HomeLandtagsarbeitAnfragenAuftrag für André Heller ohne definitives Gutachten der Abt. Denkmalpflege, wieso?

Auftrag für André Heller ohne definitives Gutachten der Abt. Denkmalpflege, wieso?

ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.

Mit Dringlichkeitsbeschluss vom 13. Mai 2020, Nr. 172 hat der Stadtrat Brixen beschlossen, Andrè Heller den Auftrag für die „einzigartige künstlerische Gestaltung“ des Hofburggartens zu erteilen. Abgesehen von der hohen Auftragssumme von 1,2 Mio. € (+ MWSt.) inmitten der durch Covid-19 ausgelösten wirtschaftlichen und sozialen Krise, in der heimische Künstler fast ohne Auftritte und Einkünfte sind, erscheint die Grundlage des Beschlusses sehr dünn. Denn der Auftrag wird erteilt, obwohl von Seite der Abt. Denkmalpflege noch kein definitives Gutachten vorliegt. Vielmehr weist der Beschluss nur auf ein Vorgutachten der Abteilung vom 11. 3. 2019 hin, die somit nur eine „vorläufige positive Stellungnahme zum Konzept“ erteilt hat. Daher ist es sehr verwunderlich, dass Hellers Projekt nun finanziert werden soll und mit dem Beschluss unter vager Projektbeschreibung Fakten geschaffen werden, ohne dass die Denkmalpflege ihre definitive Zustimmung erteilt hat.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Ist die Zustimmung der Abt. Denkmalpflege ergangen, liegt der Abteilung ein definitives Projekt vor? (Wenn ja, ersuchen wir um Aushändigung der Genehmigung und einer Kopie)
  2. Ist der Beschluss des Stadtrats ohne Genehmigung nicht unvollständig und damit hinfällig?

Bozen, 18.05.2020

Landtagsabgeordnete
Hanspeter Staffler
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba

Hier kann die Antwort der Landesregierung heruntergeladen werden.

Author: Heidi

Ein Beschluss, zwei
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