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BESCHLUSSANTRAG.

Mit Beschluss der Landesregierung Nr. 203 vom 2. März 2021 wurde in Umsetzung von Artikel 35 des Landesgesetzes Nr. 9/2018 „Raum und Landschaft“ die neue Verordnung zur Erweiterung gastgewerblicher Betriebe genehmigt.

Diese Verordnung legt die Kriterien für die Erhöhung der Bettenzahl in Beherbergungsbetrieben fest. Nachdem die Aufstockung vorübergehend nicht mehr möglich war, wird diese nach der Genehmigung des Landestourismusentwicklungskonzepts vonseiten der Landesregierung erneut zulässig sein. Nach diesem für Sommer 2021 vorgesehenen Schritt dürfen die Tourismusbetriebe auch quantitativ erneut erweitert werden. Die neun Artikel der besagten Verordnung regeln, wer in den nächsten Jahren die eigene Aufnahmekapazität steigern darf, wie dies geschehen soll und in welchem Maße das in den einzelnen Gemeinden erlaubt ist oder nicht.

Dieser letzte Aspekt ist dabei ganz besonders wichtig.

Ein grundlegender Richtwert für die Schaffung neuer Nächtigungsmöglichkeiten für Touristen ist die Einteilung der Südtiroler Gemeinden in drei unterschiedlich entwickelte Gebiete: touristisch stark entwickelt (9 Gemeinden), touristisch entwickelt (62 Gemeinden, davon 11 nur teilweise) und strukturschwach (56 Gemeinden, davon 11 nur teilweise). In den touristisch stark entwickelten Gebieten kann die Bettenzahl um 5 erhöht werden, wobei eine Höchstbettenzahl von 140 Betten pro Betrieb gilt. In strukturschwachen und in touristisch entwickelten Gebieten, die in der Verordnung in ein und dieselbe Kategorie mit den gleichen Kriterien fallen, ist eine größere Erweiterung möglich: In Betrieben mit weniger als 40 Betten kann die Anzahl um 20 Betten bis zu einer Höchstbettenzahl von 50 Betten erhöht werden. In Betrieben mit 40 bis 50 Betten kann die Anzahl um 10 Betten erhöht werden, die Höchstbettenzahl liegt hier bei 60 Betten. In Betrieben mit mehr als 50 Betten kann die Anzahl um 20 % erhöht werden, wobei eine Höchstbettenzahl von 140 Betten gilt.

Vielen werden diese Zahlen nicht neu erscheinen. Sie wurden nämlich schon 2007 im Dekret des Landeshauptmannes Nr. 55 vom 18. Oktober „Verordnung über die Erweiterung gastgewerblicher Betriebe und die Ausweisung von Zonen für touristische Einrichtungen“ festgelegt. Die Verordnung Nr. 203 vom 2. März 2021 reproduziert also 14 Jahre später die Kriterien zur Aufstockung der Bettenzahl aus dem Jahr 2007.

Es handelt sich dabei nicht um den einzigen Aspekt, der seit 2007 gleich geblieben ist. Was für noch größere Verwunderung sorgt, ist die Einteilung der Gemeinden in Entwicklungskategorien, die eins zu eins aus der damals vorgenommenen Klassifizierung übernommen wurde. Bei den Tabellen, die im Anhang der Verordnung Nr. 203 von 2021 zu finden sind, handelt es sich um dieselben des Dekrets Nr. 55 von 2007.

14 Jahre später wurden also alle Gemeinden in genau dieselbe Entwicklungskategorie eingeteilt, in der sie schon damals eingestuft worden waren. 2007 als strukturschwach eingeteilte Gemeinden sind es 2021 immer noch, gleiches gilt für die als entwickelt und die 9 als stark entwickelt eingestuften Gemeinden. Als wäre die Tourismuslandschaft in 14 Jahren unverändert geblieben. Doch gerade in diesem Zeitraum hat der Tourismus eine wahre Revolution durchlebt: Einige Gebiete sind sehr stark gewachsen, andere sind zurückgefallen. Dieselbe Entwicklung zeichnet sich bei den Hotelkategorien ab: Hier ist die Zahl der Ein- und Zwei-Sterne-Betriebe stark zurückgegangen, der Urlaub auf dem Bauernhof hat einen regelrechten Boom erlebt und die Drei- und vor allem Vier- und Fünf-Sterne-Betriebe sind stark gewachsen. Auch diese Veränderungen haben den Grad an Tourismusentwicklung der einzelnen Gebiete neu definiert.

Diese Veränderung wurde auch in einer Studie verdeutlicht, welche die Südtiroler Wirtschaftszeitung am 5. März 2021 (gerade drei Tage nach dem Erlass der Verordnung Nr. 203 vom 2. März 2021) veröffentlicht hat, in der die Bettenzahl der einzelnen Gemeinden von 1990 mit jener von 2020 verglichen werden. Bei genauer Betrachtung kann man die Veränderungen erkennen, die vor allem in den 2000er Jahren stattgefunden haben. Einige der Gebiete, die Spitzenreiter im Tourismus waren, mussten ihre Vorrangstellung abtreten: Meran, seit jeher „Spitzenkönigin“ des Tourismus mit aktuell 6.229 Betten, wurde von den „Fantastischen Vier“ alias Kastelruth, Abtei, Wolkenstein und Corvara, die zwischen 7.500 und 9.000 Betten zählen, abgelöst.

Doch auch bei den Schlusslichtern hat sich etwas getan. Einige der Gebiete, die 2007 strukturschwach waren, konnten die Anzahl an Betten, Touristen und Nächtigungen erheblich steigern. Nun einige Beispiele: Glurns konnte von 271 Betten im Jahr 1990 auf derzeit 669 aufstocken, was einer Erhöhung von 147 % entspricht; Prad am Stilfser Joch von 1.127 auf 1.882 Betten (+ 67 %); Lüsen von 694 auf 984 Betten (+ 41,8 %); Mühlwald von 615 auf 851 Betten (+ 38,4 %); das Gsieser Tal von 1.313 auf 1.806 Betten (+ 37,5 %); Jenesien von 499 auf 664 Betten (+ 33,1 %); Freienfeld von 933 auf 1.191 Betten (+ 27,7%) und so weiter. Trotzdem werden diese Gemeinden auch heute, im Jahr 2021, noch als strukturschwach eingestuft.

Wenn man den Blick etwas weitet, stellt man fest, dass zwischen 1990 und 2020 insgesamt 44 Gemeinden ihre Bettenzahl im Tourismusbereich erhöht haben, einige davon auf beachtliche Weise. Die Hälfte dieser 44 Gemeinden, also genau 22, wurden im Jahr 2007 als „strukturschwach“ eingestuft, und sind es in der Verordnung von 2021 immer noch. Zu diesen Gemeinden gehören außerdem Kurtatsch, Moos im Passeier, Teile von Sankt Martin im Passeier, Mals, Teile vom Ritten, Rasen Antholz, Brenner, Ulten, Mölten, Vöran, Teile von Innichen und von Ratschings. All diese Gemeinden haben im Vergleich zu 1990 eine Erhöhung der Bettenzahl im zweistelligen Prozentbereich verzeichnet

Auch in der mittleren Kategorie der touristisch entwickelten Gebiete gab es beachtliche Zunahmen, z. B. in Hafling (von 673 auf 1.385 Betten, +105 %) oder in Enneberg (von 3.196 auf 4.679 Betten, + 46 %), um nur zwei Beispiele zu nennen. Man könnte hier auch Gemeinden aufzählen, die an Betten, Touristen und Nächtigungen verloren haben.

Das Fazit ist eindeutig: Die Einteilung der Gemeinden gemäß ihrer touristischen Entwicklung von 2007 kann 2021 nicht eins zu eins übernommen werden, da sich der Tourismus in den letzten 14 Jahren verändert hat. Die Genehmigung zur Aufstockung der Bettenzahl hängt von dieser Klassifizierung ab. Daher muss diese genau unter die Lupe genommen und aktualisiert werden. Nur so können Ungerechtigkeiten und Verzerrungen vermieden werden und eine gerechte touristische Entwicklung sichergestellt werden.

 

Aus diesen Gründen verpflichtet der Südtiroler Landtag die Landesregierung,

  1. bis zur Verabschiedung des „Landestourismusentwicklungskonzepts“ die Klassifizierung der einzelnen Gemeinden Südtirols entsprechend den drei Kategorien „touristisch stark entwickelte Gebiete“, „touristisch entwickelte Gebiete“ und „strukturschwache Gebiete“ zu überprüfen und zu überarbeiten und anschließend den Anhang B des Beschlusses der Landesregierung Nr. 203 vom 2. März 2021, „Genehmigung der Verordnung über die Erweiterung der gastgewerblichen Betriebe“, anzupassen;
  2. einen technischen Arbeitstisch mit der Erarbeitung der nötigen analytischen Grundlage für die Landesregierung zu beauftragen. Dieser Arbeitstisch, an dem Experten mit allen nötigen wissenschaftlichen Kompetenzen (in den Bereichen Raumplanung, Demographie, Umwelt, Wirtschaft, Landschaft usw.) teilnehmen sollen, soll alle Variablen je nach Gemeinde und Bezirksgemeinschaft auf objektive Weise auswerten; zu diesen gehören die Anzahl schon vorhandener oder genehmigter Betten, die Nächtigungen und Ankünfte, die Tourismusdichte und -intensität, die Anträge auf Errichtung neuer Tourismusgebiete, die Entwicklungsperspektiven sowie alle weiteren Indikatoren, die dazu beitragen können, ein klares Bild der aktuellen Situation aufzuzeigen.

 

BZ, 05.04.2021

 

Riccardo Dello Sbarba

Brigitte Foppa

Hanspeter Staffler

ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.

Die Gemeinde Mühlbach hat die Änderung des Bauleitplanes für den Bau einer Umlaufbahn von Mühlbach nach Meransen mit einer viergeschossigen Parkgarage veröffentlicht. Obwohl sich die Bevölkerung von Meransen in einer beratenden Volksabstimmung am 21.09.2014 mehrheitlich für die Beibehaltung der bestehenden Seilbahntrasse von Mühlbach nach Meransen ausgesprochen hat, wurde von der Gitschberg Jochtal AG die Planung einer neuen Umlaufbahn in Auftrag gegeben, vom Gemeindeausschuss Mühlbach genehmigt bzw. veröffentlicht und wird im Moment vom Amt für Raum- und Landschaftsplanung behandelt. Wir legen zu diesem Projekt noch eine umfangreiche Anfrage zur schriftlichen Beantwortung vor.

Im Rahmen der aktuellen Fragestunde richten wir vorab folgende Fragen an die Südtiroler Landesregierung:

  1. In welche Kategorie gemäß Beschluss der Landesregierung Nr. 873 vom 10.11.2020, Anlage A, Art. 2 fällt diese Seilbahnverbindung? Mit welcher Begründung und vor allem, mit welchem Prozentsatz öffentlicher Förderung?
  2. Hat man eine Vorstellung von den Gesamtkosten des Projekts?
  3. Ist in jedem Fall die Förderung nur auf die Seilbahn bezogen oder können auch die Parkplätze, der „U-Bahnhof“ in Meransen, die Einrichtungen an der geplanten Bergstation öffentliches Geld erhalten?
  4. Ein Teil der Trasse führt, samt Pfeiler, durch eine Zone, die als Gefahrenstufe Rot (sehr hoch) ausgewiesen ist. Wie gedankt man das zu lösen?

BZ, 01.04.2021

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

Hier die Antwort der Landesregierung.