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TAGESORDNUNG ZUM LGE 37/19.

Olympische Winterspiele im kleinen Antholz. Kann das gut gehen? Die jüngste Geschichte der Olympischen Spiele und vor allem ihrer organisatorischen Personifikation in Form des IOC lässt die Hoffnung zumindest nicht ins Unermessliche wachsen.
Für die Olympischen Winterspiele 2026 gab es ursprünglich 9 Bewerber. Sion, Innsbruck, Graubünden und Calgary zogen ihre jeweilige Kandidatur zurück, nachdem die Menschen in Volksbefragungen klar und deutlich Nein zu einer möglichen Austragung gesagt hatten. Sapporo und Graz zogen die Bewerbung ebenfalls zurück, das türkische Erzurum wurden vom IOC abgelehnt. Übrig blieben Stockholm und Mailand mit Cortina inklusive Antholz. Etwa weil die lokalen Bevölkerungen in der schwedischen Hauptstadt und der norditalienischen Alpenregion einer Austragung der Olympischen Spiele mehrheitlich zustimmten? Nein, in den einzig übriggebliebenen Kandidatenstädten wurde die Bevölkerung vorsichtshalber gar nicht erst gefragt. Stockholms Stadtrat stimmte zwar gegen die Kandidatur und auch die Politik in Mailand bzw. in Cortina war wenig begeistert, aber die Vertreterinnen und Vertreter des IOC vor Ort ignorierten diese lokalen negativen politischen Bescheide und zogen die Bewerbungen einfach durch.
Wie bekannt, hatte Italien letztendlich bei diesem fragwürdigen Rennen die Nase vorn. Nun gilt es, die Spiele so zu gestalten, dass für die betroffenen Regionen ein Nutzen, oder in jedem Fall kein Schaden entsteht. Dies auch vor dem Hintergrund, dass die von Italien durchgeführte Gesamtkostenberechnung für die Spiele bruchstückhaft und riskant ist.
Es gibt viele Gründe, warum sich die Austragung von Olympischen Spielen unter heutigen Voraussetzungen meist als problematisch herausgestellt hat: Die Kosten, welche fast immer die Erwartungen übertreffen, die Verkehrsbelastung während der Austragung, Eingriffe in die Natur, die so gut wie nie eingeplant sind und doch meistens stattfinden, usw. Für Südtirol kommt zu alldem noch ein Faktor hinzu. Gerade jetzt, wo wir im Lande über die Grenzen der Belastbarkeit durch den Tourismus diskutieren, muss uns bewusst sein, was die Medienpräsenz bei den Winterspielen an internationaler Bekanntheit mit sich bringen könnte.
Daher sollte Südtirol in Eigeninitiative dafür sorgen, dass diese Olympischen Spiele für Mensch und Natur so nachhaltig wie möglich gestaltet werden, was Infrastruktur, Mobilität und Logistik betrifft.

Daher beauftragt der Südtiroler Landtag die Landesregierung im Zusammenhang mit dem Olympiagesetz

  1. Die Austragung der Biathlon-Bewerbe in Antholz 2026 als „Green Event KlimaLand Südtirol Alto Adige“ (Zertifikat ausgearbeitet von der Landesagentur für Umwelt und Klimaschutz) auszurichten.
  2. Größtmögliche Anreize zu schaffen, damit Besucher und Besucherinnen mit öffentlichen Verkehrsmitteln nach Südtirol, bzw. ins Pustertal anreisen. (Einrichtung von Sonderzügen, Shuttles, zusätzlichen Busdiensten, etc.). In Kombination mit dem Eintrittsticket für die Biathlon-Bewerbe soll der öffentliche Nahverkehr in Südtirol zudem unentgeltlich zur Verfügung stehen.
  3. Dafür zu sorgen, dass im Sinne des „Plastic-free“-Prinzips komplett auf Plastikgeschirr verzichtet und mindestens 50% Mehrweggeschirr verwendet wird.
  4. Die Installierung von 5G-Antennen (die bereits für die WM 2020 im Gespräch sind) zu verhindern oder dieser auf jeden Fall nur unter dem Vorbehalt zuzustimmen, dass die Antennen strikt auf das Austragungsgelände und die Austragungsdauer örtlich und zeitlich eingegrenzt errichtet werden.

Bozen, 06.11.2019

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

Die Punkte 1, 2 und 3 der Tagesordnung wurden in der Landtagssitzung am 07.11.2019 angenommen.

PRESSEMITTEILUNG.

Heute wurde in Trient im Fraktionssprecherkollegium des Regionalrats über den Gesetzentwurf des Regionalratspräsidenten Paccher zu den Renten der Regionalratsabgeordneten diskutiert. Am Nachmittag befasst sich der Gesetzgebungsausschuss damit.

