INTERROGAZIONE.

Da mesi il cantiere del WaltherPark dell’imprenditore austriaco René Benko è allagato. Il problema è gravissimo poiché gli scavi infatti hanno toccato la falda idrica che rifornisce di acqua potabile l’acquedotto di Bolzano. Sia nel parere dal comitato ambientale della PAB del 14.11.2018 nr. 21/2018 che nella delibera di Giunta Provinciale del 11.12.2018 nr. 1323 esistevano chiare prescrizioni su scavo e preservazione della falda acquifera (dal punto 21 al punto 29 della succitata delibera). Le prescrizioni impongono “il limite massimo consentito agli scavi di un metro sopra il livello della falda acquifera nei suoi limiti massimi”. L’attuale allagamento viene definito sulla stampa “anomalo”, ma la spiegazione non è credibile poiché sono proprio i “limiti massimi della falda” che vanno preventivamente calcolati e rispettati e un fenomeno anomalo può durare qualche giorno, ma non mesi!

A questo punto bisogna chiedersi che cosa non ha funzionato nel percorso di valutazione, autorizzazione e realizzazione del progetto.

 

Si chiede quindi alla Giunta provinciale:

  1. È stato verificato se il cantiere ha rispettato le prescrizioni fissate dalla Provincia, in particolare che “il limite massimo consentito agli scavi sia di un metro sopra il livello della falda acquifera nei suoi limiti massimi”? Quando sono state fatte queste verifiche e quali esiti hanno dato?
  2. Se il cantiere ha rispettato i limiti massimi della falda, e la falda l’ha allagato ugualmente, allora qualcosa non va sui calcoli dei limiti di falda. Come e da chi è stato calcolato il limite massimo della falda acquifera in relazione al progetto WaltherPark e relativi scavi programmati nel sottosuolo?
  3. Quale limite massimo ha raggiunto la falda acquifera nell’estate 2021 tanto da provocare l’allagamento del cantiere?
  4. Per quanto tempo, e di quanto, il limite massimo della falda acquifera ha superato il limite massimo calcolato nel progetto WaltherPark?
  5. Se questo superamento permane, quali sono le previsioni in termini di tempi circa un suo abbassamento fino a recuperare quel margine di sicurezza di un metro al di sotto dello scavo, che è imposto dalle prescrizioni del comitato VIA e della giunta provinciale?
  6. Quali sono le cause per le quali il limite massimo della falda acquifera ha superato il limite massimo calcolato per il progetto WaltherPark?
  7. Si può continuare a parlare di “innalzamento anomalo” dopo mesi che il fenomeno permane? Oppure sono state sbagliate le valutazioni sul citato limite massimo della falda acquifera?
  8. Quali dati ha la Provincia sul limite massimo della falda acquifera sul territorio di Bolzano e in particolare sull’area interessata dal cantiere del WaltherPark?
  9. Questi dati della Provincia erano compatibili con le valutazioni contenute nel progetto WaltherPark?
  10. Quando sono statui aggiornati questi dati della Provincia l’ultima volta?
  11. Questi dati della Provincia sul limite massimo della falda nel territorio di Bolzano possono essere considerati ancora attuali e attendibili o, visto l’innegabile fenomeno dell’”acqua alta” nel cantiere, le valutazioni della Provincia sui limiti massimi della falda acquifera nel territorio interessati devono essere aggiornati e l’attuale innalzamento deve essere considerato non un fenomeno episodico ma permanente?
  12. L’innalzamento della falda non potrebbe essere in particolare considerato un fenomeno permanente causato dalle conseguenze dell’impatto dei cambiamenti climatici sul nostro territorio?
  13. Quali e quanti controlli, e in quali date, sono stati svolti per verificare l’impatto sulla falda idrica e sulla qualità dell’acqua potabile cittadina dell’allagamento del cantiere WaltherPark?
  14. Sono state rilevate ripercussioni negative sulla qualità dell’acqua potabile fornita dalla falda acquifera in questione? Se sì, di quale tipo ed entità?
  15. La Provincia, tramite l’Ufficio gestione sostenibile delle risorse idriche, ha intenzione di fissare ulteriori prescrizioni di sicurezza oppure ulteriori misure per il cantiere WaltherPark? Se sì, quali sono queste nuove prescrizioni o queste ulteriori misure di sicurezza?
  16. La Provincia intende chiedere ai promotori del progetto WaltherPark una modifica del progetto, di fronte a un fenomeno come l’allagamento del cantiere che dura da mesi?
  17. La Provincia ha ricevuto proteste per la situazione che si è creata da parte degli abitanti e delle attività economiche confinanti col cantiere? Se sì, quando e quali sono state e come ha risposto la Provincia?
  18. Si ritiene comunque sopportabile per chi abita e opera nei dintorni il prolungarsi di questa situazione di disagio? Quali norme tutelano abitanti ed attività economiche da “imprevisti” di questo tipo?
  19. La Provincia ha ricevuto segnalazioni di danni a edifici circostanti, oppure situazioni di disagio (rumore, polvere ecc..) a carico di chi vive e opera nella zona, dovute ai lavori del cantiere WaltherPark? Se sì, quando e quali sono i danni segnalati e cosa intende fare la Provincia, o quali sono le norme di tutela, per porvi rimedio o risarcire le persone danneggiate?

