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ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.

Uns erreicht der Bericht einer Schuldirektorin, die sich über die Vorgehensweise des Sanitätsbetriebes im Hinblick auf die Quarantänebestimmungen beschwert.
Die Schulführungskraft hat die Daten (Schülername, Geburtsdatum, Wohnadresse, Handynummern der Eltern) der Schüler*innen, die mit einer positiv getesteten Lehrperson in Kontakt waren, sofort an den Sanitätsbetrieb gemeldet. Der Forderung, augenblicklich die Mailadressen aller Betroffenen zu übermitteln, kam sie nicht nach. Daraufhin wurde das Schulsekretariat angerufen und massiv unter Druck gesetzt und es wurde mit den Carabinieri gedroht. Die Schuldirektorin wurde auf ihrem Handy in der Mittagspause von einem Herrn – angeblich von den Carabinieri – mit einer privaten Handynummer kontaktiert.

Daher richten wir folgende Fragen an die Südtiroler Landesregierung

  1. Welche Weisung haben die SABES-Angestellten im Hinblick auf die Wahrung der Privatsphäre von Personen, die mit Positiv-Getesteten in Kontakt waren?
  2. In welchen Fällen werden die Carabinieri oder andere Polizeikräfte eingeschaltet?
  3. Wie oft wurde dies seit Beginn der Pandemie getan?
  4. Über welche Kommunikationsmittel erfolgen die Kontakte zwischen SABES bzw. Ordnungskräfte und den Betroffenen in Quarantäne?

BZ, 15.10.2020

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

LANDESGESETZENTWURF Nr. 64/20.

Einleitung

Projekte, welche sich auf die Umwelt auswirken, müssen in Südtirol je nach Größe und Typologie einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterzogen oder mittels des Sammelgenehmigungsverfahrens genehmigt werden.

In beiden Fällen werden von der Behörde aufgrund einer Umweltverträglichkeitsstudie oder aufgrund der Analyse der Projektunterlagen mögliche negative Umweltauswirkungen festgestellt und falls das Projekt genehmigungsfähig ist, Schutzmaßnahmen für Natur, Landschaft und Umwelt definiert. Die Behörde kann nach heutiger Verwaltungspraxis dem Projektträger auch eine Umweltbaubegleitung vorschreiben.

Schutzmaßnahmen und fallweise Umweltbaubegleitung sind integraler Bestandteil der Genehmigung und müssen vom Projektträger befolgt werden. Es obliegt der Behörde nach Beendigung der Bauarbeiten festzustellen, ob die vorgeschriebenen Umweltauflagen ordnungsgemäß eingehalten wurden.

Rechtlicher Rahmen

In Südtirol regelt das Landesgesetz vom 13. Oktober 2017, Nr. 17 die Umweltprüfung für Pläne, Programme und Projekte (sog. UVP-Gesetz). Das UVP-Gesetz übernimmt und ergänzt sowohl europäische Richtlinien und Verordnungen als auch staatliche Normen wie Ministerialdekrete.

Das Amt für Umweltprüfungen der Landesagentur für Umwelt wickelt sämtliche Verfahren der strategischen Umweltprüfung (SUP), der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und der Sammelgenehmigung ab. Zudem führt das Amt Screenings zur Feststellung der UVP-Pflicht durch und bietet den Bürgerinnen und Bürgern, den Unternehmen und allen Interessierten Beratungen an.

Problemstellung

In manchen Fällen hat es sich im Zuge der Bauarbeiten als schwierig erwiesen, die Umweltauflagen in der vorgeschriebenen Form einzuhalten. In diesen Fällen müssten vor Ort schnell und fachgerecht mögliche Varianten und Alternativen definiert werden, was nur mit einer Umweltbaubegleitung möglich ist. Abweichungen von den Vorgaben können im Nachhinein häufig nur mit unverhältnismäßig viel Aufwand behoben oder anderweitig kompensiert werden.

In der Bauphase müssen fast täglich Entscheidungen getroffen werden, die sich auf Kleinlebensräume und Landschaftselemente beziehen. Diese Lebensräume konnten oft maßstabsbedingt nicht in der Umweltverträglichkeitsstudie oder im Umweltbericht behandelt werden, sodass sie gewissermaßen durch das Raster fallen. Es kann weder von der technischen Bauleitung noch von der ausführenden Baufirma erwartet werden, dass diese zuerst den Wert solcher Kleinlebensräume erkennen und dann noch in Eigeninitiative die notwendigen Schutzmaßnahmen in die Wege leiten können.

