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BESCHLUSSANTRAG.

In Deutschland gibt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) jährlich zwei externen Unternehmen den Auftrag, die wirtschaftlichen Kennzahlen der Kultur- und Kreativwirtschaft zu untersuchen. Dazu gehört zum Beispiel die Anzahl an Unternehmen, der Umsatz oder die Bruttowertschöpfung dieses Sektors. Der daraus resultierende jährlich veröffentlichte „Monitoringbericht Kultur- und Kreativwirtschaft“ gibt Aufschluss darüber, welchen Stand der Sektor im Verhältnis zu anderen Wirtschaftszweigen innehat und wo eventuell Handlungsbedarf besteht.

Die Definition von Kunst- und Kulturwirtschaft, auf der die Untersuchungen im Auftrag des BMWi beruhen, umfasst die Sektoren Musikwirtschaft, Buchmarkt, Filmwirtschaft, Rundfunkwirtschaft, Markt für darstellende Künste, Designwirtschaft, Architekturmarkt, Pressemarkt, Werbemarkt, Software-/Games-Industrie sowie Sonstige (dazu zählen Bibliotheken, Archive, Denkmalstätten, Botanische Gärten und Schaustellergewerbe);

Die Ergebnisse, zu denen der Monitoringbericht 2019 kommt, sind beeindruckend: Die Bruttowertschöpfung des kulturellen Sektors belief sich 2018 auf ca. 100,5 Milliarden Euro. Damit lässt sie Branchen wie die Chemieindustrie, die Energieversorgung oder die Finanzdienstleister hinter sich und liegt in etwa gleichauf mit der Bruttowertschöpfung des Maschinenbausektors. Nur der Fahrzeugbau erreicht in Deutschland eine größere Wertschöpfung als der Kulturbereich. Bei den Beschäftigten liegt der Kultur- und Kreativbereich hingegen unangefochten auf Platz 1. Kein anderer wirtschaftlicher Sektor hat so viele Kernerwerbstätige. Selbst Fahrzeug- und Maschinenbau lässt die Kulturwirtschaft hinter sich.

Eine derartige Berechnung der Wertschöpfung ist in der Tat von großem Wert. Nicht nur wird anhand dieser wirtschaftlichen Zahlen der Stand der Kultur- und Kreativwirtschaft insgesamt ermittelt, sondern auch die Teilbereiche innerhalb des Sektors können näher unter die Lupe genommen werden.

Ein großes Problem der Kulturwirtschaft ist seit jeher jenes, dass sie sehr oft nicht oder nicht wirklich als Wirtschaftsfaktor wahrgenommen wird. Eine solche Berechnung kann mit nackten Zahlen die Fakten auf den Tisch legen und den nüchternen „Wert“ dieser Branche so in Relation setzen. Denn auch in Südtirol leben viele Menschen von der Kultur. Auch in Südtirol werden Museen besucht, Bücher gelesen, Filme geschaut – aber auch Museen aufgebaut, Bücher geschrieben und verkauft sowie Filme produziert und gedreht. Um nur einige Beispiele zu nennen.

Südtirol ist ein kulturell vielfältiges Land. Kunst und Kulturszene brauchen hierzulande nicht den Vergleich mit anderen Ländern und Regionen zu scheuen. Unsere Landschaft bietet eine optimale Kulisse für filmische Inszenierung. Im Land gibt es an die 150 Museen und Ausstellungsorte. Design, Kunst, Architektur etc. sind in qualitativ hochwertigem Ausmaß vertreten. Die Ermittlung der genauen Wertschöpfung würde es Südtirol erlauben, Vergleiche auf hohem Niveau anzustellen. Zudem könnte ein Vergleich auf internationalem Level hilfreich sein, um abschätzen zu können, mit welchen anderen Ländern wir uns messen können. Für den Kultur- und Kreativbereich wäre eine solche Untersuchung eine Aufwertung und Argumentationshilfe für die gesamte Problematik der Förderung und Finanzierung.

Daher beauftragt der Südtiroler Landtag die Landesregierung

  1. Eine unabhängige Einrichtung mit der Untersuchung des wirtschaftlichen Standes der Kunst- und Kulturwirtschaft in Südtirol zu beauftragen.
  2. Den Fokus dieser Untersuchung auf die Anzahl an Unternehmen, den Umsatz der Kultur- und Kreativwirtschaft sowie die Bruttowertschöpfung der Branche zu legen.
  3. Die Ergebnisse dieser Untersuchung in einem Bericht, der die wirtschaftlichen Kennzahlen umfasst, zu veröffentlichen.
  4. In diesen gesamten Prozess die direkt Betroffenen und ExpertInnen einzubeziehen, bzw. ihre Desiderata an die Untersuchung einzuholen.

Bozen, 30.06.2020

 

Landtagsabgeordnete

Brigitte Foppa

Hanspeter Staffler

Riccardo Dello Sbarba

 

ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.

