Beschlussantrag.

Die Klimakrise hat unser Land erreicht: Hitzerekorde, Wetterkapriolen, Jahrhundertstürme, gestresste Wälder, Borkenkäfermassenvermehrung, Trockenheit und Wassermangel verursachen Kopfzerbrechen. Der ungebremste Energieverbrauch über Jahrzehnte und der damit verbundene ungeheure Ausstoß von Treibhausgasen sind Ursachen dafür.

Im Sommer 2021 hat sich die EU auf das „Europäische Klimagesetz[1]“ verständigt, wobei die Emissionen bis 2030 um 55 Prozent gegenüber 1990 zu reduzieren sind. Für das Jahr 2050 soll eine EU-weite Treibhausgas-Neutralität erreicht werden. Der Reduktionszielpfad sieht eine lineare Abnahme der Treibhausgase bis zum Jahr 2050 vor.

Um dieses Ziel zu erreichen, braucht es eine Technologiekombination und effektive Einsparungen des Energieverbrauchs. Die wachstumsgetriebene Wirtschaft benötigt immer mehr Energie, wobei volkswirtschaftlich und klimapolitisch gleichzeitig Einsparungspotentiale nötig sind. Bevor Südtirol nicht zu 100% auf den Zielpfad einschwenkt, dürfte es rein rechnerisch keine energiefressenden Wachstumsprojekte mehr geben.

Der Sektor „Technische Beschneiung“ ist ein Energie- und Ressourcenfresser, welcher bisher gelegentlich aus der Sicht des Naturschutzes[2] negative Schlagzeilen machte, aber aus Sicht des Wasserkreislaufes und des Energiebedarfs ein gemütliches Schattendasein führte. Südtirols Tourismusindustrie hat nicht nur einen überdurchschnittlich großen ökologischen Fußabdruck, sondern verbraucht auch Unmengen an Wasser[3], Landschaft[4] und Energie.

Der geschätzte Stromverbrauch für Aufstiegsanlagen und Schneekanonen in Südtirol beläuft sich pro Jahr auf 165.000 MWh[5], was dem Verbrauch sämtlicher Haushalte der Städte Bozen, Meran und Brixen entspricht. Daher ist es gesellschaftspolitisch vollkommen irreführend, wenn die Landesregierung den Menschen das Stromsparen beim Zähneputzen empfiehlt und gleichzeitig stromfressende Wachstumsprojekte wie Aufstiegsanlagen, Beschneiungsbecken[6] und Schneekanonen genehmigt.

Wasserbedarf

Der Wasserbedarf für die Beschneiung der Pisten hat in den letzten Jahren stark zugenommen: Während im Jahr 2012/2013 rund 6,1 Millionen Kubikmeter Wasser nötig waren, sind es mittlerweile bereits zwischen 8 und 10 Millionen Kubikmeter. Genehmigt sind aktuell sogar 12,6 Millionen Kubikmeter Wasservolumen für die Beschneiung der Schipisten.[7] Dieses Wasser wird dem natürlichen Wasserkreislauf entzogen und entweder zeitlich verzögert oder räumlich verlagert wieder abgegeben. Die Auswirkungen können je nach Einzugsgebiet mehr oder weniger negativ ausfallen, es gibt allerdings Hinweise, dass die Wassernutzung für künstliche Beschneiung zu Wasserproblemen führen kann.[8] Hierzu gibt es noch zu wenig Untersuchungen.

Energiebedarf Beschneiung

Der jährliche durchschnittliche Stromverbrauch für Aufstiegsanlagen und Schneekanonen beläuft sich auf durchschnittlich 165.000 MWh (bezogen auf die letzten sechs Jahre). Davon entfallen allein auf die Schneekanonen rund 70.000 MWh. Dies entspricht dem Stromverbrauch der Haushalte von Meran und Brixen! Das heißt mit jedem neuen oder vergrößerten Beschneiungsbecken steigt der Strombedarf, für jeden Kubikmeter Wasser benötigt es schätzungsweise 7,5 kWh.

Beispiel: Zurzeit durchlaufen die vier Beschneiungsbecken Codes (Abtei), Moosweiher (Kastelruth), Ciadinat (Wolkenstein) und Seceda (St. Christina) die Genehmigungsphase. Deren insgesamtes Speichervolumen beträgt rund 170.000 Kubikmeter, was einem Jahresstromverbrauch von 1.300 MWh entspricht. Sobald diese vier Becken im Jahr 2023 in Betrieb gehen, entspricht dies dem Stromverbrauch der Haushalte eines Südtiroler Dorfes mit 1300 Einwohnern (Andrian, Barbian, Tscherms, Percha oder Schnals).

Energiewende wird mit stromfressenden Wachstumsprojekten nicht gelingen

Der Strombedarf für die technische Beschneiung steigt seit einem Jahrzehnt an, mit jeder neuen Wasserkonzession und jedem neuen Speicherbecken schnellt der Stromverbrauch der Tourismusindustrie hinauf. Gleichzeitig aber ist der fossile Energiebedarf durch Strom zu ersetzen. Dieser Spagat wird nicht gelingen, wenn weiterhin in Wachstumsprojekte wie Beschneiungsbecken und Aufstiegsanlagen investiert wird.

