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Wohnbaugesetz: Eklat im 4. Gesetzgebungsausschuss

PRESSEMITTEILUNG.

Um die finanzielle Deckung zum Wohnbaugesetz zeigt sich ein nie gesehener Konflikt innerhalb der SVP.

Heute, 08.11.2022 kam es, nach einem auch von Einbringer Renzler als „Schwergeburt“ bezeichneten langen Hickhack um das Wohnbaugesetz, zum Abschluss der Arbeiten im 4. Gesetzgebungsausschuss. Wir erinnern uns: Seit mindestens zehn Jahren soll der öffentliche Wohnbau in Südtirol reformiert werden. Die bisherige Regelung hat zu einem durchgedrehten Wohnungsmarkt geführt, mit Quadratmeterpreisen, die sich niemand leisten kann und einem Wohnkostenanteil von perversen 41% an den Ausgaben einer Familie.

Aus dem Reformvorhaben ist nun eine Minireform geworden – die aber einen Maxikonflikt innerhalb der SVP erahnen lässt. Aufgebrochen ist der Konflikt heute, in der Abschlussphase, vor den Augen der politischen Minderheit und der anwesenden Beamten.

Es ist nämlich üblich und notwendig, dass ein Gesetzentwurf erst dann den Gesetzgebungsausschuss verlässt, wenn die finanzielle Deckung des Gesetzesvorhabens gesichert ist. Dazu braucht es immer ein Gutachten der Finanzabteilung. Im Fall des Wohnbaugesetzes kam eine seitenlange Begründung aus der Finanzabteilung (unterzeichnet vom zuständigen LR Kompatscher Arno), die auf eine Reihe von Mängeln am Gesetz hinwies, weshalb man „außerstande sei, ein Gutachten zum Gesetz abzugeben“. Das ist an sich schon völlig ungewöhnlich und besagt in anderen Worten, dass die Wohnbaulandesrätin nicht imstande gewesen sei, eine ordentliche Kostenberechnung und -deckung vorzulegen. Vor aller Öffentlichkeit bezeichnet man sich damit innerhalb der Landesregierung der Unfähigkeit.

„Während nun jede:r Oppositionelle daraufhin eine Verhandlung mit dem Finanzlandesrat angestrebt hätte, um einen Eklat im Gesetzgebungsausschuss zu vermeiden, vor allem aber um das Gesetz wirklich niet- und nagelfest aus dem Ausschuss zu entlassen, hat man hier auf stur gestellt: Arbeitnehmervertreter Renzler (wohl in Abstimmung mit Landesrätin Deeg) hat einfach die Rückmeldung des Finanzlandesrates ignoriert und eine finanzielle Deckung von 3,5 Mio. Euro für 2023 und 7,8 Mio. für 2024 erfunden, indem er den Sammelfonds für neue Gesetze als Herkunftsort der nötigen Gelder angibt. Eine sehr bequeme Praxis, die sich hiermit etabliert!“, so der erstaunte Kommentar des grünen Ausschussmitglieds Brigitte Foppa.

Wer in diesem Konflikt recht hat, ist nicht auszumachen. Mit der Kommunikations- und Beziehungslage in der Volkspartei scheint es auf jeden Fall nicht gut zu stehen. Die Wohnungsnot und die Sorgen vieler Familien im Lande, ihr Wohnen nicht bezahlen zu können, hätte ein weit besseres Management notwendig.

Bozen, 08.11.2022

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

Author: Heidi

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