Die „Süddeutsche Zeitung“ berichtet in ihrer Online-Ausgabe vom 20.01.21 von Rindertransporten aus Bayern über Ungarn nach Kasachstan. Im Fall, über den die SZ berichtet, hat der zuständige Amtsveterinär „der Spedition die Papiere verweigert. Dabei hat er sich auf die Liste des Umweltministeriums mit 18 Drittstaaten berufen, bei denen erhebliche Zweifel bestehen, dass auf Exporten dorthin die Tierschutzvorgaben eingehalten werden. Auf dieser Liste steht auch Kasachstan. […] Das Verwaltungsgericht München hat das Landratsamt Miesbach und damit den Freistaat per Eilentscheid verpflichtet, die Transportpapiere für die Ausfuhr der Rinder nach Ungarn auszustellen.“ (SZ.de)

Südtiroler Tiertransportunternehmen kooperieren mit ausländischen Handels- und Tiertransportunternehmen.

Daher richten wir folgende Fragen an die Südtiroler Landesregierung

  1. Werden auch Tiere (Kälber, Rinder, Schweine, Pferde, Schafe, Ziegen, Geflügel) aus Südtirol nach Ungarn transportiert?
  2. Wenn ja, wie viele waren das in den Jahren 2019 und 2020 und wer hat sie durchgeführt?
  3. Wenn nein, wie kann das ausgeschlossen werden?
  4. Besteht Anlass zur Vermutung, dass Transporte DURCH Südtirol, samt Rast und Versorgung von Tieren auf dem Landesgebiet mit dem Zielland Ungarn in Verbindung stehen könnten?
  5. Besteht Anlass zur Vermutung, dass Südtiroler Tiertransportunternehmen mit ausländischen Handelspartnern kooperieren, die Tiertransporte nach Ungarn durchführen?
  6. Führen Südtiroler Tiertransportunternehmen selbst Transporte in EU-Drittstatten durch?
  7. Besteht Anlass zur Vermutung, dass Südtiroler Tiertransportunternehmen mit ausländischen Handelspartnern kooperieren, die Tiertransporte in EU-Drittstaaten durchführen?

BZ, 24. 01.2021

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

 

Hier könnt ihr die Antwort der Landesregierung herunterladen.

ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.

Die Dringlichkeitsmaßnahme des LH vom 05.01.2021 sieht vor, dass die „Lehrpersonen (…) verpflichtet (sind) FFP2 Atemschutzmasken zu tragen, soweit diese von den Schuldirektionen zur Verfügung gestellt werden.“ Am 07.01.2021 allerdings erreichte die Schulen ein Schreiben der Bildungsdirektionen, das besagte: „Das Lehrpersonal ist angehalten, während der didaktischen Tätigkeit chirurgische Einwegmasken zu verwenden (…), außer in jenen Situationen, die vom wissenschaftlich-technischen Komittee oder im Riskobericht der Schulen vorgesehen sind. Der Ankauf der FFP2-Masken von Seiten der Schulen dient dazu, die Masken jenen Lehrpersonen auszuhändigen, die auf Grund ihrer gesundheitlichen Situation eine spezifische Notwendigkeit haben (…) oder im Falle eines erhöhten Risikos beim Ausführen einer Tätigkeit (…).“
Die beiden Auflagen widersprechen sich erstens, zweitens ist es nicht nachvollziehbar, dass Lehrpersonen nicht grundsätzlich ein Recht auf persönliche Schutzausrüstung in der Sondersituation der Pandemie haben, zumal sie beruflich ständig in Kontakt mit vielen verschiedenen Schüler*innen und anderen Personen sind.

Daher richten wir folgende Fragen an die Südtiroler Landesregierung

  1. Wie ist es zu einer solch widersprüchlichen Rechtssituation gekommen? Welche Aussage hat Vorrang?
  2. Wie erfolgt der Ankauf von FFP2-Masken? Werden den Schulen ausreichend Geldmittel zur Verfügung gestellt?
  3. Wie wird gesichert, dass das Lehrpersonal ausreichend geschützt ist? Gibt es eine Standardvorgabe, wieviel und welches Schutzmaterial den Lehrpersonen pro Woche zur Verfügung gestellt werden muss? Wenn ja, wie sieht diese Vorgabe aus?

BZ, 23.01.2021

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

Landesgesetzentwurf.

Unter Habitate sind hier Kleinstandorte mit funktionalen Pflanzen- und Tiergesellschaften gemeint, die oftmals wegen ihrer geringen flächenmäßigen Ausdehnung bei technischen Eingriffen in die Landschaft oder wegen Übernutzung gestört oder zerstört werden. Habitate sind häufig Refugien wildlebender Tiere und Pflanzen innerhalb intensiv genutzter landwirtschaftlicher Flächen oder innerhalb anderer Landschaftseinheiten wie Wald und Alpine Rasen.

Verschwinden Habitate, verschwinden auch die dort lebenden Tiere und Pflanzen. Dies führte über die vergangenen Jahrzehnte zur Gefährdung von vielen Arten, sodass heutzutage in Südtirol mindestens 40 Prozent der bekannten Tierarten und 30 Prozent der Pflanzenarten gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht sind.

Der Biodiversitätskrise in Südtirol kann nur begegnet werden, indem schleunigst noch bestehende Habitate vor der Zerstörung geschützt und in der Vergangenheit gestörte Habitate wiederum in ihrer Funktionalität hergestellt werden. Die Gründe für den Biodiversitätsverlust sind selbstverständlich vielfältig, sie reichen von der Erderhitzung bis zum Bodenverbrauch, von der Umweltverschmutzung bis zur intensiven Landwirtschaft.

