INTERROGAZIONE SU TEMI DI ATTUALITA’.

Lette le risposte alla nostra interrogazione n. 1827/21 e a quella su temi di attualità n. 08/15.10.21, constatato che le prescrizioni del comitato VIA per il cantiere Waltherpark prevedono l’obbligo di “garantire che, durante i lavori, la falda sia sempre protetta da uno strato di terreno di almeno 1 metro” e considerato che i lavori del cantiere sono stati fermati poiché la falda l’aveva allagato,

 Si chiede alla Giunta provinciale:

  1. In quale giorno esatto sono stati fermati i lavori del cantiere Waltherpark a causa dell’innalzamento della falda?
  2. In quale giorno esatto la falda ha raggiunto la quota di un metro al di sotto della quota dei lavori e del cantiere, considerando il fatto che la copertura di un metro della falda è stata prescritta come margine obbligatorio di sicurezza?
  3. Se le due date di cui alle domande precedenti non corrispondono, ci chiediamo: il cantiere non doveva essere fermato quando la falda aveva raggiunto la quota alla quale non era più possibile “garantire che, durante i lavori, la falda sia sempre protetta da uno strato di terreno di almeno 1 metro”? Se sì, perché il cantiere non è stato fermato in quel momento?
  4. E se invece si risponde che non doveva essere fermato al momento indicato dalla domanda precedente, come è compatibile questa affermazione con le prescrizioni VIA per il cantiere?

 

BZ, 15.11.2021

Cons. prov.

Riccardo Dello Sbarba

Brigitte Foppa

Hanspeter Staffler

PRESSEMITTEILUNG.

Für die Olympischen Winterspiele 2026 wollen Zaia, Präsident der Region Venetien und Ghedina, Bürgermeister von Cortina ihr Prestigeprojekt forcieren: die Reaktivierung und Aufwertung der Bobbahn „Monti“. Gegen dieses kostspielige und zerstörerische Projekt wurde am 24. Oktober mit der „marcia contro l’assalto alle Dolomiti“, organisiert von Umwelt- und Alpenverbänden, heftig protestiert.

Die Kosten sind nämlich astronomisch: 80 Millionen für den Ausbau und ein Defizit von bis zu einer Million Euro pro Jahr – für eine Sportart, die in Italien nur 15 Mitglieder zählt.

Zaia und Ghedina haben bereits mehrfach angekündigt, dass auch Bozen und Trient die Verwaltungskosten und die Schulden mittragen werden. Äußerungen, die in Südtirol lediglich mit Schweigen quittiert wurden, was auch als Dementi interpretiert werden kann. Dies ist aber nicht der Fall!

Die Grüne Fraktion ist im Besitz einer Absichtserklärung (Originalfassung auf Englisch. Die italienische Fassung ist auf Anfrage ebenfalls erhältlich) an das Internationale Olympische Komitee, in der sich Kompatscher und Fugatti verpflichten, zur Deckung der Verwaltungskosten und des erwarteten Defizits für mindestens 15 Jahre beizutragen. Niemand ist in Südtirol über diesen schwer wiegenden Sachverhalt informiert worden.

Um die Angelegenheit zu klären, hat die Grüne Fraktion eine Landtagsanfrage an die Landesregierung gestellt. Die besagte „Absichtserklärung“ wurde mitgeschickt.

Landtagsabgeordnete
Riccardo Dello Sbarba
Brigitte Foppa
Hanspeter Staffler

 

