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Contact Tracing und Quarantäne für Kontaktpersonen

Das Contact-Tracing gilt als eine der wenigen erwiesenermaßen wirksamen Methoden zur Eindämmung der Verbreitung des Corona-Virus. In Südtirol ist die Nachverfolgung bereits Ende September zusammengebrochen. Sie konnte vom Sanitätsbetrieb nicht mehr aufrecht erhalten werden, weil zu personalaufwändig. Ende November sollte das Massenscreening Erleichterung bringen. Das Screening war von der Teilnahme her ein großer Erfolg. Allerdings wurde von Expert*innen immer wieder darauf hingewiesen, dass Massenscreenings nur unter mehreren Bedingungen wirksam sein können. Eine davon ist die sofortige Versetzung in Quarantäne nicht nur der positiv Getesteten, sondern auch der Kontaktpersonen.

Dies gilt natürlich auch für die Kontaktpersonen der von den Hausärzt*innen mit Antigentest positiv getesteten Personen. Die Regelung hierzu ist derzeit so, dass die Hausärzt*innen bei positiver Antigentestung einer Person sofort die Krankschreibung vornehmen. Es erfolgt die Meldung an den Dienst für Hygiene und öffentliche Gesundheit und die betroffene Person kommt somit unmittelbar in Quarantäne. Die Hausärztin oder der Hausarzt ist aber nicht befugt, auch die Kontaktpersonen krank zu schreiben und sie auf demselben Weg in Quarantäne zu versetzen. Dies kann nur der Hygienedienst machen – und das dauert zu lange, derzeit 3-7 Tage. In dieser Zeit können die Kontaktpersonen unbewusst in ihrem Umfeld das Virus weiter verbreiten – zugleich können sie nicht krank geschrieben werden.

Die Nachverfolgung würde sich radikal verbessern, wenn die Hausärzt*innen hier Handlungsspielraum erhielten.

Die grüne Fraktion hat hierzu einen Antrag an die Landesregierung eingereicht, der im Zusammenhang mit dem Stabilitätsgesetz am 16.12. behandelt werden dürfte.

Die Landesregierung wird aufgefordert, den Ärztinnen und Ärzte für Allgemeinmedizin die Befugnis zu erteilen, die Kontaktpersonen von Covid19-positiv-getesteten Personen direkt krank zu schreiben und dem Dienst für Hygiene zu melden, der eine automatische Quarantäne derselben verfügt. Eventuell dafür notwendige finanzielle Mittel müssen dafür bereit gestellt und die Allgemeinärzt*innen organisatorisch unterstützt werden.

 

Bozen, 06.12.2020

Landtagsabgeordnete

Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

Personennahverkehr:
Lidia Menapace: Ihr
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