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PRESSEMITTEILUNG.

Die Konfrontation zwischen der österreichischen Verkehrsministerin Gewessler und dem italienischen Verkehrsminister Salvini über Verkehrs- und Transitentlastungsmaßnahmen auf der Brennerachse geht weiter. Wien verteidigt die Maßnahmen zum Schutz der öffentlichen Gesundheit, während Rom vor allem als Sprachrohr von Frächtern und Wirtschaft auftritt. Dies alles auf Kosten der drei betroffenen Regionen Trentino, Südtirol und Tirol, die derzeit kein Mitspracherecht haben.

Es ist an der Zeit, dass die Euregio Tirol-Südtirol-Trentino in dieser Frage eine klare Position bezieht. Natürlich hat die Wirtschaft ihren Stellenwert, aber hier geht es darum, die Prioritäten klar zu benennen. Für uns gibt es keinen Zweifel: Klima und Gesundheit stehen an erster Stelle. Unserer Meinung nach müssen die Tiroler Maßnahmen ohne Wenn und Aber unterstützt werden. Deshalb:

  • Ja zum Lufthunderter
  • Ja zum Nachtfahrverbot
  • Ja zum sektoralen Fahrverbot
  • Ja zum Dosiersystem

Für die Gesundheit der Menschen, für das Klima und für die Lebensqualität.

 

Bolzano, Bozen, 28/02/2023

Landtagsabgeordnete

Brigitte Foppa

Riccardo Dello Sbarba

Hanspeter Staffler

PRESSEMITTEILUNG.

Gestern befasste sich die 1. Gesetzgebungskommission des Regionalrats mit dem Gesetzentwurf der Grünen Fraktion, der alle Gemeinden dazu verpflichten soll, die Gemeinderatssitzungen online zu übertragen und langfristig abrufbar zu lassen. Abgelehnt.

Gemeinderatssitzungen müssen für alle Bürger*innen, die daran teilnehmen wollen, zugänglich sein. Dies ist ein grundlegendes Prinzip für das demokratische Leben in einer Gemeinde. Es garantiert Transparenz und es wäre wünschenswert, dass viel mehr Bürger*innen regelmäßig verfolgen können, was in den Versammlungen geschieht, in denen wichtige Entscheidungen für das Leben einer Gemeinde getroffen werden.

In den letzten Jahren haben sich, auch aufgrund der Pandemie, die Konzepte der „offenen Türen“ und des freien Zugangs der Öffentlichkeit stark verändert. Heute kann diese „Öffentlichkeit“ nicht mehr rein auf die physische Anwesenheit der Bürger*innen beschränkt werden. Familiäre und berufliche Verpflichtungen erschweren es vielen, am Abend, wenn die meisten Gemeinderatssitzungen stattfinden, anwesend zu sein. Doch viele Bürger*innen haben Interesse, den Arbeiten ihres Gemeinderats zu folgen und würden dies online tun, wenn ein Videolivestream verfügbar wäre. In einigen Gemeinden gibt es diese Möglichkeit, in anderen jedoch nicht. Gemeinderät*innen, die eine Liveübertragungen ihrer Sitzungen fordern, werden oft nicht gehört und ihre Anträge ständig abgelehnt. Einige ziehen es vor, dass so wenig Zuschauer*innen wie möglich zuhören.

Diese Transparenz war das Ziel des gestern von den Grünen im Gesetzgebungssschuss des Regionalrats vorgelegten Gesetzentwurfs. „Die Offenlegung des politischen Prozesses vor den Bürgern*innen ist ein Akt der Transparenz und der Demokratie. Und es würde sicherlich auch die Qualität der Debatte erhöhen“, kommentierte Erstunterzeichnerin Brigitte Foppa.

Die Mehrheit lehnte den Vorschlag mit 6 zu 5 ab. Wir werden ihn im Plenum erneut diskutieren.

 

Bolzano, Bozen, 17/2/2023

 

 

 

PRESSEMITTEILUNG.

