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ANFRAGE ZUR SCHRIFTLICHEN BEANTWORTUNG.

Mit Beschluss der Landesregierung Nummer 501 vom 07. 07. 2020 wurden die Mitglieder der so genannten „Grün-Grün“-Kommission ernannt. Diese Kommission ist im Landesraumordnungsgesetz „Raum und Landschaft“ vorgesehen.

Kleines Detail bei der Ernennung: Die Kommission besteht nur aus deutschsprachigen Männern. Angeblich konnten „keine adäquaten Fachkräfte“ gefunden wurden, die nicht männlich bzw. deutschsprachig waren. Im Beschluss steht hierzu geschrieben, dass „die Anpassung an das vorgesehene Geschlechter- und Sprachgruppenverhältnis […] unverzüglich vorgenommen [wird], sobald Personal mit den erforderlichen Voraussetzungen verfügbar“ sei.

Vorerst wurde die Kommission aber auf diese Art und Weise zusammengesetzt, was auch rechtliche Probleme nach sich ziehen kann, weil etwa von der Kommission getroffene Beschlüsse so anfechtbar werden.

Auch ist es bedenklich, wenn im Jahr 2020 immer noch davon die Rede ist, dass man kompetente Frauen schlicht nicht finde (oder finden wolle?). Ein solches Übergehen der Gleichstellung der Geschlechter und Sprachgruppen darf auf keinen Fall einreisen. Die Grüne Fraktion hat aus diesem Grund eine Anfrage an die Landesregierung eingereicht und wird die Sache auch weiterhin mit sehr aufmerksamen Augen verfolgen.

 

Bozen, 21.07.2020

Landtagsabgeordnete
Riccardo Dello Sbarba
Brigitte Foppa
Hanspeter Staffler

ANFRAGE ZUR SCHRIFTLICHEN BEANTWORTUNG.

In den FAQs der Homepage südtirolmobil werden folgende Zahlungsmöglichkeiten zum Aufladen des Südtirol Passes gelistet:

Welche Zahlungsoptionen gibt es/welche Option wird empfohlen?
  1. Automatische Abbuchung vom eigenen Kontokorrent (Sepa Direct Debit – empfohlene Lösung)
  2. Regelmäßiges Aufladen:
    • am Fahrkartenschalter,
    • an den Fahrkartenautomaten,
    • an Bord des Fahrzeuges (für einige Konzessionäre),
    • mittels Kreditkarte über das eigene Benutzerkonto unter www.suedtirolmobil.info/suedtirolpass/
    • oder über Internet Banking (bei den ermächtigten Bankinstituten).

Nun wurde uns berichtet, dass für das Aufladen des Südtirol Passes per Kreditkarte seit kurzem eine Gebühr anfällt. Während dies zuvor kostenlos möglich und einfach zu bewerkstelligen war, lauft es jetzt über die Seite der Südtiroler Einzugsdienste. Als automatische Voreinstellung erscheint die Zahlung über den Anbieter nexi mit einer Gebühr vor € 1 für das Aufladen des Südtirol Passes:
Nur wer das Kleingedruckte liest, erhält die Möglichkeit, den Anbieter der Transaktion zu wechseln, wobei die Höhe der Aufladegebühr zwischen 0,50 und 1,30 € liegt.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Fallen bei den anderen Zahlungsoptionen Gebühren an? Wenn ja, wie hoch sind diese?
  2. Aus welchem Grund wurde die zuvor kostenlose Zahlungsmodalität per Kreditkarte geändert, sodass jetzt eine Gebühr anfällt?
  3. Warum wird in den FAQs nicht auf diese Gebühr(en) hingewiesen?

Bozen, 21.07.2020

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

ANFRAGE ZUR SCHRIFTLICHEN BEANTWORTUNG.

Im Jahr 1949 wurde in Italien ein Gesetz verabschiedet, das vorsah, öffentliche Bauten mit Kunstwerken zu versehen. Konkret sollte ein gewisser Prozentsatz der für den Bau insgesamt zur Verfügung stehenden Gelder für Kunst am jeweiligen Projekt vorbehalten sein. Aus diesem Grund wird das betreffende Gesetz Nummer 717/1949 auch oft als „Legge 2%“ bezeichnet.

Mit den Jahren erfuhr dieser Ansatz jedoch eine Reihe von Modifizierungen, leider zuungunsten der Kunstprojekte: So wurde beispielsweise jener Prozentsatz an der Gesamtsumme, der Kunstwerken vorbehalten war, stetig hinuntergeschraubt. Auch wurde eine Reihe von öffentlichen Bauten von vornherein von diesem Vorhaben ausgeschlossen (Schulen und Universitäten, um nur zwei zu nennen).