Heute, am 11. November, debattierte der Landtag über den Beschlussantrag der Grünen Fraktion „Großveranstaltungen wollen ‚groß‘ besprochen werden“. In diesem wird vorgeschlagen, die Bevölkerung in die Entscheidungen über die Durchführung von Großveranstaltungen in unseren Tälern und Bergen miteinzubeziehen.
Der Tourismus in unserer Region hat alarmierende Zahlen bei den Ankünften und Übernachtungen erreicht. Der organisatorische und infrastrukturelle Aufwand dafür ist enorm: Straßen, Skilifte, Wellness, immer größere und luxuriösere Zimmer, immer mehr Parkplätze usw. All das hat gigantische Auswirkungen auf Klima und Umwelt – aber auch auf die Lebensqualität der Menschen, die dort leben. Denn Massenveranstaltungen wie beispielsweise Olympische Spiele und Weltmeisterschaften mit ihrer unvermeidlichen Katalysatorwirkung sorgen für noch mehr Wachstum.
„Aber ab wann ist es erlaubt, ja sogar richtig, ‚Stopp!‘ zu sagen?“, fragte die Erstunterzeichnerin Brigitte Foppa im Rahmen der Debatte, in der wie so oft heftig über den Tourismus und seine wirtschaftlichen und ökologischen Auswirkungen diskutiert wurde.
„Wegen dieser großen Auswirkungen haben wir die Pflicht, bei Massenveranstaltungen die Bevölkerung zu befragen, die täglich mit den Folgen dieser Entwicklung leben muss“, bekräftigten die Grünen Landtagsabgeordneten.
In den Reihen der Opposition herrschte breiter Konsens. Die SVP / Lega Salvini- Regierung lehnte den Antrag ab.

Bozen, 11. 11. 2021

Landtagsabgeordnete

Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

INTERROGAZIONE.

UNA PISTA DI BOB COSTOSA E IMPATTANTE

La riattivazione e il potenziamento in occasione delle Olimpiadi invernali 2026 della pista da bob “Monti” di Cortina d’Ampezzo, non a caso chiusa da oltre 10 anni, sono da tempo al centro della discussione in Veneto. Un vasto fronte di associazioni ambientaliste e alpinistiche ha organizzato il 24 ottobre scorso una “marcia per denunciare l’assalto alle Dolomiti” con un documento che così esordiva:” I prossimi giochi olimpici si stanno trasformando in una occasione per nuove devastazioni ambientali e spreco di risorse”.

Al centro della marcia stava proprio l’impianto “Monti”, opera impattante e costosa, destinata, a Olimpiadi finite, a un deficit strutturale a carico della collettività. La proposta di diverse associazioni è quella di utilizzare per le Olimpiadi la pista di Innsbruck.

Il sindaco di Cortina Ghedina e il governatore del Veneto Zaia puntano invece a utilizzare l’occasione delle Olimpiadi per far diventare l’impianto “una struttura di riferimento europeo “.

L’impianto attuale verrà riattivato, ampliato e potenziato secondo standard olimpici per adeguarlo, oltre al bob, anche allo slittino, allo skeleton e al parabob. Che farà deficit non è messo in dubbio neppure in Veneto: si discute solo sull’entità del passivo, con valutazioni ufficiali che oscillano tra i 500.000 e il milione di euro all’anno. Intanto i costi per la ristrutturazione girano intorno agli 80 milioni. Verrà utilizzato per soli quattro mesi all’anno, anche per attività che hanno più a che fare con l’attrazione turistica che con lo sport, tipo “taxi bob e discese con mezzi gonfiabili”.

Per difendere la dubbia sostenibilità economica del progetto, Ghedina a Zaia hanno più volte affermato che “Trento e Bolzano parteciperanno alla gestione post Olimpiadi”, spesa compresa (intervista a Ghedina del 13 ottobre scorso). In Alto Adige e Trentino finora queste affermazioni sono rimaste senza una risposta: la nostra speranza era che i Presidenti Kompatscher e Fugatti non avessero preso impegni e che quella di Ghedina e Zaia fosse solo propaganda.

Purtroppo, ci dobbiamo ricredere!

LA LETTERA DI INTENTI FIRMATA DA KOMPATSCHER E FUGATTI

Siamo infatti venuti in possesso di una “Lettera di intenti” firmata da Zaia per il Veneto, Ghedina per Cortina, Kompatscher per il Sudtirolo e Fugatti per il Trentino, indirizzata a Thomas Bach, presidente del Comitato olimpico internazionale e spedita il 29 marzo 2019, al momento di definire la candidatura per le Olimpiadi. In questa lettera ufficiale, che fa parte della documentazione valutata dal CIO sulla assegnazione della sede delle Olimpiadi 2026, la Provincia di Bolzano e quella di Trento si impegnano formalmente a farsi carico sia della gestione dell’impianto dopo le Olimpiadi, sia – esplicitamente! – a partecipare alla copertura del deficit.

La lettera spedita è in inglese, ma noi disponiamo anche del testo italiano.

Nella lettera si prevede “quale strumento per garantire la sostenibilità economica dell’impianto nel periodo successivo allo svolgimento dei Giochi, un accordo pluriennale tra Regione del Veneto, Comune di Cortina d’Ampezzo e Provincia Autonoma di Bolzano Alto Adige e la Provincia Autonoma di Trento”.

Queste le clausole degli impegni presi dalle istituzioni firmatarie:

le Parti si impegnano a sottoscrivere un accordo di durata pluriennale (almeno 15 anni), con cui regolare i rispettivi obblighi, anche di natura economica, nella gestione post olimpica dell’impianto, al fine di:Ø  far divenire l’impianto un impianto di riferimento europeo per le Federazioni Nazionali che non dispongono di piste proprie per le attività di allenamento pre-competizioni e durante le pause delle competizioni stesse;

Ø  garantire una piena accessibilità dell’impianto per rafforzare e diffondere ulteriormente la pratica degli sport del bob e dello slittino, quali attività sportive tradizionali del territorio dell’area dolomitica;

Ø  garantire una programmazione congiunta relativa alla realizzazione dell’opera mediante la predisposizione di un piano economico finanziario che preveda sia il ricorso a strumenti di finanziamento pubblico per interventi infrastrutturali strategici, sia il ricorso a investimenti privati (…);

Ø  garantire la copertura di un eventuale deficit nella gestione economica dell’impianto stesso.

 

In sostanza: con questa firma la Provincia si è impegnata a partecipare per almeno 15 anni sia al finanziamento che alla copertura dei deficit della pista di bob di Cortina, oggetto di prestigio di Zaia e Ghedina, contestato da tutte le associazioni alpinistiche e ambientaliste delle Dolomiti.

 

Si chiede quindi alla Giunta provinciale:

  1. Il Presidente Kompatscher ritiene ancora valido l’impegno preso nella “Lettera di intenti” inviata a Thomas Bach, presidente del Comitato olimpico internazionale, il 29 marzo 2019 riguardante la pista Monti a Cortina?
  2. Di questi impegni ha discusso la Giunta provinciale? Se sì, in quale seduta e con quali esiti? La Giunta ha autorizzato il Presidente della Provincia a firmare la lettera di intenti?
  3. La Provincia di Bolzano ha valutato a quanto potrà ammontare il proprio contributo per le spese richieste dalla gestione della “Monti”? E come verrà coperto l’importo?
  4. È già stato firmato “l’accordo di durata pluriennale (almeno 15 anni)” previsto dalla lettera?
  5. Se sì, che cosa prevede esattamente tale accordo? Si chiede una copia di tale accordo, ai sensi dei diritti di accesso riconosciutici in quanto consiglieri/a provinciali nell’esercizio delle nostre funzioni.
  6. Se non è stato ancora firmato, quali sono i contenuti che la Provincia di Bolzano intende inserire per definire in modo chiaro i limiti del proprio impegno?
  7. Se non è stato ancora firmato alcun accordo, ritiene la Provincia di poter tornare sui propri passi, evitando di prendere impegni di finanziamento di qualsiasi tipo, viste le aspre critiche di cui il progetto di potenziamento della pista “Monti” è stata fatta oggetto da parte delle associazioni ambientaliste e alpinistiche?

 

Bolzano, 8 novembre 2021

 

Cons. prov.

Riccardo Dello Sbarba

Brigitte Foppa

Hanspeter Staffler

 

 ALLEGATO: “Lettera di intenti” firmata Zaia, Ghedina, Kompatscher e Fugatti, del 29 marzo 2019. Versione originale in inglese.

(Su richiesta si fornisce anche la versione in italiano predisposta dagli enti firmatari).

BESCHLUSSANTRAG.

