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Beitragsgesuche für Landschaftspflege

ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.

In den vergangenen 30 Jahren konnten Bürgerinnen und Bürger über den Heimatpflegeverband um Beiträge für die Sanierung von bäuerlichen Kleindenkmälern oder für die Errichtung von Schindeldächern, Holzzäunen oder Trockenmauern ansuchen. Ehrenamtliche Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Heimatpflegeverbandes standen den GesuchstellerInnen vor Ort mit Rat und Tat zur Seite. Auf unbürokratische und bürgernahe Art und Weise konnten somit unzählige typische Landschaftselemente erhalten und erneuert werden. Durch das Wirken des Heimatpflegeverbandes wurden Teile des ästhetischen und ökologischen Erbes unseres Landes vor dem Verfall bewahrt.
Mit Jahresbeginn 2021 wechselte das Beitragsverfahren vom Heimatpflegeverband zur Abteilung Raum und Landschaft, wo es nach uns vorliegenden Informationen zurzeit weder Ansprechpartner noch ein Verwaltungsverfahren geben solle.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Wer ist nun Ansprechpartner für die Beitragsgesuche für Landschaftspflege?
  2. Wie funktioniert das neue Verwaltungsverfahren und ab wann können Gesuche eingereicht werden?
  3. Wieviel Geldmittel stehen 2021 für die Landschaftspflege im Sinne der Prämissen zur Verfügung?
  4. Warum hat die Landesverwaltung die Zusammenarbeit mit dem Heimatpflegeverband beendet?
  5. Verfügt die Landesabteilung Raum und Landschaft über das nötige Personal, um die rund 500 Gesuche pro Jahr rasch und zügig zu bearbeiten?

Bozen, 19.01.2021

Landtagsabgeordnete
Hanspeter Staffler
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba

 

Hier könnt ihr die Antwort der Landesrätin und unsere Replik dazu herunterladen.

Author: Heidi

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