Dies die Position der Grünen Fraktion:

  1. Der Entwurf des Regionalratspräsidenten ist eine Anpassung an das Abkommen zwischen Staat, Regionen und Autonomen Provinzen und sieht das rein beitragsbezogene Einzahlungssystem auch für PolitikerInnen vor. Aus unserer Sicht ist das sinnvoll und unterstützenswert und spiegelt im Übrigen auch unsere Meinung seit jeher wider.
  2. Die von der SVP eingebrachten Änderungsanträge am Gesetzentwurf Paccher hingegen gehen in eine andere Richtung. Sie betreffen im Wesentlichen die „alten“ Abgeordneten und lassen auf eine Vorgangsweise schließen, die wir bestens (schlechtestens) in Erinnerung haben: Man hat hier ganz offensichtlich im Vorfeld mit den Ex-MandatarInnen gesprochen, die auf Protestkurs gegangen sind, um sich ihre Privilegien zu sichern. Einige Anträge zielen denn auch darauf ab, die Vorschüsse wieder zu erhöhen, sodass es zu Nachzahlungen an die Altmandatare kommen würde – zu diesem Zweck wird die durchschnittliche Lebenserwartung wieder erhöht (!). Der Höchstbetrag der Pensionszusammenlegungen wird abgeschafft. Die Rente kann ohne Abzüge bereits mit 60 Jahren in Anspruch genommen werden. Weitere „kleinere“ Maßnahmen bringen für einzelne Altmandatare, auf die sie quasi maßgeschneidert sind, große Vorteile. (Riccardo Dello Sbarba: „Diese Anträge haben alle einen Namen und einen Nachnamen!“) Das geht nicht an. Gesetze müssen immer so gedacht werden, dass sie allgemein gültig und sinnvoll und nicht auf Einzelfälle zugeschnitten sind.
    Diese Anträge sind daher ausnahmslos und entschieden abzulehnen.
  3. Außerdem warnen wir davor, den Fehler der Reform von 2012 zu wiederholen, wo man ein Gesetz verabschiedet hatte, ohne genaue Berechnungen der Auswirkungen vorliegen zu haben. Wir verlangen daher bis zur Behandlung im Plenum die Vorlage aller Berechnungen, insbesondere der Kosten, die der Allgemeinheit durch dieses Gesetz entstehen dürften.
  4. In einer derart schwierigen Materie, in der wir als PolitikerInnen immer befangen sind, da es um unsere eigene Zukunft geht, braucht es dringend Transparenz und Wahrhaftigkeit. Dahinter stehen wir.

Bozen, 04.11.2019

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

PRESSEMITTEILUNG.

Im zweiten Gesetzgebungsausschuss des Landtags werden heute die Änderungsvorschläge des Gesetzes „Raum und Landschaft“ – vorgebracht von Landesrätin Kuenzer – diskutiert.
Die Grüne Fraktion hat bei dieser Gelegenheit einen Änderungsvorschlag präsentiert, der vorsieht, dass auch mit dem neuen Gesetz in den Gemeindebaukommissionen „beide Geschlechter vertreten sein müssen“.
Im (noch) gültigen Raumordnungsgesetz wurde dank des Gleichstellungsgesetzes aus dem Jahr 2010 die Vertretung sowohl von Männern als auch von Frauen in den Baukommissionen garantiert. Doch seit der Verabschiedung des neuen „Raum und Landschaft“-Gesetzes waren die Uhren wieder auf null gestellt. So gesehen war es nur folgerichtig, dass der Gesetzgebungsausschuss dem Grünen Antrag zugestimmt hat. Auf diese Weise ist die Präsenz von Frauen in jenen Kommissionen, die sich mit der Gestaltung unseres Landes auseinandersetzen, aufs Neue gesichert.
Eine „angemessene“ Vertretung – also zumindest 30% Frauenanteil – kam leider nicht zustande. Nur Riccardo Dello Sbarba, Magdalena Amhof und Sandro Repetto stimmten für den Wortlaut “angemessene Vertretung der Geschlechter“ im Gesetzestext. Franz Locher, Manfred Vallazza, Andreas Leiter Reber und Helmut Tauber stimmten dagegen, Peter Faistnauer enthielt sich. „Ich bin sehr froh, dass auch in Zukunft Frauen in den Baukommissionen vertreten sein müssen. Zwar hatte ich gehofft, eine „angemessene Vertretung“ zu erreichen, aber anscheinend ist die Zeit noch nicht reif dafür. Zum Glück haben Grüne und Frauen einen langen Atem und bleiben dran“, so eine zufriedene und hoffnungsvolle Brigitte Foppa.

Bozen, 31.10.2019

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

PRESSEMITTEILUNG.

Die Nutzung von öffentlichem Nahverkehr und die Verlagerung des Güterverkehrs auf die Schiene sind zu fördern.

Jugendliche auf der ganzen Welt fordern jede Woche: Klimaschutz muss das wichtigste Ziel der Politik sein. Dieser Forderung müssen und wollen wir Rechnung tragen.

Essen und Wohnen bilden zwei, Mobilität die dritte Seite unseres Klimadreiecks. In diesen drei Bereichen kann auch die lokale Landespolitik agieren und so ein Zeichen setzen: Zum Beispiel indem sie die Nutzung des öffentlichen Verkehrs und effiziente Gütertransporte auf der Schiene fördert. Dies macht eine Politik aus, die nach vorne schaut und sich des Schutzes der Umwelt und des Klimas annimmt.