Es kommt immer wieder vor, dass vor allem Projekte mit Sammelgenehmigungsverfahren über keine Umweltbaubegleitung verfügen und es daher im Zuge der Bauarbeiten zu Schäden an der belebten Umwelt kommt. Diese Lücke könnte mit einer obligatorischen Umweltbaubegleitung für jedwedes Projekt geschlossen werden.

Lösungsvorschlag

Um die Qualität der Umsetzung der Umweltmaßnahmen sicher zu stellen, muss der Projektträger für jedes UVP-pflichtige Projekt oder für Projekte mit Sammelgenehmigungsverfahren eine Umweltbaubegleitung beauftragen.

Die Umweltbaubegleitung hat in erster Linie die Aufgabe, die Umsetzung der Umweltmaßnahmen zu überwachen und bei Bedarf vor Ort mit der technischen Bauleitung Verbesserungsvorschläge oder Variantenlösungen zu erörtern.

Darüberhinaus hat die Umweltbaubegleitung die Aufgabe, Fragestellungen zu Kleinlebensräumen oder Landschaftselementen vor Ort zu erörtern und gemeinsam mit der Bauleitung Schutzmaßnahmen, Wiederherstellungsmaßnahmen oder Ersatzmaßnahmen zu definieren.

In jedem Fall hat die Umweltbaubegleitung die Aufgabe, auf der Baustelle die Störung oder Zerstörung von Rote Liste Arten sowie von geschützten Lebensräumen, geschützten Tier- und Pflanzenarten laut Landesgesetz vom 12. Mai 2010, Nr. 6 (Naturschutzgesetz) zu verhindern und falls notwendig auch hier mit der Bauleitung Schutzmaßnahmen, Wiederherstellungsmaßnahmen oder Ersatzmaßnahmen auf Kosten des Projektträgers zu bestimmen.

Bozen, 14.10.2020

Landtagsabgeordnete

Hanspeter Staffler

Hier könnt ihr den vollständigen Gesetzentwurf und das Gutachten des Rats der Gemeinden herunterladen.

ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.

Der Problemkomplex Essstörungen nimmt in Südtirol, zumal bei jüngeren Menschen, seit geraumer Zeit Besorgnis erregende Dimensionen ein. Vor allem die unter der Kategorie Anorexie und Bulimie bekannten Krankheitsformen bedürfen einer eingehenden und ganzheitlichen Therapie, für die neben dem Forum Prävention seit vielen Jahren das Therapiezentrum Bad Bachgart hohe Kompetenzen entwickelt hat. Nun soll neben Bad Bachgart im nur 10 km entfernten Krankenhaus Brixen in der Abt. für Psychische Gesundheit offenbar ein analoger Schwerpunkt aufgebaut werden, der sich mit Essstörungen befasst.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Besteht die Absicht, im Sanitätsbezirk Brixen neben Bad Bachgart ein weiteres Angebot zur Behandlung von Essstörungen aufzubauen?
  2. In welchem personellen Umfang und zu welchen Kosten soll dies erfolgen, ist das Vorhaben mit dem federführenden Bad Bachgart abgestimmt?
  3. Aufgrund welcher Bedarfserhebung wird (falls ja) an eine weitere Struktur gedacht? Wie viele Personen mit Essstörung werden in den bestehenden Einrichtungen betreut, wie viele finden derzeit keinen Platz?

Bozen, 13.10.2020

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.

