PRESSEMITTEILUNG.

Der Gesetzentwurf gegen Gewalt an Frauen konnte heute im 4. Gesetzgebungsausschuss deutlich entschärft und verbessert werden.

Am Morgen waren die Fronten noch deutlich verhärtet. Stein des Anstoßes war die „territoriale Anlaufstelle“, die im Entwurf der LRin Deeg auf Ebene der Bezirksgemeinschaften vorgesehen war. Weil das Netzwerk der Frauenhäuser im Vorfeld auf die Problematik eines solchen „Schalters“ aufmerksam gemacht hatten, hatte die grüne Fraktion eine Anhörung vorgeschlagen. ZU Beginn der Sitzung des Gesetzgebungsausschusses fand diese denn auch statt. Die Frauenhausvertreterinnen warnten eindringlich vor diesem Schalter. Die Vertretungen der Bezirksgemeinschaften und auch die zugeschaltete Monika Hauser von medica mondiale schlossen sich den Zweifeln an. Die Opposition (Foppa, Ploner) hatten hierzu Änderungsanträge vorbereitet. Auch in der Mehrheit regten sich Zweifel, ob Anonymität und Sicherheit in so einem Schalterdienst garantiert werden könne (Foppa: „Ein Schalter ist gut für die Beratung zur Steuererklärung, aber nach einer Gewalterfahrung ist das nicht die passende Einrichtung“).

Am Ende lenkte Landesrätin Deeg ein. Der Schalter wurde aus dem Gesetz genommen.

Das ist ein wichtiges Ergebnis. Der Ausschuss stimmte einstimmig für das Gesetz, das in dieser Form einen wichtigen Schritt setzt, für die Eingrenzung der Gewalt an Frauen in unserem Land.

 

Bozen, 25.10.2021

Landtagsabgeordnete

Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

INTERROGAZIONE SU TEMI DI ATTUALITA’.

Prescrizioni del comitato VIA per il cantiere Waltherpark, recepite dalla Giunta provinciale: “Lo scavo non deve essere spinto sotto quota 247,10 m. Per lavori sotto quota 249,50 m deve essere definito un piano di scavo e costruzione che evidenzi i periodi nei quali il livello di falda si trova sotto quota 246,10 m. per garantire che la falda sia sempre protetta da uno strato di terreno di almeno 1 metro. I lavori di scavo oltre quota 249,50 m e costruzione, inclusa la posa della vasca bianca e il riempimento sino a quota di 249,50 m, possono essere eseguiti solo in questi periodi. Deve essere contemplato, visto la notoria rapida crescita della falda in fase di morbida, un margine di sicurezza di un mese”.

Si chiede quindi alla Giunta provinciale:

  1. È stato rispettato il limite dello scavo di 247,10 m? A quale quota più profonda è arrivato?
  2. Se lo scavo è andato sotto quota 249,50 m., è stato fatto il previsto piano di scavo? I lavori sotto quota 249,50 sono stati eseguiti solo nei periodi in cui la falda era sotto quota 246,10?
  3. Dalla risposta alla nostra interrogazione n. 1827/21 risulta che la falda ha superato quota 247,1 m. dal 1° gennaio 2021 al 5 febbraio e dal 7 maggio 2021 ad oggi, che “la committenza in data 10 maggio 2021 ha comunicato all’Agenzia per l’ambiente l’incombenza d’un probabile raggiungimento delle parti profonde della scavo” e che il cantiere è stato “messo in sicurezza a maggio 2021”. Come si concilia questa tempistica col prescritto “margine di sicurezza di un mese”?

 

Bolzano, 25/10/2021

Cons. prov.
Riccardo Dello Sbarba
Brigitte Foppa
Hanspeter Staffler

PRESSEMITTEILUNG.

Heute wird im 4. Gesetzgebungsausschuss des Landtags der LGE 94/21 („Maßnahmen zur Prävention und Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt und zur Unterstützung von Frauen und ihren Kindern, Einbringerin LRin Deeg“) behandelt. Auf Antrag der grünen Fraktion (Abg. Foppa) wird vor der Behandlung eine Anhörung mit Vertreterinnen des Netzwerks der Frauenhäuser abgehalten. Das ist auch deshalb dringend notwendig, weil die Vertreterinnen der Frauenhäuser – es ist fast nicht zu glauben! – in die Vorbereitung des Gesetzes seit fast einem Jahr nicht mehr eingebunden waren. Das heißt, die direkten Expertinnen der Materie waren nur zu Beginn des Prozesses interpelliert worden. Nicht umsonst haben sie in den letzten Tagen Alarm geschlagen und darauf aufmerksam gemacht, dass der Entwurf in die falsche Richtung zielt.

Die grüne Fraktion ist derselben Meinung. „Der Entwurf weist mehrere gravierende Probleme auf, die wir mit Änderungsanträgen abzumildern versuchen“, kommentiert Ausschussmitglied Brigitte Foppa. „Das beste wäre aber, wenn der Gesetzentwurf heute ausgesetzt würde, damit noch nachverhandelt werden und den Expertinnen Gehör geschenkt werden kann“.

Die gröbsten Kritikpunkte sind folgende:

  1. Den Frauenhäusern wird eine „territoriale Anlaufstelle“ übergestülpt, deren Führung nicht definiert ist. In der schlimmsten Hypothese kann es passieren, dass eine Frau, die Gewalt erfahren hat, in dieser Stelle auf einen Bürokraten trifft (es ist nicht einmal definiert, dass die Stelle mit einer Frau besetzt sein muss). Die Anonymität, eine der wichtigsten Bedingungen, ist nicht gesichert. Die „territoriale Anlaufstelle“ ist völlig überflüssig, die Frauenhäuser leisten bereits jetzt, in aller Sicherheit und mit der nötigen Expertise, den Dienst der Anlaufstelle, bzw. könnten diesen ausbauen. Die Gelder wären hier wesentlich besser eingesetzt.
  2. Gravierend: Die Möglichkeit der Konvention mit Vereinen und Organisationen zur Führung von Frauenhäusern ist nicht mehr vorgesehen (das LG 10/89 wird mit diesem Gesetz abgeschafft).
  3. Die zu erarbeitenden „Leitlinien“ sind nicht definiert, nicht einmal, dass sie eine frauenzentrierte, feministische Perspektive einnehmen müssen.
  4. Insgesamt scheint es darum zu gehen, dem bestehenden System einen größeren politisch-administrativen Überbau aufzusetzen, der mehr Kontrolle schafft und Unabhängigkeit einschränkt.

Das alles kann niemals im Sinne der Frauen sein.

 

Bozen, 25.10.2021

 

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

BESCHLUSSANTRAG.

In den nächsten fünf bis acht Jahren könnten Südtirol nicht eine, sondern gleich zwei sportliche Massenveranstaltungen ins Haus stehen. Die Austragung der Biathlonbewerbe im Rahmen der Olympischen Spiele 2026 in Antholz ist bereits sicher. Hinzu könnte eine Ski-WM 2029 in Gröden kommen, hier ist das Bewerbungsverfahren noch nicht abgeschlossen. Beide Bewerbe haben mindestens eine Sache gemeinsam: Sie wurden der Bevölkerung als vollendete Tatsache präsentiert, ohne dass diese Mitspracherecht gehabt hätte, ohne öffentliche Debatte.

Im Vorfeld heißt es meistens, die Veranstaltung würde sich in überschaubarem Rahmen abspielen; es brauche kaum Neubauten, weil alle Strukturen schon da seien; das Ganze habe kaum Auswirkungen auf Natur, Verkehr usw., weil man es „nachhaltig“ gestalten würde – und die Bevölkerung sei einverstanden.

Peu à peu läuft es dann doch etwas anders ab, wie wir am Beispiel Olympia in Antholz bereits jetzt erleben dürfen: Straßen werden gebaut, in Antholz braucht es ein neues Speicherbecken für die Beschneiung, das Biathlonstadion wird erweitert, die Pistenführung aufwändig ergänzt usw.

In Gröden lassen sich die anstehenden Veränderungen bislang nur erahnen. Hier ist bislang die Rede, dass es keine neuen Pisten, sondern lediglich die ein oder andere „Variante“ bräuchte. Hinter diesem Wort kann man sich sehr viel vorstellen. Bei Betrachtung erster Bilder dieser möglichen „Varianten“ der Saslong, erkennt das ungeübte Auge jedoch keinen großen Unterschied zu einer „neuen Piste“.

Wir leben in einer Zeit des Umbruchs. Der „Klimawandel“ macht um Südtirol keinen Bogen. Ob unser Land Tourismuswerbung in Form solcherlei Veranstaltungen braucht, wird von vielen Südtiroler:innen in Frage gestellt. Unser Land leidet schon jetzt unter den Nebenwirkungen des Massentourismus.

Wir glauben daher, dass Großveranstaltungen gerade in Zeiten der Erderwärmung eine neue Grundbedingung brauchen, nämlich den gesellschaftlichen Konsens darüber, ob Veranstaltungen einer bestimmten Größenordnung und Tragweite abgehalten werden sollen, und wenn ja, wie sie abgehalten werden sollen. In zwei Worten gesagt, geht es um 1) Transparenz und 2) Beteiligung.
Es braucht also zum Einen eine klare Offenlegung der Kosten für Mensch und Natur. Ein Grund, warum im Gadertal eine Beteiligung an einer möglichen Ski-WM abgelehnt wurde, war genau dieser Mangel an Informationen. Großveranstaltungen wollen von vielen Köpfen gut überlegt und studiert werden.

Die lokale Bevölkerung hat das Recht, in transparenter Art und Weise zu erfahren, was auf sie zukommt, bevor über die Austragung der Veranstaltung entschieden wird. Und zum zweiten muss in klar strukturierten Beteiligungsprozessen die Entscheidung vorbereitet, entwickelt, gestaltet und den Erwartungen und Bedingungen der lokalen Bevölkerung angepasst werden.

Daher beauftragt der Südtiroler Landtag die Landesregierung

  1. Dafür Sorge zu tragen, dass das Bewerbungsprojekt von Großveranstaltungen den Gemeinderäten und den Bürger:innen der betroffenen Gemeinden verpflichtend in einem angemessenen Zeitraum vor der Bewerbung transparent mit allen Zahlen, Fakten und möglichen Kosten für Mensch und Natur präsentiert wird.
  2. Bei Großveranstaltungen die Bevölkerung in einem partizipativen Prozess miteinzubeziehen, bevor die definitive Entscheidung über die Austragung der Veranstaltung getroffen wird.

Bozen, 22.10.2021

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

PRESSEMITTEILUNG.

In Alpbach wurde heute, 22. Oktober 2021, in der 14. Sitzung des Dreierlandtags (Südtirol, Trentino und Tirol) der Beschlussantrag der Grünen Fraktion zur Reduktion von verkehrsverursachter Lärmbelästigung in der Euregio behandelt.

Verkehrslärm ist ein Problem, das alle Alpenregionen betrifft. Darüber waren sich alle allen drei beteiligten Alpenregionen einig. Der Dreierlandtag hat daher unseren Vorschlag, der von insgesamt 13 Unterzeichner:innen unterstützt wurde, angenommen.

Die Euregio Trentino – Südtirol – Tirol verpflichtet sich daher:

  • länderübergreifende Kontrollen in Bezug auf Lärmemissionen und Geschwindigkeit einzuführen,
  • Reglementierungen in einem einheitlichen Konzept zwischen den Regionen festzulegen;
  • eine länderübergreifende Sensibilisierungskampagne zum leisen Fahren und mit der Aufforderung zur Rücksicht zu initiieren.

Wir hoffen, dass diese Entscheidung auch dazu anregt, tatsächlich Projekte zur Verkehrsbeschränkung auf unseren Alpen- und Dolomitenpässen durchzuführen.

 

Landtagsabgeordnete.
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

PRESSEMITTEILUNG.

In der heutigen Sitzung des 3. Gesetzgebungsausschusses wurde der LGE Nr. 62/20 der Grünen Fraktion zur „Kunst am Bau“ abgelehnt. Der Entwurf sieht vor, dass bei öffentlichen Bauten künftig verpflichtend 1% für Kunst investiert werden muss. Bisher sind die Ausgaben für Kunst am Bau nur als Kann-Bestimmung vorgesehen. Die Auswirkung dieser Regelung sieht man an den öffentlichen Bauwerken der letzten 10 Jahre: 15 von 64 Bauwerken sind ohne Kunst ausgeführt worden. Von den 417 Millionen öffentlichen Geldes, die diese Bauwerke gekostet haben, sind gerade einmal 785.000 für Kunst ausgegeben worden, das sind karge 0,19%.

„Die Ablehnung heute seitens der Mehrheit (Renzler, Locher, Tauber, Vettori) zeigt, welchen Stellenwert Kunst für die Landesregierung hat. 1% ist schon zuviel. Ein trauriges Zeichen, zumal in diesen Zeiten“, resümiert Einbringerin Brigitte Foppa. Krokodilstränen zur schlechten Situation der Kunstschaffenden braucht die politische Mehrheit im Lande nun keine mehr zu weinen.

 

Bozen, 20.10.2021

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

 

Hier der Gesetzentwurf Kunst am Bau und unsere Änderungsanträge.

PRESSEMITTEILUNG.

Am 21. und 22. Oktober 2021 findet in Alpbach die 14. Sitzung des Dreierlandtags (Südtirol, Trentino und Tirol) statt – eine wichtige Gelegenheit für die drei Alpenregionen, Ideen auszutauschen und Entscheidungen zu gemeinsamen Themen zu treffen.

Die Grüne Fraktion, unterstützt von anderen Landtagsfraktionen, bringt einen Beschlussantrag mit konkreten Vorschlägen zur Verringerung der verkehrsverursachten Lärmbelästigung in der Euregio ein.

Verkehrslärm ist ein Problem, das alle Alpenregionen betrifft.

Die Lärmbelästigung durch Autos, Motorräder und LKW beeinträchtigt nicht nur die Lebensqualität der Menschen, sondern auch die der Tiere. Verkehrslärm ist ein Problem für den Tourismus: Urlauber:innen erwarten sich zu Recht Erholung und Ruhe in den Alpen. Allerdings müssen sie oft die Geräuschkulisse des Durchzugsverkehrs, der Staus und der Peaks aufgrund von An- und Abfahrten ertragen. Ganz zu schweigen von den Lärmoszillationen, die durch plötzliche Beschleunigungen oder hohe Geschwindigkeiten von geräuschstarken Motoren selbst im Hochgebirge verursacht werden.

Um dieses Problem gemeinsam zu lösen, fordern die 13 Unterzeichner:innen den Dreierlandtag auf:

  • länderübergreifende Kontrollen in Bezug auf Lärmemissionen und Geschwindigkeit einzuführen,
  • Reglementierungen in einem einheitlichen Konzept zwischen den Regionen festzulegen;
  • eine länderübergreifende Sensibilisierungskampagne zum leisen Fahren und mit der Aufforderung zur Rücksicht zu initiieren.

Jede:r hat ein Recht auf eine leise Umgebung.

 

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

 

Der Beschlussantrag wurde unterzeichnet von:

Brigitte Foppa, Riccardo Dello Sbarba, Hanspeter Staffler, Paolo Zanella, Lucia Coppola, Paul Köllensperger, Alex Ploner, Franz Ploner, Maria Elisabeth Rieder, Peter Faistnauer, Diego Nicolini, Alex Marini, Carlo Vettori

INTERROGAZIONE SU TEMI DI ATTUALITA’.

Nella delibera di Giunta Provinciale nr. 1323/2018 che autorizza il cantiere del WaltherPark, la prescrizione n. 21 recita: “Il livello di falda deve essere monitorato in continuo con almeno due piezometri in sito e paragonato col livello di scavo aperto”. E la prescrizione 26: “Sul sito o nelle immediate vicinanze vanno realizzati un piezometro idrogeologicamente a monte e uno a valle dello scavo sino a quota 235 m. Questi devono essere provvisti di rilevatori di dati in continuo. I dati possono essere richiesti in qualsiasi momento dagli enti competenti”.

Si chiede quindi alla Giunta provinciale:

  1. Sono stati realizzati i piezometri richiesti dalle prescrizioni 21 e 26 e, se sì, per quale periodo di tempo? Questo periodo era adeguato alle problematiche poste dal cantiere?
  2. La Provincia ha richiesto i dati di tali piezometri e, se sì, con quale frequenza li ha richiesti?
  3. Dai dati dei piezometri risultava il crescere progressivo della quota della falda e qual’era?
  4. Si poteva prevedere in anticipo l’allagamento e quindi fermare in tempo gli scavi?
  5. Attualmente il “lago” è coperto da teli di plastica. La prescrizione 21 però impone che “la falda sia sempre protetta da uno strato di terreno di almeno un metro”. Perché non è stata fatta subito rispettare questa prescrizione? La copertura con uno strato di terreno di almeno un metro dovrà essere comunque realizzata ed entro quando? Se no, perché?

Bolzano, 14 ottobre 2021

Cons. prov.
Riccardo Dello Sbarba
Brigitte Foppa
Hanspeter Staffler

INTERROGAZIONE SU TEMI DI ATTUALITA’.

Dal report provinciale in materia di popolazione di lupi, risultano 15 lupi identificati tramite genetica nel 2020, 7 nel 2019 e 14 nel 2018. Una popolazione esigua rispetto ad altre regioni alpine e italiane, che registrano un trend continuo di crescita. Di fronte a questi dati, per spiegare le variazioni anche in negativo della popolazione, c’è chi ipotizza l’esistenza di un bracconaggio illegale anche da noi.

Si chiede quindi alla Giunta provinciale:

  1. Sono stati registrati casi di bracconaggio illegale di lupi e orsi in provincia di Bolzano negli ultimi 10 anni? Se sì, quali, dove e per quanti esemplari uccisi o feriti?
  2. Se non se ne sono registrati, la Provincia ritiene che non esista il fenomeno, o che non si sia riusciti a intercettare simili azioni illegali?
  3. In che modo, da chi, con quale frequenza e con quali mezzi viene controllato in provincia di Bolzano l’eventuale manifestarsi del bracconaggio a discapito di specie protette?

Bolzano, 19 ottobre 2021

Cons. prov.
Riccardo Dello Sbarba
Brigitte Foppa
Hanspeter Staffler

INTERROGAZIONE SU TEMI DI ATTUALITA’.

Sul tema dei sistemi di protezione delle greggi dall’attacco dei grandi predatori, i media hanno riferito che in Sudtirolo nel 2020 sarebbero state presentate solo 6 nuove domande di contributo per la costruzione di recinzioni, a fronte delle 172 domande in Provincia di Trento. Ci risulta che nel 2018 furono 6 le domande di contributo per arnie e 20 per recinzioni (di cui 5 respinte) e nel 2019 furono 16 le domande per arnie e 4 per recinzioni. Cui interessa ora ricevere i dati aggiornati.

 Si chiede quindi alla Giunta provinciale:

  1. NEGLI ANNI 2020 E 2021, quante nuove domande di contributo per la difesa di arnie e quante per la difesa delle greggi sono state presentate e in quali zone?
  2. Quante di queste domande sono state ammesse e quante liquidate a istallazione avvenuta?
  3. Nel corrente anno, quanti allevatori e apicoltori dispongono in totale di sistemi di protezione in Sudtirolo? A quale percentuale corrispondono questi numeri rispetto al totale degli apicoltori e allevatori potenzialmente interessati a queste misure?
  4. Ha la Provincia dati su quanti sistemi analoghi di protezione siano attivi nelle altre regioni alpine interessate dalla presenza di orsi e di lupi? Se sì, quali sono questi dati?
  5. Come può essere interpretato il confronto tra le altre regioni alpine e la nostra provincia?
  6. È aumentata negli ultimi 2 anni la percentuale dei costi coperta da contributo? Di quanto?

 

Bolzano, 19 ottobre 2021

Cons. prov.
Riccardo Dello Sbarba
Brigitte Foppa
Hanspeter Staffler