Laut Verfassung fällt die Anwendung des Gesetzes seit 2001 in die Kompetenz der Regionen. Ihnen obliegt es, normative Gegebenheiten zu schaffen, um das Gesetz anwenden zu können. Der jüngste Rechtsakt, den Südtirol hierzu vorgelegt hat, ist das Landesgesetz Nr. 16 aus dem Jahr 2015. In ihm werden die Voraussetzung für „künstlerische Gestaltung am Bau“ definiert. So besagt Artikel 13 des besagten Gesetzes: „Die Verwaltungen, welche öffentliche Bauten in Auftrag geben, können höchstens drei Prozent der ersten Million des geschätzten Werts des öffentlichen Bauvorhabens und höchstens ein Prozent des Restbetrages für die Verschönerung der Bauten durch Kunstwerke bestimmen.“

Im ursprünglichen Staatsgesetz war die Kunst am Bau noch als verpflichtend angedacht. Im Landesgesetz belegt das Wort „kann“ hingegen, dass es sich um einen freiwilligen Zusatz handelt, der erfüllt werden darf, aber nicht muss. Es wäre aus diesem Grund interessant zu erfahren, wie viele der in den letzten Jahren errichteten öffentlichen Strukturen diese künstlerische Gestaltung aufweisen.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Wie viele öffentliche Bauten wurden in den letzten 10 Jahren in Südtirol vollendet? Wir bitten um eine Auflistung nach Jahren, Art des Gebäudes und Ortschaft.
  2. Wie viele dieser in den letzten 10 Jahren vollendeten öffentlichen Bauten weisen ein Kunstwerk auf, wie es Artikel 13 des Landesgesetzes Nr. 16/2015 vorsieht?
    • Wir bitten um die Auflistung dieser Bauten samt Liste der Künstlerinnen und Künstler, welche damit beauftragt wurden.
    • Wir bitten um die Summe der Gesamtkosten dieser Bauwerke plus die Kosten, welche für die Kunstwerke ausgegeben wurden.
  3. Wie viele dieser in den letzten 10 Jahren vollendeten öffentlichen Gebäude weisen hingegen kein Kunstwerk am Bau auf?
    • Aus welchem Grund kam bei diesen Gebäuden die künstlerische Gestaltung nicht zustande?
    • Wir bitten auch um die jeweilige Summe der Gesamtkosten dieser Bauwerke.

 

Bozen, 20.07.2020

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

 

Hier könnt ihr die Antwort der Landesregierung und die Anlage dazu herunterladen.

ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.

Der Beschluss 521 der Landesregierung vom 14.07.2020 ist zum Datum des Verfassens dieser Anfrage zwar noch nicht online abrufbar, es wurde jedoch bereits der Wortlaut bekannt: Demnach müssen „Beim Einlass in Diskotheken […] die Besucher zudem namentlich registriert werden, die Besucher sind angehalten die Immuni-App auf ihre Smartphones herunterzuladen und zu aktivieren. Außerhalb der Diskotheken muss ein Ordnungsdienst gewährleistet werden.“
Sofort gab es Proteste zu diesem Beschluss. In ganz Italien beruht der Gebrauch von Immuni auf rein freiwilliger Basis. Dasselbe wurde auch von der Landesregierung stets beteuert. Auch wenn es sich nur um einen kleinen Personenkreis handelt (DiskothekenbesucherInnen), so ist die Verpflichtung ein schwerwiegender Eingriff in die Rechte der Person und diskriminiert zudem Einzelpersonen (etwa jene, die sich kein Smartphone leisten können).

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Was versteht die Landesregierung unter dem Begriff „sind angehalten“? Ist damit eine Verpflichtung gemeint? Können Personen, die die Immuni nicht auf ihrem Mobiltelefon haben, vom Besuch einer Diskothek ausgeschlossen werden?
  2. Wie wird mit der namentlichen Registrierung dem Recht auf Schutz der persönlichen Daten Genüge getan?
  3. Wie steht die Landesregierung zu ihren Aussagen, dass Immuni auf rein freiwilliger Basis genutzt werden solle? Wie wird gerechtfertigt, dass Immuni nun eine Voraussetzung für eine gewisse „Freiheit“ (in diesem Fall Diskothekenbesuch) ist?
  4. Muss man davon ausgehen, dass Immuni zur Vorbedingung auch für die Inanspruchnahme von anderen Rechten wird?

Bozen, 16.07.2020

Landtagsabgeordnete
Hanspeter Staffler
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba

ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.

In Tirol werden in gewissen Bezirken zwischen Juni und Oktober laute Motorräder von den Straßen verbannt. Dies erhielt viel Zustimmung und zog ein großes mediales Echo nach sich. Auch Mobilitäts-landesrat Alfreider hat sich zum Tiroler Weg geäußert. In SPIEGEL-online wird er folgendermaßen zitiert: „Viele verwechseln unsere kurvenreichen Passstraßen mit Rennstrecken, deswegen halten wir die Tiroler Fahrverbote für einen Schritt in die richtige Richtung“, erklärt Daniel Alfreider. Da wir als Grüne Fraktion in der Vergangenheit mit sämtlichen Vorstößen zur Verkehrs-Beruhigung im Hinblick auf laute Motorräder immer abgeblitzt sind, interessiert uns diese positive Wende ganz besonders.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Wird die Meinung des Landesrates im SPIEGEL korrekt wiedergegeben?
  2. Gilt der Schritt in die richtige Richtung auch für die Straßen und Ortschaften Südtirols?
  3. Was wird unternommen werden, um die Gesundheit der Menschen an viel befahrenen Motorradstrecken zu schützen?
  4. Was ist der Zeithorizont für diese Maßnahmen?

Bozen, 16.07.2020

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Hanspeter Staffler
Riccardo Dello Sbarba

PRESSEMITTEILUNG.

In der Nacht vom 25. auf den 26. Mai wurde im Auftrag der Rete Ferroviaria Italiana Ag entlang der Bahnlinie Bozen-Meran das glyphosathaltige Produkt CREDIT 540 SL ausgebracht. So lautet die Antwort von Landesrat Daniel Alfreider auf eine Landtagsanfrage der Grünen. Zugreisende und Radfahrerinnen machten die Beobachtung, dass Anfang Juni die Vegetation auf den Bahnböschungen und am Radweg vergilbte und anschließend verdorrte, obwohl das Südtiroler Naturschutzgesetz den Einsatz von Totalherbiziden auf den Bahnböschungen untersagt.

Laut Naturschutzgesetz ist es zwar nicht verboten, den eigentlichen Gleiskörper mit Herbiziden zu behandeln aber es ist ausdrücklich untersagt, die Vegetation auf den Böschungen tot zu spritzen. Und genau das ist Ende Mai entlang der Bahnstrecke und in den Bahnhöfen passiert. Der Landesrat geht in seiner Antwort überhaupt nicht auf die gesetzlichen Vorgaben in Südtirol ein und begnügt sich mit der Erklärung der RFI, dass „durch die Ausbringung des Pflanzenschutzmittels (Pflanzenvernichtungsmittel wäre das richtige Wort) dem Entstehen unerwünschter Vegetation entgegengewirkt“ werde.

„Damit geben wir uns nicht zufrieden.“ sagt der Landtagsabgeordnete Hanspeter Staffler und fügt hinzu: „Von einem Südtiroler Landesrat erwarten wir uns, dass er unsere Landesgesetze gegen die Praktiken der RFI durchsetzt.“

Glyphosat und glyphosathaltige Produkte haben neben dem Gleiskörper nichts verloren. Die Landesregierung und die RFI müssen sich alternative Methoden überlegen, so wie es im Übrigen die ÖBB seit Jahren macht.

Bozen, 15.07.2020

Landtagsabgeordnete
Hanspeter Staffler
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba

PRESSEMITTEILUNG.

In Tirol werden in gewissen Bezirken zwischen Juni und Oktober laute Motorräder von den Straßen verbannt. Ein Vorschlag, der viel Zustimmung erhielt und ein großes mediales Echo nach sich zog. Endlich!

Für uns Grüne ist das Thema wohlbekannt. In der Vergangenheit hatten wir mehrmals Initiativen gestartet, damit ähnliche Maßnahmen auch in Südtirol ergriffen werden. Auch in dieser Legislaturperiode brachten wir Anträge zu diesem Thema ein, um den Motorradlärm auf Südtirols Bergstraßen und -pässen zu bekämpfen und den Verkehr auf den Passstraßen insgesamt zu reduzieren. Unsere Vorschläge wurden entweder abgelehnt oder von der Mehrheit (Mobilitätslandesrat inklusive!) in zahnlose Papiertiger verwandelt.

Umso positiver ist es zu bewerten, dass Landesrat Alfreider nun das Tiroler Handeln als „Schritt in die richtige Richtung“ bezeichnet. „Es freut uns von Herzen, dass Landesrat Alfreider den Grünen Vorschlag zu einer Reduzierung des Lärms auf den Straßen Tirols für gut befindet. Hoffentlich erstreckt sich dieses Wohlwollen auch auf die Straßen und Bergwelt Südtirols“, so die Fraktionsvorsitzende der Grünen Fraktion im Landtag, Brigitte Foppa.

Die Grüne Fraktion wird das Verhalten der Landesregierung diesbezüglich genau beobachten und appelliert an den Mobilitätslandesrat, den Worten jetzt Taten folgen zu lassen.

Bozen, 14.07.2020

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

ANFRAGE ZUR SCHRIFTLICHEN BEANTWORTUNG.

Nach Angaben des Deutschen Bundesumweltamts verursachen Feuerwerke und Pyrotechnik allein in der Silvesternacht rund 2,5 % des Feinstaubausstoßes eines ganzen Jahres, das entspricht 1/50 des gesamten Quantums. Die Umweltbelastung wird zusätzlich verstärkt durch CO2 Ausstoß, chemische Giftstoffe und Plastikmüll.

Risiken für Personen: Hinzu kommt die erhöhte Verletzungs- und Brandgefahr: Viele Personen kommen bei der Produktion wie auch beim Abfeuern zu Schaden durch Verletzungen, Verbrennungen, Gehör- und Augenschäden. In Extremfällen werden auch Gliedmaßen durch Explosionen und Verbrennungen so schwer geschädigt, dass Amputationen unvermeidlich sind. In Einzelfällen sind sogar Tote zu beklagen.

Belastung für Tiere: Viele Haus- und Wildtiere geraten aufgrund von Explosionen und Lautstärke unter Stress, teilweise in heillose Panik. Tote Kleintiere (Vögel) sind traurige Begleiter, regelmäßig kommen auch Pferde zu Tode.

Daher ist festzuhalten: Feuerwerke dienen zwar für eine Minderheit der Bevölkerung zum Vergnügen und Belustigung, sind aber von großem Schaden für Umwelt, Menschen und Tiere.
Inzwischen ist hinreichend bekannt, dass das Verbot von Feuerwerken keinen Schaden für die Wirtschaft darstellt. Aus diesen Gründen und dank wachsender Einsicht werden inzwischen in mehreren Gemeinden Südtirols Feuerwerke dank steigenden Umwelt- und Problembewusstseins nicht mehr genehmigt.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Wie ist die genaue Gesetzeslage in Südtirol für öffentliche und private Feuerwerke, bzw. für Feuerwerke auf öffentlichem und privatem Grund?
  2. Wer kontrolliert die Einhaltung der Bestimmungen?
  3. Welche Kriterien ermöglichen den Bürgermeister/innen Ausnahmegenehmigungen?
  4. Was hält die Landesregierung von dem Vorschlag, dass sich Südtirol als Vorreiter für andere Regionen und im Sinne der Gesetze für Nachhaltigkeit zum „feuerwerksfreien Land“ entwickeln könnte? Wir bitten um die ausführliche Einschätzung des zuständigen Landesrates.

Bozen, 13.07.2020

Landtagsabgeordnete
Hanspeter Staffler
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba

Hier könnt ihr die Antwort der Landesregierung nachlesen.

In den letzten Tagen konnten bzw. mussten wir einer heftigen Auseinandersetzung zwischen Mehrheit und Opposition beiwohnen, welche sich an der geplanten Durchführungsbestimmung zur politischen Besetzung von Richtern an der Kontrollstation des Rechnungshofes entzündet hat.

Während die einen von einem offenkundigen Versuch einer „feindlichen Übernahme“ des Rechnungshofes durch die Politik sprachen, von einer Nacht-und-Nebel-Aktion zum Nachteil einer transparenten Kontrolle, sahen andere darin einen notwendigen, in anderen Regionen bereits üblichen und angeblich sowieso vom Rechnungshof selbst initiierten Schritt hin zu einem effizienteren Kontrollorgan.

Natürlich durfte bei diesem Streit – wie bedauerlicherweise bei nahezu jedem Thema in unserem Land – auch die ethnische Komponente nicht fehlen; Je nach „patriotischer“ Gesinnungslage erkennen manche in der geplanten Durchführungsbestimmung daher fast reflexartig ein Angriff auf die Einheit des Staates und dessen Verfassung, oder eben einen notwendigen und gefälligst von allen mitzutragenden Ausbau der Autonomie.

Was bei diesem ganzen politischen Gezanke jedoch bedauerlicherweise völlig aus den Augen verloren wurde ist die wahre Problematik, welcher dieser aktuellen Polemik zugrunde liegt.

Mit dem System der 6er- und 12er-Kommission sowie den von diesen erarbeiteten Durchführungsbestimmungen, welche ursprünglich nur zur Umsetzung der im Paket vereinbarten Maßnahmen gedacht waren, werden heute de facto „neue Autonomiebereiche“ geschaffen, an welche die Mütter und Väter unserer Autonomie nie gedacht hatten.

Diese neue Funktion der Durchführungsbestimmungen verlangt aber mehr Transparenz im entsprechenden Genehmigungsverfahren und einen klaren demokratischen Auftrag. Wenn man sich vor Augen führt, dass heute die gewählten VolksvertreterInnen im Landtag ja noch nicht einmal die Tagesordnung der 6er- und 12er-Kommission erhalten (von den Entwürfen zu den angedachten Durchführungsbestimmungen ganz zu schweigen), dann sind Konflikte wie jetzt um den Rechnungshof geradezu vorprogrammiert.

Im Statut des Aostatals wurde dieses demokratiepolitische Manko bereits seit langem gelöst, indem die Entwürfe zu den Durchführungsbestimmungen dem Regionalrat zur Stellungnahme vorgelegt werden. Eine solche aktive Einbeziehung des Landtages und somit demokratische Legitimierung neuer Durchführungsbestimmungen wurde von unserem Riccardo Dello Sbarba bereits vor Jahren im Zuge des Autonomiekonventes gefordert und scheint heute notwendiger denn je!

Eine Weiterentwicklung unserer Autonomie kann nur transparent, demokratisch, parteiübergreifend und im Einvernehmen aller Sprachgruppen erfolgen.

Die heutige Situation hingegen, in welcher die politische Diskussion vom medialen Schlagabtausch auf den Titelseiten verdrängt wurde, schadet unserem Land und seinen Bewohnerinnen und Bewohnern; vom schlechten Bild, welches die Politik und damit die Demokratie dabei abgibt, ganz zu schweigen.

Nur gemeinsam können wir die Herausforderungen der Zukunft meistern. Dazu bedarf es Mut und Ehrlichkeit – auf allen Seiten.

Felix von Wohlgemuth
Co-Sprecher Verdi Grüne Vërc

Pressemitteilung

Am heutigen Vormittag wurde der Gesetzesvorschlag der Grünen für mehr Artenvielfalt und weniger Gülle auf unseren Bergwiesen von der SVP abgelehnt: Die üble Praxis geht also weiter!

„Es ist ziemlich ernüchternd, wie wenig die SVP-Abgeordneten im 2. Gesetzgebungsausschuss für unsere Natur übrig haben“, so der Landtagsabgeordnete Hanspeter Staffler zur Ablehnung des Gesetzentwurfs der Grünen. Die Gesetzesinitiative sieht einen verbesserten Schutz der wild lebenden Pflanzen und Tiere und ein Verbot der Gülledüngung auf artenreichen Alm- und Bergwiesen vor.

Weltweit, europaweit aber auch in Südtirol ist die Artenvielfalt enorm unter Druck. Umweltverschmutzung, Siedlungsbau und intensive Landwirtschaft sind die Hauptgründe, warum viele Tier- und Pflanzenarten vom Aussterben bedroht sind. Besonders in Südtirol leiden Alm- und Bergwiesen unter Überdüngung: Zuerst werden mit Steuergeldern Alm- und Forststraßen gebaut und anschließend bringen Talbauern ihre überschüssige Gülle auf den Bergwiesen aus.

Die Folgen für Flora und Fauna sind fatal: Blumen, Gräser und Insekten verschwinden. Das bestehende Naturschutzgesetz würde dieses Unding zwar theoretisch verbieten, es ist aber in seiner Anwendung zahnlos. Deshalb wollten die Grünen das Gesetz nachschärfen, um es wirksamer zu machen. Leider hat sich sogar Landesrätin Maria Hochgruber Kuenzer, welche für den Naturschutz verantwortlich ist, gegen unseren Vorschlag ausgesprochen und so wurde er im Ausschuss versenkt.

Mit dieser Politik kommt unser Südtiroler Natur immer mehr unter die Räder.

Bozen, 09.07.2020

Landtagsabgeordnete
Hanspeter Staffler
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba