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PRESSEMITTEILUNG,

Heute, am 25. November, dem Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen, lehnte der Landtag den Beschlussantrag der Grünen zum Thema ab. Dieser sah vor, an allen Südtiroler Schulstufen verpflichtende Präventionsprojekte zum Thema Gewalt mit Jungen und Mädchen durchzuführen.

Nur gemeinsam können Jungen und Mädchen gewaltfreie Wege der Konfliktlösung erarbeiten und zu gewaltfreien zwischenmenschlichen Beziehungen sensibilisiert werden.

Alle Abgeordneten, die sich an der Debatte beteiligten, nahmen Inhalt und Ansatz des Vorschlags zumindest wohlwollend zur Kenntnis. Selten haben wir so viele Beteiligung bei der Diskussion zu einem Beschlussantrag im Landtag erlebt. 17 Abgeordnete ergriffen das Wort, um ihre Meinung zu diesem Thema zu äußern. Alle fühlten sich einbezogen. „Vor allem die Männer scheinen sich bewusst geworden zu sein, dass dies ein Problem ist, das sie direkt betrifft. „Damit bin ich sehr zufrieden, es bedeutet, dass sich etwas ändert. Aber die Schlussfolgerungen aus all diesem Konsens sind rätselhaft. Auch deshalb, weil der Vorschlag für diesen Antrag von Expertenseite, nämlich von den Frauenhäusern kam”, kommentiert die Erstunterzeichnerin Brigitte Foppa. Denn den traurigen Schluss der Debatte bildete das Nein der drei Schullandesräte. Ihrer Meinung nach wird in den Schulen zu diesem Thema schon genug getan.

Zu dieser eigenartigen Ansicht und anderen in die Diskussion eingebrachten Argumenten sagen wir 3 Mal NEIN!

– NEIN, beim Thema Gewalt dürfen wir nicht immer mit dem Finger auf die anderen zeigen. Geschlechtsspezifische Gewalt betrifft besonders Südtirol: Denn in Südtirol ist die Gefahr, von geschlechtsspezifischer Gewalt betroffen zu sein höher als im restlichen Italien.

– NEIN, geschlechtsspezifische Gewalt ist nicht neutral. Beim Femizid wird eine Frau getötet, weil sie eine Frau ist. Daran ist nichts Neutrales.

– NEIN zum Nein der Landesräte! Allein der Fakt, dass wir immer noch über dieses traurige Thema diskutieren müssen ist Beweis genug, dass nicht genug getan wird! Darum ist es wichtig, dass diese Sensibilisierungs- und Präventionsarbeit in der Schule stattfindet, denn nur in der Schule erreichen wir alle: Jungen und Mädchen aus allen sozialen und kulturellen Hintergründen.

Ein kleines Ja zu diesem Beschlussantrag hätte bereits viel bewirkt. „Wir sind schwer enttäuscht. Aber genau aus diesem Grund legen wir jetzt erst richtig los, denn #WirBleibenDran“.

Bozen, 25.11.2020

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

Hier könnt ihr das Ergebnis der namentlichen Abstimmung einsehen.

ANFRAGE ZUR SCHRIFTLICHEN BEANTWORTUNG.

Das Landesgesetz vom 14. Juli 2015, Nr. 7 (Teilhabe und Inklusion von Menschen mit Behinderungen) widmet einen ganzen Abschnitt dem wichtigen Thema des selbstbestimmten Wohnens von Menschen mit Beeinträchtigung. Die Artikel 19 – 21 regeln das Recht auf Zugang und Auswahl der Wohnsituation, die Möglichkeiten der Unterbringung, die Betreuung und Begleitung, die Förderungen und finanziellen Leistungen, den Zugang zum sozialen Wohnbau etc.

Das Landesgesetz war ein Meilenstein auf dem Weg in die Richtung von Inklusion und Sicherung der Rechte von Menschen mit Beeinträchtigung. Die einzelnen Themenbereiche bedürfen aber, zur Umsetzung der gesteckten Ziele, der nötigen Durchführungsverordnungen samt finanzieller Ausstattung.

Fünf Jahre nach der Verabschiedung sind allerdings noch nicht alle Bereiche auf Ebene der Landesregierung in Umsetzung, weil die entsprechenden Beschlüsse noch nicht gefasst sind.
Während der Bereich der Ausbildung und der Arbeitseingliederung schon weitgehend durch Beschlüsse geregelt sind, harrt gerade der Bereich des Wohnens, der im Alltag und in der Lebensgestaltung der Menschen mit Beeinträchtigung von immenser Bedeutung ist, noch der Umsetzung.

