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Wohnen und Behinderung – Durchführungsverordnungen

ANFRAGE ZUR SCHRIFTLICHEN BEANTWORTUNG.

Das Landesgesetz vom 14. Juli 2015, Nr. 7 (Teilhabe und Inklusion von Menschen mit Behinderungen) widmet einen ganzen Abschnitt dem wichtigen Thema des selbstbestimmten Wohnens von Menschen mit Beeinträchtigung. Die Artikel 19 – 21 regeln das Recht auf Zugang und Auswahl der Wohnsituation, die Möglichkeiten der Unterbringung, die Betreuung und Begleitung, die Förderungen und finanziellen Leistungen, den Zugang zum sozialen Wohnbau etc.

Das Landesgesetz war ein Meilenstein auf dem Weg in die Richtung von Inklusion und Sicherung der Rechte von Menschen mit Beeinträchtigung. Die einzelnen Themenbereiche bedürfen aber, zur Umsetzung der gesteckten Ziele, der nötigen Durchführungsverordnungen samt finanzieller Ausstattung.

Fünf Jahre nach der Verabschiedung sind allerdings noch nicht alle Bereiche auf Ebene der Landesregierung in Umsetzung, weil die entsprechenden Beschlüsse noch nicht gefasst sind.
Während der Bereich der Ausbildung und der Arbeitseingliederung schon weitgehend durch Beschlüsse geregelt sind, harrt gerade der Bereich des Wohnens, der im Alltag und in der Lebensgestaltung der Menschen mit Beeinträchtigung von immenser Bedeutung ist, noch der Umsetzung.

Daher richten wir folgende Fragen an die Südtiroler Landesregierung

  1. Auf welchem Stand ist die Erarbeitung der Durchführungsverordnungen zum Landesgesetz 7/2015 im Bereich Wohnen?
  2. Welche Beschlüsse sind zu erwarten?
  3. Wie hoch ist die jeweilige finanzielle Ausstattung?
  4. Welcher Zeithorizont gilt für die Beschlussfassung in der Landesregierung?

BZ, 25.11.2020

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

Hier kann die Antwort der Landesregierung heruntergeladen werden.

Author: Heidi

Eine Gesellschaft oh
#GewaltAnFrauen: Vie
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