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Le Avanzarotte bzw. die Reichen Ritterinnen sind eine Rezepte-Sammlung der Grünen Frauen.

Unsere Mütter und Großmütter waren – aus der Notwendigkeit heraus – wahre Meisterinnen im Wiederverwerten und Recyclen von Resten. Die Lebensmittel waren knapp und die Mäuler zu stopfen viele.

Da queste condizioni sono nate molte ricette creative che, nel 2008, noi Donne Verdi abbiamo iniziato a raccogliere, ammirando lo spirito inventivo delle cuoche e spesso divertendoci a scambiarcele – come si fa da generazioni – con grande arricchimento reciproco.

In diesen Jahren wurde dieses Heft immer wieder überarbeitet, ergänzt und neu aufgelegt: Das letzte mal dieses Jahr, 2020.

Il messaggio che vogliamo dare, non è che le donne devono stare in cucina, anzi. Anche tanti uomini hanno contribuito ad arricchire questa raccolta.

Die Message ist ein ökologischer Mahnruf zu einem achtsamen Umgang mit unseren Ressourcen und zu einem kreativen Umgang mit Überschüssen und Knappheiten.

Sia chiaro, siamo femministe e non ci facciamo rovinare la voglia e il piacere di cucinare bene da nessuno!

Wir sind für das Gute Leben und glauben, dass dies auch in diesem Kochbuch zur Genüge vorhanden ist. Buon appetito!

 

Hier könnt ihr die Reichen Ritterinnen als PDF herunterladen, oder ganz einfach online durchblättern.

Per avere la vostra copia cartacea passate da noi in ufficio, oder besucht unsere Veranstaltungen oder Sprechstunden! Update-Covid: Wenn ihr anruft uns eine Mail schickt, senden wir euch gerne ein Exemplar per Post.

ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.

Kürzlich haben die Bauarbeiten zu einem Holzlagerplatz in der „Woltawiese“ in der Gemeinde Olang begonnen. Zeitgleich sind bei Umweltschutzorganisationen im Pustertal Hinweise und Fotos entsetzter Bürgerinnen und Bürger eingegangen. Betrachtet man derartige Projekte stellt sich unweigerlich die Frage, wie solche großen Eingriffe mitten im Wald möglich sind. Im konkreten Fall wurde ein großer Platz ausgebaggert und erheblich aufgefüllt. Auch eine Wasserleitung und Abflüsse wurden verlegt.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Ist das Projekt, so wie es jetzt ausgeführt wird, vom Bürgermeister der Gemeinde Olang und von der Forstbehörde genehmigt worden?
  2. Wir bitten um Aushändigung des genehmigten Projektes für besagten Holzlagerplatz in Olang.
  3. Wie groß ist die Fläche des Waldes, für welchen der Holzlagerplatz errichtet wurde?
  4. Wie hoch ist der jährliche Einschlag und wie hoch die Holzernte auf ein Jahrzehnt?
  5. Ist die Landesverwaltung in Kenntnis über dieses opulente Projekt? Falls ja, wie ist diese große Baustelle mit einem simplen Holzlagerplatz in Einklang zu bringen?
  6. Sind zurzeit weitere Holzlager geplant? Was sind die Kriterien für eine Genehmigung?
  7. Was darf neben Rundholz aus dem eigenen Wald in so einem Holzlagerplatz gelagert werden?

Bozen, 18.11.2020

Landtagsabgeordnete
Hanspeter Staffler
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba

ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.

Im April diesen Jahres legte die Landesregierung dem Südtiroler Landtag ein erstes Corona-Maßnahmenpaket von 500 Millionen Euro vor. Den größten Brocken von 300 Millionen hat der Landtag der Landesregierung als Portokasse anvertraut, sie kann damit dringende Maßnahmen ohne Konsultation des Landtages finanzieren.
Im Beschlussantrag Nummer 274/20 genehmigte der Landtag einen fraktionsübergreifenden Beschlussantrag, der vorsah, “einen regelmäßigen Bericht über Transferleistungen zu erstellen und diesen dem Landtag vorzulegen sowie ein digitales und öffentlich zugängliches Ausgaben-Cockpit zu erstellen, welches detaillierte und periodisch aktualisierte Daten zu den Transferleistungen darstellt“.
Nun gibt es mittlerweile auf der Homepage der ASTAT eine „Covid“-Seite, auf der Informationen und Dokumente die Krise betreffend zugänglich gemacht werden. Diese Seite beinhaltet jedoch keine Übersicht über die Transferleistungen.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Wurde das Ausgaben-Cockpit bereits erstellt? Wenn ja, wo ist es einsehbar?
  2. Falls nein, in welcher Phase der Planung befindet man sich und wann und auf welche Weise wird das Ausgaben-Cockpit der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden?

Bozen, 18.11.2020

Landtagsabgeordnete
Hanspeter Staffler
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba

PRESSEMITTEILUNG.

Zufrieden vernimmt die grüne Landtagsfraktion die Nachricht, dass das Bozner Verwaltungsgericht die geplante Umgestaltung des Brixner Hofburggartens durch den Künstler André Heller vorerst gestoppt hat. Das Gericht hat also dem Rekurs der Kammer der Architekten und Landtschaftplaner stattgegeben und den Beschluss der Gemeinde Brixen aufgehoben, mit dem der Gesellschaft „Büro André Heller GmbH“ aus Wien der direkte Auftrag erteilt wurde, den Hofburggarten in Brixen zu gestalten und zu planen. Ohne öffentlichen Wettbewerb.

Diese Vorgangsweise wurde von den Grünen, aber auch von Bürgerinitiativen von Anbeginn an kritisiert. „Wir erinnern daran, dass zu diesem Zweck das Vergabegesetz abgeändert- und kurzerhand ermöglicht wurde, den Auftrag für „einzigartige Kunstwerke“ ohne vorherige Veröffentlichung zu vergeben, auch OHNE Ermangelung von „vernünftigen Alternativen oder Ersatzlösungen“, so Brigitte Foppa. Hans Heiss hatte damals ganz klar auf diesen Ad-Hoc-Passus aufmerksam gemacht.

Nun kommt aber wieder Bewegung in die Causa Hofburggarten und man kann hoffen. Gerade die jetzige Zeit zeigt auf, wie wichtige es ist, Erholungsräume für alle Bürgerinnen und Bürger in der Nähe des Wohnorts, in der Stadt zu haben. Die Aufforderung geht also an die Regierenden und Verwalter*innen, den Hofburggarten zu einem offenen, nachhaltigen und von den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Brixen gestalteten Platz für alle zu machen – so die Abgeordneten der Grünen Fraktion.

Übrigens: Die Schieflage der Vergabe ohne Veröffentlichung sollte behoben werden. Die Güne Fraktion hat dazu einen Landesgesetzentwurf eingebracht. Er wurde erst vor Kurzem im zuständigen Gesetzgebungsausschuss abgelehnt.

BZ, 17.11.2020

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

EINLADUNG – INVITO Green meeting point.

Gio|Do 19.11.2020 ore 18:00 Uhr

Pünktlich zu Beginn des zweiten Lockdowns geht es auch wieder mit unseren Green Meeting Points los. Die zweite Welle trifft unser Land mit voller Wucht. Die Eindämmung dieser zweiten Welle verlangt der Bevölkerung erneut viele Opfer, Anstrengungen und Einschränkungen ab. Vieles ist noch unklar: Wie sind wir an diesen Punkt gelangt? Warum konnten die Infektionszahlen bei uns so dermaßen in die Höhe schnellen? Am Donnerstag wird der Biostatistiker Markus Falk unseren Green Meeting Point zum Anlass nehmen, um eine Antwort auf diese und andere Fragen zu finden, die ihr ihm vielleicht stellen möchtet.

Wir sehen uns auf Zoom: Donnerstag, 19. November um 18 Uhr.

Con il secondo lockdown, ricominciano i nostri Green meeting point. La nostra provincia sta affrontando su tutti i fronti una seconda ondata di contagi e per contenerli la popolazione è chiamata a sostenere di nuovo altri sforzi e molti sacrifici. Tante sono le domande senza risposta. Tra queste: “Come siamo arrivati a questo punto? Perché da noi i contagi sono cresciuti in modo così vertiginoso?”. Giovedì nel nostro Green meeting point, lo statistico Markus Falk prova a rispondere a queste e ad altre domande che vorrai fargli.

Ci vediamo su Zoom, Giovedì 19 novembre alle ore 18:00.

Lust dazu? Schreib so bald wie möglich an [email protected]
Vuoi partecipare? Allora scrivi al più presto a [email protected]

Sei dabei! Ti aspettiamo!
Grüne Fraktion – Gruppo Verde – Grupa Vërda

ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.

Am 12.11. berichtet „ZEIT online“ von einem Urlaubsaufenthalt in einem Südtiroler Hotel, das sich als „covid protected area“ bezeichnet hatte. Im Artikel, der für die Südtiroler Tourismusbranche nicht sehr günstig sein dürfte, steht, dass das Konzept der protected area in Zusammenarbeit mit der Landesregierung ausgearbeitet worden sei und dass der Kabinettschef des LH zugab, dass „es zu überarbeiten sei“. Falls sich die Dinge so zugetragen haben, wie im Artikel wiedergegeben, dann scheint das auch dringend angeraten. Es scheint nämlich, dass sich Hotels nicht akkreditieren mussten, um sich zur „protected area“ erklären zu können. Als Tests wurden nicht PCR-Tests durchgeführt, sondern Antigen-Schnelltests, und dies nicht von ärztlichem Personal. Und offenbar gab es auch keine Überprüfung von Seiten der öffentlichen Hand.

Daher richten wir folgende Fragen an die Südtiroler Landesregierung

  1. Stimmt der Bericht von ZEIT-online wie zusammengefasst mit der Wirklichkeit überein?
  2. Wie viele Hotel- und Gastbetriebe haben sich insgesamt als „covid protected area“ erklärt?
  3. Gab es dazu eine Akkreditierung? Wer nahm diese vor und was musste angegeben werden?
  4. Gab es Überprüfungen und Kontrollen seitens des Landes?
  5. Wurden die Tests, bzw. das Konzept „covid protected area“ in irgendeiner Form vom Land mitfinanziert? Wenn ja, zu welchen Kosten?

BZ, 13.11.2020

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

PRESSEMITTEILUNG.

Vor 10 Jahren geschah das Zugunglück im Vinschgau. Damals kostete ein Erdrutsch, der durch den Defekt eines Bewässerungssystems verursacht worden war, 9 Menschen das Leben. Heute demontierte die Mehrheit im Landtag ihr eigenes Gesetz, das unmittelbar nach diesem Unfall erlassen worden war und regelmäßige Wartungs- und Kontrollpläne für Bewässerungssysteme vorsah. Mit der heute genehmigten Änderung sind die zur Erstellung eines Sicherheitsplans und zur Durchführung von Kontrollmaßnahmen verpflichteten Anlagen von derzeit 3.000 auf weniger als 70 (siebzig!) geschrumpft. Und diese wenigen haben 15 Jahre Zeit, um die Anforderungen zu erfüllen.

Als Motivation nannten die drei „Bauernabgeordneten“ der SVP, welche die Gesetzesänderung unterzeichneten (Vallazza, Locher und Noggler), eine Entbürokratisierung der Kleinbauern. Wir möchten darauf hinweisen, dass das Umweltassessorat samt hauseigenen Technikerinnen und Technikern sich negativ zu diesen Änderungen äußerte. Zudem hat sich der zuständige Landesrat Giuliano Vettorato im Plenum gegen den Gesetzentwurf ausgesprochen. Somit hat die SVP die Empfehlungen des zuständige Assessorats in den Wind geschlagen. „Es ist nicht das erste Mal, dass die SVP das zuständige Assessorat im Regen stehen lässt und gegen den Rat der technischen Landesämter entscheidet“, kommentiert Riccardo Dello Sbarba, Verfasser des Minderheitenberichts.

„Es ist eine ernste Sache, dass die Mehrheit im Namen der Entbürokratisierung kurzerhand die Sicherheitsbestimmungen außer Kraft setzt, ohne eine Alternative zur Gewährung der Sicherheit der Bevölkerung zu präsentieren“, schließt Dello Sbarba.

Das Ergebnis der finalen Abstimmung lautete: 12 Nein- und 16 Ja-Stimmen, dazu 6 Enthaltungen. Hätten jene 6 Abgeordnete, die sich enthalten haben, dagegen gestimmt, wäre das Gesetz nicht verabschiedet worden! Für ein so sensibles und wichtiges Thema wie die Sicherheit ist es politisch dennoch wichtig und aussagekräftig, dass das Gesetz keine mehrheitlichen Ja-Stimmen erhalten hat!

Hier das Ergebnis der namentlichen Abstimmung (die erste zum Übergang zur Artikeldebatte, die zweite zur finalen Abstimmung über das Gesetz).

BZ, 12.11.2020

Landtagsabgeordnete
Riccardo Dello Sbarba
Brigitte Foppa
Hanspeter Staffler

PRESSEMITTEILUNG.

Landesrat Schuler möchte laut seiner Stellungnahme im Landtag einen Gesellschaftsvertrag in die Wege leiten und hat deshalb den Gesetzesentwurf der Grünen Fraktion zum Thema Ökowende ablehnen lassen.

„Diese Antwort ist für uns völlig unbefriedigend, damit wurde die Debatte im Landtag abgebrochen und wird nun sozusagen auf die Straße verlagert,“ sagt der Grüne Landtagsabgeordnete Hanspeter Staffler. Der Landtag ist dafür da, solch wichtige Themen, wo es um die Gesundheit der Menschen und der Umwelt geht, gründlich zu diskutieren.

Die Grünen haben bereits vor zwei Jahren den Gesetzesentwurf zur Ökowende eingereicht, der erst heute zur Abstimmung kam. Der Entwurf sieht im Wesentlichen vor, dass innerhalb der nächsten 10 Jahre die Ökologisierung der Landwirtschaft stark forciert und der Einsatz der chemisch-synthetischen Pestizide reduziert werden soll. Zudem sollte sich eine unserer Landwirtschaftsschulen dem Ökolandbau widmen.

Dreizehn Abgeordnete stimmten für das Gesetz zur Ökowende, mit den Stimmen von SVP, Lega sowie den Freiheitlichen wurde das Gesetz abgelehnt. „Damit hat Südtirol die einmalige Chance vertan, bis 2030 zum Vorreiter einer ökologischen Landwirtschaft zu werden und neue Maßstäbe für die Gesundheit unserer Bevölkerung zu setzen,“ zeigt sich Hanspeter Staffler enttäuscht.

BZ, 12.11.2020

Landtagsabgeordnete
Hanspeter Staffler
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba

Landesgesetzentwurf Nr. 71/21.

Zwar haben theoretisch alle Menschen ein Recht auf Freiheit und selbstbestimmtes Leben. Unter bestimmten Bedingungen ist dieses Recht allerdings eingeschränkt. Die gravierendste Form dieser Einschränkung ist die Gefängnisstrafe, bei der die persönliche Freiheit durch ein Gerichtsurteil entzogen wird.

Es gibt aber noch andere Einrichtungen, in denen es faktisch eine Einschränkung der persönlichen Selbstbestimmung gibt oder geben kann: Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Langzeitpflegeanstalten, Einrichtungen für psychisch Kranke oder Menschen mit Beeinträchtigung usw. Auch unter eingeschränkten Freiheitsbedingungen müssen die Menschrechte garantiert werden.

In Österreich ist die Überwachung der Einhaltung der Menschenrechte in sämtlichen Einrichtungen, in denen Menschen mit einer bestimmten Einschränkung ihrer persönlichen Freiheit leben, besonderen Garantenfiguren anvertraut. Sie sind vom Gesetz vorgesehen und arbeiten streng vernetzt.

Seit dem 1. Juli 2012 ist die Volksanwaltschaft grundsätzlich für den Schutz und die Förderung der Menschenrechte in der Republik Österreich zuständig: “Gemeinsam mit sechs regionalen Kommissionen werden Einrichtungen kontrolliert, in denen es zum Entzug der Einschränkung der persönlichen Freiheit kommt oder kommen kann, etwa in Justizanstalten oder Pflegeheimen. Die Kontrolle erstreckt sich auch auf Einrichtungen und Programme für Menschen mit Behinderungen. (…) Der verfassungsrechtliche Auftrag zum Schutz der Menschenrechte als “Nationaler Präventionsmechanismus” gründet sich auf zwei bedeutende Rechtsakte der Vereinten Nationen. Einerseits das UN-Fakultativprotokoll zum Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (OPCAT) und andererseits die UN-Behindertenrechtskonvention.” (Quelle: Volksanwaltschaft.gv.at).

Die OPCAT-Konvention, deren Art. 3 die Einrichtung von einem oder mehreren solchen innerstaatlichen Präventionsmechanismen vorsieht, ist 2012 von Italien ratifiziert worden:

 

Art. 3

Jeder Vertragsstaat bildet, bestimmt oder unterhält auf innerstaatlicher Ebene ein oder mehrere Gremien, die zur Verhütung von Folter und anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe Besuche durchführen (im Folgenden als «nationaler Präventionsmechanismus» bezeichnet).

Das präventive Menschenrechtsmandat wird in Österreich dadurch ausgeübt, dass die Volksanwaltschaft eine Kommission einsetzt, die regelmäßig Besuche in Justizanstalten, Kasernen, psychiatrischen Einrichtungen, Alten- und Pflegeheime, Krisenzentren, Wohngemeinschaften für Jugendliche sowie Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen durchführt.

Wie der Volksanwalt Österreichs, Dr. Günther Kräuter, bei der von unserer Volksanwältin organisierten Tagung im August 2016 im Südtiroler Landtag berichtete, wurden bei diesen Besuchen immer wieder Verletzungen der Menschenrechte festgestellt. Zugleich bewirkte die Tatsache, dass Besuche durchgeführt und entsprechende Berichte vorgelegt werden, eine deutliche Bewusstwerdung der Problematik und eine allgemeine Verbesserung der Situation. Dies auch dadurch, dass die Kommissionen Empfehlungen aussprechen können und sich so Dialoge zwischen Einrichtungen und Volksanwaltschaft entwickeln.

Vorarlberg ist in Österreich noch einmal einen eigenen Weg gegangen und hat die Aufgaben dem Vorarlberger Landesvolksanwalt delegiert, der eine eigene Menschenrechtskommission ernannt hat. Siehe dazu: http://www.landesvolksanwalt.at/menschenrechte-2/menschenrechte/

In Italien und in Südtirol ist die Situation erst zum Teil rechtlich erfasst worden. anders. Was die Haftanstalten betrifft, so ist die Anwaltschaft für Häftlinge vorgesehen. In Südtirol muss die Häftlingsanwaltschaft erst noch eingerichtet werden. Ein entsprechendes Landesgesetz sollte dazu verabschiedet werden.

Was die Rechte von Kindern und Jugendlichen angeht, so gibt es die Garantenfigur in der Kinder- und Jugendanwaltschaft: Der/Die Kinder- und Jugendanwalt/anwältin hat den gesetzlichen Auftrag zur Überwachung der Einhaltung der Menschenrechte und weiterer internationaler Abkommen, was die Minderjährigen betrifft, siehe in Art.3 des Landesgesetzes vom 26. Juni 2009 , Nr. 3:

(1) Die Kinder- und Jugendanwältin bzw. der Kinder- und Jugendanwalt, in der Folge KJ-Anwältin bzw. KJ-Anwalt genannt, schützt und garantiert die Rechte der jungen Menschen, die in der internationalen, staatlichen und regionalen Rechtsordnung sowie in der Rechtsordnung des Landes und im Besonderen im Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes, abgeschlossen in New York am 20. November 1989, und in den diesbezüglichen Zusatzprotokollen, abgeschlossen in New York am 6. September 2000, sowie im Europäischen Übereinkommen über die Ausübung von Kinderrechten, abgeschlossen in Strassburg am 25. Jänner 1996, festgeschrieben sind, die von Italien mit den Gesetzen vom 27. Mai 1991, Nr. 176, vom 11. März 2002, Nr. 46, und vom 20. März 2003, Nr. 77, ratifiziert und in Kraft gesetzt wurden.

 (2) Im Einzelnen hat die KJ-Anwältin bzw. der KJ-Anwalt folgende Aufgaben:

  1. sie bzw. er wacht über die Anwendung in Südtirol der Übereinkommen laut Absatz 1 und der anderen völkerrechtlichen und europäischen Übereinkommen sowie über die Anwendung und Durchführung der Rechtsvorschriften des Staates, der Region und des Landes zum Schutz der Rechte der jungen Menschen,
  2. sie bzw. er fördert die Kenntnis und die Bekräftigung der individuellen, sozialen und politischen Rechte der jungen Menschen und ergreift geeignete Initiativen, die die konkrete Verwirklichung dieser Rechte anstreben,
  3. sie bzw. er fördert, auch in Zusammenarbeit mit öffentlichen und privaten Körperschaften, Initiativen zur Sensibilisierung der jungen Menschen, der Familien, der Fachkräfte im Jugendbereich und der Gesellschaft im Allgemeinen im Hinblick auf die Probleme und die Rechte der Kinder und Jugendlichen,

(…)

  1. sie bzw. er meldet den Sozialdiensten oder der Gerichtsbehörde Situationen, die ein unmittelbares Eingreifen in rechtlicher oder in fürsorglicher Hinsicht zum Schutze der Minderjährigen erfordern,
  2. sie bzw. er weist die zuständigen öffentlichen Verwaltungen auf Risiken oder Schäden hin, die sich für junge Menschen durch Lebensumstände ergeben, die in hygienischer und gesundheitlicher Hinsicht sowie in Bezug auf die Wohnverhältnisse und das Umfeld mangelhaft oder unangemessen sind.

 

Für die Menschenrechte von Erwachsenen, die in einer Situation der eingeschränkten Freiheit leben, gibt es dahingegen keine präventive Handhabe. Die Volksanwältin/Der Volksanwalt wäre, analog zur Kinder- und Jugendanwältin/dem Kinder- und Jugendanwalt, dazu prädestiniert, die präventive Menschrechtskontrolle auszuüben, ist aber (noch) nicht mit dem nötigen Mandat ausgestattet. Auch das neue Landesgesetz vom 9. Oktober 2020, mit dem die Ombudsstellen geregelt werden, enthält leider nicht dieses Mandat. Es listet unter den Aufgaben der Volksanwaltschaft keine auf, die mit einem präventiven Mandat zur Überwachung der Grundrechte in Einrichtungen zusammenhängen oder als solches ausgelegt werden können.

Diese gesetzliche Lücke soll mit dem vorliegenden Gesetzentwurf geschlossen werden, indem der Aufgabenbereich der Volksanwaltschaft durch die Ausübung der präventiven Menschrechtskontrolle erweitert wird. Damit wird den Aufgabenbereich der Volksanwaltschaft vervollständigt.

Zugleich soll hiermit aber auch ein klarer Schritt zur Sensibilisierung für die Rechte aller Menschen und deren Einhaltung auch in unserem Land gesetzt werden.

 

Inhalt der Artikel 1 und 2:

Mit Artikel 1, Absatz 1 wird dem Aufgabenkatalog der Volksanwältin/des Volksanwalts der Auftrag der präventiven Menschenrechtskontrolle hinzugefügt. Die Volksanwältin/Der Volksanwalt wird mit der Aufgabe betraut, Einrichtungen wie Krankenhäuser, Seniorenwohnheime, Pflegeeinrichtungen, Langzeitpflegeanstalten, Einrichtungen für psychisch Kranke oder Menschen mit Beeinträchtigung usw. regelmäßig zu besuchen und zu überprüfen und den Einrichtungen auch beratend zur Seite zu stehen.

Mit Absatz 2 wird vorgesehen, dass die Volksanwältin/der Volksanwalt zur Ausübung der präventiven Menschenrechtskontrolle unabhängige Kommissionen ernennen kann, die diese Tätigkeit begleiten und unterstützen. Die Einrichtungen müssen alle erforderlichen Unterlagen zur Verfügung stellen und die Volksanwaltschaft muss ihrerseits auf die Erfordernisse der Einrichtungen Rücksicht nehmen.

In Artikel 2 (Finanzbestimmung) sind die Kosten für die Tätigkeit der Kommissionen auf jährlich 20.000 Euro budgetiert, die im Haushalt des Landtages entsprechend bereitgestellt werden müssen.

 

 

Bozen, 12.11.2020

Landtagsabgeordnete

Brigitte Foppa

 

Hier könnt ihr den kompletten Gesetzentwurf  und das Gutachten des Rats der Gemeinden herunterladen.

 

PRESSEMITTEILUNG.

Was ist der Unterschied zwischen dem ersten Lockdown im Frühling und dem „abgemilderten“ Lockdown, der uns jetzt bevor steht? „Ach ja! Diesmal muss man arbeiten gehen und gleichzeitig zu Hause die Kinder betreuen“ – so kann man lakonisch-resigniert die Aussicht zusammenfassen, die den Eltern von Schul- und Vorschulkindern durch die geplanten neuen Corona-Maßnahmen blüht.

Bereits bei der ersten Ankündigung der Maßnahmen im Landtag am 10. November hat die Abgeordnete Brigitte Foppa den Landeshauptmann sofort auf die Problematik hingewiesen. Wenn das Angebot der wie-auch-immer-Notbetreuung sich auf die Kinder von Eltern beschränkt, die in so genannten systemrelevanten Berufen arbeiten, dann wird das für die anderen Eltern ein enormes Problem.

Elternverbände haben sofort aufgehorcht und angemerkt, in welche Schwierigkeiten sie durch eine solche Maßnahme geraten.

Der Landeshauptmann hat den Fraktionen im Landtag angeboten, Vorschläge zur Verbesserung des Maßnahmenpakets aufzunehmen.

Die grüne Fraktion wird das Angebot annehmen und die Landesregierung auffordern, den Notbetreuungsdienst für alle Schul- und Vorschulkinder, deren Eltern arbeiten, zur Verfügung zu stellen. Ein Sonderurlaub muss für jene gewährt werden, die aufgrund der Schließungen zu Hause bleiben müssen (Schließungen, kein Anrecht auf Notbetreuung oder Lohnausgleich) und den gesamten Urlaub aufgebraucht haben.

Weitere Vorschläge der grünen Fraktion betreffen u.a. die Reduzierung der Einwegmaterialien beim Einkauf, die Ausdehnung des Begriffs „Partner“ als Person, mit der man sich treffen darf, die flexible Handhabung der „Provinzgrenze“, vor allem für grenznahe Gebiete und die Unterstützung in psychologischer und logistischer Hinsicht, für ältere und alleinstehende Menschen sowie Menschen mit Beeinträchtigung.

In dieser Woche wird auch der grüne Beschlussantrag im Landtag behandelt, der die Einrichtung eines Leihservice für elektronische Geräte für Schüler*innen in Fernunterricht vorsieht.
Diese schwierige Zeit kann nur mit klarer Kommunikation und einem 360°-Blick auf alle Bevölkerungsanteile überstanden werden.

11.11.2020

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa, Riccardo Dello Sbarba, Hanspeter Staffler