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Ein Beschluss, zwei Versionen

ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.

Der Beschluss der Landesregierung Nr. 327 regelt die Details des Notdienstes zur Kinderbetreuung. Allerdings unterschiedlich, je nachdem ob man die deutsche oder die italienische Version liest (siehe Anlage).
Während der deutsche Text davon spricht, dass die Kindergärten und Schulen den Dienst PLANEN und ANBIETEN, ist das im italienischen Text als Möglichkeit angeführt (È POSSIBILE OFFRIRE).
Auch im folgenden Absatz heißt es im Deutschen, dass der Notdienst BEGINNT, im Italienischen steht: PUÒ INIZIARE.
Hier handelt es sich ganz offensichtlich nicht um Übersetzungsfehler. Niemals würde eine Übersetzerin so einen inhaltlichen Eingriff in den Text vornehmen.
Die politische Intention ist offensichtlich. Es stellt sich trotzdem die Frage, wie es zu einer solchen Beschlussfassung kommen kann.

In diesem Zusammenhang stellen wir folgende Fragen an die Südtiroler Landesregierung:

  1. Wie kommt es zu zwei solch unterschiedlichen Fassungen?
  2. Wer ist dafür verantwortlich?
  3. Welche ist die maßgebliche Fassung?

BZ, 18.05.2020

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

Hier kann die Antwort der Landesregierung heruntergeladen werden.

Author: Heidi

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