HomeDeutschÖkowende: Bestimmungen auf dem Gebiet des Pflanzenschutzes

Ökowende: Bestimmungen auf dem Gebiet des Pflanzenschutzes

LANDESGESETZENTWURF Nr. 11/19

Änderung des Landesgesetzes vom 15. April 2016, Nr. 8

In Südtirol und europaweit gerät der Einsatz chemisch-synthetischer Pestizide in der intensiven Landwirtschaft zunehmend in Kritik, weil die Pestizidgaben nicht nur die landwirtschaftlichen Zielgrundstücke betreffen, sondern die Abdrift der Pestizide auf landwirtschaftlichen Bioflächen, auf sensible Zonen wie Spielplätze oder Parkanlagen, auf Kleingewässer, auf naturnahe Lebensräume wie Trockenrasen, Feuchtwiesen oder Waldränder niedergeht.

Die Abdrift von chemisch-synthetischen Pestiziden verursacht einen drastischen Rückgang der Insektenfauna (z.B. Bienensterben), was sich wiederum negativ auf die Populationen der Vögel, Amphibien oder Fische auswirkt. Insgesamt gesehen ist davon auszugehen, dass der Einsatz von chemisch-synthetischen Pestiziden europaweit, italienweit und auch in Südtirol direkt oder indirekt für den Verlust an Biodiversität mitverantwortlich ist.

In letzter Zeit tauchten neben der Frage zum Verlust an Biodiversität auch Fragen zur Unversehrtheit der Gesundheit der Bevölkerung im Einzugsgebiet von intensiven Landwirtschaftsformen auf, weil Abdrift und Thermik die winzigen Pestizidpartikel (Areosole) weit über die Zielgrundstücke hinaus- und in Siedlungsgebiete eintragen.

Hier der komplette Gesetzentwurf und Begleitbericht.

Bozen, 15.02.2019

Landtagsabgeordneter
Hanspeter Staffler

Der Gesetzentwurf wurde am 23.04.2019 im Ausschuss abgelehnt und wird im Plenum nochmals diskutiert.

Author: Heidi

TAGS:
Südtiroler Parlamen
Kevin ist nicht alle
KEINE KOMMENTARE

KOMMENTAR SCHREIBEN