Auch wenn es uns oft nicht bewusst ist: Das Wahlrecht, eigentlich ein Grundrecht, ist nicht immer für alle gewährleistet. Für viele Menschen mit einer Beeinträchtigung zum Beispiel, wird dieses Recht zu einem echten Hindernislauf: durch komplizierte Texte, durch Kleingedrucktes –  und für manche auch durch die Notwendigkeit, ins Wahllokal begleitet zu werden.

Die Grünen, unterstützt von anderen Fraktionen der Minderheit (Freiheitliche und TeamK), fordern deshalb in einen Beschlussantrag im Regionalrat, die Ausübung des Wahlrechts für alle zu erleichtern. Die Mehrheit im Regionalrat akzeptierte einen Teil der Forderung, und mit einem Änderungsantrag konnten die Überprüfung der Rechtsgrundlage, um kritische Punkte zu ermitteln und die Organisation einer Anhörung erwirkt werden.

Konkret beinhaltete der Beschlussantrag folgende Punkte:

  1. Unterlagen über Parteien und die Kandidat:innen, sowie Parteiprogramme auch in Leichter Sprache zur Verfügung zu stellen;
  2. die Entscheidung, ob eine Begleitung in die Wahlkabine nötig ist ausschließlich den Wähler:innen zu überlassen;
  3. die Möglichkeit vorzusehen, sich von einer vereidigten, unter Schweigepflicht stehenden Person in die Wahlkabine begleiten zu lassen;
  4. die Namen der Kandidat:innenen auf dem Stimmzettel vorzudrucken, sodass eine Präferenz durch einfaches Ankreuzen zum Ausdruck gebracht werden kann;
  5. die Briefwahl bei Wahlen und Volksabstimmungen vorzusehen;
  6. zu prüfen, ob die Landesgesetze über Wahlen und Volksabstimmungen geändert werden müssten, um die Stimmabgabe insgesamt leichter zugänglich zu machen, und diese Änderungen gegebenenfalls vorzunehmen.

Diese konkreten Vorschläge wurden nicht angenommen. Es wäre ein Zeichen der Offenheit und der Aufmerksamkeit gegenüber allen gewesen, die sich mit mehr Schwierigkeiten im Alltag konfrontiert sehen. „Auch die kleinen Schritte, die der Regionalrat unternommen hat, sind ein positives Zeichen. Wir werden weiterhin an diesen Themen dranbleiben. Denn die Rechte der Schwächsten zu garantieren, bedeutet die Rechte ALLER sicherzustellen“, so die Erstunterzeichnerin Brigitte Foppa.

Bozen, 15/2/2023

Regionalratsabgeordnete
Brigitte Foppa
Lucia Coppola
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler
Paolo Zanella

PRESSEMITTEILUNG.

„Die Erwartungen unsererseits waren groß, das Ergebnis des Landwirtschaftsfonds für den ländlichen Raum (GAP) ist aber eine Bruchlandung.“ sagt Hanspeter Staffler von den Grünen. Das von der Landesregierung soeben beschlossene 300 Millionen schwere landwirtschaftliche Förderprogramm berücksichtigt weder die Ziele des Klimaplans Südtirol 2040 noch wurden die geplanten Maßnahmen einem Klimacheck unterworfen.

Angesichts der gewaltigen Herausforderungen ist das vorliegende Programm eine herbe Enttäuschung: eine erste Analyse zeigt auf, dass 260 Millionen Euro oder 80% der Gelder einen negativen oder bestenfalls neutralen Effekt auf Klima- und Biodiversitätsschutz haben. Lediglich 60 Millionen Euro oder 20% der Geldmittel haben klimapositive Effekte. Genau umgekehrt hätte aber die Aufteilung der 300 Millionen Euro erfolgen müssen.

Laut Klimaplan 2040 müssten bis zum Jahr 2030 der landwirtschaftliche Ausstoß an Methan um 30% und der Ausstoß an Lachgas um 50% reduziert werden. Beide Ziele sind mit dem vorliegenden Plan unerreichbar, denn der Schwerpunkt der finanzierten Maßnahmen liegt wie bisher auf Wettbewerbsfähigkeit und Intensivierung sowie Wachstum und Mechanisierung. Eine Reduzierung des Rinderbestandes um 30%, wie es im Klimaplan vorgesehen ist, sucht man im Landwirtschaftsfonds vergeblich.

Einziger Lichtblick im Landwirtschaftsfonds scheint das Ziel, den Biolandbau bis 2030 auf 25% der landwirtschaftlichen Flächen zu erhöhen. Dies entspräche einer Verdoppelung der heutigen Obstbaufläche oder einer Vervierfachung der Wiesenflächen. Dieses Ziel unterstützen wir voll und ganz, mit den vorgesehenen 60 Millionen Euro ist es aber unerreichbar. „Landesrat Schuler hat mit diesem Programm die Chance für einen wirksamen Klima- und Biodiversitätsschutz leichtfertig vertan,“ sagen Hanspeter Staffler, Brigitte Foppa und Riccardo Dello Sbarba.

Bozen, 13/02/2023

 

PRESSEMITTEILUNG.

Immer wieder betont die Landesregierung, es fehle an Geld für wichtige Sektoren wie Schule, Sanität und Soziales, besonders was das Personal betrifft. Trotzdem – so scheint es – findet sie 400.000 Euro, um eine unberührte kleine Alm in einem Naturschutzgebiet mit einer Straße zu erschließen.

Es ist vollkommen unverständlich, dass in Zeiten der Klima- und Biodiversitätskrise überhaupt noch Straßen gebaut werden. Jede Straße und somit auch eine Almstraße führt zu mehr Verkehr, Lärm und Abgasen. Almstraßen zerschneiden empfindliche Lebensräume, zerstören die Ruhe im Gebirge und wildlebende Tiere und Pflanzen ziehen den Kürzeren.

Dabei ist so ein Straßenbau auf eine kleine Alm aus wirtschaftlicher Hinsicht reiner Unfug: Niemals könnte sich ein bäuerlicher Betrieb aus eigener Kraft eine Straße um 400.000 Euro bauen, niemals könnte er aus dem Erwirtschafteten einen Kredit abzahlen und selbst für die notwendige Instandhaltung braucht es Beiträge aus dem Südtiroler Steuertopf.

„Wenn es trotz besseren Wissens zum Straßenbau mit Steuergeldern kommen sollte, dann muss diese Landesregierung die Verantwortung für aktive Naturzerstörung übernehmen,“ sagt Hanspeter Staffler von den Grünen. Die Erschließung der Almen hat schon lange die Grenze des Erträglichen überschritten, trotzdem werden von dieser Landesregierung noch immer Straßen und Aufstiegsanlagen in die Landschaft geklotzt. Damit muss nun endlich Schluss sein!

 

Bolzano, Bozen, 10/02/2023

 

ALPERIA STELLT DEN WASSERPLAN DES LANDES IN FRAGE: HIER SIND ALLE UNTERLAGEN!

Derzeit wir in den Medien diskutiert: Wie kann es passieren, dass ein Unternehmen, das dem Land und den Gemeinden gehört, den Wasserschutzplan des Landes vor dem Gericht für öffentliche Gewässer in Rom anfechtet? Dank der Anfrage der Grünen haben wir nun alle Antworten. In der Anlage finden Sie die Anfrage und die Antwort der Landesregierung, den Rekurs  von Alperia und die Verteidigungsschrift des Landes.

Es bleibt die Frage: Sind Gewinne oder Umweltschutz für ein öffentliches Unternehmen wie Alperia wichtiger?

***

Il “Piano di tutela delle Acque” (PTA) della Provincia di Bolzano è stato reso operativo con DPR del 22 giungo 2017. Ci risulta però che Alperia, società interamente pubblica in cui la Provincia ha la maggioranza relativa (46,38%), abbia impugnano questo piano davanti al Tribunale Superiore delle Acque a Roma. Sotto tiro in particolare è l’art. 39 sull’obbligo di assicurare un “deflusso minimo vitale” negli alvei dei fiumi. La storia è vecchia: nel 2011, ai tempi di SEL, fu approvata dalla Giunta provinciale una scandalosa delibera, la n. 893, con la quale si consentiva ai vincitori delle concessioni idroelettriche (allora SEL) per motivi „socio-economici“ di non attenersi più ai DMV che avevano dichiarato nei progetti con cui avevano vinto le gare. L’art. 39 fu introdotto su pressione di Roma proprio per cancellare la delibera 892/2011.

Se adesso Alperia cerca di far cancellare l’articolo 39, significa che ha intenzione di tornare ai tempi bui della SEL, quando gli interessi economici dell’azienda per la Provincia erano più importanti della tutela delle acque pubbliche e delle normative europee e statali in merito.

Si chiede alla Giunta provinciale:

  1. A che punto è l’impugnazione promossa da Alperia del PTA della Provincia di Bolzano?
  2. Quali sono gli articoli impugnati da Alperia e con quali argomentazioni?
  3. Quali atti ha compiuto la Provincia di Bolzano per difendere il proprio PTA e con quali argomentazioni?
  4. Poiché Alperia è una società interamente pubblica in cui la Provincia ha la maggioranza relativa (46,38%), la Provincia era stata informata preventivamente da Alperia sulla intenzione di impugnare il PTA della Provincia stessa? Se sì, quali atti ha fatto la Provincia per scongiurare questa impugnazione e quindi difendere il proprio PTA?
  5. Se invece la Provincia non era stata informata e ha saputo dell’impugnazione a impugnazione avvenuta, ha ritenuto la Provincia di chiedere spiegazioni alle persone da lei nominate negli organi societari di Alperia sia sulla mancata informazione, sia su ragioni e scopi dell’impugnazione? Se sì, che risposta ha ottenuto la Provincia? Se no, perché la Provincia non ha chiesto spiegazioni?
  6. Quali posizioni hanno preso i rappresentanti nominati dalla Provincia negli organi societari di Alperia in merito alla decisione di impugnare il PTA della Provincia?
  7. Quale giudizio dà la Provincia su questa impugnazione?
  8. Che cosa intende fare la Giunta per evitare in futuro che la sua società elettrica impugni davanti a un tribunale le norme della Provincia stessa a tutela della qualità delle acque pubbliche?

 

 

Bolzano, 22.12.2022

Cons. prov.

Riccardo Dello Sbarba

Brigitte Foppa

Hanspeter Staffler

 

Qui potete scaricare la risposta della Giunta e gli altri documenti:
Allegato 1: Ricorso Alperia 7.10.2021
Allegato 2: Richiesta riesame 4.10.2021
Allegato 3: Deliberazione della Giunta provinciale n.126 del 22/2/2022
Allegato 4: Memoria difensiva 27.10.2022

PRESSEMITTEILUNG.

Sanktionen für Vereine und Verbände, die in den letzten Wochen vor der Wahl Werbung für einzelne Kandidat:innen oder Parteien machen, ja oder nein? Darum ging es in einem Landesgesetzentwurf der Grünen, der am 09.02.2023 im Landtagsplenum behandelt wurde. Erstunterzeichnerin Brigitte Foppa hatte darauf aufmerksam gemacht, dass die enge Verflechtung von Interessensvertretungen und Politik beendet werden muss. Das besagt ein Regionalgesetz von 1998, das allerdings keine Sanktionen vorsieht und somit wirkungslos ist. Dies sollte vom neuen LGE abgeändert werden.

Die gesamte Opposition, die im Übrigen zusammenspielte, um den Entwurf überhaupt zur Behandlung zu bringen, stimmte geschlossen für das Gesetz (siehe Anhang) und beschwor vielstimmig die Befreiung der Politik von Partikularinteressen. Die Mehrheit aber verteidigte die unselige Praxis der Kandidatenbewerbung vor den Wahlen. „Damit wird sich auch die Einflussnahme der Verbände in den politischen Alltag weiterhin halten. Wir erleben seit Jahren eine Zunahme der Bedeutung der großen Verbände im Landtag. Manchmal kollidieren auch die Interessen – und die Politik ist dem Mächtespiel regelrecht ausgeliefert, wie man etwa in den Diskussionen um Bettenstopp oder Lebensmittelkennzeichnung miterleben konnte“, so die grünen Abgeordneten Foppa, Dello Sbarba und Staffler. „Es geht uns um etwas sehr Wichtiges, das wir hochhalten möchten: Das freie Mandat. Wir werden es weiterhin verteidigen, für eine gesunde und unabhängige Politik.“

Bozen, 09/02/2023

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

PRESSEMITTEILUNG.

Der Wahlkampf für die Landtagswahlen 2023 ist bereits eröffnet. Und als Erstes positionieren sich wieder einmal die Wirtschaftsverbände. Sie sind in Südtirol seit jeher stark und mächtig und beeinflussen die politischen Entscheidungen nach wie vor massiv und parteiisch.

Zu Wahlzeiten erleben wir oft eine besonders problematische Verwirrung, was res publica und was Partikularinteressen sind.

Tatsächlich fällt bei jedem Wahlkampf negativ auf, wie Vereine und Verbände mehr oder weniger explizit in ihren Vereins- und Verbandsmedien zugunsten einzelner Parteien oder Kandidat:innen Wahlwerbung betreiben. Nicht umsonst beschweren sich Bürger:innen bei nahezu allen Oppositionsparteien regelmäßig über diese Praxis, die als ungesund empfunden wird. Wenn Berufsverbände, die auch von der öffentlichen Hand finanziert werden, sich kurz vor Wahlen auf die Seite von Kandidat:innen und Parteien schlagen, irritiert das die Öffentlichkeit zurecht.

In den letzten Monaten wurde uns allen so deutlich wie noch nie vor Augen geführt, wie sehr die Sonderinteressen von Wirtschaftsverbänden politische Entscheidungen beeinflussen und lenken können. Man denke nur an die massiven Eingriffe in die Debatten über die Bettenobergrenze oder die Transparenz über die Herkunft von Lebensmitteln. Wenn die Wahl einer Person durch die Unterstützung einer bestimmten wirtschaftlichen oder sozialen Gruppe ermöglicht wird, besteht die – oftmals berechtigte – Gefahr, dass Entscheidungen nicht zum Wohle der gesamten Gemeinschaft, sondern nur im Interesse bestimmter Sektoren getroffen werden. Und das Bild, das die Politik von sich selbst vermittelt, verschlechtert sich weiter.

„Es ist nicht die Aufgabe von Vereinen, Verbänden und Gewerkschaften, die Arbeitsplätze von Politiker:innen zu garantieren“, zeigt sich Brigitte Foppa, Erstunterzeichnerin des Gesetzentwurfs, überzeugt.

Aber warum ist das überhaupt möglich? Dadurch, dass das derzeit geltende Wahlgesetz weder ein Verbot der Wahlwerbung von Vereinen, Verbänden und Gewerkschaften vorsieht, noch angemessene Sanktionen. Und so haben Partikularinteressen freie Hand.

Mit einem Gesetzentwurf, der diese Woche im Landtag debattiert werden soll, wollen die Grünen daher

  • dafür sorgen, dass Vereine, Verbände und Gewerkschaften, die öffentliche Mittel erhalten, in den 60 Tagen vor den Wahlen nicht für einzelne Kandidat:innen oder Parteien werben dürfen.
  • dafür sorgen, dass öffentliche Beiträge in den folgenden Jahren um die Hälfte gekürzt werden, sollte gegen diese Norm verstoßen werden.
  • den Landtag anweisen, alle Verstöße auf dessen Homepage zu veröffentlichen.

Damit soll ein legislatives Vakuum gefüllt werden, das seit 1998 besteht und das die Chancengleichheit vor den verschiedenen Wahlgängen immer wieder eingeschränkt und untergraben hat. Und wie sich bei bestimmten Themen zeigt, wirkt sich dieses legislative Vakuum auf die gesamte Dauer der Legislaturperiode aus, weil es die Politik an einzelne Interessengruppen bindet.

Eine gesunde, transparente und freie Politik hingegen ist unabhängig.

Bolzano, 07/02/2023

Cons. prov.

Brigitte Foppa, Riccardo Dello Sbarba, Hanspeter Staffler

PRESSEMITTEILUNG.

In dieser Woche wird im Landtag der Gesetzentwurf zur Herkunftskennzeichnung behandelt werden. Während die Verbände mächtig mobil machen gegen eine verpflichtende Kennzeichnung der Herkunft von Fleisch, Milch und Eiern, sprechen sich 92 % der Verbraucher:innen erwartungsgemäß mit überwältigender Mehrheit für die Transparenz aus. Dies gab eine vom Bauernbund in Auftrag gegebene, repräsentative Umfrage, durchgeführt vom Meinungsforschungsinstitut Apollis. Nun wollen die Abgeordneten Lanz und Tauber dem Auftrag ihrer Verbände nachkommen und das Gesetz verwässern. Die Kennzeichnung soll „freiwillig“ erfolgen.

„Das ist ein Nonsens“, so die Mitunterzeichnerin des LGE, Brigitte Foppa. „Freiwillig hatten wir bis jetzt auch schon. Das Gesetz setzt gerade durch die Verpflichtung einen Meilenstein. Diesen möchte der HGV mit den willigen Helfern Tauber & Lanz verhindern. Sie und Herr Pinzger müssen sich die Frage gefallen lassen, warum sie sich so vehement wehren. Die Angabe des Herkunftslandes der Einkäufe kann in einfacher Form auf der Speisekarte oder einer Tafel im Lokal angegeben werden. Wer die Auskunft verweigern will, kann sogar angeben „Herkunft unbekannt“. Angesichts des so offensichtlichen Verbraucherwunsches ist das Mauern des HGV und der Abgeordneten Tauber und Lanz wirklich unverständlich und rückwärtsgewandt“.

Der Gesetzentwurf ist einfach, pragmatisch und umsetzbar. Alle möglichen Erschwernisse wurden von den Einbringer:innen vorab ausgenommen (siehe verarbeitetes Fleisch), gerade um die Anwendung zu erleichtern.

In dieser Woche gibt es die Chance, im Landtag ein klares Bekenntnis zu Verbraucher- und Klimaschutz zu machen. Und für Ehrlichkeit.

Bozen, 06.02.2023

Landtagsabgeordnete

Brigitte Foppa

Riccardo Dello Sbarba

Hanspeter Staffler

 

INTERROGAZIONE SU TEMI D’ATTUALITÀ.

Il 5 gennaio 2023 “Terna ha sottoscritto un accordo per l’acquisizione del 100% del capitale di Edyna Transmission del Gruppo Alperia, proprietaria di 34 km di elettrodotti ad alta tensione e 2 stazioni elettriche in Alto Adige per un valore di circa 14 milioni di euro. L’accordo è subordinato all’avveramento di alcune condizioni sospensive”.

Per informazione: In Sudtirolo Edyna ha 8778 km di rete elettrica, di cui questi 34 km di linee ad alta tensione, mentre Terna ha 2200 km di linee ad alta tensione e 54 stazioni elettriche.

Si chiede alla Giunta provinciale:

  1. Perché Alperia ha deciso di cedere a Terna i suoi 34 km ad alta tensione? Quali vantaggi ne trae Alperia e quali la popolazione locale?
  2. Quali sono le condizioni sospensive e quali i tempi in cui la cessione dovrà realizzarsi?
  3. Alperia gestiva direttamente questi 34 km e con quale autonomia? Oppure le sue linee ad alta tensione erano già gestite di fatto da Terna e Alperia ne aveva solo la “nuda proprietà”?
  4. In quali aree della provincia si trovano i 34 km di linea e le 2 stazioni elettriche cedute?
  5. Questi 34 km di linee ad alta tensione sono su traliccio o su cavi sotterranei? Se sono su traliccio, nell’accordo c’è l’impegno di Terna di spostarle su cavi sotterranei?

 

Bolzano, 18.01.2023

Cons. prov.

Riccardo Dello Sbarba

Brigitte Foppa

Hanspeter Staffler