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ANFRAGE ZUR SCHRIFTLICHEN BEANTWORTUNG.

Das Land und die Sasa wollen nach und nach Diesel- und Methanbusse durch E-Busse ersetzen. Daraus ergeben sich eine Reihe von Fragen, was Standorte der Busunternehmen betrifft, die durch die Umstellung vielleicht mehr Platz benötigen. In Meran beispielsweise mietet die SASA derzeit die ehemalige Tram-Remise, die unter Denkmalschutz steht.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Wie viele E-Busse sind für Meran für welches Jahr vorgesehen? Wie genau sieht die Planung aus?
  2. Welche Busse sind davon schon finanziert?
  3. Was ist heute der Stand der Dinge bezüglich Ausschreibung, Zuschlag etc.?
  4. Wie ist das Laden der Busse in Meran geplant? Gibt es schon entsprechende Stromleitungen?
  5. Wie viele Ladesäulen sind notwendig, um die SASA-Busse in Meran mit Strom zu versorgen?
  6. Woher kommt der Strom und wie ist der Strommix?
  7. Braucht es bauliche Maßnahmen für die Umrüstung auf E-Busse in Meran und falls ja, welche?
  8. Weil die E-Busse wohl länger zum Laden brauchen als das Auftanken der Dieselbusse, braucht es dann mehr Busse und in Folge mehr Platz?
  9. Sind eventuelle notwendige bauliche Maßnahmen mit dem Denkmalschutz der Remise vereinbar?
  10. Wenn die SASA weitere Linien übernehmen soll, die heute Private fahren, reicht dann die Remise aus, um alle Mitarbeitenden und alle Busse unterzubringen?
  11. Wenn Denkmalschutz und Größe des Areals kritisch sind, gibt es andere mögliche Standorte?
  12. Welche Standorte sind im Gespräch und gibt es dafür entsprechende Studien?

Bozen, 13.01.2021

Landtagsabgeordnete
Hanspeter Staffler
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba

PRESSEMITTEILUNG.

In diesen Tagen drehen sich viele Debatten um den so genannten Recovery Fund. Dabei handelt es sich um europäische Fonds, die für die Mitgliedstaaten bestimmt sind, um Interventionen und Projekte für den „Green Deal“ zu finanzieren, also Projekte zur Förderung von Nachhaltigkeit, Digitalisierung, Innovation und Wettbewerbsfähigkeit.

Der italienische Staat arbeitet nun daran, sein Projekt des Recovery Fund bis Februar 2021 der EU zu liefern. Auch Südtirol muss seinen Teil dazu beitragen. Soweit uns bekannt ist, beabsichtigt die Landesregierung, die für Südtirol vorgesehenen Mittel für Projekte in den Bereichen Innovation und Wettbewerbsfähigkeit, eine Grüne Revolution und ökologische Wende, Infrastrukturen für die Mobilität, Bildung, Kultur und Forschung, den sozialen Ausgleich und die Gesundheit zu verwenden.

Wir finden die Absichten der Landesregierung und die Bemühungen der Verwaltung durchwegs positiv, vermissen jedoch eine Beteiligung des Landtags an der Entwicklung dieses außerordentlichen Plans. Wir dürfen nicht vergessen, dass die Projekte, wenn sie genehmigt werden, Auswirkungen auf den Landeshaushalt haben werden. Wir sprechen hier von mehr als 2 Milliarden Euro, die der Entwicklung unseres Landes eine neue Richtung geben können. Diese Summe entspricht wohlgemerkt in etwa einem Drittel unseres jährlichen Landeshaushalts. Wie kann es sein, dass der Jahreshaushalt eine ganze Woche lang bis in die Nacht im Landtag diskutiert wird, demselben Landtag Informationen zu so einem wichtigen Bereich jedoch vorenthalten werden? Daher ist es wichtig, den dritten Gesetzgebungsausschuss bzw. den gesamten Landtag über die nächsten zu unternehmenden Schritte auf dem Weg zum Recovery Fund einzubeziehen, um eine kritische Auseinandersetzung mit den geplanten Projekten zu ermöglichen.

Mit einem Beschlussantrag, der in der aktuellen Landtagssitzung diskutiert wird, fordern wir mehr Transparenz.

 

Bozen, 13/01/2021

Hanspeter Staffler
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba

ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.

Im November 2020 kam es aufgrund von Starkniederschlägen zur Verlegung der Pustertaler Bahn bei Kilometer 47,2 in Olang. Laut eines Berichtes der Tageszeitung Dolomiten führten Expert*innen des Schienennetzbetreibers RFI einen Ortsaugenschein durch und stellten fest, dass die Ursache der Vermurung an besagter Stelle von einer oberhalb der Bahntrasse gelegenen Schottergrube ausgehen würde. Im Bericht des Ortsaugenscheins wird die notwendige Absicherung der Gefahrenstelle von Seiten des Betreibers gefordert.
Bei der Schottergrube handelt es sich um die „Schottergrube Zingerle“, die im Jahr 2017 vom Land trotz Rekursen und Protesten genehmigt wurde. In Punkt 16) der Genehmigung wird festgehalten, dass der Antragsteller in jedem Fall für alle eventuellen Schäden aufkommen muss.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Wie groß ist der entstandene Schaden an der Bahninfrastruktur?
  2. Wie groß ist der entstandene Schaden durch die mehrwöchige Unterbrechung der Bahnlinie?
  3. Wie hoch ist die Schadenssumme, welche vom Betreiber der Schottergrube Zingerle zu entrichten ist?
  4. Beteiligt sich das Land direkt oder indirekt an den Schäden?

Bozen, 13.01.2021

Landtagsabgeordnete
Hanspeter Staffler
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba

 

Hier kann die Antwort des Landesrats während der Landtagssitzung im Februar 2021 heruntergeladen werden.

ANFRAGE ZUR SCHRIFTLICHEN BEANTWORTUNG.

In den vergangenen Jahren (2018/2019 und 2020) hat der Südtiroler Sanitätsbetrieb – Departement für Gesundheitsvorsorge des Südtiroler Sanitätsbetriebs / Betriebliche Sektion für Umweltmedizin (Leitender Arzt: Dr. Lino Wegher) mehrmals ein Monitoring der Pflanzenschutzmittelrückstände auf öffentlichen Spielplätzen durchgeführt.

Der Nationale Aktionsplan sieht unter anderem folgendes vor: Die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln soll unter anderem in unmittelbarer Nähe zu öffentlichen Parks und Gärten, Sport- und Freizeitplätzen, Wohngebieten, Schulgeländen und Kinderspielplätzen minimiert bzw. verboten werden.

Die Analyse und Auswertungen der letzten Jahre zeigen eine hohe Inzidenz von Pflanzenschutzmittelrückständen auf Nicht-Zielflächen.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Auf welche Maßnahmen hat sich die Landesregierung geeinigt, damit in Zukunft die Pflanzenschutzmittelrückstände auf Nicht-Zielflächen vermieden werden?
  2. Falls es Maßnahmen gibt, haben sie sich als effektiv erwiesen? Gibt es dazu schriftliche Belege?
  3. Werden 2021 erneut Grasproben gezogen? Wenn ja, wie viele Grasproben und wo genau?
  4. Werden diese Untersuchungen von landesinternen Institutionen (Landesverwaltung, Sanität, Laimburg, UniBz) oder auch von Wissenschaftler*innen außerhalb des Landes begleitet? Wenn ja, von wem? Falls nein, warum nicht?

Bozen, 12.01.2021

 

Landtagsabgeordnete

Hanspeter Staffler

Brigitte Foppa

Riccardo Dello Sbarba

 

Hier kann die Antwort der Landesregierung heruntergeladen werden.

PRESSEMITTEILUNG

Die Flüchtlingslager auf den griechischen Inseln Lesbos, Samos und anderen Standorten befinden sich seit bald fünf Jahren in einem unzumutbaren, sich stetig verschlechternden Zustand. Aus der Türkei übersetzende Asylbewerber*innen finden dort Aufnahme in Camps, die für wenige Tausende Personen angelegt, nun mit einer vielfachen Zahl an Menschen überfüllt sind. Die griechische Regierung ist von der logistischen Aufgabe überfordert, zudem auch nicht bereit oder ausgerüstet zur zügigen Abwicklung von Asylverfahren. Die Weigerung der EU-Staaten, einem Verteilungsmechanismus zuzustimmen, der durch Übernahme von einigen tausend Menschen für zeitweilige Entlastung sorgt, erhöht den Druck auf die griechische Regierung, die ihn unnachsichtig an die Geflüchteten weitergibt – oft mit polizeilichem Druck.

Seit dem Großbrand des Camps auf Moria im September 2020 hat sich die Situation dramatisch zugespitzt. Die an Stelle des zerstörten Camps neu errichteten Zeltlager sind überfüllt, zudem so exponiert platziert, dass Wasser und Durchfeuchtung einen Aufenthalt unerträglich gestalten, gerade für Kinder und Familien. Humanitäre Organisationen und Kirchen versuchen zu helfen.

Es gibt dramatische Appelle.

Der österreichische Bundespräsident Alexander Van der Bellen hat im September auf unser aller Verantwortung als Europäer*innen hingewiesen, Menschen aus Moria nicht allein zu lassen. Und auch kurz vor Weihnachten forderte der Bundespräsident in der gewohnten Klarheit die Aufnahme von Geflüchteten, wenn er sagte: „Es ist Platz genug.“

Was also können wir tun?

Eine Initiative des Helfens ist die „Landkarte der sicheren Plätze“  die von „Courage – Mut zur Menschlichkeit“ ins Leben gerufen wurde. Dem Ziel, Menschen aus den griechischen Lagern zu retten, haben sich unzählige Organisationen, Initiativen, Religionsgemeinschaften, Gemeinden, Städte und Privatpersonen aus ganz Österreich angeschlossen.

Es gibt in allen Bundesländern Quartiere für geflüchtete Menschen, die entweder ganz leer stehen oder freie Plätze, die bereitgestellt werden können. Darunter gibt es auch eine große Zahl an speziellen Plätzen für Kinder, Jugendliche oder ganze Familien, die den gesetzlichen Bestimmungen (z. B. für die Versorgung von Kindern und Jugendlichen) entsprechen und wo eine entsprechende Infrastruktur (Kindergarten, Schulen etc.) vorhanden ist. Und: Es gibt auch die Bereitschaft, bei Bedarf zusätzliche Quartiere zu schaffen.

Was in Österreich gilt, sollte auch in Südtirol zum Ziel werden. In der Landtagssitzung vom Jänner 2021 wird ein Antrag der grünen Landtagsfraktion behandelt, der die Landesregierung beauftragt, „sichere Plätze“ in Südtirol ausfindig zu machen und sich als Land Südtirol der Initiative der „sicheren Plätze“ anzuschließen. Südtirol muss einer festzulegenden Zahl von Geflüchteten in einer entsprechenden Hilfsaktion Aufnahme in Südtirol anbieten.

Schluss mit Worten. Helfen wir!

 

Bozen, 12.01.2020

 

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

 

Grafik: RAI 3

• Sadbhavana Pfaffstaller und Alex Guglielmo als Co-Sprecher*innen bestätigt
• Barbara Lemayr), Alex Tschager und Alexia Milesi im Organisationskomitee
• Zeno Oberkofler und Pascal Vullo legen Fokus auf Stadtviertelrat

Die Young Greens Southtyrol kamen am 9. Januar 2021 für ihre alljährliche Vollversammlung nicht wie üblich im Alexander-Langer-Saal in der Bindergasse, sondern zum ersten Mal online zusammen.

Sadbhavana Pfaffstaller (26), Gemeinderätin für die Verdi Grüne Vërc in und aus Neumarkt, und Alex Guglielmo (27), Jurist in Wien aus Eppan, wurden als Co-Sprecher*innen der Young Greens Southtyrol bestätigt.

„Auch wenn das Jahr 2020 für uns YGS Pandemie-bedingt schwierig war, haben wir die Verlagerung in den digitalen Raum schon im ersten Lockdown hinbekommen und es damit geschafft, unsere Ziele für 2020 zu erreichen“, resümiert Sadbhavana Pfaffstaller.

„8 Gewählte. Insgesamt 25 Young Green Candidates in 8 verschiedenen Gemeinden. Nahezu perfektes Geschlechtergleichgewicht. 2812 Vorzugsstimmen in ganz Südtirol“, rechnet Alex Guglielmo vor. „Insbesondere der Erfolg bei den Gemeinderatswahlen ist die Konsequenz unserer klaren Werte und des bewundernswerten Engagements unserer Mitglieder. Das spiegelt sich auch in den nunmehr rund 40 offiziellen Mitgliedschaften wider, Tendenz steigend.“

Neben den Co-Sprecher*innen wird im Organisationskomitee Barbara Lemayr (19), Studentin in München aus Eppan, bestätigt und Alex Tschager (17), Schüler in Auer aus Petersberg, sowie Alexia Milesi (18), Schülerin in und aus Bruneck, rücken in dieses nach.

„Wir haben es geschafft, insgesamt 6 Ortsgruppen in den verschiedenen Landesteilen und sogar jenseits der Provinzgrenze in Wien zu etablieren. Unser Ziel ist es, diesen Trend fortzusetzen und die bestehenden Ortsgruppen weiter zu stärken“, berichtet Barbara Lemayr.

„Hierbei werde ich mich mit all meinen Fähigkeiten und Kräften einbringen“, ergänzt Alex Tschager. „Aufbauend auf dem bisherigen, werden wir mit Teamwork neue Aktionen realisieren, um damit weiter am ökologischen und weltoffenen Fundament der Zukunft Südtirols zu bauen.“

„Quasi als „Küken“ im Organisationskomitee bringe ich frischen Wind, neue Perspektiven sowie meine Stärken in Kommunikation und Kreativität mit. Gleichzeitig bin ich ehrgeizig und wenn es braucht, lasse ich meine Stimme sehr deutlich hören“, spornt Alexia Milesi an.

Aus dem Organisationskomitee scheiden hingegen Zeno Oberkofler (23), Stadtviertelrat des Viertels Zentrum-Bozner Boden-Rentsch aus Bozen, und Pascal Vullo, Stadtviertelrat des Viertels Oberau-Haslach aus Bozen, aus.

„Es freut mich sehr, eine solide Gruppe, die es trotz Pandemie weiterhin geschafft hat, wichtige politische Akzente zu setzen, mit aufgebaut zu haben. Für Südtirol ist es ein großes Glück, auf so eine engagierte Jugendbewegung zählen zu können“, sagt Zeno Oberkofler.

„Es war ein spannendes und erfolgreiches Jahr sowohl für die YGS als auch für mich persönlich. Das Vertrauen bei der Gemeinderatswahl möchte ich mit 110%-igem Einsatz zurückzahlen, weshalb ich meinen Fokus zukünftig im Stadtviertelrat setzen werde“, erläutert Pascal Vullo.

In Summe geht damit für die Young Greens Southtyrol ein herausforderndes, aber erfolgreiches Jahr zu Ende. Der Blick richtet sich aber auch gleich schon in Richtung Zukunft.

“Wir starten mit frischem Schwung und bewährter Erfahrung ins Jahr 2021. Als YGS werden wir weiterhin die Geschehnisse in Südtirol und darüber hinaus aufmerksam beobachten und zum öffentlichen Diskurs beitragen. Wenn uns der Jahresanfang nämlich etwas gezeigt hat, dann, dass unsere Demokratie einen gesunden öffentlichen Diskurs dringender braucht denn je“, schließen Pfaffstaller und Guglielmo unisono.

Landesgesetzentwurf N. 74/21.

Ombudsstellen für die Rechte von Menschen in Haft oder unter Freiheitsentzug gibt es bereits in den anderen Regionen und auch in unserer Nachbarprovinz Trient. Mit diesem Gesetzentwurf soll nun eine solche Stelle auch in Südtirol eingeführt werden.

Wir schlagen vor, diese neue Ombudsstelle in das Landesgesetz Nr. 11/2020 „Bestimmungen über die beim Landtag angesiedelten Ombudsstellen“ aufzunehmen, mit dem erst vor Kurzem der Sachbereich Ombudsstellen neu geregelt wurde. Bei der Verabschiedung jenes Landesgesetzes wurde es leider verabsäumt, diese Ombudsstelle auch in Südtirol einzuführen, weshalb dies nun nachgeholt werden soll. Dabei handelt es sich um eine Chance für unser Land, seine autonomen Kompetenzen im Bereich des Haftvollzugs und der Freiheitsentziehung auszuweiten und sich Einblick in den Alltag unserer Gefängnisse und anderer Haftvollzugseinrichtungen zu verschaffen. Diese neuen autonomen Befugnisse, die im Staatsgesetz verankert sind, werden sogar von den Regionen mit Normalstatut wahrgenommen. Sollte Südtirol darauf verzichten, so wäre dies schwer zu rechtfertigen.

 

Sämtliche Studien im In- und Ausland beweisen, dass der Umgang mit den Straftätern während der Haft und deren Umerziehung durch Ausbildungsangebote und Beschäftigungsmöglichkeiten ausschlaggebend sind für die Vorbeugung von Straftaten und die Verringerung der Rückfälligkeitsrate, was wiederum wesentlich zu einem besseren sozialen Umfeld und zum friedlichen Miteinander beiträgt.

Gemäß Artikel 27 der italienischen Verfassung darf die Strafe nicht in einer Behandlung bestehen, die gegen die Grundsätze der Menschlichkeit verstößt; sie sollte vielmehr auf die Umerziehung des Verurteilten abzielen. Zur Erreichung dieses Zieles wurde in Italien die Ombudsstelle für die Rechte von Menschen in Haft oder unter Freiheitsentzug eingeführt. Diese Institution gibt es – mit verschiedenen Bezeichnungen und Ernennungsverfahren – in 23 Ländern der Europäischen Union sowie in der Schweiz. In Italien wurde sie durch das Gesetzesdekret Nr. 146 aus dem Jahr 2013 eingeführt, das mit Änderungen in das Gesetz Nr. 10 vom 21. Februar 2014 umgewandelt wurde. Mit Ministerialdekret Nr. 36 vom 11. März 2015 wurden ferner die Dienstordnung und die Zusammensetzung der Ombudsstelle geregelt.

In fast allen Regionen sowie in der Autonomen Provinz Trient gibt es Ombudsleute für die Rechte von Menschen in Haft oder unter Freiheitsentzug. Diese gab es eigentlich bereits vor der Einrichtung der staatlichen Ombudsstelle. Im Jahr 2008 wurde die Nationale Konferenz der regionalen Ombudsleute gegründet.

 

Mit diesem Gesetzentwurf schlagen wir vor, auch in Südtirol die Ombudsstelle für die Rechte von Menschen in Haft oder unter Freiheitsentzug nach dem Vorbild der Provinz Trient einzuführen.

Die Ombudsstelle für die Rechte von Menschen in Haft oder unter Freiheitsentzug ist eine unabhängige, außergerichtliche Garantiebehörde mit der Aufgabe, alle Formen des Freiheitsentzugs zu überwachen: von den Strafvollzugsanstalten über den Polizeigewahrsam, die Unterbringung in Identifikations- und Abschiebungszentren oder in Einrichtungen für den Vollzug psychiatrischer Sicherungsmaßnahmen (REMS) bin hin zum Maßregelvollzug.

Die Landesombudsstelle für die Rechte von Menschen in Haft oder unter Freiheitsentzug setzt sich dafür ein, die Rechte der Gefängnisinsassen und aller Menschen unter Freiheitsentzug zu gewährleisten und zu schützten. Nur so findet die Würde des Menschen volle Anerkennung, nur so erfüllt die Haftstrafe ihren eigentlichen Zweck, nämlich die Wiedereingliederung der Person in die Gesellschaft.

 

Insbesondere setzt die Ombudsstelle Maßnahmen, ergreift Initiativen und erstattet Meldungen mit dem Ziel, die konkrete Ausübung der Rechte von Gefängnisinsassen unter Einhaltung der staatlichen Rechtsordnung und insbesondere der Strafvollzugsordnung zu gewährleisten. Zu diesem Zweck werden auch Einvernehmensprotokolle zwischen dem Land und den zuständigen staatlichen Verwaltungen abgeschlossen.

Die Landesombudsstelle setzt sich für eine Kultur des humanen Strafvollzugs ein, übt eine Beobachter- und Aufsichtsfunktion aus und weist die zuständigen Behörden auf allfällige Rechtsverletzungen hin. Zu diesem Zweck kann sie im Sinne der Strafvollzugsordnung Gespräche mit den Gefängnisinsassen führen und hat Zugang zu Strafvollzugsanstalten ohne Bedarf einer Genehmigung. Darüber hinaus ist sie befugt, bei Einwilligung der Person in Haft oder unter Freiheitsentzug in deren Akte Einsicht zu nehmen, und kann bei den Verwaltungen der oben genannten Einrichtungen die erforderlichen Informationen und Unterlagen einholen. Die Ombudsstelle ist auch befugt, Beschwerden gemäß Artikel 35 des Gesetzes 354/1975 (Strafvollzugsordnung) zu prüfen.

Stellt die Ombudsstelle Verstöße gegen die Rechtsordnung fest oder stellt sich heraus, dass die im Sinne von Artikel 35 der Strafvollzugsordnung an sie gerichteten Eingaben und Beschwerden stichhaltig sind, erlässt sie punktuelle Handlungsempfehlungen zur Behebung von Missständen oder Rechtswidrigkeiten.

Wie sich auch von der Bezeichnung dieser Ombudsstelle ableiten lässt, reicht deren Handlungsbereich weit über die Gefängnismauern hinaus. Laut Webseite der staatlichen Ombudsstelle hat sie Zugang zu „allen Räumlichkeiten, die zur Freiheitseinschränkung im Rahmen einer Haftstrafe oder der Untersuchungshaft von Erwachsenen oder Minderjährigen bestimmt sind, zu den Einrichtungen für den Vollzug von Sicherungsmaßnahmen (REMS), zu Gesundheitseinrichtungen zur Unterbringung von Sicherungsverwahrten, zu therapeutischen Wohngemeinschaften und Aufnahmeeinrichtungen und auf jeden Fall zu allen öffentlichen und privaten Einrichtungen, in denen Personen untergebracht sind, die einer Alternativmaßnahme zur Haft unterworfen oder zur Gefahrenabwehr unter Hausarrest gestellt wurden. Darüber hinaus hat die Ombudsstelle Zugang zu den Sicherheitsräumlichkeiten der Polizeidienststellen“. All dies, um die Bürgerrechte und die in der Verfassung verankerten Rechte von Personen unter Freiheitsentzug zu gewährleisten.

 

An die Landesombudsstelle können sich alle inhaftierten oder in ihrer Freiheit eingeschränkten Personen wenden, ebenso diejenigen, die einer Alternativmaßnahme zur Haft unterliegen oder in Einrichtungen für den Vollzug von Sicherungsmaßnahmen (REMS) im Landesgebiet untergebracht sind, falls sie glauben, dass ihre Rechte verletzt wurden.

Die Meldung kann auch durch Familienangehörige des Häftlings, durch ehrenamtliche Mitarbeiter der Justizvollzugsanstalt und durch den Vertrauensanwalt des Häftlings erfolgen.

Im Anschluss an die Meldung erfolgt eine Voruntersuchung, in deren Verlauf die Landesombudsstelle mit den zuständigen Verwaltungen Kontakt aufnehmen kann, um Auskünfte oder
Erklärungen zu erhalten und sie anhand von Empfehlungen und Aufforderungen zur Einhaltung der Vorschriften oder zur Ergreifung der erforderlichen Maßnahmen aufzufordern (anonyme Eingaben oder Meldungen können nicht entgegengenommen werden).

 

Wie wichtig es ist, die Ombudsstelle auch in Südtirol einzuführen, zeigt sich auch an den katastrophalen Zuständen im Bozner Gefängnis, die sich unweigerlich auf die „Lebensqualität“ der Inhaftierten auswirken und de facto ihre Chancen auf Umerziehung, Resozialisierung und Wiedereingliederung zunichte machen sowie die Qualität der Arbeit von Aufsichts- und Verwaltungspersonal beeinträchtigen.

Hier folgt ein Auszug aus dem Bericht der Organisation „Antigone“, die das Bozner Gefängnis im Dezember 2019 besichtigte: „Es herrschen schlechte hygienische Bedingungen und die Zellen sind überbelegt. Die Einrichtung ist in einem erbärmlichen Erhaltungszustand und den Insassen steht außerhalb ihrer Zellen nur wenig Platz zur Verfügung. Die Situation wird zusätzlich dadurch erschwert, dass das Bozner und das Trienter Gefängnis einer einzigen Direktion unterstehen, was zu Schwierigkeiten bei der Organisation von Freizeit- und Bildungsangeboten führt. Zum
Zeitpunkt der Besichtigung befanden sich 109 Personen in Haft. Laut Vorschrift hätte das Bozner Gefängnis eine Kapazität von 87 Insassen. Das entspricht einer Überbelegungsrate von 125 %. 49 Insassen machten eine Drogenentzugstherapie und weitere 50 waren in ärztlich verordneter psychiatrischer Behandlung. Ein Psychiater ist 3,7 Stunden pro Woche für 100 Insassen in der Einrichtung anwesend (der gesamtstaatliche Durchschnitt liegt bei 23,1 Stunden pro 100 Insassen). Einen Psychologen gibt es nicht (gesamtstaatlicher Durchschnitt: 15 Stunden an psychologischer Betreuung pro 1000 Insassen). Obwohl ein Häftling behindert ist, gibt es im Gefängnis keine Räume für Menschen mit Behinderungen. Die Krankenstation ist sehr klein und schlecht ausgestattet. Es gibt Probleme bei der Versorgung mit den nötigen Medikamenten Es gibt einen einzigen Erzieher – vorgesehen wären vier.“

Unter diesen Voraussetzungen kann man sich leicht vorstellen, zu welch gravierenden Zuständen die Covid-19-Pandemie in einer Einrichtung wie dem Bozner Gefängnis führen konnte. Unter solchen Umständen ist allein schon die Einhaltung des zwischenmenschlichen Abstandes ein Ding der Unmöglichkeit: 109 Häftlinge sind in nur 31 Zellen untergebracht (in einigen Fällen teilen sich bis zu 12 Häftlingen eine Zelle!). Insgesamt gibt es nur 18 WCs (Angaben des Justizministeriums). Gerade in dieser Phase wäre die Hilfe der Landesombudsstelle entscheidend gewesen, um diese Situation in den Griff zu bekommen. Etwa in der Provinz Trient hat die Ombudsfrau eine Art Leitfaden für den Gesundheitsnotstand angefertigt. Andere Ombudsleute in Italien haben sich persönlich in den Gefängnissen, in denen es zu Unruhen gekommen war, eingeschaltet.

Aber auch im Hinblick auf die Errichtung des neuen Gefängnisses – dessen Baubeginn noch in den Sternen steht – könnte die Ombudsstelle sowohl in der Übergangsphase als auch bei der Organisation und Verwaltung der neuen Einrichtung eine Schlüsselrolle spielen.

Aus all diesen Gründen hoffen wir, dass die in diesem Gesetzentwurf vorgeschlagene Einführung der Landesombudsstelle für die Rechte von Menschen in Haft oder unter Freiheitsentzug in Südtirol ernsthaft in Betracht gezogen wird.

 

BZ, 08.01.2021

Il relatore, consigliere provinciale

Riccardo Dello Sbarba

 

Qui potete scaricare il disegno di legge completo e il parere del Consiglio dei Comuni.

Landesgesetzentwurf n. 73/ 21.

Wir schlagen vor, durch die Einfügung eines neuen Artikels 16-bis in das Landesgesetz Nr. 11/2020 der Volksanwaltschaft die Zuständigkeit für den Umweltbereich zuzuweisen. Mit diesem
Gesetz, das den Titel „Bestimmungen über die beim Landtag angesiedelten Ombudsstellen“ trägt, wurde vor Kurzem eine Neuordnung der Aufgaben der Ombudsstellen vorgenommen.

Bedauerlicherweise wurde dabei die Gelegenheit verpasst, den Aufgabenbereich der Volksanwaltschaft auch in Südtirol zu erweitern; vielleicht, weil die Gesetzesreform betreffend die bestehenden
Ombudsstellen zum damaligen Zeitpunkt wichtiger war.

Wir schlagen nun also erneut eine Erweiterung der Zuständigkeiten der Volksanwaltschaft vor. Dies würde für diese Ombudsstelle eine Bereicherung darstellen und keine Mehrausgaben für den
Haushalt des Südtiroler Landtages zur Folge haben.

 

In jedem österreichischen Bundesland gibt es neben verschiedenen anderen Ombudsstellen auch eine Umweltanwaltschaft. Unser Nachbarbundesland Tirol zeigt uns beispielhaft, wie diese
Stelle gut funktionieren kann.

In Italien ist der rechtliche Rahmen jedoch ein anderer als in Österreich. Im benachbarten Trentino hat man eine Lösung gefunden, indem der Volksanwaltschaft auch die Zuständigkeit für den
Umweltbereich übertragen wurde. Mit einem eigenen Gesetz zur Volksanwaltschaft hat die Provinz Trient der Volksanwältin/dem Volksanwalt auch die Zuständigkeit für Umweltangelegenheiten
anvertraut.

Unserer Meinung nach ist es sinnvoll, der Volksanwaltschaft auch diesen Bereich zu übertragen, zumal Umweltbelange oft kein Gehör finden. Den Umweltschutz in einer Anwaltschaft anzusiedeln, die sich im Wesentlichen mit den Ängsten und Sorgen derer befasst, die sonst kaum eine Chance hätten, erhört zu werden, ist ein folgerichtiger, unabdingbarer und längst überfälliger Schritt.

 

Aber auch unter einem anderen Gesichtspunkt ist es angebracht, Umweltbelange unter den Schutz der Volksanwaltschaft zu stellen: In einer sauberen und gesunden Umwelt zu leben ist für die
Generationen von heute und vor allem für die Generationen von morgen ein Bürgerrecht. Die Umwelt und ihre Rechte zu schützen, bedeutet zugleich die Menschen und ihre Rechte zu schützen. Ebendiese Lücke soll der vorliegende Gesetzentwurf schließen.

 

Wenn die Umwelt nicht überlebt, hat der Mensch keine Lebensgrundlage mehr: Die Interessen der Umwelt sind daher deckungsgleich mit denen der Menschen. Fachwissen zum Schutz der Umwelt und jenes zum Schutz der Bürgerrechte müssen Hand in Hand gehen. Wir sollten aufhören, den Menschen auf der einen Seite und die Natur als Gegenspielerin auf der anderen Seite zu betrachten. Wir sollten begreifen, dass wir uns um unsere Umwelt kümmern und die zu deren Schutz erforderlichen Stellen einrichten müssen, wenn wir uns ein lebenswertes Leben wünschen.

 

Ein erster Schritt ist es, Umweltbelange in den Aufgabenbereich der Volksanwaltschaft mitaufzunehmen, damit Bürger- und Umweltrechte nicht gegeneinander ausgespielt werden.

 

Laut Artikel 1 dieses Gesetzentwurfes hat die Volksanwältin/der Volksanwalt die Möglichkeit, auf Antrag direkt Betroffener – der Umweltschutz setzt nämlich das Engagement von Bürgerinnen und Bürgern voraus – bei den örtlichen Institutionen zu intervenieren, wenn deren Handlungen bzw. Unterlassungen zu Umweltschäden führen können oder in jedem Falle gegen Umweltschutzvorschriften verstoßen. Darüber hinaus hat die Volksanwaltschaft die Möglichkeit, bei den verschiedenen an einem möglichen Umweltschaden beteiligten Parteien Informationen einzuholen.

In Artikel 2 wird spezifiziert, dass der vorliegende Gesetzentwurf keine Mehrausgaben verursacht, zumal der bestehenden Volksanwaltschaft damit die Zuständigkeit für einen neuen Themenbereich anvertraut wird.

 

BZ, 08.01.2021

 

 

Landtagsabgeordneter

Riccardo Dello Sbarba

 

Hier könnt ihr den vollständigen Gesetzentwurf und das Gutachten des Rats der Gemeinden herunterladen.