HomeDeutschObergrenze für den Tourismus: Faire und wirksame Lösungen, statt schale Kompromisse

Obergrenze für den Tourismus: Faire und wirksame Lösungen, statt schale Kompromisse

PRESSEMITTEILUNG.

Das Gesetz zur „Bettenobergrenze“ kommt nächste Woche in den Landtag. Für uns Grüne sind Transparenz und ein Gesetz ohne beliebige Ausnahmen und ohne Lobbyprivilegien essenziell. Denn es muss uns um eines gehen: Einen verträglichen und fairen Tourismus für Gäste und Ansässige – und auch für jene, die im Tourismus arbeiten und von ihm leben! Nicht mehr, aber auch nicht weniger.

 

  1. Was das Schuler-Gesetz vorsieht und was im 2. Gesetzgebungsausschuss geschah

Das von Schuler im Omnibus vorgelegte Gesetz sah vor, eine „Obergrenze“ für die Südtiroler Beherbergungsbetriebe festzulegen:

Ein neues Genehmigungsverfahren zur Festlegung einer Obergrenze für Betten- und Gästekapazität.

Die Höchstzahl der Betten sollte zunächst für jeden einzelnen Tourismusbetrieb festgelegt werden: entweder auf der Grundlage der Lizenz oder, nach Wahl des Betriebs, auf der Grundlage der Zahl der anwesenden Gäste an einem Tag des Jahres 2019.

Das Land prüft die beantragte Bettenzahl anhand der in den Durchführungsbestimmungen des Gesetzes festgelegten Kriterien und entscheidet auf dieser Grundlage über das jedem Tourismusunternehmen zugeteilte Kontingent.

Die Obergrenze jeder Gemeinde ergab sich somit aus der Summe der maximalen Bettenzahl der einzelnen Beherbergungsbetriebe und die landesweite Obergrenze aus der Summe der maximalen Bettenzahl pro Gemeinde.

Auf diese Weise wird ein HÖCHSTKONTINGENT für die Unterbringung von Tourist:innen und die nutzbaren Betten festgelegt. Bis Ende 2022 sollte auf Grundlage dieses Kontingent dann eine neue Lizenz ausgestellt werden.

Der 2. Gesetzgebungsausschuss lehnte diesen Vorschlag mit den Stimmen des Bauernflügels sowohl der SVP (Locher und Vallazza) als auch der Opposition (Leiter Reber und Faistnauer) ab. Das von der Kommission angenommen Gesetz sieht lediglich die Erstellung einer Statistik über die Bettenanzahl in Südtirol vor und verschiebt die Beurteilung, ob und wie eine Begrenzung notwendig ist, auf einen späteren Zeitpunkt.

 

  1. Die Position der Grünen und der mit LR Schuler vereinbarte Änderungsantrag

Kritikpunkt Nr.1 für uns Grüne ist die Durchführungsbestimmung, auf die sich das Gesetz bezieht: Von ihr hängt ab, ob die Begrenzung wirksam und gerecht ist oder ob es – durch Erpressungstaktiken der Lobbys und unzählige Ausnahmeregelungen – im Endeffekt sogar zu einer Vervielfachung der Betten kommt. Die Durchführungsbestimmungen können nicht allein an die Landesregierung delegiert werden, indem der Landtag aufgefordert wird, einen Blankoscheck zu unterzeichnen.

Deshalb forderten wir bereits im Ausschuss eine öffentliche und transparente Debatte. Im Gesetz muss verankert werden, dass die Durchführungsbestimmungen der verpflichtenden Stellungnahme des Landtags unterliegen. Landesrat Schuler und Landesrätin Hochgruber-Kuenzer akzeptierten diese vorgeschlagenen Änderungen, aber sie wurden durch das gemeinsame Nein der Bauernfraktion abgelehnt: Locher, Vallazza, L. Reber und Faistnauer.

DIE GRÜNE FRAKTION HAT DIESELBEN ÄNDERUNGSANTRÄGE ERNEUT FÜR DAS PLENUM EINGEREICHT. Wir werden sehen, wie der Vorschlag der Mehrheit aussehen wird, und auf dieser Grundlage unsere Stimme abgeben.

