HomeDeutschArtenvielfalt in Südtirol

Artenvielfalt in Südtirol

LANDESGESETZENTWURF Nr. 54/20-XVI.

Gesetzesänderung des Landesgesetzes vom 12. Mai 2010, Nr. 6: „Naturschutzgesetz und andere Bestimmungen“

Im vergangenen Jahr 2019 ist erstmals der Weltbiodiverstitätsbericht[1] erschienen und hat dem Zustand unserer belebten Umwelt kein gutes Zeugnis ausgestellt. Weltweit werden natürliche Lebensräume zurückgedrängt und oftmals zerstört, sodass wildlebende Tiere und Pflanzen ihrer Heimat beraubt werden und somit untergehen. Der weltweite Rückgang der Artenvielfalt ist dramatisch und das Artensterben hat gewaltige Dimensionen erreicht: Der Bericht schätzt, dass rund eine Million Pflanzen- und Tierarten in den nächsten Jahren und Jahrzehnten vom Aussterben bedroht sind.

Der Bericht zählt die fünf wichtigsten Treiber für den Verlust der Biodiversität auf:

  1. Veränderung der Land- und Meeresnutzung
  2. Direkte Ausrottung von Arten
  3. Klimawandel
  4. Umweltverschmutzung
  5. Ausbreitung invasiver Arten

In der deutschsprachigen Zusammenfassung [2] für politische EntscheidungsträgerInnen wird auch auf die Änderung der Landnutzung in Europa eingegangen. Intensivierungsstrategien in der Land- und Forstwirtschaft haben zusammen mit der Stadtentwicklung zu einer Verarmung der biologischen Vielfalt geführt. Naturnahe Lebensräume von hohem Erhaltungswert wurden reduziert und damit sind auch die dort beheimateten Tier- und Pflanzenarten gefährdet.

Neben der intensiven Landnutzung machen in Europa vor allem der Klimawandel, die Umweltverschmutzung und die Ausbreitung invasiver Arten den terrestrischen Ökosystemen zu schaffen. Die Weltmeere leiden unter massiver Überfischung und Verschmutzung durch Plastik. Artenreiche Urwälder in Südamerika, Afrika und Südostasien fallen Brandrodungen und kompromissloser Ausbeutung anheim. Teilweise stellt der Mensch vielen Tieren gezielt nach und droht sie wegen Geschäftemacherei und durch Wilderei auszulöschen.

Der Weltbiodiversitätsbericht warnt daher eindringlich und meint, dass ein Weitermachen wie bisher eine ökologische Krise gigantischen Ausmaßes erzeugen wird. Aber es sei noch nicht zu spät, wenn auf allen institutionellen Ebenen und in allen Ländern sofort neue Wege beschritten würden. Aber Zuwarten ist nicht mehr drinnen.

Neben den vielen von Naturwissenschaftlern vorgebrachten Argumenten leihen auch hochrangige Vertreter der Kirche dem Verlust an Artenvielfalt und der Zerstörung von Lebensräumen ihre Stimme.

Die Fülle und Schönheit der Natur und die damit zusammenhängenden ökologischen Leistungen zu erhalten und zu bewahren, ist eine zentrale Aufgabe der Menschen. Wir brauchen die mannigfaltigen Angebote der Natur als Lebensgrundlage für ein glückliches und sinnerfülltes Dasein.“[3] sagt Bischof Felix Gmür des Bistums Basel.

Und Papst Franziskus schreibt in seiner Enzyklika Laudato si[4]: „Da alle Geschöpfe miteinander verbunden sind, muss jedes mit Liebe und Bewunderung gewürdigt werden, und alle sind wir aufeinander angewiesen.

Naturwissenschaft, Naturschutz und Religion sind sich also einig: es liegt in der Verantwortung von uns Menschen, alles zu tun, damit natürliche Lebensräume mit wild lebenden Tier- und Pflanzenarten gut gedeihen können. Die erbrachten Ökosystemleistungen wie Bestäubungsarbeit von Nutzpflanzen, saubere Luft oder sauberes Wasser sind unentbehrlich für den Menschen und haben eine ungemein wichtige Bedeutung für Gesundheit, Lebensqualität und Wirtschaft. Darüber hinaus aber haben wir Menschen auch einen spirituellen und moralischen Auftrag und müssen als stärkste Spezies auf alle anderen Geschöpfe achten.

Gesetzlicher Rahmen

Auf europäischer Ebene bilden die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie[5] und die Vogelschutzrichtlinie[6] das Grundgerüst der heutigen Naturschutzpolitik. Erstere baut auf zwei Säulen auf: Einerseits geht es um den strengen Schutz von wild lebenden Tier- und Pflanzenarten und andererseits wird der Aufbau des europäischen Schutzgebietsnetzes Natura-2000 geregelt. In Südtirol wurden bislang rund 40 Gebiete gemeinschaftlicher Bedeutung ausgewiesen. Als Ergebnis der Vogelschutzrichtlinie werden Besondere Schutzgebiete definiert, wofür eigene Erhaltungs- und Managementmaßnahmen gelten.

Im Jahr 2010 hat das Land Südtirol mit dem Naturschutzgesetz[7] die EU-Richtlinien übernommen und sich dezidiert für einen nachhaltigen Schutz artenreicher Lebensräume sowie seltener Pflanzen- und Tierarten ausgesprochen. Sowohl für die per Dekret ausgewiesenen Schutzgebiete als auch für die nicht expressis verbis ausgewiesenen Lebensräume gilt ein Verschlechterungs- und Störungsverbot. Beispielsweise dürfen artenreich Bergwiesen weiterhin traditionell bewirtschaftet werden. Planierungen, Drainagen oder Überdüngung, welche die angestammte Tier- und Pflanzenwelt stören oder gar schädigen, sind nicht erlaubt. Dasselbe gilt für Feuchtlebensräume wie Auwälder, Moore, Feucht- und Nasswiesen.

Am 20. Mai 2020 hat die Europäische Kommission die Biodiversitäts-Strategie 2030 vorgestellt, welche noch vom Europäischen Parlament und vom Europäischen Rat zu begutachten ist. Inhaltlich gibt es eine klare Bekenntnis für die Ausweitung von Schutzgebieten und für einen wirksameren Schutz von artenreichen Lebensräumen. Für die Umsetzung der Ziele möchte die Kommission jährlich 20 Milliarden Euro zur Verfügung stellen. In Südtirol würde dies zu einer Vervielfachung des zurzeit mehr als bescheidenen Naturschutzbudgets führen.

Spezielle Situation in Südtirol

Der Verlust der Artenvielfalt in Südtirols Tier- und Pflanzenwelt wird in sogenannten „Roten Listen“ dokumentiert. Die Roten Listen geben den Grad an Gefährdung für Pflanzen- und Tierarten bezogen auf ein definiertes Einzugsgebiet an. Sie werden nach internationalen Richtlinien erstellt und sind somit über die Einzugsgebiete hinaus vergleichbar. Die Roten Listen sind eine unentbehrliche Grundlage für naturschutzfachliche Entscheidungen bei Eingriffen in artenreiche Lebensräume. Sollten Lebensräume eingeengt, verändert oder gar zerstört werden, so betrifft dies gleichermaßen die dort lebenden Pflanzen- und Tierarten. Zerstörung des Lebensraumes bedeutet auch Zerstörung der dort vorkommenden Tiere und Pflanzen.

Rote Listen werden nach wissenschaftlichen Kriterien von Expertinnen und Experten erstellt und sollten in die Naturschutzarbeit einfließen. Damit sie aber rechtliche Relevanz haben, ist es sinnvoll die Roten Listen regelmäßig durch einen Rechtsakt zu bestimmen. Die Arbeit an den Roten Listen hört auch niemals auf, denn das Werden und Vergehen von Arten ist ein immer wiederkehrender Prozess.

In der Roten Liste der gefährdeten Gefäßpflanzen Südtirols[8] scheint auf, dass 27% der wild lebenden Pflanzenarten in irgendeiner Form gefährdet sind. Da diese Publikation auf das Jahr 2006 zurückgeht, ist zu befürchten, dass sich die Situation bis dato verschlechtert hat. Noch dramatischer schaut es bei den Tierarten aus, wo mit Stand 1994 (!) 41% der untersuchten Tiere[9] als gefährdet eingestuft wurden. Auch hier liegt die Vermutung nahe, dass sich die Situation seit den Neunziger Jahren wesentlich verschlechtert haben dürfte. Besonders dürfte das Insektenreich gelitten haben, das europaweite Bienen- und Insektensterben ist mittlerweile allgemein anerkannt.

Wie bereits beschrieben, gibt es für den Rückgang der Artenvielfalt eine Reihe von Ursachen. Das soll aber nicht davon ablenken, wo es möglich ist, gezielte Maßnahmen zum Schutz der Artenvielfalt zu setzen. Im vergangenen Jahr wurden beispielsweise in der Gemeinde Graun extrem artenreiche Bergwiesen mit Gülle gedüngt. Diese Praxis verändert in kürzester Zeit die Artenzusammensetzung einer Bergwiese und führt eindeutig zur Verschlechterung der Situation, obwohl es für diese artenreichen Lebensräume eindeutig ein gesetzliches Verschlechterungsverbot gibt. Ehemals artenreiche Bergwiesen wurden durch Überdüngung zu eintönigen Mähwiesen, wie es am Beispiel der Seiser Alm[10] bereits vor Jahrzehnten nachgewiesen wurde. Vergleichbare Entwicklungen gab es auch auf dem Salten.

Artenreiche Bergwiesen, Mager- und Trockenrasen sowie Feuchtflächen und Moore vertragen keine stickstoffreiche Düngung durch Gülle oder Jauche. Solche Lebensräume dürfen höchstens mit gut verrottetem Stallmist gedüngt werden. In Natura 2000 Gebieten hat sich die Landesregierung darauf verständigt, artenreiche Wiesen und extensiv genutzte Magerrasen nur mit gut kompostiertem Mist zu düngen. Da es aber auch außerhalb der Natura 2000 Gebiete gesetzlich geschützte artenreichen Lebensräume gibt, müssen dort in Analogie dieselben Bedingungen gelten. Um der Zerstörung der letzten artenreichen Bergwiesen zuvorzukommen und um im Geiste der europäischen Biodiversitäts-Strategie 2030 zu handeln, sind die artenreiche Lebensräume gesetzlich besser zu schützen.

Maßnahmen

Die Roten Listen der gefährdeten Tier- und Pflanzenarten in Südtirol sollen zukünftig als Referenz für Naturschutzarbeit gelten und werden daher mit einem Beschluss der Landesregierung genehmigt. Das ermöglicht den Sachverständigen, bei der Begutachtung von Eingriffen auf ein rechtlich und wissenschaftlich abgesichertes Instrumentarium zurückzugreifen. Jene Tier- und Pflanzenarten, die in den Roten Listen den Kategorien „Vom Aussterben bedroht“ und „Stark gefährdet“ zugeordnet sind, gelten fortan als vollkommen geschützt.

Die Überdüngung von artenreichen Lebensräumen wie Wiesen, extensiv genutzte Magerrasen, Trockenrasen, Moore und Feuchtflächen, bestocktes Grasland, alpines Grün und Weiden ist bereits innerhalb der Natura 2000 Gebiete untersagt. Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf wird derselbe Schutz auch auf jene artenreichen Lebensräume, die außerhalb der Natura 2000 Gebiete liegen, übertragen. Die Praxis beweist, dass der Schutz für diese Lebensräume zurzeit nicht ausreichend gegeben ist und es daher ein besseres und stärkeres Rechtsmittel braucht.

 

Bozen, 22.05.2020

Landtagsabgeordneter

Hanspeter Staffler

 

[1] IPBES, Intergovernmental Science-Policy Platform on Biodiversity and Ecosystem Services, (2019): The global Assessment Report on Biodiversity and Ecosystem Services.

[2] IPBES (2018): Zusammenfassung für politische Entscheidungsträger des Regionalen Assessments zur biologischen Vielfalt und Ökosystemleistungen in Europa und Zentralasien der Intergovernmental Science-Policy Platform on Biodiversity and Ecosystem Services. M. Fischer, M. Rounsevell, A. Torre-Marin Rando, A. Mader, A. Church, M. Elbakidze, V. Elias, T. Hahn, P.A. Harrison, J. Hauck, B. Martín- López, I. Ring, C. Sandström, I. Sousa Pinto, P. Visconti, N.E. Zimmermann und M. Christie (Hrsg.). IPBES-Sekretariat, Bonn, Deutschland. 48 Seiten.

[3] Bischof Felix Gmür: Beitrag in oeku-Nr. 2/2019. Kirche und Umwelt, oeku.ch.

[4] Laudato si. 2015. Die Umwelt-Enzyklika das Papstes. Verlag Herder , Freiburg im Breisgau.

[5] Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21.05.1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen.

[6] Richtlinie 2009/147/EG des Europäischen Parlaments und des Rates am 30.11.2009 über die Erhaltung wild lebender Vogelarten.

[7] Landesgesetz vom 12. Mai 2010, Nr. 6 „Naturschutzgesetz und andere Bestimmungen“.

[8] Wilhalm Th., Hilpold A. (2000): Rote Liste der gefährdeten Gefäßpflanzen Südtirols. Gredleriana, Vol. 6/2006. Pp.115-198.

[9] Unsere Tiere in Gefahr. Informationsbroschüre der Abteilung Natur und Landschaft. 2009.

[10] Grabherr, G. (2009): Biodiversitätsverlust durch moderne Hochlagen-Landwirtschaft. Jahrbuch des Vereins zum Schutz der Bergwelt (München). 74./75. Jahrgang. S. 29-40.

Author: Heidi

Green Meeting Point.
Tag der Artenvielfal

KOMMENTAR SCHREIBEN