Zwischen den Jahren 1998 und 2010 war es möglich, eine große Anzahl wertvoller Habitate durch das Verfahren der geringfügigen Eingriffe für Zwecke der Landwirtschaft zu verändern oder zu beseitigen. Schätzungsweise wurden auf diese Art in ganz Südtirol mehrere tausend schützenswerte Habitate vernichtet.

Im Jahr 2010 wurde dann endlich das höchst überfällige Naturschutzgesetz (LG 6/2010) vom Landtag beschlossen: In diesem Gesetz wurde definiert, welche Habitate vollkommen oder teilweise geschützt sind. Die im Naturschutzgesetz aufgelisteten Habitate wie Nass- und Feuchtflächen sowie Trockenstandorte befinden sich häufig im landwirtschaftlichen Grün (Grasland, bestocktes Grasland, Wiesen und Weiden) und dürfen weiterhin genutzt aber nicht verändert oder gar zerstört werden.

Allerdings hat sich die vorhandene Gesetzeslage als völlig unzureichend erwiesen (eine Reihe von dokumentierten und nicht geahndeten Vergehen bezeugen dies), daher ist eine normative Nachschärfung zum Schutz der gefährdeten Habitate dringend notwendig.

Auf unseren subalpinen und alpinen Almweiden gibt es viele Habitate wie Hochmoore, Niedermoore, Quellmoore, Feucht- und Nasslebensräume, die häufig völlig ungeschützt dem Viehtritt durch Pferde und Rinder ausgesetzt sind. Heutige Pferde- und Rinderrassen sind in der Regel groß und schwer und hinterlassen beim Durchqueren oder Abweiden der genannten Habitate schwere Trittschäden, die ihrerseits oftmals Ausgangspunkte von Erosion sind. Viele dieser Habitate sind mittlerweile schwer gestört oder teilweise zerstört. Der Futterwert für das Rindvieh hält sich auf diesen Kleinstandorten sehr in Grenzen, weil dort vorwiegend Simsen, Binsen und Sauergräser wachsen. Pferde tummeln sich hingegen gerne auf diesen Kleinstandorten.

Daher bietet sich in diesem Falle eine einfache und rasche Lösung an, die entweder durch gezielte Weideführung oder durch temporäre aber auch permanente Umzäunung dieser Habitate erfolgen kann. Dabei ist auf die ökologische Funktionstüchtigkeit und auf die Mindestfläche jedes Habitat-Typs zu achten: Während Quellmoore ab einer Mindestfläche von einigen Quadratmetern ökologisch funktionstüchtig sind, kann die Mindestfläche bei Hoch- und Niedermooren zwischen 50 und 100 Quadratmetern liegen. Die Forstbehörde wäre mit ihren Fachleuten in der Lage, den Bewirtschaftenden der Weidflächen bei der Umsetzung der Habitatschutz-Initiative beratend zur Seite zu stehen.

BZ, 19.01.2021

Landtagsabgeordneter
Hanspeter Staffler

 

Hier der vollständige Gesetzentwurf und das Gutachten des Rats der Gemeinden.

ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.

Aufmerksame Bürgerinnen und Bürgern haben festgestellt, dass trotz hervorragender Schneelage in vielen Schigebieten die Schneekanonen reichlich Kunstschnee produzieren. Zudem werden Pisten regelmäßig – in einigen Gebieten auch täglich – mit den Pistenraupen schön präpariert. Auf mehrmalige Nachfrage warum Schneeerzeugung und Pistenpräparierung bei geschlossenen Schigebieten überhaupt notwendig seien, wurde geantwortet, dass sowohl Schneeproduktion als auch Pistenpräparierung mit finanziellen Beiträgen des Landes unterstützt werden.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Entspricht es den Tatsachen, dass sowohl die Schneeproduktion als auch die Pistenpräparierung prinzipiell mit finanziellen Beiträgen des Landes gefördert werden?
  2. Entspricht es den Tatsachen, dass die finanziellen Beiträge direkt an die Schneeproduktion oder an die Pistenpräparierung gekoppelt sind?
  3. Falls dies zutreffen sollte, auf welche Einheiten wie Kubikmeter Schnee, Quadratmeter Piste oder Maschinenstunde beziehen sich die finanziellen Beiträge?
  4. Falls Punkt 2 zutreffen sollte, wie hoch waren die Beiträge im Winter 2019/2020 und wie hoch werden sie im Winter 2020/2021 ausfallen?

Bozen, 21.01.2021

Landtagsabgeordnete
Hanspeter Staffler
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba

 

Hier kann die Antwort der Landesregierung heruntergeladen werden.

PRESSEMITTEILUNG.

Chancengleichheit auch in Gemeindekommissionen: Der Regionalrat stimmt zu.

Die unendliche Geschichte des Gesetzentwurfs der Grünen Fraktion zur angemessenen Vertretung der Geschlechter in den Gemeinderatskommissionen fand dank einer breiten Mehrheit ein glückliches Ende. In einem gangbaren Kompromiss, der auch die Einwände berücksichtigt, die in der monatelangen, zähen Debatte vorgebracht wurden.
„Ein wichtiger Schritt. Gemeindekommissionen waren das letzte Gremium, in dem die Vertretung beider Geschlechter noch nicht gewährleistet war. Jetzt haben wir auch diese Gesetzeslücke geschlossen“, stellt die Erstunterzeichnerin Brigitte Foppa zufrieden fest. Gemeinden brauchen die Expertise der Frauen, gerade in den Kommissionen, in denen an den Vorhaben ganz praxisorientiert gearbeitet wird.
„Viele Frauen haben uns in diesen Monaten unterstützt, auch mit verschiedensten Aktionen. Im Februar vor einem Jahr haben wir mit Maria Elisabeth Rieder und Lucia Coppola im Regionalrat, geschmückt mit falschen Schnurrbärten, gefragt: Muss man wirklich ein Mann sein, um in die Kommissionen zu kommen? Daraufhin taten es uns viele Frauen gleich und posteten ihre Fotos mit Schnurrbärten und Bärten in den sozialen Medien. Ich möchte mich bei ihnen für ihre Geduld und Unterstützung bedanken. Ebenso bei der Gemeinderätin Maria Teres Fortini, die im fernen 2017 den Anstoß für diese Gesetzesinitiative gegeben hat. Es braucht viele Hände und Köpfe für die gesellschaftliche Transformation.“, so Brigitte Foppa abschließend.

In kleinen Schritten bewegen wir uns in Richtung europäische Standards – auch in der Geschlechterfrage.

Trient, 20.01.2021

Regionalratsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.

In den vergangenen 30 Jahren konnten Bürgerinnen und Bürger über den Heimatpflegeverband um Beiträge für die Sanierung von bäuerlichen Kleindenkmälern oder für die Errichtung von Schindeldächern, Holzzäunen oder Trockenmauern ansuchen. Ehrenamtliche Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Heimatpflegeverbandes standen den GesuchstellerInnen vor Ort mit Rat und Tat zur Seite. Auf unbürokratische und bürgernahe Art und Weise konnten somit unzählige typische Landschaftselemente erhalten und erneuert werden. Durch das Wirken des Heimatpflegeverbandes wurden Teile des ästhetischen und ökologischen Erbes unseres Landes vor dem Verfall bewahrt.
Mit Jahresbeginn 2021 wechselte das Beitragsverfahren vom Heimatpflegeverband zur Abteilung Raum und Landschaft, wo es nach uns vorliegenden Informationen zurzeit weder Ansprechpartner noch ein Verwaltungsverfahren geben solle.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Wer ist nun Ansprechpartner für die Beitragsgesuche für Landschaftspflege?
  2. Wie funktioniert das neue Verwaltungsverfahren und ab wann können Gesuche eingereicht werden?
  3. Wieviel Geldmittel stehen 2021 für die Landschaftspflege im Sinne der Prämissen zur Verfügung?
  4. Warum hat die Landesverwaltung die Zusammenarbeit mit dem Heimatpflegeverband beendet?
  5. Verfügt die Landesabteilung Raum und Landschaft über das nötige Personal, um die rund 500 Gesuche pro Jahr rasch und zügig zu bearbeiten?

Bozen, 19.01.2021

Landtagsabgeordnete
Hanspeter Staffler
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba

 

Hier könnt ihr die Antwort der Landesrätin und unsere Replik dazu herunterladen.

PRESSEMITTEILUNG.

Wenn Frauen in den Gemeinderat gewählt werden, dann müssen sie auch in den Gemeindekommissionen vertreten sein. Dies scheint eine Selbstverständlichkeit. In unseren Gemeinden ist das jedoch noch nicht der Fall. Die Geschlechtervertretung ist für alle demokratischen Gremien verpflichtend, mit Ausnahme der Gemeindekommissionen. Deshalb haben die Grünen im Regionalrat einen Gesetzentwurf eingebracht, um die Präsenz von Frauen auch in diesen demokratischen Institutionen sicherzustellen. Die Diskussion begann bereits vor einem Jahr. Morgen, am Mittwoch, den 20. Januar 2021, kommt es endlich zur Abstimmung.

Kurze Vorgeschichte:

Am 14. Februar 2019 reicht Brigitte Foppa den Gesetzentwurf ein, der eine „angemessene Vertretung der Geschlechter“ in Gemeindekommissionen vorsieht.

Im ersten Gesetzgebungsausschuss wird dieser am 12. Juni 2019 abgelehnt.

Am 12. Februar 2020 legt die Regionalratsabgeordnete Foppa einen Änderungsantrag vor, der von Vertreter*innen von Futura, SVP und Team K mitunterzeichnet wird. Dieser wird dann mit einem weiteren Änderungsantrag des Abgeordneten Lanz ergänzt, in dem eine Frauenpräsenz in den Kommissionen im Verhältnis zu den in den Gemeinderat gewählten Frauen eingefügt wird.

Am 13. Februar 2020 kommt der Gesetzentwurf zur Behandlung in den Regionalrat. Nach einer langen Debatte scheint sich eine Mehrheit dafür abzuzeichnen. Brigitte Foppa, Riccardo Dello Sbarba und Hanspeter Staffler bekräftigen dabei einstimmig: „Das ist das Mindeste“. Doch just zu diesem Zeitpunkt unterbricht der Regionalratspräsident Paccher die Sitzung, ohne jedoch Rücksprache mit der Erstunterzeichnerin des Gesetzentwurfs gehalten zu haben. Somit ist die Abstimmung vertagt.

Am morgigen Mittwoch, den 20. Januar, fast ein Jahr nach Beginn der Diskussion, werden wir erfahren, ob sich auch unsere Gemeinden endlich an die vom italienischen Gesetz vorgesehenen und von Europa geforderten Standards der pluralistischen und demokratischen Vertretung anpassen wollen.

Bozen, 19.01.2021

 

Regionalratsabgeordnete

Brigitte Foppa

Riccardo Dello Sbarba

Hanspeter Staffler

ANFRAGE ZUR SCHRIFTLICHEN BEANTWORTUNG.

In data odierna a diversi consiglieri e consigliere provinciali, compreso il primo firmatario di questa interrogazione, è stata recapitata questa e-mail da un cittadino di Barbiano, il signor Harald Gasser, agricoltore molto noto in Sudtirolo e anche in diversi paesi europei, per il suo lavoro pionieristico nel campo dell’agricoltura ecologica e della biodiversità. La mail contiene il seguente testo:

Da: Harald Gasser <[email protected]>
Inviato: domenica 10 gennaio 2021 21:00
A: Hochgruber Kuenzer, Maria – Provinz <[email protected]>; Noggler, Josef <[email protected]>; Locher, Franz Thomas <[email protected]>; Vallazza, Manfred <[email protected]>; Faistnauer, Peter <[email protected]>; Dello Sbarba, Riccardo <[email protected]>
Oggetto: Informazionen für die kommende Landtagswoche

Guten Abend

ich möchte ihnen nochmals einige Informationen zukommen lassen und erläutern, welche zur heutigen, komplexen Situation hinsichtlich Verlauf der neuen TERNA-Trasse in der Gemeinde Barbian geführt hat.

Gerne können Sie diese Schilderung weiterleiten,  damit alle ein umfassendes Bild erhalten, BEVOR Entscheidungen getroffen werden. Es ist richtig, dass die SUP und der Beschluss der Landesregierung nur ein Schritt in einem längeren und komplexeren Verfahren darstellt; dennoch ist DIES der Zeitpunkt und der Ort, um wesentliche Weichen für dieses Jahrhundertprojekt mit Sach- und Ortskenntnis und unmittelbarer Nähe zu landschaftlichen, sozialen, wirtschaftlichen und auch politischen Gegebenheiten vor Ort zu stellen.

Wie erwähnt, waren die Vorstellungen der geplanten Trasse in unserem Dorf für die Neuverlegung der Hochspannungsleitung im Sommer und Herbst 2019.

Verschiedene Recherchen haben (leider erst später) ergeben, dass schon im November 2018 den betroffenen Gemeinden die von den Projektanten der Terna vorgeschlagenen Varianten präsentiert worden waren.

Bis im Sommer 2019 glaubte ich, dass die Leitungen in unbewohntes Gebiet verlegt würden. Jedoch habe ich dann zu meinem Erstaunen feststellen müssen, dass sie durch ein Herzstück der Barbianer Kulturlandschaft und in der Nähe unseres Hofe und unsere Anbauflächen geplant wurden.

Durch Erkunden und Fragen wurde mir auch gesagt, dass eine „Doppelterna“ (Zweifachleitung) entstehen soll….Mastenhöhe ca 40m und mehr!

Gespräche mit dem Bürgermeister von Barbian, um eine alternative Trassenverlegung zu erreichen, ergaben für mich und auch andere Betroffene keine wesentlichen Schritte. Seine Antworten waren stets: technisch nicht möglich…!

Jegliche Initiativen zu einer möglichen Verbesserung durch mich und Bürgern der Gemeinde Barbian, welche ein Komitee gründeten und über 800 Unterschriften sammeln konnten, wurden von unserem Bürgermeister als nicht zielführend bzw. kontraproduktiv abgeschmettert. Anstelle einer konstruktiven Auseinandersetzung zum Wohle der Allgemeinheit und insbesondere der GESAMTEN Bürgerschaft von Barbian gab es Vorwürfe und Schmähworte.

Ich habe dann, als ich keinen Ausweg mehr gesehen habe, um unseren Bedenkungen und Zweifeln Verhör zu verschaffen, den namhaften Techniker Herr Ing. Robert Carminati zu Rate gezogen, welche mir sofort bestätigt hat, dass der aktuelle Trassenverlauf, der unter anderem unsere Flächen und unser Gebiet im Landschaftsbild massiv beeinträchtigen  würde, sicherlich nicht die erste Wahl der Projektanten von TERNA gewesen sein kann, denn sie entspricht einigen Grundsätzen der Projektierung, welche der Machbarkeitsstudie der TERNA vorangestellt sind, NICHT (siehe Anlage:HB-ST-001 RELAZIONE TECNICA).

Ich habe Ing. Carminati also den Auftrag gegeben, eine Studie für einen besseren Trassenverlauf anzufertigen. Der Auftrag war dabei nicht, die Trasse von unserem Gebiet zu entfernen, sondern eine objektiv bessere und (für die Landschaft und die Bevölkerung) verträglichere Trassenführung -ergebnisoffen- zu erarbeiten.
Alle Überlegungen von Ing. Carminati sind technisch-objektiver Natur und können von ihm (wie bereits teilweise erfolgt) jederzeit erläutert und argumentiert werden.
Ing. Carminati ist zu sehr abgeklärt, Profi und Techniker, um sich vor den einen oder anderen Karren spannen zu lassen.

Die Ergebnisse der Studie von Ing. Carminati sind Ihnen bekannt und wurden von mir mit einer begleitenden Stellungnahme im SUP-Verfahren eingereicht.

Dabei habe ich mit Gewissheit erfahren, dass die „Variante Carminati“ sehr nah an dem Trassenverlauf liegt, welchen die Projektanten zuallererst vorgeschlagen hatten, und auch sie als bessere Variante gesehen hatten (Anlage:HB-ST-002 ORTOFOTO VARIANTE PROPOSTA LINEA AEREA):

Und zwar aus folgenden Gründen:

1.     die vorgeschlagene Trasse deckt sich nahezu mit jener der bestehenden Freileitung T 002 ex EDISON, welche demoliert wird; somit ist keine neue Trasse notwendig;

2.     Die Einsehbarkeit der Freileitung gemäß der „Variante Carminati“ und der ursprünglichen TERNA-Variante ist eindeutig geringer, da die Trasse in Hanglage verläuft und nicht die eher flachen Wiesen unterhalb von Saubach beansprucht;

3.     die Trasse ist außerdem um einiges kürzer;

4.     der Trassenvorschlag benötigt mindestens 2 Stk. Gittermasten weniger;

5.     die Kulturlandschaft unterhalb von Saubach wird mit einem einzigen Spannfeld überflogen; der Standort der Gittermasten dieses Spannfeldes befindet sich am Rande der Kulturflächen, während der Standort der zusätzlichen 2 Gittermasten laut letzter Terna-Variante freistehend und weit sichtbar in den Wiesen vorgesehen ist

6.     Nähe zu den Höfen: der Abstand der Leiterseile ist bei der vorgeschlagenen Variante immer größer als 20 m; damit ist sichergestellt, dass der Wert der magnetischen Induktion kleiner als 3 µT (Mikrotesla) ist, entsprechend dem sogenannten „valore di qualità“  des DPCM 8 luglio 2008.

Dass diese jetzt vorgeschlagene Variante („Variante Carminati“) dem ursprünglichen TERNA-Trassenvorschlag entspricht, ist uns erst im Nachhinein klar geworden, verleiht ihr aber zusätzliche technische Autorität und Objektivität.
Von allen Beteiligten ist außerdem unbestritten, dass die Variante technisch ebenso (wenn nicht besser) möglich ist, wie der letzte von TERNA präsentierte Trassenverlauf. Dazu kommen aber noch die substantiellen Vorteile und Verbesserungen, wie oben genannt.

Der ursprüngliche TERNA-Trassenvorschlag (und somit der Trassenverlauf entsprechend der „Variante Carminati“) wurde der Bevölkerung von Anfang an vorenthalten, wurde bei keiner Vorstellung besprochen; keiner der Bürger, nur wenige Eingeweihte, wissen bis heute von dieser Variante Bescheid.

Es gibt offensichtlich KEINE objektiven Gründe, dass dieser Trassenverlauf nicht zur Sprache gekommen ist; möglicherweise gibt oder gar es dafür einige NICHT-objektive Gründe, die wir nicht kennen, die aber bei Entscheidung solcher Tragweite („Jahrhundertprojekt“) keine Rolle spielen dürfen.

Möglicherweise ist dies auch nicht das Einzige, von dem die Bürger von Barbian NICHT wissen.

Laut eines Journalisten, welcher heute den Bürgermeister interviewt hat, wurde genau dies vom Bürgermeister beanstandet: dass ich, Gasser Harald, die Leitung nur den Nachbarn zuschieben will.

Aber wie schon mehrfach erwähnt, möchte ich nicht jemanden benachteiligen, sondern eine bessere Lösung. Genau aus diesem Grund habe ich Ing. Carminati beauftragt, um eine für uns ALLE beste Lösung zu finden.

Die ALLERBESTE Lösung hat er auch gefunden, nämlich einen teilweisen unterirdischen Verlauf (siehe Anlage:HB-ST-004 ORTOFOTO VARIANTE PROPOSTA LINEA IN CAVO); auch diese Variante ist von allen Beteiligten(auch die Projektanten der Terna) als technisch machbar bestätigt worden.

Außerdem hat er die beste Überland-Trasse erarbeitet, wie sie weiter oben beschrieben ist.

Mir gefallen diese Vorwürfe des Bürgermeisters von Barbian nicht; vor allem aber zeigen sie mir, dass er sich einer sachlichen, objektiven Diskussion weiterhin verschließen möchte.

Auf den Vorwurf des Bürgermeister muss ich der Vollständigkeit halber aber dennoch antworten: Wer von Anfang an die Leitungstrasse verschoben hat, war offensichtlich der Bürgermeister selbst, ohne die Bürgerschaft von Barbian mit einzubeziehen. Und dieses Verhalten ist schon der Auslöser um im Dorf böses Blut in der Nachbarschaft zu produziere.

Ich bedanke für Ihr Interesse und Ihren Einsatz für die Sache. Es ist schon viel Zeit vergangen und erst jetzt haben wir wesentliche, faktische und technische Informationen zusammentragen können, um eine sachliche, objektive Bewertung der Sachlage zu ermöglichen.

Aufgrund der Tatsache, dass der Bürgermeister von Barbian immer noch auf seine Variante fest hält, die unterirdische Variante als Sinnlos und zu teuer vom Tisch wischt

( ff-interview vom 7.1.2021) wende ich mich mit voller Hoffnung an Sie, da sie die bäuerlichen Vertreter im Landtag sind, bzw. das Landschaftsbild , Umwelt und natürlich die verbundene Landwirtschaft in eine gerechte und sachliche Art und Weise vertreten. Der Bauernbund -Ortsobmann Helmuth Ploner hat mir die volle Unterstützung von Seiten des Südtiroler Bauernbundes zugesichert, da auch Sie von der unterirdischen Variante überzeugt sind. Und auch deswegen mich aufgefordert Sie, als Vertreter, zu kontaktieren!

Bei dem letzten Versuch mit Hilfe des Technikers Ing. Carminati die verschiedenen involvierten Ämter (…) zu überzeugen, konnten wir mit allen unseren Argumenten diese von der Korrektheit und Objektivität Überzeugen, jedoch gaben sie uns keinen Spielraum mehr daran etwas zu ändern (Termin war am 22.12.2020, Beschluss der Landesregierung am 26.12.2020).

Wie am Telefon erwähnt werde ich meine Tätigkeit, des naturbelassenen Anbaus im Falle des Baues dieses Jahrhundertprojektes oberhalb von mir, sofort einstellen. Auch alle verbundenen Projekte mit aspinger.raritaeten wie Manna.organic, oder auch die Expo in Dubai. Sicherlich werde ich zudem meinen Kopf für keine jegliche Werbung für und um Südtirol mehr zur Verfügung stellen!

Vielen Dank!

Tutto ciò letto e considerato,

  • valutando l’impegno messo dal signor Gasser per trovare una soluzione che – nelle intenzioni dichiarate – migliorasse per tutti (e non solo per lui) la situazione,
  • constatando che non si tratta di una proposta generica, ma di un progetto predisposto da un professionista con lunga esperienza nel settore, tecnicamente fondato ed argomentato, che tra l’altro non si discosta dal tracciato proposto in un primo momento da Terna,
  • preso atto che secondo il signor Gasser il tracciato deciso per il nuovo elettrodotto lo costringerebbe a chiudere o comunque a ridimensionare fortemente una attività produttiva agricola d’avanguardia nel campo della biodiversità e della coltivazione biologica (vedi: http://www.aspinger.com/de/), che si è fatta apprezzare non solo in Alto Adige, ma anche in Italia e in Europa con ampia eco mediatica che ha giovato anche all’immagine della nostra provincia come territorio della sostenibilità,

 

Si chiede alla Giunta provinciale:

  1. Nel processo di valutazione del miglior tracciato per le nuove linee Terna in val d’Isarco, e in particolare nel comune di Barbiano, è stata considerata la citata “Variante Carminati” nella sua ultima e definitiva versione (con tratto sotterraneo) dai diversi organi preposti, innanzitutto il comitato ambientale? Se sì, da quali organi in particolare è stata concretamente valutata, quando e in quale fase del procedimento?
  2. La società Terna è stata informata della esistenza della “Variante Carminati” e, se sì, ha avuto modo di valutarla e ha dato un suo parere su detta variante? Se sì, quando, in quale fase del procedimento l’ha fatto e qual è stato il parere di Terna?
  3. Il comune di Barbiano e il sindaco erano informati della esistenza della “Variante Carminati” e, se sì, hanno espresso un proprio parere su detta variante? Se sì, quando e in quale fase del procedimento e qual è stato il parere del Comune di Barbiano, sostenuto da quali ragioni?
  4. Qual è stato il parere del Comitato ambientale sulla “Variante Carminati” e come è stata valutata in confronto alle altre varianti prospettate?
  5. Nel parere del comitato ambientale sono stati valutati i 6 punti citati dalla e-mail in premessa, secondo i quali la “Variante Carminati” sarebbe la migliore di quelle prospettate? Se i sei punti sono stati presi in considerazione, per quali motivi non sono stati in tutto o in parte accolti, o non sono stati sufficienti a sceglierla come la “miglior variante”?
  6. La Giunta provinciale è stata informata della esistenza della “Variante Carminati” e, se sì, ha avuto modo di valutarla? Se sì, quando e in quale fase del procedimento è avvenuto e qual è stato il parere della Giunta?
  7. Con quali argomentazioni il Comitato ambientale e/o la Giunta provinciale hanno giudicato migliore la variante scelta alla fine per il comune di Barbiano?
  8. Le decisioni fin qui prese per quanto riguarda il tracciato per le nuove linee Terna nel comune di Barbiano sono definitive ed esecutive, o ci sono ancora passaggi decisionali in cui è possibile modificare le decisioni prese e in cui potrebbe tornare ad essere presa in considerazione la “Variante Carminati”? Se sì, quali potranno essere questi passaggi, in quali tempi essi si svolgeranno? I proponenti di detta variante hanno ancora diritti o doveri nei futuri passaggi della procedura e, se sì, quali??

 

Bolzano, 11 gennaio 2021

Cons. prov.

Riccardo Dello Sbarba

Brigitte Foppa

Hanspeter Staffler

BESCHLUSSANTRAG.

Südtirol – und nicht nur Südtirol – musste in dieser Covid-Krise im Jahr 2020 auf die harte Tour lernen, dass Schule von Zuhause aus zwar – Technik sei Dank – im Notfall funktioniert, dass aber der reibungslose Ablauf auch und vor allem mit dem technischen Equipment steht und fällt. Während der Monate des Fernunterrichts stellte sich mangelhafte technische Ausrüstung als größte Herausforderung im Lernalltag heraus. Weil sie über das Smartphone ins Internet gehen, haben immer mehr Menschen keinen PC oder Laptop mehr zu Hause. Vor allem betrifft dies jene Familien, in denen die Eltern vom Büro aus am Computer arbeiten und deshalb zu Hause bisher darauf verzichten konnten. Auch in Haushalten, die zwar einen oder zwei Laptops besitzen, bedeutet eine längere Zeit des Fernunterrichts, dass sich Eltern und Kinder zwecks Homeoffice und Homeschooling oftmals diese Geräte teilen müssen. Kurzum: Wir leben zwar in einer immer digitalisierteren und technischeren Welt, dies heißt jedoch nicht, dass alle Bürgerinnen und Bürger auch technisch für einen längeren Zeitraum von Arbeit bzw. Schule von Zuhause aus gerüstet sind.

Auf den Corona-Notstand waren wir diesbezüglich nicht vorbereitet und wurden uns dieser Mängel erst in der Krise selbst bewusst. Doch können wir daraus jetzt unsere Lehren ziehen und Abhilfe schaffen. Denn auch wenn es vielleicht nicht zu einem zweiten Lockdown in diesem Größenausmaß kommt, werden einzelne Schülerinnen und Schüler auch in Zukunft in Quarantäne müssen und folglich zu Hause unterrichtet werden. Damit ihnen dies so leicht wie möglich fällt und sie den Umständen entsprechend gut lernen können, braucht es Hilfe, auch technischer Natur.
Viele Familien sind wegen der Krise in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Zusätzliches technisches Material anzukaufen können sie sich gerade zum aktuellen Zeitpunkt nicht leisten. Aus diesem Grund wäre ein Leihservice die wohl effizienteste Methode, um möglichst vielen Kindern und Jugendlichen für möglichst wenig Geld in einer Quarantäne-Situation die Mittel zur Verfügung zu stellen, die sie in dieser Zeit brauchen.

Um die Ausrüstung so gut wie möglich zu nutzen, kann an Rotation auf Bezirksebene gedacht werden. Ist die Quarantäne vorbei, wird das Material an andere Schülerinnen und Schüler weitergegeben.

Ein paar Tablets und wenige Laptops pro Bezirk würden ausreichen, um einen reibungslosen Übergang von Schulalltag zu Homeschooling gewähren zu können. Für viele Familien wäre dies eine enorme Erleichterung. Die Qualität des Unterrichts zu Hause ließe sich auf diese Weise enorm steigern.

Daher beauftragt der Südtiroler Landtag die Landesregierung

  1. Einen Leihservice für technische Basis-Ausrüstung einzurichten, welche Schülerinnen und Schülern, die eine gewissen Zeit von zu Hause aus unterrichtet werden müssen, bei Bedarf zur Verfügung gestellt wird.
  2. Diesen Dienst auch mit technischer Unterstützung seitens eines Service Desks zu begleiten, um den Familien bei den Schwierigkeiten der digitalen Welt zur Seite zu stehen.

Bozen, 21.10.2020

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Hanspeter Staffler
Riccardo Dello Sbarba

 

Am 14.01.2021 wurde der beschließende Teil des Beschlussantrags folgendermaßen ersetzt:

  1. den Leihservice der Schulen weiter auszubauen, welcher technische Basisausrüstung den Schülerinnen und Schülern, die eine gewisse Zeit von zu Hause aus unterrichtet werden müssen, zur Verfügung stellt;
  2. diesen Dienst mit didaktischer und technischer Unterstützung von Ansprechpartnern in den Schulen, spezialisierten Mitarbeiter*innen der Pädagogischen Abteilung sowie Techniker*-innen der Abteilung 9 zu begleiten, um den Schülerinnen und Schülern sowie den Familien bei den Schwierigkeiten der digitalen Welt zur Seite zu stehen.

 

Landtagsabgeordnete

Brigitte Foppa
Gert Lanz
Riccardo Dello Sbarba
Magdalena Amhof
Hanspeter Staffler
Jasmin Ladurner