ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.

Zur Toni Demetz-Hütte und zur Langkofelhütte durch die Langkofelscharte führt ein kleiner Korblift. Dieser ist nicht dazu geeignet, die Massen auf den Berg zu fahren – das war auch nie sein Ziel. Die derzeitige Kapazität beträgt ca. 230 Personen pro Stunde. Mündlichen Berichten zufolge soll der Lift jedoch potenziert und massentauglich gemacht werden.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Was ist der Stand der Dinge zum Korblift auf den Langkofel: Soll er weiterbetrieben, ausgebaut oder eingestellt werden?
  2. Liegen der Gemeinde Wolkenstein /dem Land Projekte vor, den bestehenden Korblift auszubauen?
  3. Falls ja, stimmt es, dass die Kapazität auf 400/600 Personen pro Stunde potenziert werden soll?
    1. Falls ja, stimmt es, dass der Bau einer Umlaufbahn vorsieht, Teile des Langkofels zu sprengen?
    2. Wir ersuchen um Aushändigung der Daten des Projekts inkl. Kosten und Zeitplanung.
  4. Wir steht die Landesregierung zur (theoretischen) Option „Sprengung Teile des Langkofels“?
  5. Sind öffentliche Förderung/Beiträge oder Finanzflüsse irgendeiner öffentlichen Art für dieses Projekt vorgesehen? Wenn ja, in welchem Ausmaß? Wir ersuchen um eine detaillierte Auflistung.
  6. Ist die aktuelle Größe der Hütten der Langkofelscharte imstande, ein Dreifaches an Gästen pro Stunde zu stemmen? Was sagen die betroffenen Hüttenbetreiber:innen dazu?

 

 

 

Landtagsabgeordnete

Brigitte Foppa

Riccardo Dello Sbarba

Hanspeter Staffler

 

INTERROGAZIONE SU TEMI D’ATTUALITÀ.

Rispondendo alla nostra interrogazione n.13/marzo/2023, “Treni con merci pericolose”, l’assessore ha comunicato che dal 2018 al 2021 la protezione civile è intervenuta 12 volte per emergenze collegate a questi trasporti. Sulla necessità che Provincia e protezione civile vengano informate su questi passaggi, l’assessore ha risposto: “E’ possibile richiedere, d’ufficio, a RFI di fornire informazioni relative a questi trasporti ma non esiste un obbligo specifico di comunicazione nei confronti del dipartimento”. Quindi un modo per essere informata la Provincia ce l’ha.

Si chiede alla Giunta provinciale:

  1. Quante volte la Provincia o altri uffici pubblici hanno chiesto a RFI informazioni su trasporti ferroviari di merci pericolose nel periodo dei 4 anni dal 2018 al 2021?
  2. Queste richieste a RFI sono state fatte anteriormente ai passaggi (quindi in funzione preventiva) o a posteriori?
  3. Quante volte RFI ha risposto a queste richieste fornendo informazioni e quante volte invece non ha risposto?
  4. Quanti trasporti ferroviari di merci pericolose sono transitate lungo l’asse del Brennero nel periodo dei 4 anni dal 2018 al 2021, distinguendo per operatore di traporto ferroviario?

 

Cons. prov.

Riccardo Dello Sbarba

Brigitte Foppa

Hanspeter Staffler

Anfrage zur aktuellen Fragestunde.

Auf der Bozner Talferpromenade gibt es eine allseits sehr beliebte Bar, die Bar St. Anton. Sie wird von vielen Spaziergänger:innen für eine Rast genutzt. Seit vielen Jahren ist die Bar, im Besitz des Landes, von einer Pächterfamilie geführt. Der Pachtvertrag wurde im Jahr 2021 für weitere 10 Jahre verlängert, mit der Klausel, dass bei einem eventuellen Übergang des Gebäudes an die Gemeinde Bozen der Vertrag hinfällig werde. In Medienartikeln ist immer wieder über die Bar zu lesen, und alle Berichte laufen darauf hinaus, dass nunmehr die Besitzerin die Gemeinde Bozen sei und Eingriffe plane (Ausbau Toiletten und anderes). Die Pächter darauf angesprochen berichten, dass mit ihnen niemand gesprochen habe.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Wem gehört die Bar St. Anton zum derzeitigen Zeitpunkt?
  2. Falls sie noch im Besitz des Landes ist: Gibt es Pläne einer Übergabe an die Gemeinde Bozen? Wie sehen diese aus? Gibt es Verkaufspläne? Verkaufspreis? Zeitplan? Was passiert im Falle einer Übergabe mit den Pächtern?
  3. Falls sie an die Gemeinde Bozen übergegangen ist: Wie erfolgte die Übergabe? Wann und zu welchem Preis? Wie wurde die Pachtsituation geregelt?
  4. Wie erfolgt die Kommunikation mit den Pächtern? Ist es normal, dass Pächter einer Landesimmobilie eventuelle Änderungen ihrer Situation aus den Medien entnehmen müssen?

 

Bozen, 15.03.2023

Landtagsabgeordnete

Brigitte Foppa

Riccardo Dello Sbarba

Hanspeter Staffler

 

ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.

In der Gemeinde Prad am Stilfserjoch widerrechtlich beschlossen, ein Auwaldgebiet in eine landwirtschaftliche Zone umzuwandeln. Die Landesregierung befand dieses Vorhaben mit Beschluss Nr. 739 vom 11.10.2022 für nicht zulässig und lehnte die Änderung des Landschaftsplanes ab. Es hat sich ergeben, dass über 600 m2 Auwald ohne Genehmigung und damit widerrechtlich bereits gerodet wurden. Der Bürgermeister muss nun die Rückführung der Fläche in Auwald anordnen.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Hat der Bürgermeister der Gemeinde Prad dem Beschluss der Landesregierung Folge geleistet und im Sinne des Naturschutzgesetzes die Umwandlung der Obstwiese in Auwald bereits angeordnet?
  2. Falls nein, was gedenkt die Landesregierung zu tun, um den eigenen Beschluss und das Naturschutzgesetz durchzusetzen?
  3. Sollte die Umwandlung nicht stattfinden, ab wann greifen die Sanktionen und wer wird diese veranlassen?

 

Bozen, 13.03.2023

Landtagsabgeordnete

Hanspeter Staffler

Brigitte Foppa

Riccardo Dello Sbarba

 

ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.

Kürzlich publizierte das ASTAT Zahlen der Wasserdienste für die Versorgung des Haushaltssektors – 2020 (AstatInfo 5.1.2023). Darin wird unter anderem das täglich abgegebene Trinkwasser pro Einwohner mit 238 l angegeben. Dieser Wert ist im internationalen Vergleich ungewöhnlich hoch. Laut Wassernutzungsplan verbrauchen Südtirols Tourist:innen knapp 500 Liter Trinkwasser pro Person und Tag.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Wie erklärt sich die Landesregierung den relativ hohen Trinkwasserverbrauch (in internationalen Vergleich) von 238 Liter pro Person und Tag?
  2. Bezieht sich der durchschnittliche Wasserverbrauch von 238 Liter nur auf die Einwohner:innen oder fällt der Verbrauch der Tourist:innen auch in diese Rechnung?
  3. Dividiert man die entnommene Trinkwassermenge von 92,8 Mio. m3 durch Südtirols Einwohner:innen, so kommt ein Tagesverbrauch von knapp 500 Liter heraus. Wie lässt sich die Differenz zwischen entnommener Trinkwassermenge und abgegebenes Trinkwasser pro Person erklären?

 

Bozen, 13.03.2023

Landtagsabgeordnete

Hanspeter Staffler

Brigitte Foppa

Riccardo Dello Sbarba

PRESSEMITTEILUNG.

In der April-Landtagswoche befasst sich die Grüne Fraktion mit zwei hochaktuellen Themen: der nicht enden wollenden Trockenheit und dem Chaos an den Schulen zwischen Zusammenleben und Recht auf Erstsprache. Mit zwei Beschlussanträgen wollen wir hier mit Lösungsvorschlägen ansetzen:

Umsetzung des Wassersparens im Obstanbau

Der erste Beschlussantrag befasst sich mit der derzeit anhaltenden Trockenheit.

Aufgrund der anhaltenden Trockenheit ist der Wasserstand in den Fließgewässern weiterhin auf einem Tiefstand. Die Wasserkraftwerke klagen über Produktionsverluste von etwa 40 Prozent. Immer wieder wird über die Nichteinhaltung der lebensnotwendigen Restwassermenge der Flüsse und Bäche berichtet, die nun oftmals sogar ausgetrocknet sind.

Das eklatanteste Beispiel ist der Schlandraunbach bei Schlanders, der normalerweise viel Wasser führt, weil er von einem großen Einzugsgebiet mit Bergen über 3.000 Metern Höhe gespeist wird. Nun berichtete uns Landesrat Vettorato, dass im Mai letzten Jahres so viel Wasser – legal und weniger legal – für die Bewässerung von Obstplantagen abgeleitet wurde, dass der Unterlauf des Baches austrocknete und ein Fischsterben auslöste.

Es ist kein Zufall, dass die Obstwiesen in Schlanders so viel Wasser benötigen. Hier ist der Prozentsatz der Obstanbauflächen, die ausschließlich durch Oberkronenberegnung bewässert werden, mit 64% extrem hoch. Dabei benötigt die Tropfberegnung 35% weniger Wasser als die Oberkronenberegnung. „Das ist angesichts der knappen Wasserressourcen ein riesiges Sparpotenzial“, erklärt Erstunterzeichner Hanspeter Staffler.

Derzeit gibt es in Südtirol rund 5.000 Hektar Apfelplantagen, die nicht über eine Tropfberegnung verfügen, und es ist an der Zeit, dies zu ändern. Deshalb fordern wir die Landesregierung auf, eine gezielte Sensibilisierungs- und Informationskampagne zu starten und den Einheitspreis der jährlichen Wassergebühren für landwirtschaftliche Flächen mit Oberkronenberegnung um 35% zu erhöhen. Dadurch sollen die Betriebe zu einer möglichst raschen Umstellung ihrer Bewässerungsanlagen bewegt werden

Recht auf Mehrsprachigkeit im Bildungssystem des Landes

Mehrsprachiges Lernen ist ein Recht. Und viele Familien fordern dieses Recht seit langem ein. Von Kindesbeinen an verschiedene Sprachen zu lernen fällt leichter, und wer mehrere Sprachen spricht, hat mehr Chancen im Leben. In Südtirol wird dies jedoch durch die getrennten Schulsysteme erschwert. So kommt es, dass unsere Jugendlichen Angst haben oder sich schämen, die zweite Sprache zu sprechen. Immer mehr Familien melden ihre Kinder im anderen Schulsystem an, und die Landesregierung greift zu immer abenteuerlicheren Maßnahmen, um die Familien davon abzubringen. Je mehr der Wunsch nach Mehrsprachigkeit wächst, desto vehementer wird er abgelehnt. Dabei würde eine mehrsprachige Schule als zusätzliches Modell den gewohnten muttersprachlichen Unterricht, wie ihn das Autonomiestatut garantiert, nicht beeinträchtigen. Im Gegenteil: Er würde sogar gestärkt. Nicht zuletzt dadurch, weil das mehrsprachige Angebot jeweils nur bei entsprechender Nachfrage eingerichtet werden würde. Eine mehrsprachige Schule sollte nicht ad hoc vom Lehrpersonal improvisiert, sondern mit eigens dafür ausgebildetem pädagogischem Personal gestaltet werden. Kinder und Jugendliche können sich so gemeinsam verschiedenen Sprachen nähern. „Wir Grüne haben uns immer für dieses dritte Bildungsangebot eingesetzt, auch um Mädchen und Jungs, die bereits in ihren Familien Mehrsprachigkeit erleben und sich nicht auf eine Erstsprache festlegen wollen, ein ‚Zuhause‘ zu geben“, so die Erstunterzeichnerin Brigitte Foppa. Deshalb schlagen wir der Landesregierung vor

  • die Einführung eines alternativen mehrsprachigen Angebots an unseren Schulen, sobald eine Mindestzahl von Einschreibungen erreicht ist;
  • Monitoring und Fortbildungskurse für das Personal der mehrsprachigen Klassen anzubieten;
  • die Kommunikation und Durchlässigkeit zwischen den Schulsystemen (Deutsch und Italienisch) zu verbessern;
  • in der Gesetzgebung das Konzept der „Muttersprache“ durch das von (auch mehreren) “Erstsprache(n)“ zu ersetzen.
  • das bestehende, im Autonomiestatut vorgesehene Schulangebot weiterhin zu gewährleisten.

 

BZ, 11.04.2023

Brigitte Foppa
Hanspeter Staffler
Hanspeter Staffler

BESCHLUSSANTRAG.

Die derzeit herrschende Wasserknappheit zeigt auf, welche Auswirkungen die Erderhitzung haben kann: höhere Temperaturen und geringere Niederschläge beeinträchtigen die Wasserversorgung. Möglicherweise sind die Jahre 2022 und 2023 besonders trockene Jahre und die Folgejahre sind vielleicht nicht ganz so angespannt. Aber ein Trend scheint sich für die kommenden Jahre und Jahrzehnte abzuzeichnen, heiße und trockene Phasen dürften sich häufen, Wasserknappheit kann zum ständigen Begleiter werden.

Es ist alles hergerichtet, falls nicht bald ausgiebige und beständige Niederschläge Abhilfe schaffen. Südtirols Quellen schütteten bereits im Jahr 2022 bis zu 40% weniger Wasser. Hotspots wie Schlerngebiet, Salten oder Prämajur im Obervinschgau mussten bereits mit Tankwasser versorgt werden. Viele Gemeinden hatten im vergangenen Jahr in Kombination mit Sparmaßnahmen gerade noch genug Wasser, Wasserwarte sind aber angesichts des niederschlagsarmen Winters 2022/23 sehr besorgt. Die Wasserversorgung einiger Siedlungen sei gefährdet.

Südtirols Etschtal verfügt über einen riesigen Grundwasserspeicher, der normalerweise durch Niederschläge und wasserführende Bäche ständig aufgefüllt wird. Allerdings reagiert der Grundwasserkörper mit zeitlicher Verzögerung auf Wassergaben oder auf Wasserentzug, derzeit haben die Tiefbrunnen eine sinkende Tendenz. Wenn es so weiter geht, werden viele Brunnen im Laufe des ersten Halbjahres auf einen historischen Tiefstand sinken.

Der Wasserabfluss in Südtirols Bächen und in der Etsch war im vergangenen Jahr weiter unter dem Durchschnitt. Wasserkraftwerke beklagten Einbußen in der Produktion von rund 40%. Es erreichten uns laufend Klagen, dass die Restwassermenge in Bächen nicht eingehalten würde, in einzelnen Fällen kam es gar zum Trockenfallen von Bächen.

Eklatantestes Beispiel dafür war der Schlandraunbach bei Schlanders, welcher von einem großen Einzugsgebiet mit Bergen über 3000 Metern gespeist wird und normalerweise viel Wasser führt. Im Mai des vergangenen Jahres wurde legal und illegal (laut Auskunft von Landesrat Vettorato) so viel Wasser für die Beregnung von Obstanlagen abgezweigt, dass der Unterlauf trocken fiel, was ein Fischsterben auslöste.

Es ist aber auch kein Zufall, dass die Obstanlagen von Schlanders so viel Wasser benötigen. Denn der Anteil an Wiesen mit ausschließlicher Oberkronenberegnung ist in Schlanders mit 64% (laut Lafis-Fruit) extrem hoch, landesweit liegt die Quote bei 30%. Es hat den Anschein, dass die bisher üppige Wasserführung des Schlandraunbaches Investitionen ins Wassersparen hintanhielten, jetzt wo das Wasser im Schlandraunbach knapp wird, fehlen die Tropfberegnungssysteme.

Tropfberegnung benötig im Gegensatz zur Oberkronenberegnung 35% weniger Wasser, was angesichts der knappen Wasserressourcen ein gewaltiges Einsparungspotential darstellt. Südtirolweit gibt es zurzeit rund 5.000 Hektar Apfelanlagen (von 16.000 Hektar insgesamt), welche über keine Tropfberegnung verfügen (Lafis-Fruit), sondern die Obstanlagen ausschließlich mit Oberkronenberegnung bewirtschaften. Diese 5.000 Hektar sollten nun durch steuernde Maßnahmen so rasch wie möglich auf Tropfberegnung umstellen.

Daher beauftragt der Südtiroler Landtag die Landesregierung

  1. Im Sinne der bestehenden Normen eine gezielte Sensibilisierungs- und Informationskampagne zu starten, um die säumigen Landwirt:innen auf die dringende Notwendigkeit der Umstellung und auf die möglichen finanziellen Förderungen hinzuweisen.
  2. Für jene Obstbauflächen, welche ausschließlich mit Oberkronenberegnung bewirtschaftet werden, den Einheitspreis der jährlichen Wassergebühren um 35% anzuheben.

 

Bozen, 23.03.2023

 Landtagsabgeordnete

Hanspeter Staffler

Brigitte Foppa

Riccardo Dello Sbarba

 

BESCHLUSSANTRAG.

Im Autonomiestatut wird in Artikel 19 das Recht auf den muttersprachlichen Unterricht geregelt. Dieses Recht, erkämpft vor mehreren Jahrzehnten, bildete eine Säule der Südiroler Autonomie. Als Schutz der Minderheit hat dieses Prinzip eine wesentliche Berechtigung.

Die sprachliche Welt der Gründer:innen der Autonomie ist jedoch nicht mehr dieselbe wie die sprachliche Realität, in der wir heute leben. Was damals nicht vorstellbar, ja nicht gewünscht war (und vielleicht auch heute strukturell nur erduldet wird) ist die Tatsache, dass italienisch- und deutsch, bzw. ladinischsprachige Südtiroler:innen sich einen Kultur- und Lebensraum teilen. Die Nähe mehrerer Kulturen ist ein Schatz von unvorstellbarer Größe, der außerhalb Südtirols als solcher wahrgenommen, innerhalb Südtirols aber oftmals nicht als Vorteil verstanden wird. Ein Teil dieses spezifischen Kulturraums sind auch viele Südtiroler Familien, in denen nicht eine der drei großen Landessprachen gesprochen wird, sondern zwei oder sogar drei. Diese Kinder wachsen nicht nur mit einer Mutter- oder Erstsprache auf, sondern mit mehreren. Dass das Prinzip des muttersprachlichen Unterrichts jenen Kindern, die nicht nur mit einer, sondern mehreren utter- oder Erstsprachen aufwachsen, nicht gerecht wird, war zu Zeiten der Verfassung des Artikel 19 nicht abzusehen bzw. nicht vorstellbar. Heute ist es so, dass den Kindern, die mit zwei oder mehreren utter- oder Erstsprachen aufwachsen, kein auf sie zugeschnittenes Schulsystem zur Verfügung steht.

Dasselbe gilt für die vielen Familien, in denen zwar lediglich eine Sprache gesprochen wird, die es aber als Mehrwert verstehen, ihre Kinder so früh wie möglich an die Zweit- oder Drittsprache des Landes heranzuführen.

Dass das Bedürfnis vieler Eltern, ihre Kinder die jeweilige zweite Sprache so gut wie möglich lernen zu lassen mit einer objektiven Notwendigkeit einhergeht, zeigen die Ergebnisse beider Kolipsi-Studien der Eurac. Denn das Sprachniveau der Schüler:innen in der jeweiligen Zweitsprache ist alles andere als gut. In der Kolipsi II-Studie (Daten des Schuljahres 2014/2015) wurde festgehalten, dass das Niveau von Deutsch bzw. Italienisch als Zweitsprache im Vergleich mit den Ergebnissen der ersten Kolipsi-Studie (Daten des Schuljahres 2007/2008) gesunken sei. Das Fazit der Forscherinnen ist ernüchternd bis düster: „Besonders nachdenklich stimmt dabei das Ergebnis […] in Anbetracht der Tatsache, dass für einen größer gewordenen Teil der Jugendlichen eine aktive Teilnahme am Alltagsleben der Zweitsprache in der Zweitsprache kaum oder nur schwer möglich ist“ (siehe Kolipsi II, 2017, S. 65).

Was passiert also in einem System, dessen Grundstruktur die Bedürfnisse der in ihm lebenden Menschen nicht mehr umfasst? Die Menschen werden sich bewusst, dass sie zwar das System nicht ändern, es aber behelfsmäßig auf ihre Bedürfnisse ausrichten können. So geschah es, dass immer mehr Südtiroler:innen ihre Kinder in die Schulen der Zweitsprache einschrieben und einschreiben. Der Wunsch, die eigenen Kinder gut auf die Südtiroler Realität – jene eines mehrsprachigen Landes – vorzubereiten, ist nachvollziehbar. Paradoxerweise kann jedoch genau diese Art der Behelfs-Lösung das System des muttersprachlichen Unterrichts gefährden. Denn jene Familien, die ihr Kind weiterhin in ihrer utter- oder Erstsprache unterrichtet wissen möchten, laufen dadurch Gefahr, wider Willen Teil einer mehrsprachigen Schule zu werden.

Kurzum: Das System ist an einem Kipppunkt. Man kann davor die Augen verschließen oder damit beginnen, die Realität als solche anzuerkennen und neben der italienischen und der deutschen Schule als Zusatzangebot für alle, die das wollen, auch mehrsprachige Bildungsformen anzubieten. Ein solches frei wählbares Zusatzmodell würde die derzeitige Situation entzerren und entlasten. Deutschsprachige Schulen bzw. italienischsprachige Schulen würden wieder ihrem Auftrag der Vermittlung in der utter- oder Erstsprache gerecht werden – und für alle jene, die dies wünschen, stünde eine Alternative bereit.

Daher beauftragt der Südtiroler Landtag die Landesregierung

  1. Sicherzustellen, dass das Recht auf freie Schulwahl laut Verfassung auch in Zukunft für Schüler:innen und deren Eltern gewährt ist.
  2. Projekte mehrsprachigen Unterrichts immer dann zuzulassen, zu unterstützen und zu fördern, wenn eine festzulegende Mindestanzahl an Eltern (z.B. 14 für den Kindergarten, 15 für die restlichen Schulstufen) ihre Kinder in eine entsprechende Abteilung einschreiben.
  3. Projekte mehrsprachigen Unterrichts dauerhaft wissenschaftlich zu begleiten.
  4. „Didaktik der Mehrsprachigkeit“ in der Ausbildung des Lehrpersonals sowie der pädagogischen Fachkräfte vorzusehen.
  5. „Didaktik der Mehrsprachigkeit“ in den Fortbildungen des Lehrpersonals und der pädagogischen Fachkräfte vorzusehen.
  6. Die Durchlässigkeit der Schulsysteme (deutsch und italienisch) zu verbessern und das Wechseln von der Rangliste des einen Systems in das jeweils andere durch die Zusammenarbeit der jeweiligen Schulämter zu erleichtern.
  7. In der Landesgesetzgebung und der Beschließungstätigkeit der Landesregierung zum gesamten Thema der Sprachdidaktik in Südtirol neben dem Konzept der „Muttersprache“ auch das Konzept der mehrfachen Muttersprache oder „Muttersprachen“ zu berücksichtigen.

Bozen, 24.03.2023

Landtagsabgeordnete

Brigitte Foppa

Riccardo Dello Sbarba

Hanspeter Staffler

PRESSEMITTEILUNG.

18 Millionen pro Jahr sind es in Deutschland, einige Hunderttausend in der Schweiz und einige Zehntausend in Südtirol: Singvögel, die durch Kollision mit Lärmschutzwänden und Glasfassaden zugrunde gehen. Freistehende Wände, die aus transparentem Glas bestehen, sind regelrechte Todesfallen für unzählige Singvögel. Dabei muss das nicht sein, wenn Glasfassaden oder Glaselemente halbtransparent oder mit geeigneten Mustern versehen sind, dann erkennen die Vögel das Hindernis und drehen rechtzeitig ab.

Der von den Grünen heute im zweiten Gesetzgebungsausschuss eingebrachte Gesetzentwurf sieht vor, bereits vorhandene Lärmschutzwände, welche aus transparenten Glaselementen errichtet wurden, ehestens mit geeigneten Klebefolien nachzurüsten, sodass das sinnlose Sterben ein Ende hat. Zudem sieht die Initiative vor, dass Lärmschutzwände, Glasbauwerke und Glasfassaden, welche zukünftig gebaut werden, bereits von Anfang an aus Vogelschutzglas zu errichten sind. Diese einfachen Maßnahmen dürften über 80% der tödlichen Kollisionen verhindern, so die Einschätzung des Erstunterzeichners Hanspeter Staffler.

Im zuständigen Gesetzgebungsausschuss des Landtages wurde der Gesetzesvorschlag am Mittwoch intensiv und umfassend diskutiert, es wurden auch einige Nachschärfungen vorgeschlagen. Die anwesende Landesrätin Maria Hochgruber Kuenzer machte Hanspeter Staffler den Vorschlag, gemeinsam mit den zuständigen Landesämtern einige Passagen zu überarbeiten und den Gesetzesvorschlag in einer der nächsten Sitzungen zu behandeln. „Das Land steckt mitten in einer Naturkrise, Insekten- und Vogelpopulationen brechen dramatisch ein, daher ist rasch zu handeln“ sagt Hanspeter Staffler, der sich so schnell wie möglich mit den Landesämtern treffen will.  Die Gemeindekommissionen für Raum und Landschaft sollten sich dieses Themas annehmen, denn sie können den Kollisionsschutz wildlebender Vögel in ihrer täglichen Arbeit konkret umsetzen.

PRESSEMITTEILUNG.

Der 4. Gesetzgebungsausschuss hat heute den Gesetzentwurf der Grünen Fraktion Nr. 127/23 “Garantiefonds für unverschuldete Rückstände privater Mieterinnen und Mieter” behandelt.

Dieses Thema blickt auf eine lange Geschichte zurück:

Im Jahr 2022 wurde der Öffentliche und der Geförderte Wohnbau in Südtirol in einzelnen Teilen neu geordnet, wobei das WOBI vom geförderten Wohnbau ausgegliedert wurde. Eine Neuerung des LG 15 betrifft das Problem der Mieten, bzw. des Leerstandes. In Südtirol gibt es derzeit 239.000 Wohnungen, davon sind ca. 29.000 leerstehend (12 %). Seit einiger Zeit versucht man, dem Thema des Leerstands durch gezielte Erhöhungen der GIS beizukommen, bisher ohne größere Ergebnisse.

Es ist aber bekannt, dass in Südtirol viele freistehenden Wohnungen nicht vermietet werden, weil die Besitzer:innen fürchten, nicht zu ihrer Miete zu kommen. Aus diesem Grund besteht seit vielen Jahren die Forderung, einen Garantiefonds einzuführen, der in diese Problematik eingreift.

2022 wurde zwar ein Garantiefonds in das Gesetz Nr. 15 aufgenommen, aber dieser richtet sich ausschließlich an Vermieter:innen und berücksichtigt nicht die Mieter:innen, die ohne „eigenes Verschulden“ in Zahlungsschwierigkeiten geraten (z. B. bei schwerer Krankheit oder Arbeitsverlust).

Ein weit besserer Ansatz wäre es, die Mieter:innen, die unverschuldet zahlungsunfähig werden, zu unterstützen. Dies wurde auch von den Mieter- bzw. Vermietervertretungen bestätigt, die während der Debatte im Landtag darauf hingewiesen hatten, dass es viel sinnvoller wäre, die Mieter:innen an dem Fonds zu beteiligen. Und genau darauf zielt der heute im vierten Gesetzgebungsausschuss von Brigitte Foppa eingebrachte Gesetzesentwurf ab: die Möglichkeit, einen Garantiefonds einzurichten, der die Deckung der Miete bei unverschuldeten Zahlungsrückständen garantiert – unter Beteiligung von Mieter- und Vermietervertretern.

Der Gesetzentwurf wurde abgelehnt (4 Ja- und 4 Nein-Stimmen). Aus Mehrheit war zu vernehmen: „Es gibt in Südtirol schon genug Hilfen für Leute in Not“.