Im Vorcoronajahr 2019 verzeichnete Südtirol 1694 Verkehrsunfälle mit 2209 Verletzten und 46 Toten. Der negative Unterschied zur gleich großen, verkehrlich ähnlich belasteten Nachbarprovinz Trient mit „nur“ 1357 Unfällen, 1857 Verletzten und 25 Toten liegt auf der Hand, ebenso wie die auffallende Unfallzunahme in Südtirol der letzten Jahre, nachdem der Punkteführerschein und das strikte Alkohol-Regime ab 2003 eine begrüßenswerte Absenkung gebracht hatten. Auch 2020 zeichnet sich, trotz Verkehrsstopps in der Covid-19-Hochphase wieder eine triste Bilanz ab, auch ohne den fürchterlichen Luttacher Unfall. Vorab MotorradfahrerInnen zählen wieder vermehrt zu den Opfern, ebenso ist die tödliche Folge von Alkohol angesichts nächtlicher Unfälle „mit unbekannter Ursache“ unverkennbar.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Welche Zwischenbilanz für das Jahr 2020 ist (ohne Luttach) bei Verkehrsunfällen im Hinblick auf Gesamtzahl, Verletzte und Tote bis 31. 10. 2020 absehbar?
  2. Welche Maßnahmen im Hinblick auf Prävention, Alkohol- und Geschwindigkeitskontrolle sind für 2021 geplant?
  3. Sollte nicht ein Gipfel von Landesregierung, Gemeinden, Polizeikräften und Regierungskommissariat den Ernst der Lage und Gegenmaßnahmen bewerten?

Bozen, 13.10.2020

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.

Der dänisch-isländische Künstler Olur Eliafsson hat am Hochjochferner in Schnals eine Installation unter dem Titel „Our Glacial Perspectives“ platziert, die in aufwändiger Stahlkonstruktion den Blick auf Gletscher und Klimawandel lenken soll. Die technisch anspruchsvolle Installation, lanciert vom Verein „Talking Water Society“, hat stattliche 800.000 Euro gekostet, aufgebracht von verschiedenen Sponsoren und der Gemeinde Schnals. Neben dem künstlerischen Gehalt zählt gewiss auch der Werbe-Effekt, der nahtlos an den jüngst eröffneten Iceman-Ötzi-Peak anschließt. Der künstlerische Overkill, auf dem Gipfel von weitem sichtbar, ist instagrammable konzipiert und wird touristisch seine Wirkung allemal entfalten. Erstaunlich, dass so hohe Beträge an einen renommierten Top-Artisten auch aus Gemeindemitteln problemlos ausgeschüttet werden, während die heimische Kultur und Kunst harte Einbußen erleiden. Zudem ist die Installation landschaftlich und ökologisch mehr als fragwürdig.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Liegen für die Installation die nötigen Genehmigungen seitens des Landes und der Gemeinde vor?
  2. Hat die Landesverwaltung der Gemeinde Schnals oder dem Projekt direkt Beiträge zur Errichtung der „Glacial perspectives“ zukommen lassen?

Bozen, 13.10.2020

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

Landesgesetzentwurf Nr. 62/20-XVI.

Im Jahr 1949 wurde in Italien ein Gesetz verabschiedet, das vorsah, öffentliche Bauten mit Kunstwerken zu versehen. Konkret sollte ein gewisser Prozentsatz der für den Bau insgesamt zur Verfügung stehenden Gelder für Kunst am jeweiligen Projekt vorbehalten sein. Aus diesem Grund wird das betreffende Gesetz Nummer 717/1949 auch oft als „Legge 2%“ bezeichnet.

Mit den Jahren erfuhr dieser Ansatz jedoch eine Reihe von Modifizierungen, leider zuungunsten der Kunstprojekte: So wurde beispielsweise jener Prozentsatz an der Gesamtsumme, der Kunstwerken vorbehalten war, stetig hinuntergeschraubt. Auch wurde eine Reihe von öffentlichen Bauten von vornherein von diesem Vorhaben ausgeschlossen (Schulen und Universitäten, um nur zwei zu nennen).

Laut Verfassung fällt die Anwendung des Gesetzes seit 2001 in die Kompetenz der Regionen. Ihnen obliegt es, normative Gegebenheiten zu schaffen, um das Gesetz anwenden zu können. Der jüngste Rechtsakt, den Südtirol hierzu vorgelegt hat, ist das Landesgesetz Nr. 16 aus dem Jahr 2015. In ihm werden die Voraussetzung für „künstlerische Gestaltung am Bau“ definiert. So besagt Artikel 13 des besagten Gesetzes:

Die Verwaltungen, welche öffentliche Bauten in Auftrag geben, können höchstens drei Prozent der ersten Million des geschätzten Werts des öffentlichen Bauvorhabens und höchstens ein Prozent des Restbetrages für die Verschönerung der Bauten durch Kunstwerke bestimmen.“

Im vorgesehenen Staatsgesetz war die Kunst am Bau noch verpflichtend. Im Landesgesetz belegt das Wort „kann“ hingegen, dass es sich um einen freiwilligen Zusatz handelt, der erfüllt werden darf, aber nicht muss.

Aus der Antwort auf unsere Landtagsanfrage Nr. 1027 vom 21.07.2020 erfahren wir, dass in den letzten Jahren nur 15 von 64 vollendeten öffentlichen Bauten mit Kunstwerken ausgestattet wurden. Bei den meisten davon wurden weitaus weniger als 3% der Gesamtkosten in Kunstwerke am Bau investiert. Dies kommt nahezu einem Verzicht auf Kulturleistung gleich.

Aktuell kommt ein weiterer Aspekt hinzu: Die Covid-19-Krise der letzten Monate hat die Kunst- und Kulturwelt in ernste Schwierigkeiten gebracht und die Aussichten sind auch weiterhin sehr trübe. Eine verpflichtete Zusammenarbeit zwischen Bauwirtschaft und Künstlerinnen und Künstlern wäre ein konkreter Schritt von Seiten der Politik, um die künstlerische, kulturelle und wirtschaftliche Entwicklung in Südtirol zu unterstützen und zu fördern. Denn Kunst am Bau ist ein sichtbares Zeichen der Gegenwartskultur und somit eine Hinterlassenschaft an die Nachwelt.

Aus diesem Grund schlagen wir vor, Artikel 13, Absatz 1 des Gesetzes 16/2015 zu ändern, indem die Formulierungen „können höchstens drei Prozent“ und „höchstens ein Prozent“ durch die Formulierungen „müssen zwischen zwei und drei Prozent“ bzw. „ein Prozent“ ersetzt werden.

 

Bozen, 12. 10. 2020

 

Die Einbringerin

Landtagsabgeordnete

Brigitte Foppa

 

Landesgesetzentwurf: Kunst am Bau

Art. 1

Änderung des Landesgesetzes vom 17. Dezember 2015, Nr. 16
„Bestimmungen über die öffentliche Auftragsvergabe”

1. Im Artikel 13 des Landesgesetzes vom 17. Dezember 2015, Nr. 16 Abs. (1) wird der Absatz 1 wie folgt ersetzt:

„Die Verwaltungen, welche öffentliche Bauten in Auftrag geben, müssen zwischen 2 und 3 Prozent der ersten Million des geschätzten Werts des öffentlichen Bauvorhabens und ein Prozent des Restbetrages für die Verschönerung der Bauten durch Kunstwerke bestimmen.“

Art. 2

Die Umsetzung des vorliegenden Gesetzes erfolgt mit den Personal-, Sach- und Finanzmitteln, die laut den geltenden Bestimmungen verfügbar sind, und auf alle Fälle ohne neue oder zusätzliche Mehrausgaben zu Lasten des Landeshaushalts.

 

Hier können unsere Änderungsanträge und das Gutachten des Rats der Gemeinden eingesehen werden.

ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.

In der Anfrage Nr. 24/2019 haben wir uns bei LR Kuenzer erkundigt, wieso in Südtirol weiße Hagelnetze zu sehen sind, obwohl diese mit Beschluss der Landesregierung 477/2006 verboten wurden. Die Landesrätin antwortete uns damals wortwörtlich, dass „die Verwendung bzw. das Anbringen der Hagelnetze über die Gemeinde geregelt ist“. Das Land sei „damit nicht beauftragt“. Erfreut hören wir nun, dass die Landesrätin einen Beschluss erarbeitet hat, der weiße Fäden bei Hagelnetzen verbietet. Der Beschluss harrt immer noch der Veröffentlichung (Stand 13.10.2020). Medienberichten entnehmen wir, dass die Landesrätin trotz positiver Gutachten zurückrudern musste – offenbar weil Kollegen der Landesregierung bzw. Bauernvertretungen diesen nicht goutierten.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Hat die Landesregierung nun die Zuständigkeit über die Hagelnetze, oder nicht?
  2. Gibt es einen 2. Beschluss der Landesregierung, mit dem die Bestimmungen von 2020 zu den weißen Hagelnetzen widerrufen werden, oder nicht? Warum sind die Beschlüsse nicht online?
  3. Stimmt es, dass es positive Gutachten zu weißen Hagelnetzen gab? Wer hatte diese ausgestellt?
  4. Stimmt es, dass darüber in der Landesregierung unterschiedliche Meinungen vorherrschten und am Ende jene der Landschaftsschutzlandesrätin plus jene der Gutachter*innen zweitrangig war? Wir bitten um eine Schilderung der Diskussion in der Landesregierung.

Bozen, 12.10.2020

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.

In der Aktuellen Fragestunde der Novembersitzung vor einem Jahr hatten wir und nach der Unterschutzstellung der Widmannbrücke in Brixen erkundigt, nachdem sie im Sommer 2019 beschädigt wurde. Wie LRin Hochgruber Kuenzer antwortete, gab es zu diesem Zeitpunkt noch kein Gutachten von Seiten des Denkmalamtes:

„Derzeit ist ein Gesprächstermin der Direktorin Abteilung Denkmalpflege mit dem Bürgermeister – das wäre der 8. November – in Brixen vereinbart, um die Stadt von der Notwendigkeit und Sinnhaftigkeit der Unterschutzstellung der Widmannbrücke zu überzeugen. Ziel der Abteilung Denkmalpflege ist es, die Unterschutzstellung formal zu eröffnen und den Vorschlag der Landesregierung vorzulegen.“

Wir stellen daher folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Was wurde bei besagtem Treffen am 8.11.2019 entschieden?
  2. Gab es noch weitere Treffen? Wenn ja, wer waren die TeilnehmerInen und was wurde entschieden?
  3. Erfolgte die formale Eröffnung der Unterschutzstellung der Widmannbrücke? Wenn ja, zu welchem Zeitpunkt?
  4. Gibt es mittlerweile ein Gutachten des Denkmalamtes? Wenn ja, bitten wir um Aushändigung.
  5. Gibt es diesbezüglich auch einen Schriftverkehr zwischen Gemeinde Brixen und Denkmalamt?

BZ, 12.10.2020

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

PRESSEMITTEILUNG.

Lehrpersonen sind immer im Dienst. Sie bereiten den Unterricht zu Hause vor, halten ihre Unterrichtsstunden, korrigieren die Hausaufgaben am Nachmittag, bringen sich auf den neuesten Stand usw. Covid19 hat die Situation für viele Lehrerinnen und Lehrer schwieriger gestaltet, auch weil sie sich oft Computer, Tablets und Räumlichkeiten mit ihren eigenen Kindern teilen mussten.

Mit einem Beschlussantrag, der von der gesamten Opposition geteilt wurde, forderten wir den Landtag also zum zweiten Mal auf, die „Carta del docente“ (seit 2015 im übrigen Italien aktiv) auch in Südtirol einzuführen. Diese Carta sieht 500 € pro Jahr vor, die für Computer, Lehrmaterial, Bücher und Fortbildungskurse ausgegeben werden sollen. Doch nichts zu machen. Die Landesräte für Bildung und die Mehrheit beharrten darauf: In Südtirol sind Fortbildungen kostenlos und Lehrerinnen und Lehrer verdienen mehr als im übrigen Italien. Dies nur einige der “Erklärungen“, die von den Landesräten Achammer und Vettorato im Plenum vorgebracht wurden.

„Dabei vergessen sie jedoch, dass die Lebenshaltungskosten in Südtirol viel höher sind als im übrigen Italien und lassen die unzureichende Ausstattung vieler Lehrerinnen und Lehrer außer Acht, sowohl was Ausrüstung, als auch benötigte Materialien für die neuen Unterrichtsmodalität betrifft“, kommentierte Brigitte Foppa am Ende der Debatte bitter.

Wir werden sehen, wie sich die Situation weiterentwickeln wird. Doch wir hoffen, dass die Landesregierung in der Lage sein wird, das Lehrpersonal in diesem von Herausforderungen und Unsicherheiten geprägten Moment zu unterstützen.

 

BZ, 08/10/2020

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

 

PRESSEMITTEILUNG.