Am 7. September 2022 läuft die Konzession für die Schottergrube St. Florian in Laag (Gemeinde Neumarkt) aus. Die Bevölkerung kann den Tag der Stilllegung der Schottergrube kaum erwarten,
denn diese hat schwerwiegende Auswirkungen auf die Umwelt und eine hohe Belastung, vor allem durch Staub und Lärm, mit sich gebracht.

Im Laufe der Jahre wurde die Fläche der Schottergrube immer größer, wobei man sogar die Grenzen des Naturparks überschritten hat (dies wurde auch dem Landesgericht Bozen gemeldet).

Die Schottergrube befindet sich in der Nähe des Wohngebiets Laag/St. Florian und des Pilgerhospizes Klösterle, einem wahrhaftigen historischarchitektonischen Juwel und geschätzten Kulturzentrum, für das der Schotterabbau eine Gefahr und eine dauerhafte Beeinträchtigung bedeutet.

Die Sorgen der Laager und Neumarkter Bürgerinnen und Bürger liegen in dem hartnäckigen Gerücht begründet, dass der Termin für die Stilllegung der Grube vielleicht nicht eingehalten werden wird. Medienberichten zufolge prüfe der zuständige Landesrat derzeit, ob die Konzession weiter verlängert werden könne; die Neumarkter Bürgermeisterin Karin Jost sei darüber bereits in
Kenntnis gesetzt worden.

Letzthin war uns in der Antwort des Landesrates Achammer auf unsere Anfrage Nr. 278 vom Juli 2019 bestätigt worden, dass das konzessionsinhabende Unternehmen eine Verlängerung anstrebt. In dieser ist zu lesen: „Am 24.04.2018 hat das Unternehmen San Floriano GmbH durch seinen gesetzlichen Vertreter per PEC einen Brief mit dem Betreff: „Ansuchen um Verlängerung der Genehmigung für die Schottergrube St. Florian“ an mehrere Adressen des Landes geschickt. Darin wird um eine achtjährige Verlängerung der Genehmigung angesucht, die am 07.09.2022 ausläuft. Die im Brief angeführten Gründe beziehen sich primär auf das verlangsamte Abbautempo und auf die Störungen, die durch archäologische Funde und die darauffolgenden Lokalaugenscheine des Landesamtes für Denkmalpflege verursacht wurden, sowie auf Nachteile, die aufgrund der Bindung der Eigentumsparzellen des Unternehmens, auf denen sich die Schottergrube befindet, entstanden sind.“

Diese Argumente sind den Anrainern wohlbekannt und sie weisen diese entschieden zurück, indem sie darauf aufmerksam machen, dass die Schottergrube und die Funde „zwei Paar Schuhe sind“. Die Bewohner des Gebiets haben in der Tat feststellen können, dass der Betrieb der Schottergrube auch nach dem Fund der archäologischen Gegenstände ohne jegliche Unterbrechung weitergelaufen ist.

In ihrem Brief steht weiters: „Bereits heute stellt der Schotterabbau in der Grube eine große Umweltbelastung für die Bewohner von Laag dar; eine Verlängerung der Konzession würde die Situation daher weiter verschlechtern. Offensichtlich hat die Gesellschaft, die über die Konzession zum Schotterabbau in der Grube verfügt, vor, diese in Zukunft in Verbindung mit dem Bau der BBTZulaufstrecke zu nutzen. Dies gilt es unbedingt zu verhindern. Die neue Baustelle würde die Lebensqualität maßgeblich beeinträchtigen und zu einem beachtlichen Wertverlust der Immobilien führen.“

Wir sind der Meinung, dass der Südtiroler Landtag dem Appell der Bevölkerung Gehör schenken und eine positive Antwort geben sollte.

All dies vorausgeschickt, verpflichtet der Südtiroler Landtag die Landesregierung,

  1. die Konzession der Schottergrube nicht zu verlängern, um den Bewohnerinnen und Bewohnern von Laag (Neumarkt) keine weiteren Belastungen durch den Abbau und die Verarbeitung von Schotter aufzubürden;
  2. auf dem Grubenareal keine weiteren Baustelleneinrichtungen für die an der südlichen BBT-Zulaufstrecke geplanten Arbeiten vorzusehen;
  3. die Bevölkerung transparent und zeitnah zu informieren und ihr eine aktive Teilhabe zu ermöglichen, sowohl in Bezug auf die Schottergrube als auch in Bezug auf die künftigen Baustellen, die im Unterland im Zusammenhang mit der südlichen BBT-Zulaufstrecke entstehen werden.

 

BZ, 10.11.2021

Landtagsabgeordnete

Riccardo Dello Sbarba
Brigitte Foppa
Hanspeter Staffler

PRESSEMITTEILUNG.

Die aktuelle Entwicklung in Südtirol, vor allem in der Bergwelt, zeigt einen anhaltenden Trend zu Verbauung auf: Hotels werden immer größer, die Suiten geräumiger, die Wellnessbereiche ausgedehnter. Die Schutzhütten werden luxuriöser, die Speicherbecken riesiger. Lifte werden potenziert. Massenveranstaltungen boomen, allen Nachhaltigkeitsversprechen zum Trotz.

Unsere für Ansässige und Weithergereiste gleichermaßen schöne Berge brauchen eigentlich keine Attraktionen. Sie sind selbst die Attraktion. Das bemerkt man auch, gerade in der Hochsaison. Anwohner:innen stöhnen über den Verkehr in den Tälern und auf den Passstraßen.

Die Grüne Fraktion zeichnet diese negative Entwicklung mit einer Reihe von Anfragen nach – und bringt Gegenvorschläge.

In 26 Anfragen haben wir in dieser Legislaturperiode die Versprechen der Landesregierung zu Nachhaltigkeit und Landschaftsschutz auf die Probe gestellt. Insbesondere zielen unsere Nachfragen auf die Bereiche „Massenveranstaltungen“ und „Großbauprojekte“. Bei ersterem hat die Landesregierung vor allem für die Olympischen Spiele 2026 in Antholz Nachhaltigkeit geschworen und versprochen, keine Eingriffe in die Natur vorzunehmen: Unsere Nachforschungen haben jedoch ergeben, dass anlässlich Olympia vor allem neue Straßen gebaut und bestehende erneuert und erweitert werden.
Der ungebrochene Großbauwahn lässt sich am Beispiel Rosengarten verdeutlichen. Naturschutz sei überaus wichtig, so die SVP-LegaSalvini-Regierung; konkret setzt man sich aber gegen die eindringlichen Empfehlungen aller Naturschutzverbände für die Eventisierung des Rosengartens ein: Aussichtsplattform, umstrittenes Liftprojekt und übertriebene Luxushütten inklusive. Die Antwort auf die Fragen, warum Wort und Tat so weit auseinanderklaffen, blieb uns die Landesregierung jedoch schuldig.

Die beiden Beschlussanträge der grünen Fraktion, die diese Woche im Landtag behandelt werden, betreffen ebenfalls die Bau- und Veranstaltungswut in Südtirol und zeigen auf, dass es auch anders ginge. Nämlich mit Bevölkerung und Natur und nicht gegen sie oder über sie hinweg.

1) Der Beschlussantrag 491/21 setzt es sich zum Ziel, den Bau eines Speicherbeckens auf dem Puflatsch auf der Seiseralm zu verhindern. Dort kommt eine sehr seltene Orchideenart, die Brunelle, vor. Dies macht Puflatsch nicht nur für Botaniker:innen und Orchideenliebhaber:innen zu einem ganz besonderen Ort. Doch das könnte bald der Vergangenheit angehören. Denn geplant ist, ein riesiges Speicherbecken zu bauen, dass den Orchideenvielfalt drastisch dezimieren würde. „Es gilt diesen sensiblen Lebensraum zu schützen. Akut, indem man den Bau dieses Speicherbeckens verhindert und langfristig, indem unter anderem ein ökologisch vertretbares Weidemanagement ausgearbeitet wird“, fasst Erstunterzeichner Hanspeter Staffler die nötigen Maßnahmen zusammen.

2) Der Beschlussantrag 499/21 betrifft die Großveranstaltungen, deren zwei in nächster Zeit anstehen (Olympia 2026 und Ski-WM 2029) und zu denen es große Vorbehalte gibt. „Umwelt- und Naturschützer:innen erheben Einspruch gegen weitere Infrastrukturen und Übervermarktung durch den voraussehbaren Werbeeffekt. Bürger:innen sorgen sich davor, während der Events überrollt und im Nachfeld zu Hotspots zu werden, in denen die Lebensqualität schwindet,“ fasst Erstunterzeichnerin Brigitte Foppa die Sorgen der Bevölkerung zusammen. „Die Miteinbeziehung der Gemeinderäte und der Bürger:innen ist gerade angesichts solcher Massenveranstaltungen unverzichtbar. Partizipation verbessert immer auch die Planung. Und sie zwingt die Veranstalter zu Reflexion und Transparenz.“

„Für uns sind die Südtiroler Berge gerade so richtig, wie sie sind. Viel mehr als Kristall, Glasturm oder weltweiten „Werbeboost“ benötigen sie unseren Schutz – Schutz davor, komplett ausverkauft zu werden,“ resümieren die Abgeordneten der Grünen Fraktion.

 

Bozen, 09.11.2021

Landtagsabgeordnete

Brigitte Foppa
Hanspeter Staffler
Riccardo Dello Sbarba

 

Hier könnt ihr euch unsere Pressekonferenz nochmal ansehen.

Anlagen:

ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.

Derzeit gibt es keine direkte Busverbindung von Ulten in die Industriezone Lana. Pendler:innen machen bereits seit einiger Zeit darauf aufmerksam, dass es so eine Linie dringend bräuchte.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. 1. Aus welchem Grund gibt es derzeit keine direkte Busverbindung von Ulten in die Industriezone Lana?
  2. 2. Ist die Errichtung einer solchen Buslinie geplant? Falls ja, wann kann man mit deren Einsetzung rechnen?

Bozen, 03.11.2021

Landtagsabgeordnete
Hanspeter Staffler
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba

ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.

Am 23.10.2021 haben wir Fotos von den Armentara-Wiesen in Wengen erhalten, worauf eindeutig massive Gülleausbringung zu sehen ist. Die Armentara-Wiesen sind artenreichen Bergwiesen und stehen demnach unter Naturschutz. Gülledüngung ist damit nicht erlaubt.
Unsere Recherche anhand der zugeschickten Bilder (siehe oben) hat ergeben, dass es sich wahrscheinlich um die Grundparzelle 2396 der Katastralgemeinde Wengen handelt.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Wurde diese unerlaubte Gülledüngung von der zuständigen Naturschutzbehörde bereits registriert?
  2. Falls ja, wurde der Verursacher laut Naturschutzgesetz sanktioniert?
  3. Was will die Landesregierung endlich unternehmen, um diese Art an Naturzerstörung auf den per Gesetz geschützen artenreichen Bergwiesen zu unterbinden?

Bozen, 28.10.2021

Landtagsabgeordnete
Hanspeter Staffler
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba

 

Hier könnt ihr die Antwort der Landesregierung herunterladen.

BESCHLUSSANTRAG.

Das Gewalt an Frauen viele Facetten hat, ist bekannt. Meist wird Gewalt vor allem in ihrer körperlichen Form wahrgenommen und gemeinhin darüber definiert. Dies ist insofern ein Problem, als dass viele Menschen, darunter gehäuft Frauen, die psychischer Gewalt ausgesetzt sind, diese nicht als solche erkennen. Daher müssen wir als Gesellschaft daran arbeiten und den Dingen einen Namen geben. Vielfach wird ein Unrecht erst als solches perzipiert, wenn es einen Begriff dafür gibt. Vorher haben Betroffene lediglich eine diffuse Ahnung, dass das, was mit ihnen passiert, vielleicht nicht richtig ist.

Dies lässt sich gut anhand des Beispiels „Stalking“ verdeutlichen. Erst seit wenigen Jahren ist uns dieser Begriff bekannt. Seit 2009 ist Stalking in Italien eine Straftat. Auch vor 2009 gab es Opfer von Stalking. Allerdings war es für Opfer dieser terrorisierenden Form des Nachstellens vor 20 Jahren schwierig, sich selbst, ihrem Umfeld und nicht zuletzt dem Rechtsstaat begreiflich zu machen, welche Art von Unrecht ihnen geschah – da es eben das Konzept „Stalking“ gar nicht gab. Heute ist der Begriff geläufig, Stalking wird erkannt und benannt. Dass Stalking im schlimmsten Fall zu Gewaltverbrechen bis hin zu Mord führt, wurde Südtirol im März 2020 durch die Tötung einer jungen Frau in Eppan durch ihren Stalker vor Augen geführt.

Eine weitere Form der psychischen Gewalt ist das so genannte „Gaslighting“. Der Begriff rührt vom englischen Theaterstück „Gas Light“ von 1938 her. Es geht darin um die Beziehung eines Ehepaars, in der der Mann versucht, seine Frau in den Wahnsinn zu treiben. So verschwinden Dinge im gemeinsamen Haus und tauchen an den eigenartigsten Orten wieder auf. Die Frau kann sich dies nicht erklären und ihr Mann redet ihr ein, dass sie selbst die Dinge verlegt hat und sich nicht mehr daran erinnern könne. Zudem flackert das Gaslicht im Haus auf eine eigenartige Weise, was der Mann ebenfalls bestreitet und ihr unterstellt, sie bilde es sich nur ein. Es stellt sich heraus, dass der Mann selbst für die Geschehnisse im Haus verantwortlich ist und seine Frau bewusst terrorisiert, indem er ihre Wahrnehmung in Frage stellt.
Das Theaterstück wurde später auch verfilmt. Einem breiteren Publikum wurde „Gas Light“ jedoch erst bekannt, als der Name des Stückes – symptomatisch für eine Form der Gewalt – Eingang in die Psychologie-Lehrbücher fand.

Das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales definiert Gaslighting als den Versuch, „einen anderen Menschen gezielt zu verunsichern – bis zum völligen Zusammenbruch. Das Opfer kann schließlich nicht mehr zwischen Wahrheit und Schein unterscheiden“.
Das Ziel ist es, durch Manipulation Abhängigkeit zu erreichen oder zu halten. Indem eine getroffene Abmachung oder getätigte Aussage in Frage gestellt bzw. geleugnet wird, wird das Gegenüber extrem verunsichert – bis hin zum Gefühl, der eigenen Wahrnehmung nicht mehr trauen zu können. Gaslighting kann in verschiedenen Kontexten auftreten: Am Arbeitsplatz, unter Freund:innen, in der Familie, in Paarbeziehungen.

In seiner schlimmsten Form läuft Gaslighting in einer Paarbeziehung darauf hinaus, dass es eine „gesunde“ Person gibt, die mehr oder weniger immer recht hat und eine zweite Person, die „nicht gesund“ ist und immer falsch liegt. Das Opfer von Gaslighting vertraut seinen eigenen Gefühlen nicht mehr, weil diese vom Gegenüber marginalisiert und ihre „Richtigkeit“ in Frage gestellt werden. Stellt sich das Opfer mit zunehmender Häufigkeit die Frage, ob es einerseits den Aussagen des oder der anderen noch glauben- und andererseits den eigenen Empfindungen noch trauen kann, dann ist es der Kontrolle des Gegenübers schon ausgeliefert.

Wie bereits erwähnt, hat beispielsweise die Bayerische Landesverwaltung den Begriff „Gaslighting“ als Unterform von Psychischer Gewalt institutionalisiert und somit einen ersten Schritt gemacht, um das Problem als solches zu erfassen und dagegen vorzugehen. Diesem Beispiel kann Südtirol folgen, damit ein erster Schritt gesetzt werden kann, eine bestimmte Form der psychischen Gewalt gezielt zu bekämpfen.

Daher beauftragt der Südtiroler Landtag die Landesregierung

  1. Das Phänomen „Gaslighting“ als Form von psychischer Gewalt anzuerkennen, gegen das es gezielt vorzugehen gilt.
  2. Den Internetauftritt „Gewalt hat viele Gesichter“ der Landesverwaltung zu aktualisieren und ihn um neue Erkenntnisse, Anlaufstellen etc. zu ergänzen.

Bozen, 26.10.2021

 

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler