Erhalt der Artenvielfalt auf den Bergwiesen
ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.
Laut ihrer Antwort auf unsere Anfrage zur Aktuellen Fragestunde Nr.37 ist der Landesregierung bekannt, dass auf den Arluiwiesen in der Gemeinde Graun nach Naturschutzgesetz vollkommen geschützte Pflanzenarten vorkommen. Ebenso bekannt ist der Landesrätin, dass eine wiederholte Düngung mit unverdünnter Gülle negative Auswirkungen auf die Artenvielfalt von Bergwiesen hat: Werden mehr Nährstoffe eingebracht als entnommen, verändert sich der Standort von artenreichen Bergwiesen wesentlich und ist somit kein geeigneter Lebensraum für geschützte Pflanzenarten.
Laut Naturschutzgesetz ist es verboten, den Standort vollkommen geschützter, wild wachsender Pflanzen so zu verändern, dass ihr Fortbestand gefährdet oder beeinträchtigt wird.
Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:
- Warum lässt die Landesregierung die wiederholte Düngung von artenreichen Bergwiesen mit vollkommen geschützten Pflanzenarten zu, obwohl die Standortveränderung vom Naturschutzgesetz verboten ist?
- Wie will die Landesregierung die vom Naturschutzgesetz vorgeschriebene Aufsicht und Kontrolle gewährleisten, damit vollkommen geschützte Pflanzenarten erhalten bleiben und nicht durch falsche Düngung zerstört werden?
- Welche Verwaltungsstrafe muss die Landesregierung wegen der offensichtlichen Verletzung des Naturschutzgesetzes im Fall der Arluiwiesen in der Gemeinde Graun verhängen?
Bozen, 26.09.2019
Landtagsabgeordnete
Hanspeter Staffler
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hier kann die Antwort der Landesrätin und unsere Replik im Plenum heruntergeladen werden. Und die angeforderte schriftliche Antwort.