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PRESSEMITTEILUNG.

Nach dem Abflauen der ersten Coronawelle beginnen wir mit den Aufräumarbeiten. Während die „Phase 1“ auf Landtagsebene in diversen Anfragen und im Untersuchungsausschuss aufgearbeitet wird und sogar Ermittlungen dazu aufgenommen wurden, bleibt bisher der Blick auf die Zeit davor weitgehend aus. Dabei weisen ExpertInnen darauf hin, dass vermutlich in dieser Zeit die „großen Fehler“ begangen werden sein dürften. Wir datieren diese Zeit zwischen Jahresbeginn und dem Lockdown, spätestens aber nach dem Ausruf des nationalen Notstands seitens der Regierung Conte am 31. Jänner 2020 bis hin zum Lockdown-Dekret (#iorestoacasa) am 9. März.
Regionen, die in dieser „Phase Null“ die Corona-Epidemie ernst nahmen und sofort reagiert haben, waren in der Akutphase weit weniger betroffen als jene, die weder auf der Ebene des Sanitätssystems noch auch der gesellschaftlichen Ebene aktive Maßnahmen gesetzt haben. Gerade in diesen Wochen wurden die großen Infektionsketten in Gang gesetzt (oder eben vermieden) und die Voraussetzungen für die Verdichtung in bestimmten Hotspots geschaffen (oder eben vermieden).

In zwei Landtagsanfragen, die in der nächsten Landtagssitzung im Rahmen der aktuellen Fragestunde behandelt werden, versucht die grüne Fraktion den Scheinwerfer auf diese Phase Null zu werfen. Einmal fragen die Abgeordneten Foppa, Dello Sbarba und Staffler nach, wie sich das Sanitätssystem auf die anrollende Pandemie-Akutphase vorbereitet hat, und zwar im Hinblick auf:

  1. den Ankauf von Masken und Schutzausrüstung
  2. die Unterweisung an das Personal und alle Bediensteten bezüglich Verhalten während der Pandemie
  3. die Ausweitung der intensivmedizinischen Ressourcen.

Das zweite Thema sind die Großveranstaltungen. Bekanntlich waren große Menschenansammlungen einer der Faktoren, die zu Masseninfektionen geführt haben dürften. In Südtirol werden Großveranstaltungen und Veranstaltungen, die mehrere Gemeinden betreffen, von der Landesverwaltung genehmigt. Die grüne Fraktion fragt deshalb nach, welche Großveranstaltungen und übergemeindliche Veranstaltungen in Südtirol im Zeitraum 31.01.2020 – 09.03.2020 stattgefunden haben und welche abgesagt wurden.
Verstehen, was damals passiert ist, hilft, um in einer eventuellen „Zweiten Welle“ der Pandemie fatale Fehler zu vermeiden. Das muss in unser aller Sinne sein.

21.05.2020

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa, Riccardo Dello Sbarba, Hanspeter Staffler

PRESSEMITTEILUNG.

Es ist sehr schade, dass Südtirols Anbieter es nicht geschafft haben, den Zuschlag für die Milchlieferungen an Krankenhäuser und Versorgungsstrukturen zu erhalten. Und das Ärgerliche dabei ist, dass die hiesigen Anbieter beim Preis nur denkbar knapp abgeschlüpft sind.

Damit entgeht dem Land leider ein lokaler Wirtschaftskreislauf, den es in heutigen Zeiten so notwendig bräuchte. Es wäre so schön gewesen, wenn Südtiroler Bauernhöfe unsere Krankenhäuser mit hiesiger Milch beliefern hätten können. Das wäre ein handfester Beitrag für ökologisches, soziales und lokales Wirtschaften gewesen. Leider kam es anders.

Die Ausschreibungs-Agentur des Landes hat mit Sicherheit versucht, im Rahmen der vielen Rechtsnormen ein faires und ordentliches Verfahren zu gestalten. Sie ist dabei an die EU-Vergaberichtlinien gebunden, welche für Lebensmittelbeschaffungen keine regionalen Beschränkungen vorsehen.

Deshalb gilt es hier politisch auf EU-Ebene anzusetzen! Im Sinne einer sozialen und umweltgerechten Wirtschaftsweise bräuchte es bei Lebensmittelausschreibungen die Möglichkeit, regionale Anbieter zu bevorzugen.Bei gleicher Qualität der Produkte gewinnt nicht der Billigste sondern der Lokalste“, sagt Hanspeter Staffler.

Aber noch ist nicht aller Tage Abend. Wir appellieren an den Wettbewerbssieger Fasolo & Co. mit den Südtiroler Milchhöfen Verhandlungen aufzunehmen und die Milch nicht aus der Poebene heranzukarren, sondern sie hier im Lande einzukaufen. „Nachdem sich die Preisvorstellungen nur marginal voneinander unterscheiden, müsste bei etwas gutem Willen auf beiden Seiten eine Lösung gefunden werden.“ sagt der Landtagsabgeordnete Hanspeter Staffler.

Am 20. Mai 1970, also vor genau 50 Jahren, wurde in Italien das Gesetz Nr. 300, besser bekannt als das Statut der ArbeiterInnen bzw. Arbeitnehmerstatut (Statuto dei Lavoratori), erlassen.

Zwar hatte bereits der erste Artikel der Verfassung von 1948 den Wert der Arbeit anerkannt und festgeschrieben „Italien ist eine demokratische, auf die Arbeit gegründete Republik“, doch in der täglichen Praxis war davon nicht viel zu spüren.

Das Bild der ArbeitnehmerInnen war in den ersten Jahrzehnten der Nachkriegszeit noch geprägt von starker, ja vollkommener Abhängigkeit. Wie einst die LandarbeiterInnen auf den großen Gutshöfen des 19. Jahrhunderts waren sie den Entscheidungen der Firmenleitung schutzlos ausgeliefert – wer nicht den Vorstellungen des Unternehmens entsprach, wurde aussortiert, ersetzt. Kritik an der Unternehmensführung, die Forderung nach besseren Arbeitsbedingungen oder nach Lohnerhöhungen wurden oft mit fristloser mit Entlassung beantwortet.

Das Statut der ArbeiterInnen leitet hier einen Paradigmenwechsel ein, welcher die Arbeitswelt in Italien grundlegend verändern sollte. Mit diesem fundamentalen Gesetz wurde nach Jahrzehnten des Klassenkampfes, der Ausbeutung und der Schutzlosigkeit der Wert der Arbeit, das Grundrecht auf einen Arbeitsplatz und die Würde der ArbeitnehmerInnen gesetzlich verankert.

Besonders geschützt und geregelt wurde auch die wichtige Arbeit der Gewerkschaften, sei es auf nationaler Ebene, als auch vor allem in den einzelnen Betrieben. Ohne diese starken Gewerkschaften hätten wir es heute mit einer Arbeitswelt zu tun, in der Ungleichheit und soziale Unsicherheit noch dramatischer zunehmen würden.

Vor dem Hintergrund der Globalisierung und dem damit verbundenen Ruf nach Liberalisierung geriet das Statut der ArbeiterInnen in die Kritik. Es sei ein Hemmschuh für die Wirtschaft, zu unflexibel für den globalen Wettbewerb. Die Schutzbestimmungen wurden aufgeweicht und verwässert und immer mehr Arbeitsmodelle fielen nicht mehr in den Anwendungsbereich dieses wichtigen Gesetzes.

Die Folge: Hundertausende Arbeitnehmerinnen stehen – vor allem jetzt in der Krise – schutzlos da. Scheinselbständige, prekär und befristete Beschäftigte treffen die Verwerfungen am Arbeitsmarkt am stärksten. Sie sind die ersten, welche nun – wie vor hundert Jahren – einfach aussortiert und durch noch billigere Arbeitsmodelle ersetzt werden.

Diese Schutzlosigkeit von Millionen BürgerInnen, diese Unsicherheit in der eigenen Lebensplanung und diese Sorge um die Zukunft der Familie, birgt großen sozialen Sprengstoff, den es zu entschärfen gilt.

Wir müssen als demokratische Gesellschaft den Wert der Arbeit und insbesondere der ArbeitnehmerInnen wieder in den Mittelpunkt politischen Handelns stellen. Wir müssen erneut für sichere und fair bezahlte Arbeitsplätze, für die Würde der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer kämpfen – nicht gegen Unternehmen, sondern gemeinsam mit diesen.

Das Statut der ArbeiterInnen mag heute wie eine alte Dame erscheinen, doch sind die darin enthaltenen Werte gerade jetzt moderner und wichtiger als selten zuvor in seiner 50jährigen Geschichte.

Felix von Wohlgemuth
Co-Sprecher Verdi Grüne Vërc

PRESSEMITTEILUNG

Gut, dass es am 20. Mai den Weltbienentag gibt! Er erinnert uns an die fleißigen Honigbienen, die als Bestäuberinnen und Honigsammlerinnen den Menschen viel Gutes tun. Er erinnert uns aber auch an die häufig vergessene Gruppe der über 500 Wildbienenarten Südtirols.

Die meisten Wildbienenarten leben nicht in einem Bienenstaat, sondern sorgen sich als Einsiedler um ihren Nachwuchs. Die Nester für die Brut werden fürsorglich in geschützte Mauerritzen, in löchriges Totholz oder in lose Steinhaufen gebaut. Nach einem Jahr schlüpfen die Jungbienen, welche sich wieder an Ort und Stelle um die nächste Generation kümmern.

Jedes Jahr verschwinden aber unzählige Nistmöglichkeiten für die Wildbienen, weil Trockenmauern, Hecken und Totholz aus der Kulturlandschaft . Zudem setzen die in der Landwirtschaft ausgebrachten Pestizide den Wildbienen stark zu.
Dabei sind Wildbienen genauso wie die Honigbienen emsige Arbeiterinnen und bestäuben unzählige Wild- und Nutzpflanzen. Für die Menschen sind sie kaum gefährlich, weil sie im Gegensatz zur Honigbiene über einen schwach entwickelten Stachel verfügen, den sie kaum einsetzen.

Was kann jede und jeder tun, um die Situation der Wildbienen zu verbessern? „Im privaten Garten genügt eine wilde Ecke mit Steinen, Totholz und Wildpflanzen. Selbstgebastelte oder gekaufte Bienenhotels können am Balkon oder am Fenstersims angebracht werden, die Wildbienen werden das Angebot dankend annehmen.“ sagt Hanspeter Staffler von den Grünen.

Die Landwirte können durch Reduzierung des Pestizideinsatzes und durch Anlegen ökologischer Ausgleichsflächen, wie es die Agrios-Richtlinien vorsehen, viel zum Erhalt der Wildbienen beitragen.

Aber auch die Gemeindeverwaltungen haben eine große Verantwortung: öffentliche Brachflächen sollen nicht versiegelt werden, denn sie bieten den Sandbienen Nistmöglichkeiten.

Die Grüne Fraktion hat sich stets für den Schutz der Bienen und für die Artenvielfalt im Allgemeinen eingesetzt. Wir freuen uns schon darauf, im Landtag unseren Gesetzentwurf für eine „Ökowende“ sowie einen Beschlussantrag zum Schutz dieser kleinen und wichtigen Insekten vorzustellen.

19.5.2020

ANFRAGE ZUR SCHRIFTLICHEN BEANTWORTUNG.

Aus dem Bezirksblatt „der Vinschger“ vom 09.05.2020 habe wir entnommen, dass im Vinschgau auf rund vier Hektar Obstwiesen Glyphosat großflächig ausgespritzt wurde. Entgegen der gängigen Praxis, dieses Totalherbizid nur punktuell einzusetzen. Eine so genannte „Glyphosatdusche“ bringt sehr oft erheblichen Schaden mit sich. Laut des Berichts im „Vinschger“ soll das auch auf betreffender Obstwiese so gewesen sein: Aufgrund der abgebildeten Fotografien ist davon auszugehen, dass die betreffende Obstanlage einen erheblichen Schaden erlitten hat und dass es auch zu Kollateralschäden gekommen sein dürfte.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Wurde die Landesregierung über diesen Vorfall informiert?
  2. Falls ja, sind der Landesregierung die näheren Umstände bekannt?
    a. Wo genau befinden sich die Flächen?
    b. Liegen Hinweise vor, dass es sich um einen Sabotageakt handeln könnte?
    c. Wer ist die Person, die das Glyphosat derart unsachgemäß ausgebracht hat? Handelt es sich um den Besitzer, bzw. die Besitzerin?
    d. Falls ja, ist der oder die Verantwortliche im Besitz eines Giftpasses?
  3. Sind in so einem Fall Sanktionen für den oder die VerursacherIn vorgesehen?
  4. Muss der oder die VerursacherIn den Giftpass erneuern?
  5. Wurden der Landesregierung Schäden in Obstanlagen angrenzender Grundstücke gemeldet?
  6. Falls ja, von wem und wie hoch werden diese Schäden den geschädigten Nachbarn entgolten?

Bozen, 18.05.2020

Landtagsabgeordnete
Hanspeter Staffler
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba

 

Hier kann die Antwort der Landesregierung heruntergeladen werden.

ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.

Mit Dringlichkeitsbeschluss vom 13. Mai 2020, Nr. 172 hat der Stadtrat Brixen beschlossen, Andrè Heller den Auftrag für die „einzigartige künstlerische Gestaltung“ des Hofburggartens zu erteilen. Abgesehen von der hohen Auftragssumme von 1,2 Mio. € (+ MWSt.) inmitten der durch Covid-19 ausgelösten wirtschaftlichen und sozialen Krise, in der heimische Künstler fast ohne Auftritte und Einkünfte sind, erscheint die Grundlage des Beschlusses sehr dünn. Denn der Auftrag wird erteilt, obwohl von Seite der Abt. Denkmalpflege noch kein definitives Gutachten vorliegt. Vielmehr weist der Beschluss nur auf ein Vorgutachten der Abteilung vom 11. 3. 2019 hin, die somit nur eine „vorläufige positive Stellungnahme zum Konzept“ erteilt hat. Daher ist es sehr verwunderlich, dass Hellers Projekt nun finanziert werden soll und mit dem Beschluss unter vager Projektbeschreibung Fakten geschaffen werden, ohne dass die Denkmalpflege ihre definitive Zustimmung erteilt hat.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Ist die Zustimmung der Abt. Denkmalpflege ergangen, liegt der Abteilung ein definitives Projekt vor? (Wenn ja, ersuchen wir um Aushändigung der Genehmigung und einer Kopie)
  2. Ist der Beschluss des Stadtrats ohne Genehmigung nicht unvollständig und damit hinfällig?

Bozen, 18.05.2020

Landtagsabgeordnete
Hanspeter Staffler
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba

Hier kann die Antwort der Landesregierung heruntergeladen werden.

ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.

Der Beschluss der Landesregierung Nr. 327 regelt die Details des Notdienstes zur Kinderbetreuung. Allerdings unterschiedlich, je nachdem ob man die deutsche oder die italienische Version liest (siehe Anlage).
Während der deutsche Text davon spricht, dass die Kindergärten und Schulen den Dienst PLANEN und ANBIETEN, ist das im italienischen Text als Möglichkeit angeführt (È POSSIBILE OFFRIRE).
Auch im folgenden Absatz heißt es im Deutschen, dass der Notdienst BEGINNT, im Italienischen steht: PUÒ INIZIARE.
Hier handelt es sich ganz offensichtlich nicht um Übersetzungsfehler. Niemals würde eine Übersetzerin so einen inhaltlichen Eingriff in den Text vornehmen.
Die politische Intention ist offensichtlich. Es stellt sich trotzdem die Frage, wie es zu einer solchen Beschlussfassung kommen kann.

In diesem Zusammenhang stellen wir folgende Fragen an die Südtiroler Landesregierung:

  1. Wie kommt es zu zwei solch unterschiedlichen Fassungen?
  2. Wer ist dafür verantwortlich?
  3. Welche ist die maßgebliche Fassung?

BZ, 18.05.2020

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

Hier kann die Antwort der Landesregierung heruntergeladen werden.

ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.

Die Phase 2 wird von der Landesregierung mit einer Informationskampagne begleitet, um die Distanzregeln und das Verhalten in den öffentlichen Verkehrsmitteln etc. zu vermitteln. Seit einigen Tagen gibt es eine weitere Kampagne, in der die Landesregierung kundtut, dass Südtirol mit dem Landesgesetz einen eigenen Weg geht. Unter dem #NeustartSüdtirol wird der Slogan „Freiheit ist Verantwortung“ verbreitet. Der Sinn dieser zusätzlichen Kampagne erschließt sich nicht unmittelbar, da die Regelungen anderweitig reichlich publiziert werden. Seit heute, 18.5. gelten auf dem restlichen Staatsgebiet ähnliche Regelungen wie in Südtirol seit einer Woche. Der Hinweis auf das Landesgesetz ist daher vielleicht sogar verwirrend.

In diesem Zusammenhang stellen wir folgende Fragen an die Südtiroler Landesregierung:

  1. Welchen Zeitraum umfasst die Kampagne #NeustartSüdtirol?
  2. Wann wurde sie in Auftrag gegeben (wir bitten um Kopie der Beauftragung) und an welche Kommunikationsagentur? Welche weiteren Agenturen wurden für die Marktforschung oder die Ausschreibung einbezogen?
  3. Welcher Gesamtbetrag wird der auserwählten Agentur dafür bezahlt?
  4. Wir bitten auch um Aushändigung des Medienschaltplans samt Auflistung der Kosten für die Schaltungen.
  5. Wird die Kampagne nach dem 18. Mai abgeändert oder eingestellt? Entstehen daraus Mehrkosten?
  6. Was ist der Sinn der Kampagne?

BZ, 18.05.2020

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

PRESSEMITTEILUNG.

Die Einrichtung des Kinderbetreuungs-Notdienst in Kindergärten und Grundschulen ist von vielen Polemiken begleitet. Aus gutem Grund. Minimale Einschreibungsfristen, überstrenge Kriterien, schlechte Kommunikation mit dem Personal etc. haben den „Not“Dienst gleich schon in die Kritik gebracht. Auffallend ist aber auch, dass der Dienst nur in den deutschen und ladinischen Schulen und Kindergärten angeboten wird. Effektiv sieht das Landesgesetz den Dienst als „Möglichkeit“ vor.

Der Beschluss der Landesregierung Nr. 327 regelt die Details des Dienstes. Allerdings unterschiedlich, je nachdem ob man die deutsche oder die italienische Version liest:

Es ist unerhört, wie die Landesregierung hier schummelt. Anders kann man sich nicht erklären, dass der deutsche Text davon spricht, dass die Kindergärten und Schulen den Dienst PLANEN und ANBIETEN, das im italienischen Text als Möglichkeit steht (È POSSIBILE OFFRIRE).
Auch im folgenden Absatz heißt es im Deutschen, dass der Notdienst BEGINNT, im Italienischen steht: PUÒ INIZIARE.

Das sind keine Übersetzungsfehler, werte Landesregierung. Das ist bewusstes Kaschieren von unterschiedlichen Wegen.

Die Landesregierung kann sehr wohl beschließen, in der deutschen Schule andere Wege zu gehen als in der italienischen (auch wenn viele Eltern sicher gern einen gemeinsamen „Notdienst“ gesehen hätten, der auch noch ressourcenoptimierend gewesen wäre). Aber man hat nicht einmal die Courage, dazu zu stehen, sondern zieht es vor, bei der Übersetzung zu „schwindeln“.
Diese gar nicht so unbedeutende Manipulation darf kein Präzedenzfall werden. In jedem Fall wirft sie ein sehr trübes Licht auf die Ehrlichkeit der Landesregierung. Und auf ihre Absichten im Hinblick auf das viel beschworene „Zusammenführen“ der Sprachgruppen. Von wegen.

Brigitte Foppa, Riccardo Dello Sbarba, Hanspeter Staffler

Heute vor 30 Jahren strich die Weltgesundheitsorganisation Homosexualität aus ihrer Klassifikation der Krankheiten. Seitdem wurden weltweit enorme Fortschritte für die Rechte der LGBTI erzielt – unter anderem wurde das Verbot der Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung im EU-Recht verankert.

Aber der Kampf ist noch nicht vorbei. In diesem Augenblick versucht Ungarn die Rechte von trans- und intersexuellen Menschen durch Artikel 33 des Omnibus-Gesetzes einzuschränken, ein Drittel der polnischen Bevölkerung lebt in von der Regierung zu „LGBT-freien Zonen“ erklärten Gebieten, und Hassreden und Gewalt gegen LGBTI sind weit verbreitet.

Europa gründet auf den Werten der Menschenwürde und der Gleichberechtigung. Somit ist die Union für uns ein politischer Rahmen, in dem die Rechte aller seiner Bürger*innen vertreten werden; einschließlich der Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgender und Intersexuellen.

IDAHOBIT – und zwar jeden Tag. Die Grünen Parteien versprechen Diskriminierung anzuprangern, wenn wir sie sehen, und der LGBTI-Gemeinschaft in ihrem Kampf für volle Gleichberechtigung zur Seite zu stehen.