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ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.

Am 23.10.2021 haben wir Fotos von den Armentara-Wiesen in Wengen erhalten, worauf eindeutig massive Gülleausbringung zu sehen ist. Die Armentara-Wiesen sind artenreichen Bergwiesen und stehen demnach unter Naturschutz. Gülledüngung ist damit nicht erlaubt.
Unsere Recherche anhand der zugeschickten Bilder (siehe oben) hat ergeben, dass es sich wahrscheinlich um die Grundparzelle 2396 der Katastralgemeinde Wengen handelt.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Wurde diese unerlaubte Gülledüngung von der zuständigen Naturschutzbehörde bereits registriert?
  2. Falls ja, wurde der Verursacher laut Naturschutzgesetz sanktioniert?
  3. Was will die Landesregierung endlich unternehmen, um diese Art an Naturzerstörung auf den per Gesetz geschützen artenreichen Bergwiesen zu unterbinden?

Bozen, 28.10.2021

Landtagsabgeordnete
Hanspeter Staffler
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba

 

Hier könnt ihr die Antwort der Landesregierung herunterladen.

BESCHLUSSANTRAG.

Das Gewalt an Frauen viele Facetten hat, ist bekannt. Meist wird Gewalt vor allem in ihrer körperlichen Form wahrgenommen und gemeinhin darüber definiert. Dies ist insofern ein Problem, als dass viele Menschen, darunter gehäuft Frauen, die psychischer Gewalt ausgesetzt sind, diese nicht als solche erkennen. Daher müssen wir als Gesellschaft daran arbeiten und den Dingen einen Namen geben. Vielfach wird ein Unrecht erst als solches perzipiert, wenn es einen Begriff dafür gibt. Vorher haben Betroffene lediglich eine diffuse Ahnung, dass das, was mit ihnen passiert, vielleicht nicht richtig ist.

Dies lässt sich gut anhand des Beispiels „Stalking“ verdeutlichen. Erst seit wenigen Jahren ist uns dieser Begriff bekannt. Seit 2009 ist Stalking in Italien eine Straftat. Auch vor 2009 gab es Opfer von Stalking. Allerdings war es für Opfer dieser terrorisierenden Form des Nachstellens vor 20 Jahren schwierig, sich selbst, ihrem Umfeld und nicht zuletzt dem Rechtsstaat begreiflich zu machen, welche Art von Unrecht ihnen geschah – da es eben das Konzept „Stalking“ gar nicht gab. Heute ist der Begriff geläufig, Stalking wird erkannt und benannt. Dass Stalking im schlimmsten Fall zu Gewaltverbrechen bis hin zu Mord führt, wurde Südtirol im März 2020 durch die Tötung einer jungen Frau in Eppan durch ihren Stalker vor Augen geführt.

Eine weitere Form der psychischen Gewalt ist das so genannte „Gaslighting“. Der Begriff rührt vom englischen Theaterstück „Gas Light“ von 1938 her. Es geht darin um die Beziehung eines Ehepaars, in der der Mann versucht, seine Frau in den Wahnsinn zu treiben. So verschwinden Dinge im gemeinsamen Haus und tauchen an den eigenartigsten Orten wieder auf. Die Frau kann sich dies nicht erklären und ihr Mann redet ihr ein, dass sie selbst die Dinge verlegt hat und sich nicht mehr daran erinnern könne. Zudem flackert das Gaslicht im Haus auf eine eigenartige Weise, was der Mann ebenfalls bestreitet und ihr unterstellt, sie bilde es sich nur ein. Es stellt sich heraus, dass der Mann selbst für die Geschehnisse im Haus verantwortlich ist und seine Frau bewusst terrorisiert, indem er ihre Wahrnehmung in Frage stellt.
Das Theaterstück wurde später auch verfilmt. Einem breiteren Publikum wurde „Gas Light“ jedoch erst bekannt, als der Name des Stückes – symptomatisch für eine Form der Gewalt – Eingang in die Psychologie-Lehrbücher fand.

Das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales definiert Gaslighting als den Versuch, „einen anderen Menschen gezielt zu verunsichern – bis zum völligen Zusammenbruch. Das Opfer kann schließlich nicht mehr zwischen Wahrheit und Schein unterscheiden“.
Das Ziel ist es, durch Manipulation Abhängigkeit zu erreichen oder zu halten. Indem eine getroffene Abmachung oder getätigte Aussage in Frage gestellt bzw. geleugnet wird, wird das Gegenüber extrem verunsichert – bis hin zum Gefühl, der eigenen Wahrnehmung nicht mehr trauen zu können. Gaslighting kann in verschiedenen Kontexten auftreten: Am Arbeitsplatz, unter Freund:innen, in der Familie, in Paarbeziehungen.

In seiner schlimmsten Form läuft Gaslighting in einer Paarbeziehung darauf hinaus, dass es eine „gesunde“ Person gibt, die mehr oder weniger immer recht hat und eine zweite Person, die „nicht gesund“ ist und immer falsch liegt. Das Opfer von Gaslighting vertraut seinen eigenen Gefühlen nicht mehr, weil diese vom Gegenüber marginalisiert und ihre „Richtigkeit“ in Frage gestellt werden. Stellt sich das Opfer mit zunehmender Häufigkeit die Frage, ob es einerseits den Aussagen des oder der anderen noch glauben- und andererseits den eigenen Empfindungen noch trauen kann, dann ist es der Kontrolle des Gegenübers schon ausgeliefert.

Wie bereits erwähnt, hat beispielsweise die Bayerische Landesverwaltung den Begriff „Gaslighting“ als Unterform von Psychischer Gewalt institutionalisiert und somit einen ersten Schritt gemacht, um das Problem als solches zu erfassen und dagegen vorzugehen. Diesem Beispiel kann Südtirol folgen, damit ein erster Schritt gesetzt werden kann, eine bestimmte Form der psychischen Gewalt gezielt zu bekämpfen.

Daher beauftragt der Südtiroler Landtag die Landesregierung

  1. Das Phänomen „Gaslighting“ als Form von psychischer Gewalt anzuerkennen, gegen das es gezielt vorzugehen gilt.
  2. Den Internetauftritt „Gewalt hat viele Gesichter“ der Landesverwaltung zu aktualisieren und ihn um neue Erkenntnisse, Anlaufstellen etc. zu ergänzen.

Bozen, 26.10.2021

 

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

PRESSEMITTEILUNG.

Der Gesetzentwurf gegen Gewalt an Frauen konnte heute im 4. Gesetzgebungsausschuss deutlich entschärft und verbessert werden.

Am Morgen waren die Fronten noch deutlich verhärtet. Stein des Anstoßes war die „territoriale Anlaufstelle“, die im Entwurf der LRin Deeg auf Ebene der Bezirksgemeinschaften vorgesehen war. Weil das Netzwerk der Frauenhäuser im Vorfeld auf die Problematik eines solchen „Schalters“ aufmerksam gemacht hatten, hatte die grüne Fraktion eine Anhörung vorgeschlagen. ZU Beginn der Sitzung des Gesetzgebungsausschusses fand diese denn auch statt. Die Frauenhausvertreterinnen warnten eindringlich vor diesem Schalter. Die Vertretungen der Bezirksgemeinschaften und auch die zugeschaltete Monika Hauser von medica mondiale schlossen sich den Zweifeln an. Die Opposition (Foppa, Ploner) hatten hierzu Änderungsanträge vorbereitet. Auch in der Mehrheit regten sich Zweifel, ob Anonymität und Sicherheit in so einem Schalterdienst garantiert werden könne (Foppa: „Ein Schalter ist gut für die Beratung zur Steuererklärung, aber nach einer Gewalterfahrung ist das nicht die passende Einrichtung“).

Am Ende lenkte Landesrätin Deeg ein. Der Schalter wurde aus dem Gesetz genommen.

Das ist ein wichtiges Ergebnis. Der Ausschuss stimmte einstimmig für das Gesetz, das in dieser Form einen wichtigen Schritt setzt, für die Eingrenzung der Gewalt an Frauen in unserem Land.

 

Bozen, 25.10.2021

Landtagsabgeordnete

Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

INTERROGAZIONE SU TEMI DI ATTUALITA’.

Prescrizioni del comitato VIA per il cantiere Waltherpark, recepite dalla Giunta provinciale: “Lo scavo non deve essere spinto sotto quota 247,10 m. Per lavori sotto quota 249,50 m deve essere definito un piano di scavo e costruzione che evidenzi i periodi nei quali il livello di falda si trova sotto quota 246,10 m. per garantire che la falda sia sempre protetta da uno strato di terreno di almeno 1 metro. I lavori di scavo oltre quota 249,50 m e costruzione, inclusa la posa della vasca bianca e il riempimento sino a quota di 249,50 m, possono essere eseguiti solo in questi periodi. Deve essere contemplato, visto la notoria rapida crescita della falda in fase di morbida, un margine di sicurezza di un mese”.

Si chiede quindi alla Giunta provinciale:

  1. È stato rispettato il limite dello scavo di 247,10 m? A quale quota più profonda è arrivato?
  2. Se lo scavo è andato sotto quota 249,50 m., è stato fatto il previsto piano di scavo? I lavori sotto quota 249,50 sono stati eseguiti solo nei periodi in cui la falda era sotto quota 246,10?
  3. Dalla risposta alla nostra interrogazione n. 1827/21 risulta che la falda ha superato quota 247,1 m. dal 1° gennaio 2021 al 5 febbraio e dal 7 maggio 2021 ad oggi, che “la committenza in data 10 maggio 2021 ha comunicato all’Agenzia per l’ambiente l’incombenza d’un probabile raggiungimento delle parti profonde della scavo” e che il cantiere è stato “messo in sicurezza a maggio 2021”. Come si concilia questa tempistica col prescritto “margine di sicurezza di un mese”?

 

Bolzano, 25/10/2021

Cons. prov.
Riccardo Dello Sbarba
Brigitte Foppa
Hanspeter Staffler

PRESSEMITTEILUNG.

Heute wird im 4. Gesetzgebungsausschuss des Landtags der LGE 94/21 („Maßnahmen zur Prävention und Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt und zur Unterstützung von Frauen und ihren Kindern, Einbringerin LRin Deeg“) behandelt. Auf Antrag der grünen Fraktion (Abg. Foppa) wird vor der Behandlung eine Anhörung mit Vertreterinnen des Netzwerks der Frauenhäuser abgehalten. Das ist auch deshalb dringend notwendig, weil die Vertreterinnen der Frauenhäuser – es ist fast nicht zu glauben! – in die Vorbereitung des Gesetzes seit fast einem Jahr nicht mehr eingebunden waren. Das heißt, die direkten Expertinnen der Materie waren nur zu Beginn des Prozesses interpelliert worden. Nicht umsonst haben sie in den letzten Tagen Alarm geschlagen und darauf aufmerksam gemacht, dass der Entwurf in die falsche Richtung zielt.

Die grüne Fraktion ist derselben Meinung. „Der Entwurf weist mehrere gravierende Probleme auf, die wir mit Änderungsanträgen abzumildern versuchen“, kommentiert Ausschussmitglied Brigitte Foppa. „Das beste wäre aber, wenn der Gesetzentwurf heute ausgesetzt würde, damit noch nachverhandelt werden und den Expertinnen Gehör geschenkt werden kann“.

Die gröbsten Kritikpunkte sind folgende:

  1. Den Frauenhäusern wird eine „territoriale Anlaufstelle“ übergestülpt, deren Führung nicht definiert ist. In der schlimmsten Hypothese kann es passieren, dass eine Frau, die Gewalt erfahren hat, in dieser Stelle auf einen Bürokraten trifft (es ist nicht einmal definiert, dass die Stelle mit einer Frau besetzt sein muss). Die Anonymität, eine der wichtigsten Bedingungen, ist nicht gesichert. Die „territoriale Anlaufstelle“ ist völlig überflüssig, die Frauenhäuser leisten bereits jetzt, in aller Sicherheit und mit der nötigen Expertise, den Dienst der Anlaufstelle, bzw. könnten diesen ausbauen. Die Gelder wären hier wesentlich besser eingesetzt.
  2. Gravierend: Die Möglichkeit der Konvention mit Vereinen und Organisationen zur Führung von Frauenhäusern ist nicht mehr vorgesehen (das LG 10/89 wird mit diesem Gesetz abgeschafft).
  3. Die zu erarbeitenden „Leitlinien“ sind nicht definiert, nicht einmal, dass sie eine frauenzentrierte, feministische Perspektive einnehmen müssen.
  4. Insgesamt scheint es darum zu gehen, dem bestehenden System einen größeren politisch-administrativen Überbau aufzusetzen, der mehr Kontrolle schafft und Unabhängigkeit einschränkt.

Das alles kann niemals im Sinne der Frauen sein.

 

Bozen, 25.10.2021

 

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

BESCHLUSSANTRAG.

In den nächsten fünf bis acht Jahren könnten Südtirol nicht eine, sondern gleich zwei sportliche Massenveranstaltungen ins Haus stehen. Die Austragung der Biathlonbewerbe im Rahmen der Olympischen Spiele 2026 in Antholz ist bereits sicher. Hinzu könnte eine Ski-WM 2029 in Gröden kommen, hier ist das Bewerbungsverfahren noch nicht abgeschlossen. Beide Bewerbe haben mindestens eine Sache gemeinsam: Sie wurden der Bevölkerung als vollendete Tatsache präsentiert, ohne dass diese Mitspracherecht gehabt hätte, ohne öffentliche Debatte.

Im Vorfeld heißt es meistens, die Veranstaltung würde sich in überschaubarem Rahmen abspielen; es brauche kaum Neubauten, weil alle Strukturen schon da seien; das Ganze habe kaum Auswirkungen auf Natur, Verkehr usw., weil man es „nachhaltig“ gestalten würde – und die Bevölkerung sei einverstanden.

Peu à peu läuft es dann doch etwas anders ab, wie wir am Beispiel Olympia in Antholz bereits jetzt erleben dürfen: Straßen werden gebaut, in Antholz braucht es ein neues Speicherbecken für die Beschneiung, das Biathlonstadion wird erweitert, die Pistenführung aufwändig ergänzt usw.

In Gröden lassen sich die anstehenden Veränderungen bislang nur erahnen. Hier ist bislang die Rede, dass es keine neuen Pisten, sondern lediglich die ein oder andere „Variante“ bräuchte. Hinter diesem Wort kann man sich sehr viel vorstellen. Bei Betrachtung erster Bilder dieser möglichen „Varianten“ der Saslong, erkennt das ungeübte Auge jedoch keinen großen Unterschied zu einer „neuen Piste“.

Wir leben in einer Zeit des Umbruchs. Der „Klimawandel“ macht um Südtirol keinen Bogen. Ob unser Land Tourismuswerbung in Form solcherlei Veranstaltungen braucht, wird von vielen Südtiroler:innen in Frage gestellt. Unser Land leidet schon jetzt unter den Nebenwirkungen des Massentourismus.

Wir glauben daher, dass Großveranstaltungen gerade in Zeiten der Erderwärmung eine neue Grundbedingung brauchen, nämlich den gesellschaftlichen Konsens darüber, ob Veranstaltungen einer bestimmten Größenordnung und Tragweite abgehalten werden sollen, und wenn ja, wie sie abgehalten werden sollen. In zwei Worten gesagt, geht es um 1) Transparenz und 2) Beteiligung.
Es braucht also zum Einen eine klare Offenlegung der Kosten für Mensch und Natur. Ein Grund, warum im Gadertal eine Beteiligung an einer möglichen Ski-WM abgelehnt wurde, war genau dieser Mangel an Informationen. Großveranstaltungen wollen von vielen Köpfen gut überlegt und studiert werden.

Die lokale Bevölkerung hat das Recht, in transparenter Art und Weise zu erfahren, was auf sie zukommt, bevor über die Austragung der Veranstaltung entschieden wird. Und zum zweiten muss in klar strukturierten Beteiligungsprozessen die Entscheidung vorbereitet, entwickelt, gestaltet und den Erwartungen und Bedingungen der lokalen Bevölkerung angepasst werden.

Daher beauftragt der Südtiroler Landtag die Landesregierung

  1. Dafür Sorge zu tragen, dass das Bewerbungsprojekt von Großveranstaltungen den Gemeinderäten und den Bürger:innen der betroffenen Gemeinden verpflichtend in einem angemessenen Zeitraum vor der Bewerbung transparent mit allen Zahlen, Fakten und möglichen Kosten für Mensch und Natur präsentiert wird.
  2. Bei Großveranstaltungen die Bevölkerung in einem partizipativen Prozess miteinzubeziehen, bevor die definitive Entscheidung über die Austragung der Veranstaltung getroffen wird.

Bozen, 22.10.2021

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

PRESSEMITTEILUNG.

In Alpbach wurde heute, 22. Oktober 2021, in der 14. Sitzung des Dreierlandtags (Südtirol, Trentino und Tirol) der Beschlussantrag der Grünen Fraktion zur Reduktion von verkehrsverursachter Lärmbelästigung in der Euregio behandelt.

Verkehrslärm ist ein Problem, das alle Alpenregionen betrifft. Darüber waren sich alle allen drei beteiligten Alpenregionen einig. Der Dreierlandtag hat daher unseren Vorschlag, der von insgesamt 13 Unterzeichner:innen unterstützt wurde, angenommen.

Die Euregio Trentino – Südtirol – Tirol verpflichtet sich daher:

  • länderübergreifende Kontrollen in Bezug auf Lärmemissionen und Geschwindigkeit einzuführen,
  • Reglementierungen in einem einheitlichen Konzept zwischen den Regionen festzulegen;
  • eine länderübergreifende Sensibilisierungskampagne zum leisen Fahren und mit der Aufforderung zur Rücksicht zu initiieren.

Wir hoffen, dass diese Entscheidung auch dazu anregt, tatsächlich Projekte zur Verkehrsbeschränkung auf unseren Alpen- und Dolomitenpässen durchzuführen.

 

Landtagsabgeordnete.
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

PRESSEMITTEILUNG.

In der heutigen Sitzung des 3. Gesetzgebungsausschusses wurde der LGE Nr. 62/20 der Grünen Fraktion zur „Kunst am Bau“ abgelehnt. Der Entwurf sieht vor, dass bei öffentlichen Bauten künftig verpflichtend 1% für Kunst investiert werden muss. Bisher sind die Ausgaben für Kunst am Bau nur als Kann-Bestimmung vorgesehen. Die Auswirkung dieser Regelung sieht man an den öffentlichen Bauwerken der letzten 10 Jahre: 15 von 64 Bauwerken sind ohne Kunst ausgeführt worden. Von den 417 Millionen öffentlichen Geldes, die diese Bauwerke gekostet haben, sind gerade einmal 785.000 für Kunst ausgegeben worden, das sind karge 0,19%.

„Die Ablehnung heute seitens der Mehrheit (Renzler, Locher, Tauber, Vettori) zeigt, welchen Stellenwert Kunst für die Landesregierung hat. 1% ist schon zuviel. Ein trauriges Zeichen, zumal in diesen Zeiten“, resümiert Einbringerin Brigitte Foppa. Krokodilstränen zur schlechten Situation der Kunstschaffenden braucht die politische Mehrheit im Lande nun keine mehr zu weinen.

 

Bozen, 20.10.2021

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

 

Hier der Gesetzentwurf Kunst am Bau und unsere Änderungsanträge.

PRESSEMITTEILUNG.

Am 21. und 22. Oktober 2021 findet in Alpbach die 14. Sitzung des Dreierlandtags (Südtirol, Trentino und Tirol) statt – eine wichtige Gelegenheit für die drei Alpenregionen, Ideen auszutauschen und Entscheidungen zu gemeinsamen Themen zu treffen.

Die Grüne Fraktion, unterstützt von anderen Landtagsfraktionen, bringt einen Beschlussantrag mit konkreten Vorschlägen zur Verringerung der verkehrsverursachten Lärmbelästigung in der Euregio ein.

Verkehrslärm ist ein Problem, das alle Alpenregionen betrifft.

Die Lärmbelästigung durch Autos, Motorräder und LKW beeinträchtigt nicht nur die Lebensqualität der Menschen, sondern auch die der Tiere. Verkehrslärm ist ein Problem für den Tourismus: Urlauber:innen erwarten sich zu Recht Erholung und Ruhe in den Alpen. Allerdings müssen sie oft die Geräuschkulisse des Durchzugsverkehrs, der Staus und der Peaks aufgrund von An- und Abfahrten ertragen. Ganz zu schweigen von den Lärmoszillationen, die durch plötzliche Beschleunigungen oder hohe Geschwindigkeiten von geräuschstarken Motoren selbst im Hochgebirge verursacht werden.

Um dieses Problem gemeinsam zu lösen, fordern die 13 Unterzeichner:innen den Dreierlandtag auf:

  • länderübergreifende Kontrollen in Bezug auf Lärmemissionen und Geschwindigkeit einzuführen,
  • Reglementierungen in einem einheitlichen Konzept zwischen den Regionen festzulegen;
  • eine länderübergreifende Sensibilisierungskampagne zum leisen Fahren und mit der Aufforderung zur Rücksicht zu initiieren.

Jede:r hat ein Recht auf eine leise Umgebung.

 

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

 

Der Beschlussantrag wurde unterzeichnet von:

Brigitte Foppa, Riccardo Dello Sbarba, Hanspeter Staffler, Paolo Zanella, Lucia Coppola, Paul Köllensperger, Alex Ploner, Franz Ploner, Maria Elisabeth Rieder, Peter Faistnauer, Diego Nicolini, Alex Marini, Carlo Vettori