 

  1. Das Risiko: von einer Ausnahmeregelung zur nächsten vermehren die Betten sich

Nach dem, was die Medien, aber auch Schuler im Ausschuss vorausgesagt haben, besteht die Gefahr, dass sich das Gesetz, das eigentlich eine Bettenobergrenze festlegen sollte, von einem Kompromiss zum nächsten in sein Gegenteil verkehrt: in ein Gesetz zur Bettenvermehrung.

 

HIER EINIGE DER GENANNTEN AUSNAHMEN:

  1. Alle „erworbenen Rechte“ für die Realisierung neuer Betten werden anerkannt, sogar zugewiesene Betten, die schon Jahre alt sind (es gibt keine Frist!), aber nie realisiert wurden: 10.000 Betten mehr, sofort!
  1. Es soll ein „Vorschuss“ von 8.000 neuen Betten gewährt werden, von denen 7.000 von den Gemeinden und 1.000 vom Land zugewiesen werden sollen. Diese sollen in zehn Jahren zurückgegeben werden: Wer glaubt das schon?
  1. Gäste unter 14 Jahren sind von jeder Beschränkung ausgenommen, sie werden nicht einmal ins Kontingent eingerechnet. Hier ist Spielraum für eine weitere „Vermehrung“ der Betten.
  1. Es ist eine „Übergangsregelung“ vorgesehen, welche die Tür für neue Anträge öffnet. Bereits jetzt ist ein Run zur Meldung der Aufnahme neuer Tätigkeiten in den Gemeinden im Gange. In sechs Monaten sind mehr als 5.000 zusätzliche Betten aufgetaucht, darunter mehr als 4.000 auf Airbnb, Zimmervermietung und Urlaub auf dem Bauernhof (siehe Astat).
  1. Ausnahmen für Urlaub auf dem Bauernhof: Mit allen vorgesehenen Ausnahmen (landwirtschaftliche Betriebe, die eine Fläche zwischen 1,5 und 6 ha Obst- und Weinbau bewirtschaften und ALLE Grünlandbetriebe!) wird nur ein sehr kleiner Teil der Urlaub auf den Bauernhof-Betriebe unter die Obergrenze fallen.
  1. Ausnahme für historische Ortskerne: grünes Licht für ALLE Betriebe die sich in diesen ehemaligen „A-Zonen“ befinden (insgesamt, 1024 Hektar). Der Ausschluss von Gemeinden mit Wohnungsnot ist Verschwunden!
  1. Unbenutzte Betten: Es sollte ein Grundsatz der solidarischen Umverteilung gelten, wobei das Land 50% der unbenutzten Betten an die weniger entwickelten Gebiete verteilen sollte. Jetzt scheint es, dass nur 5% ans Land gehen und 95 % in den Gemeinden verbleiben. Die Logik des Stärkeren gewinnt.

Würden wirklich alle Ausnahmen in die Durchführungsbestimmungen aufgenommen, würde die Zahl der Betten – heute 234.420 – auf über 250.000 ansteigen und vielleicht sogar bis zu 270.000 erreichen! Deshalb bereiten uns Ausnahmeregelungen und Aufweichungen Sorgen: Mit ihnen scheitert das Konzept des „nachhaltigen Tourismus“ der Landesregierung.

 

  1. Schlussfolgerung: ein gutes Gesetz ist dringend notwendig

Die Diskussion über die Gefahren des „Overtourism“ in Südtirol wurde von uns Grünen angeregt. Auf die Notwendigkeit einer Begrenzung haben wir schon vor Jahren hingewiesen. Deshalb wollen wir ein Scheitern dieses ersten Versuches verhindern.

Wir haben uns im Gesetzgebungsausschuss für ein wirksames, faires und weitsichtiges Gesetz eingesetzt, und werden uns auch im Plenum dafür engagieren.

 

BZ, 22.07.2022

Landtagsabgeordnete

Riccardo Dello Sbarba
Brigitte Foppa
Hanspeter Staffler

 

Hier der vollständige Minderheitenbericht.

Author: Heidi

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