Daher richten wir folgende Fragen an die Südtiroler Landesregierung

  1. Auf welchem Stand ist die Erarbeitung der Durchführungsverordnungen zum Landesgesetz 7/2015 im Bereich Wohnen?
  2. Welche Beschlüsse sind zu erwarten?
  3. Wie hoch ist die jeweilige finanzielle Ausstattung?
  4. Welcher Zeithorizont gilt für die Beschlussfassung in der Landesregierung?

BZ, 25.11.2020

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

Hier kann die Antwort der Landesregierung heruntergeladen werden.

PRESSEMITTEILUNG.

Alle Jahre wieder erinnert uns der 25. November daran, dass es nicht nur um die Gleichstellung von Frauen schlecht bestellt ist. Dafür kämpfen Frauen seit Jahrzehnten. Kämpfen müssen Frauen leider immer noch auch um das Essentielle, das Recht auf körperliche Unversehrtheit. Denn Frauen werden tagtäglich Opfer von geschlechtsspezifischer Gewalt.

Daran muss sich etwas ändern, und zwar schnell. Es braucht konkrete Maßnahmen. Doch wo beginnen, mag man sich fragen. Bei der Prävention, und zwar am besten so früh als möglich, ist die Grüne Fraktion im Landtag überzeugt. Denn gewalttätiges Verhalten ist nicht angeboren, sondern erlernt. Viele Kinder müssen Gewalt in der Familie miterleben, sie sind indirekt mitbetroffen, wenn sich diese Gewalt von einem Elternteil gegen das andere richtet. Diese Kinder werden der Gewalt in ihrem Erwachsenenleben später selbst mit einer dreimal so hohen Wahrscheinlichkeit wiederbegegnen. Dem gilt es entgegenzuwirken.

„Wir schlagen daher diese Woche in einem Beschlussantrag vor, in allen Schulstufen Workshops zum Thema ‚gewaltfreie Beziehungen‘ einzurichten“, so die Erstunterzeichnerin, Brigitte Foppa „für diese muss eine fixe Finanzierung vorgesehen werden“. Schon mit den Kleinsten kann und soll zum Thema gewaltfreie Konfliktlösung gearbeitet werden. Auch zeigen Beispiele den Erfolg von Workshops mit älteren Jugendlichen zum Thema Gewalt in partnerschaftlichen Beziehungen. Wichtig für die Grünen ist hierbei, dass sich die Präventionsangebote nicht nur an Mädchen richten, sondern an beide Geschlechter. „Gewaltfreiheit ist ein Ziel, an dem sich Männer und Frauen, Mädchen und Jungen, orientieren müssen“, so die drei Abgeordneten der grünen Landtagsfraktion.

Schließlich wird anlässlich eines zweiten wichtigen internationalen Tages im November – dem Tag der Kinderrechte am 20.– an die UN-Kinderrechtskonvention erinnert, in der das Recht auf gewaltfreie Erziehung verankert ist. Und eines ist klar: Aus einem Kind, dem Gewalt von klein auf nie begegnet ist, wird ein*e Erwachsene*r, für den oder die Gewalt in zwischenmenschlichen Beziehungen ein Fremdwort ist. Dafür lohnt es sich, zu kämpfen. Wir bleiben dran.

Bozen, 24.11.2020

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

PRESSEKONFERENZ.

Der LGE Nr. 63/2020, „Änderungen zum Landesgesetz Raum und Landschaft“ möchte dem neuen Raumordnungsgesetz 51 Änderungen an 34 Artikeln aufdrücken. Diese Woche wird der Gesetzentwurf im Plenum des Landtags behandelt. Somit hat der ursprüngliche Text des „Raum und Landschaft“-Gesetzes insgesamt stolze 407 Änderungen von 107 Artikeln in nur 2 Jahren erfahren. Ein trauriger Rekord für ein Gesetz, das ursprünglich Ordnung und Transparenz bringen sollte!

Eine Analyse des Gesetzentwurfes verfasste Riccardo Dello Sbarba der Grünen Fraktion in Form eines Minderheitenberichtes.

Dies sind die wichtigsten Punkte:

  • Gemeindekommissionen für Raum und Landschaft: Eine Frau allein reicht nicht. Das geltende Gesetz sieht einen Frauenanteil von mindestens einem Drittel vor, aber ein im Gesetzgebungsausschuss angenommener Änderungsantrag besagt, dass die Anwesenheit einer Frau genügt. Ein Skandal für jedes auch nur halbwegs zivilisierte Land! In der Aula werden wir auf die Wiederherstellung einer „ausgewogenen Geschlechtervertretung“ pochen.
  • Nicht-nachhaltiger Tourismus. Die Verpflichtung der Gemeinden, in ihren Tourismusentwicklungskonzepten eine Festlegung der Höchstbettenzahl anzugeben, wird gestrichen. Im Jahr 2018 wurden auf Landesebene alle Höchstgrenzen abgeschafft – jedoch blieb zumindest dieses Gegengewicht auf kommunaler Ebene, das die Beseitigung aller Schranken auf Landesebene ausgleichen sollte. Daran muss festgehalten werden!
  • Die Gemeindeplanung wird umgangen. Die Möglichkeit, die Landschaft zu gestalten, ohne die Erstellung eines „Gemeindeentwicklungsplanes“ und ohne die Bürgerinnen und Bürger daran zu beteiligen – was die beiden großen Neuerungen des Gesetzes waren – wird erweitert. Zu den derzeitigen Abkürzungen kommen noch weitere hinzu: Ohne Gemeindeentwicklungsplan oder Bürgerbeteiligung wird eine Gemeinde nicht nur in der Lage sein, die Genehmigung neuer Baugebiete zu beantragen, sondern auch neue Infrastrukturen zu errichten sowie Bauvorschriften und Flächenwidmung innerhalb und außerhalb des Siedlungsgebiets zu verändern. Zurück also zur alten Methode “Bauleitplanänderung”! Im Plenum werden wir versuchen, diese Möglichkeiten einzuschränken. Darüber hinaus werden wir Landesrätin Kuenzer einen Vorschlag unterbreiten, um die Planung im letzten Moment doch noch zu retten: Nach 24 Monaten soll keine Planänderung möglich sein, wenn die Gemeinde nicht, wie gesetzlich vorgeschrieben, ihr Gemeindeentwicklungsprogramm vorlegt hat.
  • Die von der Regierung in Rom auferlegten Verbesserungen. Gut für Landschaftsschutz und Trennung zwischen Politik und Verwaltung. Weniger gut hingegen, dass der Staat uns an bestimmte Verfassungsgrundsätze erinnern muss!

Eine sehr wichtige Frage zur Vorgehensweise: Kann ein solch komplexes Gesetz in einer digitalen Landtagssitzung per Videokonferenz behandelt werden? Antwort: Nein, das geht auf keinen Fall. Unter diesen Bedingungen wäre eine geordnete Diskussion von Artikeln und Änderungsanträgen unmöglich.

Da die Genehmigung dieses Gesetzes nicht dringend ist, schlagen wir vor, es nur zu behandeln, wenn der Landtag physisch zusammentreten kann.

BZ, 23.11.2020

Landtagsabgeordnete

Riccardo Dello Sbarba

Brigitte Foppa

Hanspeter Staffler

Le Avanzarotte bzw. die Reichen Ritterinnen sind eine Rezepte-Sammlung der Grünen Frauen.

Unsere Mütter und Großmütter waren – aus der Notwendigkeit heraus – wahre Meisterinnen im Wiederverwerten und Recyclen von Resten. Die Lebensmittel waren knapp und die Mäuler zu stopfen viele.

Da queste condizioni sono nate molte ricette creative che, nel 2008, noi Donne Verdi abbiamo iniziato a raccogliere, ammirando lo spirito inventivo delle cuoche e spesso divertendoci a scambiarcele – come si fa da generazioni – con grande arricchimento reciproco.

In diesen Jahren wurde dieses Heft immer wieder überarbeitet, ergänzt und neu aufgelegt: Das letzte mal dieses Jahr, 2020.

Il messaggio che vogliamo dare, non è che le donne devono stare in cucina, anzi. Anche tanti uomini hanno contribuito ad arricchire questa raccolta.

Die Message ist ein ökologischer Mahnruf zu einem achtsamen Umgang mit unseren Ressourcen und zu einem kreativen Umgang mit Überschüssen und Knappheiten.

Sia chiaro, siamo femministe e non ci facciamo rovinare la voglia e il piacere di cucinare bene da nessuno!

Wir sind für das Gute Leben und glauben, dass dies auch in diesem Kochbuch zur Genüge vorhanden ist. Buon appetito!

 

Hier könnt ihr die Reichen Ritterinnen als PDF herunterladen, oder ganz einfach online durchblättern.

Per avere la vostra copia cartacea passate da noi in ufficio, oder besucht unsere Veranstaltungen oder Sprechstunden! Update-Covid: Wenn ihr anruft uns eine Mail schickt, senden wir euch gerne ein Exemplar per Post.

ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.

Kürzlich haben die Bauarbeiten zu einem Holzlagerplatz in der „Woltawiese“ in der Gemeinde Olang begonnen. Zeitgleich sind bei Umweltschutzorganisationen im Pustertal Hinweise und Fotos entsetzter Bürgerinnen und Bürger eingegangen. Betrachtet man derartige Projekte stellt sich unweigerlich die Frage, wie solche großen Eingriffe mitten im Wald möglich sind. Im konkreten Fall wurde ein großer Platz ausgebaggert und erheblich aufgefüllt. Auch eine Wasserleitung und Abflüsse wurden verlegt.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Ist das Projekt, so wie es jetzt ausgeführt wird, vom Bürgermeister der Gemeinde Olang und von der Forstbehörde genehmigt worden?
  2. Wir bitten um Aushändigung des genehmigten Projektes für besagten Holzlagerplatz in Olang.
  3. Wie groß ist die Fläche des Waldes, für welchen der Holzlagerplatz errichtet wurde?
  4. Wie hoch ist der jährliche Einschlag und wie hoch die Holzernte auf ein Jahrzehnt?
  5. Ist die Landesverwaltung in Kenntnis über dieses opulente Projekt? Falls ja, wie ist diese große Baustelle mit einem simplen Holzlagerplatz in Einklang zu bringen?
  6. Sind zurzeit weitere Holzlager geplant? Was sind die Kriterien für eine Genehmigung?
  7. Was darf neben Rundholz aus dem eigenen Wald in so einem Holzlagerplatz gelagert werden?

Bozen, 18.11.2020

Landtagsabgeordnete
Hanspeter Staffler
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba

ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.

Im April diesen Jahres legte die Landesregierung dem Südtiroler Landtag ein erstes Corona-Maßnahmenpaket von 500 Millionen Euro vor. Den größten Brocken von 300 Millionen hat der Landtag der Landesregierung als Portokasse anvertraut, sie kann damit dringende Maßnahmen ohne Konsultation des Landtages finanzieren.
Im Beschlussantrag Nummer 274/20 genehmigte der Landtag einen fraktionsübergreifenden Beschlussantrag, der vorsah, “einen regelmäßigen Bericht über Transferleistungen zu erstellen und diesen dem Landtag vorzulegen sowie ein digitales und öffentlich zugängliches Ausgaben-Cockpit zu erstellen, welches detaillierte und periodisch aktualisierte Daten zu den Transferleistungen darstellt“.
Nun gibt es mittlerweile auf der Homepage der ASTAT eine „Covid“-Seite, auf der Informationen und Dokumente die Krise betreffend zugänglich gemacht werden. Diese Seite beinhaltet jedoch keine Übersicht über die Transferleistungen.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Wurde das Ausgaben-Cockpit bereits erstellt? Wenn ja, wo ist es einsehbar?
  2. Falls nein, in welcher Phase der Planung befindet man sich und wann und auf welche Weise wird das Ausgaben-Cockpit der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden?

Bozen, 18.11.2020

Landtagsabgeordnete
Hanspeter Staffler
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba

PRESSEMITTEILUNG.

Zufrieden vernimmt die grüne Landtagsfraktion die Nachricht, dass das Bozner Verwaltungsgericht die geplante Umgestaltung des Brixner Hofburggartens durch den Künstler André Heller vorerst gestoppt hat. Das Gericht hat also dem Rekurs der Kammer der Architekten und Landtschaftplaner stattgegeben und den Beschluss der Gemeinde Brixen aufgehoben, mit dem der Gesellschaft „Büro André Heller GmbH“ aus Wien der direkte Auftrag erteilt wurde, den Hofburggarten in Brixen zu gestalten und zu planen. Ohne öffentlichen Wettbewerb.

Diese Vorgangsweise wurde von den Grünen, aber auch von Bürgerinitiativen von Anbeginn an kritisiert. „Wir erinnern daran, dass zu diesem Zweck das Vergabegesetz abgeändert- und kurzerhand ermöglicht wurde, den Auftrag für „einzigartige Kunstwerke“ ohne vorherige Veröffentlichung zu vergeben, auch OHNE Ermangelung von „vernünftigen Alternativen oder Ersatzlösungen“, so Brigitte Foppa. Hans Heiss hatte damals ganz klar auf diesen Ad-Hoc-Passus aufmerksam gemacht.

Nun kommt aber wieder Bewegung in die Causa Hofburggarten und man kann hoffen. Gerade die jetzige Zeit zeigt auf, wie wichtige es ist, Erholungsräume für alle Bürgerinnen und Bürger in der Nähe des Wohnorts, in der Stadt zu haben. Die Aufforderung geht also an die Regierenden und Verwalter*innen, den Hofburggarten zu einem offenen, nachhaltigen und von den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Brixen gestalteten Platz für alle zu machen – so die Abgeordneten der Grünen Fraktion.

Übrigens: Die Schieflage der Vergabe ohne Veröffentlichung sollte behoben werden. Die Güne Fraktion hat dazu einen Landesgesetzentwurf eingebracht. Er wurde erst vor Kurzem im zuständigen Gesetzgebungsausschuss abgelehnt.

BZ, 17.11.2020

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

EINLADUNG – INVITO Green meeting point.

Gio|Do 19.11.2020 ore 18:00 Uhr

Pünktlich zu Beginn des zweiten Lockdowns geht es auch wieder mit unseren Green Meeting Points los. Die zweite Welle trifft unser Land mit voller Wucht. Die Eindämmung dieser zweiten Welle verlangt der Bevölkerung erneut viele Opfer, Anstrengungen und Einschränkungen ab. Vieles ist noch unklar: Wie sind wir an diesen Punkt gelangt? Warum konnten die Infektionszahlen bei uns so dermaßen in die Höhe schnellen? Am Donnerstag wird der Biostatistiker Markus Falk unseren Green Meeting Point zum Anlass nehmen, um eine Antwort auf diese und andere Fragen zu finden, die ihr ihm vielleicht stellen möchtet.

Wir sehen uns auf Zoom: Donnerstag, 19. November um 18 Uhr.

Con il secondo lockdown, ricominciano i nostri Green meeting point. La nostra provincia sta affrontando su tutti i fronti una seconda ondata di contagi e per contenerli la popolazione è chiamata a sostenere di nuovo altri sforzi e molti sacrifici. Tante sono le domande senza risposta. Tra queste: “Come siamo arrivati a questo punto? Perché da noi i contagi sono cresciuti in modo così vertiginoso?”. Giovedì nel nostro Green meeting point, lo statistico Markus Falk prova a rispondere a queste e ad altre domande che vorrai fargli.

Ci vediamo su Zoom, Giovedì 19 novembre alle ore 18:00.

Lust dazu? Schreib so bald wie möglich an [email protected]
Vuoi partecipare? Allora scrivi al più presto a [email protected]

Sei dabei! Ti aspettiamo!
Grüne Fraktion – Gruppo Verde – Grupa Vërda

ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.

Am 12.11. berichtet „ZEIT online“ von einem Urlaubsaufenthalt in einem Südtiroler Hotel, das sich als „covid protected area“ bezeichnet hatte. Im Artikel, der für die Südtiroler Tourismusbranche nicht sehr günstig sein dürfte, steht, dass das Konzept der protected area in Zusammenarbeit mit der Landesregierung ausgearbeitet worden sei und dass der Kabinettschef des LH zugab, dass „es zu überarbeiten sei“. Falls sich die Dinge so zugetragen haben, wie im Artikel wiedergegeben, dann scheint das auch dringend angeraten. Es scheint nämlich, dass sich Hotels nicht akkreditieren mussten, um sich zur „protected area“ erklären zu können. Als Tests wurden nicht PCR-Tests durchgeführt, sondern Antigen-Schnelltests, und dies nicht von ärztlichem Personal. Und offenbar gab es auch keine Überprüfung von Seiten der öffentlichen Hand.

Daher richten wir folgende Fragen an die Südtiroler Landesregierung

  1. Stimmt der Bericht von ZEIT-online wie zusammengefasst mit der Wirklichkeit überein?
  2. Wie viele Hotel- und Gastbetriebe haben sich insgesamt als „covid protected area“ erklärt?
  3. Gab es dazu eine Akkreditierung? Wer nahm diese vor und was musste angegeben werden?
  4. Gab es Überprüfungen und Kontrollen seitens des Landes?
  5. Wurden die Tests, bzw. das Konzept „covid protected area“ in irgendeiner Form vom Land mitfinanziert? Wenn ja, zu welchen Kosten?

BZ, 13.11.2020

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler