’inceneritore di rifiuti provenienti dalla provincia di Bolzano abbia subito interruzioni. In alcune di queste occasioni risulta che sia stata aperta in via d’urgenza la discarica di Sacco a Fortezza per depositare rifiuti che non potevano essere conferiti all’inceneritore. La causa del blocco starebbe nel fatto che l’accordo stipulato con la vicina Provincia di Trento prevederebbe l’obbligo di accettare le quantità concordate di rifiuti trentini (circa 15.000 tonnellate) anche se questo satura l’impianto e blocca i conferimenti altoatesini. Per un impianto che ha per legge come primo scopo quello di chiudere il ciclo dei rifiuti provinciali è un’assurdità!

Si chiede alla Giunta provinciale:

  1. È vero che nel 2019 e 2020 il conferimento all’inceneritore di rifiuti provenienti dalla provincia di Bolzano ha subito interruzioni? Se sì, in quali periodi e per quali quantità?
  2. Che cosa è stato fatto dei rifiuti non conferiti? È vero che tutto o in parte sono finiti nella discarica di Sacco? Se sì, per quali periodi e quantità? E il resto dov’è finito?
  3. È vero che il conferimento è stato bloccato perché l’inceneritore era “saturato” da rifiuti da Trento, che c’era l’obbligo di accettare? Se sì, ciò è previsto da accordi/contratti e quali?
  4. Che cosa intende fare la Provincia per risolvere il problema?

Cons. prov.
Riccardo Dello Sbarba
Brigitte Foppa
Hanspeter Staffler

INTERROGAZIONE.

Con la Delibera Giunta Provinciale n.1377 del 18.12.2018 “Avvio del procedimento per l’approvazione del piano e del regolamento del Parco Nazionale dello Stelvio – prima adozione” è stato avviato il lavoro di elaborazione e approvazione del piano e regolamento del Parco, accompagnato da processi di partecipazione e raccolta delle osservazioni. La procedura è stata avviata secondo le procedure riservate a un Piano di settore prov.le, secondo la LP 13/97, art. 12.

Tuttavia, ci arrivano notizie sia dal territorio provinciale, sia dalle altre regioni coinvolte dal Parco, che si starebbe pensando di annullare l’iter fin qui seguito, annullando/revocando la stessa delibera 1377/2018 per riavviare da capo il processo. Queste notizie creano insicurezza e vanno chiarite. Per questo presentiamo questa interrogazione, consapevoli che al momento della risposta la Giunta potrebbe avere già deciso in merito. In questo caso, le domande vanno intese ovviamente rivolte alla decisione presa e alle sue ragioni e modalità.

Si chiede alla Giunta provinciale:

  1. Sono confermate le notizie (o la decisione già presa al momento di rispondere a questa interrogazione) circa la volontà di annullare o revocare la delibera 1377/2018 e ricominciare su nuove basi il procedimento di approvazione del Piano e regolamento del Parco dello Stelvio, oppure la proposta di piano è confermata e si continua a lavorare sulla base della citata delibera?
  2. Se c’è la volontà (o già la decisione) di annullare o revocare la citata delibera e/o la procedura, quali ne sono le ragioni? Ci sono state difficoltà col Ministero, oppure con l’altra Regione o Provincia autonoma su qualche aspetto di contenuto o di procedura? E se si, quale?
  3. Nell’ipotesi di avviare su nuove basi la procedura, quali saranno le diversità con la procedura già avviata nel 2018? In particolare, si proporrà una nuova versione del piano e del regolamento, oppure si tratterà di cambiamenti nella procedura, o entrambe? Si prega di indicare sommariamente gli elementi di novità/modifica rispetto a quanto avviato con la delibera del 2018.
  4. Se la procedura ricomincerà con una nuova delibera, ciò avverrà sempre sulla base della vecchia legge urbanistica oppure della nuova legge “Territorio e Paesaggio”? Nel secondo caso, quale sarà la differenza tra le procedure?
  5. Se la procedura ricomincerà con una nuova delibera, che fine faranno le osservazioni finora presentate? Saranno archiviate oppure trasferite nella nuova procedura, a condizione che siano pertinenti?
  6. Se la procedura avviata con delibera 1377/2018 viene invece confermata, a che punto è? E quando prevede la Giunta che essa possa concludersi?
  7. È previsto che ogni provincia autonoma/regione abbia un proprio piano e regolamento, o è prevista una parte comune? Se sì, quale?
  8. Se la procedura avviata con delibera 1377/2018 viene invece confermata, sono state pubblicate da qualche parte le osservazioni pervenute? Sono state già valutate e se sì, con quale risultato? E questo risultato è pubblicato e consultabile e se sì, dove?

 

BZ, 14.04.2021

 

Cons. prov.

Riccardo Dello Sbarba

Brigitte Foppa

Hanspeter Staffler

Sie sind klein, haben jedoch eine große Auswirkung auf alles Leben auf der Erde. Die Honigbiene ist bereits Sympathieträgerin. Weniger bekannt ist jedoch ihre Cousine, die Wildbiene, von der es hunderte Arten gibt. Sie lebt in Trockenmauern, Totholz und im Boden. Dort kümmert sie sich um ihren Nachwuchs – und leistet zudem einen unschätzbar großen Beitrag für die Qualität unseres menschlichen Lebens.

Im Landtag wurde heute anlässlich des Beschlussantrags der Grünen Fraktion darüber diskutiert, wie wir diese kleinen Gigantinnen in Zukunft besser schützen können. Der Antrag von Erstunterzeichner Hanspeter Staffler sah vor, gesetzliche Maßnahmen für den Insekten- und Lebensraumschutz zu ergreifen. „Ein Haus steht nur gut, wenn das Fundament in Ordnung ist. Selbes gilt auch für das Ökosystems der Tiere: Ohne das Fundament der Insekten wird es zusammenbrechen“, richtete Hanspeter Staffler einen eindringlichen Appell an das Plenum.

Auch wenn der Beschlussantrag mit 16 Ja- und 18 Nein-Stimmen abgelehnt wurde, wird das unserer unermüdlichen Lobbyarbeit für Bienen und Insekten keinen Abbruch tun.

Bozen, 14.04.2021

Landtagsabgeordnete

Hanspeter Staffler
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba

PRESSEMITTEILUNG.

Panik
Angst
Sinnkrise
Suizidgedanken
Depressiver Schub
Trauma
Stress
Burnout
Mobbing
Suchtkrise
Entzug
Aggression
Zuspitzung einer Partnerschaftskrise
Konflikt
Verlassenheit
Trauer
Verlust
Überforderung

Das alles sind Beispiele für psychische Notlagen, die jede:n von uns treffen können. Ex-Gesundheitsminister Anschober hat gestern bei seiner Rücktrittsrede gesagt, dass wir uns niemals für eine Erkrankung schämen müssen. Daher ist es wichtig, die gesellschaftliche und politische Debatte über Krankheit und Krise zu führen. Im Landtag haben wir das heute getan. Anlass: der grüne Beschlussantrag für die „Psychologische Erste Hilfe“, der vorsah, die Notaufnahme rund um die Uhr und ganzjährig mit Psycholog:innen zu besetzen.

Die Psychologenkammer hatte sich für den Antrag ausgesprochen. „Es braucht ein niederschwelliges Angebot, eine Tür, die immer offen ist, wenn man sich in einer seelischen Notlage befindet – und das ist eben sehr oft gerade in der Nacht oder an Feiertagen“, so Erstunterzeichnerin Foppa.

Es gab viel Zustimmung im Landtag für den Antrag. Gerade nach einem Jahr Pandemie ist das Verständnis groß. Der Antrag wurde mit 16 : 17 Stimmen abgelehnt.

 

Bozen, 14.04.2021

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

INTERROGAZIONE.

Da tempo il nostro territorio ha il problema dello smaltimento fanghi da depurazione. Finora abbiamo un solo impianto che assorbe solo 1/3 del totale di circa 60.000 tonnellate all’anno di fanghi da trattare e smaltire. Si trova a San Lorenzo di Sebato e tratta circa 20/25.000 tonnellate all’anno. Il resto dei fanghi viene “esportato” verso altre regioni, soprattutto la Lombardia. Una soluzione che non può essere prolungata a lungo: da un lato le regioni tendono a ridurre sempre di più, fino a chiudere del tutto, la disponibilità a trattare rifiuti non loro. Dall’altro i prezzi di questi trattamenti diventano sempre più alti (in poco tempo sono più che raddoppiati).

Per risolvere questo problema rendendo l’Alto Adige autonomo nel trattamento di questi fanghi, la Provincia ha da tempo elaborato fino agli ultimi dettagli il progetto di essiccazione e incenerimento a San Lorenzo di Sebato, ampliando le capacità dell’attuale impianto. Resta il problema di reperire i finanziamenti necessari.

Ci risulta che, nelle more del progetto della Provincia, la società Ecocenter (partecipata per il 10% dalla stessa Provincia, il 44% dal comune di Bolzano e il 46% di altri 96 comuni e comprensori) ha avanzato la proposta di essiccare una parte dei fanghi (circa i 2/3) a Bolzano in un impianto da realizzare nel sito dell’ex inceneritore una volta che esso sia stato demolito e il terreno bonificato. Da lì poi il materiale verrebbe comunque trasferito di nuovo a Sal Lorenzo per il definitivo smaltimento. Questa proposta, tuttavia, non risulta in linea con i programmi della Provincia, e neppure con gli stessi accordi stipulati tra Provincia e Comune di Bolzano al momento di costruzione del nuovo inceneritore, che prevedevano una equa distribuzione territoriale degli impianti necessari a chiudere il ciclo dei rifiuti in Alto Adige, con l’assegnazione alla Pusteria del compito relativo all’intero ciclo di smaltimento dei fanghi. Che questo ciclo non venga spezzettato e che invece si concentrino in un solo punto sia l’essiccazione che l’incenerimento dei fanghi, appare almeno a prima vista la scelta più sensata.

Si chiede alla Giunta provinciale:

  1. È stata valutata la proposta Ecocenter nei suoi diversi aspetti:
    • la tempistica di realizzazione,
    • i costi,
    • gli impatti ambientali?
  2. Se sì, qual è il risultato di questa valutazione?
  3. È stata fatta una comparazione dei vantaggi e degli svantaggi della proposta di Ecocenter rispetto al progetto della Provincia di concentrare essiccazione e incenerimento entrambi a Sal Lorenzo di Sebato?
  4. Se sì, qual è il risultato di questa comparazione?
  5. Intende la Provincia mantenere il proprio progetto di smaltimento dei fanghi a San Lorenzo?
  6. Se sì,
    • come intende la Provincia risolvere il problema del finanziamento e
    • quali tempi si prevedono per la sua realizzazione?

 

BZ, 14.04.2021

Cons. prov.
Riccardo Dello Sbarba
Brigitte Foppa
Hanspeter Staffler

 

Qui potete scaricare la risposta della giunta.

PRESSEMITTEILUNG.

In der heutigen Landtagssitzung hat Landesrätin Hochgruber Kuenzer auf unsere Anfrage zu den Waldrodungen bei Vahrn geantwortet.
Auf einer Fläche von über zwei Hektar wurde der Wald für eine Schottergrube gerodet, die ausgebeutet und dann laut Landeregierung wieder mit Material der Riggertalschleife aufgefüllt werden soll.

Verärgert zeigt sich die Grüne Fraktion über die Selbstverständlichkeit, mit der die Landesregierung die letzten Reste von Waldflächen am Talboden des Eisacktales für private Wirtschaftsinteressen opfert. „Ich sehe diese Entscheidung sehr kritisch, denn es wird ohne lange Diskussion wertvoller Wald vernichtet. Angewandter Naturschutz schaut anders aus.“ sagt Hanspeter Staffler.

BESCHLUSSANTRAG.

Wie die Arbeits- und Lebensbedingungen für Mensch und Tier in Großschlachtbetrieben aussehen können, mussten wir im Juni 2020 aufgrund des Corona-Skandals in der Schlachterei Tönnies in Ostwestfalen in Deutschland erfahren. Die sklavenähnlichen Bedingungen der Arbeiterinnen und Arbeiter in diesem Betrieb brachten viele Menschen europaweit auch zum Nachdenken darüber, unter welchen Bedingungen das Fleisch produziert wird, das sie – oft mehrmals wöchentlich – verzehren.

Nun wissen wir, dass Fleisch der Firma Tönnies auch nach Südtirol geliefert wurde und hierzulande entweder als „Südtiroler“ Speck weiterverarbeitet oder über die Fleischtheke des Supermarktes gereicht wurde. Für viele Südtirolerinnen und Südtiroler war dies ein Schock. Denn vielfach meinte man bis dahin, dass die im Lande käuflichen Fleischteile von Schwein, Rind, Huhn, Schaf, Ziege und Co. von Tieren stammen, die lokal aufgezogen und geschlachtet würden. Ein leicht nachvollziehbarer Trugschluss.

Denn die Qualitätszertifikate der tierischen Produkte wiegen leicht in Sicherheit. Befindet man sich erst im Gütesiegelwald, wird es noch schwerer, vor lauter Zertifikaten den Qualitätsstandard zu sehen.

Dabei ist es für viele Menschen zunehmend wichtig, zu wissen, was sie konsumieren. Sie wünschen sich Transparenz über die Herkunft der Nahrungsmittel. Sie können Lokales oder Überregionales kaufen und verzehren. Der einzige Unterschied: Sie dürfen wissen, was sie tun. Darin liegt eine große Freiheit.

Für die Produzent:innen ist dies durchaus kein Nachteil. Herstellerinnen und Hersteller, die auf Transparenz setzen und klar deklarieren, woher ihre Lebensmittel tierischen Ursprungs stammen, sind für ihre Kundinnen und Kunden attraktiv.

In der Vergangenheit wurde von Fachleuten auf diversen Tagungen – auch in und um Bozen – unterstrichen, wie wichtig der Ausbau von nachhaltig produzierten Lebensmitteln und die Kennzeichnung darüber gerade in der Gemeinschaftsverpflegung ist.

Der Nationale Aktionsplan zum Green Public Procurement (GPP) sieht vor, dass Mindestumweltkriterien (MUK) eingehalten werden. Italien ist bisher der einzige Staat der Union, der das GGP verpflichtend vorsieht. Eine weitere Norm, die in diesem Zusammenhang von Bedeutung ist (und die die Deklarierung erleichtert!), ist die EU-Richtlinie Nr. 1337/2013. Sie sieht vor, dass beim Verkauf von Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch das Herkunfts- und Schlachtland auf der Etikette angegeben werden muss.
Die Deklarierung der Herkunft von tierischen Produkten in öffentlichen Ausspeisungen ist ein erster Schritt in diese Richtung. Konsumentinnen und Konsumenten fordern zunehmend diese Klarheit über die Herkunft der (tierischen) Lebensmittel. Immer mehr Menschen wissen um die Wichtigkeit der Lebensmittel für die eigene Gesundheit und jene ihrer Kinder.
In dieser Hinsicht spielt die Gemeinschaftsverpflegung eine besonders wichtige Rolle. Denn es werden dort erstens Menschen mit Essen versorgt, die mehrmals wöchentlich am selben Ort einkehren. Zweitens handelt es sich oftmals um Menschen, die aufgrund ihres Alters oder Gesundheitszustandes besondere Bedürfnisse oder/und Sensibilitäten aufweisen (Kinder, Senior:innen, Kranke, Pflegebedürftige…).

Die Gemeinde Bozen hat hier eine Vorreiterrolle inne. Auf den Menüplänen der Schulausspeisungen steht neben jedem Gericht, welche Zutaten darin aus biologischem Anbau stammen und welche aus fairem Handel. Diese Praxis sollte ausgeweitet werden. In Zukunft sollten Konsumierende auf Grundlage der Kennzeichnungspflicht auch darüber informiert werden, woher und unter welchen Bedingungen das Tier, das oder dessen Produkte sie verzehren stammte bzw. aufwuchs. Dies sollen Betreiber von öffentlichen Ausspeisungen im Menüplan verpflichtend anführen.
Wie wir von anderen Ländern, die dieses Prinzip bereits auf die Gastronomie ausgeweitet haben, wie beispielsweise die Schweiz, wissen, beschränkt sich der zusätzliche Aufwand größtenteils auf die Anfangsphase.

Profitieren werden vom Kennzeichnungsprinzip nicht nur die Konsumierenden und der transparent arbeitende Betrieb, sondern ganz besonders auch die heimische Landwirtschaft. Das Vertrauen in die Produkte, die im Land hergestellt werden, schafft Konsens zum regionalen Einkauf in der Mensaküche. Nicht zuletzt bedingt eine veränderte Nachfrage auch ein diversifizierteres Angebot – auch das ein Vorteil für die heimische Landwirtschaft.

Daher beauftragt der Südtiroler Landtag die Landesregierung:

  1. Für mehr Transparenz beim Konsum in öffentlichen Ausspeisungen zu sorgen, indem die Betreiber den tierischen Produkten auf dem Menüplan folgende Kennzeichnungen beifügen müssen:
    a. den Herkunftsort und die Haltungsbedingungen der verwendeten tierischen Produkte.
    b. die Angabe, ob die angebotenen Lebensmittel Erzeugnisse gentechnisch veränderter Organismen sind.
    c. die Angabe, ob Lebensmittel gentechnisch veränderte Mikroorganismen beinhalten.

Bozen, 13.04.2021

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

 

ÄNDERUNGSANTRAG:

Der beschließende Teil wird wie folgt ersetzt:

 „Dies vorausgeschickt, verpflichtet der Südtiroler Landtag die Landesregierung darauf hinzuarbeiten:

1 ) dass für folgende Produktgruppen, die in sämtlichen Betrieben zur Verabreichung von Speisen und Getränken angeboten werden, die Herkunftsbezeichnung, die eine Rückverfolgung garantiert, verpflichtend wird:

  • Fleischerzeugnisse: Schinken, Speck, Fertigschnitzel, Würste und Wurstwaren (Angabe der Hauptzutat über 50 Prozent);
  • Milchprodukte: Milch, Butter, Topfen, Käse, andere Produkte mit Hauptbestandteil Milch (Anteil über 50 Prozent);
  • Eier und Eiprodukte;
  • Obst und Gemüse sowie Säfte.

2 ) dass die Herkunft der Zutaten im Menüplan anzugeben ist oder mittels Aushangs- oder Informationsblatt kundgetan werden soll. Die Herkunftsbezeichnung soll als eine Klammerangabe bei der Hauptzutat im Zutatenverzeichnis bzw. in unmittelbarer Nähe erfolgen. Bei Eiern soll zusätzlich die Haltungsform angeführt sein.

3) dass die Einhaltung der Lebensmittelkennzeichnungsvorschrift im Zuge der Hygienekontrollen erfolgen soll.

4) dass die verpflichtende Kennzeichnung der Herkunft von Lebensmitteln, die in sämtlichen Betrieben zur Verabreichung von Speisen und Getränken verabreicht werden, innerhalb 2022 umgesetzt wird.

5) dass die Tourismusorganisationen und IDM sämtliche Betriebe zur Verabreichung von Speisen und Getränken dabei unterstützen, die Lebensmittelkennzeichnung anzuwenden.

 

BZ, 12.05.2021

Landtagsabgeordnete:

Manfred Vallazza

Brigitte Foppa

Josef Noggler

Riccardo Dello Sbarba

Franz Locher

Hanspeter Staffler

PRESSEMITTEILUNG.

Die Grüne Fraktion wollte in einer Landtagsanfrage von der Landesregierung wissen, wann die Arbeiten für den Neubau der Seilbahn von Bozen nach Jenesien beginnen werden.

Zur Erinnerung: der Betrieb der alten Seilbahn wurde im November 2020 eingestellt und soll auch nicht wieder aufgenommen werden. „Daher ist eine rasche und zügige Umsetzung des Neubaus dieser so wichtigen Seilbahn für Jenesien von besonderer Bedeutung“ sagt der Landtagsabgeordnete Hanspeter Staffler.

Die Landesregierung erklärte in ihrer Antwort, dass das 26 Millionen teure Projekt voraussichtlich im nächsten Jahr 2022 starten solle und dass die Landesregierung die Fertigstellung für 2024 plane. Momentan hake es aber noch an der Finanzierung. „Für die Finanzierungsschwierigkeiten habe ich durchaus Verständnis, deshalb schlage ich vor, Seilbahnprojekte wie jene in Tiers oder in Mühbach aufzulassen und die Geldmittel auf die zurzeit landesweit wichtigste Seilbahn Jenesien zu konzentrieren“ kommentiert Staffler die Antwort der Landesregierung.

 

BZ, 13.04.2021

L.abg.
Hanspeter staffler
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba

PRESSEMITTEILUNG.

Die Pandemie hat nicht nur unser aller Leben verändert. Sie hat auch die Schwachstellen unserer gesellschaftlichen Organisation aufgezeigt. Und uns allen unsere Verwundbarkeit und Verletzlichkeit vor Augen geführt.

Bereits in den ersten Landtagssitzungen nach dem Ersten Lockdown hat die grüne Fraktion darauf aufmerksam gemacht, dass die Kontaktreduktion, die Einsamkeit, das Ausfallen von Routinen, die Belastungszunahme, Angst und Trauer etc. zu vermehrten seelischen Problemen führen könnten.

Damals hieß es von Seiten der Landesregierung, dass bereits genug getan würde und dass keine Potenzierung der Dienste, auch nicht der niederschwelligen und dezentralen, nötig sei.

Je länger die Krise aber andauert, desto deutlicher wird der psychische Notstand vieler Menschen. „Laut Astat-Studie vom Jänner 2021 ist die allgemeine Stimmung der Bevölkerung deutlich schlechter als noch vor einem Jahr. Wir hören vom Anstieg von Suchtproblemen und Essstörungen. Die Beratertätigkeit der Fachstelle für Essstörungen INFES hat im Jahr 2020 um 20% zugenommen. Sieht man sich nur das letzte Jahresdrittel an, handelt es sich um einen Anstieg von 30%. Angesichts dieser Situation haben wir beschlossen, im Landtag den Beschlussantrag zur Einrichtung einer „Psychologischen Ersten Hilfe“ vorzulegen“, so die Fraktionsvorsitzende Brigitte Foppa.

Wenn man mit einem medizinischen Notfall konfrontiert ist, begibt man sich entweder zum Hausarzt/zur Hausärztin oder in die Notaufnahme eines der Südtiroler Krankenhäuser. Dabei geht es fast immer um körperliche Beschwerden. Für sehr schwierige psychische Situationen sind die psychiatrischen Abteilungen zuständig.

Neben diesen genannten Problematiken gibt es aber viele weitere Problemsituationen, in denen sich ein Mensch jeder Altersstufe plötzlich und unerwartet wiederfinden kann: Panik- oder Angstzustände, Suizidgedanken, Krisensituationen, die mit Sucht und Entzug zusammenhängen, Traumata und posttraumatische Stresssituationen, Mobbing, depressive Verstimmungen, Burnout, Zuspitzungen von Partnerschafts-, Familien-, Verlassenheitsproblemen, Aggression, Todesfälle etc.

Oftmals wissen Menschen in einer akuten psychischen Notsituation nicht, an wen sie sich wenden können. In den Notaufnahmen der Krankenhäuser ist die Besetzung durch PsychologInnen äußerst dürftig und wenn überhaupt, nur in bestimmten Tageszeiten präsent. Dabei ist der Anteil von Menschen, die sich aus einer solchen Situation heraus in Notaufnahmen begeben (also nicht aus einer medizinischen Indikation heraus), nicht zu unterschätzen.

In verschiedenen Städten wurde aus diesen Überlegungen heraus eine psychologische Erste Hilfe (Pronto Soccorso Psicologico) eingerichtet. Ein Beispiel ist der Pronto Soccorso Psicologico (PSP) in Rom, eine soziosanitäre Einrichtung, die täglich, auch am Wochenende, für Bürgerinnen und Bürger in psychischen Notsituationen offen und frei zugänglich ist. Der Dienst kann von allen Menschen, jenseits der Ansässigkeit und ohne Voranmeldung in Anspruch genommen werden. Es wird ein Beitrag eingehoben, der unter dem normalen Ticket für Sanitätsleistungen liegt.

Die anwesenden ExpertInnen geben eine Erstberatung und leiten gegebenermaßen an die psychiatrischen Abteilungen oder andere Einrichtungen weiter. Wichtig ist aber vor allem das niederschwellige Gesprächsangebot, das in solchen Fällen von erstrangiger Bedeutung ist.

Gerade in unserem Land, in dem es so viele Fälle von psychischen Problematiken, bis hin zu Suizid und Aggressionsausübung gibt, scheint dringender Handlungsbedarf gegeben.

Der Antrag sieht daher vor, dass die Landesregierung

  • die Notwendigkeit und Möglichkeit der Einrichtung einer psychologischen Ersten Hilfe prüfen soll;
  • in den Notaufnahmen der wichtigsten Krankenhäuser eine 24h-Besetzung durch spezialisierte PsychologInnen vorgesehen wird, evtl. auch im Rahmen von Pilotprojekten;
  • die Möglichkeit einer kontinuierlichen psychologischen Präsenz auch für andere Einrichtungen wie Seniorenwohnheime, Langzeitpflegeeinrichtungen etc. gibt.

Wann, wenn nicht jetzt?

 

BZ, 12/04/2021

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler