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MINDERHEITENBERICHT LGE 67/20.

Mit den Bestimmungen zum Landesstabilitätsgesetz für das Jahr 2021 versucht die Landesregierung, mit rund 20 Artikeln über 70 Gesetzesänderungen einzuführen. Die vorgeschlagenen Änderungen gehen Querbeet von den „Bestimmungen zur Aufnahme des Lehrpersonals“ über die „Neuregelung des Landesgesundheitsdienstes“ bis zur „Handelsordnung“, um nur einige Beispiele zu nennen. Unsere besondere Aufmerksamkeit haben die verzögert nachgereichten Änderungen wie jene über die „Finanzinstrumente für den Neustart der Wirtschaft“ oder jene über die „Verwaltung des Vermögens des Landes Südtirol“ geweckt.

Obwohl einige Gesetzesänderungen als direkte oder indirekte Folge der Coronakrise vorgeschlagen werden, ist es doch bemerkenswert, dass der Begriff COVID-19 lediglich ein einziges Mal im gesamten Gesetzestext vorkommt, als ob es gegen Ende dieses Pandemiejahres eine gewisse Müdigkeit gebe, das Kind beim Namen zu nennen.

Mit Artikel 5 werden die Sanitätsbauten von der Landesregierung auf den Sanitätsbetrieb übertragen, was technisch nachvollziehbar ist. Allerdings nehmen wir verwundert zur Kenntnis, dass es sich dabei nicht um eine einmalige Kompetenzverschiebung handelt, sondern dass die Verantwortung über die Sanitätsbauten eine Pingpong-Vergangenheit hat: 2015 bereits wurden die Sanitätsbauten vom Sanitätsbetrieb zur Landesverwaltung gespielt, einige Jahre vorher – so um das Jahr 2010 – von der Landesverwaltung zum Sanitätsbetrieb. Das Budget für Sanitätsbauten ist mit über einer halben Milliarde Euro dotiert und somit lässt es sich auch erklären, warum diese Kompetenz seit Jahren zwischen den Ressorts hin und her gespielt wird und nicht zur Ruhe kommen will.

Mit Artikel 16/quinquies (Finanzinstrumente für den Neustart der Wirtschaft) beabsichtigt die Landeregierung über die In-House-Gesellschaft „Euregio Plus SGR“ Finanzinstrumente zu lancieren, um kleinere und mittlere Unternehmen auf verschiedene Art und Weise zu finanzieren: zum Beispiel sollte die Unterstützung auch durch den Erwerb von Schuldinstrumenten erfolgen. Innovative Unternehmen (welche das sein könnten, wird nicht gesagt) sollen mit Risikokapital unterstützt und das Management des Fremdenverkehrssektors (was das auch immer sein könnte) soll durch Investmentfonds innovativer gestaltet werden. Schuldinstrumente, Risikokapital und Investmentfonds sind Begriffe, die viel eher zu Banken oder zu unabhängigen Finanzinstituten passen als zu einer In-House-Gesellschaft der Landesverwaltung.

Dass es die Landesregierung mit den Investmentgeschäften ernst zu meinen scheint, zeigt sich darin, dass sie sich mit dieser Gesetzesänderung ermächtigten lassen will, die Kontrolle über die Euregio Plus SGR AG zu übernehmen. Dafür bräuchte das Land rein rechnerisch 1.208.388,00 Euro, veranschlagt werden von der Landesregierung aber 10.600.000,00 Euro.

Zum jetzigen Zeitpunkt hat die Euregio Plus SGR AG ein Gesellschaftskapital von 9.868.500,00 Euro, welches sich folgendermaßen auf die drei Gesellschafter verteilt: 51% Pens Plan Centrum S.P.A., 45% Autonome Provinz Bozen, 4% Autonome Provinz Trient. Um die Kontrolle der Gesellschaft mit 51% zu übernehmen, müsste das Land Südtirol 1.208.388,00 Euro in die Gesellschaft einbringen. Laut vorliegender Gesetzesänderung werden aber 10,6 Millionen Euro eingezahlt, wodurch sich die Frage ergibt, wofür die Differenz von rund 9,4 Mio. Euro an Steuergeldern vorgesehen sind.

Die Landesregierung lässt sich gleichzeitig auch ermächtigen, Anteile an Investmentfonds zu zeichnen, was möglicherweise mit der Differenz von 9,4 Mio. Euro erfolgen könnte. Interessant wäre zu wissen, um welche Investmentfonds es sich dabei handeln könnte? Aber ganz unabhängig von dieser Detailfrage, ist die angestrebte Beteiligung an Finanzgeschäften kritisch zu beurteilen und es sei an dieser Stelle an den guten alten Spruch erinnert, Schuster bleib bei deinen Leisten!

Neben der neu aufgelegten Investmentstrategie lässt sich auch eine Neuausrichtung der Vermögensstrategie erkennen: Teile des öffentlichen Gutes des Landes Südtirol, also das Gut aller Menschen dieses Landes, sollen zukünftig aus der Gebarung der Landesregierung in die Hände des Landesrates für Vermögen gelegt werden, was weder sinnvoll ist noch den geltenden Gesetzen entspricht.

Artikel 16/sexies beinhaltet eine starke Dehnung oder möglicherweise eine Überdehnung von Artikel 54 des Autonomiestatutes. In Artikel 54 des Autonomiestatutes werden taxativ die Obliegenheiten des Landesauschusses (Landesregierung) aufgezählt, wobei unter Punkt 4 „die Verwaltung des Vermögens der Provinz“ aufscheint. Nachdem es sich dabei um eine ausschließliche Obliegenheit der Landesregierung handelt, müssen alle Entscheidungen zum Landesvermögen per Beschluss der Landesregierung gefällt werden. Die Landesregierung ist somit laut Statut DER Garant für das Vermögen des Landes, also für das Vermögen aller Südtirolerinnen und Südtiroler. Zwischen 1972 und 2016 hat die Landesregierung stets diese Obliegenheit wahrgenommen.
Im Jahr 2016 kam es dann zu einer ersten Erosion dieses Prinzips, indem in das Landesgesetz vom 21. Jänner 1987, Nr. 21 „Verwaltung des Vermögens des Landes Südtirol“ folgender unscheinbarer Absatz (3) in Artikel 16 eingefügt wurde:

„(3) Der Landesrat für Vermögensverwaltung kann den Verkauf und Ankauf von Liegenschaften verfügen, sofern deren Wert nicht mehr als 10.000,00 Euro beträgt. Die entsprechenden Verträge bis zu genanntem Schwellenwert können vom Direktor der Landesabteilung abgeschlossen werden.“ (Artikel 32 Absatz 3 des Landesgesetzes vom 18. Oktober 2016, Nr. 21)

Mit dieser kleinen aber „feinen“ Gesetzesänderung wurde geschickt eine ausschließliche Obliegenheit der Landesregierung erstmals seit Beginn der 2. Autonomie auf den verantwortlichen Landesrat übertragen. Geschickt deshalb, weil es im Jahr 2016 wahrscheinlich ein Leichtes war, dem Landtag dies als Effizienzgewinn anzupreisen: Die Landesregierung hätte bedeutend wichtigeres zu tun, als sich mit kleinen Immobiliendeals bis zu 10.000 Euro zu beschäftigen. Dieses Argument könnte aus betriebswirtschaftlicher Sicht oder aus dem Blickwinkel einer Controllingstelle einleuchten, Artikel 54 des Autonomiestatuts und das Landesgesetz vom 21. Jänner 1987, Nr. 21 „Verwaltung des Vermögens des Landes Südtirol“ untersagen aber prinzipiell diesen Ansatz.

Denn der Landesrat für Vermögensverwaltung hat zwar laut Artikel 1 Absatz 2 des LG 21/1987 „die Sachen der öffentlichen Hand sowie die Vermögensgüter zu verwalten; die Zuständigkeit der Landesregierung gemäß Artikel 54 des Autonomiestatuts wird dadurch nicht berührt.“

Also die Zuständigkeit der Landesregierung wird durch die Verwaltungsarbeit des zuständigen Landesrates nicht berührt; und nicht berührt heißt in anderen Worten nicht angetastet, nicht umgeschrieben, nicht geändert. Aber trotzdem kam es im Jahr 2016 zu einer ersten Änderung, die inhaltlich unbedeutend ist, aber formal einem Haarriss in der Stützmauer des Artikel 54 des Autonomiestatus gleichkommt.

Nun wird mit diesem Artikel 16/sexies der im Jahr 2016 angelegt Haarriss deutlich um das 26-fache pro Handlung erweitert. Der Vermögenslandesrat kann aufgrund eines Jahresprogrammes der Landesregierung, Vermögensgütern bis zu einem Wert von 260.000 Euro je Vermögensgut kaufen, verkaufen, mieten oder vermieten. Auf diesem Weg könnte die Landeregierung dem Landesrat ein umfangreiches Jahresprogramm genehmigen, welches viele Millionen Euro ausmachen könnte. Es liegt auf der Hand, dass damit ein Großteil der jährlichen Transaktionen aus der Hand der Landesregierung in die Hand eines Landesrates übergehen.

Genau diese Entwicklung wollten sowohl das Autonomiestatut als auch das einschlägige Landesgesetz zur Verwaltung des Vermögens des Landes vermeiden, aus diesem Grund werden wir gegen diesen Artikel und gegen das Gesetz stimmen.

Landtagsabgeordneter
Hanspeter Staffler

PRESSEMITTEILUNG.

Grundrechte müssen immer gewährleistet sein. Auch in Situationen, in denen die persönliche Freiheit eingeschränkt ist.

Der 10. Dezember ist der Internationale Tag der Menschenrechte. Passend dazu verweist die Grüne Landtagsfraktion mit einem Gesetzentwurf auf ihr Anliegen, die Garantie der Grundrechte in den Zuständigkeitsbereich der Volksanwaltschaft zu integrieren. Man spricht von „präventiver Menschenrechtskontrolle“, wenn es sich um Grundrechte in Situationen handelt, in denen die Freiheit der Einzelnen eingeschränkt ist.

Diese Situationen können in Krankenhäusern, Pflegeheimen, Altersheimen, Langzeitpflegeeinrichtungen, psychiatrischen Einrichtungen, Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen usw. auftreten. Das sind Stätten, auf die jeder und jede von uns in seinem Leben vielleicht einmal angewiesen ist. Dort kann es im Alltag dazu kommen, dass durch organisatorische und logistische Probleme die Bedürfnisse von Bewohnerinnen bzw. Patienten in den Hintergrund rücken. Um dies zu vermeiden braucht es einen sensiblen Blick, Dialog und Beratung. Darum geht es beim Konzept der „präventiven Kontrolle“.

„Unserer Meinung nach ist die Volksanwaltschaft prädestiniert für diese Funktion, hat allerdings zurzeit dafür nicht die Zuständigkeit inne. Auch das neue, die Ombudsstellen regelnde Landesgesetz vom 9. Oktober 2020 enthält dieses Mandat nicht – obwohl wir versucht haben, es einzuführen“, erklärt Landtagsabgeordnete Brigitte Foppa, Erstunterzeichnerin des Gesetzes.

Mit diesem Gesetzesentwurf wollen wir diese Lücke schließen, indem wir die Aufgaben der Volksanwaltschaft um die Befugnis zur Durchführung einer präventiven Kontrolle ergänzen.

„Wir wollen ein klares Signal senden, um das Bewusstsein für die Rechte aller Menschen zu schärfen und ihre Achtung zu fördern“, betonen die Grünen Landtagsabgeordneten, „in Österreich ist diese Aufgabe bereits der Volksanwaltschaft übertragen worden und die Ergebnisse sind sehr positiv“.

Nie war das Bedürfnis, in diese Richtung tätig zu werden, so groß wie jetzt. Die Pandemie stellt Pflegeeinrichtungen vor eine neue Herausforderung und die Bedingungen in Krankenhäusern und Pflegeheimen – sei es für Patientinnen und Bewohner, als auch für die dort Arbeitenden – sind äußerst kritisch. Isolation und die Schwierigkeit von Besuchen machen die Situation noch komplexer.

Legen wir also heute im Besonderen, aber jeden einzelnen Tag im Allgemeinen den Fokus auf die Grundrechte aller Einzelnen. Denn viele Menschen sind – vielleicht auch nur vorübergehend – nicht in der Lage, selbst für ihre Rechte einzustehen. Sie verdienen unsere besondere Aufmerksamkeit.

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

PRESSEMITTEILUNG.

Eine große kleine Frau des 20. Jahrhunderts, prägende Femistin und leidenschaftliche Politikerin der ersten Stunden, ist von uns gegangen. Bis zuletzt war sie präsent, immer dabei, wenn es darum ging, die Freiheit der Menschen zu verteidigen. Nie war sie sich zu alt für eine Demonstration, nie zu müde, um im Nachtzug zu fahren, um mit Student*innen in Bari zu diskutieren, gegen Rassismus in Macerata zu protestieren. Gegen Diskriminierung, Rassismus und Frauenfeindlichkeit ein ganzes Leben. Aber vielleicht weniger gegen als für; für Frauen, Menschlichkeit, für ein Denken, das neues zulässt – und immer zum Gespräch bereit.

Ihr Einsatz ist uns nicht nur Frauen Inspiration und Vorbild. Lidia Menapace hat alles und mehr für Frauen, Gerechtigkeit und Frieden geleistet, als in einem Leben eigentlich möglich ist. Wir werden ihre Anliegen weitertragen.

Die Grünen Frauen – Le Donne Verdi und/e Grüne Landtagsfraktion- Gruppo Verde in Consiglio provinciale

Das Contact-Tracing gilt als eine der wenigen erwiesenermaßen wirksamen Methoden zur Eindämmung der Verbreitung des Corona-Virus. In Südtirol ist die Nachverfolgung bereits Ende September zusammengebrochen. Sie konnte vom Sanitätsbetrieb nicht mehr aufrecht erhalten werden, weil zu personalaufwändig. Ende November sollte das Massenscreening Erleichterung bringen. Das Screening war von der Teilnahme her ein großer Erfolg. Allerdings wurde von Expert*innen immer wieder darauf hingewiesen, dass Massenscreenings nur unter mehreren Bedingungen wirksam sein können. Eine davon ist die sofortige Versetzung in Quarantäne nicht nur der positiv Getesteten, sondern auch der Kontaktpersonen.

Dies gilt natürlich auch für die Kontaktpersonen der von den Hausärzt*innen mit Antigentest positiv getesteten Personen. Die Regelung hierzu ist derzeit so, dass die Hausärzt*innen bei positiver Antigentestung einer Person sofort die Krankschreibung vornehmen. Es erfolgt die Meldung an den Dienst für Hygiene und öffentliche Gesundheit und die betroffene Person kommt somit unmittelbar in Quarantäne. Die Hausärztin oder der Hausarzt ist aber nicht befugt, auch die Kontaktpersonen krank zu schreiben und sie auf demselben Weg in Quarantäne zu versetzen. Dies kann nur der Hygienedienst machen – und das dauert zu lange, derzeit 3-7 Tage. In dieser Zeit können die Kontaktpersonen unbewusst in ihrem Umfeld das Virus weiter verbreiten – zugleich können sie nicht krank geschrieben werden.

Die Nachverfolgung würde sich radikal verbessern, wenn die Hausärzt*innen hier Handlungsspielraum erhielten.

Die grüne Fraktion hat hierzu einen Antrag an die Landesregierung eingereicht, der im Zusammenhang mit dem Stabilitätsgesetz am 16.12. behandelt werden dürfte.

Die Landesregierung wird aufgefordert, den Ärztinnen und Ärzte für Allgemeinmedizin die Befugnis zu erteilen, die Kontaktpersonen von Covid19-positiv-getesteten Personen direkt krank zu schreiben und dem Dienst für Hygiene zu melden, der eine automatische Quarantäne derselben verfügt. Eventuell dafür notwendige finanzielle Mittel müssen dafür bereit gestellt und die Allgemeinärzt*innen organisatorisch unterstützt werden.

 

Bozen, 06.12.2020

Landtagsabgeordnete

Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

PRESSEMITTEILUNG.

Die von der Landesregierung gewählte „gemischte“ Lösung entspricht nicht der Entscheidung des Landtags.

Aus der Antwort auf eine Anfrage der Grünen Fraktion nun endlich Daten und Kriterien des zukünftigen ÖPNV-Systems. Ein Schritt vorwärts, aber nicht genug.

Zum ersten Mal haben wir ein klareres Bild:

  • Sasa, die öffentliche In-House-Gesellschaft von Land und Gemeinden, wird voraussichtlich von einem derzeitigen Anteil von 26% auf 45% des Dienstes steigen.
  • Die Privaten (heute SAD und Libus), die derzeit 74% des Dienstes verwalten, sollten auf 55% sinken, die in 10 Losen ausgeschrieben werden.

Wir freuen uns, dass der öffentliche Anteil des Nahverkehrs zunimmt und parallel dazu der private Anteil abnimmt.

Dieses von der Landesregierung beschlossene „gemischte“ Modell entspricht jedoch nicht dem vom Landtag im Juni 2019 (Beschlussantrag Nr. 103/2019) beschlossenen Modell, das ein „Inhouse-Modell oder einen Sonderbetrieb für den öffentlichen Personennahverkehr“ – also ein 100% öffentliches Modell – vorsah (wie im Trentino mit „Trentino Trasporti“). Ein zu 100 % öffentliches Modell würde nicht ausschließen, dass einige Dienstleistungen im Rahmen einer Ausschreibung an private Unternehmen vergeben werden, aber die Regie läge vollständig in den Händen der öffentlichen In-House-Gesellschaft. Dadurch würde die die öffentlich-private Zersplitterung vermieden werden, die bekanntlich keine reichen Früchte getragen hat (siehe die Ausschreibung, die 2018 gemacht und dann annulliert wurde, den permanenten Konflikt zwischen SAD und Land, den Konflikt zwischen SAD und anderen Privaten usw.).

Darüber hinaus stellen wir mit Besorgnis fest, dass der Landesrat die Definition eines „ökologisch nachhaltigen Verkehrsnetzes“ nur für den öffentlichen Anteil (45%) und nicht für den privaten Anteil (55%) verwendet. Bedeutet dies, dass die Kriterien der ökologischen Nachhaltigkeit für die Privaten nicht oder weniger gelten, vielleicht um ihnen größere Gewinnspannen zu ermöglichen?

Wir Grüne bleiben dran und werden uns weiterhin für eine zu 100% öffentliche Regie des Personennahverkehrs einsetzten sowie für die Anwendung der Nachhaltigkeitskriterien auf das gesamte Nahverkehrsnetz, ohne zwischen öffentlich und privat zu unterscheiden.

Anhänge:

  • Anfrage der Grünen Fraktion und Antwort des Landesrats Alfreider
  • Beschlussantrag Nr. 103/2019, angenommen: „Öffentlicher Personennahverkehr mit Bussen – Inhouse-Modell oder Sonderbetrieb„

 

Cons. prov.
Riccardo Dello Sbarba
Brigitte Foppa
Hanspeter Staffler

Der 3. Dezember ist der Internationale Tag der Menschen mit Behinderungen. Aus diesem Anlass haben die Young Greens Southtyrol (YGS) ihren gestrigen Young Green Meeting Point (YGMP) mit zwei Gastreferent*innen aus Deutschland unter dem Motto „#StartUpInclusion“ dem wichtigen Thema Inklusion gewidmet.

„Wir sind zwar eine Gesellschaft mit vielen unterschiedlichen Menschen geworden, doch nicht alle von uns bekommen den Platz und die Möglichkeiten, die sie eigentlich haben müssten. Menschen mit Beeinträchtigung kämpfen nach wie vor mit alltäglichen Barrieren, ob ihre Mitmenschen diese nun wahrnehmen oder nicht“, erinnert Arjun Pfaffstaller, Aktivist der YGS mit Sehbeeinträchtigung.

Solch alltägliche Barrieren haben vielen Ausprägungen: Erhöhte Haltestellen hindern etwa Rollstuhlfahrer*innen und Menschen mit eingeschränkter Mobilität am Einsteigen. Komplizierte Sprache hindert Menschen mit geistigen Beeinträchtigungen an ihrer Information.

Aber auch der Umgang miteinander kann Barrieren schaffen: „Menschen, die nicht in unsere vorgefertigten Schablonen passen, befördern wir zu oft noch teils ungewollt und teils aus Bequemlichkeit ins Abseits. Oft passiert das bei Menschen, deren Beeinträchtigungen nicht sichtbar sind, deren Verhalten aber auffällt“, sagt Alex Guglielmo, Co-Sprecher der YGS und Hörgerätträger. „In solchen Fällen einfach in einer ruhigen Minute mit einem „Wie geht’s dir? Was brauchst du?“ nachhaken. Damit ist oft schon viel getan!“

Trotz eines großteils inklusiven Schulsystems und erprobten Inklusionsgesetzen in Italien gilt es noch weiter am Thema Inklusion zu arbeiten: „Inklusion heißt gestaltendes Denken, das nie aufhören darf. Wir müssen Inklusion täglich überdenken und situationsbezogen neu erfinden. Nur damit kann ein problemloser Zugang zur Gesellschaft für alle geschaffen werden“, meint Pfaffstaller.

„Inklusion darf auch kein Schönwetterthema mehr sein, wenn wir es wirklich ernst damit meinen. Inklusives Denken muss zu einem Grundsatz werden, der bei jeder Entscheidung miteinfließt. Die Pandemie hat uns nämlich gezeigt, wie zerbrechlich manche Versprechungen und Anstrengungen sein können. Die Schließung von Masatsch ist schließlich noch nicht so lange her“, erinnert Guglielmo.

„Inklusiv zu sein heißt in Summe die Bereitschaft von uns allen, viel weiter zu denken, differenzierter zu gestalten und größer zu planen als in dem bisherigen, leider üblichen und nicht-inklusiven Zustand. Dazu benötigen wir das Bewusstsein um unsere Mitmenschen mit Beeinträchtigung und den Willen diese vollständig sichtbar zu machen“, bringt Pfaffstaller es auf den Punkt.

PRESSEMITTEILUNG,

Heute, am 25. November, dem Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen, lehnte der Landtag den Beschlussantrag der Grünen zum Thema ab. Dieser sah vor, an allen Südtiroler Schulstufen verpflichtende Präventionsprojekte zum Thema Gewalt mit Jungen und Mädchen durchzuführen.

Nur gemeinsam können Jungen und Mädchen gewaltfreie Wege der Konfliktlösung erarbeiten und zu gewaltfreien zwischenmenschlichen Beziehungen sensibilisiert werden.

Alle Abgeordneten, die sich an der Debatte beteiligten, nahmen Inhalt und Ansatz des Vorschlags zumindest wohlwollend zur Kenntnis. Selten haben wir so viele Beteiligung bei der Diskussion zu einem Beschlussantrag im Landtag erlebt. 17 Abgeordnete ergriffen das Wort, um ihre Meinung zu diesem Thema zu äußern. Alle fühlten sich einbezogen. „Vor allem die Männer scheinen sich bewusst geworden zu sein, dass dies ein Problem ist, das sie direkt betrifft. „Damit bin ich sehr zufrieden, es bedeutet, dass sich etwas ändert. Aber die Schlussfolgerungen aus all diesem Konsens sind rätselhaft. Auch deshalb, weil der Vorschlag für diesen Antrag von Expertenseite, nämlich von den Frauenhäusern kam”, kommentiert die Erstunterzeichnerin Brigitte Foppa. Denn den traurigen Schluss der Debatte bildete das Nein der drei Schullandesräte. Ihrer Meinung nach wird in den Schulen zu diesem Thema schon genug getan.

Zu dieser eigenartigen Ansicht und anderen in die Diskussion eingebrachten Argumenten sagen wir 3 Mal NEIN!

– NEIN, beim Thema Gewalt dürfen wir nicht immer mit dem Finger auf die anderen zeigen. Geschlechtsspezifische Gewalt betrifft besonders Südtirol: Denn in Südtirol ist die Gefahr, von geschlechtsspezifischer Gewalt betroffen zu sein höher als im restlichen Italien.

– NEIN, geschlechtsspezifische Gewalt ist nicht neutral. Beim Femizid wird eine Frau getötet, weil sie eine Frau ist. Daran ist nichts Neutrales.

– NEIN zum Nein der Landesräte! Allein der Fakt, dass wir immer noch über dieses traurige Thema diskutieren müssen ist Beweis genug, dass nicht genug getan wird! Darum ist es wichtig, dass diese Sensibilisierungs- und Präventionsarbeit in der Schule stattfindet, denn nur in der Schule erreichen wir alle: Jungen und Mädchen aus allen sozialen und kulturellen Hintergründen.

Ein kleines Ja zu diesem Beschlussantrag hätte bereits viel bewirkt. „Wir sind schwer enttäuscht. Aber genau aus diesem Grund legen wir jetzt erst richtig los, denn #WirBleibenDran“.

Bozen, 25.11.2020

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

Hier könnt ihr das Ergebnis der namentlichen Abstimmung einsehen.

ANFRAGE ZUR SCHRIFTLICHEN BEANTWORTUNG.

Das Landesgesetz vom 14. Juli 2015, Nr. 7 (Teilhabe und Inklusion von Menschen mit Behinderungen) widmet einen ganzen Abschnitt dem wichtigen Thema des selbstbestimmten Wohnens von Menschen mit Beeinträchtigung. Die Artikel 19 – 21 regeln das Recht auf Zugang und Auswahl der Wohnsituation, die Möglichkeiten der Unterbringung, die Betreuung und Begleitung, die Förderungen und finanziellen Leistungen, den Zugang zum sozialen Wohnbau etc.

Das Landesgesetz war ein Meilenstein auf dem Weg in die Richtung von Inklusion und Sicherung der Rechte von Menschen mit Beeinträchtigung. Die einzelnen Themenbereiche bedürfen aber, zur Umsetzung der gesteckten Ziele, der nötigen Durchführungsverordnungen samt finanzieller Ausstattung.

Fünf Jahre nach der Verabschiedung sind allerdings noch nicht alle Bereiche auf Ebene der Landesregierung in Umsetzung, weil die entsprechenden Beschlüsse noch nicht gefasst sind.
Während der Bereich der Ausbildung und der Arbeitseingliederung schon weitgehend durch Beschlüsse geregelt sind, harrt gerade der Bereich des Wohnens, der im Alltag und in der Lebensgestaltung der Menschen mit Beeinträchtigung von immenser Bedeutung ist, noch der Umsetzung.

Daher richten wir folgende Fragen an die Südtiroler Landesregierung

  1. Auf welchem Stand ist die Erarbeitung der Durchführungsverordnungen zum Landesgesetz 7/2015 im Bereich Wohnen?
  2. Welche Beschlüsse sind zu erwarten?
  3. Wie hoch ist die jeweilige finanzielle Ausstattung?
  4. Welcher Zeithorizont gilt für die Beschlussfassung in der Landesregierung?

BZ, 25.11.2020

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

Hier kann die Antwort der Landesregierung heruntergeladen werden.

PRESSEMITTEILUNG.

Alle Jahre wieder erinnert uns der 25. November daran, dass es nicht nur um die Gleichstellung von Frauen schlecht bestellt ist. Dafür kämpfen Frauen seit Jahrzehnten. Kämpfen müssen Frauen leider immer noch auch um das Essentielle, das Recht auf körperliche Unversehrtheit. Denn Frauen werden tagtäglich Opfer von geschlechtsspezifischer Gewalt.

Daran muss sich etwas ändern, und zwar schnell. Es braucht konkrete Maßnahmen. Doch wo beginnen, mag man sich fragen. Bei der Prävention, und zwar am besten so früh als möglich, ist die Grüne Fraktion im Landtag überzeugt. Denn gewalttätiges Verhalten ist nicht angeboren, sondern erlernt. Viele Kinder müssen Gewalt in der Familie miterleben, sie sind indirekt mitbetroffen, wenn sich diese Gewalt von einem Elternteil gegen das andere richtet. Diese Kinder werden der Gewalt in ihrem Erwachsenenleben später selbst mit einer dreimal so hohen Wahrscheinlichkeit wiederbegegnen. Dem gilt es entgegenzuwirken.

„Wir schlagen daher diese Woche in einem Beschlussantrag vor, in allen Schulstufen Workshops zum Thema ‚gewaltfreie Beziehungen‘ einzurichten“, so die Erstunterzeichnerin, Brigitte Foppa „für diese muss eine fixe Finanzierung vorgesehen werden“. Schon mit den Kleinsten kann und soll zum Thema gewaltfreie Konfliktlösung gearbeitet werden. Auch zeigen Beispiele den Erfolg von Workshops mit älteren Jugendlichen zum Thema Gewalt in partnerschaftlichen Beziehungen. Wichtig für die Grünen ist hierbei, dass sich die Präventionsangebote nicht nur an Mädchen richten, sondern an beide Geschlechter. „Gewaltfreiheit ist ein Ziel, an dem sich Männer und Frauen, Mädchen und Jungen, orientieren müssen“, so die drei Abgeordneten der grünen Landtagsfraktion.

Schließlich wird anlässlich eines zweiten wichtigen internationalen Tages im November – dem Tag der Kinderrechte am 20.– an die UN-Kinderrechtskonvention erinnert, in der das Recht auf gewaltfreie Erziehung verankert ist. Und eines ist klar: Aus einem Kind, dem Gewalt von klein auf nie begegnet ist, wird ein*e Erwachsene*r, für den oder die Gewalt in zwischenmenschlichen Beziehungen ein Fremdwort ist. Dafür lohnt es sich, zu kämpfen. Wir bleiben dran.

Bozen, 24.11.2020

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

PRESSEKONFERENZ.

Der LGE Nr. 63/2020, „Änderungen zum Landesgesetz Raum und Landschaft“ möchte dem neuen Raumordnungsgesetz 51 Änderungen an 34 Artikeln aufdrücken. Diese Woche wird der Gesetzentwurf im Plenum des Landtags behandelt. Somit hat der ursprüngliche Text des „Raum und Landschaft“-Gesetzes insgesamt stolze 407 Änderungen von 107 Artikeln in nur 2 Jahren erfahren. Ein trauriger Rekord für ein Gesetz, das ursprünglich Ordnung und Transparenz bringen sollte!

Eine Analyse des Gesetzentwurfes verfasste Riccardo Dello Sbarba der Grünen Fraktion in Form eines Minderheitenberichtes.

Dies sind die wichtigsten Punkte:

  • Gemeindekommissionen für Raum und Landschaft: Eine Frau allein reicht nicht. Das geltende Gesetz sieht einen Frauenanteil von mindestens einem Drittel vor, aber ein im Gesetzgebungsausschuss angenommener Änderungsantrag besagt, dass die Anwesenheit einer Frau genügt. Ein Skandal für jedes auch nur halbwegs zivilisierte Land! In der Aula werden wir auf die Wiederherstellung einer „ausgewogenen Geschlechtervertretung“ pochen.
  • Nicht-nachhaltiger Tourismus. Die Verpflichtung der Gemeinden, in ihren Tourismusentwicklungskonzepten eine Festlegung der Höchstbettenzahl anzugeben, wird gestrichen. Im Jahr 2018 wurden auf Landesebene alle Höchstgrenzen abgeschafft – jedoch blieb zumindest dieses Gegengewicht auf kommunaler Ebene, das die Beseitigung aller Schranken auf Landesebene ausgleichen sollte. Daran muss festgehalten werden!
  • Die Gemeindeplanung wird umgangen. Die Möglichkeit, die Landschaft zu gestalten, ohne die Erstellung eines „Gemeindeentwicklungsplanes“ und ohne die Bürgerinnen und Bürger daran zu beteiligen – was die beiden großen Neuerungen des Gesetzes waren – wird erweitert. Zu den derzeitigen Abkürzungen kommen noch weitere hinzu: Ohne Gemeindeentwicklungsplan oder Bürgerbeteiligung wird eine Gemeinde nicht nur in der Lage sein, die Genehmigung neuer Baugebiete zu beantragen, sondern auch neue Infrastrukturen zu errichten sowie Bauvorschriften und Flächenwidmung innerhalb und außerhalb des Siedlungsgebiets zu verändern. Zurück also zur alten Methode “Bauleitplanänderung”! Im Plenum werden wir versuchen, diese Möglichkeiten einzuschränken. Darüber hinaus werden wir Landesrätin Kuenzer einen Vorschlag unterbreiten, um die Planung im letzten Moment doch noch zu retten: Nach 24 Monaten soll keine Planänderung möglich sein, wenn die Gemeinde nicht, wie gesetzlich vorgeschrieben, ihr Gemeindeentwicklungsprogramm vorlegt hat.
  • Die von der Regierung in Rom auferlegten Verbesserungen. Gut für Landschaftsschutz und Trennung zwischen Politik und Verwaltung. Weniger gut hingegen, dass der Staat uns an bestimmte Verfassungsgrundsätze erinnern muss!

Eine sehr wichtige Frage zur Vorgehensweise: Kann ein solch komplexes Gesetz in einer digitalen Landtagssitzung per Videokonferenz behandelt werden? Antwort: Nein, das geht auf keinen Fall. Unter diesen Bedingungen wäre eine geordnete Diskussion von Artikeln und Änderungsanträgen unmöglich.

Da die Genehmigung dieses Gesetzes nicht dringend ist, schlagen wir vor, es nur zu behandeln, wenn der Landtag physisch zusammentreten kann.

BZ, 23.11.2020

Landtagsabgeordnete

Riccardo Dello Sbarba

Brigitte Foppa

Hanspeter Staffler