1. Bereich – Unterstützung für Pendlerinnen und Pendler

Jeden Tag begeben sich tausende Menschen mit unterschiedlichen Verkehrsmitteln zu ihrer Arbeit. Viele von ihnen greifen dabei aus verschiedenen Gründen auf den öffentlichen Verkehr zurück: Weil es das Günstigste ist, weil es bequem ist, weil man sparen will – oder um einen Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz zu leisten. Dabei tragen sie nicht unerheblich zur Verringerung des Einzelverkehrs auf den Straßen bei.

Fakt ist aber auch: Die finanzielle Last, der Pendler und Pendlerinnen aufgrund dieser notwendigen Fahrten zur Arbeit ausgesetzt sind, ist erheblich. Mit dem Beschlussantrag Reduzierter Tarif für PendlerInnen im öffentlichen Verkehr fordern wir die Landesregierung dazu auf, Bewusstsein zu schaffen und einen speziellen reduzierten Tarif für jene einzuführen, die täglich zur Arbeit pendeln und dabei die öffentlichen Verkehrsmittel nutzen.

Klimaschutz funktioniert auch, indem Menschen belohnt werden, die sich nachhaltig verhalten. Auf diese Weise werden andere sensibilisiert und ermuntert, es ihnen gleichzutun.

2. Bereich – Güterverkehr: Leise Züge sind gut für Gesundheit und Wirtschaft

Den Warenverkehr auf die Schiene zu verlegen ist seit jeher ein wichtiges Ziel der Grünen. Ein effizientes Schienennetz ist hierfür notwendige Voraussetzung. Leider sind die Güterzüge in Italien immer noch sehr laut. Am meisten leiden darunter jene, die in unmittelbarer Nähe der Bahnstrecke wohnen. Somit entsteht ein anderes Gesundheitsrisiko, die Lärmbelästigung. Die Rete Ferroviaria Italiana (RFI) hat bis heute wenig oder gar nichts unternommen, um die alten Waggons zu modernisieren oder auszutauschen. Diese Säumigkeit kann zusätzlich zu den Gesundheitsschäden auch zu wirtschaftlichen Schäden führen. Die EU fordert die Mitgliedsstaaten dazu auf, Anreize für Eisenbahnunternehmen zu schaffen, damit sie geräuscharmes Rollmaterial verwenden. So könnte Deutschland, Ziel- oder Durchzugsland für viele Güterzüge, die über den Brenner fahren, bald die Durchfahrt italienischer Züge verbieten, weil diese zu laut sind. Das Land Südtirol muss seinen Teil beitragen und Italien bzw. RFI dazu bewegen, die Waggons für den Güterverkehr auf den Schienen zu modernisieren. Dahin zielt unser Beschlussantrag Lärmarme Eisenbahnwaggons: Rasche Umsetzung des europäischen Fahrplans.

Denn was Klima und Lebensqualität schützt, ist auch gut für die Wirtschaft.

 Bozen, 30.10.2019

Landtagsabgeordnete

Riccardo Dello Sbarba
Brigitte Foppa
Hanspeter Staffler

Immer aktuell: Grünes Positionspapier zur Doppelten Staatsbürgerschaft

Grundsätzlich: Schon heute leben in Europa Tausende von Menschen, die eine doppelte Staatsbürgerschaft besitzen. Diese Einzelpersonen haben den Doppelpass aus geschichtlichen oder familiären Gründen erhalten, und zwar im Kontext einer Europäischen Union, deren innere Grenzen ständig überschritten wurden. Unser Einwand richtet sich gegen die Übertragung dieses individuellen Rechts auf ein eingegrenztes Kollektiv, im spezifischen Fall die deutsche und ladinische Bevölkerung Südtirols. Damit wird eine Rechtsungleichheit zu den restlichen, vielfach seit langem im Lande lebenden SüdtirolerInnen geschaffen.

Nach aktuellem Wissensstand wäre das Recht auf die doppelte Staatsbürgerschaft auf zwei Personengruppen eingeschränkt, weil begründbar:

  1. Auf Personen, die nachweisen können, VorfahrInnen in Südtirol (gehabt) zu haben, die zum Zeitpunkt der Abtrennung Südtirols von Österreich österreichische StaatsbürgerInnen waren (Begründung durch Abstammung).
  2. Auf Personen, die der deutschen oder ladinischen Volksgruppe angehören (Begründung durch die Schutzmachtfunktion Österreichs für diese beiden Gruppen).

Im Detail würde dies zu einer Vielzahl von Problemen führen:

Praktische Probleme (Auswahl):

  • Die Begründung durch Abstammung führt etwa zur Frage: Wer kann nachweisen (und wie), dass seine/ihre Vorfahren einmal BürgerInnen des österreichischen Staates vor 1919 waren, wenn in unseren Gemeinden erst ab 1922 Standes- und Meldeämter geführt werden? Sollen also wieder Ahnenpässe über die Taufbücher der Pfarrarchive eingeholt werden?
  • Das Kriterium zur Zugehörigkeit zur Sprachgruppe wiederum führt zur Frage, wer denn der deutschen und ladinischen Sprachgruppe zugehörig ist. Denkt man zum Nachweis an die Sprachgruppenzugehörigkeitserklärung? Die hat doch einen völlig anderen Zweck, nämlich die interne Verteilung gemäß Proporz. Was passiert mit all jenen, die sich nicht zugeordnet, sondern nur angegliedert haben? Werden sich dann in Zukunft ItalienerInnen entweder für die österreichische Staatsangehörigkeit oder die Ansprüche gemäß Proporz für die italienische Sprachgruppe entscheiden müssen? Hält ein solcher Rechtswiderspruch überhaupt einer rechtlichen Prüfung statt?
  • Falls man nicht nach Sprachgruppenzugehörigkeitserklärung vorgeht: Wie wird festgestellt, wer „deutsch“ und wer „ladinisch“ ist? Und wie immer wird auf einen Aspekt vergessen: Was ist mit den Zwei-, Mehr- und Anderssprachigen im Lande? Welche Rechte stehen ihnen zu und wie erwerben sie diese Rechte?

Politische Probleme, gesellschafts- und autonomiepolitische Fragen (Auswahl):

  • Im Lande wird ein rechtliches Gefälle mit schwer wiegenden Unterschieden auftreten:  Ein Teil der SüdtirolerInnen wird um die doppelte Staatsbürgerschaft ansuchen können, ein weiterer Teil nicht. Das wird dem bereits im Wachsen begriffenen Eindruck der fortschreitenden Marginalisierung der italienischen SüdtirolerInnen weiteren Vorschub leisten. Gewiss werden nicht so viele ItalienerInnen den Wunsch hegen, österreichische StaatsbürgerInnen zu werden. Aber allein die bloße Tatsache, darauf keinen Anspruch zu haben, wird Benachteiligungsgefühle entstehen lassen. In einer Situation der wachsenden Resignation und Mutlosigkeit der italienischen Sprachgruppe braucht es keine weiteren Angriffe. Wir erinnern daran, dass die Vertretung im Landtag mit 14%, bzw., mit 12,5% in der Landesregierung weit unter der tatsächlichen Stärke der italienischen Sprachgruppe [26% bei der Volkszählung 2011] liegt).
  • Die deutschen Rechtsparteien provozieren seit Jahren in dieser Sache. Mit der vordergründigen Berufung auf das historische Unrecht, das zweifelsfrei an Südtirol begangen wurde, wird ständig am kollektiven Selbstwertgefühl der italienischen Südtiroler gesägt. Jegliche Identifikation mit Italien wird als Nationalismus etikettiert und beanstandet. Politische Vorschläge in der Bandbreite von neutralen Trikots für Südtiroler SportlerInnen bis hin zur Ausrufung der Selbstbestimmung für Südtirol halten das Bewusstsein der ethnischen Unterschiede wach. Dieses kontinuierliche Herumstochern hat zu einem Wettlauf der Benachteiligung und zum Kampf um die Opferrolle zwischen der deutschen und italienischen Volksgruppe geführt. Die Voraussetzungen für einen friedlichen und rücksichtsvollen Diskurs im Lande verschlechtern sich auf diese Weise beständig. Die doppelte Staatsbürgerschaft verstärkt diesen perversen Mechanismus um ein Vielfaches.
  • Auf einer weiteren Ebene muss bedacht werden, welche Folgen die Doppelpassregelung auf die Kräfteverhältnisse zwischen Südtirol und Italien, zwischen Südtirol und Österreich und zwischen Italien und Österreich haben könnte. Die schwierige und stets gefährdete Balance der letzten Jahre scheint sich bereits durch die bloße Ankündigung seitens der neuen österreichischen Regierung geschwächt zu haben.
  • Wenn man erst bedenkt, welche Situation eintreten könnte, wenn sehr wenige deutsche und ladinische SüdtirolerInnen um den österreichischen Pass ansuchen, wird das gesamte Ausmaß des Ansinnens deutlich. Rom könnte dann annehmen, dass die Verbindung zu Österreich mittlerweile an Bedeutung verloren hat; die Schutzmachtfunktion könnte sich schwächen. Hingegen würde eine Kampagne zugunsten massiver Ansuchen um den Doppelpass die deutsche Sprachgruppe in Spaltung und Bedrängnis bringen. Ferner könnte ein Ansturm um die österreichische Staatsbürgerschaft die Beziehungen zu Italien verhärten und dem weiteren Ausbau der Autonomie alles andere als dienlich sein.
  • Denn wir dürfen die Geschichte nicht vergessen: Eine Hauptbedingung des Gruber-De-Gasperi-Abkommens war die Zurückgabe der italienischen Staatsbürgerschaft an diejenigen, die sie 1939 mit der Option für Deutschland verloren hatten. Die Autonomie hat ihren Daseinsursprung also im Schutz der deutschen und ladinischen Minderheit innerhalb des italienischen Staates. Würde hingegen morgen ein stattlicher Teil der Südtiroler Bevölkerung auch BürgerIn Österreichs werden, könnte Rom davon ausgehen, dass die doppelte Staatsbürgerschaft ausreichen würde, um diejenigen zu schützen, die sich nicht italienisch fühlen. Dahingegen (so könnte der weitere Gedankengang der römischen Regierung sein) bräuchten jene, die allein mit der italienischen Staatsbürgerschaft zufrieden seien, nicht geschützt werden. In beiden Fällen würde die Autonomie überflüssig werden und auch die Schutzmachtfunktion Österreichs würde sich verändern: Sie würde sich nicht mehr auf das gesamte Südtirol beziehen, sondern nur noch auf diejenigen, welche die doppelte Staatsbürgerschaft erhalten haben. Wollen wir uns wirklich auf diesen Weg begeben? Und ist vielleicht nicht diese Überlegung der ausschlagende Punkt dafür, dass die VerfechterInnen der doppelten Staatsbürgerschaft genau die Parteien sind, welche die Autonomie als ein Auslaufmodell betrachten?

Die Frage also, nach all diesen Erwägungen: Wozu dient der Vorstoß in Sachen doppelter Staatsbürgerschaft? Bringt dieses Ansinnen unser Land in irgendeiner Weise weiter, trägt es zu gedeihlichem Zusammenleben in Südtirol und zu seiner europäischen Öffnung bei?

Wir finden: Nein. Die Zielrichtung in Sachen Staatsbürgerschaft kann nur Europa sein. Die Sammlung von Staatsbürgerschaften seitens einzelner BürgerInnen führt in diesem Anliegen keinen einzigen Schritt weiter. Uns erscheint das Projekt ‚Doppelte Staatsbürgerschaft‘ vergangenheitsbezogen, nicht zukunftsträchtig. Es stiftet vielmehr bereits jetzt Unmut und heillose Verwirrung.

Wir raten dringend zu Besonnenheit und zu selbstständigem Denken, jenseits der Wegmarken, die die Rechtsparteien zu setzen versuchen. Hierfür tragen vor allem die Regierungsparteien Verantwortung.

ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.

Vom 12. bis zum 23. Februar 2020 werden die Biathlon-Weltmeisterschaften in Antholz abgehalten. In diesem Zusammenhang soll das WM-Komitee zur Bedingung gestellt haben, dass das Areal für die WM mit 5G-Antennen, oder einem „erweiterten 4G-Netz“ ausgestattet werden muss. In der Umgebung sorgt man sich deshalb, auch weil man den Sinn in diesem Vorhaben nicht erkennt: Ende diesen Jahres soll die Ausstattung mit Glasfaser vor Ort fertig sein.

Wir stellen daher folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Stimmt es, dass das WM-Komitee 5G bzw. erweitertes 4G-Netz für die WM in Antholz verlangt? Wurden entsprechende Ansuchen gestellt? Hat die Landesumweltagentur hierzu ein Gutachten gemäß LG vom 18. März 2002 Nr. 6 erstellt? Wenn ja, was besagt das Gutachten?
  2. Werden Antennen installiert werden? Wenn ja, in welchem Bereich? Mit welchem Zeitplan?
  3. Ist nur der Wettkampf- und Servicebereich betroffen oder soll auch das restliche Gemeindegebiet im Sinne von 5G bzw. 4G ausgebaut werden?
  4. Was passiert nach der WM?

BZ, 28.10.2019

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

Hier kann die Antwort der Landesregierung heruntergeladen werden. Und unsere Replik.

Beschlussantrag in Leichter Sprache.

 

Hier klicken für die PDF-Version.

 

An den Präsidenten

vom Südtiroler Landtag

Herrn Josef Noggler.

 

Dieser Text ist ein Beschluss·antrag.

Ein Beschluss·antrag ist ein Text von Landtags·abgeordneten.

In einem Beschluss·antrag schreiben die Landtags·abgeordneten:

Dieses Thema ist wichtig.

Der Landtag und die Landes·regierung müssen über dieses Thema reden.

Dieser Beschluss·antrag ist von den 3 Landtags·abgeordneten

der Grünen Partei in Südtirol:

• Brigitte Foppa.

• Riccardo Dello Sbarba.

• Und Hanspeter Staffler.

 

Das Thema von diesem Beschluss·antrag ist:

Alle Menschen mit Beeinträchtigungen sollen 

öffentliche Verkehrs·mittel gut benutzen können.

Und die Menschen sollen mobil sein können.

 

Mobil sein heißt:

Die Menschen kommen von einem zum anderen Ort.

Und die Menschen können selbst·ständig irgendwohin gehen

oder fahren.

 

In diesem Beschluss·antrag können Sie lesen:

• Was steht im Landes·gesetz Nummer 7 aus dem Jahr 2015

   zum Thema Mobilität?

• Was haben die Menschen bei der Tagung

   vom Südtiroler Monitoring-Ausschuss über mobil sein gesagt?

• Und was muss die Landes·regierung in Südtirol tun?

 

 

Was steht im Landes·gesetz Nummer 7 aus dem Jahr 2015 

zum Thema Mobilität?

 

Das Landes·gesetz Nummer 7 aus dem Jahr 2015 ist das Gesetz

für die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Südtirol.

Das Gesetz können Sie HIER in Leichter Sprache finden.

 

In den Artikeln 29 und 30 von diesem Gesetz steht:

Menschen mit Beeinträchtigungen sollen:

• Überall dabei sein können.

• Alles benutzen können.

• Und überall mitmachen können.

Für Menschen mit Beeinträchtigungen darf es keine Barrieren geben.

Barrieren machen den Menschen nämlich das Leben schwer.

Barrieren sind zum Beispiel:

Stiegen.

Oder schwierige Texte.

Stiegen sind Barrieren für Rollstuhl·fahrer_innen.

Rollstuhl·fahrer_innen können nämlich nicht über Stiegen fahren.

Und schwierige Texte sind Barrieren für Menschen mit

Lern·schwierigkeiten.

Menschen mit Lern·schwierigkeiten

können nämlich schwierige Texte nicht verstehen.

Menschen mit Beeinträchtigungen sollen überall hinkommen können.

Alles muss auch für Menschen mit Beeinträchtigungen zugänglich sein.

Zugänglich ist ein anderes Wort für offen und ohne Barrieren.

Menschen mit Beeinträchtigungen sollen selbst·ständig irgendwohin fahren oder gehen können.

Zum Beispiel:

• Zu Fuß.

• Mit dem Bus.

• Mit dem Zug.

• Mit dem Roll·stuhl.

• Oder mit dem Auto.

Dann sind die Menschen mobil.

Dann können Menschen selbst·bestimmt leben.

Und die Menschen können überall dabei sein.

 

 

Was haben die Menschen bei der Tagung 

vom Südtiroler Monitoring-Ausschuss zum Thema gesagt?

 

Bei der Tagung vom Monitoring-Ausschuss am 18. Oktober 2019

haben die Menschen gesagt:

Vieles vom Landes·gesetz Nummer 7 aus dem Jahr 2015

ist noch nicht umgesetzt.

Für viele Menschen in Südtirol gibt es immer noch Barrieren im Leben.

In Südtirol soll es keine Barrieren mehr geben.

Alle Verkehrs·mittel und alle Dienste sollen ohne Barrieren sein.

Dann können alle Menschen selbst·bestimmt leben.

Und dann können alle Menschen überall dabei sein.

Viele Menschen mit Beeinträchtigungen brauchen dann vielleicht

keine Unterstützung mehr.

 

Bei der Tagung waren Menschen mit verschiedenen Beeinträchtigungen.

Und diese Menschen haben gesagt:

Wir berichten von den Barrieren aus unserem Leben:

  • Wir können die Durch·sagen in den Bussen oft nicht verstehen.
  • Wir brauchen Anzeigen im Bus.

Die Anzeigen müssen gut zu sehen sein.

Auf den Anzeigen muss gut zu lesen sein:

Das ist die nächste Halte·stelle.

  • An Ampeln brauchen wir Töne und Zeichen.

Die Töne müssen laut sein.

Und die Zeichen müssen gut zu sehen sein.

Und diese Tönen und Zeichen müssen immer wieder kommen.

Nur mit diesen Tönen und Zeichen wissen wir genau:

Jetzt können wir sicher über die Straße gehen.

  • An vielen Orten gibt es noch keine Rampen für

Rollstuhl·fahrer_innen.

  • Für uns Rollstuhl·fahrer_innen sind die Schalter an den Bahnhöfen

nicht gut.

Bei den Schaltern kaufen Menschen die Fahr·karten.

Oder die Menschen bekommen Informationen zu den Zügen.

Die Schalter sind zu hoch.

Und die Rollstuhl·fahrer_innen können deshalb:

Mit den Mitarbeiter_innen vom Bahnhof fast nicht reden.

Und können ihre Fahr·karten nicht selbst bezahlen.

  • Wir müssen 12 Stunden voraus sagen:

In 12 Stunden will ich mit einem Zug fahren.

Nur dann bekommen wir die Unterstützung am Bahnhof oder im Zug.

Das ist viel zu lange.

  • Es gibt zu wenig öffentliche Toiletten.

   Und viele öffentliche Toiletten sind nicht barriere·frei.

  • Die Fahrer_innen von den öffentlichen Verkehrs·mitteln wissen

   noch zu wenig über uns.

Die Fahrer_innen wissen nicht:

        Wie tue ich mit Menschen mit Beeinträchtigung?

Oder wie rede ich mit Menschen mit Lern·schwierigkeiten?

  • Es gibt zu wenige Züge und Busse in Südtirol.

Deshalb müssen wir oft mit privaten Autos fahren.

Das ist teuer.

  • Wir Menschen mit Lern·schwierigkeiten brauchen die Informationen

   für die öffentlichen Verkehrs·mittel in Leichter Sprache.

Sonst können wir zum Beispiel die Fahrpläne und Informationen

nicht verstehen.

  • Einige Bahnhöfe sind noch nicht barrierefrei.

Zum Beispiel:

Der Bahnhof von Sterzing.

  • Wir Menschen mit Lern·schwierigkeiten wollen lernen können:

Wie kann ich besser mobil sein?

 

Aber auch für andere Menschen ist nicht alles zugänglich.

Zum Beispiel für:

• Alte Menschen.

• Oder Eltern mit Kinder·wagen.

Deshalb müssen die Politiker_innen etwas tun.

In Südtirol sollen nämlich alle Barrieren abgebaut werden:

Alles soll für alle Menschen zugänglich sein.

Und alles soll barriere·frei sein.

 

Auch in der UN-Behindertenrechts·konvention steht:

Alle Menschen haben die gleichen Rechte.

Alle Menschen sollen überall dabei sein können.

Deshalb müssen barriere·frei zugänglich sein:

• Häuser und Orte.

• Öffentliche Verkehrs·mittel.

• Sprache.

• Und Informationen.

 

 

Was muss die Landes·regierung in Südtirol tun?

 

Der Südtiroler Land·tag sagt zur Südtiroler Landes·regierung:

In Südtirol soll es keine Barrieren mehr geben.

Deshalb muss die Landes·regierung vieles tun.

 

1. Die öffentlichen Verkehrs·mittel müssen für alle Menschen

zugänglich sein.

Und auch alle Bahn·höfe müssen für alle zugänglich sein.

Die Informationen zu den Bussen und Zügen sollen deshalb immer so

sein:

• Zum Lesen und Hören.

• Oder zum Hören und Tasten.

Tasten heißt:

Mit den Händen spüren.

Zum Beispiel können blinde Menschen

mit ihren Händen die Blinden·schrift lesen.

• Oder zum Sehen und Hören.

• Oder zum Sehen und Tasten.

So können sehr viele verschiedene Menschen alle Informationen besser:

• Hören.

• Sehen

• Oder Tasten.

 

2. Alle Busse müssen Rampen haben.

Und alle Bahnhöfe müssen barriere·frei sein.

Deshalb müssen die Politiker_innen mit Trenitalia und RFI reden.

Den Firmen Trenitalia und RFI gehören die Züge und Bahnhöfe.

 

3. Menschen mit Beeinträchtigungen müssen alle Züge von

Trenitalia zu jeder Zeit benutzen können.

Und die Trenitalia muss die Menschen immer unterstützen.

Die Menschen sollen sich nicht mehr 12 Stunden vorher anmelden

müssen.

Die Menschen mit Beeinträchtigung sollen:

Immer mit dem Zug fahren können.

Und immer Unterstützung bekommen.

 

4. Die Fahrer_innen von öffentlichen Verkehrs·mitteln sollen lernen:

So kann ich Menschen mit Beeinträchtigungen gut unterstützen.

Zum Beispiel:

So unterstütze ich Menschen beim Einsteigen in den Bus.

 

5. Für Menschen mit Beeinträchtigungen soll es eigene Taxis geben.

Oder die Taxis sollen für die Menschen wenig kosten.

Im Trentino gibt es das schon.

Das Projekt heißt: muoverSI.

 

6. Alle Informationen muss es auch in Leichter Sprache geben.

Dann können nämlich alle Menschen die Informationen verstehen.

Und die Menschen können besser mobil sein.

  

7. Für Menschen mit Beeinträchtigungen beim Sehen soll es eine besondere App geben.

Menschen mit Beeinträchtigungen beim Sehen müssen die Informationen

gut lesen können.

Dazu soll es eine App für das Handy geben.

Eine App ist ein besonderes Programm für das Handy.

Diese App soll dann zum Beispiel

Fahrpläne in Leichter Sprache und großer Schrift haben.

 

8. Für Menschen mit Problemen beim Hören und Schreiben 

soll es eine besondere App geben.

Menschen mit Problemen beim Hören nutzen die Gebärden·sprache.

Die Gebärden·sprache hat keine Worte.

Die Gebärden·sprache hat Zeichen.

Und so reden die Menschen mit:

Händen.

Armen.

Und Gesicht.

Mit dieser App sollen die Menschen in Gebärden·sprache zeigen können:

Dieses Problem gibt es mit dem Zug oder mit dem Bus.

Die Menschen machen mit der App einen kurzen Film auf dem Handy.

Die App schickt den Film in das Büro von der Mobilitäts·zentrale.

Die Mobilitäts·zentrale organisiert den öffentlichen Verkehr in Südtirol.

Und die Mitarbeiter_innen von der Mobilitäts·zentrale schicken dann eine

Antwort in Gebärden·sprache zurück.

 

9. Für Toiletten auf den Bahn·höfen und bei den Bus·haltestellen

soll es auch in Südtirol den „Euro·schlüssel“ geben.

Der „Euro·schlüssel“ passt zu sehr vielen Toiletten in vielen Ländern von Europa.

Zum Beispiel für Toiletten:

• In Bahnhöfen.

• Bei Halte·stellen.

• An der Auto·bahn.

• In Städten.

Dieser „Euro·schlüssel“ ist für Menschen mit körperlichen

Beeinträchtigungen.

Mit dem „Euro·schlüssel“ können diese Menschen

gratis die Toiletten benutzen.

 

Bozen, 29. Oktober 2019

Die Landtagsabgeordneten

Brigitte Foppa

Riccardo Dello Sbarba

Hanspeter Staffler

 

Diesen Text in Leichter Sprache hat das Büro „okay“ übersetzt.

„okay“ ist das Büro für Leichte Sprache von der Lebenshilfe.

Die Prüf·gruppe von okay hat den Text geprüft.

Mehr Informationen zur Leichten Sprache finden Sie auf der Internet·seite von der Lebenshilfe:

www.lebenshilfe.it/okay

© Europäisches Logo für einfaches Lesen: Inclusion Europe. Informationen unter: www.leicht-lesbar.eu

 

ANFRAGE ZUR SCHRIFTLICHEN BEANTWORTUNG.

In Bezug auf den Zusammenschluss der Skigebiete Langtaufers und Kaunertal traf am 13. November 2018 die sozioökonomische Kommission für ein Gutachten zusammen. Dieses wurde jedoch beanstandet, da für ein Kommissionsmitglied ein Befangenheitsverdacht angemeldet wurde. Jetzt hat sich die sozioökonomische Kommission erneut mit dem Projekt befasst.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Mit welcher Verwaltungsmaßnahme wurde die 2. sozio-ökonomische Kommission bestimmt und eingesetzt?
  2. Wer sind die Mitglieder dieser Kommission?
  3. Wir bitten um die Aushändigung des zweiten sozioökonomischen Gutachtens in Bezug auf die Zusammenlegung der beiden Skigebiete Langtaufers und Kaunertal.
  4. Wir bitten um die Aushändigung des offiziellen Urteils mit der Begründung, weshalb ein Mitglied der ersten sozioökonomischen Kommission für befangen erachtet wurde.
  5. Wir bitten um die Aushändigung der Rekursunterlagen.

Bozen, 24.10.2019

Landtagsabgeordnete
Hanspeter Staffler
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba

Hier können die Antwort der Landesregierung und die Anlagen heruntergeladen werden:

  1. Protokoll 4. Juli 2019: zweites sozioökonomisches Gutachten
  2. Protokoll 2. Mai 2019: Annullierung erstes sozioökonomisches Gutachtens
  3.  Verwaltungsgericht Bozen – Urteil Nr. 365/2017
  4. Aufforderung Oberländer Gletscherbahn AG.

ANFRAGE ZUR SCHRIFTLICHEN BEANTWORTUNG.

In den Jahren 1996 bis 2005 gab es einen so genannten „Krebsatlas Alpenraum“. Inhalt waren die Ergebnisse von Studien zum Thema Krebserkrankungen im Alpenraum, herausgegeben von Expertinnen und Experten aus Vorarlberg, Tirol, Kärnten sowie aus dem Trentino-Südtirol. Seit dem Jahr 2005 hat man jedoch nichts mehr von einer solchen Studie gehört.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Wenn vorhanden, was sind die Ergebnisse des „Krebsatlas Alpenraum“ aus den Jahren 2006 bis 2018?
  2. Wo findet man diese Informationen, und wurde die Bevölkerung informiert?
  3. Auch die Studien aus den Jahren 1996-2005 sind nur sehr schwer im Internet zu finden. Wie möchte die Landesregierung diese für die Bevölkerung besser zugänglich machen?
  4. Welches ist der Unterschied bei der Krebsinzidenz in Südtirol in Vergleich zu den anderen untersuchten Gebieten? Welche Unterschiede gibt es bei den Krebsarten?
  5. Falls es für die vergangenen 14 Jahre keinen Krebsatlas gibt, warum wurde er nicht mehr aufgelegt?
  6. Stehen der Landesregierung abgesehen vom „Krebsatlas Alpenraum“ Informationen bzw. Publikationen aus den letzten fünf Jahren zum Thema Krebsforschung in Südtirol zur Verfügung? Falls ja, bitten wir um die Aushändigung.
  7. 24Gibt es Studien bzw. Publikationen mit einer Aufschlüsselung nach Wohngebiet der Betroffenen Patientinnen und Patienten (wohnen diese beispielsweise in Bezirken mit intensiver Landwirtschaft, in Städten, usw.)? Falls ja, bitten wir um die Aushändigung.

Bozen, 24.10.2019

Landtagsabgeordnete
Hanspeter Staffler
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba

Hier kann die Antwort der Landesregierung heruntergeladen werden.

ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.

Der so genannte „Familienförderplan“, der sich mit Betreuung, Bildung, Beratung, Begleitung, Begegnung sowie Vereinbarkeit von Familie und Beruf auseinandersetzt, wurde im Auftrag der Familienagentur des Landes in Zusammenarbeit mit dem Südtiroler Kinderdorf, der Freien Universität Bozen und dem Österreichischen Institut für Familienforschung der Universität Wien erarbeitet. Bis dato wurde er zwar fertig- aber noch nicht vorgestellt. Was ist passiert?

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Wie ist der Stand der Arbeiten zum Familienförderplan? Wurde er fertiggestellt?
  2. Bereits im September 2018 hätte der Familienförderplan vorgestellt werden sollen, wieso ist das bis jetzt nicht passiert?
  3. Welche Maßnahmen wurden im Plan erarbeitet und wie umgesetzt?
  4. Wir bitten um Aushändigung einer Kopie des Familienförderplans!

Bozen, 24.10.2019

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

Hier kann die Antwort der Landesregierung heruntergeladen werden. Und unsere Replik.