Im Oktober widmet die Grüne Fraktion ihre Beschlussanträge der Schule und der Verwaltung sowie den Herausforderungen, welche auf diese zukommen werden. In ihrer Pressekonferenz vom 06. 10. 2020 schlugen die Grünen Landtagsabgeordneten Möglichkeiten vor, wie die Lehrkräfte unterstützt werden können. Zudem betonten sie die Wichtigkeit von Investitionen in Open Source Strategien für Schulen und öffentliche Verwaltungen.

Einführung der „Carta del docente“ in Südtirol

Seit 2015 stellt der italienische Staat allen Lehrkräften 500 Euro pro Jahr für den Kauf von didaktischem Material und die Teilnahme an Fortbildungen zur Verfügung. In Südtirol wurde die so genannte „Carta del docente“ nie eingeführt, da das Land die Zuständigkeit für die Schule innehat. „Südtirol ist 6 Jahre in Verzug. Im restlichen Italien haben die Lehrpersonen inzwischen 3.000€ pro Kopf bekommen. So wollen wir Autonomie doch nicht auslegen“, meint die Grüne Fraktionsvorsitzende Brigitte Foppa.

Während der Pandemie und dem daraus resultierenden Online-Unterricht mussten sich die Lehrerinnen und Lehrer selbst „ausrüsten“, indem sie ihren eigenen Internetanschluss nutzten, sich PCs besorgten, Ad-hoc-Lehrmaterialien erstellten usw. Diese Situation hat sich seit dem Lockdown verschärft, was auch die vielen verschiedenen Petitionen und offenen Briefe der letzten Monate beweisen.

Aufgrund der derzeitig vor allem von der deutschen Schule angewandten Kombination aus Präsenz- und Onlineunterricht ist die Online-Lehrtätigkeit weiterhin Alltag und wird auch in Zukunft Bestandteil des Schulalltags bleiben, um den lückenlosen Fortgang des Unterrichts gewährleisten zu können. Daher wird es immer notwendiger, dem Schulpersonal die Unterstützung und das nötige Equipment zur Verfügung zu stellen, um die Qualität ihrer Arbeit und ihres Unterrichts aufrecht zu erhalten.

Es ist an der Zeit, die „Carta del docente“ endlich auch in Südtirol einzuführen, nach dem Vorbild einer anderen Region mit Sonderstatut, dem Aostatal.

Diese Forderung wird von der gesamten Opposition geteilt, die den Beschlussantrag der Grünen Fraktion mitunterzeichnet hat.

Digitale Nachhaltigkeit: Open-Source-Software-Strategie (OSS-Strategie)

Covid19 und der dadurch verursachte weltweite Lockdown haben die Digitalisierung von Dienstleistungen und Arbeitsmethoden drastisch beschleunigt. Die Frage, wer Software und Cloud-Dienste zur Verfügung stellt, wird dadurch immer aktueller. Seit einiger Zeit ist man sich in Europa auf politischer und administrativer Ebene darüber einig, dass eine vollständige Abhängigkeit von einigen wenigen globalen Anbietern von Software- und Cloud-Diensten ein gewisses Risikopotential für die öffentlichen Verwaltungen darstellt und es zukünftig deshalb ratsam sei, bei der Beschaffung und Entwicklung von Informatikprodukten einen möglichst breiten Wettbewerb zu gestalten.

In der digitalen Verwaltung gehört die italienische Gesetzgebung europaweit zu den Vorreitern, da sie Richtlinien definiert hat, die genau in die Richtung von Open Source gehen.

Nichtsdestoweniger beschloss die Landesverwaltung im Herbst 2019, das an den italienischen Schulen laufende OSS-Projekt FUSS (Free Upgrade for a digitally Sustainable School) einzustellen und künftig mit privater Software zu ersetzen. „Diese Entscheidung ist nicht nur aus didaktischer und strategischer Sicht unverständlich, sondern widerspricht klar der Richtlinie zum Ankauf und zur Wiederverwendung von Software für die Öffentlichen Verwaltungen“, betont Hanspeter Staffler.

In unserem Vorschlag fordern wir daher die Landesregierung auf, den Kurs zu ändern und eine Strategie zu entwickeln, wie der Einsatz von Open Source in der öffentlichen Verwaltung gefördert und weiterentwickelt werden kann.

 

Bozen, 06.10.2020

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Hanspeter Staffler
Riccardo Dello Sbarba