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Reduzierter Tarif für Pendler im öffentlichen Verkehr

BESCHLUSSANTRAG.

Seit 1. Januar 2012 gilt das neue Tarifsystem für die öffentlichen Verkehrsmittel, bei dem die Kosten nach der Anzahl der zurückgelegten Kilometer berechnet werden. Als Prinzip gilt: Je mehr man die öffentlichen Verkehrsmittel benutzt, desto weniger bezahlt man. Das neue System hat eine wesentliche Verbesserung der Effizienz und der Zugänglichkeit des öffentlichen Verkehrs mit sich gebracht, aber gleichzeitig auch einen merklichen Anstieg der Kosten.

Bei den verschiedenen Tarifklassen des Südtirol Pass wurde die Situation der Pendlerinnen und Pendler, die jeden Tag mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit fahren, nicht berücksichtigt. Dabei leidet diese Bevölkerungsgruppe bereits unter einem deutlichen Verlust an Kaufkraft.

Mit ihrem Beschluss vom 11. November 2014, Nr. 1336, änderte die Landesregierung bereits zum zweiten Mal die Kilometertarife wie folgt ab:

1 bis 1.000 km: 12 Cent (statt 8) pro km.
1.001 bis 2.000 km: 8 Cent (statt 4) pro km.
2.001 bis 10.000 km 3 Cent (statt 4) pro km.
10.001 bis 20.000 km 2 Cent pro km (unverändert).
ab 20.000 km: kostenlos (unverändert).

Aus diesen Änderungen ergibt sich ein empfindlicher Anstieg der Kosten zulasten jener Fahrgäste, die bis zu 1.000 km pro Jahr zurücklegen (+50 %) und vor allem für jene, bei denen zwischen 1.000 und 2.000 km jährlich zu verzeichnen sind (+100%), während bei 2.000 bis 10.000 zurückgelegten Kilometern eine gewisse Preisreduzierung erfolgte- 25 %). Die Situation bleibt für jene unverändert, die pro Jahr mehr als 10.000 km zurücklegen.

Wie sind die Fahrgäste aber eigentlich auf die verschiedenen Stufen aufgeteilt?

Die Situation wurde in einer Antwort von Landesrat Mussner auf eine Anfrage der Grünen Fraktion (Nr. 28/12/14) im Detail beschrieben. Der entsprechenden Tabelle (s. unten) haben wir für jede Kilometerspanne sowohl die Anzahl der Fahrgäste in Prozent als auch die Änderung der Kosten, die mit dem neuen Tarifsystem in Kraft getreten sind, hinzugefügt:

Zurückgelegte Kilometer BenutzerInnen 2013 Änderung der Fahrtkosten
seit Einführung des neuen Tarifsystems
1 bis 1.000 km 56.771 BenutzerInnen (46,2%) +50%
1.001 bis 2.000 km 24.643 BenutzerInnen (20%) +100%
2.001 bis 10.000 km 36.363 BenutzerInnen (29,6%) – 25%
10.001 bis 20.000 km 4.308 BenutzerInnen (3,5%) unverändert
mehr als 20.001 km 679 BenutzerInnen (0,5%) unverändert

Ausgehend von dieser Tabelle können einige zusätzliche Überlegungen angestellt werden:

Die Anzahl der Fahrgäste, die 20.000 km überschreitet, ist äußerst gering, also kaum nennenswert.

Die Anzahl der Fahrgäste, die 10.000 km überschreitet, ist ebenfalls sehr gering und beträgt nur 3,5 % der gesamten Benutzer.

66 % der Fahrgäste legen jährlich bis zu 2.000 km zurück und für diese Gruppe sind die Kosten deutlich gestiegen.

In 29,6 % der Fälle werden die 2.000 km im Jahr überschritten und bis zu 10.000 km zurückgelegt. Für diese Kategorie kommt es zu einer kleinen Preissenkung für die Kilometer, welche die 2.000 Kilometer-Grenze überschreiten, doch wird dadurch die Preissteigerung für die ersten 2.000 gefahrenen Kilometer nicht wieder ausgeglichen. Eine einfache Hochrechnung der progressiven Kosten bei steigender Anzahl der Kilometer zeigt, dass nur für jene Personen, die 10.000 km oder mehr pro Jahr zurücklegen, die Tarifsenkung dieser Stufe den Preisanstieg der vorherigen Stufen wettmacht.

Die gleiche Rechnung belegt, dass es für keine Kategorie zu einer Verringerung der jährlichen Fahrtkosten kommt: Wer Glück hat (eine kleine Minderheit), hat gleichbleibende Ausgaben zu verzeichnen. Die Mehrheit der Benutzer hingegen muss nun deutlich höhere Kosten hinnehmen, aus denen der Großteil der geplanten Einnahmen von 3,7 Millionen hervorgeht.

Außerdem darf man nicht vergessen, dass das bis 2012 gültige System den Pendlern einen zusätzlichen Vorteil bot: Wer mit der Bahn in die Stadt fuhr und dort direkt in einen Stadtbus umstieg, um zum Arbeitsplatz zu gelangen, bezahlte für die Busfahrt nichts.

Mit dem Beschluss Nr. 1434 von 2017 führte das Land einen so genannten „Pendlerbonus“ in Form einer Pauschale von maximal 50 Euro jährlich ein. Im Beschluss steht: „Anrecht auf den Bonus haben jene Fahrgäste, die regelmäßig mit den Zügen von Trenitalia oder SAD fahren und deshalb die Leidtragenden von wiederholten Verspätungen und Zugausfällen des jeweiligen Verkehrsunternehmens sind.“

Demnach handelt es sich also bei diesem ohnehin unbedeutenden Betrag nicht um eine Unterstützung für Pendlerinnen und Pendler, sondern um eine Entschädigung für die Verspätungen der
Züge. Die Bezeichnung „Pendlerbonus“ ist daher irreführend, denn wenn die Züge künftig im Allgemeinen pünktlicher werden, wird der „Pendlerbonus“ in der Form, wie er eingeführt wurde, wahrscheinlich nicht mehr angewandt werden.

Es wäre viel zweckmäßiger, von Vornherein die Tarife für diejenigen zu senken, die häufig öffentliche Verkehrsmittel benutzen, unabhängig von den äußeren Umständen. Das neue System des Südtirol Pass macht dies technisch möglich, so wurde beispielsweise eine (leichte) Differenzierung des Tarifs durch die Einführung des Euregio Family Pass für Familien mit minderjährigen Kindern gewährt und umgesetzt.

Um die Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln seitens der Pendlerinnen und Pendler zu fördern und die Erwerbstätigen auch finanziell zu unterstützen, schlägt die Fraktion der Grünen die Einführung einer echten Tarifreduzierung vor.

Es erscheint nämlich sowohl in sozialer Hinsicht als auch im Sinne des Umweltschutzes angebracht, den Pendlerinnen und Pendlern für die Strecke zwischen ihrem Wohnort und ihrem Arbeitsplatz einen reduzierten Tarif für die Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel zu gewähren.

Aus diesen Gründen verpflichtet der Südtiroler Landtag die Landesregierung,

  1. im Südtiroler Tarifsystem einen reduzierten Sondertarif zugunsten der pendelnden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer für die Strecke zwischen Wohnort und Arbeitsplatz gegen Vorlage detaillierter Belege vorzusehen;
  2. wieder die Möglichkeit einzuführen, dass bei der Fahrt vom Wohnort zum Arbeitsplatz die Busfahrt für pendelnde Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die vom Zug auf den Stadtbus umsteigen, kostenlos ist.

Bozen, 20/09/2019

Landtagsabgeordnete
Riccardo Dello Sbarba
Brigitte Foppa
Hanspeter Staffler

Author: Heidi

TAGS:
Menschenrechte gelte
Psychologische Erste
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