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ANFRAGE ZUR SCHRIFTLICHEN BEANTWORTUNG.

Die Ausbreitung von SARS-COV-2 in der ostwestfälischen Fleischfabrik Tönnies in Deutschland hat zutage geführt, unter welchen Bedingungen die Arbeiterinnen und Arbeiter dieser Fabrik dort arbeiten und sogar leben müssen. Diese Bedingungen sind höchst prekär und nicht vereinbar mit den Menschenrechtsstandards, denen wir uns in Europa verschrieben haben.

Nun hat die Firma Tönnies auch Fleisch nach Südtirol geliefert. Der Leiter des Südtiroler Speckkonsortiums, Matthias Messner, versicherte am 24.06.2020 auf Rai Südtirol, dass das importierte Fleisch von guter Qualität sei und kein Grund zur Sorge bestehe.

Und doch besteht Anlass zum Nachhaken: Wie viel wissen Südtirols Betriebe über die sanitären Standards und die Arbeitsbedingungen ihrer Zulieferer, bzw. wie viel wollen sie wissen? Gehören diese, sowie Menschenrechtsbedingungen im Allgemeinen zu den Auswahlkriterien eines Zulieferers?

Das Problem betrifft sicher nicht die Fleischverarbeitungsbranche alleine, sondern ist ein Thema, das heute aktueller ist denn je. Denn große Firmen, die ein Endprodukt jedweder Sorte produzieren bzw. vertreiben, geben häufig an, dass Arbeits- Menschen- und Umweltrechtsprobleme in ihrer Lieferkette das Problem der Zulieferer seien. Sie selbst wüssten davon nichts und hätten somit auch nichts verändern können.

Da Südtirol auf vielen Gebieten zu den Besten in den verschiedenen Sparten, Branchen usw. gehört, sind wir davon überzeugt, dass dies auch auf die Achtung der Arbeits- Menschen- und Umweltrechte in den Lieferketten der diversen Firmen zutrifft. Wie genau Südtirol diesen Problemen entgegenwirkt, möchten wir aus gegebenem Anlass erfahren.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Kann ausgeschlossen werden, dass Fleisch der Firma Tönnies in Südtirols Ausspeisungen, Krankenhäusern, Seniorenheimen etc. auf den Tisch kommt?
  2. Gibt es Förderungen für Betriebe, die Fleisch verarbeiten (Speck inklusive)? Wenn ja, so bitten wir um die Auflistung dieser Förderungen in den Jahren 2016/17/18/19.
  3. Ist es der Landesregierung ein Anliegen, dass im Land so wenig wie möglich Fleisch verarbeitet wird, das aus Massentierhaltung kommt? Wenn ja, gilt die Herkunft der Tiere als Kriterium bei den Förderungen (etwa von fleischverarbeitenden Betrieben) oder Ausschreibungen (etwa für Gemeinschaftsverpflegung)?
  4. Fördert das Land Südtirol das Südtiroler Speckkonsortium? Wenn ja, bitten wir um Auflistung der Förderungen in den Jahren 2016/17/18/19.
  5. Südtirol-typische Produkte wie Speck sind zum Teil mit dem Logo der Dachmarke Südtirol Ist die Verwendung dieses Logos an die Einhaltung gewisser Standards von Menschen- Tier- Arbeits- oder Umweltrechten gebunden?
    • Wenn ja, wie kontrolliert die Dachmarke Südtirol die Einhaltung dieser Rechte und wie vereinbar mit diesen Standards war die Zusammenarbeit des Südtiroler Speckkonsortiums mit der Firma Tönnies?
    • Wenn nein, woran genau misst sich die Qualität, mit der die Dachmarke wirbt?
  6. Sind Südtirols Unternehmen dazu verpflichtet, Arbeitsrechts- Menschenrechts- und Umweltrechtverletzungen in ihren Lieferketten nachzuspüren? Sind Förderungen an diese Standards gebunden?

 

Bozen, 30.06.2020

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

ANFRAGE ZUR SCHRIFTLICHEN BEANTWORTUNG.

Die territoriale Verzahnung von Wohnen, Arbeiten und Intensiv-Obstanbau ist in Südtirol einzigartig. Obstanlagen reichen bis an die Ortsränder heran und in vielen Fällen gibt es Obstanlagen auch inmitten von Ortschaften. Durch diese innige Verzahnung kam es und kommt es unweigerlich zur Abdrift von chemisch-synthetischen Pestiziden auf Nicht-Zielflächen. Entsprechende Messungen, Untersuchungen und Publikationen haben in den vergangenen Jahren auf diese inakzeptablen Umstände hingewiesen.
Die Landesregierung hat deshalb mit eigenem Beschluss die Umstellung der Technik an den Sprühgeräten angeordnet und seit 1. Jänner 2020 werden die chemisch-synthetischen Pestizide über Injektordüsen ausgebracht. Die Landesregierung verspricht sich davon eine Reduzierung der Abdrift, was der Direktor der Laimburg Michael Oberhuber in einem Leserbrief im April 2020 bestätigte und gleichzeitig behauptete, dass diese Maßnahme die Abdrift um 50 bis 90% vermindern würde.
Es ist davon auszugehen, dass Aussagen des Leiters einer wissenschaftlichen Institution entsprechend fachlich und wissenschaftlich begründet sind.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

1. Aufgrund welcher Messungen, wissenschaftlichen Untersuchungen und Publikationen können die Aussagen der verminderten Abdrift von 50 bis 90% bereits Ende April 2020 gemacht werden?
2. Wurden im Jahr 2020 bereits Grasproben auf Spielplätzen und öffentlichen Plätzen gezogen?
3. Falls ja, wie viele Proben wurden wo und wann gezogen? Wir ersuchen um die exakte Angabe der Örtlichkeit und des Datums der Probenentnahme.
4. Wurden Rückstände von chemisch-synthetischen Pestiziden gefunden?
5. Falls ja, um welche Wirkstoffe und Konzentrationen handelt es sich dabei?
6. Wir ersuchen um die Aushändigung der zweckdienlichen Laborberichte, Messprotokolle, Untersuchungsberichte, internen Berichte sowie etwaiger wissenschaftlicher Publikationen.
7. Wurden Aktiv- und Passivsammler aufgestellt, um die Abdriftrate zu monitorieren?
8. Falls ja, wieviel Aktiv- und Passivsammler sind seit Beginn des Jahres 2020 im Einsatz?
9. Wo wurden sie installiert? Wir ersuchen um die Angabe der Örtlichkeit und der Koordinaten.
10. Wir ersuchen um die Aushändigung der entsprechenden Messreihen.

Bozen, 29.06.2020

Landtagsabgeordnete
Hanspeter Staffler
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba

PRESSEMITTEILUNG.

Der Weg (auch jener zum Müllberg) ist mit vielen guten Absichten gepflastert. Das zeigt auch die Covid-19-Krise. Sie unterwarf den Alltag von uns allen diversen Einschränkungen und Schutzmaßnahmen. Sofern diese zielführend und schutzbringend sind, nehmen wir sie in Kauf – denn die Gesundheit hat Vorrang.
Mit Sorge stellen aber viele UmweltschützerInnen fest, dass in den letzten Monaten der Verbrauch von Einwegmaterialien sprunghaft angestiegen ist. Viele BürgerInnen haben sich in dieser Sache an die Grüne Fraktion gewandt. Mit Bitte um Handeln, vor allem im Hinblick auf die lästigen und unhandlichen Einweghandschuhe, vor allem beim Einkauf. Sie sind nicht nur ein Umweltproblem. „Die Sinnhaftigkeit von Einweghandschuhen wird nicht nur von uns Grünen angezweifelt – sowohl die Weltgesundheitsorganisation WHO wie auch auf lokaler Ebene die Verbraucherzentrale Südtirol raten vom Tragen dieser Handschuhe ab, weil sie das Infektionsrisiko erhöhen können“, so die Fraktionssprecherin der Grünen im Landtag, Brigitte Foppa.
Und der sachgemäße Umgang mit Einweghandschuhen ist alles andere als einfach. Die Hände müssen vor und nach dem Anziehen desinfiziert werden. Fingernägel dürfen nicht zu lang sein, sonst ist mit dem Handschuh auch gleich der vermeintliche Schutz dahin. Fasst eine einwegbehandschuhte Hand auf eine kontaminierte Fläche, dann ist dieser „Schutz“ ohnehin gleich null.
Lange Jahre haben die Umweltbewegung und letzthin auch die „Plastic-free“- Aktivisten gegen Einwegmaterialien gekämpft und auf Müllberge und Ressourcenverschwendung hingewiesen. Deshalb bringen wir in dieser Landtagswoche einen Beschlussantrag ins Plenum, der dafür sorgen soll, dass Einweghandschuhe und -materialien keinen Eingang mehr in Gesetzestexte, Beschlüsse, Dekrete in Zusammenhang mit der Covid-19-Krise finden sollen. Stattdessen regen wir die Landesregierung an, weiterhin vermehrt für Händewaschen, Desinfizieren und Abstandhalten zu werben.
Sich vor Krankheit zu wappnen und einander zu schützen ist wichtig, gerade in dieser Zeit. Doch fordern wir, dass diese Maßnahmen zielführend sind und uns nicht lediglich auf ein noch größeres Umweltdebakel zusteuern lassen.

Bozen, 29.06.2020

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.

Auf unsere Anfrage (4/06/20 „Phase 0 – Großveranstaltungen“) gab der LH an, dass die Biathlon WM (12. – 23. 02. 2020) nur auf Gemeindeebene genehmigt worden war, die Landesverwaltung sei nicht involviert gewesen. Angesichts des Charakters der WM (160.000 Zuschauer) möchten wir nachhaken.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Wann erfolgte die Bewerbung für die WM 2020 in Antholz? Wer (Gemeinde, Landesverwaltung, etc.) reichte diese ein? Welche Ebenen waren in die Planung der WM involviert?
  2. Was sind die Merkmale einer Großveranstaltung und wie genau unterscheidet sie sich von einer Sportveranstaltung? Warum ist eine WM mit 160.000 Zuschauern keine Großveranstaltung?
  3. Können Gemeinden, wie vom LH impliziert, Veranstaltungen wie eine Biathlon-WM alleine genehmigen, ohne die Landesverwaltung zu involvieren? War dies auch bei der Biathlon-WM in Antholz der Fall? Wenn ja, auf welcher gesetzlichen Grundlage basiert dieser Handlungsspielraum? Wenn nein, was genau meinte der LH mit der Antwort auf die aktuelle Fragestunde Nr. 4/06/20 „Phase 0 – Großveranstaltungen“?
  4. Wurde an einem gewissen Zeitpunkt erwogen, anlässlich der Ausrufung des Notstands in Italien Ende Jänner 2020 die WM nicht stattfinden zu lassen? Falls ja, wer war in diese Erwägungen und die Entscheidung, die WM wie geplant stattfinden zu lassen, involviert?

Bozen, 23.06.2020

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

ANFRAGE ZUR SCHRIFTLICHEN BEANTWORTUNG.

Von der Europäischen Union erhält der Verband der Südtiroler Obstgenossenschaft (VOG) sowie der Verband der Vinschgauer Produzenten für Obst und Gemüse (VIP) im Zuge der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) jährliche Fördergelder. Doch stellt sich die Frage, ob die Bezuschussung durch die EU die einzige öffentliche Förderung für die Obst- und Gemüsewirtschaft darstellt oder ob es vom Staat, bzw. vom Land auch noch Förderungen gibt.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Auf welche Summen beliefen sich die Förderungen der EU für die VOG und die VIP in den Jahren 2009-2019? Wir bitten um eine genaue Auflistung!
  2. Waren die Förderungen der EU zweckgebunden? Wenn ja, wofür? Wenn nein, wozu wurden sie verwendet?
  3. Erhielten VOG und VIP auch anderweitige öffentliche Förderungen vom Land oder vom Staat? Wenn ja, bitten wir um eine genaue Auflistung der Förderungen zwischen 2009-2019!
  4. Waren die Förderungen vom Land oder vom Staat zweckgebunden? Wenn ja, wofür? Wenn nein, wozu wurden sie verwendet?

Bozen, 22.06.2020

Landtagsabgeordnete
Hanspeter Staffler
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba

PRESSEMITTEILUNG.

Heute, am 17. Juni 2020, hat der Regionalrat unseren Änderungsantrag angenommen (dem sich die anderen Fraktionen, sowohl der Mehrheit als auch die Opposition, angeschlossen haben). Darin schlagen wir vor, die für die Einreichung einer Liste bei den Gemeindewahlen 2020 erforderlichen Unterschriften auf ein Drittel zu reduzieren. Dies ist ein wichtiges Signal für die demokratische Beteiligung.
„Damit Wahlen in einem derartigen Ausnahmezustand stattfinden können, muss die demokratische Beteiligung erleichtert werden“, betonte der Grüne Fraktionssprecher im Regionalrat, Riccardo Dello Sbarba, während der Generaldebatte. Die Wahlen werden voraussichtlich Ende September stattfinden. Das bedeutet, dass Bürgerlisten und neue Listen die Unterschriften für die Hinterlegung der Listen Mitte August abgeben müssen. Die Mehrheit verstand die damit zusammenhängenden Schwierigkeit und unterzeichnete den Änderungsantrag zusammen mit allen Fraktionssprechern. Für kleinere Gemeinden bedeutet dies, dass 7 Unterschriften ausreichen. Bei größeren Gemeinden, Bozen mit eingeschlossen, werden 67 benötigt (siehe Tabelle im Anhang).
Wir haben immer auf die unterschiedlichen Regeln zwischen Parteien und Bürgerlisten hingewiesen. Letztere sind verpflichtet, bei jedem Wahlgang Unterschriften zu sammeln, obwohl sie seit Jahrzehnten in einigen Gemeinderäten vertreten sind. Für die Gemeindewahlen im Jahr 2020 haben wir zumindest eine erhebliche Reduzierung der erforderlichen Unterschriften erreicht. Wir werden weiterhin darauf bestehen, die demokratischen Regeln mit der heutigen Situation in Einklang zu bringen, und wir werden darauf drängen, dass der Status der Bürgerlisten mit jenem der Parteien gleichgesetzt wird und die bürokratischen Schwierigkeiten im Zusammenhang mit der Beglaubigung von Unterschriften vereinfacht werden.

Trento, 17/6/2020

Regionalratsabgeordnete
Riccardo Dello Sbarba
Brigitte Foppa
Hanspeter Staffler

ANFRAGE ZUR SCHRIFTLICHEN BEANTWORTUNG.

Die Parksituation auf dem Bahnhof in Marling ist für Pendlerinnen und Pendler schon seit längerem mehr als schwierig. Der Parkplatz vor dem Bahnhof ist kostenpflichtig, was dazu führt, dass viele Menschen, die mit dem Zug zur Arbeit fahren möchten, auf einen anderen Bahnhof ausweichen und eine weitere Strecke mit dem Auto zurücklegen – im besseren Fall. Im schlimmsten Fall nehmen sie lieber gleich das Auto und die umweltfreundlichere Alternative Öffentlicher Nahverkehr wird gar nicht mehr in Betracht gezogen. Denn um ein Auto bis zu zehn Stunden zu parken, ist eine stundenweise Parkgebühr zu teuer und das Monatsabo insbesondere in der Urlaubszeit nicht attraktiv. Laut Betroffenen ist vor dem Bahnhof mehr als genug Platz zur Verfügung, um Berufspendlerinnen und -pendler gratis parken zu lassen. In diesen Tagen scheint der Parkplatz nahezu unbelegt, dennoch stellt die Gemeinde die Parkfläche nur gegen Bezahlung zur Verfügung. Seit einigen Jahren wird den Betroffenen schon eine Lösung versprochen. Vor ca. zwei Jahren hieß es etwa, die STA prüfe die Möglichkeit einer Kopplung von Parkgebühr und Zugfahrt mittels des Südtirol Passes. Doch geschehen ist seither nichts.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Was unternimmt das Land, um seine Gemeinden im Allgemeinen und die Gemeinde Marling im Besonderen zu einer annehmbaren Parksituation für Berufspendler, die mit dem Zug zur Arbeit fahren, zu bewegen?
  2. Ist das Land mit der Gemeinde Marling in Kontakt, damit die Parksituation am Bahnhof für die Pendlerinnen und Pendler ein Anreiz dafür wird, mit dem Zug zur Arbeit zu fahren?
    • a) Wenn ja, wie sehen die Bestrebungen aus?
    • b) Wenn nein, warum nicht?
  3. Zu welchem Ergebnis kam die Überprüfung der STA, ob man die Parkgebühr vor dem Bahnhof in Marling über den Südtirol Pass abwickeln könnte?
  4. Was spricht dagegen, Bahnhofsparkplätze im Allgemeinen und den Bahnhofsparkplatz in Marling im Besonderen allen Pendlerinnen und Pendlern – und zwar nicht nur Ortsansässigen – gratis zur Verfügung zu stellen?

Bozen, 16.06.2020

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

ANFRAGE ZUR SCHRIFTLICHEN BEANTWORTUNG.

Mit dem Landesgesetz vom 16. April 2020, Nr. 3 „Änderungen zum Haushaltsvoranschlag der Autonomen Provinz Bozen für die Finanzjahre 2020, 2021 und 2022 und andere Bestimmungen“ und mit dem Landesgesetz vom 8. Mai 2020, Nr. 4 „Maßnahmen zur Eindämmung der Verbreitung des Virus SARS-COV-2 in der Phase der Wiederaufnahme der Tätigkeiten“ wurden die ersten großen Maßnahmenpakete zur Förderung des Neustarts nach dem Lockdown beschlossen.
Die Maßnahmen sind für die Wirtschaft des Landes von großer Bedeutung.
Während der akuten Corona-Phase wurde zunehmend auf ein besonderes Phänomen hingewiesen, nämlich dass die politische Öffentlichkeit während dieser Zeit fast ausschließlich von Männern besetzt war.
Die virtuellen Landesmedienkonferenzen, die in den Monaten März – Mai 2020 abgehalten wurden, bestätigen diesen Eindruck. Sie waren zu 86% von männlicher Präsenz geprägt. Auch die Tatsache, dass die Wirtschaftsförderung augenscheinlich Vorrang vor anderen Sektoren hatte, wurde vielfach kritisiert, ablesbar etwa am Thema Kinderbetreuung.
Nun könnte es sich hier natürlich auch nur um subjektive Wahrnehmungen handeln. Ein wirksames Mittel, um dies zu überprüfen ist die Prüfung der Maßnahmen aus der Gender-Perspektive.
In Südtirol ist dies nichts Neues. Gender Budgeting wurde als Bestandteil der Strategie des Gender Mainstreaming bereits 2006 von der Landesregierung beschlossen.

Auf diesen Erfahrungen aufbauend stellen wir folgende Fragen an die Landesregierung

  1. Wie groß ist das gesamte Finanzvolumen, das mit den beiden genannten Gesetzesmaßnahmen für die Wiederaufbauphase ausgeschüttet wird?
  2. Wurde bei der Gewichtung der Maßnahmen die Geschlechtergerechtigkeit berücksichtigt bzw. die Genderperspektive eingenommen?
  3. Welche Maßnahmen kommen Frauen zugute? Welches ist das finanzielle Ausmaß der einzelnen Maßnahmen, die Frauen zugute kommen?
  4. Welche Berücksichtigung fanden Frauen, ihre Belange und Bedürfnisse in der Gesamtheit der Corona-Maßnahmen der Landesregierung?

Bozen, 16.06.2020

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.

In der Landtagssitzung im Juni erklärte LR Widmann „bei Pandemien ist grundsätzlich der staatliche Zivilschutz für die Lieferung und zur Verfügung Stellung der persönlichen Schutzausrüstung für die Betreuung von Covid-Patienten zuständig. In Ermangelung von ausreichender zur Verfügung Stellung von Schutzausrüstung seitens des staatlichen Zivilschutzes hat der Südtiroler Sanitätsbetrieb in Eigenregie Schutzausrüstung angekauft.“

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. In welchen Gelegenheiten und auf welchem Weg erfolgten die Anfragen an den staatlichen Zivilschutz?
  2. Wie waren die Reaktionen darauf?
  3. Wir bitten um Aushändigungen der antworten von Seiten des nationalen Zivilschutzes auf die Anfragen bzgl. der zur Verfügung Stellung der PSA.

Bozen, 15.06.2020

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

PRESSEMITTEILUNG.

In den Wochen seit dem #neustart hat sich Südtirol wieder in Bewegung gesetzt. Wie vorhersehbar wirkt sich das auch auf den öffentlichen Personennahverkehr aus.

War es einerseits wünschenswert, dass die PendlerInnen wieder die Öffis nutzen, so machen nun viele von ihnen die leidvolle Erfahrung, dass die Züge und Busse nicht genügend Kapazität haben.

Uns ist es selbst passiert, dass es nicht möglich war zuzusteigen.

Der Unmut auf dem Bahnsteig und an der Bushaltestelle war stets sehr groß.

Uns wird auch berichtet, dass in den Zügen Menschen nicht nur am Einsteigen gehindert wurden, sondern sogar den Zug verlassen mussten.

Mitgenommene Fahrräder versperrten den Zugang zu den wenigen verfügbaren Sitzplätzen.

Im Landtag hatte die grüne Fraktion mehrmals auf das Thema des öffentlichen Verkehrs nach dem Lockdown hingewiesen. Dabei wurde von der Landesregierung stets versichert, dass es ein großes Anliegen sei, den ÖPNV in dieser Phase attraktiv zu halten. Dazu gehört allerdings, dass genügend Plätze zur Verfügung gestellt werden – notfalls durch Zusatzbusse oder -waggons, wenn schon wegen der Abstandsregelungen die Sitzplätze limitiert sind.

Es geht keinesfalls an, dass Bürgerinnen und Bürger ihren Bus oder Zug nur von hinten davonfahren sehen.

Hier die Anfrage, die die grüne Fraktion hierzu bei der kommenden Landtagssitzung vorbringen wird – in der Hoffnung, dass die Missstände bis dahin allerdings behoben sind.

 

BZ, 15.06.2020

Brigitte Foppa
Riccardo dello Sbarba
Hanspeter Staffler