 

Bolzano, 2 settembre 2021

 

Cons. prov.

Riccardo Dello Sbarba

Brigitte Foppa

Hanspeter Staffler

ANFRAGE ZUR SCHRIFTLICHEN BEANTWORTUNG.

Seit einiger Zeit hat das zunächst in den USA stark gestiegene Interesse an sog. „Tiny Houses“ auch Europa und Südtirol erreicht. Dabei handelt es sich um Minihäuser bzw. Wohncontainer, die z. T. mobil auf Anhängern platziert, z. T. fest im Boden verankert sind, sich auf 20 Quadratmeter beschränken, aber auch 80 oder 100 qm erreichen können.
In Südtirol ist das Interesse an solchen Minihäusern auch deshalb spürbar gewachsen, da die oft kaum mehr erschwinglichen Wohnungspreise solche Separatlösungen, die Flexibilität und Attraktivität bei erträglichem Preis aufweisen, nachdrücklich fördern. Allerdings ist raumordnerisch in Südtirol nicht geklärt, wie sich solche „tiny houses“ einordnen lassen. Haben sie den Charakter von Wohnmobilen oder handelt es sich in ihrem Fall um feste Kubatur, die einer Baukonzession unterliegt? Sind mobile Tiny houses zulässig, wenn für sie Ortstaxe entrichtet wird? Müssen dafür eigene Stellplätze, wie etwa bei Campern, vorgesehen sein?
Jedenfalls finden solche Wohnlösungen gerade im ländlichen Raum Interesse, da manche Bauern Grundstücke gegen Entgelt und Sachleistungen zur Verfügung stellen würden.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

1. Ist ihr das wachsende Interesse an Tiny Houses auch in Südtirol bekannt?
2. Wie sind Tiny Houses raumordnerisch einzuordnen, gibt es Präzedenzfälle aus einzelnen Gemeinden?
3. Gedenkt die Landesregierung für dieses wachsende Segment eine Regelung zu treffen?

Bozen, 30.08.2021

Landtagsabgeordnete
Riccardo Dello Sbarba
Brigitte Foppa
Hanspeter Staffler

 

Hier könnt ihr die Antwort der Landesregierung herunterladen.

PRESSEMITTEILUNG.

In diesen Tagen freut sich Südtirol nicht nur über die schönen Sommertage. Vielerorts stöhnt man auch unter dem gewaltigen Andrang von Tourist:innen, die geballt über bestimmte Ort- und Talschaften hereinbrechen. Wir diskutieren (endlich!) über die Grenzen des Wachstums im strategischen Tourismussektor, und darüber, wie viel das Land verträgt. Blickt man dieser Tage auf die Autobahn und die verstopften Innenstädte, so fragt man sich unweigerlich, wie Südtirol dieses immer fortwährende „Mehr“ stemmen soll.

Inmitten dieser Zweifel und der angestoßenen Debatte fällt die Kunde, dass die nächste Großveranstaltung ins Haus stehen könnte. Eine Ski-WM in Gröden im Jahr 2029 solls werden. Nachdem das Gadertal vor einigen Wochen einer Mitkandidatur mit der Begründung, die Region vertrage nicht noch mehr, bereits eine Abfuhr erteilt hat, versucht Gröden den Karren jetzt alleine weiterzuziehen.

Wie die Entscheidung in Gröden zustande gekommen? Die Bewohner:innen wurden nicht gefragt, ob sie dieser WM in ihrem Tal zustimmen und auch sonst sucht man vergeblich nach irgendeiner Art der partizipativen Einbindung der Menschen, die im Tal leben und arbeiten. Dabei werden sie jene sein, die mit den Folgen dieser Großveranstaltungen zu leben haben. Ist man sich ihrer Zustimmung sicher, könnte man sie auch fragen.

Wie schon Olympia 2026 soll auch diese Großveranstaltung als „nachhaltig“ und „grün“ verkauft werden. Neue Straßen und Erschließungen sprechen eine andere Sprache. Wir sollten beginnen, über die Grenzen von Green-Washing nachzudenken. Auch sie scheinen erreicht.

BZ, 25.08.2021

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

ANTRAG AUF ABHALTUNG EINER AKTUELLEN DEBATTE.

Kürzlich wurde der erste Teil des sechsten Sachstandsberichts des IPCC veröffentlicht. Die Prognose für die Zukunft fällt noch düsterer als erwartet. Die Erderwärmung wird mit rasanter Geschwindigkeit voranschreiten und die Auswirkungen der Klimakatastrophe werden immens und erdrückend sein.

Gerade in diesem Sommer mit verheerenden Extremsituationen auch in Europa wird der Ernst der Lage wohl allen bewusst. Die Erderwärmung kann nicht mehr auf wirtschaftliche oder ökologische Teilbereiche eingegrenzt werden. Es geht um das Überleben des Planeten und der Menschen, die ihn bevölkern. Die Klimakatastrophe wird im Bericht als umfassende Krise gezeichnet. Diese Sicht erfordert auch ganzheitliche Herangehensweisen, um ihre Auswirkungen zu bekämpfen.

Auch Südtirol muss hierzu seinen Beitrag leisten. Wohnen, Ernährung, Mobilität bilden das Dreieck, in dem Klimaschutz gestaltet wird, oder eben auch nicht. In diesen strategischen Bereichen erwarten sich die kommenden Generationen klare Vorgaben für die Veränderung. Sonst bleibt Enkeltauglichkeit zwar ein schönes, aber auch hohles Wort.

Der derzeitige Klimaplan stammt aus dem Jahr 2011. Der CO2-Fußabdruck von Südtirol ist kaum besser als der umliegender Regionen. Durchschnittlich emittiert jede in Südtirol lebende Person knapp 7,4 Tonnen CO2 im Jahr. Bis 2050 sollen diese auf 1,5 t gesenkt werden – ein Ziel, das Anstrengungen erfordert.

Darüber muss im Land eine Debatte angestoßen werden. Die Uhr läuft, es gilt, keine Zeit mehr zu verlieren.

Wir stellen daher den Antrag auf Abhaltung einer aktuellen Debatte in der Landtagssitzung im Oktober, in der der IPCC-Bericht und die für Südtirol abzuleitenden Maßnahmen diskutiert werden können.

Bozen, 24.08.2021

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler
Sven Knoll
Myriam Atz-Tammerle
Paul Köllensperger
Maria Elisabeth Rieder
Franz Ploner
Alex Ploner
Peter Faistnauer
Josef Unterholzner
Andreas Leiter Reber
Ulli Mair
Sandro Repetto
Diego Nicolini

PRESSEMITTEILUNG.

Zwischen Anfang August und dem 20. September 2021 werden 10.000 Unterschriften gesammelt, um eine Volksabstimmung zum „Noggler“-Gesetz einzuberufen.

Für uns als Grüne und Ökosoziale ist dieses Referendum ein Herzensanliegen. Unsere Landtagsfraktion hatte, nach einem langen partizipativen Prozess mit vielen Beteiligten, gemeinsam mit der SVP das neue Landesgesetz zur direkten Demokratie (LG 22/2018, eingebracht von Amhof, Foppa und Noggler) durchgebracht. Es enthielt weitgehende Neuerungen in diesem Bereich, darunter auch das wichtige Instrument des bestätigenden Referendums auf Landesgesetze. Das bedeutet, dass Landesgesetze (ausgenommen jene, die mit Zweidrittelmehrheit beschlossen worden sind, und die Finanzgesetze), auf Antrag von 300 Bürger:innen ausgesetzt und, falls weitere 13.000 Unterschriften gesammelt werden, einer Volksabstimmung unterzogen werden können.

Dieses Instrument war von Anfang an ein Dorn im Auge. Es hieß, dass es missbraucht werden könne und dass nun die „Referenditis“ ausbrechen würde. Das ist nicht passiert. Es gab in den 3 Jahren seit der Einführung kein einziges Referendum. „Wir wissen es, niemand sammelt zum Spaß Unterschriften“, so die Grünen.

Trotzdem bekam Josef Noggler den Auftrag, ein Gesetz vorzulegen, welches das ungeliebte Referendum aus der Welt schaffen würde. Das passierte nun am 11. Juni 2021.

Das „Noggler“-Gesetz beinhaltet neben der Abschaffung des Referendums noch weitere Verschlechterungen. Der Bürgerrat wird geschmälert. Vor allem aber wird die Information über Volksabstimmungen dem Landtagspräsidium überstellt. Das Präsidium besteht aus 5 Mitgliedern der Mehrheit und 1 Mitglied der Opposition. Von Ausgewogenheit kann beim Präsidium nicht die Rede sein. Das Präsidium wird künftig auch für das Büro für politische Bildung zuständig sein. Damit wird das Büro für politische Bildung zum Handlanger der politischen Mehrheit. Auch das ist nicht akzeptabel.

„Das sind die wichtigsten Gründe, warum wir dazu aufrufen, in der Gemeinde und an den Ständen für den Antrag auf Volksabstimmung zu unterschreiben“, so die Grünen.

 

Bozen, 23.08.2021

Brigitte Foppa, Riccardo Dello Sbarba, Hanspeter Staffler – Landtagsabgeordnete
Felix von Wohlgemuth und Marlene Pernstich – Co-Landesvorsitzende Verdi Grüne Vërc

ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.

Uns wird berichtet, dass in Bruneck eine neue Privatklinik entstehen soll. Bürger:innen aus Bruneck und darüber hinaus fragen sich, ob es hierfür eine öffentliche Finanzierung gibt und wenn ja, wie viel diese ausmacht.

In dieser Angelegenheit richten wir folgende Frage an die Südtiroler Landesregierung:

1. Hat die Landesregierung für den Bau der Klinik öffentliche Gelder reserviert bzw. zugesichert? Wenn ja, welche Beträge?
2. Ist dieser Investitionsbeitrag – falls gewährt oder zugesichert – Teil eines weiter reichenden Plans zur Privatmedizin oder reagiert die Landesregierung in diesen Fällen rein auf Beitragsansuchen?
3. Wie begründet die Landesregierung etwaige Beitragsvergaben?
4. Sind auch für die Führungskosten Beiträge vorgesehen? Wenn ja, in welcher Höhe?
5. Besteht grundsätzlich Bedarf an weiteren Betten nahe dem KH Bruneck?

BZ, 23.08.2021

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

 

Hier die Antwort der Landesregierung.

ANFRAGE ZUR SCHRIFTLICHEN BEANTWORTUNG.

Kürzlich wurden auf dem Gemeindegebiet von Glurns die Ausgleichsmaßnahmen für das neu errichtete Kraftwerk Rambach umgesetzt. Ausgleichsmaßnahmen haben den Sinn, den negativen ökologischen Effekt eines Bauwerkes zu kompensieren.

Im beschriebenen Fall wurde sogar ein landwirtschaftliches Grundstück, welches direkt am Rambach liegt, der Eigenverwaltung Laatsch abgekauft und für die Ausgleichsmaßnahme zur Verfügung gestellt.

Nun gibt es aber von Ökologen und Naturschützern harsche Kritik an der mit teurem Geld durchgeführten Ausgleichsmaßnahme, denn auf der großzügigen Fläche wurde nur ein Seitenarm errichtet, der zu allem Überfluss hart mit Uferschutzmauern verbaut wurde. Die restliche Fläche wurde mit ein paar Pfützen versehen und mit Handelsaatgut begrünt, was völlig gegen eine Ökologisierung der Fläche spricht

Bei dieser Ausgleichsmaßnahme wurden zwar gute Rahmenbedingungen geschaffen, die Umsetzung wird aus ökologischer Sicht als völlig ungenügend eingestuft.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Wieviel hat der Ankauf der landwirtschaftlichen Fläche gekostet?
  2. Wieviel haben die bisher durchgeführten Bauarbeiten gekostet?
  3. Wer ist verwaltungsmäßig und planerisch verantwortlich für die Umsetzung dieser Ausgleichsmaßnahme?
  4. Wurden die zuständigen Expert:innen der Umweltagentur bei der Planung und Umsetzung dieser Ausgleichsmaßnahme einbezogen?
  5. Wurden andere Fachleute der Landesverwaltung (Amt für Jagd und Fischerei, Amt für Wildbachverbauung) konsultiert und einbezogen?
  6. Falls die Fragen 4 und 5 zutreffen, haben die Expert:innen der Landesverwaltung ihr Einverständnis für diese aus ökologischer Sicht fragliche Ausgleichsmaßnahme gegeben?

Bozen, 19.08.2021

 

Landtagsabgeordnete
Hanspeter Staffler
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba

 

Hier könnt ihr die Antwort der Landesregierung herunterladen.

ANFRAGE ZUR SCHRIFTLICHEN BEANTWORTUNG.

Ende Juli 2021 kam es ganz plötzlich in unmittelbarer Nähe des Druckstollens „Kraftwerk Glurns“ zu Wasseraustritten im Bereich der RAIKA St. Valentin, wobei vor allem Kellergeschoße und Garagen von Privatgbäuden und von touristischen Einrichtungen betroffen waren. Die Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Graun konnten durch ihren schnellen Einsatz mit Pumpen größere Schäden vermeiden.

Nachdem der Wasserstrom nicht aufhörte, wurden vom Kraftwerksbetreiber ALPERIA Entlastungsbohrungen zwischen der RAIKA Oberland und dem ANAS-Gebäude gemacht, wobei tatsächlich Wasser führende Adern angezapft wurden. Seitdem befördern Wasserpumpen rund 100 Liter pro Sekunde aus dem Untergrund.

Trotzdem stehen immer noch Keller- und Garagengeschoße unter Wasser und langsam bilden sich auch veritable Bauschäden an den Gebäuden.

Zu Beginn der Havarie war die Herkunft des Wassers unklar, es waren mehrere Theorien im Umlauf.

Mittlerweile hat sich durch Wasseranalysen eindeutig ergeben, dass das austretende Wasser aus dem Reschenstausee und somit aus dem Druckstollen stammt und nicht wie von ALPERIA vermutet aus dem Einzugsgebiet von Großlaboar[1]. Somit ergibt sich nun eine eindeutige Ursachen-Wirkungsbeziehung.

Bei den Recherchen wurde uns auch mitgeteilt, dass etwaige Risse im Druckstollen erst nach völliger Entleerung des Stausees saniert werden können. Es ist anscheinend nicht möglich, den Druckstollen seeseitig zu verschließen, das im Stollen befindliche Wasser über das Kraftwerk Glurns abzuarbeiten und somit den Stollen für eine Inspektion oder für eine Sanierung zugänglich zu machen. Es soll kein Schleusentor im Bereich des Einlaufes in den Stollen geben, was bei der in die Jahre gekommen Anlage Anlass zur Sorge gibt.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Welche Maßnahmen werden vom Kraftwerksbetreiber ALPERIA gesetzt, um die Inspektion und Sanierung des Druckstollens in Angriff zu nehmen?
  2. Wird der Kraftwerksbetreiber ALPERIA die aufgetretenen Schäden an den Gebäuden zu 100 Prozent sanieren und die Eigentümer der Gebäude schadlos halten?
  3. Entspricht es den Tatsachen, dass der Druckstollen „Kraftwerk Glurns“ seeseitig über kein verschließbares Schleusentor verfügt?
  4. Falls ja, wie kann die Sicherheit der Obervinschgauer Bevölkerung bei einem größeren Leck im 70 Jahre alten Druckstollen garantiert werden? Würde das heißen, dass das gesamte eingestaute Wasser des Reschensees über dieses Leck abfließen müsste?
  5. Falls dieses Schreckensszenario zutreffend sein sollte, welche Risikokonzepte gibt es?
  6. Wie kann es sein, dass ALPERIA, wie kürzlich gemeldet, Gewinne ausschüttet, anstatt diese zu 100 Prozent in die Generalsanierung der mittlerweile maroden Anlagenbauteile zu investieren?

Bozen, 19.08.2021

 

Landtagsabgeordnete
Hanspeter Staffler
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba

 

[1] Schreibweise nach Franz Angerer: Rätoromanische Flurnamen von St. Valentin auf der Haide

 

Hier könnt ihr die Antwort der Landesregierung herunterladen.

ANFRAGE ZUR SCHRIFTLICHEN BEANTWORTUNG.

Kürzlich wurden auf dem Gemeindegebiet von Glurns die Ausgleichsmaßnahmen für das neu errichtete Kraftwerk Rambach umgesetzt. Ausgleichsmaßnahmen haben den Sinn, den negativen ökologischen Effekt eines Bauwerkes zu kompensieren.
Im beschriebenen Fall wurde sogar ein landwirtschaftliches Grundstück, welches direkt am Rambach liegt, der Eigenverwaltung Laatsch abgekauft und für die Ausgleichsmaßnahme zur Verfügung gestellt.
Nun gibt es aber von Ökologen und Naturschützern harsche Kritik an der mit teurem Geld durchgeführten Ausgleichsmaßnahme, denn auf der großzügigen Fläche wurde nur ein Seitenarm errichtet, der zu allem Überfluss hart mit Uferschutzmauern verbaut wurde. Die restliche Fläche wurde mit ein paar Pfützen versehen und mit Handelsaatgut begrünt, was völlig gegen eine Ökologisierung der Fläche spricht
Bei dieser Ausgleichsmaßnahme wurden zwar gute Rahmenbedingungen geschaffen, die Umsetzung wird aus ökologischer Sicht als völlig ungenügend eingestuft.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Wieviel hat der Ankauf der landwirtschaftlichen Fläche gekostet?
  2. Wieviel haben die bisher durchgeführten Bauarbeiten gekostet?
  3. Wer ist verwaltungsmäßig und planerisch verantwortlich für die Umsetzung dieser Ausgleichsmaßnahme?
  4. Wurden die zuständigen Expert:innen der Umweltagentur bei der Planung und Umsetzung dieser Ausgleichsmaßnahme einbezogen?
  5. Wurden andere Fachleute der Landesverwaltung (Amt für Jagd und Fischerei, Amt für Wildbachverbauung) konsultiert und einbezogen?
  6. Falls die Fragen 4 und 5 zutreffen, haben die Expert:innen der Landesverwaltung ihr Einverständnis für diese aus ökologischer Sicht fragliche Ausgleichsmaßnahme gegeben?

Bozen, 19.08.2021

Landtagsabgeordnete
Hanspeter Staffler
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba

ANFRAGE ZUR SCHRIFTLICHEN BEANTWORTUNG.

Ende Juli 2021 kam es ganz plötzlich in unmittelbarer Nähe des Druckstollens „Kraftwerk Glurns“ zu Wasseraustritten im Bereich der RAIKA St. Valentin, wobei vor allem Kellergeschoße und Garagen von Privatgbäuden und von touristischen Einrichtungen betroffen waren. Die Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Graun konnten durch ihren schnellen Einsatz mit Pumpen größere Schäden vermeiden.

Nachdem der Wasserstrom nicht aufhörte, wurden vom Kraftwerksbetreiber ALPERIA Entlastungsbohrungen zwischen der RAIKA Oberland und dem ANAS-Gebäude gemacht, wobei tatsächlich Wasser führende Adern angezapft wurden. Seitdem befördern Wasserpumpen rund 100 Liter pro Sekunde aus dem Untergrund.

Trotzdem stehen immer noch Keller- und Garagengeschoße unter Wasser und langsam bilden sich auch veritable Bauschäden an den Gebäuden.

Zu Beginn der Havarie war die Herkunft des Wassers unklar, es waren mehrere Theorien im Umlauf.

Mittlerweile hat sich durch Wasseranalysen eindeutig ergeben, dass das austretende Wasser aus dem Reschenstausee und somit aus dem Druckstollen stammt und nicht wie von ALPERIA vermutet aus dem Einzugsgebiet von Großlaboar[1]. Somit ergibt sich nun eine eindeutige Ursachen-Wirkungsbeziehung.

Bei den Recherchen wurde uns auch mitgeteilt, dass etwaige Risse im Druckstollen erst nach völliger Entleerung des Stausees saniert werden können. Es ist anscheinend nicht möglich, den Druckstollen seeseitig zu verschließen, das im Stollen befindliche Wasser über das Kraftwerk Glurns abzuarbeiten und somit den Stollen für eine Inspektion oder für eine Sanierung zugänglich zu machen. Es soll kein Schleusentor im Bereich des Einlaufes in den Stollen geben, was bei der in die Jahre gekommen Anlage Anlass zur Sorge gibt.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Welche Maßnahmen werden vom Kraftwerksbetreiber ALPERIA gesetzt, um die Inspektion und Sanierung des Druckstollens in Angriff zu nehmen?
  2. Wird der Kraftwerksbetreiber ALPERIA die aufgetretenen Schäden an den Gebäuden zu 100 Prozent sanieren und die Eigentümer der Gebäude schadlos halten?
  3. Entspricht es den Tatsachen, dass der Druckstollen „Kraftwerk Glurns“ seeseitig über kein verschließbares Schleusentor verfügt?
  4. Falls ja, wie kann die Sicherheit der Obervinschgauer Bevölkerung bei einem größeren Leck im 70 Jahre alten Druckstollen garantiert werden? Würde das heißen, dass das gesamte eingestaute Wasser des Reschensees über dieses Leck abfließen müsste?
  5. Falls dieses Schreckensszenario zutreffend sein sollte, welche Risikokonzepte gibt es?
  6. Wie kann es sein, dass ALPERIA, wie kürzlich gemeldet, Gewinne ausschüttet, anstatt diese zu 100 Prozent in die Generalsanierung der mittlerweile maroden Anlagenbauteile zu investieren?

[1] Schreibweise nach Franz Angerer: Rätoromanische Flurnamen von St. Valentin auf der Haide

Bozen, 19.08.2021

Landtagsabgeordnete
Hanspeter Staffler
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba