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PRESSEMITTEILUNG.

Dies ist das vierte Gesetz der Grünen Fraktion im Landtag, das in dieser Legislaturperiode verabschiedet wird. Ein absoluter Rekord.

Der Minderheit wird im Landtag das Gesetzemachen nicht leicht gemacht. Und trotzdem ist es der Grünen Fraktion in dieser Legislaturperiode gelungen, zwei Gesetzentwürfe im Regionalrat und zwei im Landtag zu verabschieden. Letzter Erfolg ist der von Brigitte Foppa eingebrachte (und von fast der ganzen Opposition und auch Magdalena Amhof mitunterzeichnete) Gesetzentwurf zur direkten Demokratie, der das im Jahr 2018 verabschiedete Gesetz endlich handlungsfähig macht.

Die wichtigsten Errungenschaften des Grünen Gesetzes sind diese:

  • 16-Jährige werden an Volksbefragungen teilnehmen können
  • das bestätigende Referendum ist gerettet
  • Bürgerräte können nun eingesetzt werden
  • das Büro für politische Bildung wird endlich eingerichtet

Nach einigen Abschwächungsversuchen, die auch dank des Referendums 2022 abgewendet werden konnten, beschloss die Mehrheit schließlich, die Gesetzesvorlage zu behandeln. „Heute, nach jahrelangen Verhandlungen und Diskussionen, haben wir endlich einen funktionierenden Gesetzestext, der eine demokratische Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger ermöglicht, die über die repräsentative Demokratie hinausgeht“, freut sich Brigitte Foppa. „Der Südtiroler Landtag hat sich als lernfähige Organisation erwiesen.“

Bozen, 11.05.2023

Landtagsabgeordnete

Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

BESCHLUSSANTRAG

Laut Weltbiodiversitätsbericht 2019 besteht weltweit das Risiko eines gewaltigen Massensterbens von wildlebenden Pflanzen und Tieren. Fachleute sprechen gar vom sechsten Massensterben, das fünfte globale Massensterben fand vor 60 Millionen Jahr statt, damals kam es zum Zusammenbrechen der Dinosaurierpopulationen.

Noch gäbe es einen Hoffnungsschimmer, das sechste Massensterben ließe sich noch abwenden, wenn wir heute und jetzt reagieren würden. Reagieren heißt einerseits bestehenden natürliche Lebensräume nicht mehr anzutasten und ökologisch degradierte Lebensräume zu renaturieren.

Die EU-Kommission ist gerade dabei, eine Norm zur Wiederherstellung von Ökosystemen zu schaffen. Dabei sollen zwei Themen miteinander verbunden werden: Natürliche oder naturnahe Ökosysteme sind einerseits Refugien für wildlebende Tiere und Pflanzen sowie andererseits unabdingbare CO2-Senken.

Auslöser für das sich anbahnende sechste Massensterben sind Zerstörung der Lebensräume, Ausbeutung der Meere, Umweltvergiftung, Klimaerhitzung und intensive Landwirtschaftssysteme. Intensive Landwirtschaftssysteme neigen zu Monokulturen, Monokulturen werden zumeist mit industriellen Techniken betrieben, industrielle Techniken vertragen keine ökologischen Kleinlebensräume.

Ökologische Kleinlebensräume werden auch gerne als Landschaftselemente bezeichnet, Landschaftselemente wie Lesesteinhaufen, Trockenmauern, Hecken, Baumgruppen, offene Gewässer, Kuppen, Mulden oder Böschungen. All diese Kleinlebensräume wären überlebenswichtige Refugien für viele wildlebende Tiere und Pflanzen, für eine gesunde Endwicklung müssten diese Kleinlebensräume untereinander auch vernetzt sein.

Die Natur- oder Biodiversitätskrise wird seit Jahrzehnten wissenschaftlich durch die „Rote Listen“ dokumentiert: auch für Südtirol gibt es eine Reihe von Roten Listen zu wildlebenden Pflanzen, Insektenarten oder Singvögeln. Insgesamt zeichnen diese Rote Listen einen einheitlichen Trend auf, alle wildlebenden Arten sind quantitativ und qualitativ im Rückgang begriffen. Hauptursache ist der Verlust an Lebensräumen, welcher neben der allgemeinen Bodenversiegelung durch die Erschließung der Hochlagen und durch die intensive Obst- und Gründ-Landwirtschaft erfolgt.

Dass es in der intensiven Obstwirtschaft ökologische Ausgleichsmaßnahmen braucht, hat die Arbeitsgruppe für integrierten Obstbau (AGRIOS) schon seit langem erkannt und fordert seit Jahren in den Richtlinien von den eigenen Mitgliedern Folgendes:

„ÖKOLOGISCHE AUSGLEICHSFLÄCHEN UND PFLEGE DES UMFELDES DER OBSTANLAGE

Im Sinne des integrierten Anbaues schützt und pflegt der Obstbauer auch das Umfeld seiner Obstanlagen. Sträucher, Trockenmauern, Steinhaufen oder Böschungen dienen vielen nützlichen Tieren als Unterschlupf. Daher dürfen diese Bereiche nicht mit Pflanzenschutzmitteln (Herbiziden u.a.) behandelt oder abgebrannt werden. Die ökologischen Ausgleichsflächen müssen mindestens 5% der gesamten Obstbaufläche betragen.“ (AGRIOS-Richtlinien 2023)

Es ist offensichtlich, dass die Obstwirtschaft noch meilenweit von dieser 5%-Vorgabe entfernt ist: kaum ein Betrieb hat ökologische Ausgleichsflächen geschaffen. Es wäre auch denkbar, dass im Einzugsgebiet der Erzeugergenossenschaften nach überbetrieblichen Lösungen gesucht wird. Jedenfalls ist die Umsetzung der AGRIOS-Vorgabe bisher nicht gelungen.

Dabei ist dieser Teil der Richtlinie sehr positiv zu betrachten und sollte auch auf die intensive Grünlandwirtschaft ausgedehnt werden. Intensiver Obstbau und intensive Grünlandwirtschaft sind in Südtirol Haupttreiber der Natur- und Biodiversitätskrise, entsprechende Ausgleichsflächen könnten das Artensterben eindämmen.

Daher beauftragt der Südtiroler Landtag die Landesregierung

  1. Maßnahmen zu erlassen, um Einzelbetriebe oder Erzeugergenossenschaften im Obstbau zu motivieren, die AGRIOS 5%-Richtlinie für ökologische Ausgleichsflächen zügig umzusetzen.
  2. Maßnahmen zu erlassen, um auch für die intensive Grünlandwirtschaft eine analoge 5%-Richtlinie für ökologische Ausgleichsflächen einzuführen.

Bozen, 15.05.2023

 

Landtagsabgeordnete

Hanspeter Staffler

Brigitte Foppa

Riccardo Dello Sbarba

 

ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE

Die Mülldeponie “Frizzi Au” erstreckt sich über eine Fläche von ca. 60.000 m² und dient als Deponie für nicht gefährliche Abfälle, für die Lagerung von Hausmüll und hausmüllähnlichen Abfällen und ungiftigem, ungefährlichem Sondermüll.
Die Feststoffabfälle (Schlacken) der Müllverwertungsanlage Bozen machen 80% des abgelagerten Mülls aus, die restlichen 20% werden durch sonstige verschiedene Abfälle gebildet. (Quelle: eco-center.it)

Es gibt diese Deponie seit Langem, und es gibt ebenso seit Langem Proteste, vor allem wegen Geruchsbelästigung und LKW-Verkehr. Über die Zukunft der Deponie ist wenig bekannt.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Wie lange wird die Deponie in der Frizzi-Au noch in Betrieb sein?
  2. Was passiert nach Erschöpfung der Deponie? Wohin werden die anfallenden Abfälle, vor allem die Schlacken aus dem Müllerbrennungsanlage, gebracht werden?
  3. Stimmt es, dass die Frizzi-Au auch als Zwischenlager für Abfälle dient, die dann in die Müllverbrennungsanlage in Bozen Süd weitertransportiert werden? Wenn ja, was ist das Ausmaß dieser Praxis (z.B. im Jahr 2022)?

 

Bozen, 15.05.2023

 

Landtagsabgeordnete

Brigitte Foppa

Riccardo Dello Sbarba

Hanspeter Staffler

 

Hier die Antwort der Landesregierung.

ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE

Immer wieder beschwert man sich im Unterland über laute Übungsflüge von Helikoptern des Heeres. Die Bevölkerung fühlt sich erwartungsgemäß besonders durch die Flugbewegungen in der Nacht gestört, wo die Rotoren durch die Stille nochmal lauter dröhnen. Man fragt sich allerdings auch, warum diese Übungsflüge immer über der gleichen Gegend stattfinden müssen, also warum das Unterland, sonst schon mit Lärm und Schadstoffen „gesegnet“, auch in dieser Sache zum Handkuss kommt.

Wir stellen daher folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Wie ist die Regelung im Hinblick auf die Übungsflüge der Helikoptereinheiten des Heeres geregelt? Können sie zu jeder Tages- und Nachtzeit stattfinden?
  2. Wie viele Flüge nach Einbruch der Dunkelheit gab es in den Jahren 2020-2021-2022 jeweils?
  3. Warum finden die Flüge auch in den späten Abendstunden statt, wenn es z.B. in Herbst und Winter doch schon am späten Nachmittag dunkel wäre? Hat das Land diesbezüglich interveniert?
  4. Welche Strecken werden zu Übungszwecken geflogen? Ist der Eindruck im Unterland falsch, dass es bei Weitem das am meisten überflogene Übungsgebiet ist? Welchen Anteil hat das Unterland an den Übungsflügen des Heeres?

BZ, 12.05.2023

 

Landtagsabgeordnete

Brigitte Foppa

Riccardo Dello Sbarba

Hanspeter Staffler

 

Hier die Antwort der Landesregierung. Und unsere Replik dazu.

ANFRAGE ZUR ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE

Laut Medienberichten plant SkyAlps-Geschäftsführer Gostner die Anschaffung von 10 weiteren Dash 400. Damit einher gehen soll die Verdoppelung des Parkbereichs für die Flugzeuge am Bozner Flughafen. Außerdem soll es einen Strategiewechsel geben: Einige der neuen Flüge werden nicht Bozen als Ausgangs- oder Zielort haben. Gostner kann sich etwa vorstellen, von Verona aus Flüge anzubieten. Viele größere Fluglinien schaffen es immer schwerer, ihre größeren Flieger für mittlere Distanzen mit Passagieren zu füllen. Der Trend geht daher hin zu kleineren Maschinen. Das Kalkül bei SkyAlps ist es, diese entstehende Nachfrage zu bedienen und mit der Dash 400 “einzuspringen”. Damit sollen für größere Gesellschaften Flüge auf der Kurz- und Mittelstrecke übernommen werden. Soweit die Medienberichterstattung.

Wir stellen daher folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Entwickelt sich der Bozner Airport als Zubringerflughafen für Strecken, die Bozen weder als Start- noch als Zielort haben? Wenn ja, was sagt die Landesregierung zu dieser Entwicklung?
  2. Ist die gesamte beschriebene Entwicklung (falls sie den Tatsachen entspricht) im Sinne der Vereinbarung des Landes mit ABD-Holding?
  3. Wird der Flugzeugparkbereich am ABD erweitert? Zu welchen Kosten? Wer trägt diese Kosten? Wird zusätzlicher Boden versiegelt? Wieviel?
  4. Fallen für SkyAlps Parkkosten in Bozen an? Gibt es einen Zusammenhang mit Parkkosten, die an anderen Airports anfallen würden, und die durch das Parken in Bozen eingespart werden?

 

BZ, 12.05.2023

 

Landtagsabgeordnete

Brigitte Foppa

Riccardo Dello Sbarba

Hanspeter Staffler

 

Hier die Antwort der Landesregierung. Und unsere Replik.

PRESSEMITTEILUNG.

Der Landtag hat heute den Vorschlag der Grünen mit 11 Ja und 20 Nein-Stimmen abgelehnt, das Südtiroler Schulsystem um ein mehrsprachiges Angebot zu erweitern. Damit hat die Politik einmal mehr bewiesen, dass sie hinter der Gesellschaft zurückbleibt, die seit langem eine Erweiterung des Schulangebots und die Möglichkeit, in mehreren Sprachen zu lernen, fordert.

Die von den Grünen vor einigen Wochen gestartete Petition hat mittlerweile 1.800 Unterschriften erreicht, die aus ganz Südtirol stammen, und das sprach- und gebietsübergreifend. „Das ist ein klares Signal und wir Grüne werden weiterhin das Sprachrohr für diese Forderung sein, die aus der gesamten Gesellschaft kommt“, kommentiert die Erstunterzeichnerin des Beschlussantrags Brigitte Foppa: „Wenn die Bürgerinnen und Bürger weiter Druck ausüben, zum Beispiel durch die Unterzeichnung unserer Petition, wird die Politik früher oder später die Zeichen der Zeit erkennen müssen. Das Lernen in mehreren Sprachen ist ein Recht und für eine europäische und weltoffene Zukunft zunehmend notwendig. Mit dem Zusammenleben verschiedener Sprachgruppen verfügt Südtirol über einen wahren Schatz, den es nur zu heben gilt.

BZ, 10.05.2023

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

PRESSEMITTEILUNG.

Transparenz, Information und Sensibilisierung werden wieder in den Mittelpunkt gestellt, wenn es um das Monitoring der Pestizidabdrift auf Spielplätzen geht. Der Südtiroler Landtag hat heute den zweiten beschliessenden Punkt des grünen Beschlussantrags „Pestizidmonitoring auf Spielplätzen – weil Gesundheit immer Vorrang hat“ genehmigt.

„Wir sind zufrieden mit diesem Ergebnis und mit der Bereitschaft der Landesregierung, das Monitoring auf Spielplätzen wieder aufzunehmen, um die Gesundheit der Kinder zu gewährleisten“, so Hanspeter Staffler am Ende der Debatte: „Es geht nicht darum, Verbote auszusprechen, sondern um die Kontrolle und die Information in einem sehr sensiblen Bereich“.

Der einstimmig angenommene Punkt verpflichtet die Landesregierung dazu, „Periodische Monitorings der Pestizid- und Schadstoffbelastung in den so genannten „sensiblen Zonen“ Südtirols wiederum durchzuführen, die Bevölkerung über die Ergebnisse zu informieren und gegebenenfalls Maßnahmen zu ergreifen, um die Gesundheit der Menschen und vor allem der Kinder sicherzustellen.“

 

Bozen, 10/05/2023

Landtagsabgeordnete | Cons. prov.
Hanspeter Staffler
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba

 

PRESSEMITTEILUNG.

Pünktlich zum Ende der Legislaturperiode kommt eine weitere Reform des Landesgesetzes „Raum und Landschaft“. In seinem Minderheitenbericht erklärt der Grüne Landtagsabgeordnete Riccardo Dello Sbarba alle Änderungen einfach und klar:

  1. Die Frist für die Gemeindenplanung wird gestrichen. Der Bericht erklärt, warum es zu dieser „Kapitulation“ gekommen ist und welche schwerwiegenden Folgen dies für die nachhaltige Entwicklung Südtirols hat.
  2. Die Regelung für „Wohnungen mit Preisbindung“ wird neu formulier Die hohen Wohnkosten sind für Familien ein sehr ernstes Problem. Können preisgebundene Wohnungen hier eine Lösung sein? Das hängt von verschiedenen Faktoren ab. Werden die Wohnungen zur Miete oder zum Kauf angeboten? Werden sie von gemeinnützigen Organisationen oder von privaten Unternehmern gebaut? Werden sie Teil der öffentlichen Wohnungspolitik sein, oder werden sie diese durch den privaten Markt ersetzen? So wie sie formuliert ist, gefährdet die neue Gesetzgebung die Zukunft des sozialen und geförderten öffentlichen Wohnbaus ernsthaft. In dem Bericht wird erläutert, warum dies so ist und wie Abhilfe geschaffen werden kann.
  3. Die Sanktionen für diejenigen, die eine konventionierte Wohnung an Nichtberechtigte vermieten, werden neu formuliert. Künftig soll eine „Pauschalstrafe“ an die Stelle der derzeitigen progressiven Strafe treten. Somit wird belohnt, wer die meisten Verstöße begeht.

Mit der aktuellen Reform erhöht sich die Zahl der Änderungen des Gesetzes „Raum und Landschaft“ seit 2018 auf 500. Das Versprechen von „Stabilität und Rechtssicherheit“ erweist sich als leer: Eine regelrechte Bankrotterklärung für die Landesregierung!

Der Minderheitenbericht enthält eine ausführliche und klare Erläuterung der Reform und ihrer gefährlichen Folgen.

Bozen, 09.05.2023

Landtagsabg.
Riccardo Dello Sbarba
Brigitte Foppa
Hanspeter Staffler

ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.

Vermehrt wird der Grünen Fraktion wieder von Lärmbelästigung durch Flugverkehr im Unterland und Überetsch berichtet. Jüngst wurden wir darüber informiert, dass man im Überetsch während der Nacht Flugzeuge laut starten und landen höre.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Wie genau sind die Flugbewegungen in der Nacht geregelt: Wer darf im Zeitraum zwischen 21 Uhr abends und 6 Uhr morgens starten und landen?
  2. Wie viele Ausnahmegenehmigungen gab es von dieser Regelung im Jahr 2022?
  3. Wie viele Flugzeuge starten und landen in der Nacht pro Woche de facto? Wir ersuchen um die genauen Zahlen für Februar, März und April 2023.
  4. In der Nacht vom 26. auf den 27. April sowie in den frühen Morgenstunden des 21. April soll es besonderes laute Flugbewegungen gegeben haben. Was ist konkret an diesen zwei Tagen passiert?
  5. Welche Art von Flugzeugen sind im Jahr 2022 von Bozen gestartet und gelandet?
  6. Wir ersuchen um die Fluggastzahlen der Jahre 2021, 2022 und 2023.

Bozen, 02.05.2023

 

Landtagsabgeordnete

Brigitte Foppa

Riccardo Dello Sbarba

Hanspeter Staffler

ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.

Bis 2030 läuft die Konzession der Schottergrube „Platari 2“ in Prags. Danach muss der ursprüngliche Zustand auf dem Gebiet wieder hergestellt werden. Eigentlich. Denn in der Praxis soll auf dem Gebiet „Platari 2“ jetzt ein Schotterwerk entstehen, mit entsprechend viel Lärm, Schmutz und Belastung. Im Gegensatz zur einer einfachen Schottergrube kann das Gebiet, auf dem ein Schotterwerk steht, nicht einfach wieder „renaturiert“ werden. Die Belastung ist dauerhaft. Über diverse negative Gutachten hinweg hält die Gemeinde Prags jedoch an ihren Plänen fest. Dass es in unmittelbarer Nähe bereits ein Schotterwerk gibt, die Zone isoliert inmitten der Natur – in Nachbarschaft zu wertvollen Biotopen – liegt oder angrenzende Höfe von Urlaub auf dem Bauernhof leben, spielt dabei anscheinend keine Rolle.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Wie steht die Landesregierung zur Errichtung des oben beschriebenen Schotterwerks „Platari 2“?
  2. Bedarf es in unmittelbarer Nähe zweier Schotterwerke? Aufgrund welcher Berechnungen wurde dies ersichtlich?
  3. Wie wurden die Bürger:innen von Prags in diese Entscheidung miteingebunden?
  4. Wie wird Niederdorf als direkt interessierte Gemeinde in den Genehmigungsprozess eingebunden?

 

Bozen, 03.05.2023

Landtagsabgeordnete

Brigitte Foppa

Riccardo Dello Sbarba

Hanspeter Staffler