Beschneiungsbecken sind nicht nur Stromfresser, sondern stören oder zerstören auch sensible naturnahe Lebensräume. Zudem ist deren Rolle für den natürlichen Wasserkreislauf wissenschaftlich nicht ausreichend durchleuchtet. Es gibt erste Anzeichen, dass Quellen durch den Bau von höher gelegenen Beschneiungsbecken bereits versiegt sind. Das Wasser wird bergseitig abgeschöpft, der Bergwasserspiegel sinkt und die Quellen erlahmen.

Daher soll der Bau von Speicherbecken und die Vergabe von Wasserkonzessionen für die künstliche Beschneiung bis zum Jahr 2030 ausgesetzt werden. Gleichzeitig braucht es ein Monitoring, wie Südtirol durch Einsparungen und Technologiekombination den Treibhausgas-Zielpfad bis 2030 und 2050 beschreitet.

Daher beauftragt der Südtiroler Landtag die Landesregierung

  1. Studien zu beauftragen, welche die Auswirkungen der künstlichen Beschneiung auf den natürlichen Wasserkreislauf untersuchen.
  2. Studien zu beauftragen, welche den Strom- und Energieverbrauch der künstlichen Beschneiung untersuchen.
  3. Bezogen auf die künstliche Beschneiung von Pisten ein Moratorium zu beschließen, dass bis zum Vorliegen der Studien gemäß Punkte 1 und 2 weder zusätzliche Speicherbecken gebaut noch neue Wasserkonzessionen gewährt werden.

Bozen, 17.11.2022

 

Landtagsabgeordnete

Hanspeter Staffler

Brigitte Foppa

Riccardo Dello Sbarba

 

[1] Verordnung (EU) 2021/1119 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Juni 2021 zur Schaffung des Rahmens für die Verwirklichung der Klimaneutralität und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 401/2009 und (EU) 2018/1999 („Europäisches Klimagesetz“).

[2] Lorenz, R., Hedrén, M., Kellenberger, R.T., Madl, J. & P.M. Schlüter (2020): Die bunten Brunellen vom Puflatsch in Südtirol – ein bedrohtes Naturwunder.- J. Eur. Orch. 52 (2-4): 249-278.

[3] Gesamtplan für die Nutzung der öffentlichen Gewässer. Teil 1, Seite 70.

[4] Pistenfläche 2022: 4.389 Hektar siehe Anfrage zur aktuellen Fragestunde der Grünen Fraktion Nr. 40-10-22-04.10.22: Let it snow… wieviel Aufwand für unseren Schnee?

[5] Beobachtungsstelle für nachhaltigen Tourismus Südtirol (STOST). Erster Jahreszwischenbericht, 2018, Eurach Research, Bozen.

[6] Landtagsanfrage Nr. 2201-22: Wasserspeicher für Beschneiung

[7] Aktuelle Fragestunde Nr. 40-10-22-04.10.22: Let ist snow …. Wieviel Aufwand für unseren Schnee?

[8] Beobachtungsstelle für nachhaltigen Tourismus Südtirol (STOST). Erster Jahreszwischenbericht, 2018, Eurach Research, Bozen.

Beschlussantrag.

„Financial Literacy“ lässt sich auf Deutsch mit „finanzieller Bildung“ übersetzen. Der Begriff beschreibt, wie gut sich Menschen auf ihrem ganz persönlichen finanziellen Parkett bewegen. Was sie über Sparformen und Geldanlagen wissen, wie gut sie ihre Finanzen im Griff haben, wie gut sie den Überblick behalten können und ob sie mit den ihnen zur Verfügung stehenden Ressourcen auskommen können. Letztendlich geht es darum, ob und wie Bürger:innen selbstbestimmte und überlegte finanziellen Entscheidungen treffen können.

Diese so genannte finanzielle Bildung ist von fundamentaler Bedeutung, nicht nur für jede und jeden Einzelnen, sondern auch für Wirtschaftsräume als Ganzes. Wo Bürger:innen in ökonomischen Belangen gut informiert sind, steigen laut Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) Qualität der finanziellen Dienstleistungen und Wirtschaftswachstum. In Zeiten von finanzieller Instabilität und Vulnerabilität ist es, gerade was Renten angeht, von großer Wichtigkeit, dass Bürger:innen mündige Entscheidungen treffen können, um sich nicht vollständig auf öffentliche Absicherung oder auf das mehr oder weniger verlockende Angebot des Marktes verlassen zu müssen.

Italien hat laut dem Global Financial Literacy Excellence Center (GFLEC) eine eher unterdurchschnittliche Rate an finanziell gut ausgebildeten Erwachsenen. Etwa 37 Prozent der Erwachsenen hierzulande können überlegte und mündige finanzielle Entscheidungen treffen. Demgegenüber stehen Länder wie Norwegen, Dänemark und Schweden mit einer Rate von 71 % finanziell gebildeten Bürger:innen.

Doch der Schnitt zwischen gut und schlecht finanziell gebildeten Menschen lässt sich nicht so einfach ziehen. Laut OECD spielen mehrere Faktoren hier mit und beeinflussen sich untereinander: So gibt es unter der sehr jungen und unter der älteren Bevölkerung einen großen Prozentsatz von Menschen, die finanziell nicht gut gebildet sind. Ebenso spielen Migrationshintergrund, Bildung, Einkommen und der Wohnort (urban vs. ländlich) eine z.T. nicht unbedeutende Rolle bei der Frage, wie gut sich jemand in finanziellen Dingen auskennt.

Frauen und „financial literacy“

Zusätzlich dazu gibt es noch einen großen Unterschied zwischen den Geschlechtern: So wissen Frauen verhältnismäßig schlechter über ihre finanziellen Möglichkeiten und ihre Lage Bescheid als Männer. Immer laut OECD ist der erste Grund ein demografischer: Frauen leben länger als Männer. Hinzu kommt, dass sie in dieser längeren Lebenszeit weniger verdienen. Auch dies hat diverse Gründe: Frauen arbeiten öfter in Teilzeit und sehen sich am Ende des Arbeitszyklus mit Jahren konfrontiert, in denen sie gar nicht erwerbstätig waren. Zusätzlich dazu arbeiten sie öfters in schlechter bezahlten Berufen und haben am Ende ihres Erwerbslebens eine signifikant niedrigere Rente als Männer. Fazit: Frauen haben weniger Geld und beschäftigen sich weniger damit – eine fatale Kombination.

Ein sehr wichtiger Punkt ist jedoch auch folgender: Mädchen werden immer noch anders, weniger oder gar nicht an das Thema Geld herangeführt als Jungen. Dies hat oft zur Folge, dass sie in diesem Bereich ein geringeres Selbstbewusstsein haben. Die Florence School of Banking and Finance bringt es mit dem folgenden Satz auf den Punkt: „Women know more about finance than they think they do“ (Frauen wissen mehr über Finanzen als sie denken). Dieses geringere Selbstbewusstsein führt dazu, dass Mädchen und junge Frauen sich weniger gerne mit dem Thema beschäftigen als ihre gleichaltrigen männlichen Kollegen. Auch die Ergebnisse der PISA-Studie zur Financial Literacy in Südtirol aus dem Jahr 2018 legen dies nahe. Die Jungen schnitten darin besser ab als die Mädchen. Insgesamt ordneten sich Südtirols Schüler:innen bei der finanziellen Bildung im Mittelfeld ein – „signifikant unter dem OECD-Mittelwert“ (siehe WIFO-Studie: „Die finanzielle Grundbildung der 15-jährigen in Südtirol“).

Paradoxerweise sind es auf der anderen Seite im Familienalltag sehr oft die Frauen, welche die Finanzen der Familie zu einem Großteil verwalten: Sie kaufen ein, wissen, was die Kinder brauchen, welche Investitionen nötig sind usw. Und doch sourcen ca. 58 % der Frauen weltweit langzeitliche finanzielle Entscheidungen komplett an ihren Partner aus, mit den entsprechenden Folgen. Dies ergab eine Studie des UBS Global Wealth Management aus dem Jahr 2019. Dazu gesellen sich weitere Kollateralschäden, die allesamt mit einem geringen finanziellen Selbstbewusstsein zu tun haben. So legen etliche Studien nahe, dass Frauen ihre Entlohnung im Vergleich mit Männern anders, um nicht zu sagen schlechter, verhandeln. Hinzu kommt eine weitere erschreckende Tatsache: Laut „il Sole 24 ore“ besitzen ca. 30 % der Italienerinnen kein eigenes Bankkonto; was dazu führen kann, dass es bei einer eventuellen Trennung, dem Tod des Partners oder weiteren unvorhergesehenen und außerplanmäßigen Umständen zwangsläufig zu Problemen kommt. Frauen müssen sich plötzlich in einer finanziellen Welt bewegen, die sie bisher vermieden haben und in der sie womöglich keine guten Entscheidungen für sich und ihre Familien treffen können.

Doch auch Gesellschaft und Wirtschaft können sich nicht gut weiterentwickeln und der Wohlstand kann sich nur schwer gerecht verteilen, wenn entscheidende Teile der Bevölkerung sich nur ungern oder überhaupt nicht mit dem Thema Geld befassen und in ihren Entscheidungen auf andere angewiesen sind.

Kurzum: Finanzielle Bildung ist enorm wichtig, nicht nur für die Einzelperson, sondern für das gesellschaftliche und wirtschaftliche System, in dem sie lebt.

In diesem Sinne braucht es sowohl flächendeckende finanzielle Bildung von Kindheit an als auch das gezielte Ansprechen von Gruppen, die vom Thema ausgeschlossen sind, oder sich auch selbst ausschließen. Andere Länder machen vor, wo es wie einzuhaken gilt. Einer der Gründe, wieso Länder wie Schweden heute diesbezüglich verhältnismäßig gut dastehen, ist der Wert, dem sie finanzieller Bildung von Kindheit an beimessen.

Die OECD empfiehlt auch, Programme zur finanziellen (Weiter)Bildung explizit für Frauen anzubieten. Dabei sollen gewisse „Untergruppen“ – sehr junge und alte Frauen, Frauen mit niedrigem Einkommen sowie Kleinunternehmerinnen – besonders im Fokus stehen.

Folgen wir also denen, die mit gutem Beispiel vorangehen, hin zu einer gleichberechtigten Gesellschaft, hin zu einer gesunden Wirtschaft, die von der finanziellen Grundausbildung ihrer Bürger:innen profitiert!

Daher beauftragt der Südtiroler Landtag die Landesregierung

  1. Das Curriculum der Fakultät „Bildungswissenschaften für den Primarbereich“ im Fach „Didaktik der Mathematik und Naturwissenschaften“ um den Bereich „Financial Literacy“ zu ergänzen.
  2. In den Rahmenrichtlinien für die Grund- und Mittelschulen den Bereich „Finanzielle Bildung“ einzuführen bzw. auszudehnen.
  3. Den Bereich „Finanzielle Bildung“ in den Fortbildungsprogrammen für Lehrpersonen auszubauen.
  4. Mit den Weiterbildungsorganisationen und Bildungsausschüssen in Austausch zu treten, um in den Kursprogrammen und den Weiterbildungsveranstaltungen vor Ort den Bereich „Finanzielle Bildung“ und die Themen Kredite, Schulden, Sparen, Altersvorsorge, Investitionsformen, Versicherung und finanzielle Absicherung, auch speziell für Frauen, zu stärken.

 Bozen, 17.02.2023

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

Der beschliessende Teil wurde abgeändert und wie folgt genehmigt. Die Landesregierung wird somit beauftragt:

  • Punkt 2: „Anlehnend an den Beschluss der L-Reg. 244/2020 den Bereich Finanzielle Bildung im Mathematikunterricht der Grund-, Mittel- und Oberschule verstärkt in den Fokus zu stellen.“
  • Punkt 4: Mit den Weiterbildungsorganisationen und Bildungsausschüssen in Austausch zu treten, um in den Kursprogrammen und den Weiterbildungsveranstaltungen vor Ort den Bereich „Finanzielle Bildung“ und die Themen Kredite, Schulden, Sparen, Altersvorsorge, Investitionsformen, Versicherung und finanzielle Absicherung zu stärken.

PRESSEMITTEILUNG.

Es gibt Berufe, über die viel gesprochen wird, und andere, von denen kaum je die Rede ist. Zu letzteren gehören die Sekretariate der Schulen. Die Beschlussanträge, die zum nicht unterrichtenden Personal im Landtag von den Abg. Foppa und Rieder vorgebracht wurden, wurden abgelehnt. In der Folge hat Brigitte Foppa ein Schulsekretariat besucht, um sich ein Bild von den Arbeitsbedingungen zu machen. Es handelte sich um das Sekretariat eines Schulsprengels in italienischer Unterrichtssprache. Bereitwillig erzählten die sechs Mitarbeiter:innen von ihrem Alltag, den sie selbst als meist unterbelichtet wahrnehmen.

Dabei verwalten sie sehr komplexe Gebilde: eine Mittelschule und mehrere Grundschulen, darunter auch eine in einer anderen Gemeinde; über 100 Lehrpersonen, mit ständigem Wechsel, mehrere 100 Schüler:innen und deren Eltern, viele davon mit Migrationshintergrund. Durch die Autonomie der Schulen sind die Aufgaben immens angewachsen.

Motor der Schule ohne Anerkennung

Wenn ein Sekretariat nicht gut funktioniert, läuft die ganze Schule nicht. Trotz dieser zentralen Rolle sind die Gehälter hier sehr niedrig, da viele Mitarbeite*innen in Teilzeit und/oder in der 4. Funktionsebene eingestuft sind.

Die Arbeit in einer Schule ist stark „saisons“abhängig: Zu bestimmten Zeiten des Jahres (z. B. zu Beginn des Schuljahres) würde ohne Überstunden alles zusammenbrechen. Diese Überstunden werden aber nicht bezahlt. Und für diejenigen, die in Teilzeit arbeiten, sind Überstunden nicht vorgesehen. Da die Arbeitszeiten starr und an die Öffnung der Schulen gebunden sind, ist es gleichzeitig schwierig bis unmöglich, die geleisteten Überstunden auszugleichen. „Die Mitarbeiter*innen leisten echte Freiwilligenarbeit! Und das in einer 4. Funktionsebene! Das ist wirklich inakzeptabel“, kommentiert die Landtagsabgeordnete Foppa.

Hinzu kommt, dass viele Sekretariate derzeit unterbesetzt sind und es keine Rangordnungen gibt, auf die man zurückgreifen kann. Die Sekretariate müssen sich also auch um die die Personalrekrutierung kümmern, wofür eigentlich das Personalamt der Landesverwaltung zuständig wäre. „Übrigens gibt es auch keine Kriterien, nach denen den Schulen eine bestimmte Anzahl von Mitarbeiter*innen zugewiesen wird. Wenn eine Schule wächst, wird das Sekretariatspersonal nicht entsprechend aufgestockt. Hinzu kommt, dass das Sekretariatspersonal im Krankheitsfall nicht ersetzt wird. Sie müssen einfach die Arbeit derer übernehmen, die abwesend sind“, erzählt die Koordinatorin des Schulsekretariats.

Die Digitalisierung macht alles noch komplizierter

Programme zur Verwaltung von Abwesenheiten und anderen administrativen Angelegenheiten sollten den Menschen das Leben erleichtern – auch in einem Sekretariat. Tatsächlich aber sind die Schulsekretariate gezwungen, das analoge System am Laufen zu halten, weil die neuen digitalen Programme nicht mit denen anderer Schulen und denen der Landesverwaltung vernetzt sind, ganz zu schweigen von denen der Schulen in anderen Regionen. „Die unzähligen Ordner in den Sekretariatsschränken zeugen von einer absurden und sinnlosen Doppelarbeit“, so der Kommentar der Landtagsabgeordneten der Grünen.

PNRR: viel Geld, aber keine Regie

Und jetzt fließt auch noch viel Geld aus den Fonds des PNRR. Hunderttausende Euro, die die Schulen sehr schnell in die Digitalisierung und an den Oberschulen in Maßnahmen gegen den Schulabbruch investieren müssen. Die Art und Weise, wie das Geld ausgegeben wird, und wie diese Ausgaben abgerechnet werden, unterscheidet sich jedoch völlig von der Art und Weise, wie eine Schule gewöhnlich arbeitet. Die Sekretariate erhalten dafür weder eine Schulung und Unterstützung. Dabei bräuchten sie dringend jemanden, der sie berät und dieses enorme Arbeitspensum koordiniert, das die Sekretariate zwischen den Bürozeiten, der Unterstützung der Lehrer*innen und dem normalen täglichen „Chaos“ bewältigen müssen.

Selbst für die „normale“ Bearbeitung vieler Angelegenheiten beklagen die Sekretariate das Fehlen einer zentralen juristischen Unterstützung. Jede*r muss für sich selbst den besten Weg finden, wobei es sich oft um schwieriges und kniffliges rechtliches und administratives Terrain handelt. „Wir haben gesehen, dass das viele Engagement und die hohe Arbeitsbelastung von außen und von den höheren Ebenen der Politik oft nicht wahrgenommen wird. Es wäre an der Zeit, der Arbeit in den Schulsekretariaten mehr Anerkennung zu schenken. Die Aktualisierung der Besetzungskriterien, die Auszahlung von Überstunden, die Erleichterung des beruflichen Aufstiegs und die Einrichtung einer zentralen Rechtsberatungsstelle wären erste dringende Schritte, um diejenigen, die die Organisation in unseren Schulen am Laufen halten, angemessen zu würdigen“, so Brigitte Foppa am Ende ihres Besuchs.

 

Bolzano, Bozen, 05/03/2023

 

Landtagsabgeordnete | Cons. prov.

Brigitte Foppa

Riccardo Dello Sbarba

Hanspeter Staffler

PRESSEMITTEILUNG.

Die Konfrontation zwischen der österreichischen Verkehrsministerin Gewessler und dem italienischen Verkehrsminister Salvini über Verkehrs- und Transitentlastungsmaßnahmen auf der Brennerachse geht weiter. Wien verteidigt die Maßnahmen zum Schutz der öffentlichen Gesundheit, während Rom vor allem als Sprachrohr von Frächtern und Wirtschaft auftritt. Dies alles auf Kosten der drei betroffenen Regionen Trentino, Südtirol und Tirol, die derzeit kein Mitspracherecht haben.

Es ist an der Zeit, dass die Euregio Tirol-Südtirol-Trentino in dieser Frage eine klare Position bezieht. Natürlich hat die Wirtschaft ihren Stellenwert, aber hier geht es darum, die Prioritäten klar zu benennen. Für uns gibt es keinen Zweifel: Klima und Gesundheit stehen an erster Stelle. Unserer Meinung nach müssen die Tiroler Maßnahmen ohne Wenn und Aber unterstützt werden. Deshalb:

  • Ja zum Lufthunderter
  • Ja zum Nachtfahrverbot
  • Ja zum sektoralen Fahrverbot
  • Ja zum Dosiersystem

Für die Gesundheit der Menschen, für das Klima und für die Lebensqualität.

 

Bolzano, Bozen, 28/02/2023

Landtagsabgeordnete

Brigitte Foppa

Riccardo Dello Sbarba

Hanspeter Staffler

PRESSEMITTEILUNG.

Gestern befasste sich die 1. Gesetzgebungskommission des Regionalrats mit dem Gesetzentwurf der Grünen Fraktion, der alle Gemeinden dazu verpflichten soll, die Gemeinderatssitzungen online zu übertragen und langfristig abrufbar zu lassen. Abgelehnt.

Gemeinderatssitzungen müssen für alle Bürger*innen, die daran teilnehmen wollen, zugänglich sein. Dies ist ein grundlegendes Prinzip für das demokratische Leben in einer Gemeinde. Es garantiert Transparenz und es wäre wünschenswert, dass viel mehr Bürger*innen regelmäßig verfolgen können, was in den Versammlungen geschieht, in denen wichtige Entscheidungen für das Leben einer Gemeinde getroffen werden.

In den letzten Jahren haben sich, auch aufgrund der Pandemie, die Konzepte der „offenen Türen“ und des freien Zugangs der Öffentlichkeit stark verändert. Heute kann diese „Öffentlichkeit“ nicht mehr rein auf die physische Anwesenheit der Bürger*innen beschränkt werden. Familiäre und berufliche Verpflichtungen erschweren es vielen, am Abend, wenn die meisten Gemeinderatssitzungen stattfinden, anwesend zu sein. Doch viele Bürger*innen haben Interesse, den Arbeiten ihres Gemeinderats zu folgen und würden dies online tun, wenn ein Videolivestream verfügbar wäre. In einigen Gemeinden gibt es diese Möglichkeit, in anderen jedoch nicht. Gemeinderät*innen, die eine Liveübertragungen ihrer Sitzungen fordern, werden oft nicht gehört und ihre Anträge ständig abgelehnt. Einige ziehen es vor, dass so wenig Zuschauer*innen wie möglich zuhören.

Diese Transparenz war das Ziel des gestern von den Grünen im Gesetzgebungssschuss des Regionalrats vorgelegten Gesetzentwurfs. „Die Offenlegung des politischen Prozesses vor den Bürgern*innen ist ein Akt der Transparenz und der Demokratie. Und es würde sicherlich auch die Qualität der Debatte erhöhen“, kommentierte Erstunterzeichnerin Brigitte Foppa.

Die Mehrheit lehnte den Vorschlag mit 6 zu 5 ab. Wir werden ihn im Plenum erneut diskutieren.

 

Bolzano, Bozen, 17/2/2023

 

 

 

PRESSEMITTEILUNG.

Auch wenn es uns oft nicht bewusst ist: Das Wahlrecht, eigentlich ein Grundrecht, ist nicht immer für alle gewährleistet. Für viele Menschen mit einer Beeinträchtigung zum Beispiel, wird dieses Recht zu einem echten Hindernislauf: durch komplizierte Texte, durch Kleingedrucktes –  und für manche auch durch die Notwendigkeit, ins Wahllokal begleitet zu werden.

Die Grünen, unterstützt von anderen Fraktionen der Minderheit (Freiheitliche und TeamK), fordern deshalb in einen Beschlussantrag im Regionalrat, die Ausübung des Wahlrechts für alle zu erleichtern. Die Mehrheit im Regionalrat akzeptierte einen Teil der Forderung, und mit einem Änderungsantrag konnten die Überprüfung der Rechtsgrundlage, um kritische Punkte zu ermitteln und die Organisation einer Anhörung erwirkt werden.

Konkret beinhaltete der Beschlussantrag folgende Punkte:

  1. Unterlagen über Parteien und die Kandidat:innen, sowie Parteiprogramme auch in Leichter Sprache zur Verfügung zu stellen;
  2. die Entscheidung, ob eine Begleitung in die Wahlkabine nötig ist ausschließlich den Wähler:innen zu überlassen;
  3. die Möglichkeit vorzusehen, sich von einer vereidigten, unter Schweigepflicht stehenden Person in die Wahlkabine begleiten zu lassen;
  4. die Namen der Kandidat:innenen auf dem Stimmzettel vorzudrucken, sodass eine Präferenz durch einfaches Ankreuzen zum Ausdruck gebracht werden kann;
  5. die Briefwahl bei Wahlen und Volksabstimmungen vorzusehen;
  6. zu prüfen, ob die Landesgesetze über Wahlen und Volksabstimmungen geändert werden müssten, um die Stimmabgabe insgesamt leichter zugänglich zu machen, und diese Änderungen gegebenenfalls vorzunehmen.

Diese konkreten Vorschläge wurden nicht angenommen. Es wäre ein Zeichen der Offenheit und der Aufmerksamkeit gegenüber allen gewesen, die sich mit mehr Schwierigkeiten im Alltag konfrontiert sehen. „Auch die kleinen Schritte, die der Regionalrat unternommen hat, sind ein positives Zeichen. Wir werden weiterhin an diesen Themen dranbleiben. Denn die Rechte der Schwächsten zu garantieren, bedeutet die Rechte ALLER sicherzustellen“, so die Erstunterzeichnerin Brigitte Foppa.

Bozen, 15/2/2023

Regionalratsabgeordnete
Brigitte Foppa
Lucia Coppola
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler
Paolo Zanella

PRESSEMITTEILUNG.

„Die Erwartungen unsererseits waren groß, das Ergebnis des Landwirtschaftsfonds für den ländlichen Raum (GAP) ist aber eine Bruchlandung.“ sagt Hanspeter Staffler von den Grünen. Das von der Landesregierung soeben beschlossene 300 Millionen schwere landwirtschaftliche Förderprogramm berücksichtigt weder die Ziele des Klimaplans Südtirol 2040 noch wurden die geplanten Maßnahmen einem Klimacheck unterworfen.

Angesichts der gewaltigen Herausforderungen ist das vorliegende Programm eine herbe Enttäuschung: eine erste Analyse zeigt auf, dass 260 Millionen Euro oder 80% der Gelder einen negativen oder bestenfalls neutralen Effekt auf Klima- und Biodiversitätsschutz haben. Lediglich 60 Millionen Euro oder 20% der Geldmittel haben klimapositive Effekte. Genau umgekehrt hätte aber die Aufteilung der 300 Millionen Euro erfolgen müssen.

Laut Klimaplan 2040 müssten bis zum Jahr 2030 der landwirtschaftliche Ausstoß an Methan um 30% und der Ausstoß an Lachgas um 50% reduziert werden. Beide Ziele sind mit dem vorliegenden Plan unerreichbar, denn der Schwerpunkt der finanzierten Maßnahmen liegt wie bisher auf Wettbewerbsfähigkeit und Intensivierung sowie Wachstum und Mechanisierung. Eine Reduzierung des Rinderbestandes um 30%, wie es im Klimaplan vorgesehen ist, sucht man im Landwirtschaftsfonds vergeblich.

Einziger Lichtblick im Landwirtschaftsfonds scheint das Ziel, den Biolandbau bis 2030 auf 25% der landwirtschaftlichen Flächen zu erhöhen. Dies entspräche einer Verdoppelung der heutigen Obstbaufläche oder einer Vervierfachung der Wiesenflächen. Dieses Ziel unterstützen wir voll und ganz, mit den vorgesehenen 60 Millionen Euro ist es aber unerreichbar. „Landesrat Schuler hat mit diesem Programm die Chance für einen wirksamen Klima- und Biodiversitätsschutz leichtfertig vertan,“ sagen Hanspeter Staffler, Brigitte Foppa und Riccardo Dello Sbarba.

Bozen, 13/02/2023

 

PRESSEMITTEILUNG.

Immer wieder betont die Landesregierung, es fehle an Geld für wichtige Sektoren wie Schule, Sanität und Soziales, besonders was das Personal betrifft. Trotzdem – so scheint es – findet sie 400.000 Euro, um eine unberührte kleine Alm in einem Naturschutzgebiet mit einer Straße zu erschließen.

Es ist vollkommen unverständlich, dass in Zeiten der Klima- und Biodiversitätskrise überhaupt noch Straßen gebaut werden. Jede Straße und somit auch eine Almstraße führt zu mehr Verkehr, Lärm und Abgasen. Almstraßen zerschneiden empfindliche Lebensräume, zerstören die Ruhe im Gebirge und wildlebende Tiere und Pflanzen ziehen den Kürzeren.

Dabei ist so ein Straßenbau auf eine kleine Alm aus wirtschaftlicher Hinsicht reiner Unfug: Niemals könnte sich ein bäuerlicher Betrieb aus eigener Kraft eine Straße um 400.000 Euro bauen, niemals könnte er aus dem Erwirtschafteten einen Kredit abzahlen und selbst für die notwendige Instandhaltung braucht es Beiträge aus dem Südtiroler Steuertopf.

„Wenn es trotz besseren Wissens zum Straßenbau mit Steuergeldern kommen sollte, dann muss diese Landesregierung die Verantwortung für aktive Naturzerstörung übernehmen,“ sagt Hanspeter Staffler von den Grünen. Die Erschließung der Almen hat schon lange die Grenze des Erträglichen überschritten, trotzdem werden von dieser Landesregierung noch immer Straßen und Aufstiegsanlagen in die Landschaft geklotzt. Damit muss nun endlich Schluss sein!

 

Bolzano, Bozen, 10/02/2023

 

ALPERIA STELLT DEN WASSERPLAN DES LANDES IN FRAGE: HIER SIND ALLE UNTERLAGEN!

Derzeit wir in den Medien diskutiert: Wie kann es passieren, dass ein Unternehmen, das dem Land und den Gemeinden gehört, den Wasserschutzplan des Landes vor dem Gericht für öffentliche Gewässer in Rom anfechtet? Dank der Anfrage der Grünen haben wir nun alle Antworten. In der Anlage finden Sie die Anfrage und die Antwort der Landesregierung, den Rekurs  von Alperia und die Verteidigungsschrift des Landes.

Es bleibt die Frage: Sind Gewinne oder Umweltschutz für ein öffentliches Unternehmen wie Alperia wichtiger?

***

Il “Piano di tutela delle Acque” (PTA) della Provincia di Bolzano è stato reso operativo con DPR del 22 giungo 2017. Ci risulta però che Alperia, società interamente pubblica in cui la Provincia ha la maggioranza relativa (46,38%), abbia impugnano questo piano davanti al Tribunale Superiore delle Acque a Roma. Sotto tiro in particolare è l’art. 39 sull’obbligo di assicurare un “deflusso minimo vitale” negli alvei dei fiumi. La storia è vecchia: nel 2011, ai tempi di SEL, fu approvata dalla Giunta provinciale una scandalosa delibera, la n. 893, con la quale si consentiva ai vincitori delle concessioni idroelettriche (allora SEL) per motivi „socio-economici“ di non attenersi più ai DMV che avevano dichiarato nei progetti con cui avevano vinto le gare. L’art. 39 fu introdotto su pressione di Roma proprio per cancellare la delibera 892/2011.

Se adesso Alperia cerca di far cancellare l’articolo 39, significa che ha intenzione di tornare ai tempi bui della SEL, quando gli interessi economici dell’azienda per la Provincia erano più importanti della tutela delle acque pubbliche e delle normative europee e statali in merito.

Si chiede alla Giunta provinciale:

  1. A che punto è l’impugnazione promossa da Alperia del PTA della Provincia di Bolzano?
  2. Quali sono gli articoli impugnati da Alperia e con quali argomentazioni?
  3. Quali atti ha compiuto la Provincia di Bolzano per difendere il proprio PTA e con quali argomentazioni?
  4. Poiché Alperia è una società interamente pubblica in cui la Provincia ha la maggioranza relativa (46,38%), la Provincia era stata informata preventivamente da Alperia sulla intenzione di impugnare il PTA della Provincia stessa? Se sì, quali atti ha fatto la Provincia per scongiurare questa impugnazione e quindi difendere il proprio PTA?
  5. Se invece la Provincia non era stata informata e ha saputo dell’impugnazione a impugnazione avvenuta, ha ritenuto la Provincia di chiedere spiegazioni alle persone da lei nominate negli organi societari di Alperia sia sulla mancata informazione, sia su ragioni e scopi dell’impugnazione? Se sì, che risposta ha ottenuto la Provincia? Se no, perché la Provincia non ha chiesto spiegazioni?
  6. Quali posizioni hanno preso i rappresentanti nominati dalla Provincia negli organi societari di Alperia in merito alla decisione di impugnare il PTA della Provincia?
  7. Quale giudizio dà la Provincia su questa impugnazione?
  8. Che cosa intende fare la Giunta per evitare in futuro che la sua società elettrica impugni davanti a un tribunale le norme della Provincia stessa a tutela della qualità delle acque pubbliche?

 

 

Bolzano, 22.12.2022

Cons. prov.

Riccardo Dello Sbarba

Brigitte Foppa

Hanspeter Staffler

 

Qui potete scaricare la risposta della Giunta e gli altri documenti:
Allegato 1: Ricorso Alperia 7.10.2021
Allegato 2: Richiesta riesame 4.10.2021
Allegato 3: Deliberazione della Giunta provinciale n.126 del 22/2/2022
Allegato 4: Memoria difensiva 27.10.2022

PRESSEMITTEILUNG.

Sanktionen für Vereine und Verbände, die in den letzten Wochen vor der Wahl Werbung für einzelne Kandidat:innen oder Parteien machen, ja oder nein? Darum ging es in einem Landesgesetzentwurf der Grünen, der am 09.02.2023 im Landtagsplenum behandelt wurde. Erstunterzeichnerin Brigitte Foppa hatte darauf aufmerksam gemacht, dass die enge Verflechtung von Interessensvertretungen und Politik beendet werden muss. Das besagt ein Regionalgesetz von 1998, das allerdings keine Sanktionen vorsieht und somit wirkungslos ist. Dies sollte vom neuen LGE abgeändert werden.

Die gesamte Opposition, die im Übrigen zusammenspielte, um den Entwurf überhaupt zur Behandlung zu bringen, stimmte geschlossen für das Gesetz (siehe Anhang) und beschwor vielstimmig die Befreiung der Politik von Partikularinteressen. Die Mehrheit aber verteidigte die unselige Praxis der Kandidatenbewerbung vor den Wahlen. „Damit wird sich auch die Einflussnahme der Verbände in den politischen Alltag weiterhin halten. Wir erleben seit Jahren eine Zunahme der Bedeutung der großen Verbände im Landtag. Manchmal kollidieren auch die Interessen – und die Politik ist dem Mächtespiel regelrecht ausgeliefert, wie man etwa in den Diskussionen um Bettenstopp oder Lebensmittelkennzeichnung miterleben konnte“, so die grünen Abgeordneten Foppa, Dello Sbarba und Staffler. „Es geht uns um etwas sehr Wichtiges, das wir hochhalten möchten: Das freie Mandat. Wir werden es weiterhin verteidigen, für eine gesunde und unabhängige Politik.“

Bozen, 09/02/2023

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler